Andererseits wurden aber Überlegungen nicht berücksichtigt, die sehr wohl im Interesse der Anglerverbände wären. Wir bedauern, dass entsprechende Anträge von uns hier nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, zum Beispiel die Option der Einführung eines Tourismusangelscheins, weil das sehr wohl, wie es auch in Mecklenburg-Vorpommern getan wurde, helfen könnte, bestimmte Regionen Sachsen-Anhalt noch besser touristisch zu vermarkten.
Oder nehmen wir die Herabsetzung der Altersgrenze, ab der, wenn auch unter Aufsicht, geangelt werden darf. Dies hätte mit Sicherheit die Nachwuchsarbeit in den Verbänden gefördert.
Vor diesem Hintergrund wollen wir, sehr verehrte Damen und Herren, den vorliegenden Gesetzentwurf nicht ablehnen. Aber mit einer Zustimmung unsererseits können Sie angesichts der Tatsache, dass es aus unserer Sicht noch weitergehende Verbesserungen gäbe, nicht rechnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als letzter Redner zu einem Gesetzentwurf, bei dem weitgehend Einigkeit - -
Einen kleinen Moment, Herr Hauser. - Ich schlage vor, wir machen es jetzt doch ein wenig den Fischen nach und sind ein wenig stumm.
Frau Präsidentin, ich muss Sie darauf hinweisen, dann müssten wir den Plenarsaal unter Wasser setzen. Das ist das Problem.
Nichtsdestotrotz, ich möchte deshalb nicht noch einmal alle Änderungen und alle Einzelheiten darlegen. Wie gesagt, es besteht ja weitgehend Übereinstimmung. Einiges muss aber trotzdem gesagt werden.
Die FDP-Fraktion unterstützte wie alle Fraktionen in diesem Hause die Einführung des Sonderfischereischeins für Menschen mit Behinderungen. Wir halten auch die in der Beschlussempfehlung gefundene Formulierung entgegen den Formulierungswünschen des Landesanglerverbandes, Herr Kollege Krause, für ausreichend.
Wir sind sicher, dass die Begleitpersonen, die einen Fischereischein haben, genau wissen, was die begleitete behinderte Person machen darf und kann bzw. eben nicht darf und nicht kann. Es bedürfte keiner gesetzlichen Festschreibung, dass Sonderfischereischeininhaber die Angel nur halten, aber keinen Fisch vom Haken nehmen dürfen.
Was den von der SPD und der PDS angesprochenen Touristenfischereischein angeht, möchte ich sagen: Wir als Liberale hätten uns auch eine etwas weniger restriktive Handhabung für Touristen gewünscht.
Insbesondere dachten wir auch an die Touristen, die aus den Staaten kommen, in denen es keine Angellizenz gibt und in denen man nach wie vor ohne Angelschein angeln kann.
Aber bitte Vorsicht. Ich habe 1977 in Kanada etwas anderes erlebt. Ich muss Ihnen das kurz darlegen. In Kanada ist es möglich, auf Lachse in seichten Gewässern zu schießen, also Lachse durch die Kugel wie einen Warmblüter zu erlegen.
- Herr Krause, es ist natürlich eine gefährliche Sache, wenn Ihr Nachbar mit dem Jagdgewehr auf Lachse schießt.
Sie wissen, im Wasser ist das gefährlich. Die Kugel schlägt vom Boden ab. Er wollte den Fisch treffen, aber Sie hat er erschossen.
Wir mussten feststellen, dass aufgrund tierschutzrechtlicher Regelungen und aus tierschutzrechtlichen Gründen, die auch für Fische gelten, für Warmblüter wie für Kaltblüter, ein solcher Touristenfischereischein nicht zuzulassen ist und dass mit den im Fischereigesetz geltenden Regelungen die momentanen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Trotz allem sollten wir alles daransetzen, den bürokratischen Aufwand für Touristen so klein wie möglich zu halten - darin gebe ich Ihnen Recht -, damit ihnen das Angeln und vor allem das Wiederkommen nicht vermurkst wird.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP und vor allem zu der Beschlussempfehlung des federführenden Agrarausschusses. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Hauser. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drs. 4/2025 und zu dem Änderungsantrag in der Drs. 4/2076 ein.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Die Änderungen betreffen drei Nummern. Wünscht jemand die gesonderte Abstimmung der einzelnen Nummern? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist die PDS.
Dann stimmen wir jetzt über die selbständigen Bestimmungen in der soeben geänderten Fassung ab. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gleiche Verteilung der Jastimmen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Wiederum die PDS-Fraktion.
Die Gesetzesüberschrift lautet „Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes“. Wer stimmt dieser zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Gleiches Abstimmungsverhalten.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung des Änderungsantrages, der angenommen worden ist. Wer die
sem zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Koalitionsfraktionen und SPD. Wer ist dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - PDS-Fraktion. Damit ist das Gesetz angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Die erste Beratung fand in der 46. Sitzung des Landtages am 17. September 2004 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Hacke.
Doch bevor der Abgeordnete Herr Hacke seine Berichterstattung beginnt, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Landsberg rechts und links auf der Tribüne zu begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der 46. Sitzung des Landtages am 17. September 2004 federführend an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Inneres und für Wirtschaft und Arbeit überwiesen worden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist in erster Linie die Umsetzung von EU-Recht. So dient der Gesetzentwurf der landesrechtlichen Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, bekannt auch als Wasserrahmenrichtlinie.