Protokoll der Sitzung vom 15.04.2005

Wir sind damit einverstanden, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird und der Einschub „Ende 2006“ aufgenommen wird. - Vielen Dank.

Herr Bischoff, Sie müssten jetzt übernehmen - -

Die Angabe „Ende 2006“.

Das hat Herr Brumme nicht beantragt. Er hat die Streichung des letzten Satzes beantragt.

Das ist noch besser.

Das heißt, Sie übernehmen das. Sonst müsste der Antrag so, wie er ist, zur Abstimmung gestellt werden. Er kann nicht einfach geändert werden.

Wir streichen den letzten Satz und überweisen.

Wir streichen den letzten Satz und überweisen den Antrag in den Ausschuss, ohne zunächst eine Zeitvorgabe zu geben. Wenn der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird, wird sozusagen ein neuer Antrag in den Ausschuss gehen, der diesen Satz nicht mehr enthält.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich gehe davon aus, dass der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen werden soll. Weitere Vorschläge gab es

nicht. Wir stimmen über die Drs. 4/2120 ab. Wer mit der Überweisung des Antrages in der soeben geänderten Fassung in den Sozialausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Ist jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land MecklenburgVorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2128

b) Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB

Antrag der Landesregierung - Drs. 4/2106

Der Einbringer zu beiden Punkten ist der Minister der Finanzen Herr Prof. Dr. Paqué. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung bringe ich heute den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über die NordLB ein. Zugleich wird die Zustimmung des Landtages gemäß § 3 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2005/2006 für die zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 150 Millionen € zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB beantragt.

Meine Damen und Herren! Mit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zum 19. Juli 2005 partizipieren die Landesbanken nicht mehr an dem guten Rating ihrer Trägerländer. Die Maßstäbe für das Rating der Institute sind allein die geschäftspolitische Ausrichtung, die Eigenkapitalausstattung und der Verbund mit den Sparkassen.

Um die NordLB für die Zukunft und zum Vorteil ihrer Träger zu rüsten, haben sich die verbleibenden Träger der NordLB auf umfassende Kapitalmaßnahmen verständigt, und zwar mit dem Ziel, die Eigenkapitalstruktur der Bank entsprechend den Anforderungen der RatingAgenturen zu optimieren.

Meine Damen und Herren! Ich bedauere es sehr, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern diesem Weg nicht anschließen wollte. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Staatsvertrages wird das Land MecklenburgVorpommern als Träger aus der NordLB ausscheiden.

Ich möchte mich an dieser Stelle einer Bewertung der Entscheidung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthalten. Ich möchte jedoch feststellen, dass die Tatsache, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ausscheiden will und wird, die Verhandlungen in den letzten Monaten erheblich belastet hat. Schon allein deswegen ist dieser Schritt dem öffentlich-rechtlichen Bankenwesen nicht zuträglich.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Rothe, Herr Minister?

Wenn es geht, dann würde ich das gern am Schluss machen.

Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt wird, wenn Sie, der Landtag, zustimmen werden, einen anderen Weg gehen als das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sachsen-Anhalt wird sich, wenn Sie dem zustimmen, mit 150 Millionen € an der notwendigen Kapitalaufstockung von insgesamt 850 Millionen € bei der NordLB beteiligen und damit die Werthaltigkeit seiner größten Beteiligung sichern.

Ohne die Kapitalaufstockung kann die NordLB ein ARating nicht erreichen und wäre damit in ihrer Existenz gefährdet. Die Annahme, dass das A-Rating nicht erreichbar wäre, ist durch entsprechende gutachterliche Stellungnahmen gesichert. Ich habe das bei einer Reihe von Gelegenheiten vor dieser Landtagsbefassung bereits im Einzelnen erläutert.

Meine Damen und Herren! Zu der Kapitalsaufstockung bei der NordLB durch das Land Sachsen-Anhalt gibt es keine realistische Alternative. Die NordLB ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Land und sie ist der Träger der für den Mittelstand wichtigen Investitionsbank.

Der Vorstand der Bank hat zugesichert, dass sich die NordLB künftig noch stärker als bisher in SachsenAnhalt engagieren wird. Dies gilt vor allem für die kreditwirtschaftliche Begleitung des Mittelstands. Es gilt aber auch für das Sponsoring kultureller und sozialer Belange. Ich ergänze an dieser Stelle Folgendes: Es gilt auch für die politische Kommunikation mit den auf der kommunalen Ebene Verantwortlichen und mit den Abgeordneten des Landtages.

Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, weil es an der einen oder anderen Stelle ein Missverständnis gegeben haben mag: Der Regionalbeirat, den es bei der NordLB heute schon gibt, wird natürlich in dieser Form erhalten bleiben. Aber ich habe gelegentlich gesagt, dass der Regionalbeirat allein nicht ausreicht, dass wir über den Regionalbeirat hinaus ein noch intensiveres Gespräch brauchen. Man wird in Zukunft darüber nachdenken können und müssen, wie das zu gestalten sein wird.

Die NordLB muss also, meine Damen und Herren, stärker als bisher in die Rolle einer Landesbank für Sachsen-Anhalt hineinwachsen, und das müssen auch die Menschen in diesem Land noch stärker spüren, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Von den Gesamtkapitalmaßnahmen bei der NordLB in Höhe von insgesamt 2 Milliarden € entfallen rund 1,2 Milliarden € auf die Umwandlung stiller Einlagen der anderen Träger in Stammkapital. Also: Die stillen Einlagen werden in Stammkapital umgewandelt. Bei unserer Beteiligung an der Kapitalerhöhung von 850 Millionen € handelt es sich dabei faktisch um die nachträgliche Zeichnung der in den Jahren 1999 und 2001 nicht gezeichneten stillen Einlagen.

Es ist nicht unwichtig, sich das zu vergegenwärtigen. Das heißt im Grunde, dass wir einer damals als notwen

dig angesehenen Maßnahme der Stärkung der Kapitalbasis - wenn auch in Form von stillen Einlagen -, der die damalige Regierung nicht gefolgt ist, an dieser Stelle nachkommen, aber es eben nicht in Form einer stillen Einlage tun, sondern in der Form von Stammkapital, was unter den neuen Umständen nach Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Modifikation der Anstaltslast der richtige Weg ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen ergibt sich die angestrebte Zielträgerstruktur von 50 : 50 zwischen der Länderseite einerseits und der Sparkassenseite andererseits. In den Verhandlungen war relativ früh klar, dass wir in der Zukunft eine solche Trägerstruktur avisieren sollten, um die besondere Rolle der NordLB als Landesbank für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und als Verbundbank für die Sparkassen zum Ausdruck zu bringen. Eine paritätische Beteiligung der beiden Seiten erscheint besonders angemessen für eine Landesbank mit diesen Rollen.

Trotz der künftig geringeren Quote des Landes am Stammkapital - es werden 8,25 % statt der bisherigen 10 % sein, wenn es zu dieser Kapitalaufstockung kommt; das liegt natürlich daran, dass die anderen Träger, insbesondere die niedersächsische Seite, sehr viel neues Geld eingebracht haben - bleibt die Einflussnahme des Landes und der Minderheitenträger in der Trägerversammlung gewahrt.

Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang das Engagement des Sparkassenbeteiligungsverbandes Sachsen-Anhalt. Dieser beteiligt sich ebenfalls in der Größenordnung von 150 Millionen € an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB. Die Anteile des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden je zur Hälfte vom Sachsen-Anhaltischen Sparkassenbeteiligungsverband, dem SBV, und dem Niedersächsischen Sparkassenverband, dem NSGV, übernommen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das ein außerordentlich wichtiger Beitrag der sachsen-anhaltischen Sparkassenseite war, um die schwierige Verhandlungsposition aufzulösen und eine zukunftsweisende Struktur zu bekommen.

Nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen ergeben sich folgende Anteilsverhältnisse: Niedersachsen 41,75 %, Sachsen-Anhalt 8,25 %, NSGV - Niedersächsischer Sparkassenverband - 37,25 %, SBV - Sachsen-Anhaltischer Sparkassenverband - 7,53 % und SZV - Mecklenburgischer Verband der Sparkassen - 5,22 %.

Hervorzuheben ist, dass die Bank mit ihrer neuen geschäftspolitischen Ausrichtung und den nun verabredeten Kapitalmaßnahmen nach Aussagen des Vorstandes sowie der Unternehmensberatungen McKinsey und Zeb - das ist das Zentrum für ertragsorientiertes Bankmanagement - ein A-Rating wird erreichen können. Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon gesagt - das habe ich in einer Reihe von Gesprächen mit den Fraktionen schon ausgeführt -: Das ist an dieser Stelle, soweit es überhaupt bei solchen Maßnahmen gesichert sein kann, auch tatsächlich gesichert.

Die Bank wird auch in der Lage sein, das Stammkapital durch Ausschüttungen marktgerecht zu bedienen. Das bedeutet, dass die laufenden Kosten des Landes aus der zusätzlichen Kreditaufnahme mindestens gedeckt werden können durch die entsprechenden Erträge aus der Bank.

Aufgrund des Ausscheidens des Landes MecklenburgVorpommern als Träger und aufgrund der Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen der Bank muss ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen werden, und zwar zwischen den Ländern Niedersachsen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern - mit Mecklenburg-Vorpommern deshalb, weil der Mecklenburg-Vorpommer’sche Sparkassenverband weiterhin Mitglied ist, entgegen einer ursprünglichen Absicht, die ja lautete, dass er ausscheiden sollte. Aber es gab in MecklenburgVorpommern innerhalb der Sparkassen ein Umdenken, sodass der SZV - darüber sind wir froh - in der Bank verbleibt. Das führt aber dazu, dass Mecklenburg-Vorpommern weiterhin beim Staatsvertrag mit unterzeichnen muss.

Der Entwurf des Staatsvertrages unterscheidet sich vom geltenden Vertrag durch eine wesentliche Verschlankung. Er enthält nur noch jene Vorschriften, die einer gesetzlichen Regelung unbedingt bedürfen. Insbesondere die Regelungen zum Stammkapital und zu den Organen der Bank wurden deutlich verschlankt. Soweit sie nicht ohnehin schon zusätzlich Gegenstand der Satzung waren, wurden sie in die Satzung überführt. Über die entscheidet die Trägerversammlung der Bank.

Meine Damen und Herren! Mit der Verschlankung wird vor allem die Abhängigkeit vom Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern auf ein unvermeidbares Maß reduziert, da Mecklenburg-Vorpommern wegen der Beteiligung des SZV weiterhin Staatsvertragspartner ist. Zugleich wird mit der Übernahme zahlreicher Regelungen in die Satzung eine Erhöhung der Handlungsmöglichkeiten der Organe der Bank, insbesondere der Trägerversammlung, erreicht.

Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Bank besondere wirtschaftliche und finanzpolitische Aufgaben nur noch in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt übernehmen kann, nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern. Auch einen Förderauftrag hat sie nur in diesen beiden Ländern. Das LFI, das Landesförderinstitut in Mecklenburg-Vorpommern, darf die Bank nur noch zu marktkonformen Bedingungen bedienen. Über deren Ausgestaltung werden sich die Träger nach In-Kraft-Treten des Staatsvertrages - dann ohne Mecklenburg-Vorpommern - verständigen.

In der Satzung, die den Staatsvertrag ergänzt, ist es uns insbesondere gelungen, die Rechte der Minderheitenträger bei zentralen Entscheidungen in der Trägerversammlung zu sichern. Obwohl dort zukünftig nach dem Stammkapital-Stimmrecht abgestimmt wird, ist für die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik und die Änderung der Vorschriften der Satzung, der Beteiligungsverhältnisse sowie bei der Aufnahme anderer Gesellschafter oder bei Fusionen und bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft eine Zustimmung von drei Vierteln des Kapitals und von vier der fünf Träger erforderlich.

Das Land Sachsen-Anhalt und der Sparkassenverband Sachsen-Anhalt werden in Zukunft eng zusammenarbeiten. Damit werden wir gemeinsam sicherstellen, dass Beschlüsse gegen die Interessen der Träger aus Sachsen-Anhalt nicht gefasst werden können.

Meine Damen und Herren! Es gilt, das öffentlich-rechtliche Bankwesen zum Wohle des Mittelstandes in unserem Land zu stärken. Die Voraussetzungen dafür werden mit der Beteiligung des Landes an der Kapitalerhöhung und dem neuen Staatsvertrag jetzt geschaffen.

Dies ist entscheidendes Ergebnis einer kohärenten Bankpolitik der Landesregierung, mit der wir zunächst die Investitionsbank gegründet haben - im Rahmen der NordLB als Anstalt in der Anstalt - und jetzt zur Festigung der Position der NordLB als Landesbank für Sachsen-Anhalt beitragen wollen.

Wir tun dies im vollen Einvernehmen mit den Sparkassen dieses Landes, mit dem Sparkassenverband dieses Landes. Wir sind hierbei in den Verhandlungen in den letzten Monaten einen schwierigen Weg gemeinsam gegangen und das werden wir auch in der Zukunft tun. Oberstes Ziel muss dabei sein, dass wir mit der NordLB in diesem Land einen starken Partner als Landesbank in Sachsen-Anhalt haben.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie mir diese Bemerkung am Schluss erlauben: Nicht überall in Deutschland sind ganz eigenständige Wege im Bereich der Landesbanken wirklich so erfolgreich gewesen, dass man unbedingt alles eigenständig machen muss. Ich glauben, wir können froh sein, dass wir mit den entsprechenden Kapitalmaßnahmen und mit der Änderung des Staatsvertrages eine Institution in unserem Lande haben, mit der wir in der Zukunft vernünftig zusammenarbeiten können. Wenn diese sich dann noch ein bisschen anstrengt, sachsen-anhaltische Belange in der Zukunft noch etwas stärker in den Vordergrund zu rücken, dann haben wir eine solide Basis für die Zukunft. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)