Protokoll der Sitzung vom 19.07.2002

„Die Landesregierung wird beauftragt,

1. sich auch weiterhin intensiv um den Erhalt des Biotopverbundes im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze in SachsenAnhalt einzusetzen und

2. im Ausschuss für Raumordnung und Umwelt über den Stand und die Maßnahmen der Landesregierung zur möglichst vollständigen Sicherung dieser Biotope zu berichten.“

Dem Umweltausschuss ist im Januar 2000 ein Bericht über den Sachstand bezüglich der Sicherung des „Grünen Bandes“ zugegangen. Darin wird unter anderem darauf hingewiesen, dass sich fünf Naturschutzgebiete in Vorbereitung bzw. im Verfahren der Ausweisung befunden haben. Ich finde, es ist angemessen, wenn die neue Landesregierung nach nunmehr zwei Jahren im Umweltausschuss über die Umsetzung und ihre weiteren Vorhaben im Bereich des „Grünen Bandes“ berichtet.

Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, dass ich persönlich immer noch Probleme mit der Vorstellung habe, den ehemaligen Todesstreifen - in welcher Form auch immer - vor allem aus der Luft sichtbar zu erhalten. Aus diesem Grunde hatte ich zugegebenermaßen auch mit dem PDS-Antrag zum selben Thema aus der letzten Legislaturperiode mein Problem. Ich meine jedoch, dass die wertvolle Naturausstattung, die sich innerhalb dieser Region entwickelt und erhalten hat, über persönlichen Befindlichkeiten stehen muss.

Unser Antrag ist dem ganz aktuellen Umstand geschuldet, dass - wie schon erwähnt - vom Bundesumweltministerium ein Gutachten über die aktuelle Situation des „Grünen Bandes“ an den BUND in Bayern in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten liegt nunmehr seit wenigen Wochen vor.

Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen einige wesentliche Inhalte dieses Gutachtens über das „Grüne Band“ kurz vorstelle. So umfasst das „Grüne Band“ auf seiner Gesamtlänge von fast 1 400 km eine Fläche von ca. 20 000 ha. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon 343 km und eine Fläche von 2 700 ha. Nach Angaben des BUND sind in Sachsen-Anhalt davon 649 ha als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Der BUND schätzt in seinem Gutachten ein, dass 44,6 % der gesamten Fläche des „Grünen Bandes“ hinsichtlich der naturschutzfachlichen Bewertung mehr oder weniger gefährdet sind. Mit einem Flächenanteil von ca. 20 % stellt die intensive Landwirtschaft dabei die wichtigste flächenmäßige Beeinträchtigung dar. Als Defiziträume für Sachsen-Anhalt wurden aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung zum Beispiel die Ohreaue nördlich und südlich von Brome, das Gebiet zwischen Oebisfelde und Walbeck sowie zwischen Beendorf bis südlich Hötensleben charakterisiert.

Neben der Kartierung, Aufbereitung und Bewertung der gesammelten Daten in einem geografischen Informationssystem hat der BUND aber auch eine Vorschlagsliste für Bundes- und Landesprojekte erarbeitet.

Ich denke, dass wir uns mit diesem aktuellen Material im Umweltausschuss beschäftigen sollten, um etwaige Schlussfolgerungen für unser Land, für Sachsen-Anhalt abzuleiten.

Die Landesregierung hat in Reaktion auf eine Pressemitteilung des BUND darauf verwiesen, dass sie für landwirtschaftliche Flächen des „Grünen Bandes“ vor allem den Vertragsnaturschutz präferiert. Auch darüber sollten wir uns im Ausschuss unterhalten. Wir erwarten von der Landesregierung konkrete Aussagen dazu, in welchem Umfang zukünftig der Vertragsnaturschutz auf diesen Flächen durchgeführt werden soll und wie die Teilnahme an dieser freiwilligen Leistung gesichert werden soll.

Da der Antrag lediglich die Aufforderung zur Berichterstattung beinhaltet, meine ich, dass über ihn direkt abgestimmt werden kann. Darum bitte ich Sie. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über diesen Antrag ab, der Ihnen in der Drs. 4/60 vorliegt. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltung? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen und Tagesordnungspunkt 21 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Beratung

Förderung von REPRO im Rahmen der Betriebsberatung

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/61

Ich bitte erneut Herrn Oleikiewitz von der SPD-Fraktion, diesen Antrag einzubringen.

(Zurufe von der CDU: Gleich stehen bleiben!)

Ich hätte gleich stehen bleiben können, das ist richtig. Ich hätte meine Rede auch zu Protokoll geben können, aber ich meine, dass Sie wissen sollten, was wir mit unserem Antrag wollen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor ca. zwei Jahren wurde im Institut für Acker- und Pflanzenbau der Martin-Luther-Universität in Halle eine Agrarsoftware entwickelt, deren Zielrichtung es ist, die ökologischen und ökonomischen Wechselwirkungen eines landwirtschaftlichen Betriebes umfassend zu bewerten. Dieses „REPRO“ genannte PC-Programm soll der Tatsache Rechnung tragen, dass in der agrarpolitischen Diskussion immer stärker gefordert wird, die Ausgabe von Fördermitteln stärker an Umweltkriterien zu knüpfen.

Im Ergebnis der auf langjährigen Feldversuchen basierenden Bewertungen der betriebswirtschaftlichen Daten sind konkrete Anbauempfehlungen und Empfehlungen für Bewirtschaftungsintensität und Produktionsverfahren möglich.

Der Agrarausschuss der dritten Wahlperiode hat sich in seiner 37. Sitzung am 21. März 2001 vor Ort, nämlich bei der landwirtschaftlichen Fakultät der Martin-LutherUniversität in Halle, umfangreich über die Agrarsoftware

Repro informieren lassen. Im Ergebnis dieser und folgender Ausschussberatungen wurde deutlich, dass das von der landwirtschaftlichen Fakultät entwickelte Modell Repro hervorragend dazu geeignet ist, ökologische und ökonomische Wirkungen eines landwirtschaftlichen Betriebes umfassend zu analysieren und entsprechende Bewirtschaftungsvorschläge abzuleiten.

Am 20. Dezember 2001 führt in einer abschließenden Beratung des Ausschusses Herr Dr. Aeikens aus, dass Repro in verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben als Demo-Vorhaben für das Land gefördert wird und die Beratungsunternehmen mit dem System vertraut gemacht werden sollen. Eine verpflichtende Einführung im Rahmen der Beratungsserviceleistungen hielt er zum damaligen Zeitpunkt für verfrüht, da die bundesweite Diskussion zur Bewertung unterschiedlicher Modelle abgewartet werden sollte.

Nun ist diese letzte Beratung gut ein halbes Jahr her, und die bundesweite Diskussion zur Bewertung der verschiedenen Modelle hat ergeben, dass Repro mit Abstand die größte Akzeptanz erlangte. Ich denke, es ist deshalb an der Zeit, dass die richtigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die flächendeckende Einführung von Repro - von mir aus auch von alternativen Programmen - im Rahmen der Betriebsberatung gefördert wird.

Ein zeitlicher Vorlauf - darin wird mir die Ministerin sicherlich Recht geben - ist ohnehin erforderlich, da eine Notifizierung gegenüber der Europäischen Kommission erwirkt werden muss. Dabei geht es keineswegs darum, Betriebe zur Einführung von Repro zwangsweise zu verpflichten, sondern vielmehr darum, auf freiwilliger Basis flächendeckend dieses Angebot zu verbreiten.

Für das Land - damit komme ich auf den finanziellen Aspekt zu sprechen - wird sich durch die Förderung von Agrarumweltberatungen nicht zwingend eine finanzielle Mehrbelastung ergeben. Zum einen wäre denkbar, dass ein Teil der in der Vergangenheit für die Betriebsberatung eingestellten Gelder mit zusätzlichen Mitteln aus dem EAGFL bereitgestellt werden könnte, und zum anderen bieten sich Mittel aus der Modulation an. In diesem Zusammenhang möchte ich die vorzüglichen Kofinanzierungsmöglichkeiten hervorheben. So liegen diese über den EAGFL bei 75 % und über die Modulation bei 95 %.

Nur zur Information: Die landwirtschaftliche Betriebsberatung wird derzeit zu 100 % aus Landsmitteln getragen. Mit einem Blick zum Finanzminister, der gerade nicht anwesend ist, möchte ich angesichts der bevorstehenden Reform der EU-Agrarpolitik davor warnen, bei der Förderung der Betriebsberatung den Rotstift anzusetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Kürze dieses Vortrags verdeutlichen konnte, dass die Landesregierung sehr gut daran täte, der Aufforderung unseres Antrages nachzukommen, und bitte Sie um Zustimmung zu diesem. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Stahl- knecht, CDU)

Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Eine Debatte war dazu - -

(Herr Scharf, CDU, und Herr Tullner, CDU: Über- weisung!)

Ich hatte eigentlich Direktabstimmung gesagt.

(Herr Scharf, CDU: Nein!)

Aber, Herr Präsident, ich bin auch mit einer Überweisung einverstanden.

Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht trotzdem jemand dazu zu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Ich habe gehört, dass eine Überweisung beantragt wird. In welchen Ausschuss?

(Herr Scharf, CDU: Landwirtschaft!)

- Landwirtschaftsausschuss. - Dann stimmen wir darüber ab. Wer ist dafür, dass wir diesen Antrag in den Landwirtschaftsausschuss überweisen? - Das ist die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Dann ist die Überweisung beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Berichterstattung durch die Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinien und Empfehlungen für die Bearbeitung von Jugendstrafsachen gemäß §§ 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) - so genannte Diversionsrichtlinien

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/62

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/95

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/103

Ich bitte zunächst Frau von Angern, für die Einbringer das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kaum ein Tag vergeht, ohne dass nicht durch die Medien mitgeteilt wird, dass von bestimmten sozialen Gruppen eine Gefahr für die Grundfesten der Gesellschaft ausgeht. Zu einer solchen Gefahrengruppe wird in zunehmendem Maße die Jugend pauschalisiert. Wie oft haben wir bereits den Satz gehört oder gelesen: Die Täter werden immer mehr, immer jünger, immer brutaler.

So verwundert es auf den ersten Blick wenig, dass Sie, Herr Justizminister Becker, in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 18. Juni 2002 verkündeten: Nur schnelles Recht ist gutes Recht, nur schnelle Strafe ist gute Strafe.

(Minister Herr Becker, CDU: Ja!)