Sie, Herr Minister, sprechen sich dafür aus, dass den jugendlichen Tätern Schranken gesetzt werden müssen. Dafür bin ich auch. Im Gegensatz zu Ihnen halte ich jedoch bei Jugendlichen die Möglichkeit für sinnvoll, unter bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren ohne förmliche Sanktionen zu beenden. Dies ist Diversion. Die Richtlinien geben dazu Hinweise und Anregungen. Solche Richtlinien existieren in fast allen Bundesländern. Selbst Bayern führt ein Pilotprojekt durch, in dem sich jugendliche Straftäter vor Gleichaltrigen verantworten müssen.
Die im Jugendalter begangenen Delikte sind häufig entwicklungsbedingte Auffälligkeiten. Jugendliche überschreiten ihre Grenzen, suchen Abenteuer und Anerkennung in Gruppen. Forschungsarbeiten belegen, dass sich aus diesen Normverstößen keine längerfristigen kriminellen Karrieren entwickeln.
Die schicke Sonnenbrille, die CD und die Kumpels, die erzählen, dass Klauen ein Kinderspiel sei - wie ist darauf zu reagieren? - Unbestritten ist, dass schnell reagiert werden muss, da der unmittelbare Erfahrungszusammenhang zwischen öffentlicher Reaktion und den Umständen der Tat dem Jugendlichen erkennbar sein muss. Oft reichen schon die Peinlichkeit des Erwischtwerdens, die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Strafanzeige und die Missbilligung durch das Unmittelbare soziale Umfeld.
Es gilt also, eine schnelle Reaktion und eine pädagogische Antwort, die Hilfe und Unterstützung beinhaltet, in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Dem TäterOpfer-Ausgleich kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Jugendlichen werden aber auch über Hilfsangebote informiert und über die Folgen weiterer krimineller Taten aufgeklärt. Das Präventionsangebot sollte einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz aufweisen, der die Ursachen im Einzelnen berücksichtigt.
Als Beispiel ist hier die Arbeit der Jugendberatungsstellen bei der Polizei zu nennen. Die Polizei begrüßte die
Einführung der Diversionsrichtlinien als konkrete Grundlage für die Strafverfolgung. Die Diversionsrichtlinien zeigen einen Straftatenkatalog an.
Ich merke an der Unruhe in Ihren Reihen, dass das Thema an sich gar nicht mehr richtig interessiert.
Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Änderungsantrag eingebracht - ich kürze meine Rede, weil ich Sie hier mit diesem Thema nicht langweilen will -, der vorsieht, dass sich die Berichts- und Anhörungspflicht auf die drei genannten Ausschüsse erstreckt, also auch auf den Ausschuss für Inneres. Zum einen wurden die Diversionsrichtlinien von den drei Ministerien erlassen. Zum anderen besteht ein unmittelbarer inhaltlicher Zusammenhang, da zum Beispiel die Polizei hier wichtige Arbeit leistet und auch die Sozialpädagogen, die in den Jugendberatungsstellen arbeiten.
Des Weiteren möchten wir, dass die Anhörung nicht auf Erfahrungen der Praxis beschränkt wird. Darauf kommt es mir hier an. Unser Antrag unterscheidet sich von den Anträgen von PDS und CDU eigentlich nur darin, dass wir die Anhörung haben wollen.
Ich appelliere dringend an Sie - Herr Dr. Heyer hat das heute Morgen schon einmal gesagt -: Es soll doch nicht der Stil des Hohen Hauses sein, dass wir Veränderungen, Reformierungen durchführen ohne Anhörung derjenigen, die sich in der Praxis damit beschäftigen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Die Debatte wird fortgesetzt mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Das Wort hat Frau Röder. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich mich an dieser Stelle einmal mehr sehr kurz fassen kann; denn Minister Herr Becker und Herr Stahlknecht haben mir in ihren Redebeiträgen in vielen Punkten die Worte schon vorweggenommen.
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Diversionsrichtlinien neu gefasst werden sollen. Das werden wir auch tun. Sie werden nicht abgeschafft.
Auch wenn diese Diversionsrichtlinien neu gefasst werden - das hat Herr Stahlknecht schon gesagt -, dann wird damit nicht die Diversion als solche abgeschafft. Es ist weiterhin die Möglichkeit nach § 45 JGG geben, Verfahren durch die Staatsanwaltschaft einzustellen. Der Jugendrichter kann weiterhin Verfahren einstellen.
Wir halten aber die Diversionsrichtlinien in der derzeit vorliegenden Fassung für nicht geeignet, das Jugendstrafrecht unter den gesellschaftlichen Bedingungen, die wir haben, sinnvoll auszugestalten. Darum werden diese Richtlinien geändert.
Herr Becker hat auch schon einige Beispiele genannt, zum Beispiel dass die Staatsanwaltschaften einen bösen Brief an straffällig gewordene Jugendliche schreiben sollen.
Es steht in der Richtlinie, dieser Brief soll erzieherischen Inhalt haben, zum Beispiel kurze ermahnende und fallbezogene Hinweise enthalten, die die Bedeutung strafrechtlicher Normverletzungen im Hinblick auf die Interessen des Opfers und der Gemeinschaft betonen, aber auch etwa gezeigte Einsichten oder die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung oder ein Geständnis positiv erwähnen. - Sie glauben doch nicht wirklich, dass das einen 16-Jährigen, der einen solchen Brief erhält, in irgendeiner Art und Weise ernsthaft beeindruckt?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei mir ist es noch nicht so lange her, dass ich in diesem Alter war.
An dieser Stelle komme ich auf die Erfahrungen meines Kollegen Veit Wolpert zu sprechen. Er ist Anwalt und führt eine Vielzahl von Verfahren im Jugendstrafrecht. Er hat mir gesagt, dass das nicht nur eine kleine Gruppe von Jugendlichen ist, die das betrifft. Er kann von diesen Verfahren recht gut leben. Es ist also auf keinen Fall so, dass es nur eine ganz kleine Gruppe von Menschen betrifft.
Auch ich habe bereits mit einer Vielzahl von Richtern und Anwälten über dieses Thema gesprochen. Es ist mir aus der Praxis von vielen Juristen gesagt worden - diese Einschätzung gibt es wirklich auf breiter Front -, dass den Jugendlichen einfach gezeigt werden muss, dass es ernst wird, wenn sie gegen strafrechtliche Normen verstoßen.
Das heißt ja nicht, dass wir jetzt jeden Jugendlichen für jede kleine Kleinigkeit sofort ins Gefängnis stecken wollen. Eine solche Anweisung kann man den Richtern sowieso nicht erteilen. Sie besitzen die richterliche Unabhängigkeit. Die können und wollen wir auch nicht einschränken.
Es sollte den Jugendlichen aber einfach gezeigt werden, dass es wirklich ernst wird, wenn sie gegen Normen verstoßen. Um dies zu erreichen, reicht es in vielen Fällen bereits aus, wenn die Jugendlichen bis vor den Richter kommen und sehen, dass dort Männer in Roben sitzen, die böse gucken.
(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Zuruf von der CDU: Oder Frauen! - Herr Gürth, CDU: Es gibt auch böse dreinschauende Frauen!)
- Oder dass dort Frauen in Roben sitzen und auch böse gucken. - Danke, dass Sie mich darauf hinweisen.
- Darf ich jetzt weiterreden? - Diese Jugendlichen müssen erkennen, dass ihr Verhalten für sie ernsthafte Konsequenzen haben kann, die nicht nur in einem bösen Brief der Staatsanwaltschaft bestehen.
Ich denke, ebenso ist der Begründungszwang, den Minister Becker angesprochen hat, für die Staatsanwaltschaften ein schwer zu handhabendes Handwerkszeug, wenn sie begründen müssen, warum sie Anklage erheben und nicht einfach das Verfahren einstellen. Das wird aufgrund der nach meiner Einschätzung vorhandenen Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften schon dazu führen, dass die Staatsanwaltschaften eben
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Sie fordern Rückfalluntersuchungen, bei denen darauf abgestellt werden soll, ob ein Verfahren gegen die jugendlichen Täter bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemäß den Diversionsrichtlinien eingestellt worden ist oder ob die jugendlichen Täter verurteilt wurden. Ich frage mich aber, wie aussagekräftig diese Rückfalluntersuchungen überhaupt sein können; denn bis es zu einer Verurteilung kommt, hat der Jugendliche schon eine strafrechtliche Karriere hinter sich, die einen Rückfall sehr viel wahrscheinlicher macht.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu diesem Thema anzunehmen und den Antrag in der geänderten Fassung anzunehmen.
Zu dem Punkt 2 in Ihren Anträgen kann ich auch nur auf das verweisen, was Herr Stahlknecht schon gesagt hat: Niemand wird sich seine eigene Existenzberechtigung entziehen.
Meine Damen und Herren! Die Redebeiträge haben mir gezeigt, dass noch ein enormer Diskussionsbedarf besteht, sodass ich auch weiterhin auf der Anhörung bestehe.
Herr Stahlknecht, auch Sie als Vertreter der CDU-Fraktion, Ihre Partei sowie Sie von der FDP-Fraktion haben das Recht, dazu Fachmänner oder Fachfrauen einzuladen, die im Rahmen der Anhörung mit uns diskutieren werden. Ich denke, das haben wir alle noch ein wenig nötig. Deshalb bleibe ich dabei, dass wir auf dieser Anhörung bestehen. Wir plädieren für die Annahme des Antrages der Fraktion der PDS mit Übernahme des SPD-Änderungsantrages. - Danke schön.
Wir haben jetzt nur noch einen Änderungsantrag vorliegen, über den abgestimmt werden muss. Dabei handelt es sich um den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen der SPD und der PDS. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen und der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung ein weiteres Mal geändert worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag in der geänderten Fassung ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt eine große Zahl von Enthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist dieser Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 23 erledigt.
Der Ältestenrat hat eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart in folgender Reihenfolge: CDU, PDS, FDP, SPD. Einbringer des Antrages ist Herr Oleikiewitz. Ich bitte um die Einbringung des Antrages.