Protokoll der Sitzung vom 27.05.2005

Darüber hinaus weist der Ordnungsraum Standortvorteile auf, die es darzustellen und zu entwickeln gilt. Hierin liegen letztlich unsere Chancen für die Herausbildung von Unternehmensnetzwerken und hoch entwickelten Wertschöpfungsketten. Zur Festlegung der Ordnungsräume herangezogene Kriterien sind der Einwohnerzuwachs, die Siedlungsdichte und die Auspendlerzahlen, die bundesweit abgestimmt und akzeptiert worden sind.

Die Festlegung so genannter Entwicklungsachsen hat in diesem Landtag schon einmal eine Rolle gespielt, nämlich bei der besagten Beschlussfassung über das Landesplanungsgesetz, in dem diese Vorgabe bereits enthalten ist. Nunmehr vollzieht die Landesregierung die Vorgabe des Gesetzgebers und macht einen Vorschlag für diese Achsen.

Auf die wesentlichen Aufgaben - die Anschließung peripher gelegener Gebiete an die Verdichtungsräume, deren Verknüpfung untereinander und die Anbindung unserer Zentren und des ländlichen Raumes an die wirtschaftlichen Schwerpunkte in Deutschland und in Europa - wurde bereits eingegangen. Die Formulierung von Entwicklungsachsen ist auch aus meiner Sicht ein wesentlicher Baustein für die Einbeziehung Sachsen-Anhalts in den europäischen Wirtschaftsraum und sichert langfristig unsere Wettbewerbschancen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kritischen Hinweis geben. Die Bundesautobahn A 38 ist im Leitbild Verkehr des Bundes als paneuropäische Wirtschafts- und Verkehrsachse zwischen Nordseehäfen, Ruhrgebiet, sächsischem Industriedreieck und Südosteuropa bereits seit dem Jahr 1993 bekannt. Folgerichtig ist diese Straßenverbindung von europäischer Bedeutung auch in den Landesentwicklungsplänen anderer Bundesländer, wie zum Beispiel in dem des Freistaates Thüringen, verankert. Folgerichtig sollte es deswegen auch möglich sein, dieser Entwicklungsachse auch im Land Sachsen-Anhalt den Rang einer europäischen Bedeutung zu geben. Sie ist schließlich ein Entwicklungsstrahl aus dem mitteldeutschen Verbund um Halle/Leipzig herum. Das soll letztlich auch die Kernregion der sich bildenden Metropolregion Mitteldeutschland sein.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Schließlich erfolgt die Aufnahme der raumordnerischen Kategorie der Eignungsgebiete im Hinblick auf eine bessere Steuerung raumbedeutsamer Vorhaben. Insbesondere die planvolle Konzentration von Anlagen zur Nutzung der Windenergie auf Eignungsgebiete ist dringend auf rechtssichere Füße zu stellen. Diese Festlegung hilft, für eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur zu sorgen, und schafft Planungssicherheit für die Investoren. Das Gleiche gilt auch für die Festlegung von Maßnahmen zur Nachnutzung von Eignungsflächen nach dem Ablauf der Betriebsdauer von Windkraftanlagen.

Herr Oleikiewitz und Herr Köck, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, insbesondere auf die angekündigten Änderungsanträge. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das Zentrale-Orte-Konzept hinweisen. Bei der Änderung des Landesplanungsgesetzes haben wir die Diskussion bereits im Ausschuss geführt. Sie kennen die Haltung der Landesregierung, diese Überarbeitung in dieser Wahlperiode nicht vorzunehmen. Sie wissen auch, dass in allen fünf regionalen Planungsgemeinschaften, die die Festlegung der Grundzentren zur Aufgabe haben, in diesen vorläufigen Entwicklungsplänen - in der Altmark ist er schon bestätigt - eine Änderung der Grundzentren nicht vorgesehen ist.

Ich bitte um Sachlichkeit im Ausschuss und freue mich auf die Vorschläge. Wenn Sie eine Änderung in der Kürze der Zeit für notwendig halten, dann bin ich auf Ihre Änderungsanträge gespannt. Ich bitte Sie herzlich um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Danke sehr, Herr Schröder. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2170. - Herr Dr. Köck, bitte.

Es geht um die Ausschussüberweisung. Bisher ist nur der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr als federführender Ausschuss benannt worden. Ich möchte ferner die Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen.

(Herr Oleikiewitz, SPD: Sehr richtig!)

Beantragt war die Überweisung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Nunmehr wird zusätzlich die Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt.

Wir stimmen zunächst über die Überweisung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr ab. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Überweisung beschlossen worden.

Wer stimmt der Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu? - Das ist die Opposition. Wer ist dagegen? - Das ist die Koalition.

Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 12 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2177

Einbringer ist in Vertretung des Ministers des Innern der Finanzminister Herr Professor Dr. Paqué. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern und zu stärken. Zudem sollen die gewählten Vertreter in ihrer demokratischen Legitimation gestärkt werden. Den kommunalen Akteuren soll eine Kommunalverfassung an die Hand gegeben werden, die ihnen schnelle und rechtssichere Entscheidungen vor Ort ermöglicht und den Bürgerinnen und Bürgern so viel Mitwirkung und so viel Mitverantwortung wie möglich gewährt.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher das Kommunalverfassungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt an die Erfordernisse und an die Bedürfnisse der Praxis anpassen und es weiterentwickeln sowie gewissen Fehlentwicklungen gegensteuern. In Auswertung vielfacher Vorschläge, insbesondere derer, die direkt aus dem kommunalen Bereich kommen, haben wir daher eine Fülle von Veränderungen zum Kommunalverfassungsrecht in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Änderungsbedarf ergibt sich nicht zuletzt auch aus verschiedenen Einzelfragen, die in der Verwaltungspraxis bisher strittig oder unklar waren und die daher einer Änderung oder einer Klarstellung bedürfen. Im Interesse der Sicherung und der Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit sollen neben zahlreichen Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung auch weitere Regelungen des Beamtengesetzes, des Eigenbetriebsgesetzes, des Kommunalwahlgesetzes sowie des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt überarbeitet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich einige der vorgeschlagenen Änderun

gen gewissermaßen exemplarisch herausgreifen. Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mandatsträger durch eine Einschränkung derjenigen Tatbestände, die ein Mitwirkungsverbot begründen. Die Ausschlussgründe des geltenden Rechts haben in der Praxis bei ihrer Handhabung vielfach zu Rechtsunsicherheiten geführt und sind teilweise in sich weder schlüssig noch widerspruchsfrei. Die Änderungen werden daher die Anwendung des Mitwirkungsverbotes in der kommunalpolitischen Praxis erleichtern.

Außerdem beseitigt der vorgelegte Gesetzentwurf die bei den Kommunalwahlen im Jahr 2004 aufgetretenen Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit der Regelungen zu Ergänzungswahlen, wenn im Ergebnis der allgemeinen Neuwahl zu den Vertretungen die erforderliche Mindestanzahl von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertretung nicht besetzt werden konnte.

Um Interessenkollisionen schon im Ansatz zu vermeiden und das Vertrauen der Einwohner in die Tätigkeit der Verwaltung zu fördern, wollen wir außerdem den Anwendungsbereich der Vorschriften über die Hinderungsgründe auf sachkundige Einwohner erweitern. Meine Damen und Herren! Sachkundige Einwohner, die ein Eigeninteresse oder eine enge Beziehung zu natürlichen oder juristischen Personen haben, sollen mit der neuen Regelung an der Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung gehindert werden, damit bereits von vornherein jeder „böse Anschein“ einer sachwidrigen Verfolgung von Sonderinteressen vermieden wird.

(Zustimmung von Frau Dr. Hüskens, FDP, und von Herrn Tullner, CDU)

Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen Vorgaben zum Umfang der Gleichstellungstätigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Interesse der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Deregulierung gelockert.

Zur Stärkung der aktiven Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen erfolgt eine Ausweitung des Anwendungsbereiches für Einwohnerfragestunden, indem neben den Einwohnern von Einheitsgemeinden auch den Einwohnern von Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft Informationsrechte im Rahmen der Gemeinschaftsausschusssitzungen eingeräumt werden.

(Unruhe)

Eine weitere grundlegende Änderung soll hinsichtlich der Zuständigkeiten für die überörtliche Prüfung der Zweckverbände erfolgen. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Konzentration der überörtlichen Prüfungszuständigkeiten für die Zweckverbände auf den Landesrechnungshof dient der Verbesserung der Effektivität der überörtlichen Prüfung. Zudem wird eine Prüfung der nachhaltigen Wirkung finanzieller Zuwendungen des Landes auf die Wirtschaftlichkeit der Zweckverbände erleichtert.

Im Bereich der Aufsicht wird nunmehr ausdrücklich ein Kompetenzwechsel für den Fall geregelt, dass der Landkreis an einer Angelegenheit, über die er als Kommunalaufsichtsbehörde zu entscheiden hat, als kommunale Gebietskörperschaft im eigenen Wirkungskreis beteiligt ist. Zudem wird der Fachaufsichtsbehörde unter besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit eines Selbsteintrittsrechts eingeräumt.

(Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts in Sachsen-Anhalt sollen zahlreiche weitere Änderungen vorgenommen werden, die einen Anpassungs- bzw. einen Klarstellungscharakter haben und die zudem als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechtes die verfassungsrechtlich garantierte Eigenverantwortlichkeit der Kommunen stärken. Insbesondere sollen auch kommunalwirtschaftlichen Regelungen redaktionelle Änderungen unterzogen, durch die das Gesetz - -

- Entschuldigung. Ich bin durch die Lautstärke, die an einigen Stellen des Saales herrscht, ein wenig irritiert. - Insbesondere sollen auch kommunalwirtschaftliche Regelungen redaktionellen Änderungen unterzogen werden, durch die das geltende Recht klargestellt wird bzw. die Regelungen sprachlich stringenter gefasst werden. - Der Satz erweckt jetzt den Eindruck der Vollständigkeit, meine Damen und Herren.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Das von der Landesregierung vorgeschlagene Änderungsgesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts ist zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit erforderlich; denn die Idee der kommunalen Selbstverwaltung ist viel zu sehr von der bürgerschaftlichen Mitwirkung geprägt, als dass der Gesetzgeber die Erfordernisse der Praxis und die Entwicklungen im kommunalen Bereich ignorieren dürfte.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe auf Ihre Unterstützung - im Namen des Innenministers tue ich das an dieser Stelle. Ich hoffe auf eine zügige Beratung in den Ausschüssen, damit das Gesetz schnellstmöglich verkündet werden kann und damit im Interesse der Kommunen rechtssichere Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Minister Paqué, für die Einbringung des Gesetzentwurfes unter recht ungünstigen Rahmenbedingungen. - Meine Damen und Herren! Es ist entschieden zu laut. - Für die PDS-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Grünert. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung basiert auf der Grundlage - - Entschuldigung, ich habe die falsche Rede.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Darf ich noch einmal kurz zurück?

Sprinten Sie, die Uhr läuft.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Das passiert halt, wenn man das Stichwort „Fortentwicklung der Kommunalverfassungsrechtes“ und die Laudatio des Finanzministers da

zu hört. Man könnte es auch anders betiteln: Über die Finanzen lässt sich vieles regeln.

(Herr El-Khalil, CDU: Nur gut, dass Sie es ge- merkt haben!)

Jetzt kommen wir zurück zum Kommunalverfassungsrecht. Ich halte schon allein den Titel für eine Mogelpackung. Ich werde in meinen Ausführungen darauf eingehen, warum das so ist.