Protokoll der Sitzung vom 07.07.2005

nach unten durchgereicht und verliert gegenüber den Fachgesetzen an Bedeutung. Dies wird zur Folge haben, dass raumordnungspolitische Dimensionen bei der Erarbeitung von Fachgesetzen und Fachentscheidungen eher eine untergeordnete Rolle spielen. Wir brauchen aber ein starkes Planungsinstrument, um die Zukunft zu meistern. - Diese grundsätzlichen Überlegungen sollten an dieser Stelle von uns noch einmal angebracht werden.

Ich möchte noch einmal auf den von uns in den Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag eingehen, der keineswegs einen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben hat. Das konnte er auch nicht; denn tiefgreifende Änderungen des Landesentwicklungsplanes bedürfen des Gegenstromprinzips, wie es nach dem Raumordnungsgesetz und nach dem Landesplanungsgesetz vorgegeben ist.

Der Änderungsantrag beschränkte sich auf neue Regelungen zum ländlichen Raum. Die Antworten auf die Großen Anfragen der PDS und der SPD haben gezeigt, dass insbesondere die raumordnerischen Vorgaben zur Charakterisierung ländlicher Räume einer Überarbeitung bedürfen.

Wir haben dazu die Grundtypen der ländlichen Räume in einer kritischen Betrachtung analysiert und erkannt, dass der Raumtyp „Ländliche Räume mit relativ günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und/oder Potenzialen im Tourismus“ für eine eigenständige Raumbeschreibung ungeeignet ist. Zum einen schließen relativ günstige Bedingungen für Landwirtschaft und Tourismus eine periphere Lage oder eine Strukturschwäche nicht aus. Zum anderen können diese Potenziale aber auch mit günstigen wirtschaftlichen Bedingungen einhergehen bzw. sie sogar ausmachen.

Um ländliche Räume in peripherer Lage oder Strukturschwäche bestimmen zu können, bedarf es Indikatoren, die sehr viel konkreter Parameter festlegen, welcher Raum davon betroffen ist und wie er abgegrenzt werden kann. Die heute noch vorhandene Ebene der Landkreise scheint uns dabei zu großräumig zu sein.

Als Indikatoren für die Festlegung von peripherer Lage und Strukturschwäche dürften die Einwohnerdichte und das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner am aussagekräftigsten sein. Es handelt sich dabei um international anerkannte Indikatoren.

Die SPD-Fraktion - das möchte ich heute bereits ankündigen - wird den in den Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag in der nächsten Landtagssitzung als Gesetzentwurf einbringen. Entsprechend den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und dem Landesplanungsgesetz hat die Landesregierung dann die Möglichkeit, ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchzuführen, um dem Gegenstromprinzip gerecht zu werden.

Es ist aus unserer Sicht wichtig, diese Änderung zur Förderung des ländlichen Raumes bereits bei der Aufstellung der operationellen Programme für die neue EU-Förderperiode zu berücksichtigen. Deshalb erlaubt die angedachte Änderung aus unserer Sicht keinen Aufschub. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Sachse. - Für die FDP-Fraktion spricht de Abgeordnete Herr Ernst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 27. Mai 2005 wurde der Gesetzentwurf eingebracht und von allen Fraktionen positiv bewertet. In den Gesetzentwurf wurden im Wesentlichen drei Neuerungen eingebracht: Neben der Neufestlegung von Ordnungsräumen und Entwicklungsachsen werden auch die Eignungsgebiete neu geregelt. Mit der Aufnahme der raumordnerischen Kategorie „Eignungsgebiete“ in den Landesentwicklungsplan soll eine Steuerung raumbedeutsamer Maßnahmen bzw. der Nutzung des Freiraumes im Außenbereich erreicht werden.

Eignungsgebiete sind Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind mit der Folge, dass diese Maßnahmen außerhalb dieser Gebiete ausgeschlossen sein sollten. Die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Eignungsgebieten wurde durch das Landesplanungsgesetz von 1998 geschaffen.

Durch die nunmehrige Festlegung im LEP werden alle regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, Eignungsgebiete auszuweisen. Es wird für einheitliches Verwaltungshandeln gesorgt, indem die mindestens in die Abwägung einzubeziehenden Belange festgeschrieben werden. Darüber hinaus werden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, Konversionsflächen und Industriebrachen hinsichtlich ihrer Eignung für die Nutzung der Windenergie vorrangig zu prüfen.

Mit der Festlegung der Eignungsgebiete wird langfristig Planungssicherheit für die Investoren geschaffen. Gleichzeitig wird die Beeinflussung von Mensch und Natur in Grenzen gehalten. Wir hoffen, dass aufgrund dessen der Bau von Windenergieanlagen nur noch in den von den regionalen Planungsgemeinschaften festgelegten Eignungsgebieten erfolgen wird. Der Minister hat gesagt, dass die regionalen Planungsgemeinschaften bereits in dieser Richtung arbeiten. Ich hoffe, dass es dadurch mit Blick auf entsprechende Petitionen etwas leichter wird.

Im Hinblick auf die Entwicklungschancen bieten die Ordnungsräume, die die Verdichtungsräume Halle und Magdeburg umfassen, durch eine Konzentration von Unternehmen und komplementären Einrichtungen gute Voraussetzungen zur Ausbildung von zukunftsträchtigen Unternehmensnetzwerken, die durch Ausbringung von Wertschöpfungsketten zusätzlich Arbeitsplätze und Einkommen sichern sollen.

Die Entwicklungsachsen im Landesentwicklungsplan zeigen die Standorte in von ihnen berührten Räumen auf. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen darin, die Umgebungsgebiete an die Verdichtungsräume anzuschließen, die Verdichtungsräume untereinander zu verknüpfen sowie die Anbindung der Verdichtungsräume und des ländlichen Raumes an die außerhalb SachsenAnhalts liegenden wirtschaftlichen Schwerpunkte in der Bundesrepublik und in Europa zu gewährleisten.

Im Ausschuss wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Entwicklungsachse entlang der Bundesautobahn A 38 den Rang einer europäisch bedeutsamen Achse erhalten soll. Diesem Vorschlag wollen wir alle zustimmen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Allerdings habe ich noch eine kleine Anmerkung: Herr Sachse, über den ländlichen Raum werden wir morgen noch sehr viel reden. Ich denke, dabei werden wir die von Ihnen erwähnten Einwohnerzahlen und die anderen

Kriterien, die Sie genannt haben, beleuchten. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr. - Für die PDS-Fraktion wird Herr Dr. Köck sprechen.

Werte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist der große Vorteil einer freien Rede, dass man sehr schnell auf das vom Minister Gesagte reagieren kann. Es ging also um den Landesentwicklungsplan. Der Minister hat vor allen Dingen über die Metropolregion gesprochen.

Damit sind wir beim Zentrale-Orte-Konzept, das schon mehrfach angemahnt worden ist. Das Hauptproblem ist, dass die zentralen Orte letztlich die Steuerungsfunktionen nicht immer wahrnehmen. Das merken wir an den Diskussionen über die Kreissitze. Es gibt den Fachausdruck der opportunistischen Handhabung des ZentraleOrte-Prinzips. Es wird also nach politischen Gesichtspunkten entschieden und nicht nach den tatsächlichen raumordnerischen Bedürfnissen.

Bei den Metropolregionen stehen wir vor dem gleichen Problem: Der Wunsch nach Fördermitteln und nach Außenwerbung einer Region ist das Treibende und nicht die tatsächliche raumordnerische Relevanz der Metropolregionen.

Ich kann Herrn Minister Stolpe zitieren, der am 29. April 2005 sagte, der Begriff Metropolregion sei ein Prädikat, mit dem eine Region erfolgreich werben könne. Das kann aber nicht die Aufgabe der Raumordnung sein.

Eine Metropolregion ist genauso definiert wie zum Beispiel ein Verdichtungsraum. Herr Sachse wird immer damit abgespeist, dass es dafür Definitionen gibt. Eine Metropolregion ist eine regionale Agglomeration zentraler Einrichtungen mit internationaler Bedeutung in den Bereichen der Unternehmensverwaltung, des Finanzwesens, des Verkehrs, der Wissenschaft und Forschung und der Kultur und der Medien.

Ich weiß nicht, ob man die angedachte Metropolregion, die bis nach Dessau, Magdeburg und Thüringen reicht, bei der Vielzahl und der Großflächigkeit der ländlichen Räume nach außen hin vertreten kann. Ich denke, an dieser Stelle ist Ehrlichkeit angesagt.

Zum LEP nur eine kurze Bemerkung. Es ist bereits die dritte Änderung. Es kommen Änderungen auf dem Verordnungswege hinzu. Dabei passiert es sehr schnell, dass die Änderungen nicht mehr zum Gesamtwerk passen. Zum Beispiel wird im Zusammenhang mit den Ordnungsräumen unter Punkt 2 - Grundsätze - weiterhin auf die Verdichtungsräume Bezug genommen, obwohl es diese schon gar nicht mehr gibt.

Bezüglich der Träger der öffentlichen Belange ist zu sagen, dass mir die Ordnungsfunktion des Ordnungsraumes bis jetzt immer noch nicht bewusst ist. Auch die Diskussionen im Ausschuss haben diesbezüglich keinerlei Klarheit gebracht. Wir werden sehen, wie das im praktischen Vollzug geregelt wird. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Herr Dr. Köck. - Für die CDU-Fraktion wird die Abgeordnete Frau Rotzsch sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Landtagssitzung haben wir erstmals über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt beraten. In der Diskussion wurde deutlich, dass das von der Landesregierung mit den Änderungen bzw. Neuerungen im Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans verfolgte Anliegen mehrheitlich auf Zustimmung stößt.

Durch die Änderung des Landesentwicklungsplans soll die Wahrnehmung des Wirtschaftsstandortes SachsenAnhalt bei Investoren gestärkt werden. Dieses Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzt der vorliegende Regierungsentwurf in hervorragender Weise um.

Deshalb widerspreche ich Ihnen, Herr Sachse, wenn Sie sagten, dass dieser Gesetzentwurf zu kurz greift. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Festlegung der Ordnungsräume um die Verdichtungsräume Halle und Magdeburg herum genannt, auf die unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen Diskussion zur Entwicklung einer Metropolregion Mitteldeutschland eine besondere Bedeutung zukommen wird.

Das Konzept der Metropolregion - darauf möchte ich hier nochmals hinweisen - ist für den Wirtschaftsraum Mitteldeutschland eine besondere Chance, sich im europäischen Wettbewerb zu positionieren. Darüber hinaus verdeutlichen die im Gesetzentwurf ausgewiesenen wichtigen Entwicklungsachsen unseres Bundeslandes die Einbindung Sachsen-Anhalts in die nationalen und transeuropäischen Netze.

(Zustimmung bei der CDU)

Gleichzeitig soll mit diesen Entwicklungsachsen die Beförderung des Leistungsaustausches zwischen den Wirtschaftsräumen sowie die Sicherung des Anschlusses des ländlichen Raumes und der Erholungsräume an die Wirtschaftsräume dargestellt werden. Hierzu gab es im Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf, an dem alle Kommunen, öffentlichen Planungsträger, Verbände und Vereinigungen beteiligt wurden, eine Reihe von Hinweisen.

Diese führten im Ergebnis dazu, dass in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr die Darstellung der Entwicklungsachse im Zuge der Bundesautobahn A 38 als Achse mit europäischer Bedeutung aufgenommen wurde. Das ging im Übrigen auf einen Antrag zurück, der von den Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht wurde und im Ausschuss ohne Gegenstimme angenommen wurde.

(Herr Sachse, SPD: Von der SPD unterstützt!)

Für die Ausgewogenheit des Gesetzentwurfs der Landesregierung spricht weiterhin das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, in dem der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung erhielt. Lediglich die bereits erwähnte Darstellung der Entwicklungsachse entlang der Bundesautobahn A 38 als Achse von europäischer Bedeutung sollte aus den bekannten Gründen noch Eingang in den Gesetzentwurf finden.

Das Begehren der SPD-Fraktion, den ländlichen Raum strenger zu definieren, insbesondere für ländliche Räume in peripheren Lagen und mit besonderen Strukturschwächen einen besonderen Fördervorrang vorzusehen, fand keine Mehrheit. Die Vorgaben des Gesetzes werden in den regionalen Planungsgemeinschaften untersetzt. Überdies gab es für eine Verengung der Förderung in bestimmten Gebieten und die dafür genannten Zahlenvorgaben keine Begründung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stimmen Sie diesem ausgewogenen Gesetzentwurf unserer Landesregierung heute zu und geben Sie somit dem Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, seine Wettbewerbschancen im europäischen Wirtschaftsraum zu sichern.

Zu der Äußerung von Herrn Köck hinsichtlich des Zentrale-Orte-Systems noch eine Bemerkung. Wir haben schon mehrmals, auch im Rahmen der Diskussion über die Änderung des Landesplanungsgesetzes, betont, dass wir uns damit in dieser Legislaturperiode nicht mehr befassen werden. Auch ich vertrete diese Meinung und muss sagen: Sie drücken sich vor konkreten Vorschlägen und mahnen uns immer nur an. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Rotzsch. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2265 ein. Zunächst stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen ab. Ich möchte die Abstimmung über die drei Paragrafen zusammenfassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2253