Zu Frage 2: Den Kommunen ist die Aufgabe zugewiesen, die Unterkunft und die Wohnungsheizung der ALGII-Empfänger zu gewährleisten. Sie sind Kostenträger dieser Teilleistung des SGB II. Es liegt somit im wohlverstandenen Interesse der kreisfreien Städte und der Landkreise, die Kosten entsprechend § 22 SGB II angemessen zu gestalten und überhöhte bzw. vermeidbare Kosten nicht zu erstatten.
Herr Minister, die Frage 1 haben Sie übergangen. Allerdings erübrigt sie sich auch in gewisser Weise.
Ich werde dennoch eine zusätzliche Frage stellen. Sie sprachen von „überhöht“. Es muss doch eine rechtliche Grundlage dafür geben, einem jungen Erwachsenen, der nach SGB II rein juristisch - das ist eigentlich auch unangefochten - das Recht hat, sich eine eigene Wohnung zu suchen, dieses Recht zu verwehren. Ich verstehe das Anliegen, die Kosten zu dämpfen. Dennoch: Das SGB II schreibt einem jungen Erwachsenen eindeutig ein Recht darauf zu.
Deshalb meine Frage: Wie ist die Einschränkung dieses Rechtes durch die Stadt Halle zu legitimieren?
Frau Bull, ich darf dazu auf § 22 SGB II verweisen, der - ich formuliere es einmal so - relativ elastisch gehalten ist, um sicherzustellen, dass die Kosten, die durch die einzelne Bedarfsgemeinschaft entstehen, nicht überhöht sind.
Selbstverständlich ist es, wenn ein junger Erwachsener das elterliche Haus oder die elterliche Wohnung verlässt, legitim zu fragen, ob das wirklich geboten ist, wenn er auf diese Weise eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit zusätzlichen Kosten begründet. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Städte darauf achten, dass die Kosten nicht ins Uferlose wachsen. Das alles ist Geld, das wir, meine Damen und Herren, gemeinsam aufbringen müssen.
Ich halte das Anliegen der Bundesregierung - egal wie sie nun zusammengesetzt sein mag - für absolut legitim, im Bereich der Sozialleistungen nicht zu Verhältnissen zu kommen, die nicht mehr finanzierbar sind. Das ist der Hintergrund; deswegen gibt es die Regelung des § 22 SGB II, die so ist, wie ich es eben vorgetragen habe.
Meine Damen und Herren! Die Frage 2 wird von dem Abgeordneten Frank Radschunat von der Fraktion der Linkspartei.PDS gestellt. Sie betrifft das Thema Überprüfung der Wohnverhältnisse von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Bitte sehr, Herr Radschunat.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Medienberichten ist zu entnehmen, dass mit der Überprüfung der Wohnverhältnisse von Arbeitslosengeld-II-Empfängern begonnen wurde. Geprüft wird hierbei, ob die Bedarfsgemeinschaften über angemessenen oder unangemessenen Wohnraum verfügen. Bei unangemessenem Wohnraum müssen sich die betroffenen Bedarfsgemeinschaften auf einen erzwungenen Umzug vorbereiten.
1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die Anzahl der zu erwartenden „Zwangsumzüge“ von Bedarfsgemeinschaften vor?
Vielen Dank, Herr Radschunat. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird wiederum durch den Minister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Horst Rehberger gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Kollegen Radschunat wie folgt.
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Zahl der so genannten Zwangsumzüge vor.
Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass nur in einer verschwindend kleinen Zahl von Fällen ein so genannter Zwangsumzug stattfinden muss.
Damit kommen wir zu Frage 3, die von der Abgeordneten Frau Eva von Angern von der Linkspartei.PDS gestellt wird. Es geht um den Familienpass des Landes Sachsen-Anhalt. Bitte sehr, Frau von Angern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Presse zu entnehmen war, wurden seitens der Landesregierung anlässlich des durchgeführten Familientages bereits 260 Familienpässe ausgegeben. Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. führt dieses Projekt im Auftrag des Landes durch.
1. Welche Mittel der im Landeshaushalt für den Familienpass eingestellten 300 000 € entfallen dabei auf
2. Im Jahr 2005 erfolgt die Ausgabe der Pässe kostenlos. Zu welchem Preis werden die Pässe danach ausgegeben?
Vielen Dank, Frau von Angern. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Eva von Angern zum Familienpass des Landes Sachsen-Anhalt beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Die Overheadkosten enthalten folgende Positionen: einen Kartendrucker für 5 780 €, die notwendige Software mit Lizenz für 18 700 €, einen Werbe- bzw. Messestand für 2 500 € und einen Laptop für 1 450 €. Im Übrigen werden die für den Familienpass geschätzten Kosten in Höhe von 300 000 € bei Ausgabe durch einen externen Dienstleister keinesfalls erreicht werden.
Zu Frage 2: Für die Jahre 2005 und 2006 erfolgt die Ausgabe der Pässe mit einer Gültigkeit bis zum 31. Januar 2007 kostenlos. Ab dem Jahr 2007 wird der Familienpass gegen eine die Druck- und Verwaltungskosten deckende Schutzgebühr von 5 € je Familie ausgegeben.
Damit kommen wir zur Frage 4, die von dem Abgeordneten Herrn Harry Czeke von der Linkspartei.PDS zu dem Thema Pandemie-Vorsorge in Sachsen-Anhalt gestellt wird. Bitte sehr, Herr Czeke.
Herr Präsident! In der MDR-Sendung „Fakt“ am 15. August 2005 wurde in einem Beitrag die Vorsorge vor der Pandemiegefahr im Zusammenhang mit der Vogelgrippe thematisiert. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt war dort nicht zu einem Interview bereit.
1. Wenn es zutrifft, dass in Sachsen-Anhalt nur für 10 % statt für 20 % der Bevölkerung eine Bevorratung mit Impfstoff vorgehalten wird, welche Beweggründe gab es für diese Entscheidung und welche Maßnahmen unternahm bzw. unternimmt die Landesregierung, um - wenn notwendig - eine ausreichende Nachbestellung zu realisieren, war doch die Frist für eine Nachbestellung Ende August abgelaufen?
2. Welches Gefährdungspotenzial für eine etwaige Verbreitung der Vogelgrippe ergibt sich in welchen Regionen Sachsen-Anhalts aus bestimmten Haltungsbedingungen für Geflügel und aus einer hohen Konzentration in der Geflügelwirtschaft einschließlich Verarbeitung einerseits und unter Berücksichtigung größerer Einstandsgebiete von Zugvögeln andererseits?
Vielen Dank, Herr Czeke. - Die Antwort der Landesregierung wird ebenfalls durch den Minister für Gesundheit
Danke sehr. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Herrn Czeke möchte ich Folgendes voranstellen: In der angesprochenen MDR-Sendung wurde bedauert, dass keiner der acht Gesundheitsminister bzw. -senatoren der im so genannten Norddeutschen Pool zusammengeschlossenen Länder zu einem Interview bereit war. Es war also keine Frage allein an die Landesregierung Sachsen-Anhalts. Die fehlende Bereitschaft zu dem Interview ist darauf zurückzuführen, dass sich der Norddeutsche Pool noch nicht abschließend abgestimmt hatte.
Zu Frage 1: Zunächst möchte ich klarstellen, dass das Land keinen Impfstoff erworben hat, sondern antivirale Medikamente, so genannte Neuraminidasehemmer, die speziell zur Behandlung von Viruserkrankungen eingesetzt werden, um schwere Krankheitsverläufe, die tödlich enden könnten, abzumildern.
Ich möchte auch betonen, dass die Anschaffung der antiviralen Medikamente ausschließlich zur Therapie von Risikogruppen für den so genannten Pandemiefall erfolgte. Dieser würde dann vorliegen, wenn durch Mutation ein neuer Influenzavirus entstehen würde, der von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Nur für diesen Fall erfolgte die so genannte Bevorratung, die eine Grundsicherung darstellt und die die Behandlung der Bevölkerung mit den üblicherweise verfügbaren Medikamenten und mit anderen medizinischen Verfahren ergänzen soll.
Eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Pandemievirus ist die Schutzimpfung. Die Produktion eines spezifischen Impfstoffes kann aber erst erfolgen, wenn das die Pandemie auslösende Virus bekannt ist. Da für die Produktion eines Impfstoffes nach Aussagen der Impfstoffhersteller ein Zeitraum von mindestens drei Monaten benötigt wird, hat auch SachsenAnhalt seinen Beitrag geleistet und hat bereits antivirale Medikamente erworben.
Um einen effizienten Einsatz der antiviralen Medikamente zu ermöglichen, haben acht norddeutsche Bundesländer eine gemeinsame Strategie beschlossen. Sie haben sich zu dem von mir anfangs erwähnten Norddeutschen Pool zusammengeschlossen. Jedes der oben genannten Länder hat insgesamt für 4,5 % der Bevölkerung antivirale Medikamente erworben, die in den Pool eingehen und im Pandemiefall für den Bedarf in den beteiligten norddeutschen Regionen zur Verfügung stehen.
Zusätzlich werden für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und die Sicherheitskräfte in einer Größenordnung von 1 % der Landesbevölkerung Medikamente beschafft. Damit kann der Zeitraum überbrückt werden, bis ein Impfstoff für alle zur Verfügung steht.
Die Auswirkungen einer Pandemie können nur anhand von Modellrechnungen abgeschätzt werden. Es wird eine durchschnittliche Erkrankungsrate von 15 bis 30 % der Bevölkerung angenommen. Diese Erkrankungsrate bezieht sich aber auf den gesamten Pandemieverlauf, der sich in Wellen über zwei oder mehr Jahre hinziehen kann.
Da eine Einlagerung von Neuraminidasehemmern nur für den Anfang der Pandemie vorgesehen ist, sind die Gesundheitsminister und -senatoren der oben genann
ten Länder auf der Konferenz am 30. Juni und 1. Juli 2005 in Erlangen von einem geringeren Bedarf ausgegangen. Dem liegt vor allem zugrunde, dass diese Medikamente ausschließlich für die Behandlung von Risikopatienten vorgesehen sind, das heißt für Patienten mit einem erhöhten Risiko, die an einer besonders schweren Grippe mit möglicherweise auch tödlichem Ausgang erkrankt sind. Hier wurde aufgrund von Erfahrungswerten von einer Größenordnung von 30 % der Infizierten ausgegangen, sodass sich rein rechnerisch ein Bedarf an Neuraminidasehemmern für 4,5 % der Bevölkerung ergibt. Die Einschätzung der Risikogruppen wird allein durch den behandelnden Arzt erfolgen.
Wenn es zu grundsätzlich möglichen Ansteckungen von Menschen mit dem Vogelgrippevirus H5N1 kommen sollte, wären dies nur Einzelfälle; denn dieses Virus verursacht beim Menschen nur durch einen intensiven Kontakt mit infizierten Tieren eine Erkrankung und ist nicht in der Lage, sich effektiv von Mensch zu Mensch auszubreiten.
Zum Vergleich: In ganz Asien sind in den letzten eineinhalb Jahren trotz eines kulturell bedingten intensiven Tierkontaktes weniger als 200 Menschen an der Vogelgrippe erkrankt. In derartigen Größenordnungen stehen antivirale Medikamente bereits heute im normalen Pharmahandel in ausreichender Menge zur Verfügung.