Gerry Kley

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung des Landtags über den Gesetzentwurf zum Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt kommen die seit dem Jahr 1998 stattfindenden Bemühungen um die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahr 1993 zu einem guten Ende.
Der Landtag hat es seit der ersten Lesung Anfang Juli 2005 trotz der parlamentarischen Sommerpause in relativ kurzer Zeit geschafft, sich der schwierigen Materie und den teils unterschiedlichen Forderungen der Verbände zu widmen und zu einer Lösung zu gelangen. Für die zügige und konstruktive Beratung in den zuständigen Ausschüssen möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken.
Der Landesregierung von CDU und FDP und den Regierungsfraktionen ist in knapp vierjähriger Tätigkeit mit dem Gesetzentwurf der Kraftakt gelungen, vor dem die SPD in ihrer achtjährigen Regierungszeit kapituliert hatte. Auch wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschussberatungen einige Änderungen erfahren hat, ist die generelle Linie der Landesregierung bestätigt worden, die maßgeblichen Akteure im Rettungsdienst stärker in die Verantwortung für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit einzubeziehen.
In diese Verantwortung ist jetzt auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt stärker als nach geltendem Recht eingebunden. Sie erhält nun den primären Auftrag, für das notärztliche Personal im Rettungsdienst zu sorgen. Schon nach dem bisherigen Gesetz hat sie die allerdings subsidiäre Aufgabe, im Zusammenwirken mit dem Träger des Rettungsdienstes den notärztlichen Dienst abzusichern.
Mit der zunehmenden Privatisierung von Kreiskrankenhäusern ist es fragwürdig geworden, die Sicherstellungsaufgabe für das notärztliche Personal bei den Kommu
nen zu belassen. Diese haben immer weniger Einfluss auf die Krankenhäuser, wenn es darum geht, deren Ärzte und Ärztinnen in den Rettungsdienst einzubinden. Daher haben wir die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt mit unserer Idee vertraut gemacht, dass diese den Sicherstellungsauftrag für die notärztlichen Leistungen im Rettungsdienst übernehmen soll, weil sie schon im bisherigen Rettungsdienstgesetz in den Fällen, in denen kein Krankenhausarzt oder kein anderer geeigneter Arzt zur Verfügung stand, die Besetzung des Dienstes gewährleisten sollte.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat die Übernahme dieses Auftrages akzeptiert, und zwar deshalb, weil die Krankenhäuser und die im Krankenhaus beschäftigten Ärztinnen und Ärzte nicht nur weiterhin die tragende Säule der notärztlichen Versorgung bleiben, sondern diese Position durch die in § 8 erstmals eingeführte Verpflichtung der Krankenhäuser, ihre Ärzte für den Einsatz als Notärztinnen und Notärzte zur Verfügung zu stellen, weiter gestärkt wurde.
Daneben bleibt der spezielle Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung eingebettet in die Gesamtverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte für die Organisation des Rettungsdienstes. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erhält bezüglich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienstgesetz die gleiche Rechtsstellung, die die Kreise und kreisfreien Städte bisher innehatten.
Aus diesen Gründen gehen wir zwischen Krankenhäusern und Kassenärztlicher Vereinigung davon aus, dass an den Schnittstellen zwischen vertragsärztlichem Notfalldienst und Rettungsdienst künftig eine bessere Zusammenarbeit gewährleistet wird. Durch die Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigung kann das Vorhaben funktionieren, künftig die Einsätze des vertragsärztlichen Notfalldienstes und des notärztlichen Rettungsdienstes über die Leitstellen für den Rettungsdienst zu verzahnen. Eine entsprechende Forderung mehrerer kommunaler Vertreter aus ihrer Praxiserfahrung heraus war im Rahmen der Anhörung im Oktober 2005 im Landtag erhoben worden. Alle Parteien im Ausschuss für Gesundheit und Soziales haben dies befürwortet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer also mit einer Sollbestimmung in § 5 aufgibt, dass die Einsatzleitstelle die Vermittlung des vertragsärztlichen Notfalldienstes übernimmt, muss auch dafür sorgen, dass die Kassenärztliche Vereinigung als Träger dieses vertragsärztlichen Notfalldienstes stärker in die Verantwortung im Rettungsdienst genommen wird. Genau das geschieht mit dem erweiterten Sicherstellungsauftrag für das ärztliche Personal im Rettungsdienst. Dadurch wird es zu einer eigenen Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, zum Gelingen des Rettungsdienstes beizutragen.
Weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs, mit dem wir eine Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst erreichen werden, ist neben der Einführung des ärztlichen Leiters im Rettungsdienst die Zusammenfassung der in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt bestehenden Einsatzleitstelle zu Großleitstellen. Nach der Ansicht der Landesregierung ist dieses Problem in der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales sachgerecht geregelt worden.
Zu betonen ist, dass die Eigenverantwortung der Kommunen beim Zusammenschluss Vorrang hat und der Staat erst eingreift, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte sich nicht einigen. Den Kreisen und kreisfreien Städten ist aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2008 Vereinbarungen zum Betreiben gemeinsamer Leitstellen abzuschließen.
Funktioniert das nicht, ist die Landesregierung ermächtigt, die Anzahl und die Standorte der Einsatzleitstellen nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch Verordnung zu regeln. Dies steht im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks in Sachsen-Anhalt. Die Installierung dieses Netzes verursacht hohe Kosten. Deswegen kann es nicht allein den Kommunen überlassen bleiben, ob sie ihre Leitstellen zu Großleitstellen zusammenschließen oder nicht.
Außerdem ist den Kommunen im Gesetzentwurf der Weg zur Bildung eines Zweckverbandes für den Rettungsdienst dadurch geebnet worden, dass für den Bereich des Rettungsdienstes das Gebot der Nachrangigkeit des Zweckverbandes im Vergleich zur Zweckvereinbarung aufgehoben worden ist. Damit haben die Kreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt sowohl eine zeitliche Perspektive als auch eine Rechtsform für eine gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben im Rettungsdienst vorgezeichnet bekommen. Hierauf können sie sich einstellen.
Die Vorstellung der Oppositionsparteien, im Rettungsdienstgesetz die kommunalen Zusammenschlüsse auf die fünf Planungsregionen im Land zu beschränken, wäre eine unnötige Gängelung der Kreise und kreisfreien Städte. Es ist besser, wenn sich diejenigen Kommunen zusammenfinden, die gut zusammenarbeiten können, als wenn man sie in ein Korsett aus fünf Organisationseinheiten zwingt.
Der Staat hat über die Verordnungsermächtigung die Möglichkeit, Lösungen zu finden, wenn die Kommunen sich nicht einigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unerfindlich, wie die SPD-Fraktion bei ihrer Bewertung des im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschlossenen Gesetzentwurfes zu dem Urteil gelangen kann, dass die regierungstragenden Fraktionen das Ehrenamt der in den gemeinnützigen Hilfsorganisationen des Rettungsdienstes tätigen Personen gering schätzten.
Weil ihrem Antrag auf die vorrangige Berücksichtigung gemeinnütziger Hilfsorganisationen als Leistungserbringer im Rettungsdienst nicht gefolgt wurde, lässt sie sich im Hinblick auf den Wahlkampf zu nicht haltbaren Aussagen hinreißen.
Zunächst muss ich feststellen, dass es sich bei der Leistungserbringung durch die gemeinnützigen Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt um eine berufsmäßige Tätigkeit und nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Zu mehr Wettbewerb auch im Rettungsdienst, zu dem die Landesregierung sich in dem Gesetzentwurf bekannt hat, gehört aber auch, dass sich die gemeinnützigen Leistungserbringer diesem Wettbewerb stellen.
Die SPD hat wohl übersehen, dass gemäß § 11 des Gesetzentwurfes Kriterien für die Auswahl der Leistungserbringer nach einer öffentlichen Ausschreibung unter anderem die Zuverlässigkeit bei der bisherigen Mitwirkung im Rettungsdienst und die Leistungsfähigkeit für den Massenanfall an Verletzten oder Erkrankten sind. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, Leistungserbringer auch wegen ihrer Aktivitäten im Bereich der Vorsorgeplanung und wegen der Vorhaltung der Kapazitäten für den Massenanfall an Verletzten oder Erkrankten auszuwählen. Sie sind also keineswegs gezwungen, den billigsten Anbieter als Leistungserbringer zu wählen.
Deswegen bedarf es auch keiner Festlegung im Gesetz, dass diejenigen Leistungserbringer zu bevorzugen sind, deren Personal tariflich entlohnt wird. Bei einer solchen Regelung wären die Kommunen gezwungen, die Einhaltung von Tarifverträgen zu überwachen.
Der Standpunkt der SPD lässt ein enormes Misstrauen gegenüber den Kommunen und den Krankenkassen erkennen, dass diese ohne Rücksicht auf die Einhaltung tariflich vereinbarter Vergütungen nur die billigsten Leistungsanbieter akzeptieren würden. Ich möchte Ihnen, der SPD-Fraktion und der Linkspartei.PDS-Fraktion, noch einmal deutlich sagen, dass die Partner im Rettungsdienst auch bei einer Verhandlungslösung verantwortungsbewusster handeln werden, als Sie ihnen dies zutrauen. Vor allem sollten diejenigen, die ständig von Kommunalisierung reden, dies nicht mit einem ständigen Misstrauen begleiten.
Die SPD spricht in ihrer Presseinformation zum Gesetzentwurf von Ende Januar von drei verschenkten Jahren, weil das neue Rettungsdienstgesetz erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Die SPD übersieht dabei, dass diese Landesregierung neben der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes auch die Kreisgebietsreform auf den Weg gebracht hat.
Die SPD hat in den acht Jahren ihrer Regierungszeit dagegen beides nicht erledigt.
Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 sollen auch die strukturellen Änderungen im Rettungsdienstgesetz einsetzen. Es macht keinen Sinn, das Rettungsdienstgesetz in den nächsten Tagen in Kraft zu setzen, wenn zum 1. Juli 2007 wegen der neu zugeschnittenen Landkreise ohnehin teilweise neue Aufträge an die Leistungserbringer ergehen müssen, weil die kreisübergreifende Zusammenarbeit wegen anderer Kreisgrenzen neu geordnet werden muss. Die bisher erteilten befristeten Genehmigungen an die Leistungserbringer genießen für die Dauer der Befristung grundsätzlich Bestandsschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte den Gesetzentwurf in der Gestalt der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales für einen gelungenen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen der Verbände, wie sie in der Anhörung des Landtages im Herbst des letzten Jahres deutlich geworden sind. Er ist eine gute Grundlage dafür, dass der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt, basie
rend auf der Gesamtverantwortung verschiedener Aufgabenträger, qualitativ hochwertig durchgeführt werden kann.
Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zuzustimmen und damit das Rettungsdienstgesetz des Landes SachsenAnhalt in seiner Neufassung zu verabschieden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beantwortung der Frage der Abgeordneten Frau Grimm-Benne möchte ich kurz Folgendes vorausschicken: Die diskutierten Auswirkungen einer InfluenzaPandemie beruhen auf Modellrechnungen und sind Annahmen, die auf variablen Elementen beruhen. Bei neuen zur Verfügung stehenden Informationen müsste jeweils eine neue Berechnung durchgeführt werden.
Die einzige Schutzwirkung entfaltet eine Impfung. Da der Impfstoff erst nach dem Auftreten eines neuen humanen Pandemievirus hergestellt werden kann, steht er nicht zu Beginn der Pandemie zur Verfügung. Zur Überbrückung und Gewährleistung einer ersten Therapie haben die Länder antivirale Medikamente bestellt. Diese werden zurzeit kontinuierlich eingelagert. Mit der Beschaffung antiviraler Medikamente wurden die Empfehlungen aus dem nationalen Pandemieplan umgesetzt.
Zu Frage 1: Als einen Beitrag zur weiteren Umsetzung der Empfehlungen des nationalen Pandemieplans, in dem übrigens keine Prozentzahlen für die Einlagerung antiviraler Medikamente vorgegeben sind, haben die Gesundheitsministerien der Länder im Dezember 2005 vereinbart, zur Sicherung der Behandlung von Risikogruppen der Allgemeinbevölkerung im Pandemiefall die beschafften antiviralen Arzneimittel in das bestehende Regelsystem der Versorgung einzuspeisen. Dabei sind wir von einer Erkrankungsrate von 15 % im ersten Durchgang ausgegangen.
Nach Schätzungen gehören 30 % der Bevölkerung zu Risikogruppen. Bezogen auf die Bevölkerung wären dies antivirale Medikamente für einen Anteil von 4,5 %, entsprechend auch der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz. Darüber hinaus hat das Land für 1,1 % der Bevölkerung antivirale Medikamente beschafft, nämlich für Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Konferenz der für den Gesundheitsbereich zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren geht davon aus, dass diese staatliche Vorsorge nur eine Säule darstellt. So haben zum Beispiel größere Unternehmen selbst Vorsorge mit antiviralen Medikamenten getroffen. Im öffentlichen Verkauf sind im vorigen Jahr 800 000 Einheiten über den Ladentisch gegangen, also auch hier ein größeres Reservoir.
Der Pandemieplan für das Land Sachsen-Anhalt ist erstellt worden und befindet sich derzeit in der interministeriellen Abstimmung. Im Pandemieplan Sachsen-Anhalts sind alle Maßnahmen aufgezeigt, die notwendig sind, um eine Pandemie bekämpfen zu können, zum
Beispiel besondere Formen der Absonderung und andere antiepidemische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der dreistufigen Verwaltung werden auch die Zuständigkeiten für die Durchführung der Maßnahmen dargestellt.
Zu Frage 2: Für die Sicherstellung der stationären Versorgung entsprechend dem Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie sind gehalten, Notfallpläne aufzustellen. Dazu gehört auch die medizinische Absicherung, zum Beispiel das Vorhalten einer ausreichenden Zahl von Beatmungsgeräten. Aufgrund umfassender Investitionen in den Krankenhausbau in den zurückliegenden Jahren entsprechen die meisten Krankenhäuser in SachsenAnhalt inzwischen den modernsten medizinischen Anforderungen hinsichtlich Technik und Patientenbetreuung, sodass die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Abwehr einer Pandemie gegeben sind.
In einer im Mai des letzten Jahres durchgeführten Informationsveranstaltung wurde mit Ärzten aus Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich unter Einbeziehung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst über die Versorgung von Influenza-Kranken diskutiert. Eine weitere Veranstaltung ist am 26. April dieses Jahres geplant. Hier sollen Ergebnisse der entsprechenden Arbeitsgruppen unter der Federführung meines Hauses vorgestellt werden. Dieser Arbeitsgruppe gehören neben den zuständigen Mitarbeitern meines Hauses die Ärztekammer, die Apothekerkammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft, das Landesamt für Verbraucherschutz, das Landesverwaltungsamt und ein Vertreter des Rettungsdienstes an.
Zunächst zu Ihrer ersten Frage. Der nationale Pandemieplan, der Anfang des Jahres 2005 durch Umlaufbeschluss der Gesundheitsministerkonferenz verabschiedet wurde und im Juli noch einmal präzisiert worden ist, ist in seinen drei Teilen im Internet nachzulesen.
Die Länder sind gehalten, bis März dieses Jahres die jeweiligen Länderpandemieplanungen umzusetzen. Alle Länder sind da im Zeitplan, so auch Sachsen-Anhalt. Deswegen ist das im Moment in der interministeriellen Abstimmung. Das heißt, das Innenministerium ist noch besonders gefragt, aber auch das Kultusministerium hinsichtlich der Frage der Hochschulschließung und Ähnlichem. Deswegen ist der Plan erstellt, aber noch nicht fertig hinsichtlich der Veröffentlichung, wie in allen anderen Bundesländern auch.
Wie gesagt, dieser Plan existiert, dieser Plan enthält auch sämtliche Angaben zu Krankenhauskapazitäten, Verfügbarkeiten usw. Das ist alles gewährleistet. Ich wollte in meiner Rede nur darauf hinweisen, dass die prinzipielle Zuständigkeit für Krankenhäuser bei den Landkreisen liegt und dass wir in enger Zusammenarbeit mit ihnen diesen Plan erstellt haben.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die Impfstoffbevorratung im Falle einer Pandemie ist durch die Bundesregierung geregelt, die dankenswerterweise am Montag dieser Woche den letzten Vertrag geschlossen hat. Es gibt in Deutschland zwei Anbieter. Das sind Chiron in Marburg und GlaxoSmithKline in Dresden. Beide Unternehmen sind bereit, wenn der Pandemievirus auftritt.
Das muss man noch einmal klarstellen: Auch das Auftreten der Geflügelpest im Wildvogelbestand in Deutschland hat bezüglich der Einschätzung der Gefahr einer menschlichen Influenza-Pandemie nichts geändert. Wir leben nach wie vor in der Warnstufe 4. Es tritt also keinerlei Übertragung von Mensch zu Mensch auf. Diesbezüglich ist es auch relativ uninteressant, wo regional jeweils im Geflügelbestand die Geflügelpest auftritt. Darüber muss man sich klar werden. Nichtsdestotrotz haben die Länder schon im Jahr 2001 initiiert, dass ein nationaler Pandemieplan aufgestellt wird und diesbezüglich laufen auch die Arbeiten.
Aber lassen Sie mich zurückkommen zur Sicherstellung der Impfstoffversorgung. Es gibt jetzt Verträge mit den beiden Herstellern, dass jeder im Falle des Auftretens einer Pandemie schnellstmöglich einen Impfstoff herstellt, jeweils in 80 Millionen Dosen. Das heißt, jeder Bundesbürger kann zweimal geimpft werden. Das ist notwendig bei diesem Impfstoff der ersten Generation. Erst die zweite Generation, die dann spezifischer wäre, könnte mit einer Impfung auskommen. Aber das ist so schnell nicht zu gewährleisten, sodass man davon ausgeht, binnen drei bis sechs Monaten die gesamte Bevölkerung zu durchimpfen.
Bisherige Erfahrungen mit Grippepandemien, die es gab, zeigen, dass Kennzeichen immer eine leichte Welle am Anfang ist und eine schwere ein halbes Jahr später folgt, sodass wir davon ausgehen, dass es möglich sein könnte. In diesem Fall ist es so, dass erstmals weltweit ein Beobachtungssystem zur Verfügung steht, welches schon lokal eventuelle Pandemien analysiert, was bei früheren Epidemien nicht der Fall war. Damals hat sich die Krankheit erst langsam ausgebreitet und die Gefahr wurde viel später erkannt. In einer derart komfortablen Situation waren wir weltweit noch nie, gerade auch durch Beschluss der Konferenz von Peking, nach dem alle Nationen 1,5 Milliarden $ geben wollen, also bereits auch ein Frühwarnsystem in den asiatischen Staaten errichten.
Wir gehen davon aus, dass die Bundesländer ihren Teil der Bevorratung mit antiviralen Medikamenten zur Behandlung in der ersten Welle vorgenommen haben. Die
Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass dann Impfstoffe zur Verfügung stehen, sodass wir uns gut gewappnet sehen.
Die Frage der Bereitstellung von Krankenhauskapazitäten ist bei der gesamten Diskussion zum Thema „Bioterrorismus/Pocken“ schon einmal aufgeworfen worden, wenn Sie sich erinnern. In den Jahren 2000 bis 2002 war das schon einmal in der Diskussion. Da gibt es auch schon Notfallpläne. Wir haben damals mit dem ÖGD auch das Impfen geübt. Die Ärzte sind vorbereitet, sodass wir uns gut gewappnet sehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich Ihre Frage nicht auf das Thema der eigentlichen Anfrage bezieht. Die Anfrage bezog sich auf eine menschliche, eine humane Influenza und eine eventuelle Pandemie. Ihre Frage bezieht sich auf die aviäre Influenza, die damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts zu tun hat.
Dies vorausgeschickt, möchte ich sagen, dass das Landwirtschaftsministerium selbstverständlich dabei ist, sämtliche Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Tierärzten der Landkreise und kreisfreien Städte, die hierfür die Zuständigkeit haben, zu erfüllen. Das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal übernimmt die jeweiligen Ersttestungen auch an gefundenen Wildvögeln. Wir sind seit September vorigen Jahres im Wildmonitoring, um das eventuelle Auftreten des Virus H5N1, das hier zur Diskussion steht, aufzudecken. Das Landesamt für Verbraucherschutz konnte seiner Aufgabe bisher sehr gut nachkommen und wird das auch zukünftig tun.
Wir haben neben den Wildvögeln - es sind etwa 700, die getestet wurden - noch mehr als 2 100 Stück Hausgeflügel getestet und konnten in Sachsen-Anhalt bisher das Virus H5N1 nicht nachweisen, was uns allerdings nicht in Sicherheit wiegen sollte. Aber dies ist, wie gesagt, eine aviäre Influenza, die gegenwärtig nicht von Mensch zu Mensch überspringt und deren Übertragung auf den Menschen nur durch Kontakt mit Blut oder intensiven Körperkontakt möglich ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich heute eine Regierungserklärung zum Thema „Gesundheitlicher Verbraucherschutz als ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Verbrauchersouveränität in Sachsen-Anhalt“ abgebe, erwarten Sie ganz bestimmt Aussagen zur Lebensmittelsicherheit in Sachsen-Anhalt. Schlagzeilen hat es in den vergangenen Wochen genug gegeben. Eine hat gefehlt: Kontrollquote im Lebensmittelbereich liegt in Sachsen-Anhalt über dem Bundesdurchschnitt.
Diese Aussage können Sie auf die Tatsache stützen, dass von 30 570 Einrichtungen des Lebensmittelverkehrs im Land im vergangenen Jahr ca. 80 % kontrolliert wurden, wobei der Bundesdurchschnitt bei 58 % liegt und die Kontrollquote in manchen Bundesländern lediglich 30 % beträgt. Auch andere Daten belegen, dass wir in Sachsen-Anhalt gut aufgestellt sind, wenn es um die amtliche Lebensmittelüberwachung geht. Das wird öffentlich noch zu wenig wahrgenommen; vielmehr bestimmen einzelne negative Vorfälle den öffentlichen Diskurs.
„Schwarze Schafe mit krimineller Energie gibt es leider immer wieder.“ - So wurde ich kürzlich zitiert, als es um die Beurteilung der jüngsten Fleischskandale ging. „Gefährlicher Lichterglanz zum Fest“ war eine andere Schlagzeile, mit der im konkreten Fall über die Brand- und Stromschlaggefahr berichtet wurde, die von mangelhaften Lichterketten ausging. Eine dritte Schlagzeile hätte lauten können: „Kinderohren unter Beschuss“, wenn es um Ergebnisse der Lärmmessung an Kinderspielzeugpistolen geht.
Man kann übergreifend formulieren: Wenn Verbraucherschutz funktioniert, wird er nicht wahrgenommen. Gibt es dagegen Probleme, führt dies sofort zu Schlagzeilen. Aber auch diese beweisen eigentlich, dass der Verbraucherschutz funktioniert.
Diese Nachrichten betreffen uns, Sie und mich als Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie suggerieren, dass es eine 100-prozentige Sicherheit geben könnte. Sie betreffen Produkte, die sich trotz Mängelbehaftung auf den ersten Blick nicht von unbedenklichen Angeboten unterscheiden und eine Gefahr für unsere Gesundheit darstellen können. Sie zeigen uns, dass wir sehr schnell in eine Situation geraten können, in der wir Unterstützung brauchen, um die richtige Kaufentscheidung, die richtige Auswahl treffen zu können. Diese Unterstützung muss zeitgemäßer Verbraucherschutz leisten. Was ist nun zeitgemäßer Verbraucherschutz?
Seit der erstmaligen Vorlage des Berichtes zur Verbraucherpolitik durch die Bundesregierung im Jahr 1971 hat sich das Bild des Verbrauchers geändert. Aus dem zu
schützenden Bürger wurde der Verbraucher als Marktteilnehmer und Konsument am Ende der Produktionskette. Als Kunde steht er auf dem Markt den Anbietern und Herstellern von Produkten und Dienstleistungen gegenüber.
Obwohl dieses Bild der strikten Gegenüberstellung von Verbrauchern und Herstellern heute durch das Bild der geteilten Verantwortung aller am Marktgeschehen Beteiligten abgelöst worden ist, haben Anbieter und Hersteller in der Regel gegenüber den Verbrauchern einen Wissensvorsprung hinsichtlich Herstellung, Inhalt, Nutzen, Risiken, Konkurrenz, Marktgeschehen und rechtlicher Rahmenbedingungen ihrer Produkte und Dienstleistungen. Demgegenüber können Verbraucher infolge mangelnder Fachkenntnis und Erfahrung relativ leicht übervorteilt werden.
Aus dieser Überlegung heraus ist Verbraucherschutz als Schutz der Verbraucher vor missbräuchlicher Anwendung dieses Marktvorteils seitens der Anbieter und Hersteller anzusehen. Das beschriebene Ungleichgewicht ist so weit wie möglich auszugleichen.
Damit steht Verbraucherpolitik aber auch im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, Verbrauchern einen hinreichenden Schutz von Gesundheit und Sicherheit sowie ihrer wirtschaftlichen Interessen zu gewähren, und der Forderung, so wenig wie möglich regulierend in den Markt einzugreifen. Eine zeitgemäße Verbraucherpolitik muss Rahmenbedingungen schaffen, die es allen am Wirtschaftsleben Beteiligten ermöglichen, ihre jeweilige Verantwortung wahrzunehmen.
Mit dem Ziel, Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch den Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten, stellen gesundheitlicher und wirtschaftlicher Verbraucherschutz eine viele Politikfelder betreffende Querschnittsaufgabe dar und sind organisatorisch auch in unserem Bundesland verschiedenen Ressorts zugeordnet.
Zu den im Aufgabenbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zu bearbeitenden Themenfeldern zählen Lebensmittelsicherheit, Geräte- und Produktsicherheit, Kennzeichnung und Zertifizierung, Ernährung und Gesundheit, Qualität im Gesundheitswesen, Pflege und Betreuung sowie Patientenbelange, Arzneimittelsicherheit und Medizinproduktesicherheit. Im Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts liegen unter anderem die Themen Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Telekommunikation und Internet, Energieversorgung und Energieeinsparung, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Eigenheim und Wohnung, Urlaub und Freizeit, Fahrgastrechte, nachhaltige Entwicklung und Konsum.
Der Querschnittscharakter ist auch die Ursache dafür, dass die Verbraucherpolitik nicht auf ein geschlossenes Regelwerk zurückgreifen kann. Vielmehr finden sich Belange des Verbraucherschutzes in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften. Die Zusammenstellung zeigt darüber hinaus auch, dass ein umfassender Verbraucherschutz nicht vom Staat allein gewährleistet werden kann. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund der Deregulierung gesetzlicher Vorschriften und der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat moderne Verbraucherpolitik unter diesen Umständen, welche Aufgaben sind zukünftig zu lösen? - Die Beantwortung dieser Frage muss zwangsläufig einen Blick auf die Verbraucherpolitik der Europäischen Union beinhalten, weil die EU in
weiten Bereichen die deutsche Verbraucherschutzpolitik bestimmt, und das immer mehr mittels Verordnungen, das heißt direkt geltenden Gemeinschaftsrechts.
Die wesentlichen Rechtsakte betreffen dabei Produktsicherheit, Produkthaftung, irreführende und vergleichende Werbung sowie Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Preisauszeichnung und unlautere Geschäftspraktiken. So werden beispielsweise die Anforderungen an die amtlichen Kontrollen zur Prüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, die Kennzeichnung und Zurückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel, aber auch die Sicherheit von Spielzeug im Wesentlichen durch EU-Richtlinien und -verordnungen vorgegeben.
Die verbraucherpolitische Strategie der Kommission setzt für 2002 bis 2006 folgende Ziele: gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU, wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher, angemessene Beteiligung der Verbraucherorganisationen an der Gestaltung der EU-Politik.
Der Entwurf eines Aktionsprogramms 2007 bis 2013 unter dem Motto „Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie“ verfolgt in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz drei gemeinsame Kernziele:
Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Risiken und Gefahren, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat und denen auch die einzelnen Mitgliedstaaten nicht wirksam begegnen können, zum Beispiel Gesundheitsbedrohungen, unsichere Produkte, unlautere Geschäftspraktiken,
Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre Gesundheit und ihre Verbraucherinteressen,
Einbeziehung aller Ziele der Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik in alle Politikbereiche der Gemeinschaft, damit Gesundheits- und Verbraucherfragen in den Mittelpunkt der Politikgestaltung gelangen.
Mit den angestrebten Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz soll Europa bürgernäher gestaltet und ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas geleistet werden.
Wenn im Aktionsprogramm weiterhin festgestellt wird, dass eine bessere Gesundheit zur Produktivität Europas, zur Partizipation der Arbeitskräfte und zu nachhaltigem Wachstum beiträgt, eine schlechte Gesundheit dagegen die Kosten in die Höhe treibt und die Wirtschaftet belastet, dann gilt dies auch für Sachsen-Anhalt. Wir müssen uns allerdings auch klar machen, dass mehr Europa auch weniger Umsetzungsspielraum in den Ländern und Regionen bedeutet.
Kommen wir nun zu den verbraucherschutzpolitischen Aktivitäten auf Bundesebene. Nach zahlreichen Krisen im Lebensmittelbereich Ende der 90er-Jahre wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz neu strukturiert. Mit der Gründung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Jahreswechsel 2000/2001 tauchte erstmalig der Begriff „Verbraucherschutz“ in einer Ressortbezeichnung auf.
Weitere Konsequenzen der Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes waren die Gründung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstitutes für Risikobewertung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ver
braucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Damit ergab sich eine Neuorganisation durch Trennung von Risikomanagement und Risikobewertung.
Der wissenschaftliche Beirat für Verbraucher- und Ernährungspolitik wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Bundesregierung bei der Entwicklung einer verbraucherpolitischen Gesamtkonzeption wissenschaftlich beratend zu begleiten. In seinen strategischen Grundsätzen und Leitbildern einer neuen Verbraucherpolitik wird unter anderem der Weg zu mehr Markt und weniger Staat dargestellt.
Abschließen möchte ich diesen kurzen Ausflug in die Bundespolitik mit dem Hinweis auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - beides Regelungen, mit denen verbraucherpolitisches Neuland betreten wurde.
Mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sind verschiedene bundesgesetzliche Regelungen in sinnvoller Weise zusammengefasst worden. Wichtig für den Verbraucherschutz ist dabei vor allem, dass die Hersteller die Gebrauchssicherheit sowohl bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch gewährleisten müssen.
Mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wird dem neuen europäischen Grundgedanken der ganzheitlichen Betrachtungsweise der Wertschöpfungskette für Lebensmittel Rechnung getragen. Dieser Gedanke lautet: Lebensmittelsicherheit und amtliche Überwachung vom Acker bzw. vom Stall bis zum Tisch. Daneben werden die Möglichkeiten zur Information der Öffentlichkeit und die Transparenz der Lebensmittelsicherheit deutlich erweitert.
Die Politik auf Bundes- und Länderebene unterstützt die aufgeklärten Bürger, die am Markt teilnehmen, durch eine Förderung der Verbraucherschutzorganisationen. Für die Jahre 2005 und 2006 stehen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Fördermittel des Landes in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen € für ein Netz von 13 Beratungsstellen sowie eine mobile Beratung zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem Blick auf die Verbraucherpolitik, wie sie in Brüssel und Berlin gemacht wird, natürlich auch unter unserer Mitwirkung, möchte ich nun den Fokus unserer Betrachtung auf Sachsen-Anhalt richten.
Seit dem Jahr 2002 haben wir dem Thema Verbraucherschutz deutliche politische Priorität verliehen. Im Ministerium für Gesundheit und Soziales wurde durch Neuorganisation und Bündelung von Aufgaben eine Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz gebildet.
In einem weiteren wesentlichen Schritt haben wir verschiedene Behörden zu einem Landesamt für Verbraucherschutz zusammengeführt. Die neuen Fachbereiche Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin arbeiten eng mit den Vollzugsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das heißt den Gesundheits- und Veterinärämtern, und dem Landesverwaltungsamt zusammen. Im Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz sind die aus den bisherigen Gewerbeaufsichtsämtern hervorgegangenen Regionalbereiche für den Vollzug im Arbeitsschutz zuständig.
In diesem Landesamt können somit wichtige Aspekte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der allge
meine Gesundheitsschutz, die Sicherheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika, von technischen Geräten und Produkten, von Medizinprodukten und von Arzneimitteln, aber auch die unterschiedlichen veterinärmedizinischen Untersuchungen zur Sicherung seuchenfreier Tierbestände sowie zur sachgemäßen Anwendung von Tierarzneimitteln aus einer Hand bearbeitet werden. Hierbei werden Synergieeffekte aus der Bündelung von bisher in getrennten Einrichtungen tätigen Fachdisziplinen und Untersuchungskapazitäten zur Steigerung der Effektivität und der Qualität genutzt.
Mit dieser Struktur sind die notwendigen Rahmenbedingungen für die administrative Begleitung einer modernen Verbraucherpolitik gegeben. Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass die gemeinsam eingebrachten Erfahrungen zu einer neuen Qualität der Arbeit geführt haben und damit auch als Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in unserem Land spürbar sind. Das hat sich bei den unterschiedlichen Ereignissen der letzten Jahre gezeigt, bei denen sich das Landesamt als kompetente Fach- und Beratungsbehörde für Ministerien und für die unterschiedlichen Behörden des Landes sowie als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit bewährt hat.
An dieser Stelle möchte ich an die Abgeordneten, vor allem an die des Finanzausschusses, eine klare Botschaft übermitteln: Wer denkt, beim Landesamt für Verbraucherschutz sparen zu können, gefährdet direkt den Schutz des Verbrauchers.
Dabei sind sowohl eine adäquate personelle Ausstattung mit qualifizierten Spezialisten als auch das Vorhandensein angemessener Analysetechnik vonnöten.
Dass an dieser Stelle ein kontinuierlicher Weiterbildungsbedarf besteht, muss nicht extra erwähnt werden. Bei den nächsten Haushaltsberatungen werde ich diese Gesichtspunkte nochmals verstärkt in den Fokus der Diskussionen rücken.
Man darf auch nicht verkennen, dass die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung immer aufwendiger wird. Sowohl die Beschäftigten des Landesamtes als auch mein Haus unternehmen ständig Anstrengungen, um bei den knappen Ressourcen das erforderliche Analysespektrum in der notwendigen Qualität und Quantität abzudecken.
Ein Beitrag zur Lösung des Problems besteht in einer engen Länder übergreifenden Zusammenarbeit der Untersuchungseinrichtungen im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland. Dazu habe ich mit meiner Kollegin aus Sachsen und mit meinem Kollegen aus Thüringen eine Verwaltungsvereinbarung auf den Weg gebracht, die den Rahmen für den Austausch von Leistungen setzt.
Da es für die Untersuchungseinrichtungen kaum noch möglich ist, jeweils das gesamte Analysespektrum auf einem hohen Qualitätsniveau abzudecken, ist es ein Erfolg, dass wir uns darauf geeinigt haben, eine Spezialisierung der Landesämter bei besonders aufwendigen und seltenen Untersuchungen und bei der Entwicklung neuer Analysemethoden in den Laboreinrichtungen umzusetzen. Erste konkrete Erfahrungen wurden unter anderem bei der Untersuchung auf Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln, bei der Analyse von Plastikbesteck
und Einweggeschirr aus Schaumpolystyrol sowie bei der Untersuchung von Spielwaren und Textilien auf verbotene Farbstoffe gesammelt.
Wie bereits eingangs dargestellt, ist die Verbraucherpolitik eine Querschnittsaufgabe, die von meinem Haus allein nicht umfassend bewältigt werden kann. Bereits ein Blick auf die Geschäftsbereiche der Ministerien macht dies deutlich.
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind beispielsweise neben dem Eichwesen auch die Aufgabenbereiche Wettbewerbsrecht, Bankwesen und Versicherungen sowie die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas als verbraucherpolitisch relevant anzusehen. Im nachgeordneten Bereich dieses Ressorts werden durch das Landeseichamt Sachsen-Anhalt Verbraucherinteressen beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen geschützt. Das betrifft unter anderem Messgeräte für Gas, Wasser, Elektrizität und Wärme, aber auch Messgeräte im Handel und medizinische Laboratorien.
Auch im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sind wichtige verbraucherschutzassoziierte Themen verankert. Lassen Sie mich als Beispiele die Themenfelder pflanzliche Erzeugung, ökologischer Landbau, pflanzliche Märkte, Garten- und Weinbau, tierische Erzeugnisse und Märkte, Veterinärwesen, Tierseuchen, Tierschutz, Futtermittel, Genressourcen und Gentechnik nennen.
Bereits diese kurze Aufzählung verdeutlicht nochmals den Querschnittscharakter des Politikfeldes Verbraucherschutz. Sie zeigt auch die Notwendigkeit einer interministeriellen Vorgehensweise zur Gestaltung einer umfassenden Verbraucherschutzpolitik in unserem Land.
Gesundheits- und Verbraucherpolitik sind in weiten Bereichen deckungsgleich. Grundlegende Positionen lassen sich dabei in der Prävention, zu der auch die Aktivierung zu einer gesunden Lebensweise gehört, in einem hohen Schutzniveau, in der Qualitätssicherung und in der Information, Aufklärung und Beratung finden. Dies wurde in der Gesundheitspolitik des Landes bereits erfolgreich umgesetzt.
Die im Verlauf der letzten Jahre gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen übertragen wir derzeit auf das Politikfeld des Verbraucherschutzes. Ein erstes verbraucherpolitisches Konzept, welches ich im Folgenden skizziere, soll die Grundlage eines von meinem Haus zu entwickelnden verbraucherpolitischen Leitbildes sein. Die Formulierung eines solchen Leitbildes kann nur ein Ergebnis eines Prozesses sein. Das Leitbild wird die Grundlage für Führungsentscheidungen und Verwaltungshandeln darstellen. In der Außenwirkung werden für den Bürger überprüfbare Maßstäbe im Sinne eines Qualitätsversprechens aufgezeigt. Dieser Prozess soll anhand der Bearbeitung der im Folgenden beschriebenen Handlungsfelder eingeleitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auf einem hohen Niveau ist eine elementare Säule des Verbraucherschutzes. Die Überwachung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ist eine originäre staatliche Aufgabe. Für die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften vor Ort sind die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.
Das Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Irreführungen und Täuschungen zu schützen. Der Schutz des Verbrauchers vor einer Täuschung soll gewährleisten, dass die Angaben der Lebensmittelkennzeichnung umfassend, wahrheitsgemäß und ausreichend sind, um über die wertbestimmenden und spezifischen verzehrsrelevanten Eigenschaften der Lebensmittel zu informieren. Eine direkte Verknüpfung zum Gesundheitsschutz ergibt sich beispielsweise dadurch, dass eine Information sowohl über potenziell allergene Inhaltsstoffe der Lebensmittel als auch über eine besondere diätetische Eignung von dafür vorgesehenen Produktgruppen erfolgen muss.
Lebensmittelüberwachung bedeutet Kontrollen von Erzeugern und Produzenten auf allen Stufen der Herstellung und des In-Verkehr-Bringens von Lebensmitteln sowie Probennahmen und Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. In Sachsen-Anhalt führt diese Untersuchungen und die sachverständige Beurteilung das Landesamt für Verbraucherschutz durch.
Für die Arbeit der Lebensmittelüberwachung ergeben sich die folgenden Handlungsziele: risikobasiertes Vorgehen bei der Inspektion und der Beurteilung von Lebensmitteleinrichtungen sowie der Probennahme. Das Prinzip der Risikoorientierung stellt hierbei einen systematischen Ansatz zur Ermittlung effektiver, angemessener und gezielter Maßnahmen sicher.
Ein weiteres Handlungsziel ist die Eigenverantwortlichkeit und Eigenkontrolle der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der Lebensmittel. Verantwortlich für die Sicherheit der Lebensmittel ist immer der Lebensmittelunternehmer. Die amtliche Überwachung dient der Überwachung der Eigenkontrollsysteme und der Identifizierung von Risiken, um geeignete Maßnahmen zu treffen.
Die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit in der Wertschöpfungskette der Lebensmittel bis zur Urproduktion oder zum Ausgangsstoff ist ein weiterer Teil. Mit dem Prinzip der Rückverfolgbarkeit sind durch die Lebensmittelunternehmer alle Angaben der Lieferbeziehungen zu dokumentieren, um beispielsweise im Fall der Feststellung, dass ein Lebensmittel nicht mehr sicher ist, dieses in geeigneter Weise schnell und effektiv aus dem Verkehr nehmen zu können.
Des Weiteren geht es um die Ausrichtung aller zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit notwendigen Arbeits- und Verwaltungsschritte nach den Prinzipien des Qualitätsmanagements. Die Zielsetzung dieser Ausrichtung besteht darin, das Verwaltungshandeln sowohl für Verbraucher wie auch für Wirtschaftbeteiligte gleichermaßen transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Einführung von Qualitätsstandards trägt auch dazu bei, den angestrebten Dienstleistungscharakter der Verwaltungstätigkeit mehr und mehr auszuprägen.
Gemeinsam mit dem Grundsatz der ganzheitlichen Erfassung der Wertschöpfungskette der Lebensmittel vom Stall bzw. vom Acker bis zum Tisch ergibt sich damit eine zielgerichtete und effektive Ausrichtung der Lebensmittelüberwachung entsprechend dem eigentlichen Verbraucherschutzgedanken.
In der veröffentlichten Meinung werden in erster Linie Risiken durch Lebensmittel wahrgenommen. Die Risiken liegen heute nicht so sehr bei den Lebensmitteln selbst, sondern auch in der Lebensmittelauswahl und in den
Ernährungsgewohnheiten. Im Zeitalter des Fastfoods und der Fertiggerichte ist es unsere Aufgabe, die negativen gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen von Fehlernährung und Übergewicht mittels gezielter Beratung und Heranbildung von Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu bekämpfen. Unsere Aktion „Gesunde Büchse für schlaue Füchse“ ist sicher noch jedem in Erinnerung.
Zur Verbesserung der Lebensmittelkontrollen werden wir die Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, des Landesverwaltungsamtes und des Landesamtes für Verbraucherschutz künftig noch stärker miteinander verzahnen. Mein Haus arbeitet an einem Erlass zur Verbesserung des Datenflusses bei der Überwachung von menschlichen Erkrankungen und bei der Lebensmittelüberwachung.
Die stark heterogene Landschaft der Ressortierung einzelner Bereiche des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bundesländern erfordert ein hohes Maß an Abstimmung innerhalb der Meldeketten bei überregionalen Ereignissen. Ich werde in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Optimierung der Meldekette unter der Nutzung des Internets initiieren, um jedem Teilnehmer die für ihn notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen und einen Zeitverzug bei der Verfolgung von Verstößen auszuschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden heute zu Recht von mir erwarten, dass ich auf die aktuelle Debatte auf der Bundesebene zum Thema Fleischskandale eingehe. Das hierzu vom Bundesministerium für Verbraucherschutz vorgelegte Zehn-Punkte-Sofortprogramm gibt einen Ansatz für eine schwerpunktmäßige Ausrichtung der für die amtliche Überwachung relevanten Tätigkeiten, um die den Fleischskandalen zugrunde liegenden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu verhindern, zumindest aber frühzeitig zu erkennen und die Beeinträchtigung des Verbrauchers zu begrenzen.
Das Papier des Bundes setzt vor allem auf die Verbesserung des Informationsflusses. Dies ist einerseits die notwendige Konsequenz, um Länder übergreifend mit weitgehend geringem Informationsverlust und in der gebotenen Schnelligkeit und Gründlichkeit agieren zu können. Andererseits bietet die angeregte Verbesserung des Informationsflusses die Gelegenheit, die Verwaltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt einer kritischen Wertung zu unterziehen und zu effektiveren.
Mit dem Runderlass über die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden, der Polizei und den Staatsanwaltschaften zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit ist bereits eine solide Basis der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches der Behörden in unserem Land geschaffen worden.
In der Verfolgung und Kennzeichnung von Nebenprodukten der Schlachtung und Fleischverarbeitung sehe ich einen entscheidenden Ansatz, um der teilweise mit krimineller Energie betriebenen Rückführung in die Lebensmittelkette Einhalt zu gebieten. Die Kontrolleure der Landkreise und kreisfreien Städte haben auf meine Bitte hin in der vergangenen Woche sämtliche von der EU zugelassenen Kühlhäuser und Zerlegebetriebe kontrolliert. Dabei wurde gerade auch die Dokumentation und Kennzeichnung der Waren geprüft. Für die Verbrauche
rinnen und Verbraucher in unserem Land konnte anschließend Entwarnung gegeben werden, da in keinem der untersuchten Betriebe entsprechende Rechtsverstöße festgestellt wurden.
Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Umgang mit Lebensmitteln kann sich aber nicht allein auf die amtliche Kontrolle stützen. Gefragt ist hier die aktive Wahrnehmung der Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten. Diese können über eine gezielte Eigenkontrolle und ein entsprechendes Management der Gefahrenpunkte sowie eine hohe Transparenz der ergriffenen Maßnahmen im Sinne der Lebensmittelsicherheit und die bewusste Nutzung der Verpflichtung zur Meldung nicht sicherer Lebensmittel eine Abgrenzung gegenüber unlauteren Mitwettbewerbern erreichen. Damit kann ein entscheidender Beitrag geleistet werden, Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen.
Es erstaunt mich immer wieder, dass im Fahrzeugbau eine klare Haftung des jeweils liefernden Unternehmens für das Endprodukt durchgesetzt werden konnte, dies aber bei der Erzeugung von Produkten für den menschlichen Verzehr bzw. Gebrauch nicht möglich sein soll. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Unternehmer, die in diesem Bereich straffällig geworden sind, von der zukünftigen Produktion ausgeschlossen werden.
Dies gelingt allerdings nur, wenn auch die gesamte Branche mitzieht.
Schließlich und endlich haben wir es als Verbraucher selbst in der Hand, den in der jüngsten Vergangenheit aufgetretenen Lebensmittelskandalen entgegenzuwirken. Mit seiner Kaufentscheidung beeinflusst der Kunde im Lebensmitteleinzelhandel die Entwicklung des Qualitäts- und des Preisniveaus. Im Bewusstsein des Verbrauchers muss sich der Denkansatz entwickeln und festigen: Lebensmittelsicherheit hat ihren Preis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheitsbezogener Verbraucherschutz muss jedoch auch die Überwachung der komplexen Produktgruppe der Bedarfsgegenstände und kosmetischen Mittel sicherstellen. Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Diese Produktgruppe umfasst Lebensmittelverpackungen, Geschirr und Kochutensilien ebenso wie Kleidung, Scherzartikel und Spielwaren, aber auch bestimmte Reinigungs- und Pflegemittel.
Bedarfsgegenstände dürfen nicht die Gesundheit schädigen, wenn sie in bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Art angewendet werden. Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe in das Lebensmittel abgeben, die gesundheitlich bedenklich sind oder das Lebensmittel geruchlich oder geschmacklich beeinträchtigen. Von kosmetischen Mitteln darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine gesundheitsschädigende Wirkung ausgehen.
Entsprechend der Zielsetzung, die Verbrauchersouveränität zu stärken, ist für diese Produktgruppe sowohl eine klare, verständliche Produktkennzeichnung zu fordern, als auch Schutz vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten.
Dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Unternehmer für die von ihnen hergestellten und in Verkehr gebrachten Produkte folgend, ist es Aufgabe der amtlichen Überwachung, insbesondere die Sicherheitsbewertun
gen durch die Hersteller sowie ihre Eigenkontrollsysteme zu überwachen. Dazu ist es erforderlich, sowohl risikoorientierte Betriebskontrollen durchzuführen, als auch Proben von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln stichprobenartig wie auch risikobasiert zu entnehmen, zu untersuchen und sachverständig zu beurteilen.
Die Vielfalt der Produktgruppe mit hohem innovativen Potenzial bedingt einen außerordentlich hohen analytischen Aufwand. Um den ständig steigenden Anforderungen gerecht werden zu können, entwickeln wir eine enge Zusammenarbeit mit Untersuchungseinrichtungen im arbeitsteiligen Sinne im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland. Für die Verbesserung des Verbraucherschutzes in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände werde ich die bestehende Zusammenarbeit über den mitteldeutschen Raum hinaus ausdehnen und eine Spezialisierung einzelner Behörden auf bestimmte Produktkategorien vorantreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem europäischen Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum entstanden, der sich unter anderem durch den freien Verkehr einer fast unüberschaubaren Produktvielfalt auszeichnet. Voraussetzung für den freien Warenverkehr sind Produkteigenschaften, welche die in der Europäischen Union einheitlich festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen.
Diese Anforderungen können schon aus praktischen Gründen nicht für jedes einzelne Produkt formuliert werden; vielmehr werden Schutzziele definiert. Pflicht des Herstellers oder des In-Verkehr-Bringers ist es dann, die sein Produkt betreffenden Regelungen zu beachten und nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Behördlicherseits wird die Einhaltung dieser Verpflichtung mit Mitteln der Marktüberwachung kontrolliert.
Das geschieht in allen EU-Mitgliedstaaten bei gegenseitiger Information über aufgefundene mängelbehaftete Produkte. Auf nationaler Ebene werden Marktüberwachungsmaßnahmen vom Arbeitsausschuss Marktüberwachung koordiniert, um durch ein Länder übergreifendes arbeitsteiliges Vorgehen größtmögliche Effizienz zu erreichen.
Die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten einschließlich deren vollständiger sicherheitsrelevanter Kennzeichnung - ich nenne hier nur das allseits bekannte CE-Zeichen - ist auch Verbraucherschutz und betrifft gleichermaßen technische Eigenschaften, wie zum Beispiel Schutz vor elektrischem Schlag, und stoffliche Eigenschaften, wie zum Beispiel den Gehalt an Gefahrstoffen. Während die technische Produktsicherheit kürzlich bundesgesetzlich neu geregelt wurde, stehen bedeutsame Verbesserungen beim Verbraucherschutz hinsichtlich stofflicher Gefahren mit der Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts - ich nenne hier nur das Stichwort REACH - unmittelbar bevor.
Wichtige Handlungsfelder innerhalb des verbraucherpolitischen Konzeptes werden sein:
Einflussnahme auf Hersteller, In-Verkehr-Bringer und Händler mit dem Ziel, den Anteil mängelbehafteter Produkte am Markt weiter zu senken,
die Verstärkung der Verbraucherinformation zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins beim Kauf von Produkten,
die Verstärkung der Verbraucheraufklärung über im Handel befindliche unsichere Produkte und
die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Geräteuntersuchungsstellen der Bundesländer bei der technischen Prüfung von Produkten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arzneimittel werden von ihrer Entwicklung über die Zulassung, die Herstellung, den Vertrieb bis hin zur Anwendung durch Behörden der Länder und des Bundes überwacht. Die Anforderungen an Arzneimittel und die Pflichten der pharmazeutischen Industrie, der Groß- und Einzelhändler, Apotheken, Ärzte und Tierärzte sowie der Behörden sind in arzneimittelrechtlichen Vorschriften festgelegt.
Arzneimittel gelangen erst in den Handel, wenn sie einer grundsätzlichen Zulassungspflicht genügt haben. Damit wird sichergestellt, dass die Arzneimittel nicht nur eine gleichbleibend hohe Produktqualität besitzen, sondern dass auch alle wichtigen Informationen bereitgestellt werden, nämlich die Gebrauchsinformationen für die Patienten und die ausführliche Fachinformation für die Ärzte.
In der von allen Bundesländern getragenen Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten werden die Informationen zur Arzneimittelüberwachung und -untersuchung in Deutschland konzentriert. Ein erster Blick in die Arzneimittelüberwachung der Länder ist für Patienten auf der Internetseite der Zentralstelle möglich.
An dieser Stelle ist auch der zunehmende Versandhandel mit Arzneimitteln zu nennen. Nachdem es in Deutschland lange nicht zulässig war, Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zu beliefern, weil damit objektive Unzulänglichkeiten verbunden waren, die unter anderem aus dem Transportweg und dem fehlenden direkten Kontakt zum Patienten resultierten, wurde dieser Handel vom Gesetzgeber schließlich unter Wahrung eines Höchstmaßes an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit gestattet.
Unsere für die Apothekenüberwachung zuständige Behörde hat verstärkt Inspektionen vorgenommen, deren Schwerpunkt die Prüfung des Versandhandels aus öffentlichen Apotheken des Landes Sachsen-Anhalt war. Die Einhaltung der erforderlichen Qualitätsnormen durch ausländische Anbieter entzieht sich leider bislang dem Einfluss hiesiger Behörden. Aufgetretene Arzneimittelfälschungen verdeutlichen die Problematik. Auf diesem Gebiet besteht deutlicher Handlungsbedarf der Europäischen Union.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Arzneimitteln zu einem Vergiftungsfall kommen, erfüllt das gemeinsame Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens die Aufgaben des Giftnotrufes des Landes Sachsen-Anhalt. Patienten können über die Internetseite des Giftinformationszentrums wichtige Informationen über richtiges Verhalten in akuten Vergiftungssituationen sowie Hintergrundinformationen zu den häufigsten Vergiftungsursachen finden.
Die drei klassischen Komponenten der Arzneimittelsicherheit, nämlich Produktsicherheit, Informationssicherheit und Abgabesicherheit, werden in Sachsen-Anhalt von den zuständigen Behörden intensiv überwacht und zukünftig durch verbesserte Verbraucherinformationen ergänzt.
Blutdruckmessgeräte, Herzschrittmacher, Zahnfüllungswerkstoffe, ärztliche Instrumente und Kontaktlinsen, aber auch Röntgengeräte und Überwachungsmonitore gehören zur Gruppe der Medizinprodukte und entfalten ihre Wirkung ebenfalls im oder am menschlichen Körper. Unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Personenschaden gekommen ist oder hätte kommen können, müssen Hersteller, Betreiber und Anwender Vorkommnisse unverzüglich dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte melden.
Im Ergebnis der dann erfolgenden zentralen Risikobewertung wird festgelegt, ob Maßnahmen des Herstellers, zum Beispiel Produktrückruf, zur Gefahrenabwehr ausreichen oder ob zusätzliche behördliche Maßnahmen wie zum Beispiel eine hoheitliche Warnung der Bevölkerung notwendig sind. Zuständigkeiten und Verfahrensweisen zur Gefahrenabwehr sind seit längerem vorgegeben und haben sich bewährt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Veränderungen in der Gesundheitspolitik hat sich in den letzten Jahren auch die Rolle der Patienten erheblich geändert. Patienten sollen und wollen aktiv Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen und möchten wissen, welche Möglichkeiten und Handlungsspielräume es in unserem Gesundheitssystem gibt.
So ist das Bedürfnis nach mehr Information und Beratung in diesem Sektor gewachsen. Die Bereitschaft, Mängel und Fehlverhalten einfach zu akzeptieren, hat sich durch Publikationen in den Medien und durch andere Möglichkeiten der Selbstinformation, wie Fachpresse und Internet, verringert.
Für die Bürger ist es allerdings oft schwer, die heute fast unbegrenzt erscheinenden Möglichkeiten der Medizin mit den persönlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Die Vielfalt der Leistungen und Angebote für den Patienten als Verbraucher ist vielfach unüberschaubar. Es fehlt oft ein Wegweiser für die individuellen Probleme der Ratsuchenden.
Die Entwicklung hat aber auch gezeigt, dass in der Patienteninformation und -beratung deutliche Fortschritte unter anderem durch den Auf- und Ausbau von Beratungsstellen zu verzeichnen sind. Trotz der Vielfalt der Angebote ist nach wie vor eine erste individuelle Aufklärung durch den Arzt wichtig.
In einem zweiten Schritt sind dann Patientenrechte zu erläutern, Behandlungsmöglichkeiten darzustellen und qualitätsgesicherte Behandlungs- und Beratungsangebote zu unterbreiten. Hiermit verbunden ist die Vermittlung von Kontakten und Adressen von Leistungsanbietern sowie die Erläuterung von Versorgungsstrukturen.
Die Stärkung der Patientensouveränität ist eine Aufgabe, die von den Patientenberatungsstellen wahrgenommen wird. Für den Ratsuchenden spielt dabei der Aspekt der Unabhängigkeit und Neutralität von Leistungsanbietern und Kostenträgern eine wichtige Rolle.
Am Ende.
Zu nennen sind die Beratungsstellen des Sozialverbandes Deutschland, die mit Finanzmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt werden, die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt sowie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Auch die Gesundheitsämter stehen als Anlaufstelle für Patientenauskünfte zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Hilfe bei den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und einer Vielzahl von Selbsthilfegruppen.
Bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler können sich Patienten an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammer wenden. Diese führt eine weitgehend kostenlose außergerichtliche Klärung bei Streitigkeiten herbei, denen Schadenersatzansprüche von Patienten zugrunde liegen. Unabhängig davon steht natürlich der ordentliche Rechtsweg offen.
Die bestehenden Beratungsangebote, die in den letzten Jahren entwickelt worden sind, zeigen, dass die Aufgaben der Patientenberatung und Patienteninformation von den Leistungserbringern im Gesundheitswesen sehr ernst genommen werden. Verbesserungswürdig ist hierbei in erster Linie die Information der Zielgruppe Patienten. Im verbraucherpolitischen Konzept werden wir diesem Umstand Rechnung tragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ein weiteres Handlungsfeld des verbraucherpolitischen Konzeptes möchte ich Ihnen ein Thema vorstellen, das wiederum zeigt, dass der Verbraucherschutz in vielen Lebensbereichen präsent ist.
Das Baden und das Schwimmen gehören in Deutschland zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Die Badestellen an Binnenseen sind daher in den Sommermonaten gut besucht. Das Baden in natürlichen Gewässern kann aber auch mit einigen gesundheitlichen Risiken verbunden sein; denn wenn im Wasser bestimmte Krankheitserreger vorhanden sind, können Erkrankungen mit Fieber, Erbrechen und Durchfall ausgelöst werden. Ebenso kann die Wasserqualität durch die Massenentwicklung von Algen - das ist die so genannten Algenblüte - beeinflusst werden. Insbesondere Blaualgen bilden Toxine und Allergene, die Hautausschläge, seltener auch Vergiftungen verursachen können.
Wie vom Gesetzgeber gefordert, werden während der Badesaison die offiziell im Land registrierten Badestellen regelmäßig von den Landkreisen und kreisfreien Städten überwacht. Die Badegewässer werden vor Beginn der neuen Badesaison eingestuft. Dabei wird neben der Qualität des Wassers auch berücksichtigt, inwieweit beispielsweise sanitäre Einrichtungen und Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, ob eine öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung vorhanden ist, ob der Badebetrieb durch Rettungsschwimmer gesichert ist und welche infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind.
Diese Informationen sowie die aktuellen Messergebnisse der jeweiligen Badesaison stehen im Internet zur Verfügung und unterstützen die Verbraucher bei der Auswahl eines geeigneten natürlichen Badegewässers und
setzen ihn über aktuelle Entwicklungen, zum Beispiel über Algenmassenvermehrungen, in Kenntnis.
Die Badegewässerkarte im Internetangebot meines Hauses ist ein gelungenes Beispiel für ein bürgernahes und funktionierendes Verbraucherinformationsangebot einer Behörde. Hierzu zählen auch die Jahresberichte der Behörde.
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales werden verschiedene Berichte unter fachlich organisatorischen Gesichtspunkten herausgegeben. Obwohl eine eigenständige und ausschließliche Verbraucherschutzberichterstattung gegenwärtig nicht existiert, gibt es umfangreiches Datenmaterial, das unter dem Aspekt Verbraucherschutzberichterstattung neu aufbereitet werden soll, zum Beispiel der Gesundheitsbericht, der Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung und der Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Auch wenn die Einführung einer zusätzlichen Verbraucherschutzberichterstattung im Hinblick auf Bürokratieabbau und Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung problematisch ist, sollte sie doch mit in die Überlegungen einbezogen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in Sachen Verbraucherschutz einen Bogen von der EU über den Bund nach Sachsen-Anhalt gespannt und dabei auch deutlich gemacht, dass wirksamer Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist. In Zeiten globalisierter Märkte kann eine Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes nur gelingen, wenn die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder kooperieren und vernetzt arbeiten. Mit der Initiative Mitteldeutschland sind wir hierbei auf dem richtigen Weg.
Der Staat kann mit seinen Kontrollen und Überwachungen aber nicht alles abdecken. Deshalb kommt der Selbstverantwortung der Industrie ein hoher Stellenwert zu, den wir auch einfordern werden. Nur ein konsequenter Ausschluss von „unsauberen“ Marktteilnehmern bringt langfristig Erfolg. Zur Verbesserung der Qualität durch Nachfrage ist die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher eine wesentliche Herausforderung.
Aber - Sie erinnern sich -: Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Unser Ziel ist eine umfassende Verbraucherpolitik. Gemeinsam gilt es zu gestalten mit dem Wissen, dass ein Ganzes mehr ist als die Summe aller Teile. Hierzu lade ich Sie alle ein. - Vielen Dank.
Herr Dr. Eckert, Sie wissen sicherlich genauso wie ich, dass die Patientenberatungsstellen gefördert werden, und zwar nicht durch das Land, sondern durch die Krankenkassen und die ärztliche Selbstverwaltung, die die Aufgabe haben, solche Patientenberatungsstellen zu unterhalten, und die bisher ihrer Pflicht zur Unterstützung nach meiner Kenntnis auch gut nachgekommen sind. Sollte es dort Probleme geben, die Sie offensichtlich vor Ort kennen, bin ich gern bereit, mit Ihnen darüber zu reden und auch mit der Selbstverwaltung das Gespräch zu führen.
Aber wie gesagt, es steht im SGB V, dass die Patientenberatungsstellen zu unterhalten sind. Wir sollten diejenigen, die Verantwortung haben, bei ihrer Verantwortung packen.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der PDS hat sich mit Datum vom 30. Mai 2005 mit einer Großen Anfrage „Barrierefreies Sachsen-Anhalt“ an die Landesregierung gewandt.
In der Beantwortung stellt die Landesregierung klar, dass sie es als eine vorrangige staatliche Aufgabe ansieht, allen Menschen in Sachsen-Anhalt mit ihren unterschied
lichen Bedürfnissen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in einer Gesellschaft ohne Barrieren zu ermöglichen. So entsteht Freiheit im Einzelnen als Teil der Verantwortung für die Gesellschaft. Der Abbau von Barrieren ist eine ständige Herausforderung für die Demokratie und eine Grundvoraussetzung für den Ausbau des Schutzes der Menschenwürde.
Den Antworten auf die zahlreichen Fragen kann entnommen werden, dass in den letzten 15 Jahren in unserem Land viel erreicht wurde. Einen erheblichen Anteil an den Veränderungen hatten dabei die Menschen mit Behinderungen selbst. Als Experten in eigener Sache haben sie beispielsweise als Mitglieder des Landesbehindertenbeirates die Landesregierung beraten oder in den Gremien des runden Tisches für Menschen mit Behinderung mitgewirkt. Für diese engagierte Arbeit möchte ich mich bei den ehrenamtlich Tätigen ganz herzlich bedanken.
Trotz aller Bemühungen haben wir das ehrgeizige Ziel, eine durchgängige Barrierefreiheit zu schaffen, leider noch nicht erreicht. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Reihe von Maßnahmen, mit denen wir heute schrittweise beginnen und die wir zum Teil gesetzlich festgeschrieben haben, unter Umständen erst in Jahren oder gar in Jahrzehnten flächendeckend wirken werden. Gleichwohl kann ich jedoch feststellen, dass es selbst zwischen dem Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage und dem heutigen Tag eine durchaus beachtenswerte Fortentwicklung gegeben hat.
So fand beispielsweise am 14. September 2005 das erste behindertenpolitische Forum unseres Landes statt. Die Barrierefreiheit war dabei eines der bestimmenden Themen. So konnte dort von dem Vertreter des Kultusministeriums vorgetragen werden, dass sich die Anzahl der gemeinsamen Unterrichtsstunden für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung stetig erhöht hat. Waren es im Jahr 2001 lediglich 202 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die gemeinsam mit ihren nichtbehinderten Schulkameraden unterrichtet wurden, steigerte sich die Anzahl auf 623 im laufenden Schuljahr 2005/2006. Selbst wenn die Zahlen noch nicht die wünschenswerte Größenordnung erreicht haben, wurden hier doch erhebliche Fortschritte erzielt.
Am 24. Oktober 2005 wurde der Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr gegründet. Hier konnte das Ministerium für Bau und Verkehr mitteilen, dass schrittweise geplant sei, Informationen über barrierefreie Verkehrsverbindungen in das elektronische Informationssystem „Nahverkehr Sachsen-Anhalt“ aufzunehmen. Damit können Menschen mit Behinderungen in absehbarer Zeit über das Internet die für sie notwendigen Informationen erhalten, um barrierefrei durch Sachsen-Anhalt reisen zu können.
Hinsichtlich der touristischen Erschließung unseres Landes für Menschen mit Behinderungen ist dies ein besonderer Meilenstein. Eine Arbeitsgruppe des runden Tisches für Menschen mit Behinderungen hat übrigens diesen Vorschlag unterbreitet.
Anlässlich der Bundestagswahl 2005 hat der Landeswahlleiter die Anzahl der barrierefrei erreichbaren Wahllokale erhoben. Damit liegen erstmals belastbare Daten vor. Bisher war nicht immer zwischen behindertenfreundlichen und barrierefreien Örtlichkeiten unterschieden worden. Landesweit verfügen wir über durchschnitt
lich 37,2 % barrierefreie Wahlräume. Die Werte haben allerdings eine Spannweite von 8,5 % in der Stadt Halle bis zu 63,1 % im Landkreis Jerichower Land.
Mit dem Ziel der deutlichen Verbesserung der Situation hat der Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen gemeinsam mit dem Landeswahlleiter für die anstehende Landtagswahl 2006 die Initiative ergriffen. So soll zukünftig landeseinheitlich bereits in den Wahlbenachrichtigungen symbolhaft auf die Barrierefreiheit oder auf die Behindertenfreundlichkeit der Wahllokale hingewiesen werden.
Weiterhin wurden in den zurückliegenden Jahren Hunderte von barrierefreien Einrichtungen, zum Beispiel Heime, Werkstätten für Behinderte, Beratungsstellen etc., geschaffen, die als Wahllokale genutzt werden können. Erste Einrichtungsträger haben bereits ihre Unterstützung signalisiert und überlegen, parallel zur Wahl einen Tag der offenen Tür zu veranstalten. Da die Kommunen für die Bereitstellung der Wahlräume verantwortlich sind, wurden einerseits die Kreiswahlleiter und andererseits die freien und privaten Verbände der Wohlfahrtspflege angesprochen.
Wenn wir jetzt alle Seiten zusammenbringen, dann erreichen wir damit nicht nur mehr Barrierefreiheit der Wahllokale, sondern auch eine deutlich höhere Attraktivität der Wahlen. Gleichzeitig wird für die Menschen mit Behinderungen die Wahrnehmung ihres demokratischen Wahlrechts und damit auch ihre stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.
Manchmal müssen wir nur beharrlich genug sein, um die gesteckten Ziele zu erreichen und dabei Schritt für Schritt voranzuschreiten. Ein anderes Mal ist es ausreichend, wenn wir kreativ denken und vorhandene Ressourcen anders als bisher nutzen. Manchmal müssen wir auch Gesetze ändern.
Diese Landesregierung lässt sich in jedem Fall von dem Ziel leiten, weitestgehend Barrierefreiheit zu verwirklichen. Dabei sind wir - das meine ich - auf einem guten Weg.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Grimm-Benne möchte ich wie folgt beantworten.
Zu Frage 1: Die Kinder- und Jugendtelefone bzw. Elterntelefone erhalten Zuwendungen im Rahmen der Förderung von wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen. Bewirtschaftende Stelle dabei ist das Landesverwaltungsamt.
Laut der Erläuterung zu dem entsprechenden Titel in dem vom Landtag beschlossenen Haushaltsplan stehen die Fördersummen der einzelnen Projekte zu diesem Haushaltstitel unter dem Vorbehalt, dass die veranschlagten Einnahmen aus der Konzessionsabgabe Lotto-Toto erzielt werden. Mindereinnahmen führen daher, jedenfalls zunächst, bei den einzelnen Projekten zu einer prozentualen Reduzierung der Fördersumme, da anders als etwa bei Kapitel 05 17 bezüglich der bei Titel 684 61 veranschlagten Fördermittel der Jugendarbeit Deckungsfähigkeit mit anderen Haushaltstiteln nicht besteht.
Für das Jahr 2005 werden die Einnahmen voraussichtlich etwas unter dem Planansatz liegen. Ursachen dafür sind das Spielverhalten der Bürgerinnen und Bürger, zu geringe Jackpots und die Verschiebung der Marktanteile zwischen den Spielarten. So ist beispielsweise die Beteiligung am Lotto am Samstag rückläufig, während die Teilnahme an der Oddset-Wette gestiegen ist. Diese Einnahmen dürfen jedoch nur für Projekte aus dem Sportbereich eingesetzt werden. Ein solches von den Vorjahreserfahrungen abweichendes Spielverhalten der Lotto-Toto-Kunden war zu Beginn des Jahres 2005 nicht erkennbar.
Zu Frage 2: Nachdem im Ministerium für Gesundheit und Soziales Ende November erstmals Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Kinder- und Jugendtelefone bzw. der Elterntelefone bekannt wurden, wurden unverzüglich am 1. Dezember 2005 aus den Ausgabenresten des entsprechenden Haushaltstitels die offenen Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt. Somit erhalten die besagten Einrichtungen trotz der Mindereinnahmen ihre Förderung in der geplanten Höhe.
Ein entsprechendes Versäumnis der titelbewirtschaftenden Stelle im Landesverwaltungsamt wird derzeit im Rahmen der Fachaufsicht geklärt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Angern, ich darf Ihre Frage ohne Rückgriff auf andere Themen freundlichst beantworten.
Die Einnahmesituation bei der Konzessionsabgabe zum 30. November 2005 ist leicht hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das kann für den hier angesprochenen Bereich meines Ressorts bedeuten, dass zum Jahresende ein geringer Betrag offen bleibt, der voraussichtlich nicht durch die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe gedeckt werden kann. Jedoch stehen Ausgabenreste zur Minderung dieses Betrages zur Verfügung. Zudem steht noch das Ergebnis des an sich spielstarken Monats Dezember aus, wodurch sich das Gesamtergebnis noch deutlich ändern könnte.
Selbst wenn das geplante Ergebnis der Einnahmen aus der Konzessionsabgabe nicht erreicht werden würde, stünden im Einzelplan 05 noch deckungsfähige Haushaltsmittel zur Verfügung, um die gegenüber den Trägern eingegangenen Verpflichtungen sachgerecht und pünktlich erfüllen zu können.
Zu Frage 2: In der Fragestunde am 14. April 2005 hatte ich zu diesem Problem bereits geantwortet. Danach ist in der Regel in monatlichen Teilauszahlungen in Höhe von jeweils einem Zwölftel der entsprechenden Jahres
vertragssumme kontinuierlich Geld geflossen. Aktuell ist mir mit Ausnahme der haushaltstechnisch anders veranschlagten Kinder- und Jugendtelefone, auf die ich bereits in meiner Antwort auf die Frage 4 eingegangen bin, sowie eines ebenfalls aus wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen geförderten Projektes, dem aber gleichfalls Anfang Dezember geholfen wurde, kein Fall bekannt, in dem sich ein Träger mit akuten Problemen oder wegen finanzieller Schwierigkeiten, die ausschließlich auf die Zahlung aus der Konzessionsabgabe zurückzuführen wären, an das Landesjugendamt oder mein Haus gewandt hätte.
Ich zeige Ihnen das dann. Ich habe hier eine ganze Liste der einzelnen Haushaltspositionen. Oder möchten Sie es jetzt für das Protokoll haben?
Die Situation stellt sich in der Titelgruppe 61 für das Landesverwaltungsamt mit Stand 30. November wie folgt dar: Der Ansatz für das Jahr 2005 beträgt 2 390 120 €, davon Konzessionsabgabe 2 233 620 €. Zu dem für den 30. November ausgewiesenen Stand von 2 131 967 € kommen im Dezember noch etwa 180 000 € bis 200 000 € hinzu, sodass wir fast pari kommen. Damit geht es noch um Landesmittel in Höhe von 56 500 €; die Ausgabenreste betragen 39 429 €. Da wir gegenwärtig davon ausgehen, dass bei der Konzessionsabgabe eine Differenz von etwa 15 000 € bestünde, wäre dies damit schon gedeckt. Somit kann diesen Problemen abgeholfen werden.
Wir hätten somit aus der gesamten Titelgruppe theoretisch noch 24 000 € übrig, wenn man nur den gegenwärtigen Stand sieht. Dies ist, wie gesagt, hauptsächlich auf diese Ausgabenreste zurückzuführen, die aus der Titelgruppe 62 herrühren. Die verschiedenen Deckungsfähigkeiten hatten wir damals bereits im Finanzausschuss besprochen; wir hatten zu diesem Zeitpunkt garantiert, dass die Leistungen, die vertraglich gebunden sind, von uns getätigt werden können.
Ich freue mich, dass die Konzessionsabgabe noch in diesem Umfang geflossen ist, und hoffe, dass wir im Dezember pari herauskommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt verfügte bereits im Jahr 1992 als erstes neues Bundesland über eine umfassende Gesetzgebung im Bereich des so genannten Psychiatriegesetzes. Das Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, kurz PsychKG LSA, wurde noch nicht einmal ein Jahr nach der Aufnahme der Tätigkeit des frei gewählten Landesparlamentes und der Regierungsgeschäfte verabschiedet und am 30. Januar 1992 ausgefertigt. Danach wurde im Oktober des Jahres 1992 das Maßregelvollzugsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt verkündet.
Wie in den vergangenen Jahren wird auch in diesem Jahr nach der Veröffentlichung des Berichtes und vor der Aussprache des Landtagsausschusses für Gesundheit und Soziales ein Gespräch in meinem Hause geführt werden, um die im Bericht enthaltenen Hinweise und Schwerpunkte zu besprechen und zu einer abschließenden Bewertung zu gelangen. Ich denke, dieses nunmehr seit über zwölf Jahren erprobte Verfahren hat sich auch bewährt. Natürlich werde ich in den entsprechenden Ausschusssitzungen auf sämtliche sich aus dem Bericht ergebenden Fragen gerne antworten.