Auch bei anderen Anbietern von Abfallvorbehandlungsleistungen sind die Planungen bereits weit fortgeschritten. Ich erinnere an die Müllverbrennungsanlage in Staßfurt, die ebenfalls im ersten oder zweiten Quartal 2003 errichtet werden soll.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das ist ein Problem, das uns schon seit Jahren umtreibt. Es ist sehr schwierig, die Kommunen oder die Kreise zu veranlassen, ihren Müll rechtsverbindlich zu bündeln, damit wir betriebswirtschaftlich vernünftige Mengen in eine Hand bekommen und dann angemessene Preise realisieren können.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich mit der Freiwilligkeit bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht habe. Es haben nur zwei Kreise und die Stadt Magdeburg geschafft. Wenn es nicht auf freiwilliger Basis geht, dann müssen die anderen über die Fördermittellenkung oder -verweigerung dazu veranlasst werden. Wir haben sonst dasselbe Dilemma, wie wir es beim Abwasser hatten. Das darf nicht passieren. Meine Frage ist: Sind Sie nicht auch meiner Meinung?
Wissen Sie, Herr Polte - Sie waren und sind noch immer Kommunalpolitiker -, das ist so eine Sache mit der kommunalen Selbstverwaltung. Ich weiß, wie sehr die Landräte, die Bürgermeister und die Oberbürgermeister darauf pochen, dass sie die kommunale Selbstverwaltung gesichert haben wollen. Aber wenn sie sie dann mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein gerade im Bereich Abfall ausüben sollen, dann wird es schon schwierig.
Ich bin der Meinung, sie müssen dieser Verantwortung gerecht werden. Sie sind auch durch die Vorgängerregierung zeitig genug darauf hingewiesen worden, dass der Staat hier nicht eingreift, dass das Land Sachsen-Anhalt eben keine Standorte vorgibt. Sie sind durch uns nach dem Regierungswechsel sofort darauf hingewiesen worden. Sie sind auch darauf hingewiesen worden, dass es keine Fördermittel gibt. Es gibt kein lenkendes Instrument Fördermittel für den Abfallbereich.
Das bedeutet, der Markt wird es richten. Ich bin mir sicher, es wird keine Müllverbrennungs- oder Abfallbehandlungsanlage gebaut, wenn sich die Investoren nicht einer gewissen Müllmenge, egal ob aus kommunaler oder gewerblicher Herkunft, sicher sind. Das heißt aber andererseits, dass die Entscheidungsträger, sprich die Kommunen, endlich in Gang kommen müssen und den Investoren durch Auswahl- oder Vergabeverfahren die Sicherheit geben. In dem Feld bewegen wir uns jetzt und so verstehe ich auch den Antrag der SPD-Fraktion.
Daraus wird deutlich, dass man darauf aufmerksam machen muss, dass die Ausschreibung und die Vergabeentscheidung, die am wichtigsten ist, endlich abgeschlossen werden, was für die Investoren im Hinblick auf die Kapazitäten eine größere Planungs- und Bausicherheit zur Folge hat.
Zu der Aufforderung an die Landkreise, aktiv zu werden: Im Süden des Landes sieht die Situation brenzliger aus als im Norden des Landes. Ich bitte daher alle Abgeordneten, die aus dem Süden des Landes kommen, auf die Kommunalpolitiker zuzugehen. Hier sind die Ausschreibungen zu forcieren, damit diese Verfahren auch zum Abschluss gebracht werden.
Wir sind uns sicher, dass der Wettbewerb zwischen den Bewerbern um die Anlagen, um die Kapazitäten Garant dafür ist, dass die Gebührenlast für die Bürger erträglich bleibt, dass wir nicht mit einem Ansteigen der Gebühren rechnen müssen.
Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass es administrative Standortbestimmungen nicht geben wird. Aber ich möchte, wie gesagt, gern im Ausschuss darüber berichten. - Ich hätte es fast vergessen zu sagen: Ich habe vor wenigen Tagen nochmals alle Landräte und alle Verantwortlichen auf der kommunalen Ebene mit der Bitte angeschrieben, diesen Prozess zu einem Ende zu bringen, um Sicherheit für die Investoren zu gewährleisten.
Aber, meine lieben Kollegen, wir sind bei diesem Thema gemeinsam in der Verantwortung und müssen dafür gemeinsam Sorge tragen. Daher sollte man darüber im Ausschuss auch einmal diskutieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Koch für die CDU-Fraktion das Wort. Für den Redebeitrag im Anschluss daran bitte ich den Abgeordneten Herrn Dr. Köck von der PDS-Fraktion darum, sich bereitzuhalten. - Herr Koch, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben die gleiche Sorge wie Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Wir sind uns sehr wohl dessen bewusst, was auf uns zukommt.
Ich denke, dass die Vorgängerregierung, die Sie gestellt haben und in deren Regierungszeit das Problem erstmals aufgetaucht ist, sich wie wir jetzt darüber bewusst ist, dass es bestimmte Entscheidungen gibt, in die wir uns eben nicht einmischen dürfen, weil wir das Problem dann möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt selbst bekommen.
Richtig ist, dass wir das Problem des Abwassers, das eben da war, heute noch da ist und uns noch jahrelang erhalten bleiben wird, sehr getroffen hat. Wir verstehen auch sehr gut, dass Sie die gleiche Sorge haben wie wir.
Hierbei gibt es aber einen anderen Fakt. Hier spielen wir nicht mit. Wenn es wirklich geschieht, dass verschiedene Unternehmen dann doch auf die Vernunft bauen, die sie haben sollten, und sich fragen, was sie machen sollen, dann, denke ich, sollten wir hier nicht einschreiten.
Wir möchten den Antrag der Fraktion der SPD dahin gehend ändern, dass das Thema im Umweltausschuss aufgegriffen werden soll. Ich denke, wir haben dort viel mehr Möglichkeiten auch zu einer besseren Zusammenarbeit und mehr Zeit, um uns im Landtag darüber zu verständigen. Ich werbe darum, meine Damen und Herren Mitglieder des Landtages, unseren Antrag zu unterstützen und ihn in den Umweltausschuss zu überweisen. - Danke schön.
Danke schön, Herr Abgeordneter Koch. - Für die PDSFraktion hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Köck das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion und auch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP entspringen der berechtigten Sorge, dass die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften in knapp tausend Tagen, am 1. Juli 2005, nicht in der Lage sein könnten, die Entsorgungssicherheit bei der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Allerdings ist der kurze Titel des Antrages meines Erachtens nicht korrekt; denn es geht nicht um die TA Siedlungsabfall - damals war schon lange bekannt, dass nur zwei Deponien in Sachsen-Anhalt längerfristig den erforderlichen Standard aufweisen werden -, sondern um die Abfallablagerungsverordnung.
Diese hat Konsequenzen in zweifacher Hinsicht. Zum einen fehlen noch die erforderlichen Kapazitäten zur Vorbehandlung der Abfälle, seien es nun mechanischbiologische Anlagen oder die schlichten Roste der Müllverbrennungsanlagen. Zum anderen ist aber mit dem 1. Juli 2005 auch ein Paradigmenwechsel verbunden. Bis auf wenige Ausnahmen werden Aufgaben, die bisher über Jahrzehnte in kommunaler Eigenregie gelöst wurden, partiell oder vollkommen an Dritte vergeben.
Mit wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel dem Altmarkkreis Salzwedel oder dem Landkreis Schönebeck, werden die Landkreise im Gegensatz zu den kreiseigenen Deponien diese Anlagen zukünftig nicht mehr selbst errichten und betreiben.
Mehrere Abfallbehandlungsanlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren. Es ist noch völlig offen, welche der Anlagen gebaut werden. Für diesen Teil der Thematik ist der Umweltausschuss zuständig.
Der Verzicht auf eine eigene Lösung geht für die Kommune zwingend einher mit der Ausschreibungspflicht für die betreffende Dienstleistung. Auf einem hart umkämpften Markt, auf dem sich bereits Überkapazitäten abzeichnen, drohen die Kommunen in die zahlreichen Fallstricke des Vertrags- und Vergaberechts zu geraten.
Der kleinste Formfehler bei der Ausschreibung und Vergabe wird durch die einspruchs- und klagefreudigen Mitbewerber geahndet. Auch hierfür gibt es bereits traurige Beispiele; denn es geht schließlich um langfristige Verträge und um stolze Summen.
Für diese Fragen ist nun aber der Umweltausschuss nicht zuständig. Deshalb erachte ich es für notwendig, dass sich auch der Innenausschuss mit dieser Problematik befasst.
Bei einer europaweiten Ausschreibung muss aber auch damit gerechnet werden, dass Anbieter aus den angrenzenden Bundesländern den Zuschlag erhalten.
Das betrifft insbesondere die Müllverbrennungsanlage Buschhaus und deren Überkapazität oder den Raum Halle/Leipzig, für den sich sogar mehrere Konstellationen ergeben könnten. Spätestens dann muss die gesetzliche Regelung auf die Tagesordnung gesetzt werden, dass die Abfälle im Land zu bleiben haben, um der Gefahr eines Mülltourismus vorzubeugen. In diesem Sin
ne sprechen wir uns ebenfalls dafür aus, möglichst bald in den zuständigen Ausschüssen einen aktuellen Sachstandsbericht zu erhalten.
Wir halten es für erforderlich, den Text des Antrages wie folgt zu präzisieren. Als Überschrift schlagen wir vor: „Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung“. Der Text unter der Zwischenüberschrift „Der Landtag wolle beschließen“ soll wie folgt lauten:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, in den Ausschüssen für Inneres und für Umwelt bis zum 30. November 2002 einen Bericht über die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung, insbesondere über den Stand der Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen und den Stand der Entsorgungssicherheit nach dem 1. Juli 2005 in den abfallbeseitigungspflichtigen Körperschaften zu geben.“
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD ist in seinen Gründen berechtigt. Ich möchte nicht das wiederholen, was die Vorredner berechtigterweise schon gesagt haben. Ich finde ihn im Hinblick auf die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Berichterstattung vor dem Landtag etwas überzogen und plädiere deshalb dafür, den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP anzunehmen, im Umweltausschuss zu berichten, der sich im Rahmen der Selbstbefassung mit dem Thema immer wieder befassen kann.
Worum geht es? - Ich möchte kurz darlegen und ansprechen, dass es mittlerweile durchaus gelungene Lösungen gibt, um Ihnen die größten Befürchtungen zu nehmen, aber auch um den Appell an Sie zu richten, alles dafür zu tun, damit das in die Reihe kommt.
Es geht darum, dass nach der TA Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung ab dem 1. Juni 2005 der Hausmüll und die Gewerbeabfälle nur noch mit bestimmten Eigenschaften auf den dafür vorgesehenen Deponien abgelagert werden können. Die konkreten Eigenschaften beziehen sich auf die Vorgabe, dass die organische Substanz reduziert werden muss. Es müssen Sickerwässer und Emissionen weitgehend vermieden werden.
Um diese Eigenschaften zu erreichen, gibt es zwei Varianten. Entweder man bringt den Abfall in eine biologisch-mechanische oder in eine thermische Abfallbehandlungsanlage. Ich wehre mich immer dagegen, in diesem Fall den Begriff „Müllverbrennungsanlage“ zu wählen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Das muss auch so bleiben.
Ich möchte jetzt zu einem Thema kommen, das die Landkreise und den Landtag beschäftigt. Es ist das Thema der Müllgebühren. Es geht nicht um die Frage,
ob die erforderlichen Endablagerungsstätten vorhanden sind. Es gibt meines Wissens mittlerweile vier. Darüber hinaus gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2009. Es geht vielmehr um die mit dem Bau von Müllverbrennungsanlagen verbundene berechtigte Angst, dass die Müllgebühren horrend steigen.
Meine Damen und Herren! Abfall ist nicht gleich Abwasser. Wir haben hier einen grundsätzlichen Unterschied: Beim Abwasser haben wir eine leitungsgebundene Entsorgung, beim Abfall haben wir flexible Entsorgungsmöglichkeiten. Ich wage die Feststellung: Abfall mutiert mehr und mehr zum Wirtschaftsgut. Die Brennwerte sind nahe der Braunkohle. Es hat sich ein Markt entwickelt. Ich behaupte: Abfall ist mittlerweile eine Wirtschaftsbranche, mit der sich auch Geld verdienen lässt.
Deshalb soll der Staat sich nicht unnötig hineindrängen. Wenn wir mit Subventionen anfangen, dann garantiere ich Ihnen, dass wir nicht die preisgünstigsten und qualitätsgerechtesten Angebote bekommen werden, sondern wir werden uns in vielen Jahren mit den vielleicht verfehlten Investruinen beschäftigen. Deshalb auch keine Vorgabe der Standorte und keine Vorgabe, wer wohin entsorgen soll und entsorgen muss, meine Damen und Herren. - So weit zur Theorie.
Jetzt zur Praxis. Die Zeit drängt, die Kreise und kreisfreien Städte müssen handeln. Die Entsorgungssicherheit, die Sicherheit für verträgliche Gebühren und die Anlagensicherheit müssen gewährleistet werden. Die Frage ist, wohin welche Anlagen kommen. Ich denke - das ist meine persönliche Auffassung -, dass es nicht mehr als zwei geben wird. Es geht um Anlagenkapazitäten von je 300 000 t und die Hochrechnungen erlauben nicht mehr als zwei Anlagen. Diese Anlagen werden wirklich erst gebaut, wenn die Verträge für die Müllbindung entsprechend abgeschlossen sind.