Jetzt zur Praxis. Die Zeit drängt, die Kreise und kreisfreien Städte müssen handeln. Die Entsorgungssicherheit, die Sicherheit für verträgliche Gebühren und die Anlagensicherheit müssen gewährleistet werden. Die Frage ist, wohin welche Anlagen kommen. Ich denke - das ist meine persönliche Auffassung -, dass es nicht mehr als zwei geben wird. Es geht um Anlagenkapazitäten von je 300 000 t und die Hochrechnungen erlauben nicht mehr als zwei Anlagen. Diese Anlagen werden wirklich erst gebaut, wenn die Verträge für die Müllbindung entsprechend abgeschlossen sind.
Da es schon in der Presse gestanden hat - ich möchte dem Vorwurf, die Müllgebühren würden sehr steigen, ein bisschen entgegentreten -, kann man es hier ruhig sagen; denn der Kreistagspräsident und der Chef der SPDFraktion des Bördekreises, auch Magdeburg, Bördekreis und Ohrekreis haben es getan. Sie haben mit einer Zweckvereinbarung die Müllmenge „gepoolt“ - 100 000 t pro Jahr -, haben ausgeschrieben und haben mittlerweile vergeben. Vergeben wurde an Rothensee, das stand in der Zeitung.
Es war Folgendes passiert: Es gab nicht wenige Anbieter. Das heißt, es ist eine richtige Branche, eine Wettbewerbsbranche, entstanden. Die verschiedenen Anbieter haben durchaus Preise mit sehr unterschiedlichen Spannen angeboten. Die Entscheidung ist dann gefallen.
Man muss natürlich sagen, dass man wirklich hoch qualifizierte Ausschreibungsverfahren durchführen und auch hoch qualifizierte Leute damit betrauen muss, um keine Verfahrensfehler zu machen. Man sollte sicherlich auch darauf zurückgreifen, Leute, die Erfahrungen gemacht haben, die es sehr gut gemacht haben, zu befragen.
Ich komme zum Schluss. Was ist herausgekommen? Der Bördekreis hat hochgerechnet, dass sich mit dieser Zweckvereinbarung und mit diesem Angebot und der Vergabe der Müllpreis ab 2005 für den Bördekreis nur um 10 % erhöhen wird. Das ist für mich eine Überraschung gewesen und ist vielleicht auch für Sie eine Überraschung.
Es ist ganz einfach wichtig, dass die Landesregierung und dass wir als Abgeordnete in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen dafür sorgen, dass die Landkreise in die „Pötte“ kommen, dass sie schnell vorangehen, damit die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist, damit die Müllgebühren verträglich bleiben und damit die Betreiber, die die Anlagen bauen wollen - es wird für meine Begriffe nur zwei Anlagen geben -, endlich mit dem Bauen beginnen können. - Danke schön.
Ich habe noch etwas vergessen. Ich plädiere für den Änderungsantrag, weil ich es etwas übertrieben finde, dem Plenum halbjährlich zu berichten. Der Umweltausschuss sollte sich damit befassen. Im Rahmen der Selbstbefassung kann er das Thema wieder aufrufen. - Danke.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/189 und zu der Drs. 4/260 ein. Der Abgeordnete Herr Dr. Köck hat während der Debatte noch eine Änderung zum Änderungsantrag eingebracht. Ich will das noch einmal in Erinnerung rufen. Es würde dann heißen:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, den Ausschüssen für Inneres und für Umwelt bis zum 30. November 2002 einen Bericht über die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung, insbesondere über den Stand der Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen und den Stand der Entsorgungssicherheit nach dem 1. Juli 2005 in den abfallbeseitigungspflichtigen Körperschaften zu geben.“
Dieser Antrag ist weitergehend. Ich würde deshalb zunächst über die Ergänzung des Änderungsantrages abstimmen lassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Die Änderung ist abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drs. 4/260, von FDP und CDU eingebracht. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen abschließend zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 4/189 in der so geänderten Fassung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 11 beendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Anlass dieses Antrages der PDS-Fraktion war die Sommerkonfusion der Landesregierung zu den Fragen der Personalentwicklung. Begonnen hat es mit der Kabinettssitzung, die Anfang August angekündigt worden ist. In dieser Sitzung sollte es eine Vorlage zur Personalentwicklung in der folgenden Legislaturperiode geben, und zwar aus dem Finanzministerium. Es war nicht nur von dort zu hören, sondern auch aus der Staatskanzlei, auch vom Ministerpräsidenten, dass man recht bald einen Beschluss zur Personalentwicklung fassen und in dieser Kabinettssitzung schon eine Beschlussvorlage behandeln wolle.
Ich will gern zugeben, dass diese Beschlussvorlage an sich nichtöffentlich sein sollte. Aber sie hat natürlich genau das Schicksal aller nichtöffentlichen Vorlagen erlitten: Sie ist öffentlich geworden.
Kompliziert und wirklich konfus ist die Situation aber erst nach der Kabinettssitzung geworden; denn es war im Grunde genommen kaum noch herauszubekommen, was nun eigentlich mit diesem Papier passiert ist. Im Grunde genommen kannten fast alle Interessierten in diesem Land die Kabinettsvorlage, kannten die Punkte, die darin enthalten waren, aber niemand wusste, was für eine Aussagekraft diese Kabinettsvorlage eigentlich noch hatte. Der Antrag dient im Wesentlichen dazu, unter anderem auch diese Frage zu klären.
Hier und da war von einem Diskussionspapier zu hören. Der eine oder andere Minister dementierte, dass diese Dinge irgendeine Bedeutung hätten; der Ministerpräsident und der CDU-Fraktionsvorsitzende waren allerdings der Meinung, das Papier verteidigen zu müssen. Insofern war die Konfusion in der Öffentlichkeit da. Als Opposition hat man hier und da leicht amüsiert zugesehen, wie sich innerhalb von wenigen Stunden Regierungs- und Fraktionsmitglieder pausenlos widersprochen haben.
Woher dieses Chaos? - Dieses Chaos war mitnichten nur das Ergebnis mangelnder Organisation einer relativ neuen Landesregierung und zum Teil aus sehr vielen neuen Mitgliedern bestehender Fraktionen. Nein, dieses Chaos war in gewisser Weise die logische Konsequenz des Wahlkampfes, den CDU und FDP in der Frage der Personalentwicklung geführt haben, eines Wahlkampfes, der sich in sehr verschiedene Richtung entwickelt hat und aus dem ich hier nur einige Aussagen sowohl von der CDU als auch von der FDP zu Fragen der Personalentwicklung kolportieren will.
Zuerst einmal die CDU: Bei der CDU war es so, dass der jetzige Ministerpräsident schon seit Jahren der SPD eine Sanierungskoalition angeboten hat, eine Sanierungskoalition, die mit harten Einschnitten verbunden
werden sollte. Deswegen, weil die finanzielle Situation des Landes miserabel sei. Man müsse mit der SPD zusammen diese schwierige Hürde überwinden, man müsse harte Einschnitte realisieren. Dazu passt dann auch das Bild, dass der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Hoffman, seines Zeichens damals Finanzausschussvorsitzender, als er den Konkurs des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gab, geschlossenen Beifall aus der damaligen CDU-Fraktion bekam.
(Herr Scharf, CDU: Wobei er nur den damaligen Ministerpräsidenten zitierte! Das vergessen Sie zu sagen, Herr Gallert!)
(Herr Scharf, CDU: Wobei der Abgeordnete Hoff- mann damals nur den damaligen Ministerpräsi- denten Dr. Höppner zitiert hat!)
- Aber trotzdem haben Sie ihm doch in seiner Einschätzung zugestimmt. Sie haben doch ausdrücklich gesagt: Jawohl, was der Hoffmann sagt, das finden Sie richtig.
Diese eine Seite dürfte relativ klar sein, das kann man auch kaum leugnen. Aber - jetzt kommt das entscheidende Problem -: War das dann auch die Grundlage der CDU-Wahlkampfführung bei dem betroffenen Personalkörper, bei den betroffenen Bürgern in diesem Land? - Das war sie eben nicht.
Ein Besuch auf der Seite der CDU-Landesorganisation ist da schon ganz interessant gewesen. Man musste sich nur die Papiere der CDU zum Landtagswahlkampf heraussuchen, die zeitgleich mit diesen Aussagen bzw. noch danach kamen. Es gab unter anderem zwölf Thesen zur inneren Sicherheit. Und was liest man in diesen zwölf Thesen zur inneren Sicherheit? - Man will gegen die personelle und materielle Schwächung der Polizei im Land Sachsen-Anhalt massiv vorgehen, wenn man erst an der Landesregierung ist.
(Herr Dr. Püchel, SPD: Die Negation der Nega- tion! - Weitere Zurufe von der SPD - Unruhe bei der CDU)
Zwölf Thesen der CDU zur Bildung. Man will das frei werdende Arbeitskräftepotenzial im Lehrerbereich vor allem dafür nutzen - frei werdend durch den Rückgang der Schülerzahlen -, die Qualität des Bildungssystems in der Schule zu verbessern. Man will das Personal also nicht etwa abbauen, nein, man will mit diesem frei werdenden Arbeitskräftepotenzial die Qualität des Bildungssystems verbessern.
Übertroffen wird das alles natürlich nur von der FDP, bei der alles gleich einen Zacken schärfer ist.
Bei der Bankrotterklärung für Sachsen-Anhalt hat man sich in der FDP nicht etwa auf Formalien verlassen bzw.
auf Begriffe - nein, man ging zu Beginn der heißen Wahlkampfphase zum Finanzministerium und klebte dort - sozusagen sinnbildlich - einen Kuckuck an. Man verkündete den Bankrott des Landes Sachsen-Anhalt: Acht Jahre Rot-Rot haben dieses Land finanziell in den Ruin gefahren; man ist am Ende; deswegen braucht man den Regierungswechsel.
Gleichzeitig ging die FDP in den Wahlkampf mit einem Plakat, auf dem es heißt: Mit dem Rot-Rot-Stift kann man keine Bildungspolitik machen.
Der Schulbereich ist ein Bereich, in dem man bis zu 90 % Personalkosten hat. Ich frage: Welche Ehrlichkeit, welche Aufrichtigkeit, welchen inneren Zusammenhang gab es denn zwischen diesen Thesen?