Danke sehr, Herr Minister. - Wünscht jemand seitens der Fraktionen das Wort? - Bitte sehr, Herr Dr. Thiel; bitte sprechen Sie nicht länger als drei Minuten, wenn das möglich ist.
Lieber Herr Minister Daehre, eine Bemerkung von Ihnen kann ich dann doch nicht im Raum stehen lassen.
Wenn wir uns hier am Pult zu bestimmten Punkten der Regierungstätigkeit äußern, dann - so haben Sie gesagt - reden wir das Land schlecht. Sie scheinen da etwas zu verwechseln: Das Land Sachsen-Anhalt besteht nicht nur aus Regierung und Koalitionsfraktionen. Wenn wir also Dinge kritisch ansprechen, dann kritisieren wir die Regierung und deren parlamentarische Tätigkeit. Wir werden keinen Wahlkampf führen - das kann ich Ihnen versprechen -, so wie Sie es im Jahr 2002 gemacht haben, indem wir das Land schlechtreden.
- Vielleicht trotz oder gerade wegen der schwarz-gelben Regierung; darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Aber wenn Sie der Opposition diese Dinge vorwerfen, dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, was von der Opposition zu diesen Dingen gesagt wird. Sowohl die SPD-Fraktion als auch unsere Fraktion haben zahlreiche Dokumente veröffentlicht,
bei denen wir eine kritische Sicht auf die Dinge haben, aber durchaus die Chancen und Perspektiven sehen. Dies möchte ich an dieser Stelle noch einmal gerade gerückt haben. - Danke schön.
Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/2520, 4/4540 und 4/4541 ein. Ich schlage Ihnen vor, dass wir zuerst über die beiden Änderungsanträge der Linkspartei.PDS abstimmen, um uns die Chance zu eröffnen, über die selbständigen Bestimmungen im Paket abzustimmen. - Herr Felke, mir wird soeben gesagt, Sie hätten beantragt, artikelweise abzustimmen.
Wir stimmen trotzdem vorher über die Änderungsanträge ab, weil wir sonst innerhalb des Artikels noch gesondert abzustimmen hätten.
Zuerst rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2540 auf. Darin geht es um die Einfügung in den § 3 der Bauordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Linkspartei.PDS und Teile der SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind Teile der SPDFraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2541 auf. Darin geht es um die Änderungen in § 49 der Bauordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Linkspartei.PDS und Teile der SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind Teile der SPD-Fraktion. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über die einzelnen Artikel abstimmen. Ich rufe den Artikel 1 auf. Wer dem Artikel 1 zustimmt, den
bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 1 ist angenommen worden.
Ich rufe den Artikel 2 auf. Wer stimmt dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen. Artikel 2 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 3 mit den Anlagen 1 und 2 auf. Wer ist dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 3 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 4 auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 4 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 5 auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 5 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 6 auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 6 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 7 auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 7 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 8 auf. Wer ist dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 8 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 9 auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 9 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 10 auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 10 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 11 auf. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Artikel 11 ist angenommen worden.
Somit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden. Wir stimmen jetzt über die Artikel- und Abschnittsüberschriften in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung ab. Wer stimmt ihnen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Artikel- und Abschnittsüberschriften sind angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt ihr zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Somit können wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer
enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Wir sind noch nicht ganz fertig; bitte bleiben Sie noch einen Augenblick. Wir haben jetzt nämlich noch über die Drs. 4/2294 abzustimmen. Das ist der Entschließungsantrag. In der Beschlussempfehlung wird empfohlen, den Entschließungsantrag für erledigt zu erklären.
Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.
Die Einbringerin wird die Abgeordnete Frau Rogée sein. Frau Rogée, Sie haben als Einzige im Saal jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Jugend liegt die Zukunft eines Landes oder die Jugend ist die Zukunft eines Landes, wie auch immer. Ich denke, wir in diesem Hause haben die Verantwortung dafür, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Jugend wirklich ihre Aufgabe erfüllen kann, nämlich als künftige Generation dieses Land zu gestalten. Das ist heute der Hauptanlass meines Antrages.
In der heutigen Zeit gestaltet sich die Lebenswirklichkeit von Jugendlichen sehr komplex. Den Jugendlichen mit einer einheitlichen, vorbestimmten Biografie gibt es nicht mehr. Vielmehr eröffnet sich den Jugendlichen ein Spektrum vielfältiger Wege und Umwege bezüglich der individuellen Lebensplanung und -gestaltung. Die damit verbundene Pluralisierung von Lebenslagen führt dazu, dass Jugendliche vor einer nie gekannten Vielzahl von Chancen stehen. Gleichzeitig ist aber das Risiko, den Absprung zeitlebens nicht zu schaffen, so groß wie nie.
Deshalb sehen 42 % der deutschen Jugendlichen ihre beruflichen Zukunftsaussichten skeptisch und 10 % der Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren blicken sogar pessimistisch in die Zukunft. 39 % der Jugendlichen haben die Sorge, keinen Ausbildungsplatz zu bekommen, und 34 % befürchten, später arbeitslos zu werden.
Dass diese Ängste und Nöte der jungen Menschen nicht unbegründet sind, wird in dem abgeschlossenen Ausbildungsjahr erneut deutlich. Bundesweit fehlen nach Berechnungen der DGB-Jugend 224 914 betriebliche Ausbildungsstellen. Auch in Sachsen-Anhalt hält der Abwärtstrend bei der Zahl der betrieblichen dualen Ausbildungsplätze an. Bis zum 30. September 2005 meldeten sich 30 276 Bewerberinnen für 14 959 bei der Arbeitsagentur gemeldete Ausbildungsstellen. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 9 208 betriebliche Aus
bildungsstellen, damit auch noch 727 weniger als im vergangenen Jahr. 42 % der Bewerberinnen und Bewerber sind Altnachfrager.
Besondere Rückgänge bei der Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen in Sachsen-Anhalt sind in den Bereichen des Handwerks, der Industrie und im Handel zu verzeichnen. Über Sonderprogramme von Bund und Land wurden 2 735 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt und von der Agentur für Arbeit erhielten 2 206 Jugendliche einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz.
Trotz vielfältiger Maßnahmen konnten 738 Bewerberinnen und Bewerber - das sind mehr als im Jahr 2004 - nicht vermittelt werden. Hinzu kommt, dass nicht jeder versorgte Bewerber eine Berufsausbildung begonnen hat. Fast 5 000 Jugendliche sind in berufsvorbereitende und schulische Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife, zur Schulpflichterfüllung oder zu einem höheren Schulabschluss eingemündet und werden deshalb nicht als unvermittelte Bewerber erfasst.
Der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss ist zwar um 2 Prozentpunkte zurückgegangen, aber mit über 10 % immer noch zu hoch. Der hohe Anteil an jugendlichen Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss bleibt für Sachsen-Anhalt eine deutliche Bildungsblamage.
Über 50 % der noch nicht vermittelten Altbewerberinnen und -bewerber verfügen über einen mittleren Abschluss, 4 % der Altbewerberinnen und -bewerber besitzen die Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife. Deshalb wirkt die Debatte über die Ausbildungsfähigkeit immer wie eine Ausrede dafür, dass Unternehmen ausbilden wollen, aber die Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber einfach nicht ausreichen.