Durch den Zuwachs an Finanzautonomie sollen für die Hochschulen solche Ziele wie Planungssicherheit und inhaltliche Profilierung, aber auch das Erwirtschaften einer Effizienzrendite erreicht werden.
In Sachsen-Anhalt schuf die SPD-geführte Landesregierung die Voraussetzung für den Einstieg in die flexible Haushaltsführung an Hochschulen. Bereits im Jahr 1997 startete der Modellversuch „Budgetierung“ an den Fachschulen und an der Hochschule für Kunst und Design in Halle. Seit dem Jahr 2000 werden alle Fachhochschulen und die Burg Giebichenstein als budgetierte Einrichtungen gemäß § 17 a der Landeshaushaltsordnung geführt. Als Grundlage für diesen Prozess diente eine vorrangig durch Leistungsparameter gesteuerte Finanzzuweisung mittels Zielvereinbarung.
Weiterhin war es das erklärte Ziel der SPD-Landesregierung ab dem Jahr 2003 auch die Universitäten in die Budgetierung aufzunehmen.
Im Haushaltsplan des Jahres 2002, also im aktuellen, hat die Landesregierung festgelegt, dass die Budgets der Fachhochschulen und der Kunsthochschule für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung als Globalzuschuss fortgeschrieben und weiterentwickelt werden sollen. Zusätzlich sieht der Haushaltsplan 2002 vor, ab dem kommenden Jahr, ab dem Jahr 2003, auch den beiden Universitäten in unserem Land die Haushaltsmittel als Globalzuschuss bereitzustellen.
Daran, so meinen wir, muss unbedingt festgehalten werden. Der Pressemitteilung der Landesregierung vom 4. Oktober 2002 ist zu entnehmen, dass im Haushaltsplanentwurf 2003 folgerichtig die Budgetierung der Fachhochschulen fortgeführt und die Universitätsmittel erstmalig als Globalhaushalte veranschlagt werden sollen.
Das begrüßt die SPD-Fraktion, obwohl sich an dieser Stelle die Frage stellt, ob wirklich Globalhaushalte in ihrer Konsequenz gemeint sind oder erst einmal nur eine Flexibilisierung der Haushaltsführung durch Budgetierung.
Diesbezüglich hatte sich der Finanzausschuss bei den letztjährigen Haushaltsberatungen mit dem Kultusministerium und dem Finanzministerium darauf verständigt, vor der Weiterführung der Maßnahmen dargelegt zu bekommen, wie die Zielvereinbarungen umgesetzt wurden, wie die Deregulierungsmaßnahmen gewirkt haben, welche Parameter einer Weiterentwicklung der Budgetierung zugrunde gelegt werden.
Dr. Weiher zum Thema Budgetierung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt lassen uns leider erkennen, dass viele Erkenntnisse über Wirkungsmechanismen und zum Stand der Aufgabenerfüllung nicht vorliegen oder zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlagen.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, im Zuge der Beratung des kommenden Haushalts die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen über die Grundlagen der Weiter- bzw. der Neubudgetierung für Hochschulen zu informieren. Es geht um den Budgetumfang und um den Budgetzeitraum, es geht um die Qualität und um die Ausgestaltung der Zielvereinbarungen unter Einbeziehung der Hochschulentwicklungspläne, es geht um die Verarbeitung eigener und auswärtiger Erfahrungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung von Globalhaushalten befinden sich Staat und Hochschulen gewissermaßen in „kommunizierenden Finanzröhren“: Je umfangreicher die Freiheiten der Hochschulen, desto geringer die staatliche Einflussnahme. Dennoch trägt der Landtag als Haushaltsgesetzgeber selbstverständlich auch weiterhin die Verantwortung für die Verteilung der Landesfinanzen. Das Parlament braucht daher angemessene Instrumente, um bei der Würdigung der Hochschulautonomie und der gestärkten Selbstentscheidungsmöglichkeiten der Hochschulen die Entwicklung dieses außerordentlich wichtigen Bildungssektors auch nachvollziehen zu können.
Wir gehen davon aus, dass eine parametergesteuerte Mittelzuweisung für mehr Leistungsgerechtigkeit an den Hochschulen sorgen wird, und wünschen uns daher die Aufnahme von Leistungsparametern in die Erläuterungen des Haushalts. Wir erwarten, dass sich die Abgeordneten mit dem Inhalt von Zielvereinbarungen vor deren Abschluss auseinander setzen können, und wir erwarten, dass weiterhin eine regelmäßige Unterrichtung durch die Landesregierung über den Stand der jeweiligen Umsetzung erfolgen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vermute, dass alle Abgeordneten im Landtag von Sachsen-Anhalt an einer erfolgreichen Entwicklung unserer Hochschulen interessiert sind, und erhoffe deshalb eine breite Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Danke, Frau Dr. Kuppe, für die Einbringung. - Wir treten in die Debatte ein. Für die Landesregierung erteile ich dem Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz das Wort.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung ist dieser Antrag ein willkommener Anlass, über den Stand der Budgetierungsverhandlungen mit den Hochschulen zu berichten. Das Kultusministerium strebt wegen des Budget- und Kontrollrechts des Parlaments Transparenz in den Finanzierungs- und Verfahrensfragen der Budgetierung an.
Das neue Steuerungsmodell beinhaltet als Hauptinstrumente abgestimmte Hochschulentwicklungspläne, Zielvereinbarungen, die Budgetierung, ein Qualitätsmana
gement sowie die Leistungs- und Wettbewerbsorientierung. Wichtig ist dabei vor allem, dass das hochschulinterne Management so angelegt wird, dass die angemessene Verwendung der Mittel ohne Detailkontrolle garantiert ist. Dazu werden ja die Zielvereinbarungen abgeschlossen, die inzwischen mit allen Hochschulen des Landes weitgehend ausgehandelt sind.
Beispielhaft sind die strategische Planung, das Controlling, die leistungsorientierte Mittelvergabe und der Wettbewerb zu nennen, wozu sich die Hochschulen verpflichten. Im Gegenzug schafft der Staat Planungssicherheit durch mittelfristige Finanzzusagen und die Gewähr einer weitgehenden Bewirtschaftungsfreiheit der Ressourcen im Rahmen der ausgehandelten Entwicklungsziele der Hochschulen.
Dieser Prozess ist insofern gegenüber dem bisher berichteten Stand inzwischen erheblich fortgeschritten, als vor allem die Struktur- und Entwicklungspläne aller Hochschulen vorliegen, präzisiert wurden und als wichtiger Gegenstand der Zielvereinbarungen gerade in das Steuerungssystem integriert werden.
Aus der Analyse dieser Planungen konnte eine Reihe konkreter Ziele für die Weiterentwicklung der Hochschulen und die Wahrnehmung der staatlichen Funktion abgeleitet werden. Während mit den Zielvereinbarungen aufgabengebunden das Finanzvolumen der Hochschulen festgelegt wird, soll die Budgetierung Bewirtschaftungsregelungen und Anreizsysteme für eigenverantwortliches Agieren vor Ort schaffen. Das Land nimmt seine Vermittlungs- und Koordinierungsfunktion durch die hochschulübergreifende Aufgabenbeschreibung und durch Schwerpunktförderung wahr.
Das weiterentwickelte Budgetierungskonzept enthält also drei Anteile: erstens volumen- bzw. aufgabenbezogene Zuwendungen für die Finanzierung der Grundaufgaben in Forschung und Lehre, zweitens leistungsgebundene Zuwendungen für die Finanzierung von Schwerpunkten der Forschung und drittens schließlich besondere Zuwendungen für spezifische Aufgaben oder Sonderaufgaben der Hochschulen.
Durch eine formelgebundene Berechnung des Großteils des Budgets werden Transparenz und Legitimität sowohl für den Geber als auch für den Nehmer der Mittel geschaffen. Leistungsorientierte Zuweisungen erlauben es, eine verlässliche hochschulpolitische Programmatik zu entwickeln und auch zu verfolgen.
Zum gegenwärtigen Stand: Die Budgetierung wurde an den Fachhochschulen im Rahmen des Modellversuchs erprobt - das wurde eben erwähnt -; sie wird in einer weiterentwickelten Form, und zwar mit neuen Zielvereinbarungen, in die nächste Runde gehen. Für die Hochschule für Kunst und Design ist das Budgetierungsverfahren schon abgeschlossen.
Gegenwärtig steht das Kultusministerium mit beiden Universitäten und den Fachhochschulen in Verhandlungen, um die Arbeit mit den Zielvereinbarungen und die Budgetierung der Haushalte für das kommende Jahr planmäßig neu aufzulegen - bei den Universitäten - oder planmäßig zu beginnen - bei den Fachhochschulen.
Ich fasse zusammen: Budgetierung ist nicht nur eine Form der Mittelverwaltung und -bewirtschaftung, sondern ein wichtiger Pfad der Modernisierung des Verhältnisses von Hochschule und Staat. Das ist für mich ein
sehr wichtiger Punkt, weil man sonst in den Verdacht gerät, es ginge nur darum, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Über verlässliche Rahmenbedingungen in mittelfristigen Zeiträumen, also an vereinbarte Ziele gebundene Haushaltszusagen, werden die Hochschulen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Entwicklung ihres Profils und ihrer Schwerpunkte erhalten, wobei die Ziele nicht mehr zentral vorgegeben werden, sondern sich an der Basis des Lehr- und Forschungsgeschehens selbst herausbilden und dann mit dem Staat verhandelt werden.
Die Folge ist, dass Vorhaben der Hochschulen, wie die Errichtung neuer Institute oder die Eröffnung neuer Studienangebote, nicht mehr vom Ministerium genehmigt werden, sondern sich von ihrer Qualität her legitimieren müssen - also ein Art Akkreditierung durch die Fachwelt und vor allem durch die selbstbestimmte Prioritätensetzung an den Hochschulen vor Ort. Ich setze allerdings voraus, dass die Hochschulgremien imstande sind, den jeweiligen Meinungsbildungsprozess in Gang zu setzen, an dessen Ende belastbare Entscheidungen stehen.
Deshalb war es so wichtig, die mit den Hochschulen in den letzten zwei Jahren ausgehandelten Eckdaten bezüglich ihrer Kapazität und ihrer Ausstattung jetzt nicht mehr infrage zu stellen, um den bereits erfolgreich laufenden Konsolidierungsprozess fortführen zu können. Dieser Konsolidierungsprozess ist mit beachtlichen Einbußen etwa bei der Stellenstruktur an den Universitäten und mit Korrekturen der Aufbauziele der Fachhochschulen verbunden gewesen, und zwar in einem Umfang von immerhin rund einem Fünftel der ursprünglichen Planungsgrundlage.
Durch die Budgetierung nach diesen Prinzipien wird für den Haushaltsgesetzgeber ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Ermittlung der Kosten und somit zur Begründung des Budgets zur Erfüllung gesetzlich festgelegter Aufgaben der Hochschulen geschaffen. Die Budgetierung von Mitteln soll unter den skizzierten Bedingungen dem Parlament erlauben, auf detaillierte Nachweise zu Kosten- und Leistungsrelationen verzichten zu können. Das Kultusministerium wird den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen Vorschläge unterbreiten, wie trotz der Deregulierung und der Mehrjährigkeit von Haushaltszusagen das Budget- und Kontrollrecht des Parlaments nicht unterlaufen wird.
Im Übrigen akzeptieren und begrüßen die Hochschulen die neuen Formen der Flexibilisierung, der Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelung ihrer Haushalte, wie etwa die Deckungsfähigkeit oder Übertragbarkeit nicht verbrauchter Mittel auf die Folgejahre.
Die Abstimmung dieser neuen Formen und der Regeln in einer flexiblen und die Verantwortung der Hochschulen stärkenden Steuerung des Hochschulsektors - übrigens verbirgt sich dahinter die eigentliche Aufgabe der Hochschulreform - wird dem Parlament im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Budgetierung in Kürze zur Kenntnis gegeben. Dies ist laut dem Hochschulgesetz auch vorgeschrieben, da das Thema Zielvereinbarungen von den Ausschüssen behandelt werden muss.
Meine Empfehlung lautet daher, dem Antrag der SPDFraktion zuzustimmen. Als Kultusminister sehe ich dem bevorstehenden Beratungsprozess in den Ausschüssen
mit einiger Erwartung, vor allem auf gute Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung, entgegen. - Vielen Dank.
An den Universitäten und Fachhochschulen des Landes beginnt das Wintersemester und aktuelle Pressemitteilungen belegen, dass die Einschreibezahlen stetig steigen. Wir haben eine Hochschullandschaft, die attraktiv ist und weiterentwickelt werden muss. Universitäten und Hochschulen produzieren nicht nur Bildung, was zunehmend zu einem Exportgut wird, sie sind auch die Quellen von Kultur, Identität und Zukunftsfähigkeit.
Diese besondere Stellung der Hochschulen ist auch in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt verankert. Diese spricht nämlich im Artikel 31 von einer Pflicht des Landes zur Unterhaltung der Hochschulen und von deren Recht auf Selbstverwaltung. Selbstverwaltung, Autonomie gewähren, heißt auch Freiheit in den Entscheidungsstrukturen zulassen, was besonders auch die Verwendung zugestandener finanzieller Mittel einschließt. Dies ist keineswegs nur eine symbolische Geste; es erscheint vielmehr natürlich, dass die Hochschulen über ein Globalbudget verfügen können.
In ihrem Selbstverständnis, der Außenwahrnehmung und, wie ich meine, in ihrem Charakter sind die Hochschulen schon immer eine Institution eigener Art gewesen, ein Hort der Freiheit der Forschung und des Geistes. In ihrer Geschichte waren die Universitäten zeitweilig nahezu exterritoriale Gebiete, ihre Angehörigen waren der städtischen Gerichtsbarkeit entzogen. Zugegeben, die Gesamtheit der Angehörigen der Hochschule als eine große Gemeinschaft, die, metaphorisch gesprochen, durch eine gemeinsame Alma Mater und ihre Matrikel miteinander verbunden sind, entstammt einer vergangenen Zeit. Stellung, internationales Ansehen und Unabhängigkeit einer Hochschule sind aber auch heute noch aktuelle Ziele.
So möchte die Koalition den Universitäten keineswegs wieder die tributpflichtigen Universitätsdörfer übertragen. Wir werden jedoch zeigen, dass wir es mit der Autonomie der Hochschulen ernst meinen. Weitgehende Autonomie, wie es im Koalitionsvertrag heißt, bedeutet für uns, den Einfluss der Landesbürokratie an den Hochschulen auf ein Minimum zu begrenzen. Sie bedeutet einen wirklichen Globalhaushalt, über den die Hochschule frei verfügen kann. Autonomie impliziert auch die Abstinenz des Staates von wie auch immer motivierter Einflussnahme. So werden auch die Kriterien, die der Mittelzuweisung zugrunde gelegt werden sollen, durch die
Die Budgetierung als ein finanzwirtschaftliches Instrument wird der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eine Basis geben. Es ist unser Wille, dieses Instrument weiterzuentwickeln und auf alle Hochschulen auszudehnen. Hierzu gehört in Verantwortung der Politik ein Finanzrahmen, der für die Partner verlässlich ist und eine verhandelbare, auch in der Umsetzung nachvollziehbare Zielvereinbarung als bilaterale Arbeitsgrundlage zwischen dem Land und der jeweiligen Hochschule ist. Dazu gehört aber auch ein Managementinstrumentarium an der Hochschule, das es gestattet, mit der Freiheit verantwortlich umzugehen.
Wenn man die Positionen der Parteien im Land zur Budgetierung betrachtet, so sehe ich einen breiten Konsens. Mir drängt sich in diesem Zusammenhang nur die Frage auf, weshalb man, insbesondere auch für die Universitäten, nicht schon viel früher einen Globalhaushalt eingeführt hat. Ich erinnere nochmals daran: Acht Jahre hatten die Antragsteller die Möglichkeit zu zeigen, dass sie es mit der Autonomie ernst meinen.
Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Antrag auf eine eingehende Beratung in den Ausschüssen zu. Die Diskussion kann dabei an die Diskussion der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Dabei sind Fragen des Budgetrahmens, des Budgetzeitraums, der flexibleren Ausweisung der Haushaltspläne von erheblicher Bedeutung. Eine wesentliche Voraussetzung dafür bildet der Abschluss neuer Zielvereinbarungen.
Wir als FDP stimmen dem Antrag zu, wobei Sie sich durch die Formulierung in Punkt 3 geoutet haben: „Ein Budget ja, aber was ihr damit macht, bestimmen wir.“ So wird es nicht funktionieren; wir wollen Hochschulautonomie konsequent umsetzen.