Gerlinde Kuppe
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Herr Scholze, der Berg kreißte und gebar nicht einmal ein Mäuschen, und das ist außerordentlich bedauerlich.
Entgegen all Ihren Ankündigungen, Herr Minister Kley, haben Sie zusammen mit den Koalitionsfraktionen eine ganze Legislaturperiode gebraucht, um das Rettungsdienstgesetz zu novellieren. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das nicht einfach ist, aber Ihr Versuch, der heute zur Abstimmung steht, ist mutlos und glücklos und bringt keine angemessene Lösung. Deswegen werden wir diesen Versuch ablehnen.
Wir haben gute Gründe dafür. Erstens. Das Gesetz soll erst im Januar 2007 in Kraft treten. Auch wegen der hinausgeschobenen Kreisgebietsreform, für die Sie verantwortlich sind, bedeutet das mindestens drei verschenkte Jahre.
Zweitens. Über den künftigen Zuschnitt der Rettungsdienstbereiche und die Anzahl der Rettungsleitstellen werden wir im Dunkeln gelassen. Außer der Bildung von Zweckverbänden und der Absicht, im Wesentlichen im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit und der Verordnungsermächtigung für die Landesregierung Standorte der Rettungsleistellen festzulegen, ist nichts zu finden. Das sind Regelungen, die Sie, Herr Minister Kley, bis vor Kurzem noch vehement bekämpft und abgelehnt haben.
Unser Vorschlag lautet, zukunftsfähige Strukturen im Rettungswesen an den neu zu ordnenden Planungsregionen im Land zu orientieren und damit perspektivisch nach der Einführung des Digitalfunks über fünf Rettungsdienstsbereiche mit fünf Rettungsleistellen zu verfügen.
Herr Kley, Sie setzen auf den freien Markt und das Spiel der freien Kräfte in diesem Bereich. Das halten wir für absolut unangemessen.
Drittens. Der Clou Ihrer neuen Regelung betrifft die Zuständigkeit für die Notfallrettung. Sie soll nun überraschenderweise geteilt werden. Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes bleiben die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie verantworten weiterhin die Rettungsleitstellen, die Tätigkeit der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten und die Sachausstattung.
Abgetrennt, also der kommunalen Verantwortung entzogen, wird die ärztliche Notfallrettung. Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung soll jetzt allein bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegen, die in einem daten
schutzrechtlich fragwürdigen Verfahren von der Ärztekammer Informationen erhalten muss.
Geteilte Verantwortung in dieser Form bedeutet nicht etwa Verwaltungsvereinfachung, bedeutet nicht etwa mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, wie Sie es angekündigt haben, sondern bedeutet mehr Bürokratie, mehr Abstimmungsaufwand und voraussichtlich auch Mehrkosten. Was Sie damit gewinnen wollen, ist unklar.
Am Ende bin ich gern bereit, auf Fragen zu antworten.
Das ist kein Reformschritt nach vorn, meine Damen und Herren, das ist eine Rolle rückwärts. Wir haben diese Regelung im Ausschuss abgelehnt. Sie haben das vorhin anders dargestellt. Herr Kley, das war eine Fehlinformation an das Plenum.
Wenn überhaupt Veränderungen in der Sicherstellung erforderlich sein sollten, wären die Krankenkassen möglicherweise der bessere Adressat. So regelt es im Übrigen der Freistaat Sachsen in seinem Gesetz.
Viertens. Die SPD wollte bei der Auswahl der Anbieter von Leistungen des Rettungsdienstes den gemeinnützigen Hilfsorganisationen einen Vorrang einräumen. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, MalteserHilfsdienst und Johanniter-Bund zeichnen sich neben ihrer Professionalität und ihrer wirtschaftlichen Arbeit durch ein hohes bürgerschaftliches Engagement aus. Sie wirken in der Jugendarbeit und bilden zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus und können daher bei einem Massenanfall von Verletzten wesentlich wirksamer werden als andere Anbieter. Dieser gesellschaftlich wichtige Einsatz sollte gesetzlich berücksichtigt werden; dies wurde aber von der CDU und der FDP abgelehnt.
Fünftens. Der Antrag der SPD, die tarifliche Entlohnung des Rettungsdienstpersonals festzuschreiben, scheiterte offensichtlich an der FDP-Fraktion. Wir wollten absichern, dass die ohnehin schon geringe Vergütung nicht noch weiter nach unten gedrückt wird.
Sechstens. Qualitätseinbußen, meine Damen und Herren, sind durch die Aufweichung von Formulierungen zu erwarten, die bisher die Qualifikation der einzusetzenden Notärztinnen und Notärzte eindeutig beschrieben haben.
Siebtens. Das Gesetz enthält zwar formal eine Art Verhandlungslösung, aber an die Stelle eines einfachen, transparenten Verfahrens tritt jetzt ein mehrstufiger Prozess, in dem die Beteiligungsmöglichkeiten der Kostenträger, also der Krankenkassen, nach wie vor minimal sind. Am Ende wird eine nicht näher definierte Schiedsstelle viel Arbeit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Kritik an der Beschlussempfehlung sind wir uns mit der Ärztekammer, mit der Arbeitsgemeinschaft der in SachsenAnhalt tätigen Notärztinnen und Notärzte, mit der Krankenhausgesellschaft und der Vereinigung der gemeinnützigen Hilfsorganisationen, also praktisch mit der ge
samten Palette der Leistungserbringer einig. Das ist für uns ein Anlass, über alles noch einmal ernsthaft nachzudenken. Diese Ernsthaftigkeit vermisse ich bei Ihnen.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hält nach wie vor eine Modernisierung des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt für notwendig, aber Sie waren in den Ausschussberatungen nicht bereit, mit uns ernsthaft über unseren Entwurf und die Änderungsvorschläge zu diskutieren.
Frau Liebrecht, Sie haben jetzt in Ihrem Beitrag wirklich noch einmal die Arroganz der Macht bewiesen.
In Ihrem Beitrag haben Sie mit Ihrer Bemerkung, dass Sie die Änderungsvorschläge von PDS und SPD „selbstverständlich“ ablehnen werden, offenbart, dass Sie gar nicht bereit sind, über die Änderungsvorschläge nachzudenken, die auf dem Tisch liegen.
Wir legen dennoch diese sechs Änderungsvorschläge vor. In der vorliegenden Fassung kann die Beschlussempfehlung von uns keine Zustimmung erfahren;
denn sie ist keine Lösung des Problems. - Danke.
Die letzte Aussage stimmt einfach nicht; denn es wird nicht verhindert, dass ein privater Anbieter überhaupt in das Geschäft eintreten kann. Das ist so.
Ich will eine grundsätzliche Bemerkung, bevor ich auf Ihre Frage näher eingehe, voranschicken. Alle Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden, und alle Leistungen, die für die Versicherten in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden, sind kein
freier Markt. Es gibt außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich noch einen Gesundheitsmarkt, und der expandiert, aber der ist nicht vergleichbar mit dem Leistungsmarkt, der innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung stattfindet.
Die Notfallrettung gehört zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung; darüber bin ich froh. Deswegen ist das ein eingeschränkter freier Markt, also kein absolut freier Markt, so wie Sie ihn offensichtlich gern haben möchten. Das schicke ich voraus.
Wir sagen klipp und klar: In diesem Bereich sind gemeinnützige Hilfsorganisationen in guter Qualität tätig, die sich auch noch durch andere Vorzüge auszeichnen, nämlich durch einen weiten Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, in dem sie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer - vor allem junge Leute - schulen, die sich im Bereich der Notfallrettung, insbesondere im Bereich des Massenanfalls von Verletzten, bewähren können. Genau das tun die privaten Anbieter in diesem Bereich nicht.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass in diesem Bereich die privaten Anbieter nicht die gleiche Stufe einnehmen sollen wie die gemeinnützigen Hilfsorganisationen, die einfach mehr leisten und neben der Wirtschaftlichkeit noch das zusätzliche Attribut verdienen, dass sie bei einem Massenanfall von Verletzten und bei der Ausbildung von Nachwuchskräften viel mehr Engagement zeigen. Deswegen soll ihnen auch ein Vorrang bei gleicher Wirtschaftlichkeit gebühren.
Herr Minister, können Sie bitte noch einmal darstellen, in welcher Art und Weise die konkrete Abstimmung zwischen Ihrem Haus, also dem Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium, dem Landwirtschaftsministerium und den verantwortlichen Behörden auf kreislicher Ebene bzw. auf der Ebene der kreisfreien Städte stattfindet?
Die zweite Frage ist: Wie viele Fachleute stehen in Sachsen-Anhalt bereit, um bei verendeten risikobehafteten Vögeln die entsprechende Diagnostik vorzunehmen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der Kultusminister hat heute Vormittag über das Thema Bildung in Sachsen-Anhalt referiert. Offensichtlich hat er sich zumindest in einem Bereich der Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt nicht mit seinem Ministerkollegen vom Innenressort abgestimmt; denn Innenminister Jeziorsky ist die Bildungseinrichtung Fachhochschule der Polizei in Aschersleben wohl ein Dorn im Auge. Das Ausbildungsniveau soll dort gesenkt werden, solche vermeintlich exotischen Fächer wie Fremdsprachen und Soziologie sollen gestutzt werden und ein Diplom soll nur noch fakultativ abgelegt werden.
Wenn es um junge Polizistinnen und Polizisten geht, heißt es beim Innenminister nicht: Bildung auf hohem Niveau steigern, sondern: Bildung runter. Das lehnen wir als SPD ab.
Im Vorfeld und während des Gesetzgebungsverfahrens äußerte der Innenminister massive Kritik am berufspraktischen Teil des Studiums. Innerhalb der Landespolizei hingegen wird die Ausbildungsqualität an der Fachhochschule überwiegend gelobt. Im Gegensatz dazu wurden in der Anhörung am 26. Oktober 2005 anders lautende Einzelmeinungen geäußert.
Die Innenpolitiker der CDU-Fraktion sahen übrigens die Leistungen der Fachhochschule der Polizei einst auch ganz anders als ihr Innenminister. So war im März 2004 vom innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Jens Kolze nach einem Besuch in Aschersleben unter der Überschrift „Lob für praxisnahe und umfassende Ausbildung“ in einer Pressemitteilung zu lesen:
„Es ist beruhigend zu wissen, dass wir mit der Fachhochschule in Aschersleben eine Einrich
tung im Land haben, die unseren Polizeinachwuchs so umfassend und praxisnah ausbildet.“
Damit hat er damals Recht gehabt.
Aber der Innenminister trifft eine Entscheidung gegen die Hochschule, die ihren eigenständigen Status verlieren und praktisch zu einer Abteilung des Innenministeriums werden sollte. Dieser Ansatz ist jetzt zwar abgemildert, dennoch bleibt der Eingriff in die Hochschulautonomie bestehen.
Es stehen weiterhin die Vorwürfe mangelnder Qualität im Raum. Die Beschlussempfehlung bleibt beträchtlich hinter den Regelungen des auch von Sachsen-Anhalt unterzeichneten bundesweiten Abkommens über die Deutsche Hochschule der Polizei zurück.
Völlig unklar bleibt uns allen, in welchem Verfahren der Meinungsbildung Sie von der CDU-Fraktion, Herr Tullner und Herr Kolze, innerhalb nur eines Jahres zu einem völlig gegensätzlichen Standpunkt gekommen sind.
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mehrfach den Antrag gestellt, zunächst eine externe Evaluierung der Ausbildungsgänge an der Fachhochschule der Polizei durchzuführen und bis zu deren Abschluss die Gesetzesberatung auszusetzen. Bevor man ein Gesetz ändert, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss man doch erst einmal den Status quo gewissenhaft prüfen.
Wir bezweifeln, dass diese Analyse vom Innenministerium ausreichend sorgfältig vorgenommen wurde. Ähnlich muss wohl auch Herr Staatssekretär Böhm aus dem Kultusministerium die Situation bewertet haben. Herr Höhn wies darauf hin.
Die Hochschule selbst hat mehrfach erklärt, sie sei zu einer Evaluierung bereit und sie wolle sich einer solchen unterziehen. Uns wurde entgegengehalten, die Hochschule habe keinen förmlichen Antrag gestellt. Richtig ist aber, meine Damen und Herren, dass die Hochschule die Gesetzesnovelle abgelehnt hat und für den Fall, dass die Landesregierung und der Landtag in seiner Mehrheit an der Absicht dennoch festhalten, eine Evaluierung angeregt hat. Das ist dem Beschluss und der Stellungnahme des Senats zu entnehmen.
Der Wunsch nach einer Evaluierung der Fachhochschule ist darüber hinaus vom Rektor und von mehreren anderen Vertretern der Fachhochschule dem Innenministerium mehrfach mündlich vorgetragen worden. Aber alle diese Bemühungen der Hochschule sind von Minister Jeziorsky vom Tisch gefegt worden.
Die Anträge der SPD-Fraktion wurden von den Abgeordneten der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion niedergestimmt.
Das heißt doch, Sie wollen gar nicht wirklich wissen, welche Stärken oder auch welche Schwächen die Studieninhalte und die Studienorganisation haben, welche Qualität die Studienabschlüsse aufweisen und welche fachlichen Fähigkeiten die Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule der Polizei im Vergleich mit anderen haben. Das finde ich schon sehr merkwürdig.
Nur weil offensichtlich einigen Herren im Innenministerium eigenständiges Denken an der Fachhochschule der Polizei zu weit geht, werden jetzt aufgrund von Vermutungen und nicht bewiesenen Vorwürfen Bildungsmöglichkeiten der Hochschule beschnitten. Das passt nun wirklich nicht zu einem Bildungsland Sachsen-Anhalt, so wie wir es wollen.
Der Vorgang, einer Hochschule die einmal eingeräumte Selbstverwaltung - darauf bezog sich die Frage von Herrn Rothe - wieder zu entziehen, wie es bei uns in Sachsen-Anhalt passieren soll, ist einmalig. Die Koalition agiert hierbei wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn.
Der Gesetzentwurf wird auch durch die Änderungen, die im Ausschuss vorgenommen worden sind, wonach der Rechtsstatus der Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten bleiben soll, nicht annehmbarer. Die äußere Hülle ist zwar wichtig, aber entscheidend ist, was unter der Hülle ist. Dabei geht es darum, ob es eine akademische Selbstverwaltung mit eigenen Befugnissen gibt oder ob die Hochschule, ähnlich wie ein Polizeirevier, an die Weisungen des Ministeriums des Innern gebunden ist.
Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, abschließend möchte ich Ihnen die Frage stellen: Was spricht denn aus Ihrer Sicht dafür, dass gerade mit diesem Gesetz Ihre jetzt so vehement vertretene Kritik an der Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten beseitigt wird? - Wenn Sie ehrlich sind: nichts. Deswegen wird die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen.
- Die SPD-Fraktion.
- Ich korrigiere mich. Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion so vehement unterstützen, ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Regierungskoalition aus CDU und FDP geht leichtfertig mit dem Thema der Zukunft einer prosperierenden mitteldeutschen Wissenschafts- und Wirtschaftsregion um. Ich will diese Aussage begründen.
Uns liegt eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft vor, bei der sich die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, aber auch der PDS veranlasst sahen, mit der von ihnen angeführten Begründung den Nachweis zu erbringen, dass sie weder den Antrag der SPD richtig gelesen, noch die Einbringungsdebatte und die Berichterstattung im Ausschuss inhaltlich verfolgt haben.
Sie behaupten, die SPD fordere ein Konzept für die mitteldeutsche Wissenschaftsregion allein von den drei Landesregierungen Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens. - Das ist falsch.
Richtig ist, dass wir in unserem Antrag fordern, dass diese drei Landesregierungen gemeinsam mit den entsprechenden Kommunen, gemeinsam mit den Hochschulen, gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und gemeinsam mit den relevanten Unternehmen ein Konzept für eine Länder übergreifende mitteldeutsche Wissenschaftsregion erarbeiten und die juristischen, strukturellen und materiellen Voraussetzungen für dessen Umsetzung befördern sollen.
Es geht uns als SPD - das sage ich Ihnen als Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP - um eine konzertierte Aktion, an der sich nicht nur die Länder und die Landesregierungen, sondern gleichberechtigt die Kommunen, die Wissenschaft und die Wirtschaft beteiligen. Alle Ressourcen des mitteldeutschen Raumes in der Forschung, in der betrieblichen Innovation und Entwicklung und in der rechtlichen und administrativen Unterstützung sollen ausgeschöpft und die Entwicklungseffek
te sollen verstärkt werden, damit sich unsere Region Mitteldeutschland im globalen Wettbewerb einen achtenswerten Platz erarbeitet und diesen dann auch behaupten kann.
Aber mit Mitteldeutschland - das muss ich jetzt so kritisch anmerken - hat die Regierungskoalition ja nicht mehr viel im Sinn.
Im vergangenen Jahr hat das sogar die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit der Überschrift charakterisiert: „Mitteldeutsche Farce - wie sich Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von einem gemeinsamen Projekt verabschieden“. Ministerpräsident Böhmer wird mit seiner Aussage von August 2002 zitiert, dass es die gemeinsame Absicht aller drei Länder sei, Mitteldeutschland wieder zu dem zu machen, was es lange war: eine besonders innovative und wettbewerbsstarke Region in der Mitte Europas. Aber jetzt zum Ende dieser Legislaturperiode schätzt der Journalist Reiner Burger laut „FAZ“ ein, dass von den hehren Vorsätzen kaum etwas übrig geblieben sei. - Wir bedauern das zutiefst.
Dass unser Antrag vom September 2004 immer noch aktuell ist, zeigt unter anderem die Kooperationskonferenz des Regionenmarketings Mitteldeutschland von Anfang November 2005. Dieses Regionenmarketing stellt eine Initiative von rund 50 strukturbestimmenden Unternehmen aus Mitteldeutschland im Verbund mit den Kammern und den Kommunen dar.
Am Beispiel der Biotechnologie, in deren Umfeld in Mitteldeutschland ca. 120 Unternehmen und zahlreiche Institute arbeiten, wurden auf dieser Konferenz Ziele und Forderungen formuliert. Damit die Branche international wahrgenommen wird, will sie einheitlicher auftreten. Es bedürfe einer kritischen Masse, um Investoren in unsere Region nach Mitteldeutschland zu locken. Der Blick der Investoren gehe zunächst immer nach Bayern oder nach Berlin - so lautet eine Feststellung der Konferenz. Deshalb sollen die rund 30 kleinen bestehenden biotechnologischen Netzwerke in diesen drei Ländern zu einem Verbund zusammengeschlossen werden. Initiativen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Firmen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten daran bereits in einem Aufbaugremium. Sie arbeiten eigenständig daran.
Sie sehen, Wissenschaft und Wirtschaft leisten bereits das Ihre. Aber sie haben auch Forderungen an die Politik. Diese kann man nicht ausklammern. In der Proklamation der Kooperationskonferenz wird beispielsweise gefordert, dass die Aktivitäten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Umweltrecht wie auch in Forschung und Wissenschaft enger koordiniert werden sollten, damit durch eine Ländergrenzen überschreitende Entwicklung und durch Kooperationsverflechtungen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen die wirtschaftlichen und die wissenschaftlichen Stärken in Mitteldeutschland besser gefördert werden können. Gefordert wird weiterhin ein Sonderprogramm für Länder übergreifende Projekte zwischen Wissenschaft und Unternehmen.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, es geht ganz und gar nicht um autoritäre Lenkungs- und Leitungsprozesse oder um den Übergriff
auf die Hochschulautonomie oder um die Abschaffung der wissenschaftlichen Selbstbestimmung. Das ist Unsinn. Es geht vielmehr um den Staat als Partner in einem Entwicklungsprozess, in dem Entwicklungsprozess Mitteldeutschland. Es geht um einen Staat, der die Eigenaktivitäten von Kommunen, von Unternehmen und von Forschungsinstitutionen ergänzt und verstärkt.
Das ist das Anliegen der SPD. Das hat nichts mit staatlicher Bevormundung zu tun. Das hat aber viel mit der Verantwortung des Staates zu tun.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, wiederhole ich: Sie gehen leichtfertig mit dem Thema der Entwicklung Mitteldeutschlands um.
Ich bin aber - Herr Olbertz, das muss ich Ihnen auch sagen - optimistisch, dass sich auch in diesem Punkt am 26. März 2006 etwas Entscheidendes ändern wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Bevor ich zum eigentlichen Antrag spreche, will ich zwei Vorbemerkungen machen. Zuerst spreche ich einen herzlichen Dank an alle Mitglieder des Psychiatrieausschusses für die engagierte und auch aufwendige Arbeit aus, die sie auch im vergangenen Jahr wieder geleistet haben.
Die zweite Vorbemerkung ist ein Glückwunsch an die Bürgermeisterin der Stadt Halle Frau Dagmar Szabados, die gestern, an ihrem Geburtstag, mit dem Preis „Mut 2005“ ausgezeichnet wurde. Sie wurde für ihren Anteil am Aufbau einer gemeindenahen Psychiatrie in der Stadt Halle ausgezeichnet. Für diesen Prozess hat sie eine ganze Menge von Mitstreiterinnen und Mitstreitern gewonnen, die auch bei der Stange bleiben und die Gestaltung in den nächsten Jahren noch begleiten werden.
Wenn es um die psychiatrische Krankenversorgung geht, dann müssen wir, so meine ich, zwei Seiten betrachten. Die erste Seite bezieht sich auf das, was in den vergangenen 15 Jahren in Sachsen-Anhalt erreicht wurde.
Herr Dr. Eckert, ich habe seit 1978 viele Jahre in einer Klinik für Psychiatrie und Neurologie gearbeitet. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie die Zustände in der Psychiatrie zu DDR-Zeiten aussahen. Es gab gravierende Mängel. Es gab strukturelle Defizite. Es gab enorme Defizite in Bezug auf den baulichen und räumlichen Zustand. Es gab Einschränkungen in den diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten und es gab eine massive Ghettoisierung von psychisch kranken Menschen.
In den vergangenen 15 Jahren ist es uns in gemeinsamer Anstrengung gelungen, viele dieser Defizite zu beseitigen. Wenn uns dies auch nicht in Gänze gelungen ist, so doch in erheblichen Größenordnungen. Darüber bin ich sehr froh. Viele in unserem Land haben daran mitgewirkt, dass wir den Stand, den wir jetzt vorfinden, erreicht haben.
Die zweite Seite bezieht sich jedoch auf die Frage: Was bleibt noch zu tun? Darauf zielt Ihr Antrag ab. Ich denke, es ist noch eine ganze Menge zu tun. Aus meiner Sicht gibt es in den nächsten Jahren drei Schwerpunkte.
Der erste Schwerpunkt ist, dass noch vorhandene Versorgungslücken geschlossen werden müssen. Der zweite Schwerpunkt ist, dass das gemeinsame Handeln von Trägern medizinischer und sozialer Versorgung und Leistungen und von Kostenträgern mit der Selbsthilfe, mit Behörden gestärkt werden muss. Der dritte Schwerpunkt ist, dass noch vorhandene Unterschiede in der öffentlichen Bewertung und im Umgang mit somatisch Kranken und mit psychisch Kranken weiter abgebaut werden und am Ende verschwinden müssen.
Herr Dr. Eckert, wir unterstützen Ihren Antrag, weil darin viele der noch vorhandenen Handlungsfelder benannt werden.
Wir denken, dass der Psychiatrieausschuss in den vergangenen Jahren mit seinen Berichten eine wichtige Grundlage für die Tätigkeit der Landesregierung, aber auch für die vieler Partner im Land gegeben hat. So wird es auch bleiben. Deswegen ist die Auseinandersetzung mit dem 12. Tätigkeitsbericht enorm wichtig.
Wir stimmen Ihrem Antrag zu, allerdings mit einem kleinen Aber im Hinblick auf das Verfahren, Herr Dr. Eckert. - Ich hoffe, ich darf das noch anfügen, Herr Präsident.
Wir haben vor 14 Tagen im Sozialausschuss beschlossen, dass wir uns in der Januarsitzung mit dem 12. Tätigkeitsbericht befassen, dass wir den Psychiatrieausschuss zu der Diskussion einladen und dass wir die Landesregierung bitten, mit uns zusammen zu diskutieren. Sie hätten der Landesregierung vor zwei Wochen, bei der Festlegung dieses Termins durchaus Ihren Fragenkatalog übergeben können.
Dann hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium schon seit zwei Wochen intensiv daran arbeiten können. Sie haben ein anderes Verfahren gewählt. Deswegen ist es, denke ich, mit einer größeren Mühe verbunden. So haben wir jetzt im Landtag die Möglichkeit der Diskussion gehabt. Das wäre aber nicht notwendig gewesen; es wäre ein vereinfachtes Verfahren möglich gewesen.
Aber auch wenn dieses vereinfachte Verfahren möglich gewesen wäre, finde ich es doch sehr ignorant, wenn Sie, Herr Minister, diese Verfahrensfrage jetzt als Grund für die Ablehnung des Antrages heranziehen und den Koalitionsfraktionen die Ablehnung des Antrages empfehlen.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, darüber nachzudenken, ob es nicht um des Inhalts willen angezeigt ist, die Landesregierung zu bitten, diese Fragen zu beantworten, diese Punkte zu
bedenken und dann im Vorfeld der Ausschussberatung den Abgeordneten eine entsprechende Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Seit die Studentenwerke in SachsenAnhalt im Jahr 1991 als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet wurden, haben sie sich eine gute Reputation erarbeitet. Sie sind positive Standortfaktoren hinsichtlich der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden in unserem Land.
Was sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt an Veränderungen vor? Die Rechtsform soll beibehalten werden - diesbezüglich gibt es keine Veränderung -, aber die Eigenverantwortung der Studentenwerke im Umgang mit eigenen Mitteln und mit Landeszuschüssen soll gestärkt werden. Die Arbeitgebereigenschaft soll präzisiert werden. Zuständigkeiten sollen an veränderte Verwaltungsstrukturen angepasst werden. Die tarifrechtlichen Bestimmungen werden auch neu beschrieben. Es werden überholte Passagen gestrichen und bestimmte Passagen neu strukturiert, sodass das ganze Gesetz eine klarere Struktur erhält. Diese Ansätze unterstützen wir.
Ich will auf drei wichtige Einzelpunkte eingehen. Zum einen soll der Landeszuschuss zum laufenden Bedarf künftig als Globalzuschuss auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung ausgereicht werden. Ich denke, das ist eine gute Lösung. In der Begründung ist hinsichtlich der Laufzeit von drei bis fünf Jahren die Rede. Im Gesetzestext findet sich dazu keine präzise Angabe. Einer der Punkte, über die wir im Ausschuss noch einmal im Detail reden sollten, sollte sein, ob die Laufzeit für die Leistungsvereinbarung ihren konkreten Niederschlag im Gesetzestext finden soll.
Die Veränderung von einer dreistufigen Gremienstruktur zu einer zweistufigen unterstützen wir nachdrücklich.
Meine Damen und Herren von der Koalition, vielleicht könnte diese Strukturvereinfachung auch beispielgebend für die Verwaltungsreform im Land Sachsen-Anhalt sein.
Ein dritter Punkt bezieht sich auf § 12, die sprachliche Gleichstellung. Ich denke, dieser Paragraf kann wegfallen. Meine Damen und Herren! Wir haben bei den verschiedenen Beratungen im Bildungsausschuss bei großen Gesetzesvorlagen nur wenig Mühe aufwenden müs
sen, um die männlichen und weiblichen Sprachformen im Gesetz unterzubringen. Ich denke, es wird uns mit ganz, ganz kleiner Mühe gelingen, in den §§ 5, 6, 7, 8 und 11 den männlichen Personen- und Funktionsbeschreibungen die weiblichen hinzuzufügen. Dann wird das Gesetz richtig rund.
Die Landesregierung, Herr Professor Olbertz, hat die wesentlichen Änderungsvorschläge der Studentenwerke und der Studierendenschaften übernommen, sodass ich davon ausgehe, dass die Gesetzesberatung im Fachausschuss sehr zügig abgearbeitet werden kann.
Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen und hoffen, dass wir gut und erfolgreich zu einem Abschluss kommen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Es besteht fraktionsübergreifend offensichtlich kein Zweifel an der Sinnhaftigkeit, Gesundheitsziele in Sachsen-Anhalt zu setzen, Strategien zu ihrem Erreichen zu entwickeln und an deren Umsetzung in einem breiten Konsens zu arbeiten.
Die jetzige Landesregierung hat die Gesundheitsziele aus den Jahren 1997 und 1998 neu ausgerichtet und hat zu den Zielen der Reduzierung des Suchtmittelmissbrauchs, der Verbesserung eines altersgerechten Impfschutzes und der Verbesserung der Zahngesundheit noch die Ziele gesunde Ernährung und Bewegung hinzugefügt.
Für mich bleibt dies immer noch eine Vermischung von Zielen und Wegen zu den Zielen; aber darüber kann man trefflich streiten. Ich meine, Gesundheitsziele sollten konkret, abrechenbar und langfristig präventiv wirkend ausgerichtet sein.
Ich teile die Erwartung vieler, dass für die Bürgerinnen und Bürger, und zwar sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Seniorinnen und Senioren, für jeden Einzelnen und jede Einzelne auf dem Wege der Umsetzung der Gesundheitsziele ein Zugewinn an persönlicher Kompetenz für gesundheitsbewusstes und für eigenverantwortliches Handeln erreicht werden kann und auch erreicht werden soll.
In den Umsetzungsprozess zum Erreichen der Gesundheitsziele waren und sind bereits lebensweltbezogene Ansätze eingearbeitet - das ist schon gesagt worden. Eine Vervollständigung erscheint mir aber sinnvoll.
Ich verknüpfe mit einer solchen Strategie die große Hoffnung, dass soziale Verwerfungen bei den Chancen, ein gesundes Leben führen zu können, reduziert, wenn nicht sogar minimiert werden könnten. Soziale Benachteiligung aufgrund der Herkunft kann maßgeblich durch Bildung korrigiert und überwunden werden. Deswegen kommt es im Bereich der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention im Wesentlichen auf Bildung und auf Erziehung, aber auch auf eine gezielte und
passgenaue Förderung in den verschiedenen Lebensbereichen und Umwelt- und Umfeldsituationen von Menschen an.
Dass das Präventionsgesetz des Bundes am CDU-dominierten Bundesrat gescheitert ist, bedauere ich sehr. Ich finde leider auch in den Programmen, die jetzt von der CDU und der FDP an den Ständen verteilt werden, zu dem Punkt der Prävention nichts. Dennoch halte ich ein Präventionsgesetz auf Bundesebene für notwendig.
Zum PDS-Antrag direkt. Die unter Punkt II geforderte Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss befürworten wir uneingeschränkt. Dabei können die jüngsten Ergebnisse auch unter der besonderen Berücksichtigung der sozialpolitischen Ansätze dargestellt werden.
Zu Punkt I halten wir zunächst eine Diskussion im Ausschuss für notwendig. - Frau Bull, Sie wollen die Landesregierung beauftragen, bestimmte Datenerhebungen und -analysen entweder selbst vorzunehmen oder in Auftrag zu geben und dann entsprechende sozialpolitische Ansätze in die Umsetzungsstrategien einzuarbeiten.
Nach unserer Auffassung sollte im Ausschuss darüber diskutiert werden, welche Datenerfassungen und welche sozialpolitischen Ansätze, die über die zwischen den bisherigen Partnern in der Umsetzung der Gesundheitsziele schon verabredeten Lösungsstrategien hinausgehen, noch aufgenommen werden sollten, welche Ansätze über das, was bis jetzt verabredet ist, hinausgehen und welche neu in den Umsetzungskatalog aufgenommen werden sollten. Denn ohne die beteiligten Partner möchte ich die Landesregierung allein nicht beauftragen, diesbezüglich Neues in die Wege zu leiten.
Für uns bleiben die Entwicklung, die Weiterentwicklung und die Umsetzungsschritte in Richtung Gesundheitsziele ein Gemeinschaftsprojekt, eine konzertierte Aktion, an der Landesregierung und Landtag beteiligt sind, aber gleichwertig auch die Ärzteschaft, die Krankenkassen, die Wissenschaft, der pharmazeutische Bereich, die Kammern, die Wirtschaftsverbände, die Berufsgenossenschaften, die Selbsthilfe, der Sport, die kommunale Ebene und viele andere mehr. Wir sollten nichts an ihnen vorbei regeln.
Sehr geehrter Herr Präsident, die SPD-Fraktion bittet deshalb um eine getrennte Abstimmung über die Punkte I und II des Antrages. Weiterhin beantragt sie bezüglich Punkt I die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Über den Punkt II kann direkt abgestimmt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Hochschulen unseres Landes stehen vor großen Herausforderungen. Faktoren wie die demografische Entwicklung, die Entwicklung der Finanzausstattung oder die Standortprofilierung im Zusammenhang mit dem Ausbau des europäischen Hochschulraums werfen ihre Schatten voraus.
Für die Hochschulmedizin gelten darüber hinaus besondere, vor allem komplexere Bedingungen. Hier muss bei
allen Veränderungsprozessen zwingend die „Dreieinigkeit“ von Lehre, Forschung und medizinischer Versorgung berücksichtigt werden.
Mit dem Gesetz über die Entwicklung der medizinischen Fachbereiche hat Sachsen-Anhalt im Jahr 1997 Neuland betreten und - wie Sie, Herr Tullner, es bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes so schön formuliert haben - eine beachtliche innovative Lösung für die Probleme der beiden Universitätskliniken gefunden.
In den vergangenen Jahren sind neue Anforderungen an die Hochschulmedizin gestellt worden. Diese neuen Anforderungen verlangen erneut Antworten. Neue Aspekte sind dabei zum Beispiel der zunehmende Konkurrenzdruck vor allem durch große private Konzerne im Krankenhausbereich, die Veränderungen in den Strukturen der medizinischen Versorgung und die Einführung des neuen Vergütungssystems mit Fallpauschalen.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion müssen alle Gesetzesänderungen, die die Hochschulmedizin betreffen, dazu dienen, dass die Universitätsklinika zeitnah, flexibel und im Rahmen der ihnen übertragenen Budgets wirtschaftlich und effizient arbeiten können. Eine Gesetzesänderung muss nach unserer Auffassung einen Zugewinn an Handlungsspielraum, an Handlungsmöglichkeiten im Vergleich zur geltenden Rechtslage bringen.
Deswegen waren wir unterschiedlichen Lösungsansätzen gegenüber offen. Das betraf vor allem die Frage, in welcher Rechtsform die Klinika in Zukunft organisiert werden sollen. Darauf möchte ich mich im Folgenden konzentrieren.
Der Regierungsentwurf sieht eine Überführung der derzeitigen Landesbetriebe „de luxe“ in Anstalten des öffentlich Rechts und damit eine Abtrennung des jeweiligen Universitätsklinikums von der Hochschule vor. Sowohl das Kolloquium in Wittenberg als auch die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Landtag brachten eine schier unübersehbare Flut von Änderungsvorschlägen und -begehren durch die Fachleute und Interessensvertretungen hervor.
Weder bei diesen Veranstaltungen noch bei den Ausschussberatungen zum Hochschulmedizingesetz konnte von irgendeiner Seite belegt werden, dass die Herauslösung der Universitätsklinika aus dem Gesamtverbund der jeweiligen Hochschule und die Änderung ihrer Rechtsform die Flexibilität oder die Entscheidungsfähigkeit der Klinika signifikant oder gar alternativlos erhöht und dauerhaft kostensparend wirkt. Einen Variantenvergleich hat das Kultusministerium auch nicht vorgelegt.
Wir sehen bei der Anstaltslösung für die Universitätsklinika insbesondere folgende Schwachstellen:
Erstens. Der Verbund von Lehre, Forschung und medizinischer Versorgung unter dem Dach der Universität wird gelöst.
Zweitens. Es entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand, um die Beziehung zwischen der für Lehre und Forschung zuständigen medizinischen Fakultät und dem die Krankenversorgung tragenden Klinikum zu regeln. Das Ministerium dirigiert an verschiedenen Stellen noch zusätzlich hinein.
Drittens. Als Grundlage für einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Fakultät und dem Klinikum muss eine Zuordnung des Personals erfolgen. Die Kriterien dafür sind absolut unklar.
Viertens. Teile des Personals werden finanziell oder hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen voraussichtlich schlechter gestellt sein. Zusätzlich müssen die vor wenigen Wochen durchgeführten Personalratswahlen in kurzer Zeit wiederholt werden. Dazu kommen jetzt noch die anhängigen Klagen, die Schwierigkeiten bereiten.
Meine Damen und Herren! Eine Rechtsformänderung wirft demnach eher zusätzliche Fragen und Probleme auf, als dass sie tatsächlich eine Lösung darstellt. Der Regierungsvorschlag wirbelt unglaublich viel Staub auf. Er folgt aber nach meiner Einschätzung eher einer modischen Linie und bietet keine ausreichend Vertrauen erweckende Lösung an.
Deswegen sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Erstens. Auch wir meinen, dass der Status quo nicht unverändert beibehalten werden sollte.
Zweitens. Ausgehend vom Theiss-Gutachten wollen wir der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts die Ertüchtigung der Hochschulklinika als Landesbetriebe entgegensetzen.
Drittens verfolgen wir das Ziel, die Hochschulmedizin im synergetischen Verbund mit den Fakultäten, Fachbereichen und Zentren der Universitäten weiterzuentwickeln. Deswegen stellen wir heute, meine Damen und Herren, noch einmal acht konzentrierte, ausgewählte Änderungsanträge.
Wir sind davon überzeugt, dass mit unserem Lösungsansatz in Verbindung mit den Zielvereinbarungen, die geschlossen werden, beide Standorte der Hochschulmedizin in qualifizierter Form erhalten werden können und dass die Universitätsklinika mit unserem Lösungsansatz auch die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, damit sie auf Herausforderungen angemessen reagieren können. Die Beziehungen zur jeweiligen medizinischen Fakultät und auch zur restlichen Universität lassen sich unbürokratisch ausbauen. Damit werden Lehre und Forschung befördert und nicht behindert.
Ich denke, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden keinem unnötigen bürokratischen Zuordnungsdruck ausgesetzt. Immerhin sind die Universitätsklinika mit rund 7 000 Beschäftigten jeweils der größte Betrieb in der Region, in den beiden großen Städten unseres Landes.
Ein letzter Punkt. Innerhalb des synergetischen Verbundes können nach unserer Auffassung neueste Forschungsergebnisse nicht nur zügig Eingang in die Lehre finden, sondern auch aktuell und zeitnah zur Verbesserung der Krankenversorgung genutzt werden, beispielsweise zur Qualifizierung der Hochleistungsmedizin. Damit kann man die Angebote für die Bevölkerung verbessern. Das kann aber auch im Standortwettbewerb ausschlaggebend sein.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitten wir um Zustimmung zu unseren acht Änderungsanträgen. Wenn diese Änderungsanträge keine Mehrheit finden, dann wird die SPD-Fraktion das Gesetz zur Hochschulmedizin ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die SPD-Fraktion ist erfreut, dass die Landesregierung nach langem Zögern nun doch noch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag einbringt;
denn bereits zum ersten Jahrestag der Regierungsübernahme im Mai 2003 bilanzierte Ministerpräsident Professor Böhmer stolz die Einleitung der Reform des Rettungsdienstes. Die Folge war damals allerdings noch kein reguläres Gesetzgebungsverfahren, sondern eine außerparlamentarische Berg-und-Tal-Fahrt.
Einige Kostproben der medialen Begleitung durch die „Volksstimme“ und die „MZ“ will ich Ihnen nicht vorenthalten. Am 8. Juli 2003 fragte die „Volksstimme“: Wird das Rettungsdienstgesetz doch nicht verändert? - Kassen und PDS wollen eine Leitstelle. - Am 29. November 2003 forderte der CDU-Fraktionschef Scharf die Landesregierung zu raschem Handeln auf,
und zwar mit dem forschen Spruch: Reform des Rettungswesens muss endlich vorankommen.
Wenige Tage später erfuhren wir: FDP-Minister freut sich über neuen CDU-Kurs. - Im Februar 2004 kündigte der CDU-Abgeordnete Horst Hacke in Klötze unter der Überschrift „Regionale Leitstelle durchaus denkbar“ eine Entscheidung über die Leitstellenlandschaft in SachsenAnhalt bis zum Jahresende an. - Am 19. April 2005 warnte der Landkreistag vor Eile wegen der Gebietsreform, die möglicherweise erst am 1. Juli 2007 in Kraft treten soll. Die Frage in der „MZ“ lautete: Reform der Leitstellen erst später? - Am 3. Mai 2005 erstaunte uns dann die Mitteilung in der „Volksstimme“: Neues Rettungsdienstgesetz - CDU will weniger Leitstellen als der Minister.
Gleichzeitig versprach uns in demselben Artikel Frau Liebrecht die erste Lesung des Gesetzentwurfes für den 26. Mai 2005. Hier wurde die CDU-Fraktion durch die Landesregierung erneut enttäuscht.
Mit der heutigen Gesetzeseinbringung kommt die Landesregierung einem von uns vorbereiteten Antrag zuvor, der nach § 14 der Geschäftsordnung des Landtages einen Bericht über den Stand der Beratungen zu unserem Gesetzentwurf im Landtag gefordert hätte; denn seit eineinhalb Jahren, seit Januar 2004, schmort der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in den Ausschüssen,
unberaten und unbearbeitet. Aber jetzt kann endlich beraten werden und das freut uns.
Für uns als SPD-Fraktion geht es nach wie vor darum, strukturelle Defizite im bodengebundenen Rettungsdienst wegen unzureichender Gebietskörperschaften übergreifender Kooperationen der Landkreise und kreisfreien Städte zu überwinden. Nach welchem Verfahren größere Rettungsdienstbereiche oder erweiterte Leitstellenzuständigkeiten allerdings verbindlich zustande kommen sollen, lässt der Regierungsentwurf im Dunkeln. Das bedauern wir, Herr Minister Kley.
Eine integrierte Leitstelle für 300 000 oder 400 000 Einwohnerinnen und Einwohner oder mindestens für zwei zukünftige Kreise ist gut und schön, aber es stellt sich
die Frage, wie der Weg dorthin aussieht. Wir plädieren zunächst für fünf Leitstellen analog zu den fünf Regionen unseres Landes: Altmark, Region Magdeburg, Anhalt, Harz und den Raum Halle für das südliche Sachsen-Anhalt.
Herr Minister, da Sie unseren Vorschlag, den Verordnungsweg zu wählen, ablehnen, schlagen wir die Zuordnung der Leitstellen im Gesetz vor.
Das machen wir am Ende. - Nach durchgehender Einführung der neuen und kostenintensiven digitalen Technik muss allerdings später noch einmal geprüft werden, ob nicht eine einzige Leitstelle für Sachsen-Anhalt ausreichen würde.
Dass die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Leistungserbringer mit den Kostenträgern Entgelte verhandeln, war für die SPD-Fraktion bereits im Jahr 1993, also bei der ersten Erstellung des Gesetzes, der bessere Lösungsansatz im Vergleich zur Satzungslösung. Einschließlich des Schiedsstellenverfahrens im Konfliktfall finden sich diese Elemente auch im Gesetzentwurf der SPD. Deswegen findet die Regelung im Regierungsentwurf natürlich unsere Zustimmung.
Bei der Erschließung aller Wirtschaftlichkeitsreserven muss aber die Qualität der Notfallrettung immer der zentrale Leitgedanke bleiben. Die rechtzeitige und qualitätsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Hilfen ist für uns das oberste Gebot und der Maßstab bei der Veränderung der Gesetzeslage.
Meine Damen und Herren von der Koalition, große Teile des Gesetzentwurfes der Landesregierung decken sich mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.
Die Koalitionsfraktionen hätten also in den vergangenen eineinhalb Jahren die aus ihrer Sicht bzw. aus der Sicht der Landesregierung erforderlichen wenigen Änderungsanträge in die Ausschüsse einbringen können. In diesem Fall hätte es diesen Beratungsstau überhaupt nicht geben müssen.
Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie sind bereits bei der Kreisgebietsreform nicht so richtig aus den Puschen gekommen und beim Rettungsdienstgesetz konnte es natürlich trotz der vielen Ankündigungen auch nicht besser werden.
Auch wenn das restliche Sachsen-Anhalt früher aufsteht, hat die Landesregierung an dieser Stelle verschlafen.
Meine Damen und Herren! Wir beantragen, den Gesetzentwurf der Landesregierung so wie seinerzeit den Entwurf der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Wirt
schaft und Arbeit zur Mitberatung zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Das ist eben der Unterschied, Herr Minister Kley. Sie bringen die vagen Andeutungen nach dem Motto „sollen“ und „können“. Aber wir haben gesagt: Wenn die Landkreise nicht die größeren Strukturen auf einem freiwilligen Wege schaffen, dann setzt der Verordnungsweg ein und dann können diese fünf Leitstellen eingesetzt werden.
- Natürlich ist der Verordnungsweg im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Während der teilweise recht emotional geführten Debatte während der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes am 3. März 2005 äußerten mehrere Rednerinnen und Redner ihren Bedarf und auch ihr Interesse daran, eine umfassende Diskussion zum Studienzugang und zur Studienfinanzierung zu führen. Meine Fraktion war bereit, eine solche Diskussion hier im Landtag - auch anhand des recht plakativen PDS-Gesetzentwurfes - voranzubringen.
Wir wollten diese Diskussion auch anhand dieses Gesetzentwurfes führen. Dabei bleibt unsere Kritik an dieser Vorlage bestehen. Diese umfasst die folgenden Punkte:
Erstens. Ein Studiengebührenverbot für das erste berufsqualifizierende Studium und für konsekutive Studien
gänge ist geltendes Recht in Sachsen-Anhalt; deswegen bedarf es keiner Bestätigung.
Zweitens. Die PDS-Vorlage zeigt keine Lösungen auf hinsichtlich einer Verbesserung der Hochschul- und Studienfinanzierung insgesamt sowie insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Einnahmeseite der Hochschulen.
Drittens. Letztlich liefert der PDS-Gesetzentwurf keine Anhaltspunkte für substanzielle Verbesserungen in Lehre und Forschung an den Hochschulen unseres Landes.
Bei einer Änderung des Hochschulgesetzes nach einem Jahr müsste aber genau dieses Ziel im Mittelpunkt der Debatte stehen.
Meine Damen und Herren! Insbesondere die letzten beiden von mir genannten Punkte sind uns eine intensive, auch kontroverse Auseinandersetzung wert.
Der Vorschlag, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS durchzuführen, in der wir zur Klärung vieler offener Fragen externe Sachverständige und Fachleute aus unserem Bundesland in die Debatte hätten einbeziehen können, war im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft nicht mehrheitsfähig. Ich bedauere das sehr.
Mit der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf darf aber die Diskussion über die zukünftige Entwicklung und die Finanzierung der Hochschulen in unserem Land sowie über den Zugang zu den Hochschulen nicht für beendet erklärt werden. Im Gegenteil: Sie muss offensiv und ehrlich geführt werden.
Wir als SPD werden unseren Beitrag dazu leisten.
Mit dem Zukunftspapier „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ haben die Verfasserinnen und Verfasser vor kurzem Vorstellungen zur künftigen Entwicklung unserer Hochschulen öffentlich zur Diskussion gestellt. Neben einer Analyse der gegenwärtigen Rahmenbedingungen und der Problemfelder stellen wir umfangreiche Vorstellungen vor, unterbreiten Vorschläge im Hinblick auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen im nationalen und internationalen Rahmen und entwerfen ein wissenschaftspolitisches Leitbild für die nächsten 15 Jahre. Darüber wollen wir in den nächsten Monaten sowohl parteiintern als auch mit den Betroffenen und mit der Bevölkerung intensiv diskutieren.
Die SPD-Fraktion wird sich bezüglich der vorliegenden Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Es ist etwas mehr als ein Jahr her, dass der Landtag das neue Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt verabschiedet hat. Entgegen der ursprünglichen Regierungsvorlage wurde nach intensiven internen und öffentlichen Diskussionen wie auch in Auswertung der Anhörung zum Gesetzentwurf die Fachhochschule der Polizei vom Status her gleichberechtigt in die Reihe der staatlichen Hochschulen unseres Landes eingeordnet. Das Gesetz über die Fachhochschule der Polizei beschreibt ergänzend ihre Spezifika.
Was treibt die Landesregierung, den im Frühjahr 2004 in ihren eigenen Reihen gefundenen Konsens jetzt aufzukündigen? Welches Über-den-Tisch-Ziehen hat in der Zwischenzeit im Kabinett und zwischen der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen stattgefunden? Wollen Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, wirklich zulassen, dass die Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt Schaden nimmt? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Der Innenminister und seine Beamtinnen und Beamten haben die Beratung und Beschlussfassung zum Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt offensichtlich nur zähneknirschend vorübergehen lassen. Nach dem In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes haben Sie verbissen - das stelle ich mir durchaus bildlich vor - an einer Revision, nämlich an Ihrem Gesetzentwurf zur Polizeihochschule, gearbeitet.
Die Ausbildung für den mittleren und den gehobenen Polizeivollzugsdienst in unserem Land kann auf eine erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Aus der Polizeischule Aschersleben wurde im Jahr 1991 die Landespolizeischule Sachsen-Anhalt. Ab 1992 bildete der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Aschersleben für den gehobenen Polizeivollzugsdienst aus. Im Jahr 1997 schließlich beschloss der Landtag das Gesetz über die Errichtung einer Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt.
Als maßgebliche so genannte Neuerung schlägt jetzt Innenminister Jeziorsky vor, den rechtlichen Status dieser Fachhochschule zu ändern. Aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren Selbstverwaltungsorganen soll eine Einrichtung des Landes, also praktisch eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums, werden.
Meine Damen und Herren! Das ist eine völlig gegensätzliche Richtung zu allen Diskussionen, wie sie aktuell in den anderen Sektoren des Bildungsbereichs geführt werden. Mehr Eigenständigkeit, verbunden mit höherer Selbstverantwortung und einem Zuwachs an Initiative, einem Zuwachs an Innovation und Kreativität, das sind die zeitgemäßen Forderungen an jedwede Bildungseinrichtung, auch an die Hochschulen.
Die Landesregierung schreibt in der Präambel zu ihrem Gesetzentwurf jedoch, dass die hochschulpolitische Zielsetzung zwar für die übrigen Hochschulen des Landes gelte, nicht aber für die Fachhochschule der Polizei. Bei dieser sieht sie den permanenten Eingriffsbedarf des Innenministeriums gegeben. Als Begründung war vom Innenminister zu vernehmen, dass die Ausbildung an
der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben nicht den Praxisanforderungen genüge, dass es bei der Tatortarbeit und in anderen Bereichen des polizeilichen Handwerkszeugs Nachholbedarf gebe. Deshalb müsse das Innenministerium stärker Einfluss auf die Inhalte und auf die Schwerpunkte der Ausbildung nehmen.
Es ist keine Rede davon, dass es eine Zielvereinbarung geben könnte, in der sich annähernd gleichberechtigte Partner auf genau solche Punkte verständigen könnten, und nicht nur auf diese Punkte, sondern auch auf deren Umsetzung und auf ein Qualitätsmanagement.
Stattdessen droht nun die ministerielle Bevormundung, weil die Landesregierung offensichtlich zukünftigen Beamtinnen und Beamten in Uniform das erfolgreiche Studieren an einer Hochschule mit Selbstverwaltungsgremien nicht mehr zutraut. Dabei liegen schon jetzt die Personalhoheit für die Lehrenden, die Bestätigung der Diplomthemen und die Führung des Prüfungsamtes beim Innenministerium. Fachliche Defizite sind übrigens von keinem anderen außer der Landesregierung konstatiert worden.
Junge Leute, die sich für ein Studium an der Fachhochschule der Polizei entscheiden, sollen wohl zukünftig von Anfang an erfahren, dass sie in hierarchischen Strukturen lernen, leben und arbeiten werden. Wenn dann noch im Innenministerium die bissige Order für die künftigen Ausbildungsinhalte an der Hochschule kursiert „Mehr Tatortarbeit, weniger Sozialethik“, dann muss die Frage an Minister Jeziorsky erlaubt sein, welche Vorstellung von Bildung er im Allgemeinen vertritt und welche Erwartung er hinsichtlich der ganzheitlichen Bildung im Rahmen der Ausbildung der Studierenden an der Fachhochschule der Polizei hegt.
Wie mein Kollege Bernward Rothe bereits mehrfach geäußert hat, geben wir als SPD der Fachhochschule der Polizei in ihrem derzeitigen Status nicht nur gute Chancen für die Zukunft; wir meinen vielmehr, dass darüber hinaus im Rahmen einer mitteldeutschen Initiative die Polizeiausbildung der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in Aschersleben konzentriert werden könnte und sollte.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Innenausschuss. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Landesregierung hatte öffentlich und auch im Zusammenhang mit der Beratung über den familienpolitischen Antrag der PDS-Fraktion im Landtag angekündigt, im Jahr 2004 sowohl ein familienpolitisches Leitbild vorstellen als auch ein Familienleistungsgesetz in den Landtag einbringen zu wollen. Letzteres - nunmehr der Entwurf eines Familienfördergesetzes - ist in der vergangenen Woche in das Anhörungsverfahren gegangen und soll den Landtag vor der Sommerpause zur ersten Lesung erreichen. Wir halten es für erforderlich, dass zumindest zeitgleich das familienpolitische Leitbild der Landesregierung, abgestimmt mit den Partnerverbänden und -organisationen im Landesbündnis für Familien, vorgelegt wird.
Über die Fraktionsgrenzen hinweg sind wir uns gewiss darin einig, dass die demografische Herausforderung, die Bevölkerungsentwicklung insbesondere in Ostdeutschland komplexe Lösungen erfordert. Deren Wirkungen werden allerdings erst mittel- bis langfristig spürbar werden. Kurzatmigkeit wird nicht zum Ziel führen.
Um welches Ziel geht es? - Unser Ziel als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, mit mittel- und langfristigen Maßnahmen zu solchen Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt und in Deutschland beizutragen, die mithelfen, dass sich mehr junge Menschen für Kinder entscheiden, dass Kinder und Jugendliche gute Entwicklungsmöglichkeiten haben, dass sich junge Menschen - vor allem junge Frauen - für das Hierbleiben entscheiden, dass junge Familien nach Sachsen-Anhalt gelockt werden und dass sich alle Generationen in Sachsen-Anhalt wohl fühlen.
In einer Studie des Teams von Perspektive Deutschland 2004 äußerten 86 % der befragten Frauen zwischen dem 20. und dem 34. Lebensjahr, dass sie sich ein bis vier und mehr Kinder wünschen; im Durchschnitt also 1,8 Kinder je Frau. Die Realisierung liegt bei nur 1,3 Kindern je Frau, in Ostdeutschland noch darunter. Frauen mit Hochschulreife oder Hochschulabschluss bekommen durchschnittlich lediglich 1,1 Kinder. 40 % von ihnen bleiben kinderlos, obwohl auch bei ihnen der Wunsch nach Kindern bestand. Zwischen Kinderwunsch und Kinderwirklichkeit klafft eine große Lücke. Damit nimmt Deutschland im internationalen Vergleich der Geburtenhäufigkeit einen erschreckenden hinteren Platz ein.
Wenn 80 % der jungen Erwachsenen sagen, dass sie Kinder haben und gleichzeitig erwerbstätig sein wollen, liegt hier sicherlich der Dreh- und Angelpunkt einer zur Familiengründung Mut machenden Politik.
Bei der von Ihnen, Herr Minister Daehre, und Ihnen, Herr Minister Kley, gemeinsam mit Frau Professor Dienel konzipierten und im November des vergangenen Jahres im Landtag durchgeführten Tagung stand das Abwanderungsverhalten junger Menschen, standen ihre Gründe für die Abwanderung aus Sachsen-Anhalt im Mittelpunkt. Die Studie von Frau Professor Dienel und ihrem Wissenschaftlerinnenteam gibt aber auch Empfehlungen, wie das Hierbleiben und die Familiengründung gefördert werden können.
Diese Anregungen wie auch die Diskussionen mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Hinweise von Praktikerinnen und Praktikern vor Ort haben Eingang gefunden in den vierten Beitrag zur Zukunftsdiskussion des SPD-Landesverbandes SachsenAnhalt „Familie 2020 - Wege in eine kinderfreundliche Gesellschaft“.
Unser Leitbild für eine kinderfreundliche Gesellschaft rückt das Kind in den Mittelpunkt und stärkt die Familien in einer solidarischen Gesellschaft. Kinder sind willkommen - so steht es in unserem Leitbild -, Kinder werden respektiert und besitzen eigene Rechte. Kinder sind nicht allein eine Privatangelegenheit, sondern ein öffentlicher Schatz. Strukturelle finanzielle Benachteiligungen für Familien werden überwunden. Für behinderte Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund stehen integrative Maßnahmen im Vordergrund. Väter übernehmen eine aktive, eine gestaltende Rolle im Zusammenleben der Generationen.
Mütter sind gleichberechtigt in den Arbeitsmarkt integriert. Politik wird mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gestaltet.
Das fördert das Grundvertrauen in die demokratischen Institutionen und hilft, dass Familien ihr Leben selbst in die Hand nehmen.
- Das alles steht darin, Herr Gürth. Ich empfehle Ihnen die Broschüre zur geflissentlichen Lektüre.
Zur Umsetzung dieses Leitbildes schlagen wir in acht Grundsätzen, in acht Leitlinien mittelfristig und langfristig zu verwirklichende Schritte und Maßnahmen vor. Zudem entwickeln wir eine Vorstellung davon, wie im Jahr 2020 eine kinderfreundliche Gesellschaft in Sachsen-Anhalt aussehen wird. Wir sprechen dabei nicht von einer fernen Utopie, sondern von einer unter sich verändernden Rahmenbedingungen erreichbaren Vision. Das bedeutet aber auch: Wir müssen uns anstrengen, wir müssen Prioritäten setzen und wir müssen neue Denkansätze zulassen.
Unsere acht Leitlinien lauten:
Kinder sind nicht allein eine private Familienangelegenheit, sondern zugleich eine gesellschaftliche Verpflichtung.
Ein starker Sozialstaat braucht starke Familien.
Eine nachhaltige Familienpolitik braucht neue finanzielle Ansätze.
Sachsen-Anhalts Investitionen in Kinder sind die beste Zukunftsvorsorge für alle Generationen.
Schulen werden Zentren des sozialen Lebens und kooperieren mit der Jugendhilfe.
Das Land braucht seine aktiven Bürgerinnen und Bürger.
Sachsen-Anhalt meistert den demografischen Wandel.
Sachsen-Anhalt öffnet Türen für eine neue Vielfalt.