Gerade die präventive Aufgabe, die diese Beratungsstellen in Halle, Magdeburg und Halberstadt wahrgenommen haben, der Umstand, dass sie auch in Schulen gegangen sind, hat zu dem Erfolg beigetragen, dass es nämlich weniger Aids-Erkrankungen und weniger Infizierte gibt. Ich befürchte ernsthaft - ich habe das ein bisschen verfolgt -, wenn wir dort weniger Mittel einstellen und weniger Aufklärung und Begleitung erfolgt, wird die positive Entwicklung wieder rückgängig gemacht und das Problem ist erneut da.
Dann kommen noch die wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen. Das sind mehr als 50 Einzelmaßnahmen. Die Sozialpolitiker aller Fraktionen wissen das sehr genau. Unterstützt werden die Telefonseelsorge, die Freiwilligenagentur in Halle, die Tschernobyl-Kinder, die dort eine Freizeit verbringen, ehrenamtliche Besuchsdienste - also jede Menge. Wenn dort 64 000 € weniger eingesetzt werden, so klingt das nicht viel. Ich hätte aber gern gewusst, welche Projekte dadurch in Zukunft wegfallen werden.
Hinzu kommt ja noch, dass die Wohlfahrtsverbände insgesamt weniger Mittel aus der Lotto-Toto-Konzessionsabgabe bekommen und dadurch von ihren Pauschalmitteln auch weniger weitergeben können.
Fazit für mich: Man merkt, wo die Schwerpunkte liegen. Man merkt auch, wo die Defizite sind. Wir werden in den Ausschüssen genauer hinsehen müssen, welche Kürzungen sinnvoll sind und wo kleine Schritte getan werden müssen. Aber wenn es sich um wesentliche Einschnitte handelt, muss man schon nachfragen, ob sie gerechtfertigt sind.
Summa summarum sage ich: Wenn wir mit einigen Absenkungen, die vertretbar sind, den Ansatz des letzten Jahres sichern können - diesbezüglich stimme ich mit Frau Bull überein -, dann hätten wir wirklich etwas erreicht. Das ist wirklich eine Präventions- und eine begleitende Arbeit. Wenn wir sie nicht leisten, haben wir die Probleme an einer anderen Stelle, wobei die Kosten wesentlich höher sein werden. - Ich bedanke mich.
Danke, Herr Bischoff. - Ich bitte jetzt um den Debattenbeitrag von Frau Liebrecht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die zwölfjährige Geschichte unseres jungen Bundeslandes ist geprägt durch massive Umbrüche sowie durch einen wirtschaftlichen Strukturwandel, den wir aktiv begleitet haben. Verständlicherweise haben diese massiven Veränderungen viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Um diesen Prozess sozialverträglich zu gestalten bzw. abzufedern, musste und muss zukünftig diese Entwicklung durch sozialpolitische Maßnahmen begleitet werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht zu gefährden. Unter diesen Rahmenbedingungen bestand und besteht ein hoher Bedarf an sozialer Beratung und Betreuung von Menschen in sozialen Notlagen.
So ist ein umfangreiches institutionalisiertes Netz an Beratungseinrichtungen entsprechend der Vielzahl der vorhandenen Probleme von Frauen und Männern, Familien und auch Kindern und Jugendlichen aller sozialen Schichten entstanden. Dieses Netz ist bereits in der ersten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt in seinen wesentlichen Strukturen gewachsen und in den Folgejahren fortentwickelt worden.
Ich will an dieser Stelle meinem Bedürfnis widerstehen, auf die Aufgaben und Inhalte der Beratungsangebote und deren Bedeutung für Betroffene einzugehen, denn das ist an dieser Stelle durch meine Vorredner schon eingehend getan worden.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion zeigt, in welch hohem Maße das Land diese Leistungen in der Vergangenheit finanziert hat. Im Hinblick auf die Haushaltssituation des Landes muss dieses Netz dringend einer Überprüfung dahin gehend unterzogen werden, ob und inwieweit all diese Beratungsangebote in dem bisherigen Umfang erhalten werden müssen oder ob nicht zum Beispiel durch veränderte Strukturen diese Angebote effizienter gestaltet werden können. In der bisherigen Form wird sich SachsenAnhalt dieses Angebot nicht mehr leisten können.
Bei diesem Prozess werden wir darauf achten müssen, dass dies mit dem gebotenen Augenmaß geschieht. Dabei sollen die landesweit qualitativ hochwertigen Strukturen von Beratungseinrichtungen auch künftig trotz angespannter Haushaltslage erhalten bleiben.
Wie Minister Kley bereits ausgeführt hat, ist dem steigenden Bedarf an Beratungsleistungen nur durch qualitative Weiterentwicklung und Umsetzung von Vernetzungsstrukturen in Form integrierter Beratungsleistungen, durch Bündelung und Zugänglichmachung von Angeboten professioneller Verbundsysteme gerecht zu werden. Hierbei gilt es zu überprüfen, inwieweit die Beratungspraxis ziel- und ablauforientiert organisiert ist und ob sich feststellbare Wirkungen zeigen. Ebenso ist die Inanspruchnahme von Beratungen zu prüfen. Beratungsangebote werden nämlich von den wirklich Bedürftigen nicht bzw. sehr wenig wahrgenommen.
Im Rahmen der engen finanziellen Möglichkeiten, die der Haushalt des Landes noch bietet, werden die Regierungsfraktionen darauf achten, dass das vorhandene gute Netz an Beratungsstellen, Frauenhäusern und Kommunikationszentren in unserem Land weitgehend erhalten bleibt.
Uns muss aber auch klar sein, dass wir grundsätzlich die Lösung aller Probleme nicht vom Staat und von der Politik erwarten können. Leider hat die Politik maßgeblich dazu beigetragen, indem sie das überzogene Verständnis von der Allzuständigkeit des Staates geschürt hat und der Versuchung, allen gerecht zu werden und jedes Gruppeninteresse möglichst zu befriedigen, erlegen ist. An die Stelle des Sozialstaates ist ein „Daseinsvorsorgestaat“ getreten, der versucht, alle Lebenssituationen abzusichern, alles zu regeln.
Die negativen Folgen dieser Entwicklung sind uns bei den heutigen Haushaltsberatungen sehr deutlich geworden. Man kann nicht in dieser dramatischen Haushaltssituation regelmäßig höhere Ausgaben bzw. deren Beibehaltung im Sozialbereich fordern. Denn soziale Leistungen müssen die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft mit in Betracht ziehen. Es sind nämlich zwei Seiten einer Medaille: Es muss der „Kuchen“ erst erwirtschaftet werden, der anschließend verteilt werden soll.
Damit der Sozialstaat bezahlbar bleibt und die soziale Gerechtigkeit keinen Schaden nimmt, müssen wir die Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit neu austarieren. Jede Sozialpolitik muss die Befähigung zur Eigenverantwortung und Selbsthilfe zum Ziel haben. Deshalb darf Beratung kein Selbstzweck sein, sondern jede Beratung muss dazu beitragen, dass der Beratung Suchende sein Schicksal wieder selbst in die Hand nehmen kann.
Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Beratungspraxis dahin gehend überprüft werden muss, ob und inwieweit sie diesem Ziel gerecht wird und in welcher Form eine Bündelung zur integrierten Beratungsleistung erfolgen kann. Dennoch werden wir weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Menschen in Lagen sozialer Not und sozialer Konflikte sachkundige Hilfe und Unterstützung zuteil werden lassen. - Vielen Dank.
Danke, Frau Liebrecht. - Bevor ich der Fragestellerin noch einmal für ein Schlusswort das - - Sie winkt ab, sie verzichtet auf ein Schlusswort.
Dann möchte ich unverzüglich unsere Gäste rechts und links auf der Tribüne begrüßen. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler der Francke-Sekundarschule Magdeburg. Seien Sie herzlich willkommen!
Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegt Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 4/309 eine Kleine Anfrage vor.
Ich rufe die Fragestellerin Frau Abgeordnete Dr. Gerlinde Kuppe, SPD, auf. Es handelt sich um eine Frage zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft.
Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt richten sich die Zuschüsse der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule besuchen, soweit die Richtzahl der jeweiligen Klassenstärke an vergleichbaren öffentlichen Schulen nicht um mehr als 20 vom Hundert überschritten wird. Das heißt, für freie Waldorfschulen werden die Sekundarschulen vergleichbar und ihre Klassenstärke verbindlich (vgl. ESch-VO § 8 Abs. 3).
Gemäß dem Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. April 2002 (SVBl. LSA S. 146) besteht aber für die Sekundarschulen im Rahmen der Klassenbildung und Unterrichtsorganisation die Möglichkeit, nach Punkt 1.3.7 in Verbindung mit Punkt 1.2 bei Nichteröffnung oder Nichtneubildung einer Klasse ab dem 28. Schüler - Schuljahrgänge 5 und 6 - oder ab dem 29. Schüler - Schuljahrgang 7 bis 10 - 15 Lehrerwochenstunden für weitere schulische Angebote zugewiesen zu bekommen.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass nach § 8 Abs. 3 ESch-VO die Vorschriften des § 8 Abs. 1 und 2 ESch-VO entsprechend anwendbar sind und daher die oben genannte Regelung für Sekundarschulen gemäß dem Runderlass des Kultusministeriums vom 18. April 2002 auch für die Ausgestaltung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft heranzuziehen ist, da auf die Personalkosten der im Gesetz als vergleichbar festgelegten Schulform ausdrücklich Bezug genommen wird?
2. Entsprechend § 8 Abs. 3 ESch-VO errechnet sich der Schülerkostensatz für Schüler und Schülerinnen der Schuljahrgänge 5 bis 13 an Waldorfschulen aus 50 vom Hundert des Schülerkostensatzes der Sekundarschule und 50 vom Hundert des Schülerkostensatzes des Sekundarbereiches I des Gymnasiums. Müsste dann im Runderlass des Kultusministeriums vom 28. Mai 2002 der Schülerkostensatz für die Waldorfschulen für die Schuljahrgänge 5 bis 13 nicht 3 148,04 € statt wie veröffentlicht 3 133,34 € betragen?
Danke, Frau Dr. Kuppe. - Für die Antwort der Landesregierung erteile ich nunmehr dem Herrn Kultusminister Professor Dr. Olbertz das Wort.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Kuppe! Ich beantworte die Frage, die Sie im Rahmen der Kleinen Anfrage gestellt haben, wie folgt.
Zu 1: Die Antwort ist nein. Der Runderlass des Kultusministeriums vom 18. April 2002 regelt die Unterrichtsorganisation der Sekundarschulen, zum Beispiel die Klassenneubildung, die Klassenumbildung, die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden. Dieser Erlass findet gemäß § 14 Abs. 2 des Schulgesetzes keine Anwendung für die Schulen in freier Trägerschaft. Die berücksichtigungsfähigen Personalkosten für die Berechnung der Schülerkostensätze der Schulen in freier Trägerschaft regelt dafür § 8 der Ersatzschulverordnung abschließend. Mit der Berechnung des Schülerkostensatzes sind dort alle Leistungen abgegolten.
Zu 2: Diese Frage beantworte ich mit Ja. Durch einen redaktionellen Fehler ist im Schulverwaltungsblatt in der Tat ein falscher Betrag veröffentlicht worden.
Ich muss Ihnen ein Kompliment machen, dass Sie das bemerkt haben. Eine entsprechende Änderung des Veröffentlichungstextes wird bereits vorbereitet. Beiden betroffenen Schulen ist kein Nachteil entstanden, denn die Finanzhilfebescheide sind diesbezüglich bereits korrigiert worden. - Vielen Dank.
Danke, Herr Kultusminister. - Damit beende ich die wahrscheinlich kürzeste Fragestunde unserer Parlamentsgeschichte.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006
Die erste Beratung fand in der 5. Sitzung des Landtages am 18. Juli 2002 statt. Berichterstatterin ist die Abgeord
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als sport- und auch als fußballbegeisterte Frau kann ich die Wichtigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Fifa-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006 nur unterstreichen