Bis zur Rechtsänderung bleibt der Getreideeinsatz in Kleinfeuerungsanlagen bis 100 kW Feuerungswärmeleistung unzulässig. In landwirtschaftlichen Betrieben der Getreideproduktion fällt auch für die menschliche Ernährung oder als Futtermittel ungeeignetes Getreide an. Sicherlich gibt es grundsätzliche Zustimmung dafür, dieses Getreide im Betriebsablauf zu nutzen, um die Unternehmer wirtschaftlich zu entlasten oder ihnen zukünftig eine Einnahmemöglichkeit zu gewähren.
Mit Erlass des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2006 ist im Rahmen des geltenden Bundesrechtes - es wurde schon erwähnt, dass es Ausnahmen zulässt - eine Landesregelung getroffen worden. Insbesondere ist darin festgelegt, dass Ausnahmen nur für landwirtschaftliche oder für Getreide verarbeitende Betriebe zugelassen werden sollen und dass nur solches Getreide für die Verbrennung eingesetzt werden soll, das nicht für Nahrungs- oder Futtermittel verwendbar ist. Die Anlagen müssen selbstverständlich bestimmte technische Anforderungen und Emissionswerte erfüllen. Aber mit dieser Landesregelung ist es in Sachsen-Anhalt im Vorgriff auf Rechtsänderungen bereits jetzt möglich, mit behördlich erteilter Ausnahmegenehmigung Getreide in Kleinfeuerungsanlagen einzusetzen.
Ich würde vorschlagen, über diesen Antrag im Agrar- und im Umweltausschuss zu diskutieren. Dort könnten wir über die Abläufe und den weiteren Fortgang berichten und man könnte sicherlich manches Argument noch austauschen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie jetzt den Saal verlassen wollten, um das Ergebnis des Spieles um die Handballweltmeisterschaft zwischen Deutschland und Tunesien zu erfahren, so können Sie sich das sparen. Deutschland hat mit 35 : 28 gewonnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen verfolgen gemeinsam mit der Landesregierung das Ziel, Mitteldeutschland und ins
besondere Sachsen-Anhalt zum führenden Technologiestandort für die energetische Nutzung von Biomasse in Deutschland auszubauen.
Die klimatischen Veränderungen, der global steigende Verbrauch fossiler Energieträger und der damit einhergehende hohe Ölpreis erfordern Antworten - Antworten hinsichtlich des effizienteren Umgangs mit Energie und Antworten im Hinblick auf Kompensationsmöglichkeiten, um fossile Energieträger zu schonen und den CO2-Ausstoß zu senken.
Neben der Nutzung der Sonnenenergie, der Windenergie, der Wasserkraft und der Geothermie bedeutet dies, die energetische Nutzung der Biomasse zu forcieren und damit mithilfe neuer Technologien sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich weiterzuentwickeln.
Wie sehr Rahmenbedingungen Motor bei der Entwicklung neuer Technologien sein können, zeigt uns das EEG. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren zum führenden Standort für Umwelttechnologien entwickelt. Damit wurden in erheblichem Maße Arbeitsplätze geschaffen, ob Enercon, Q-Cells oder andere. Sie prägen Sachsen-Anhalt als Wirtschaftsstandort und sie geben uns die Gewissheit, dass in unserem Land zukunftsfähige Arbeitsplätze entstanden sind und entstehen werden. Ich denke, dafür gebührt ihnen unser besonderer Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen diesen Weg weitergehen und wir wollen die Basis der Umwelttechnologien in unserem Land erweitern. Dazu gehören insbesondere neue Technologien zur energetischen Nutzung von Biomasse. Neben dem Raps und der Zuckerrübe werden dabei zunehmend auch Getreidearten in den Fokus der energetischen Nutzung rücken. Bereits heute werden Roggen und Triticale zur Herstellung von Biogas verwandt. Auch gibt es bereits Pilotanlagen zur thermischen Verwertung von Getreide, so zum Beispiel bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten.
Neben ethischen Bedenken war es in der Vergangenheit insbesondere der Ausstoß an Stickoxiden, der zu einer gewissen Zurückhaltung bei der für die Einführung notwendigen Änderung der Bundes-Immissionsschutzverordnung geführt hat. Der Ausstoß von Stickoxiden hängt naturgemäß vom Eiweißgehalt der Biomasse ab. Bereits bei der Auswahl der Getreideart und -sorte steht im Hintergrund, welcher Nutzung das Getreide zugeführt werden soll. Auch der Einsatz von Stickstoffdünger wird danach ausgerichtet, sodass Getreide, welches von vornherein einer thermischen Verwertung zugeführt werden soll, einen deutlich geringeren Eiweißgehalt als Brotgetreide aufweisen wird.
Es ist also kaum davon auszugehen, dass die thermische Verwertung von qualitativ hochwertigem Brotgetreide zunimmt. Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, dass bei zunehmender Wirtschaftlichkeit der Biomassenutzung auch die Preise für Brotgetreide steigen; denn unter dem Strich ist Biomasse ein Substitut fossiler Energieträger.
Wir plädieren dafür, Getreide, welches von vornherein zur energetischen Nutzung bestimmt ist, als Regelbrennstoff zuzulassen. Welche Technologie der energetischen Biomassenutzung sich langfristig durchsetzen wird, sollte eine Frage der Effizienz sein. Hierbei stehen wir in
Unter diesem Gesichtspunkt begrüßen wir den Antrag der FDP-Fraktion und plädieren für eine Überweisung in die Ausschüsse für Landwirtschaft und für Umwelt, um die geplante Novellierung der BImSchV parlamentarisch zu begleiten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Barth. - Meine Damen und Herren! Jetzt begrüßen wir Damen und Herren vom Frauenzentrum Wahlitz auf der Tribüne.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ließe sich dieser Antrag relativ schnell behandeln. Am 19. Oktober 2006 hat die Bundestagsfraktion der FDP in der Drs. 16/3048 einen Antrag eingebracht, der lautet: „Energiegetreide als Regelbrennstoff zulassen“. Dieser Antrag stellt seine Forderungen wesentlich differenzierter und ist damit auch etwas näher an dem Problem. Dort geht es in der Frage Regelbrennstoff um erste Schritte unter ganz bestimmten Bedingungen und mit bestimmten Getreidefraktionen und natürlich auch um die notwendigen Veränderungen in der 1. BImSchV.
Diesem Problem haben sich auch bereits die Umweltminister gewidmet. Das hat die Frau Ministerin umfangreich erzählt. Seit November 2006 liegt auch ein Eckpunktepapier dazu vor, in dem die zu regelnden Zusammenhänge bereits beschrieben worden sind. Darin geht es insbesondere darum, dass Änderungen in den Verbrennungsanlagen vorgenommen werden müssen und nur ganz bestimmte Getreidefraktionen zugelassen werden.
Damit sind eigentlich schon alle Weichen gestellt worden: Der Entwurf liegt vor. Ein Zeitplan für die Diskussion liegt vor. Die Diskussionspartner sind benannt. Insofern ist der vorliegende Antrag in seiner jetzigen Form kein richtiger Beitrag zur Qualifizierung dieses Prozesses. Vielleicht gelingt es uns im Ausschuss, noch einige Akzente zu setzen. Ich möchte darauf nachher noch einmal eingehen.
Wir sehen die Verbrennung von Getreide durchaus differenziert. Getreide steht als nachwachsender Rohstoff natürlich grundsätzlich als Energierohstoff zur Verfügung. Seine Verwertung vor Ort stärkt die Wertschöpfung in der Region. Deshalb ist auch gegen die Verbrennung dann nichts einzuwenden, wenn es um Getreide geht, das für die menschliche oder tierische Ernährung nicht genutzt werden kann. Das können durch Schädlinge befallene Partien, Verarbeitungsreste und Energiegetreide von Stilllegungsflächen sein.
Es ist auch dann nichts dagegen einzuwenden, wenn dafür Anlagen zur Verfügung stehen, die die Einhaltung von Umweltstandards garantieren. Spätestens an diesem Punkt endet aber der einfache Fokus auf einen bil
ligen Rohstoff. Eine einfache Mitverbrennung von Getreide zum Beispiel in einer Holzheizung ist wegen der hohen Staub- und Schadstoffemissionen - das ist hier schon angedeutet worden - technisch nicht problemlos möglich. Nachrüstungen für solche Anlagen sind unumgänglich und mit Kosten verbunden. Deshalb muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Verbrennung das wirtschaftlichste Verfahren ist.
Zurzeit laufen auf verschiedenen Ebenen Forschungsarbeiten darüber, Getreide neben dem Einsatz in Biogasanlagen auch in anderen Umwandlungsprozessen, zum Beispiel in Hydrolysen einzusetzen. Dabei zeichnen sich durchaus bessere energetische Ausbeuten ab.
Es muss auch erwähnt werden - die Ministerin hat es schon gesagt -, dass die Verbrennung von Getreide gegenwärtig in verschiedenen Bundesländern mit einer Ausnahmegenehmigung möglich ist. Das ist auch hier in Sachsen-Anhalt der Fall. Ich würde es durchaus für sinnvoll halten, wenn die Landesregierung über ihre Erfahrungen im Umgang mit der Regelung im Ausschuss für Landwirtschaft berichten würde.
Ich möchte noch kurz auf die wachsende Konkurrenz zwischen dem Anbau von Energiepflanzen und dem Anbau von Speisepflanzen zur Erzeugung von Lebensmitteln eingehen. Die Nachrichtenagentur AFP meldete kürzlich, dass sich die mexikanische Regierung angesichts öffentlicher Unruhen zur Festsetzung von Preisobergrenzen für Tortillamais genötigt sah. Innerhalb weniger Wochen hatte sich der Preis verdoppelt und eine Ernährungskrise drohte. Ursache ist der boomende Spritmarkt in den USA, der in zunehmendem Maße auf das mexikanische Brotgetreide zugreift.
Noch haben wir diese Situation in Sachsen-Anhalt nicht, aber auch hier schießen Bioenergieanlagen, vor allem die großformatigen, wie Pilze aus dem Boden. Diese Entwicklung entfernt sich immer mehr von der ursprünglichen Vorstellung, eine dezentrale, von bäuerlichen Betrieben ausgehende Energieerzeugung zu befördern.
Wir werden künftig nicht nur bei fossilen Brennstoffen mit ständig steigenden Preisen rechnen müssen, sondern dies wird genauso für Bioenergierohstoffe gelten - wegen der Endlichkeit ihrer Verfügbarkeit. Es wird höchste Zeit, sich noch mehr den Energieformen zuzuwenden, bei denen uns der Energieträger nichts kostet.
Um den Bogen zum Anfang zu schlagen: Das schließt nicht aus, es besonders in ländlichen Räumen zu ermöglichen, bestimmte Getreidepartien als Regelbrennstoff in dazu geeigneten Kleinfeuerungsanlagen zu nutzen. Einem Antrag mit dieser Intention könnten wir zustimmen. Vielleicht lässt sich der Antrag im Rahmen der Ausschussarbeit in diese Richtung qualifizieren. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin ist bereits auf wesentliche Schwerpunkte eingegangen. Auch die rechtliche Situation wur
de deutlich erläutert. Trotzdem möchte ich Ihnen noch einige Gedanken, die mir angesichts des Antrages durch den Kopf gegangen sind, darlegen.
Trotz der momentan der Jahreszeit entsprechenden kalten Temperaturen lässt sich kaum verleugnen, dass sich unser weltweites Klima in einem Wandel befindet. Frühlingshafte Temperaturen im Winter, Hagelschauer im Sommer - auch Sachsen-Anhalt spürt die Auswirkungen des globalen Energiehungers und steigender Treibhausgasemissionen auf Landwirtschaft und Umwelt.
Die Landwirtschaft kann helfen, meine Damen und Herren, Treibhausgasemissionen in Europa zu verringern. Auf dieser Linie bewegen sich die Anstrengungen der Landesregierung und der Regierungsfraktionen, in deren Fokus darüber hinaus die Verbesserung der Einkommenssituation der Landwirte steht.
Dies kann auch künftig nur sichergestellt werden, wenn kontinuierlich alternative Energie- und Einkommensquellen zu herkömmlichen fossilen Brennstoffen diskutiert und in Betracht gezogen werden. Die thermische Verwertung von Getreide stellt eine wirksame Alternative zur Nutzung fossiler Rohstoffe, eine kostengünstige Möglichkeit zur Energiegewinnung und eine wirksame Option zur Kompensation sinkender Einkommen in der Landwirtschaft dar.
Meine Damen und Herren! Die Praxis ist bereits viel weiter als die politische Realität. Gerade als Abgeordnete dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, wenn es um die Beurteilung von Kompensationsmöglichkeiten zu herkömmlichen Energieträgern geht. Allerdings müssen wir uns dabei auch bemühen, Bedenken zu begegnen. Die im Zusammenhang mit der salopp als „Heizen mit Weizen“ geführten Diskussion vorgebrachten ethischmoralischen Gesichtspunkte gehen am Kern der Frage, ob und, wenn ja, in welchem Maße Getreide als Regelbrennstoff genutzt werden sollte, vorbei.
Neben der Herstellung von Nahrungsmitteln wird die Produktion nachwachsender Rohstoffe seit alters her von der Landwirtschaft betrieben. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das bereits jetzt als Brennstoff angebaute und verwendete Getreide kein solch qualitativ hochwertiges wie das zur Brotherstellung ist. Auch künftig ist nicht davon auszugehen, dass Brotgetreide zur thermischen Nutzung angebaut werden wird.
Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Regierungsfraktionen angesichts explodierender Öl- und Gaspreise den Ausbau Sachsen-Anhalts als Technologieregion bei der Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Energieträger fördern.
Zwar stecken wir bei der Beurteilung alternativer energetischer Möglichkeiten, insbesondere der Biomassenutzung, noch in den Kinderschuhen; nichtsdestotrotz stellt die Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Brennstoff einen effizienten Baustein zur Schonung endlicher fossiler Energieträger dar. Weiterhin bieten nachwachsende
Rohstoffe Chancen für innovative, weltweit vermarktbare Entwicklungen, von denen der ländliche Raum profitieren kann und die der Land- und Forstwirtschaft Produktions- und Einkommensalternativen eröffnen können.