Jürgen Barth
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz so launisch wie mein Vorgänger werde ich meine Rede hier nicht halten.
- Ich komme auf Sie noch zurück, Herr Hauser.
Sehr geehrter Herr Minister Aeikens, vielen Dank für Ihre Regierungserklärung. Sie haben hier zwei Themenschwerpunkte benannt, die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums. Beides sind Themengebiete, die zwar eng miteinander verflochten sind, für die es sich aber gelohnt hätte, einzelne Regierungserklärungen abzugeben. Ihre Regierungserklärung, Herr Minister, hat mich in dieser Auffassung sogar noch bestärkt.
Die Entwicklung der ländlichen Räume ist umfassend. Sie ist eine sehr komplexe Materie, die eines - wie Sie richtig feststellen - ressortübergreifenden Ansatzes bedarf - dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass unser Land, abgesehen von den Städten Halle und Magdeburg, ländlicher Raum ist.
Wenn wir über die künftige Entwicklung ländlicher Räume sprechen, dann geht es neben der Agrar- und Umweltpolitik vorrangig auch um Wirtschaftspolitik, um So
zialpolitik, um Bildungspolitik, um Verkehrspolitik, um Kommunalpolitik und nicht zuletzt auch um Finanzpolitik.
Für meine Begriffe greift es daher ein wenig zu kurz, wenn Sie Ihren Dank für die gute Zusammenarbeit auf Ihre CDU-Kollegen Dr. Haseloff und Dr. Daehre beschränken. Ich denke aber, der Wahlkampf lässt grüßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entwicklung unserer ländlichen Räume ist auch ein Zukunftsthema.
Wir haben in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen - Ausbau der Infrastruktur, Dorferneuerung und Dorfentwicklung - viel erreicht. Wer heute durch unsere Dörfer fährt, spürt, dass sich in der Infrastruktur und der Bausubstanz viel getan hat. Auch das von Minister Aeikens angesprochene bürgerschaftliche Engagement möchte ich hervorheben. Es trägt maßgeblich zu einer lebenswerten Gestaltung unserer ländlichen Räume bei.
Jene Menschen, die sich in besonderer Art und Weise für ein lebenswertes Miteinander oder die Bewahrung unserer Umwelt einsetzen, müssen auch in Zukunft unsere volle Unterstützung haben.
Ich möchte an dieser Stelle und aus aktuellem Anlass Herrn Dr. Christoph Kaatz zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gratulieren.
Sein Engagement für den Arten- und Naturschutz in Sachsen-Anhalt ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Artenvielfalt auch für künftige Generationen in unseren ländlichen Räumen erhalten werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den vergangen 20 Jahren viel erreicht, aber auch viel aufholen müssen. Wenn wir Bilanz ziehen, so können wir ohne Zweifel auf das Erreichte stolz sein. Künftig stehen wir insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung vor enormen Herausforderungen, um gleichwertige Lebensbedingungen in unseren ländlichen Räumen zu wahren.
Die SPD-Landtagsfraktion hat in den vergangenen zwei Jahren zehn Werkstattgespräche zur künftigen Entwicklung ländlicher Räume durchgeführt. Wir haben uns darin Themen wie dem Flächenverbrauch, dem demografischen Wandel, der künftigen Daseinsvorsorge, der Landesentwicklung als Planungsinstrument, dem Gesteinsabbau, der Landwirtschaft und der Regionalvermarktung gewidmet. Zu diesen Werkstattgesprächen haben wir Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis eingeladen, um mit ihnen über die künftige Entwicklung zu diskutieren.
Die Erfahrungen haben uns gezeigt, dass das Instrument der Werkstattgespräche sehr konstruktiv und für die politische Willensbildung eine Bereicherung ist.
Ich möchte Ihnen nun einige Ergebnisse der Werkstattgespräche vorstellen, da sie für die Entwicklung unserer ländlichen Räume von elementarer Bedeutung sind und
uns vergegenwärtigen, vor welchen Herausforderungen wir stehen.
Meine Damen und Herren! Das wichtigste Thema dürfte - wie bereits erwähnt - die Bewältigung der demografischen Entwicklung sein. Die Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt wird durch die Demografie massiv beeinflusst. Der Bevölkerungsrückgang findet dabei künftig vor allem in den ländlichen Räumen statt. Die Altersstruktur wird sich in den kommenden Jahren deutlich dahin gehend verändern, dass die Gesellschaft immer älter wird. Insbesondere der Anteil junger Menschen nimmt erheblich ab. Für Sachsen-Anhalt wird damit gerechnet, dass die Zahl der Geburten bis zum Jahr 2025 von derzeit etwa 18 000 auf etwa 10 000 sinkt.
Wir kommen also nicht umhin festzustellen, dass Sachsen-Anhalt mehr als andere Länder vom demografischen Wandel besonders betroffen sein wird. Für uns heißt das, dass wir bei der Entwicklung von Anpassungsstrategien innovativer und schneller sein müssen. Die zentrale Frage ist dabei, wie wir eine funktionierende Gesellschaft mit starken Haltefaktoren schaffen können.
Wir brauchen eine Versorgungs- und soziale Infrastruktur, welche langfristig die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im ländlichen Raum sicherstellt. Dies wird ein entscheidender Standortfaktor für die künftige Entwicklung ländlicher Räume sein. Die Anforderungen von jungen Familien und die unterschiedliche Mobilität der verschiedenen Altersgruppen der Bevölkerung sind da insbesondere zu beachten. Zudem sind wir gut beraten, alles zu tun, um den Weggang von jungen Frauen zu stoppen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Landesregierung wurde in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Projekten und Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels angeboten, angeschoben und durchgeführt, die es konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen gilt. Exemplarisch aufführen möchte ich hier die Durchführung von Demografiechecks bei Entscheidungsvorhaben, regionale Demografiewerkstätten, die Einführung von Regionalbudgets und die Anpassung der Verwaltungsstrukturen.
Das Thema Daseinsvorsorge ist für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung. Das betrifft die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen, die medizinische Versorgung und Pflege, ÖPNV-Leistungen, Schulstandorte oder den mobilen Warenhandel. Auch hierbei gibt es erhebliche Anstrengungen, um die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unserem ländlichen Raum zu erhalten.
Ich denke in diesem Zusammenhang an das Medizinstipendium und die Unterstützung junger Ärzte bei der Niederlassung, die mobile Praxisassistentin und flexible Bedienformen im ÖPNV sowie die Erhaltung von Grundschulstandorten auch bei geringer Auslastung.
Hervorheben möchte ich, dass mit der Einführung des Kapitels „Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge“ im Landesentwicklungsplan Vorhaben verankert wurden, die in den Fachplanungen zu berücksichtigen sind. Wir haben also das Thema Daseinsvorsorge in der Landesentwicklung deutlich aufgewertet. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich würdigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln. Neben der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln hat die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe, die regionale Energieversorgung auf der Basis der landwirtschaftlichen Biomasse sowie die Erhaltung des Naturhaushalts und der Kulturlandschaft zunehmende Bedeutung. Die Landwirtschaft ist somit ein multifunktionaler Wirtschaftszweig, dessen Leistungsfähigkeit in allen Teilen des Landes entsprechend den regionalen Gegebenheiten zu entwickeln ist.
Die Landwirtschaft hat zusammen mit der Ernährungswirtschaft in Sachsen-Anhalt insofern eine herausragende Bedeutung. Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist im europäischen Maßstab gut aufgestellt, und unser oberstes Ziel muss es sein, die Chancengleichheit und die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe europa- und weltweit zu erhalten.
Dazu sehen wir neben der Beibehaltung der Betriebsprämien sowie der Vermeidung von Obergrenzen und Degressionen auch die Notwendigkeit des Aufbaus von regionalen Wirtschaftskreisläufen und Wertschöpfungsketten.
Zu den Vorschlägen der Kommission kann ich Minister Aeikens hinsichtlich seiner drei Problemfelder nur beipflichten. Der unklare Finanzrahmen, die differenzierte Interessenlage der Mitgliedstaaten und die wenig konkreten Vorschläge lassen eine fundierte Bewertung derzeit nicht zu. Zur Ankündigung der Einführung von Kappungsgrenzen kann ich an dieser Stelle aber bereits festhalten, dass wir diese konsequent ablehnen.
Agrargenossenschaften übernehmen als Mehrfamilienbetriebe wichtige ökonomische und soziale Funktionen im ländlichen Raum und haben wesentlich zum Ausbau von regionalen Wirtschaftskreisläufen und Wertschöpfungsketten beigetragen. Wir müssen also alles dafür tun, dass diese Unternehmen durch eine Reform der gemeinsamen Agrarpolitik nicht benachteiligt werden.
Die Ankündigung, das Arbeitskräftekriterium bei den Direktzahlungen berücksichtigen zu wollen, sehen wir kritisch, da dieser Ansatz in der Praxis kaum umsetzbar sein dürfte. Auch muss man die Frage stellen, welcher bürokratische Aufwand künftig für eine gemeinsame Agrarpolitik betrieben werden soll.
Bezüglich der Ökologisierungskomponente der Direktzahlungen sehen wir die Notwendigkeit, dass die Anforderungen auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmt werden. Ein einheitlicher Katalog an Umweltmaßnahmen von Lappland bis Griechenland wird den unterschiedlichen Verhältnissen nicht gerecht.
Insgesamt haben die Vorschläge eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen. Eine abschließende Beurteilung ist erst möglich, wenn diese konkret beantwortet sind. Ein wichtiges Kriterium wird hierbei sicherlich sein, mit welcher Basisprämie die Landwirte in den EU-Mitgliedstaaten künftig rechnen können. Die unterschiedlichen Lohn-, Arbeits- und Produktivkosten in den Mitgliedstaaten sind nach unserer Auffassung dabei zu berücksichtigen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Frage, wie die jährlichen Zahlungen ohne zusätzlichen Aufwand für die
Landwirte und für die Verwaltung berechnet, ausgezahlt und kontrolliert werden sollen. Die Kommission ist jetzt gefordert, in den nächsten Monaten dazu schlüssige Antworten zu finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tierproduktion ist und war immer Bestandteil der Landwirtschaft. Es steht außer Frage, daran festzuhalten. Tierproduktion beinhaltet mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen Wertschöpfung in der Region. Der landesweite Tierbesatz ist nach wie vor einer der niedrigsten in Deutschland, und wir sehen hier Potenzial und Nachholbedarf.
Es muss uns gelingen, unsere Landwirte davon zu überzeugen, künftig verstärkt in die Tierproduktion zu investieren. Das heißt aber auch, dass die Rahmenbedingungen für sie so gestaltet werden müssen, dass sie Kredite erhalten und Eigenkapital bilden können, um investieren zu können.
Dass Tierproduktionsanlagen einer bestimmten Größe bedürfen, um wirtschaftlich zu sein, liegt auf der Hand. Wir sehen an dieser Stelle die Notwendigkeit, durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu werben. Viele Beispiele in allen Regionen zeigen, dass es hierbei größere Probleme gibt. Ich will die einzelnen Beispiele nicht aufführen. Das würde meine Redezeit deutlich überbeanspruchen.
Wie gesagt, ohne Akzeptanz in der Bevölkerung ist es schwierig, den Tierbesatz nachhaltig zu erhöhen. Den Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr zu der Raumbedeutsamkeit großer Tierproduktionsanlagen verstehen wir in diesem Zusammenhang.
Zwei Worte zur Forst. Wir stimmen mit dem Minister darin überein, dass es vorrangig um eine stoffliche Nutzung unseres Waldes und unseres Rohholzes gehen muss und erst im Nachgang die Verbrennung erfolgen sollte. In diesem Bereich haben wir, denke ich, in der Zukunft noch viele Dinge zu tun.
Für uns ist es wichtig, dass es uns gelungen ist, die Lehrlingsausbildung in unserem Land zu erhalten. Dafür treten wir auch zukünftig ein, gerade was den sehr guten Standort in Magdeburgerforth betrifft. Zudem begrüßen wir natürlich, dass es jetzt in Halle eine landwirtschaftliche Fakultät gibt. Die DLG-Ansiedlung haben wir ebenfalls positiv begleitet. Ich denke, dass wir uns darüber freuen können, dass es so gekommen ist.
In Bezug auf die zukünftige Forststruktur will ich an dieser Stelle sagen, dass wir mit dem derzeitigen Stand nicht zufrieden sind, weil es an dieser oder jener Stelle hakt. Ich will nur ein Beispiel nennen. Es kann nicht sein, dass im Landesbetrieb Drittbetriebe in enormen Größenordnungen Arbeit leisten und die Forstarbeiter im Landeszentrum Wald mehr oder minder ABM-Tätigkeiten ausführen. Ich denke, darüber gilt es zukünftig noch nachzudenken, wobei unsere Forderung - diese kann jeder nachlesen; sie steht in unserem Wahlprogramm - lautet: Wir fordern eine Anstalt öffentlichen Rechts. Wir werden sehen, wie wir das zukünftig umsetzen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die landwirtschaftliche Fläche ist ein Hauptproduktionsmittel der Landwirtschaft. Einen Verbrauch wie in den vergangenen Jahren können und dürfen wir uns nicht mehr leisten. Auch meine Vorredner haben darauf bereits hingewiesen. Durch ein intelligentes Flächenmanagement
muss es uns gelingen, Investoren zu überzeugen, vermehrt Altstandorte zu nutzen, statt Ackerflächen zu versiegeln.
Natürlich gibt es noch einige Projekte, wie die Nordverlängerung der A 14, die auch weiterhin landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen werden. Wir dürfen es in diesem Zusammenhang allerdings nicht zulassen, dass landwirtschaftliche Flächen in enormen Größenordnungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verlorengehen.
Die Landesregierung ist derzeit dabei, einen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Stiftung für Umwelt- und Klimaschutz einzurichten. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen zukünftig vorrangig für die Sanierung von Altstandorten und die Aufwertung bereits vorhandener Naturschutzflächen verwendet werden.
Minister Dr. Aeikens hat den Bodenmarkt und hierbei explizit die Flächenverkäufe der BVVG angesprochen. Auch die SPD vertritt die Auffassung, dass die BVVGFlächen vom Land übernommen werden sollten. Erste entsprechende Versuche gab es bereits unter Minister Keller.
Das Betreiben der Bundesregierung und der Regierungskoalition der CDU/CSU und der FDP, Alteigentümer beim Flächenerwerb zu begünstigen, bereitet uns derzeit konkrete Sorgen. Um es ganz deutlich zu sagen: Dieses Anliegen ist mit Ihren Äußerungen, Herr Minister, wie: „Die Bodenrente gehört in die Dörfer und nicht woandershin“ oder: „Wir wollen landwirtschaftliche Betriebe, die in und mit dem Dorf leben und wirtschaften“, nicht vereinbar.
Herr Hauser, weil Sie immer so schön austeilen können, an dieser Stelle von mir die Frage - dieser oder jener wird sie kennen -: Wann ist die deutsche Einheit vollendet? - Die Antwort: Wenn kein Ostdeutscher mehr im Grundbuch steht.
- Herr Hauser, ich hoffe nicht, dass das zum Programm Ihrer Partei auf Bundesebene wird.
Ein Stichwort, das ich abschließend aufgreifen möchte, betrifft die Multifunktionalität der Landwirtschaft. „Vom Landwirt zum Energiewirt“ ist dabei sicherlich eine Option, die wir auch weiterhin unterstützen wollen. Wie von Minister Dr. Aeikens bereits ausgeführt, müssen wir dabei jedoch gravierende strukturelle Verschiebungen durch Nutzungskonkurrenten vermeiden; denn wir dürfen nicht aus dem Auge verlieren, dass die Hauptaufgabe der Landwirtschaft in der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmittel besteht.
Wir haben also die große Verantwortung, mit unseren Ressourcen schonend umzugehen. Es liegen große Aufgaben vor uns. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch zu vorgerückter Stunde sollten wir uns diesem wichtigen Thema noch zuwenden. Ich verspreche jetzt nicht, dass ich meine Rede verkürzt vortragen werde, sondern im Interesse der Sache, denke ich, sollten wir uns noch einmal konzentrieren.
Herr Minister Aeikens hat gestern in der Aktuellen Stunde schon viele Dinge angesprochen, was die Biodiversität betrifft. Vor diesem Hintergrund passt unser Antrag voll zu dem, was gestern schon gesagt worden ist.
Wir möchten die Anstrengungen hier im Land natürlich weiter befördern und würdigen, dass die regenerativen Energien bei uns auch künftig willkommen sind. Uns allen ist klar, dass an der langfristigen Umstellung auf regenerative Energien kein Weg vorbeiführt. Mit unserem Antrag wollen wir die energetische Nutzung der Biomasse nicht infrage stellen, sondern ergründen, welche Rahmenbedingungen zu einer optimalen Nutzung führen und welche Rolle der Anbau von Mais zur energetischen Verwertung langfristig spielen kann und soll.
Biogasanlagen - das möchte ich voranstellen - können einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Grundlastfähigkeit von regenerativen Energien leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mais ist heute unsere wichtigste Ackerfutterpflanze für die tierische Veredelung und ist für viele Marktfruchtbetriebe eine wichtige Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs. Die hohe Energiedichte macht den Mais zudem als Rohstoff für die Gewinnung von Bioenergie attraktiv. Wir können verzeichnen, dass in unserem Land eine ganze Reihe von Biogasanlagen entstanden ist, die auf Maisbasis betrieben werden.
Mais - das darf in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden - ist aber eine humuszehrende Pflanze, welche unter wirtschaftlichen Bedingungen eines hohen Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bedarf.
Hinzu kommt, dass der Anbau für die Böden mit einer deutlichen Erosionsgefahr verbunden ist. Dies ist auch der Grund, warum ein hoher Maisanteil in der Fruchtfolge der guten fachlichen Praxis tendenziell entgegensteht.
Auch Wasserwirtschaftler, Ökologen und Naturschützer kritisieren eine kurze Anbaufolge beim Mais. Ins Feld geführt werden insbesondere die intensive Gewässerbelastung durch Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmittel,
die Ausdünnung des Artenspektrums, der Bodenverlust und die Monotonie der Kulturpflanzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezogen auf die gesamte Landesfläche befindet sich der Maisanbau in Sachsen-Anhalt mit einem Anteil von ca. 10 % derzeit in etwa auf dem Niveau der 80er-Jahre. Wir sind landesweit betrachtet also weit davon entfernt, von einem übermäßigen Maisanbau reden zu können. Aus der Sicht der Bodenfruchtbarkeit ist ein Maisanteil von 20 % an der Fruchtfolge durchaus tolerabel. Problematisch könnte sich die Situation allerdings, regional begrenzt, im Umfeld der großen Biogasanlagen darstellen. Eine regional hohe Konzentration großer Biogasanlagen führt zu einem hohen Maisanteil an der Fruchtfolge.
Ein weiterer Aspekt, den ich ansprechen möchte, beinhaltet die Konkurrenz zu anderen Anbauverfahren. Dies betrifft sowohl den Bereich der Nahrungsmittelproduktion als auch alternative Anbauverfahren zur energetischen Nutzung der Biomasse. Ich denke, es besteht Konsens, dass die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln Vorrang vor der energetischen Nutzung der Biomasse haben muss. Bei dem derzeitigen Umfang des Anbaus von Bioenergiepflanzen - das möchte ich hier betonen - dürfte aber keine Gefahr bestehen.
Was die Konkurrenz zu anderen Verfahren für den Anbau von Bioenergiepflanzen betrifft, so möchte ich darauf verweisen, dass Kurzumtriebsplantagen künftig an Bedeutung gewinnen könnten, da diese eine hohe Energieeffizienz haben. Es stellt sich also die Frage, ob langfristig eine Konkurrenzsituation zu Biogasanlagen auf Maisbasis entstehen könnte und welche wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergäben.
Wir wollen mit unserem Antrag den Fragen nachgehen, wie sich die Situation im Land derzeit darstellt, welche weitere Entwicklung erwartet wird und ob gegebenenfalls aufgrund potenzieller Auswirkungen steuernd eingegriffen werden sollte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Rede hier im Parlament hat dieser Antrag vielleicht ein bisschen Schmunzeln ausgelöst. Ich habe mir sagen lassen, es war auch schon im Kabinett so.
- Wir kommen darauf zurück, Herr Minister. - Ich denke, es ist für jemanden, der sich nicht alltäglich mit Problemen der Landwirtschaft auseinandersetzt, sicherlich schwer, dieses Thema hier zu verfolgen. Vor allen Din
gen ist es für jemanden, der sich nicht ständig damit befasst, auch schwer, die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs für das Land zu erfassen. Ich kann mich jedenfalls nicht entsinnen, dass wir uns im Landtag schon einmal mit Bienen befasst hätten. Ich weiß es jedenfalls nicht; es mag sein.
Ich denke, wir sollten diesen Geschöpfen die gebührende Ehrfurcht entgegenbringen. Die einzelnen Punkte sind von dem Herrn Minister und meinem Vorredner schon angeführt worden. Es ist nicht zu leugnen, dass die Bienen doch erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Landwirtschaft und für die Volkswirtschaft insgesamt haben.
Minister Herr Aeikens hat schon gesagt, dass die Bienen monetär eine Bestäubungsleistung bei Nutzpflanzen von ca. 4 Milliarden € erbringen. Gemessen am Landeshaushalt ist das viel; ein Betrag von 4 Milliarden € ist eine ganze Menge.
Auch die Bedeutung für die Biodiversität möchte ich hervorheben. Ich denke, mit dem Gesetzentwurf kann sicherlich auch dazu beigetragen werden, die Bestäubungsleistung bei Nutzpflanzen um ein Vielfaches zu erhöhen.
Wir haben es bei der Honigbiene mit einer Art zu tun, die von existenzieller Bedeutung für unsere Kulturlandschaft ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einrichtung und der Schutz von Belegstellen sind das eine. Minister Dr. Aeikens hat auch ausführlich dargelegt, warum wir diesen Gesetzentwurf brauchen. Ich möchte das an dieser Stelle nicht wiederholen.
Ein weiterer Punkt, den ich aus gegebenem Anlass ansprechen möchte, ist das Nahrungsangebot für Honigbienen. Unsere eingeschränkte Fruchtfolge macht es der Honigbiene nicht leicht, über das Jahr hinweg das erforderliche Nahrungsangebot zu finden. Insbesondere in den Monaten August und September fällt es den Bienenvölkern schwer, den erforderlichen Wintervorrat anzulegen.
Nicht zuletzt aus diesem Grund finden wir Bienen heute überwiegend in der näheren Umgebung von Gartenanlagen. Es zeichnete sich in den vergangenen Jahren auch ab, dass geradezu eine Landflucht von Bienen festzustellen ist. Das heißt, die Imker siedeln sich zum großen Teil in Großstädten an, weil das Nahrungsangebot dort um ein Vielfaches höher ist als auf dem Land.
Deshalb möchte ich dafür plädieren, dass wir insbesondere auch im Rahmen des Landesblühstreifenprogramms weiter voranschreiten und die Landwirte ermuntern, hiervon weiterhin Gebrauch zu machen.
Jeder von uns hier im Raum kennt vielleicht das Kinderlied „Summ, summ, summ, Bienchen summ herum“. So einfach haben es aber die Bienchen, gerade die wilden Bienen, nicht mehr. Es gibt nämlich auch wilde Bienenarten und diese kommen so gut wie gar nicht mehr in der Natur vor. Das ist auch kein Wunder, da spezielle waldbauliche Maßnahmen darauf abzielen, die abgestorbenen Bäume restlos zu entfernen. Es finden sich kaum noch Höhlen, in denen diese Bienen unterkommen können. Vor diesem Hintergrund sollte man vielleicht auch die Frage stellen, ob diesbezüglich nicht ein Umdenken angebracht ist.
Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen. Wir haben in unserem Land derzeit keine Bienenwanderordnung. In anderen Bundesländern gibt es die. Darüber sollten wir vielleicht, Herr Minister, noch einmal nachdenken und uns auch im Ausschuss damit befassen, inwieweit wir dies hier einführen sollten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich meine Rede zu Protokoll geben.
Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft.
Die Jagd ist eines der ältesten Kulturgüter der Menschheit - durch mangelndes Wissen der Zusammenhänge leider gelegentlich in Misskredit gebracht und in ihrer Wirkung für den Naturschutz oft unterschätzt. Insofern freue ich mich, dass heute hier im Hohen Haus die Jagd thematisiert wird, und möchte die Gelegenheit nutzen, ein paar grundsätzliche Überlegungen darzustellen.
In der vergangenen Woche habe ich mit ein paar Kollegen das Großtrappenschutzgebiet im Fiener Bruch besucht. Wir haben uns dort sehr eindrucksvoll über die Bemühungen, die Großtrappe als Art in unserem Land zu erhalten, informieren können.
Herr Dr. Litzbarski hat uns über die sehr komplexen Wirkungszusammenhänge im Zusammenhang mit der Erhaltung der Großtrappe informiert und die Jagd hat dabei eine durchaus zentrale Rolle eingenommen - selbstverständlich nicht die Jagd auf Großtrappen, sondern auf ihre Prädatoren. Die Großtrappe steht dabei als Flaggschiff für eine ganze Reihe von vom Aussterben bedrohter Vogelarten.
Um auf die Jagd zurückzukommen: Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Nahrungsangebot und der Dynamik eine Prädatorenpopulation. Mithin werden wir zu der Annahme verleitet, dass es nicht die Prädatoren sind, die letztlich einer Art den Garaus machen. Als Ganzes betrachtet, ist diese Aussage sicherlich richtig, denn die Arten leben mit ihren Jägern ja seit Urzeiten. Prädatoren - diese Erkenntnis sollten wir durchaus verinnerlichen - können aber für das Verschwinden von Arten das i-Tüpfelchen sein, womit wir wieder bei der Jagd wären.
Uns wurde fachlich sehr fundiert vor Augen geführt, dass ohne angemessene Jagdausübung die ackerbaulichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen nicht viel bringen. Sie decken quasi für Fuchs, Waschbär, Marderhund, aber auch Schwarzwild den Tisch.
Zur Erhaltung der Artenvielfalt brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz und wir brauchen dabei insbesondere die Einbeziehung der Jagd in den Naturschutz. Viele haben sicherlich bei der Anerkennung des Landesjagdverbandes als Naturschutzverband argwöhnisch die Stirn gerunzelt. Es war aber eine goldrichtige Entscheidung. Moderne Jagd bedeutet nicht das Ausleben von Gelüsten, sondern sie ist in sehr fundamentaler Wiese Hege des Wildes, Schadensbegrenzung und Naturschutzarbeit.
Uns allen ist klar, dass man mit Gesetzen nicht alles regeln kann. Was wir begleitend tun müssen, ist die Vernetzung der Verbandsarbeiten und die Animation der Jägerschaft, sich den Naturschutzherausforderungen zu stellen. Ich denke, wir erreichen das am ehesten durch Wissensvermittlung und Wertschätzung.
Den Inhalt der Novelle des Jagdgesetzes möchte ich nicht wiederholen. Ein für uns offener Punkt ist die Bestimmung der Nilgans als - wenn Sie so wollen - unerwünschte Art. Der Novelle ist zu entnehmen, dass die Nilgans in unserem Land nicht heimisch werden soll. Dafür halten in § 27 als Begründung die Störung des biologischen Gleichgewichts und die Verhinderung schwerer Schäden her.
Ich denke, wir sollten dieser Frage im Rahmen einer Anhörung nachgehen. Der Deutsche Bogenjagdverband hat sich sicherlich an alle Fraktionen im Landtag gewandt. Auch diesem Verband sollten wir, neben den üblichen Verbänden, die Gelegenheit geben, seine Vorstellungen vorzutragen.
Zum Fischereigesetz möchte ich Ihnen sagen, dass die SPD-Landtagsfraktion die Änderungen hinsichtlich des Jugendfischereischeins ausdrücklich begrüßt.
Es gibt nach unserer Auffassung noch weitere Punkte, die ich hier erwähnen möchte, um dem Zweilesungsprinzip zu entsprechen, falls sich der Ausschuss entschließen sollte, Änderungen vorzunehmen.
Dabei geht es einmal um die Einführung eines Friedfischfischereischeins, die generelle Übertragung der Prüfungsverordnung auf die Verbände und die Einführung eines Touristenangelscheins. Wir sollten neben den anderen Verbänden also auch den Deutschen Anglerverband hören und am Gesetzentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratung gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
Zu dem Antrag der FDP möchte ich Ihnen nur kurz mitteilen, dass die SPD-Fraktion diesen in die Ausschüsse für Umwelt und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen möchte.
Was ich Ihnen eingangs bezüglich der Prädatoren der Großtrappen sagte, gilt natürlich auch für einige heimische Fischarten, wie zum Beispiel die Äsche. Welche Auswirkungen eine starke Population an Kormoranen gegebenenfalls auf andere Arten hat und welche wirtschaftlichen Schäden für die Fischereiwirtschaft entstehen, sollten wir im Rahmen einer Anhörung klären.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit im Wesentlichen drei Rechtsbestimmungen, auf deren Grundlage Flurneuordnungsverfahren durchgeführt werden. Herr Krause wie auch der Herr Minister haben im Wesentlichen schon auf diese Dinge hingewiesen. Ich möchte noch drei kurze Nachsätze zu den einzelnen Paragrafen anbringen.
Zu § 87 des Flurbereinigungsgesetzes bezüglich der Unternehmensverfahren. In diesem Rahmen werden begleitende Maßnahmen für Infrastrukturvorhaben durchgeführt. Diese betreffen praktisch gesehen zum Beispiel die Deges und die Straßenbauverwaltung. Aus diesem Grunde halten wir es für notwendig, dass diese Thematik auch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr behandelt wird, Herr Krause.
Nach § 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes werden Feldlageverfahren durchgeführt. Dabei geht es um die Neuordnung der Verfügbarkeit land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Sinne einer Sortierung der Eigentumsverhältnisse. Hierauf ist bereits mehrfach hingewiesen worden. Diese Verfahren werden überwiegend durch geeignete Stellen, durch Beliehene, wie zum Beispiel die Landgesellschaft sowie Vermessungs- und Ingenieurbüros, denen hoheitliche Befugnisse übertragen wurden, durchgeführt. Ich denke, darüber können wir uns im Ausschuss sicherlich auch noch unterhalten.
Die Zusammenführung von Grund und Boden nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes soll nicht geordnete Eigentumsverhältnisse neu regeln. Ich denke, hier hat sich in den vergangenen 20 Jahren eine ganze Menge getan. Die Lage ist eigentlich weitgehend entspannt.
Sowohl im Rahmen der EU-Strukturfonds als auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur
und Küstenschutz gibt es die Möglichkeit der Kofinanzierung von Flurneuordnungsverfahren. Beides miteinander kombiniert bedeutet, dass der finanzielle Anteil des Landes auf 10 % begrenzt werden kann - das als Information.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt der Flurneuordnung sollten zukünftig nicht mehr in erster Linie die Belange von Einzelunternehmen stehen, sondern eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete integrierte ländliche Entwicklung.
Das Flurbereinigungsgesetz liegt seit der Föderalismusreform in der Zuständigkeit der Länder. Bisher hat allerdings kein Land von der Möglichkeit der Änderung des Flurbereinigungsgesetzes Gebrauch gemacht.
Nach unserer Auffassung hat sich die Bedeutung der Flurneuordnung gewandelt und wird sich weiter wandeln. Insbesondere für die Umsetzung europäischen Rechts wie der Wasserrahmenrichtlinie Natura 2000 oder des Bodenschutzes bietet die Flurneuordnung Ansatzpunkte, denen wir in den Ausschüssen nachgehen sollten, zum Beispiel in Bezug auf Gewässerschutz, Gewässerrandstreifen.
Das Konfliktlösungspotenzial der Flurbereinigung geht also weit über die Teilnehmergemeinschaften hinaus. Aus diesem Grund möchten wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE um die Aspekte Naturschutz und Bodenmanagement ergänzt sehen.
Den im Antrag der Fraktion DIE LINKE hergestellten Bezug zum Raumordnungsverfahren konnten wir nicht nachvollziehen, Herr Krause. Vielleicht hat hierbei der Fehlerteufel zugeschlagen. Gemeint waren wahrscheinlich die Flurneuordnungsverfahren. - Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linkspartei hat heute einen Antrag eingebracht, der sicherlich richtig und wichtig ist. In Gesprächen vor Ort mit den Forstbetriebsgemeinschaften und auch mit den Waldbesitzern konnte ich erfahren, dass eine sehr große Verunsicherung bei den Eigentümern und auch bei den Verbänden besteht. Ich denke, wir sollten alles daransetzen und versuchen, diese Unsicherheiten zu beseitigen.
Auch die fachlichen Aspekte, die Herr Czeke eingebracht hat, sind richtig. Deshalb brauche ich sie nicht zu wiederholen.
Der Minister hat auf die beschränkten Handlungsmöglichkeiten des Landes hingewiesen, da es eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die ihre Beiträge selbständig nach gesetzlichen Maßgaben festlegt.
Ich denke, nichtsdestotrotz sollten wir in Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband und den FBG nach Möglichkeiten suchen, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wie diese aussehen wird, vermag ich an dieser Stelle nicht zu prophezeien. Aber ich denke, wir sind verpflichtet zu handeln.
Ich denke, die fachliche Argumentation sollten wir uns für den Ausschuss aufsparen, da es ziemlich stark ins Detail geht und viele im Hohen Haus den Dingen vielleicht doch nicht so folgen können.
Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat es bereits ausgeführt: Ein solcher Tenor, wie er im Protokoll über die Landtagsdebatte in Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck kommt, ist unseres Hohen Hauses nicht würdig.
Ich möchte aber hinzufügen, dass ich gerade die Reaktion von Minister Backhaus in Teilen nachvollziehen kann; denn er war seinerzeit maßgeblich am Einigungsvertrag, was diese Passage betrifft, beteiligt. Dass er angesichts dessen bestimmte Befindlichkeiten hat, was Äußerungen aus den Kreisen der CDU und der FDP angeht, kann ich zumindest nachvollziehen.
Herr Minister hat auch darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, eine Arbeitsgruppe zu installieren, die sich unter anderem mit der Frage befasst, ob es - wie es heißt - noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.
Da geht für uns als SPD das Problem los. Wir möchten nämlich nicht, dass Alteigentümer zukünftig besser gestellt werden als unsere eigenen Betriebe, egal um welche Rechtsform es sich handelt. Wir haben dieses Thema in den 20 Jahren nach der Wende fast in jeder Legislaturperiode diskutiert. Irgendwann sollte gerade in diesem Bereich auch Ruhe einkehren.
Unbestritten ist - das ist hier schon mehrfach angesprochen worden -, dass es in der Zeit der sowjetischen Besatzung im Zusammenhang mit der Bodenreform viel Unrecht gab. Das ist unbestritten. Aber eine Besserstellung der Alteigentümer bzw. deren Erben widerspricht
60 Jahre nach der Bodenreform und 20 Jahre nach der deutschen Einheit unserer Auffassung nach dem Gleichheitsgrundsatz. Ich weiß, wir sind da unterschiedlicher Meinung. Aber ich will es hier so deutlich sagen.
Auch möchte ich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1991 zu der Auffassung gelangt ist, dass es keine berechtigten Erwartungen der Alteigentümer auf Rückgabe ihrer Güter oder auf Ausgleichszahlungen gegeben hat. Im Nachgang sind diverse Gerichtsurteile ergangen.
Das stimmt mich ein bisschen optimistisch und bestärkt mich in der Auffassung, dass es keine Besserstellung geben wird. Bis zum Europäischen Gerichtshof hin gibt es Gerichtsurteile, die die Bodenreform bestätigen. Damit wird es keine Revision geben. Ich denke, das ist nahezu ausgeschlossen.
Es kann nicht im Interesse des Landes sein, dass Alteigentümern weitere Vorzugskonditionen eingeräumt werden; denn wir sind - der Minister hat darauf hingewiesen; da sind wir einer Meinung - für ein breit gestreutes Eigentum hier bei uns im Land.
Hervorheben möchte ich, dass die unentgeltliche Übertragung von 29 000 ha aus dem Bestand der BVVG in das nationale Kulturerbe mit der Neuregelung eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Weitergehende Regelungen zugunsten der Alteigentümer sind aus unserer Sicht nicht erforderlich und auch nicht angemessen.
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es eine ganze Reihe von Alteigentümern gibt, die nach Sachsen-Anhalt zurückgekommen sind, die sich integriert haben und deren gesellschaftliches, kulturelles und wirtschaftliches Engagement zu würdigen ist. Es geht also keineswegs um einen Konflikt mit den Alteigentümern, sondern es geht darum, dass rund um die Belange der Bodenreform Ruhe einkehrt.
Ich bitte Sie um Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die SPD steht auf dem Standpunkt, dass der Landeswald bis auf Splitterflächen nicht privatisiert werden darf.
Inhaltlich könnten wir - die Betonung liegt auf „könnten“ - dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ohne Bedenken zustimmen.
- Halt, aber! - Womit wir allerdings - -
Das kann ich tun. - Bin ich jetzt besser zu verstehen?
Gut. - Womit wir allerdings ein Problem haben, das ist der Umstand, dass an dieser Stelle in die laufenden Haushaltsberatungen eingegriffen werden soll. Das ist nun einmal Fakt. Ich glaube nicht, dass es zielführend ist, strittige Haushaltspositionen parallel zu den Haushaltsberatungen im Plenum zu debattieren.
Zudem obliegt es eben nicht der Landesregierung, darüber zu befinden, ob im Landeshaushalt im Wirtschaftsplan Sondervermögen „Grundstock“ die Einnahmen aus dem Verkauf von Landeswald stehen bleiben oder nicht. An dieser Stelle müssen wir selbst sehen, wie wir diese gegebenenfalls entfallenden Einnahmen kompensieren können.
Herr Czeke, von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Das wäre hilfreich gewesen.
- Kommt noch, okay. - Der Landeshaushalt - das dürfte allen klar sein - ist ein komplexes Gesamtgebilde und sollte auch als solches behandelt werden. Man stelle sich vor, jeder Facharbeitskreis formuliert seine Begehrlichkeiten in Form von Anträgen und lässt diese durch den Landtag beschließen. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, um sich auszumalen, dass die Gesamtrechnung nicht aufgehen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuss steht in der Bereinigungssitzung vor einer schwierigen Aufgabe. Einerseits muss die Nettoneuverschuldung begrenzt werden, andererseits wollen wir als Parlament weder die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts noch die Waldverkäufe, wollen aber zum Beispiel die Schulbausanierung und den Hochwasserschutz auf dem bisherigen Niveau fortführen. Das führt zwangsläufig zu Mehrausgaben.
Ich beneide die Mitglieder des Finanzausschusses nicht; denn es liegt auf der Hand, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können.
Mit Blick auf die Einnahmen aus Waldverkäufen möchte ich ausdrücklich auf die Ablehnung des Landesrechnungshofes hinweisen - Herr Czeke ist darauf schon eingegangen -, der in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass das Land von der Bewirtschaftung der Flächen langfristig mehr haben dürfte als von einem einmaligen Verkaufserlös.
Wir sollten auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei den Waldflächen Haferfeld um ein Vogelschutzgebiet handelt und dass der Artenschutz von herausragender Bedeutung ist.
Die SPD-Fraktion spricht sich grundsätzlich gegen den Verkauf von Landeswald aus. Sie tut es im Besonderen, wenn es sich dabei um unter Schutz stehende Gebiete handelt. Wir sind überzeugt davon, dass diese Gebiete im Landesforstbetrieb wegen dessen Vorbildfunktion bei
der Umsetzung der Leitlinie Wald am besten aufgehoben sind.
Wir appellieren an den Finanzausschuss, die richtige Entscheidung zu treffen und die Einnahmen aus Waldverkäufen im Sondervermögen „Grundstock“ zu streichen.
Einer Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten würden wir zustimmen. Wir hätten dann die Gelegenheit, uns über die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion sowie über durchgeführte bzw. geplante Maßnahmen des Artenschutzes bei Haferfeld zu informieren. Das haben wir bereits häufiger getan, aber es kann nicht schaden, wenn wir es trotzdem tun. Wir könnten uns dann auch noch einmal zu der Problematik Haideburg verständigen. Den Alternativantrag der FDP-Fraktion werden wir ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Bitte.
Das ist richtig.
Soweit ich informiert bin, werden die dort eingestellten Mittel dem Umweltressort zugerechnet. Demzufolge würde eine Deckungslücke entstehen, wenn wir dieses Geld dort eingestellt lassen, weil der Erlös - diesbezüglich haben Sie Recht - der Zukunftsstiftung zufließt und nicht in den Haushalt zurück.
Frau Hüskens, es können auch Erlöse aus dem Verkauf anderer Liegenschaften des Landes in die Zukunftsstiftung einfließen. Aber wir sind generell dagegen, dass Wald in erheblichen Größenordnungen verkauft wird. Das ist ein Grundsatzbeschluss, den wir schon vor Jahren gefasst haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits während der Einbringung des Antrags wurde ausführlich über die Bedeutung einer gesunden Ernährung gesprochen. Ich möchte an dieser Stelle kurz eine Aussage von Herrn Hartung aus dem Protokoll aufgreifen. Herr Hartung kommt zu dem Schluss, dass die Versorgung mit Obst und Milch dazu beitragen kann, dass unsere Kinder dem Unterricht ordentlich folgen. Er sieht darin gerechte Startchancen für unsere Kinder. - Das ist eine Aussage, die man in dieser Form eigentlich nur unterstützen kann.
Herr Dr. Daehre hat in seinen Ausführungen eben schon darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung des EU-Schulobstprogramms der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste, sodass wir derzeit auf die Entscheidung dieses Gremiums warten müssen.
Da dieses Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird diese Blockade nicht zum gewünschten Ergebnis für die Länder führen. Das Einzige, was erreicht wird, ist, dass sich die Umsetzung innerhalb der Bundesrepublik verzögert und Mittel der EU verfallen.
Ich empfehle Ihnen, die Seiten des Landeselternrates im Internet aufzurufen, um einen Eindruck davon zu bekommen, welche Außendarstellung das Gerangel zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Finanzierung und des Verwaltungsaufwandes hat. Herr Dr. Daehre wies in seiner Rede auch darauf hin, dass wir als Land sicherlich viele Dinge auf den Weg gebracht haben und in diesem Bereich auch aktiv handeln. Ich denke, das ist positiv zu bewerten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Spannend finde ich die Protokollerklärung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Agrarministerkonferenz am 27. März 2009. Darin heißt es:
„Der Bundesregierung ist eine Kofinanzierung des EU-Schulobstprogramms aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.“
Herr Czeke hat auf einen Grund dafür hingewiesen. Ich möchte an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verbietet es der Bundesregierung - diesen Satz muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen -, sich über den Bundeshaushalt an der Finanzierung eines Schulobstprogramms zu beteiligen; aber die gleiche Verfassung erlaubt es, dass für die Verschrottung von Autos Prämien gezahlt werden. Sicherlich stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Verhältnismäßigkeit an dieser Stelle nicht gegeben ist.
Auch wenn der Vergleich hinkt, kann man daran erkennen, wo Prioritäten gesetzt werden könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel, Schulkinder mit Milch und Obst zu versorgen, um damit einen wichtigen Beitrag für ihre gesunde Ernährung zu leisten, ist unstrittig. Das ist bereits mehrfach betont worden. Es mag sein, dass die verwaltungstechnischen Hürden der EU-Programme - Herr Dr. Daehre wies ausdrücklich darauf hin und das löst auch bei uns nur Kopfschütteln aus - eher abschreckend wirken. Nichtsdestotrotz sollten wir an dem Ziel festhalten, nach annehmbaren Lösungen zu suchen. Im Landeselternrat, bei den Obstbauern und bei den Schulträgern werden wir ohne Zweifel Verbündete finden. Lassen Sie uns also nach Möglichkeiten suchen, das Ziel auch umzusetzen.
Ich möchte Sie abschließend alle persönlich ansprechen und darauf verweisen, dass es Pilotprojekte in unseren Wahlkreisen gibt, wie zum Beispiel den Obsthof Stendal, der sich um eine Versorgung der Schulen bemüht, und die Grundschule Uta-Schule in Naumburg. Unser persönlicher Einsatz kann dazu beitragen, die Versorgung auszuweiten und die Sache letztlich flächendeckend zum Erfolg zu führen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin hat es eigentlich schon gesagt, aber ich möchte es an dieser Stelle wiederholen; denn die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit. Herr Czeke, vielleicht lernen Sie noch etwas dazu.
Wir haben ein Landeskonzept für eine nachhaltige Holznutzung, nämlich die Leitlinie Wald. Diese Leitlinie gibt es bereits seit dem Jahr 1997. Sie ist mit ihren vier Kapiteln durchaus umfangreich und weist wesentliche Punkte auf. Zudem gibt es die bereits genannte Biomassepotenzialstudie sowie die Clusterstudie „Forst und Holz in Sachsen-Anhalt“. Wenn man diese drei Dinge zusammenfasst, dann ist es bereits ein Konzept. Man müsste es vielleicht in einer geeigneten Form zusammenfassen oder bündeln, um ein geeignetes Konzept zu erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten den Wald schonen und auf das von der Fraktion DIE LINKE geforderte Landeskonzept verzichten. Lassen Sie uns lieber die Umsetzung der Leitlinie Wald ins Visier nehmen und im Zusammenhang mit dem EU-Forstaktionsplan in den Ausschüssen beraten.
Die vier Hauptziele des EU-Forstaktionsplans sind bereits Bestandteil der Leitlinie Wald. Ob Erkenntnisse hinsichtlich der Umsetzung gegebenenfalls eine Weiterentwicklung erfordern, sollten wir in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der doch sehr spezifischen Materie in den Ausschüssen klären.
Abschließend möchte ich noch darauf verweisen, dass sich gerade im Hinblick auf die Nachhaltigkeit - ich betone die Nachhaltigkeit - im Forstbereich in der großen Koalition eine ganze Menge getan hat. Die Waldpädagogik in Sachsen-Anhalt läuft vorbildlich. Die SPD-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass diese Aufgabe langfristig im Landeswaldgesetz festgeschrieben wird.
Die Landesregierung hat nach vielen Jahren Anlauf vor wenigen Monaten das Gebiet Karstlandschaft Südharz gemäß Landesrecht zum Biosphärenreservat erklärt, wenngleich die Erklärung noch nicht in Kraft getreten ist.
Mit dem Gesetz zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften soll das Kahlschlagverbot von 4 ha auf 2 ha gesenkt werden. Es ist also mitnichten so, dass sich in der Forstpolitik nichts bewegt. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krause hat in seinem Beitrag bestimmte Argumente für eine Bundesratsinitiative bereits ausführlich dargelegt. Diese können wir zum Teil unterstützen. Deshalb möchte ich mich auf ein paar grundsätzliche Überlegungen zur Situation der Landwirtschaft und insbesondere der Milchwirtschaft konzentrieren.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist in der Landwirtschaft angekommen. Ich denke, das hat jeder, der aufmerksam durch die Welt geht, jetzt mitbekommen. Dies betrifft nicht nur die Milchviehhalter, sondern ziemlich alle Produktionszweige der Landwirtschaft. So wie die Preise für die landwirtschaftlichen Primärprodukte in den Jahren 2007 und 2008 gestiegen sind, so sind sie in vergangenen Wochen und Monaten dramatisch eingebrochen.
Die zurückliegenden Jahre zeigen uns, dass die Agrarpreise nicht unwesentlich vom Ölpreis beeinflusst werden. Verwunderlich ist das nicht; denn Biomasse ist letztendlich ein Substitut zum Öl.
Ich halte diese Entwicklung für besorgniserregend; denn die Versorgung der Weltbevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu angemessen Preisen ist in höchstem Maße eine globale Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Die EU hat über Jahrzehnte hinweg für eine Preisstabilität innerhalb des europäischen Binnenmarktes gesorgt.
Herr Krause, das ist eine Leistung, die man auch heutzutage noch anerkennen sollte, weswegen man hier nicht immer EU-Schelte betreiben sollte.
Damit hat sie beruhigend auf den Weltmarkt gewirkt. Die Instrumente, nämlich die Interventionspreise, die Lagerhaltung und die Quoten, haben die Preise relativ stabil gehalten und die Mengen reguliert.
Mit dem Wegfall dieser Marktmechanismen werden die Agrarprodukte nun nicht zuletzt an der Börse für Spekulationen attraktiver. Marktwirtschaft geht davon aus, dass sich der Preis nach dem Angebot und der Nachfrage richtet. Ob diese Konstellation für Agrarprodukte so glücklich ist, wage ich zu bezweifeln; denn die Nachfrage sollte sich nicht in erster Linie nach dem Preis, sondern nach dem Bedarf an Energie, Proteinen und Vitaminen richten. Mit der absehbaren weiteren Zunahme der Weltbevölkerung wird dieser Aspekt sicherlich noch an Bedeutung gewinnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aktuelle Wirtschaftskrise birgt für uns die Gefahr in sich, dass uns in Größenordnungen auch Milchviehbetriebe und damit Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum wegbrechen.
Warum trifft es nun ausgerechnet die Milchviehhalter besonders hart? - Die Milchviehhaltung ist relativ kapital- und arbeitsintensiv und neben den hohen Stallplatzkosten schlagen Betriebs- und Futtermittelkosten zu Buche. So verbraucht beispielsweise ein Häcksler für die Futtermittelproduktion pro Tag bis zu 1 000 l Diesel. Das ist schön für den Finanzminister, aber schlecht für den Landwirt.
Gegenüber anderen Produktionszweigen ist die Energiebilanz bei der Milchproduktion mit Abstand am ungünstigsten. Milchviehhalter sind also gewissermaßen in die Zange genommen, da neben den geringen Milchpreisen hohe Kosten für Betriebs- und Futtermittel die Betriebe überproportional hoch belasten.
Wir kennen in der Landwirtschaft den so genannten Schweinezyklus, also ein Auf und Ab der Schweinepreise mit der Empfehlung, sich mit der Produktionsmenge möglichst antizyklisch zu verhalten. Eine solche Empfehlung für Milchviehbetriebe halte ich für weniger sinnvoll, da die Milchproduktion mit hohen Anlagekosten verbunden ist und die Erbringung von hohen Leistungen in besonderem Maße erfahrenen und motivierten Personals sowie eines kontinuierlichen Zuchtprozesses bedarf. Zudem kann man Milchkühe nicht einfach abstellen, sondern sie müssen gemolken werden.
Selbst wenn die Preise nach der Krise wieder deutlich steigen sollten, wäre mehr als fraglich, ob die Milchproduktion wieder aufgenommen werden würde. Die Erfahrungen zeigen, dass Betriebe, welche die Milchproduktion einmal aufgegeben haben, es dann dabei belassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was unsere Landwirte und insbesondere die Milchviehhalter jetzt brauchen, ist das klare Signal, dass ihnen geholfen wird. Wie in den Anträgen aufgeführt, müssen die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen EU-Staaten wie beim Agrardiesel beseitigt werden, um über die Krise hinwegzuhelfen. Die Auflage des Milchfonds muss Gestalt annehmen, um die mittelfristige Perspektive zu sichern.
Der Bundesrat allein wird diese Forderung gegenüber dem Bund nicht durchsetzen können. Auch deshalb ist ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer erforderlich. Es geht hierbei hauptsächlich um die Reduzierung bzw. die Senkung des Steuersatzes für Agrardiesel. Ich denke, es ist sinnvoll, dass sich die Landesregierungen, wie bereits gesagt, untereinander abstimmen. Ich denke, wir sind uns in dieser Sache ohnehin einig.
Wünschenswert ist, dass die Landwirtschaft auch in unserem Bundesland über diese schwierige Zeit hinwegkommt und wir geeignete Mittel suchen und finden, um an dieser Stelle weiterzuhelfen.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Herrn Hauser und von der Ministerin wurden die Fakten bereits deutlich auf den Tisch gelegt. Dieses Gesetz ist überaltert und muss erneuert werden. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus weiß ich, dass viele FBG diese gesetzlichen Einschränkungen schon in der Vergangenheit als Hemmnis bei der Vermarktung ihres Holzes angesehen haben. Ich denke, aus diesem Grund brauche ich dem gar nichts weiter hinzuzufügen.
Frau Ministerin, vielleicht ganz kurz eine Anmerkung: Wir gehen davon aus, dass Sie uns im Ausschuss darüber berichten werden. Ich denke, es ist wichtig, dass unser Landeszentrum Wald mit seinem Know-how in die zukünftige Vermarktung des Holzes eingebunden wird. Darüber müssten wir uns im Ausschuss unterhalten. Ansonsten stimmen wir als SPD-Fraktion diesem Antrag zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verwertungspraktiken der BVVG hinsichtlich ihrer landwirtschaftlichen Flächen haben uns in diesem Hohen Hause schon mehrfach beschäftigt. Ein Blick in die Parlamentsrecherche verrät, dass die Probleme nicht neu sind. Sie haben aber an Schärfe zugenommen, und insofern bin ich der Fraktion DIE LINKE dafür dankbar, dass sie dieses Thema aufgegriffen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worin besteht das eigentliche Dilemma? - Landwirte kalkulieren auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Kennzahlen. Sie haben eine Ausstattung an Maschinen und Anlagen, die zumindest mittelfristig ein fixer Kostenbestandteil ist und in der Regel auch Verbindlichkeiten gegenüber Banken verursacht.
Dabei ist es keineswegs so, dass die fixen Kapitalkosten mit Beendigung der Pachtverträge ebenfalls auslaufen bzw. liquidiert sind. Das wollen wir auch gar nicht; denn es ist uns daran gelegen, eine möglichst hohe Wertschöpfung auf die Fläche zu bekommen. Diese hängt in der Regel von langfristigen Investitionen ab.
Werden also Flächen eines landwirtschaftlichen Unternehmens nach Auslaufen der Pachtverträge ausgeschrieben, so befindet sich das Unternehmen gewissermaßen in einer Zwickmühle. Der Unternehmer weiß, dass er in Konkurrenz zu anderen Unternehmen steht. Maßgeblich für das abzugebende Angebot ist also der auf dieser Teilfläche erwartete Ertrag abzüglich der variablen Kosten.
Das bedeutet, die Fixkosten werden in diese Kalkulation nicht oder nur unzureichend einbezogen. Nun könnte man behaupten, ein solches Verhalten sei unwirtschaftlich. Ist es aber nicht; denn kurz- und eventuell auch mittelfristig sind die Fixkosten nicht veränderbar und ohne die Flächen der BVVG wäre der monetäre Verlust noch höher.
Das Gleiche gilt natürlich auch für die Konkurrenz, nur geht es dort nicht um eine Verlustminimierung, sondern um eine mögliche Gewinnsteigerung. Wir müssen also festhalten, dass die nach dem Grenzertragswert erzielbaren Verkaufserlöse oder Pachtpreise der BVVG hochgerechnet auf das gesamte Unternehmen unmöglich wären. Die BVVG befindet sich also aufgrund des immer noch beachtlichen Flächenumfangs und nicht zuletzt augrund der Losgrößen bei der Flächenverwertung in einer komfortablen Situation.
Meine Damen und Herren! Nun könnte man es einer privaten Person sicher nicht verdenken, wenn sie versuchte, ihre landwirtschaftlichen Flächen zu einem maximalen Preis zu veräußern oder zu verpachten. Die BVVG ist aber eben keine private Person. Sowohl die Länder als auch der Bund müssen ein Interesse daran haben, dass die Agrarstruktur gesund ist und eine möglichst hohe Wertschöpfung auf der Fläche erzielt wird.
Wir sollten in diesem Zusammenhang auch bedenken, dass den Unternehmen durch überhöhte Kauf- und Pachtpreise liquide Mittel entzogen werden, wodurch Investitionen zur Erhöhung der Wertschöpfung erschwert werden. Es kann also nicht Maß der Dinge sein, sich dahinter zurückzuziehen, dass es die Landwirte selbst seien, welche die Preise in die Höhe trieben.
Aus heutiger Sicht kommt sicherlich noch erschwerend hinzu, dass die erheblich gestiegenen Preise der vergangenen zwei Jahre Landwirte dazu verführt haben, mit deutlich höheren monetären Erträgen zu kalkulieren. Die Preise für landwirtschaftliche Produkte sind in den vergangenen zwei Monaten aber wieder deutlich gefallen und es ist zu erwarten, dass sich so mancher beim Kauf von BVVG-Flächen verspekuliert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie läuft das nun bei der Veräußerung von Landesflächen? - Wir gehen in Sachsen-Anhalt mit unserer Landgesellschaft einen anderen Weg; Frau Ministerin hat schon darauf hingewiesen.
Die Losgrößen bei der Veräußerung von Landesflächen werden so gewählt, dass kein nennenswerter Druck von außen entsteht. Bei der Entscheidung, welches Unternehmen zum Zuge kommt, beziehen wir das Produktionsprogramm der Betriebe mit ein. Das heißt, dass nicht unbedingt das höchste Angebot maßgeblich ist, sondern Betrieben mit einer hohen Wertschöpfung und der Bindung von Arbeitsplätzen der Vorrang eingeräumt wird.
Weiterhin versuchen wir, bei Flächenverlusten aufgrund von Industrieansiedlungen oder der Umsetzung von Infrastrukturprojekten für die Landwirte einen Ausgleich zu schaffen, um die Lasten auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Meine Damen und Herren! Ich denke, wir gehen damit in unserem Land einen richtigen Weg. Ich kann die Ministerin nur darin unterstützen, weiterhin mit der BVVG Ver
handlungen im Sinne unserer Landwirte in SachsenAnhalt zu führen.
Da die Thematik insgesamt sehr komplex ist, sollten wir das Thema im Agrarausschuss gemeinsam mit der BVVG und der Landgesellschaft vertiefen. Ich hoffe, dass wir eine angemessene Lösung für unsere Landwirte finden. In diesem Sinne bitte ich um die Annahme unseres Änderungsvorschlages. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin und auch Herr Hauser sind auf die Problematik schon ausreichend eingegangen. Ich möchte uns an dieser Stelle Wiederholungen ersparen.
Nur ein Satz zu der Sicht unserer Fraktion. Auch wir sind mit den Ergebnissen der EU-Agrarreform nicht zufrieden. Eine Tatsache, die wir nicht hinnehmen können, ist der Vertrauensbruch, der de facto begangen worden ist;
denn es ist seinerzeit gesagt worden, dass diese Reform bis zum Jahr 2013 gelten wird. Das ist nun ad acta gelegt worden. Damit kann man sich eigentlich nicht abfinden.
Insbesondere der Aspekt, dass eben die besonderen Eigentumsbedingungen hier bei uns im Osten Deutschlands nicht ausreichend Berücksichtigung fanden, ist nicht von Vorteil.
Herr Hauser, ich kann Ihnen nur Recht darin geben, dass es jetzt darum gehen muss, die obligatorischen Modulationsmittel vorrangig so einzusetzen, dass von den betroffenen Betrieben Schaden abgewendet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können dem Antrag der FDP-Fraktion durchaus folgen. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag eigentlich nur klarstellen, dass es letztlich dem Parlament obliegt, im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Verwendung der obligatorischen Modulationsmittel zu befinden. In diesem Sinne bitte ich um die Annahme unsere Änderungsantrages. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich in der Sache kurz fassen, weil meine Vorredner inhaltlich die Dinge schon dargelegt haben. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir als SPD-Fraktion eigentlich sehr froh darüber waren, dass wir im Agrarausschuss und in diesem Hohen Hause einen von allen Fraktionen getragenen Antrag formuliert hatten. Der ist dann auch so verabschiedet worden. Herr Krause wies auch ausdrücklich auf diesen Antrag hin.
Deshalb erachten wir es als nicht notwendig, die Landesregierung nochmals aufzufordern, hinsichtlich dieser Angelegenheit aktiv zu werden; denn sie ist aktiv. Herr Minister Daehre hat das auch dargestellt. Im Ausschuss haben wir auch darüber geredet. Deshalb lassen Sie uns im Landtag überflüssige Beschlüsse vermeiden. Wir lehnen diesen Antrag ab. - Danke schön.