Protokoll der Sitzung vom 03.09.2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 62. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der fünften Wahlperiode.

Dazu möchte ich Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste begrüßen. Ich hoffe, dass Sie alle gut über den Sommer gekommen sind. Ich bitte, das Austauschen der Urlaubserlebnisse jetzt möglichst einzustellen - das machen wir in der Mittagspause -, damit Sie hören, was ich zu sagen habe, meine Damen und Herren. Ich darf um Ihr Verständnis bitten, damit ich von Ihnen verstanden werde.

Meine Damen und Herren, seien Sie noch einmal herzlich willkommen. Dies gilt auch für die Gäste auf den Tribünen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Meine Damen und Herren! Uns ist die Nachricht übermittelt worden, dass am 14. Juli 2009 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Hermann Quien im Alter von 68 Jahren verstorben ist. Herr Quien war Mitglied des Landtages von der ersten bis zur dritten Wahlperiode und somit ein Abgeordneter, der wesentlich am Aufbau in den ersten Jahren mitgewirkt hat. Er gehörte der Fraktion der SPD an, war auch Mitglied der letzten Volkskammer der DDR und im Landtag von Sachsen-Anhalt Mitglied des Ausschusses für Recht und Verfassung sowie des Ausschusses für Kultur und Medien.

Ich darf Sie bitten, sich im Gedenken an den Verstorbenen zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich Mitglieder der Landesregierung für heute und morgen entschuldigt haben. Für die 33. Sitzungsperiode des Landestages liegen mir folgende Entschuldigungen seitens der Landesregierung vor:

Herr Minister Haseloff hat sich für den heutigen Tag entschuldigt. Er führt Gespräche mit Investoren in Dublin.

Herr Minister Daehre bittet, seine Abwesenheit in der heutigen Sitzung in der Zeit von 11.45 Uhr bis 14.30 Uhr zu entschuldigen. Er führt Gespräche mit dem Botschafter Syriens über die weitere Zusammenarbeit.

Herr Minister Hövelmann wird die Landtagssitzung heute gegen 16.30 Uhr verlassen, um Bundesaußenminister Steinmeier in Magdeburg zu begrüßen.

Frau Ministerin Wernicke ist erkrankt. Sie ist für beide Tage entschuldigt. Wir wünschen der Frau Ministerin gute Besserung und baldige Genesung.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Tagesordnung. Wir werden die Änderungen archivieren. Es geht ein bisschen durcheinander, aber wir werden die Tagesordnung nachher gemeinsam beschließen.

Vorweg zur Tagesordnung für die 33. Sitzungsperiode des Landtages: Die Fraktion DIE LINKE hat für die Aktuelle Debatte ein weiteres Thema beantragt. Der Antrag trägt die Überschrift: „Die Trägerlandschaft in SachsenAnhalt für die Zukunft sichern“. Es liegt Ihnen die Drs. 5/2165 vor. Nach meinen Informationen besteht Einver

nehmen darüber, diesen Antrag morgen als ersten Gegenstand zu behandeln.

Meine Damen und Herren! Mir wurde signalisiert, dass der Abgeordnete Herr Kosmehl auf der Autobahn festliegt und zu der Aktuellen Debatte, die die Fraktion der FDP beantragt hat, heute nicht anwesend sein kann.

Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich auf eine Reihenfolge verständigt - diese will ich Ihnen jetzt ganz langsam vorlesen -, nach der wir heute verfahren wollen.

Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 4 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften. Dann folgt die Fragestunde unter Punkt 2. Der Punkt 3 bleibt ebenfalls erhalten. Aus Punkt 4 wird dann Punkt 5.

(Unruhe)

Also die Reihenfolge für den heutigen Vormittag - ich lese die Titel nicht vor -: zuerst Tagesordnungspunkt 4, dann die Tagesordnungspunkte 2, 3, 5 und 7.

(Zuruf von der SPD: Tagesordnungspunkt 6?)

- Tagesordnungspunkt 6 wird am Freitag behandelt.

Für den heutigen Nachmittag: Zuerst Tagesordnungspunkt 1, dann die Tagesordnungspunkte 12, 11, 8 und 10. Das ist die aktuelle Reihenfolge.

Meine Damen und Herren! Alles andere für den morgigen Tag bleibt unverändert. Wir werden Ihnen selbstverständlich noch einen neuen Plan aushändigen. Die Verwaltung arbeitet daran. Aber so können wir jetzt über die Tagesordnung wie vorgetragen beschließen.

Gibt es darüber hinaus Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie, die Tagesordnung, wie eben verlesen, zu bestätigen. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung so bestätigt worden.

Zum Ablauf: Wir werden die Landtagssitzung voraussichtlich etwa um 17.30 Uhr beenden und werden die Sitzung morgen pünktlich um 9 Uhr fortsetzen.

Meine Damen und Herren! Dann darf ich entsprechend der geänderten Reihenfolge den Tagesordnungspunkt 4 aufrufen:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2085

Einbringer ist Minister Herr Hövelmann. Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Ich bitte den Herrn Minister um die Einbringung des Gesetzentwurfes. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute die Aufgabe, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften für die Landesregierung einzubringen. Ich darf zunächst etwas zum Gegenstand der Vorlage ausführen.

Der vorliegende Entwurf behandelt die Änderungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung, die sich durch die Evaluierung der Vorschriften zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ergeben haben und die nach der Anhörung des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages und des Landesrechnungshofes vom Kabinett beschlossen worden sind.

Ich darf Ihnen als Hintergrundinformation noch Folgendes sagen: Mit dem Gesetz zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 22. März 2006 wurde der Landesregierung der gesetzliche Auftrag erteilt, die Auswirkungen des neuen Haushaltsrechts in den Kommunen nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere der Stand der Umsetzung und ein möglicherweise notwendiger Änderungsbedarf bei den für die Haushaltswirtschaft getroffenen Regelungen in die Betrachtungen einbezogen werden.

Der Erfahrungszeitraum von zwei Jahren war zu Beginn des vergangenen Jahres abgelaufen. Mit dem Evaluierungsbericht, den ich Ihnen bereits im Frühjahr dieses Jahres zur Kenntnis geben durfte, wurden Sie über die geplante Änderung informiert. Die aktuelle Änderungsvorlage ist eine Konsequenz dieses Evaluierungsberichtes.

Gestatten Sie mir, zu den wesentlichen materiellen Änderungen kurz auszuführen. Zum einen soll eine Option für die Aufstellung eines Doppelhaushalts eingeführt werden, wobei die Ansätze jedoch getrennt nach Haushaltsjahren veranschlagt werden müssen. Das heißt, wir wollen auch den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, zweijährige Haushaltspläne aufzustellen, getrennt nach den einzelnen Haushaltsjahren.

Zum anderen soll die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses bis zum Haushaltsjahr 2016 hinausgeschoben werden. Innerhalb dieses Zeitraumes werden die Vorschriften zum Gesamtabschluss durch eine gesonderte Arbeitsgruppe geprüft und überarbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Stichtag für die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, der 1. Januar 2013, bestehen bleibt und damit der spätestmögliche Termin für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sein wird. Es geht also wirklich nur um das Hinausschieben des Inkrafttretens der Vorschriften zum Gesamtabschluss.

Darüber hinaus sind diverse redaktionelle Änderungen, die dem besseren Verständnis dienen oder auch Relikte des kameralen Rechts beseitigen, Gegenstand der Gesetzesvorlage.

Die in diesem Zusammenhang viel diskutierte Einführung eines Wahlrechts bei der Einführung der Doppik bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden ist - das will ich der Vollständigkeit halber nur noch mal erwähnen - zwischenzeitlich bereits im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts beschlossen worden. Das heißt, es hat bereits Gesetzeskraft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beratung in den Innenausschuss zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir steigen nun in die Fünfminutendebatte ein. Als erste Debattenrednerin erteile ich für die FDP-Fraktion Frau Dr. Hüskens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten in unserer Fraktion fast darauf gewettet, dass diese Gesetzesänderung kommen würde, weil jeder, der in den letzten Jahren mit den Kommunen Gespräche geführt hat, zwei Dinge feststellen konnte: Auf der einen Seite wird akzeptiert, dass die Umstellung auf die Doppik vom Land per Gesetz festgelegt wird. Auf der anderen Seite aber ist man im Lande damit sehr ablehnend umgegangen.

Es gibt eine Reihe von Kommunen, die gesagt haben: Ja, das kommt und je früher ich mich damit beschäftige, desto schneller kann ich die Umsetzung bewältigen; desto leichter fällt es mir, mit den Problemen, die die Umstellung auf die Doppik sicherlich mit sich bringt, umzugehen. Dann hat es eine Reihe von Kommunen gegeben, die das Thema eher notgedrungen angefasst haben. Und einige Kommunen haben gesagt: Schauen wir mal!

Ich finde es immer ärgerlich, wenn wir als Gesetzgeber anschließend dafür sorgen, dass diejenigen, die „schauen wir mal“ gesagt haben, diejenigen sind, die Recht behalten. Denn dadurch senden wir das Signal ins Land, dass man die Gesetze, die der Landtag beschließt, nicht wirklich ernst nehmen muss. Das ist das Problem, das wir damit haben, obgleich wir natürlich sehen, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen mit den Veränderungen im Zuge der Gebietsreform erheblich dazu beigetragen haben, dass die Kommunen Schwierigkeiten haben.

Wir hätten uns gewünscht, dass man die Zusammenführung nutzt, um das Rechnungswesen auf die Doppik umzustellen, um die entsprechenden Bewertungen vorzunehmen und um dafür Sorge zu tragen, dass quasi mit der Zusammenführung von Gemeinden, die erforderlich ist, dann auch die Umstellung auf das neue Buchungssystem erfolgt.

Ich bin mir nicht sicher, ob viele Kommunen nicht dadurch, dass Sie jetzt etwas von dem Druck herausnehmen, zu der Meinung kommen: Wir machen mit der Doppik erst einmal ein bisschen weiter und schauen mal; vielleicht verschiebt das Land die Regelungen weiter, wenn wir uns ausreichend langsam bewegen.

Deshalb sehen wir die Verlängerung der Frist außerordentlich kritisch. Wir hören allerdings auch, dass viele Gemeinden bei der Umsetzung tatsächlich Probleme haben, dass sie Probleme haben, fachlich versiertes Personal zu bekommen, das bei der Umstellung Hilfestellung leisten kann. Ich bin mir sicher, dass diese Punkte im Zuge der Anhörung, die der Innenausschuss wahrscheinlich zu dem Gesetzentwurf durchführen wird, noch einmal auf den Tisch kommen werden.

Sinnvoll finde ich persönlich die Möglichkeit, einen Doppelhaushalt aufzustellen. Ich glaube, das passt. Wenn das Land einen Doppelhaushalt aufstellt, sollte auch den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, in einer entsprechenden zeitlichen Harmonisierung vorzugehen. Vielleicht führt das auch dazu, dass der eine oder ande

re Zuwendungsempfänger - damit müssen wir uns morgen ausführlich beschäftigen - Planungssicherheit bekommen wird, wenn das Land als Zuwendungsgeber und die Kommunen als Zuwendungsgeber den zeitlichen Ablauf in Einklang bringen. Das halte ich durchaus für einen sinnvollen Weg, den wir positiv begleiten werden.