Lydia Hüskens

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Ich habe keine Frage, sondern eine Intervention. Herr Gallert, auch wenn Sie sich jetzt etwas aus dem Geschäft zurückgezogen haben, so sind Sie doch - genauso wie ich - lange Zeit im Haushaltsausschuss gewesen. Sie wissen, dass politische Beschlüsse inklusive Planungen und Genehmigungen das eine sind; das andere ist die Umsetzung.
Wir alle wissen auch, dass politischer Druck - das soll heute ja auch eine klare politische Aussage dazu sein, eine Aufforderung dazu, das zügig umzusetzen - den einen oder anderen Vorgang durchaus beschleunigen kann, oder dass er - das Gegenteil -, wenn zum Beispiel eine Fraktion, vor allem eine Regierungsfraktion, eine andere Auffassung hat, auch nachteilig sein kann.
Deshalb halte ich es für außerordentlich wichtig, dass sich heute alle Fraktionen - es wäre schön, wenn das auch für Ihre Fraktion gelten könnte - klar dazu bekennen, dass die Altmark über eine Autobahn angeschlossen wird, sodass man künftig nicht mehr Stunden braucht, um von Madeburg nach Stendal zu gelangen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner zu einem Antrag zu sprechen, der von allen vier Fraktionen getragen wird, ist nicht unbedingt eine dank
bare Aufgabe. Gleichwohl habe ich mich sehr darüber gefreut; denn allein der Umstand, dass wir hier in der Lage sind, uns auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen, ist nach wie vor bemerkenswert.
Wir sind dazu in der Lage trotz der sehr unterschiedlichen Vorstellungen darüber, wie unser Land im Detail gestaltet und regiert werden soll.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich nur zu gut daran, wie schwierig das in der letzten Legislaturperiode noch war. Wir haben damals in den Runden der parlamentarischen Geschäftsführer bei dem einen oder anderen Antrag sehr lange um jedes Wort, um jeden Punkt und um jedes Komma gerungen, um einen gemeinsamen Antrag hinzubekommen. Ich erinnere auch an die Diskussion, die wir hier im Jahr 2009 im Rahmen einer Aktuellen Debatte zu Pömmelte hatten, wo es tatsächlich im Vorfeld eine Reihe von Irritationen gegeben hat.
Aber ich glaube, dass das die Diskussionen waren, in denen wir gemeinsam eines festgestellt haben - das sagen wir auch mit diesem Antrag heute -: In unserer Mitte hat niemand Platz, der sich nicht zu den Grundlagen unserer Demokratie bekennt.
Meine Damen und Herren! Wir werden jede politische Gruppierung, die diese Grundlagen, also die Würde des Menschen, seine Gleichwertigkeit, seine Gleichheit vor dem Gesetz und seine Bürger- und Freiheitsrechte, nicht akzeptiert, mit politischen Mitteln bekämpfen.
Ich erinnere die Magdeburger an die Meile der Demokratie. Mich freut es sehr, dass wir dort mit allen demokratischen Parteien stehen, inzwischen auch beieinander, gemeinsam organisieren und ein klares Zeichen gegen Rechtsradikalismus setzen.
Meine Damen und Herren! Ich bin mir auch darin sicher, dass wir alle dafür Sorge tragen werden, dass dort, wo es erforderlich und geboten ist, radikale Parteien mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden - aber auch nur dort und in keinem Fall mit anderen Mitteln. Denn ein Punkt sollte uns ebenfalls alle einen: Wenn wir versuchen, radikale Parteien mit rechtswidrigen Mitteln zu bekämpfen, dann begeben wir uns außerhalb unserer eigenen Regeln.
Meine Damen und Herren! Ich finde es auch wichtig, dass wir die Aussage jetzt mitten im Wahlkampf treffen. Denn wir sind davon überzeugt, dass es bei dem Thema nicht darum gehen kann, dass wir uns noch ein Stück weit voneinander abgrenzen oder uns wechselseitig erzählen, dass wir vielleicht die doch etwas besseren Demokraten sind.
Ich muss ehrlich sagen, ich hätte es schön gefunden, wenn heute jeder der Redner auch der Versuchung widerstanden hätte zu zeigen: Wir sind doch etwas besser als die anderen. Ich glaube, ein noch klareres Bekenntnis aller Fraktionen zu dem heutigen Antrag hätte dem auch gut getan.
Meine Damen und Herren! Uns verbindet, dass wir ein weltoffenes und ein tolerantes Sachsen-Anhalt wollen. Der Ministerpräsident hat gerade die Punkte aufgezählt, warum das aus objektiven Gründen für uns alle sinnvoll
ist. Wir alle wissen auch, dass man das nicht per Verordnung festlegen kann. Gerade wir als Parlamentarier wissen vielmehr, dass es viel Arbeit kostet, unsere Gesellschaft in diesem Sinne zu gestalten.
Die zahlreichen persönlichen Erfahrungen von Umbrüchen und die zahlreichen persönlichen Erfahrungen von sozialer Unsicherheit lassen in unserem Bundesland viele Menschen an unserer Demokratie zweifeln. Das führt dann häufig dazu, dass man nach einfacheren Lösungen sucht. Wenn Demokratie sagt, es ist schwierig, es gibt viele Graubereiche, dann neigen viele Menschen dazu, zu sagen: Okay, es gibt auch ein einfacheres Angebot; dort verspricht man mir das Heil innerhalb weniger Wochen.
Den meisten von uns ist in den letzten Wochen wahrscheinlich auch das eine oder andere Werbematerial von der NPD zugegangen, in dem auf sehr einfache Art und Weise alle Probleme, über die wir hier oft diskutieren und um deren Lösung wir hier ringen, ganz simpel dargestellt werden. Da wird auf bestem Stammtischniveau suggeriert, es müsse nur einer kommen und kräftig auf den Tisch hauen und schon wären die Probleme gelöst. Meine Damen und Herren! Toleranz hat in einem solchen Umfeld leider keinen Platz.
Die scheinbar einfachen Antworten extremistischer Parteien auf unsere gesellschaftlichen Fragen, aber auch das Umfeld, das Gruppengefühl, das sie zu vermitteln versuchen, eine scheinbar klare Orientierung, führen leider gerade junge Menschen zu rechtsextremistischem Gedankengut. Wir sehen das bei Veranstaltungen immer wieder.
Und jeder von uns wird wahrscheinlich schon gemerkt haben, wie tief dieses Gedankengut bei dem einen oder anderen verankert ist. Ich schätze, die meisten von Ihnen haben bei Veranstaltungen an ihren Wahlkampfständen die eine oder andere Diskussion dazu geführt. Ich habe manchmal gedacht: Mein Gott, ich dachte, dass dieses Gedankengut mit dem letzten Jahrhundert dahingeschieden ist. Man hat sich hin und wieder zurückversetzt gefühlt in Geschichtsbücher oder in alte Filme aus dem Dritten Reich. Man ist tatsächlich überrascht, dass dieses Gedankengut nach wie vor auch in jungen Menschen vorhanden ist.
Unabhängig von den sehr vielschichtigen sozialen Hintergründen und Motivlagen für eine extremistische Haltung ist eines aber auffallend: Menschen mit extremistischen politischen Gesellschaftsbildern definieren sich gegen etwas. Der Rechtsextremismus definiert sich gegen den Linksextremismus und der Linksextremismus gegen den Rechtsextremismus. Beim religiösen Extremismus definieren sich die verschiedenen Religionen gegeneinander und natürlich gegen jede Form von Staat, von Gesellschaft, die den eigenen religiösen Vorschriften nicht entspricht.
Meine Damen und Herren! Deshalb bin ich mir sicher, dass es nicht reicht, wenn auch wir sagen: Wir sind gegen etwas. Vielmehr müssen wir - das ist das Gute an unserem Antrag - klar machen, wofür wir eigentlich stehen. Dazu bietet gerade der Wahlkampf eine ganze Menge Gelegenheiten.
Wir müssen vermitteln, warum wir für unsere Grundordnung einstehen, warum wir eine weltoffene und tolerante Gesellschaft wollen. Und, meine Damen und Herren, wir müssen das auch vorleben. Demokratie ist eben nicht
die Staatsform, bei der einer sagt, wo es hingeht, und alle anderen laufen mit. Demokratie lebt davon, dass wir uns alle jeden Tag in die Gesellschaft einbringen. Demokratie muss jeden Tag erkämpft werden. Sie lebt davon, dass wir alle mitmachen. Mit „wir“ meine ich in diesem Fall nicht nur die Parlamentarier, sondern jeden Bürger in diesem Land.
Meine Damen und Herren! Deshalb ist Demokratie oft mühselig; das wissen wir alle. Oft sind die Entscheidungen, die hier im Haus fallen, ein Kompromiss, oft auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Selbst wir vermissen hin und wieder eine klare Handschrift. Das eine oder andere, was man am Stammtisch und auf der Straße hört, haben auch wir bei Diskussionen im Parlament schon gedacht. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bedeuten lange Instanzenwege. Sie fordern einen mündigen Bürger, der für sich selbst Verantwortung übernimmt und sein Recht auch im Streit sucht.
Aber, meine Damen und Herren, Demokratie ist eben auch die einzige Staatsform, die vor staatlicher und individueller Willkür schützt, individuelle Freiräume sichert und jedem Menschen Chancen bietet und mit der sozialen Marktwirtschaft zudem den Rahmen für wirtschaftliches Handeln, für Arbeitnehmerinteressen und soziale Sicherungssysteme setzt.
Auch wenn wir hier „nur“ im Landtag von Sachsen-Anhalt sind: Von demokratischen Staaten gehen weitaus weniger Aggressionen gegenüber Nachbarstaaten aus, als dies bei allen anderen Staatsformen der Fall ist. Auch das ist ein Punkt, den wir uns hin und wieder vergegenwärtigen sollten. Wir leben in Europa seit Jahrzehnten in Frieden. Ich denke, auch das ist ein Punkt, den wir klar diesen Staatssystemen zuschreiben können.
Meine Damen und Herren! Damit bietet Demokratie nachhaltig Sicherheit im eigentlichen Sinne und im sozialen Sinne.
Sie bietet ein Fundament für Toleranz und Weltoffenheit.
Denn ich kann nur tolerant und weltoffen sein, wenn ich selbst einen Standpunkt habe, der über Abgrenzungen anderen gegenüber hinausgeht. Darin stimme ich dem Ministerpräsidenten zu. Dazu kann auch gehören, dass man schlicht und ergreifend stolz ist auf das, was nun erreicht ist, und dass man auch stolz auf sein Land ist.
Dies alles zu erklären, ist unsere Aufgabe. Der Wahlkampf bietet einen guten Rahmen dafür. Wir müssen uns dieser Aufgabe stellen. Wir müssen den Menschen nicht nur vermitteln, warum wir gegen Rechts oder gegen Links sind, sondern wir müssen den Menschen auch vermitteln, warum wir für Demokratie sind.
Dann können wir auch davon ausgehen - wie Herr Fikentscher gesagt hat -, dass mehr Menschen sich für Demokratie engagieren, für unsere Gesellschaft einste
hen und wir für Sachsen-Anhalt eine positive Zukunft als weltoffenes und tolerantes Bundesland haben. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, ich bin begeisterter Autofahrer. Deshalb freue ich mich darüber, wenn das demnächst alles wieder schlaglochfrei geht. Aber ich bin natürlich auch ein neugieriger Mensch. Deshalb würde ich ganz gern einmal wissen - ich frage jetzt einfach einmal Sie als Ressortminister -: Woher nehmen Sie denn den Anteil aus Ihrem Haushalt, der für die Beseitigung der Witterungsschäden zukünftig in den Straßenbau geht?
Weil Sie ein intelligenter Mann sind, können Sie mir sicherlich heute schon sagen, durch welche Umschichtung, und wenn Sie mir das nicht erzählen können, erzählen Sie mir einmal, wann Sie es mir erzählen können, noch vor der Wahl oder nach der Wahl?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war ein kleiner Exkurs zur Frage der politischen Kultur.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen viel über statistische Berechnungen gehört. Es ging auch um die Frage, ob die Regelleistungen, die der Staat Langzeitarbeitslosen zahlt, das Existenzminimum hinreichend ausfinanzieren.
Ich finde es gut, dass wir jetzt eine Berechnungsgrundlage haben, auf deren Basis wir überhaupt diskutieren
können. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass das vorher nicht der Fall war. Mich wundert es nicht, dass DIE LINKE - und so auch die SPD im Bund - mit der Forderung schnell bei der Hand war, dass es mehr Geld sein müsste. Frau Grimm-Benne hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Weihnachten naht. Klar, da kann man sich das eine oder andere wünschen.
Aber ich finde es fatal, wenn Herr Gallert hier klar formuliert, wir hätten die Perspektive derjenigen - und nur derjenigen - zu übernehmen, die aus dem Transfersystem des Staates Leistungen beziehen. Das aber, meine Damen und Herren, geht nicht.
Wir haben vielmehr die Interessen aller Menschen in diesem Bundesland zu berücksichtigen,
und zwar sowohl die des Anteils von 40 % der Bevölkerung, der in unserem Bundesland die Mittel für die Transferleistungen aufbringt, als auch die des Anteils von 60 % der Bevölkerung, der diese Gelder dann bekommt. Dieses Verhältnis sollten wir uns immer wieder vergegenwärtigen: Es sind nur noch 40 %, die zahlen. Auch denen gegenüber haben wir soziale Gerechtigkeit walten zu lassen.
Wir haben nicht nur eine Verantwortung für diejenigen, die Hilfe vom Staat brauchen.
Meine Damen und Herren! Wir haben heute einmal öfter den Begriff „sozial gerecht“ gehört. Wir haben lediglich die Frage gestellt, was sozial gerecht für Menschen ist, die Leistungen beziehen. Wir als Liberale stehen zur sozialen Marktwirtschaft - um gleich den üblichen Verdächtigung zu begegnen. Wir stehen auch dafür ein, dass es eine Solidarität der Starken mit den Schwachen gibt.
Aber - das sage ich ganz klar - soziale Gerechtigkeit funktioniert nur, wenn beide Seiten solidarisch sind.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung für völlig richtig.
Die Berechnung des Regelsatzes und das Bildungspaket - es ist ein Paket, Herr Gallert, kein Päckchen - setzen dieses Urteil aus meiner Sicht und - das stellt man fest, wenn man das Protokoll aus dem Bundestag dazu liest - auch aus der Sicht der Mehrzahl der Experten angemessen um.
Es ist bezeichnend, dass für die Hauptkampfhähne der Berliner Kollegen die Frage, ob Ausgaben für Tabak und Alkohol zur Berechnung des Existenzminimums gehören, von besonderer Bedeutung ist.
Oft wird unterstellt, wir wollten den Menschen, die Hartz IV beziehen, verbieten, Alkohol zu trinken. Meine Damen und Herren! Es geht lediglich darum, wie man ein Existenzminimum berechnet.
Es ist richtig, dass der Bundesgesetzgeber entschieden hat, die Kosten für Tabak und Alkohol dabei nicht zu berücksichtigen. Er hat allerdings gleichzeitig die zu berücksichtigenden Kosten für alkoholfreie Getränke angehoben. Es kann also jeder für sich entscheiden, was er trinken möchte, ob er alkoholfreie Getränke oder Alkohol genießen möchte. Ich denke, das ist in einer freien Gesellschaft der richtige Ansatz.
Richtig faszinierend ist, dass das Geschrei beim Tabak ausgerechnet bei den Fraktionen und Parteien am lautesten ist, die eigentlich allen Bürgern das Rauchen verbieten möchten.
Ich muss ganz offen gestehen: Ich verstehe Ihre Logik nicht. Es ist doch Unsinn, das einerseits aufzunehmen - Sie verweisen auf den Realitätssinn; wir rauchen doch alle, wir trinken doch alle -, aber andererseits als Gesetzgeber festlegen zu wollen: Jeder Erwachsene in Deutschland hat das Rauchen gefälligst einzustellen.
- Herr Lange, lesen Sie einmal die Protokolle aus dem Bundestag. Da ist gerade aus Ihrer Richtung viel Blödsinn erzählt worden. Das spottet jeder Beschreibung.
- Frau Bull, auch wenn Sie vernünftig gesprochen haben, so darf ich trotzdem auf das hinweisen, was Ihre Kollegen in Berlin erzählt haben. Zudem hat sich Herr Gallert dem gerade durchaus angeschlossen. Daher kann man das so sagen.
Des Weiteren gab es heute erneut die Frage der Statistik. Wenn man inhaltlich nichts zu kritisieren hat, dann sagt man einfach: Die statistischen Berechnungen sind nicht ganz transparent.
Dazu haben wir hier schon einmal ausführlich und lange debattiert, und zwar vor ungefähr einem Jahr. Damals ist schon dargestellt worden - von Frau Take und auch von mir -, dass man die unteren 20 % herangezogen und dann die Transferbezieher wieder ausgenommen hat. Dann kommt man bei Erwachsenen auf 18,6 % und bei Kindern auf ungefähr 15,9 % der Bezugsgröße.
Ich halte dies aber für richtig, weil genau das den Zirkelschluss, von dem Sie, Herr Gallert, reden, ausschließt. Insofern halte ich es für scheinheilig, eine höhere Bezugsgröße zu fordern. Sagen Sie doch ganz ehrlich und deutlich, dass Sie nach wie vor der Meinung sind - Frau Bull hat das schon vorgetragen -, dass jeder - unabhängig von seinem eigenen Einbringen in die Gesellschaft - 500 € als Existenzminimum haben sollte. Das wäre meiner Meinung nach ehrlicher.
Scheinheilig ist auch ein anderer Punkt. Es ist interessant, was in den Kommunen stattfindet. Auf der Bundesebene und in moderaterem Ton auch auf der Landesebene ziehen die SPD und DIE LINKE nach wie vor gegen die Neuregelung zu Felde. Gleichzeitig gehen die Bürgermeister und Kämmerer deutschlandweit - völlig egal, welcher Fraktion bzw. welcher Partei sie angehö
ren - hin und berechnen bereits die Ergebnisse aus der entsprechenden Reform.
Dabei schaut man etwa auf die Kosten der Unterkunft. Was bringt es, wenn man diese künftig pauschaliert? - Es gibt Kämmerer, die sich sagen: Okay, gehen wir mit hohen Pauschalen heran, dann sparen wir Personalkosten. Ich habe aber auch die eine oder andere Berechnung - übrigens auch von sozialdemokratischen Kämmerern - gesehen, die davon ausgeht, dass die Pauschalen etwas reduziert werden, dann kann man auch da Einsparungen vornehmen.
Meine Damen und Herren! Ich halte es für scheinheilig, sich draußen hinzustellen und zu sagen, das dürfe so nicht sein, das müsse mehr sein, in der Praxis aber entsprechende Einsparungen bereits einzupreisen. Das finde ich persönlich den Menschen gegenüber unredlich. Das sollte man nicht tun.
Meine Damen und Herren! Nun nehmen Sie als Anlass für die heutige Debatte unter anderem die anstehende Entscheidung im Bundesrat am 17. Dezember 2010. Aber seien wir doch einmal ehrlich: Wir wissen ganz genau, wie Koalitionen funktionieren, und wir wissen, dass sich das Bundesland Sachsen-Anhalt im Bundesrat der Stimme enthalten wird. Dies gilt unabhängig von dem, was Sie oder wir von der Landesregierung fordern.
Sie nehmen auch den Bericht der Diakonie Mitteldeutschland zum Anlass für die Debatte. Man liest, das sei die einzige wissenschaftlich unterfütterte Studie zu diesem Thema. Ich schätze, wir werden demnächst jede Menge wissenschaftlicher Studien zu diesem Thema bekommen, die alle zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wenn man die Unterlagen liest und wenn man vor allen Dingen liest, was dort als fehlende Leistung kritisiert wird, die aus der Sicht der Diakonie Mitteldeutschland ebenfalls berücksichtigt werden sollte, dann muss man sich tatsächlich überlegen, ob das auch denjenigen gegenüber gerecht ist, die in die Transfersysteme einzahlen.
Auch darin wird das Fehlen von Tabak und Alkohol moniert. Das muss wohl wirklich wichtig sein. Es heißt aber auch, es fehle Geld für Mobiltelefone,
für die mobile Kommunikation, für die individuelle Mobilität. Es heißt interessanterweise auch, es fehle Geld für die Kinderbetreuung. An dieser Stelle muss ich ganz ehrlich sagen: Ich wünsche der Diakonie Mitteldeutschland etwas mehr Realitätssinn.
Über die These, dass Mobiltelefone zum Existenzminimum gehören, könnten wir durchaus einmal diskutieren. Zur Kinderbetreuung ist festzustellen: Das ist Aufgabe der Kommunen. Das wird bei uns im Land von den Kommunen auch wahrgenommen. Wollen wir das jetzt doppeln? Oder wollen wir, dass der Bundesgesetzgeber diesen Bereich mit übernimmt?
Ich hätte es durchaus für fair gehalten, dass man, wenn man versucht, höhere Leistungen zu begründen, zumindest auch darauf schaut, welche staatliche Ebene im Augenblick welche Leistungen bezahlt.
Wenn Sie diese Leistung hinzurechnen - ich habe das hier schon einmal getan -, dann landen Sie ganz schnell bei den Summen, die hier als notwendig betrachtet werden. Wenn Sie allein die Kosten für die Kinderbetreuung oben draufpacken, dann kommen Sie zu Regelsätzen, die bei 500 € liegen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass das Dinge sind, die ich mir auch gewünscht hätte. Diese hätten auch in dem Bericht stehen können. Ich glaube, dass wir dann zu einer deutlich realistischeren Bewertung dessen gekommen wären, was der Bund vorgelegt hätte.
Meine Damen und Herren! Ich halte die Berechnung des Existenzminimums auf der Basis der EVS für sachgerecht. Ich halte es für sinnvoll, wie hinsichtlich der 20 % der unteren Einkommensgruppen vorgegangen worden ist. Ich halte es für sinnvoll, dass der Bund staatliche Leistungen, die andere staatliche Ebenen übernehmen, nicht mit einpreist.
Und ich halte es für richtig, dass wir zum ersten Mal versuchen, über ein Bildungspaket dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Teilhabe an Bildung auch stattfindet und dass jungen Menschen, deren Eltern Hartz-IV-Empfänger sind, die Chance gegeben wird, aus diesem Teufelskreis herauszukommen.
Darüber haben wir gerade in diesem Hause, aber auch im Sozialausschuss bereits x-mal diskutiert. Dabei haben wir häufig mit den Achseln gezuckt nach dem Motto: Es wäre schön, wenn wir das machen könnten, aber wir haben kein Geld dafür; das ist eigentlich etwas, das der Bundesgesetzgeber regeln soll.
Jetzt tut er es. Jetzt stellt er dafür Geld zur Verfügung. Und was kommt dann an Kritik? - Es ist nicht genug. Meine Damen und Herren! Genug ist es nie,
aber es muss auch von jemandem bezahlt werden. Diesen Part sollten wir immer im Auge behalten.
Deshalb halte ich das, was uns die Bundesregierung vorlegt, für einen sinnvollen Weg. Eigentlich würde ich die Landesregierung auffordern, dem zuzustimmen. Aber ich bin realistisch genug; ich weiß, Sie haben einen Koalitionsvertrag und Sie werden sich der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen.
Ja.
Herr Gallert, ich glaube, es wird nicht besser, wenn wir beide uns die Positionen, die wir zu diesem Punkt haben, weiterhin vortragen. Auch Sie werden die Protokolle über die Anhörung gelesen haben. Wir haben festgestellt, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen von Ihrer Fraktion und von den anderen Fraktionen gibt. Ich denke, wir warten das jetzt ganz geduldig ab. Ich gehe davon aus, dass geklagt wird. Dann werden wir schauen, was das Gericht in dem Bereich dazu sagt.
Das fällt mir jetzt schwer, Herr Präsident. - Herr Weigelt, normalerweise haben solche Gesetze das Ziel, irgendwelche Gruppen aus dem Markt auszugrenzen. Gerade in dem Bereich, den Sie jetzt anfassen, tummelt sich aber überwiegend die öffentliche Hand mit Aufträgen. Das heißt, die muss meistens ausschreiben. Wenn ich das rechtlich richtig sehe, werden Sie mit der Form von Ausschreibungen niemanden außerhalb von SachsenAnhalt davon abhalten können, sich zu bewerben, egal ob der in Ihrer Rolle steht oder nicht.
Demzufolge ist mir das immer noch nicht ganz klar. Wenn Sie das Gesetz umsetzen, sorgt das dafür, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt nur dann bewerben dürften, wenn sie die entsprechenden Regeln einhalten, aber alle außerhalb von Sachsen-Anhalt könnten so wie bisher mitbieten und den Auftrag bekommen. Diesbezüglich ist für mich im Augenblick der Vorteil noch nicht so ganz klar, den Sie für die Menschen in unserem Bundesland sehen.
Das heißt, man wird wie immer den kostengünstigsten Anbieter suchen, wird wahrscheinlich den polnischen Restaurator nehmen, der nicht in Ihrer Rolle steht, und ihm den Auftrag geben. Es ist für mich noch nicht so richtig klar, welchen Vorteil das dann hat, außer dass eine ganze Reihe von Berufen, die sich nachqualifiziert haben, die aufgrund ihrer Erfahrung die entsprechenden Qualifikationen haben, aber eben nicht in Ihre formalen Kriterien fallen, schlicht und ergreifend rausfliegen.
Nur noch einmal die Frage: Wir sind uns aber auch darin einig, dass gerade der Beruf des Restaurators, wenn man sich zum Beispiel einmal anschaut, was im Bereich der Archäologie, aber auch insgesamt im Bereich Kunstgeschichte in den letzten Jahren passiert ist, einer ungeheuren Dynamik unterliegt?
Es werden in Zukunft aus meiner Sicht noch ganz andere Berufsbilder in diesen Bereich hineindrängen, die Sie im Augenblick noch gar nicht im Blick haben.
Haben Sie nicht Sorgen, dass Sie dadurch, dass Sie das jetzt enorm verengen, solche Entwicklungen eher abschneiden, als ihnen Vorschub zu leisten, was meiner Meinung nach - das unterstelle ich Ihnen - tatsächlich aus historischer Sicht Ihr Interesse ist, also dass Restaurationsarbeiten heute tatsächlich sachgerecht durchgeführt werden und nicht so, wie das in der Vergangenheit, in der weit zurückliegenden Vergangenheit das eine oder andere Mal nicht so gut gelungen ist? Befürchten Sie nicht, dass Sie da eine Entwicklung abschneiden, weil sie das Ganze verengen, auch den Berufsweg verengen?
Herr Gebhardt, ich habe eine Nachfrage dazu. Machen Sie es doch einmal praktisch; ich habe es nicht so gern abstrakt.
Wenn jemand nicht in der schönen Restauratorenrolle von Herrn Weigelt steht - also die berufsbezeichnenden Begriffe Restaurierung oder Konservierung nicht verwenden darf -, was macht der, wenn er einen Vertrag unterschreibt? Die Privaten juckt das nicht, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Die werden sich ihre Kunden auf dem freien Markt suchen und fertig.
Kommen wir aber einmal zu dem Bereich der öffentlichen Hand. Ein Gewerk wird üblicherweise zunächst ausgeschrieben und dann vertraglich untersetzt. Was tun Sie, wenn Sie aus unserem Bundesland kommen und nicht in der Restauratorenrolle stehen, aber eine entsprechende Leistung erbringen wollen? Man ist auf Sie gekommen, weil Sie eben ein Fachmann für etwas sind und das besonders gut können. Was tun Sie dann mit dem Vertrag, um zu umgehen, dass Sie anschließend aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach diesem Gesetz 10 000 € zahlen müssen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte - der Herr Minister hat darauf hingewiesen - mit Herrn Graner an einer Veranstaltung des Kinder- und Jugendrings teilgenommen. Dort ist uns vorgetragen worden, dass man gern eine Koordinierungsstelle außerhalb der Verwaltung hätte.
Bei der letzten Verhandlung hier im Landtag ging es vor allen Dingen um die Frage: Wie kann man die gesamten Programme, die verschiedenen Ebenen, die im Arbeitsmarkt- und im Jugendbereich tätig sind, koordinieren? - Damals ist schon deutlich gemacht worden, welche Fülle von Teilhabern es in diesem Bereich gibt.
Deshalb hatte ich bei der Abendveranstaltung signalisiert, dass ich mir schlecht vorstellen kann, dass eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung annähernd in der Lage ist, eine solche Aufgabe wahrzunehmen. Deswegen wird auch die FDP-Landtagsfraktion dem Antrag heute nicht folgen.
Ich gehe davon aus, dass die Fachtagung, von der der Minister gesprochen hat, das eine oder andere an Klarheit bringt. Dann müssen wir die Frage stellen: Brauchen wir tatsächlich eine externe Stelle für die Koordinierung oder reicht eine der weiteren Stellen? Wir haben mit dem Wirtschaftsministerium ein ganzes Ressort, das sich mit dem Arbeitsmarkt beschäftigt, wir haben die Arbeitsgemeinschaften, wir haben die Landkreise, denen wir diese Aufgaben übertragen können, sodass es nicht zu einer weiteren Zersplitterung in diesem Bereich kommt. Ich glaube, gerade angesichts der Vielzahl von Programmen würde das nicht dazu führen, dass koordiniert wird; es würde weiter auseinandergetrieben.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir diesem Antrag heute nicht folgen, die Ergebnisse der Fachtagung abwarten und dann schauen sollten, in welche Richtung das Ganze geht. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich das technisch Machbare erreicht haben. Das ist sicherlich kein großer Wurf, aber es erfüllt den Auftrag, die gesetzlichen Regelungen, die bisher der Bundesgesetzgeber in der Hand hatte, auf die Landesebene zu übertragen - mehr aber auch nicht.
Die Landesregierung hat mit dem Gesetzentwurf außerdem versucht, möglichst im Konzert aller Länder zu bleiben, sich nicht allzu sehr abzuheben. Das merkt man zum Beispiel daran, dass sogar Berufsbezeichnungen in dem Gesetz stehen, für die es in unserem Bundesland keine Funktion gibt. Die Begründung dafür war: Es könnte einmal ein solcher kommen, dann haben wir es leichter, ihn hier einzusortieren.
Meine Damen und Herren! Für mich ist wichtig, dass wir, und zwar alle Fachkollegen, also auch diejenigen, die sich nicht im Finanzausschuss oder im Innenausschuss häufiger mit der Beamtenbesoldung oder mit der Verwaltung beschäftigen müssen, uns eines vor Augen halten: Eine gute Verwaltung ist für ein Bundesland ein mindestens ebenso wichtiger Faktor wie eine gute Wirtschaft. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Schlechte Verwaltung ist Pest und Cholera zugleich für ein Land.
Es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass auch ein entsprechender Rahmen dafür gegeben ist. Es hilft also nicht, wenn wir immer nur den Kostenfaktor sehen, der die Verwaltung definitiv ist. Wir als Landtag würden es auch nicht gern sehen, wenn man uns nur als Kostenfaktor betrachtet. Die Verwaltung erbringt für unser Bundesland, für die Bürger und für die Wirtschaft in unserem Land eine enorme Dienstleistung und dafür müssen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Diesem Anspruch wird das Gesetz im Augenblick nur ein bisschen gerecht. Es ist nicht schlecht, aber in den nächsten Jahren, in den nächsten Legislaturperioden werden wir noch des Öfteren darangehen müssen, dieses Gesetz den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
Natürlich versuchen wir im Augenblick, uns ein bisschen einzureden, dass wir, wenn wir möglichst im Gleichschritt mit den anderen Bundesländern gehen, den Wettbewerb nicht annehmen müssen. Das können wir uns vielleicht noch ein paar Jahre lang einreden, aber zumindest im Lehrerbereich - Frau Paschke und Herr Tullner haben es gesagt - wissen wir eigentlich heute schon, dass wir im Wettbewerb stehen, dass uns die guten Lehrer abgeworben werden. Noch sind Länder wie Baden-Württemberg und Hessen so fair, das nicht mitten im Schuljahr, sondern zum Jahreswechsel zu tun. Aber es findet doch statt.
Vor diesem Hintergrund wird man künftige Novellen dieses Gesetzes sehen müssen. Wir werden überlegen müssen, ob wir unsere Beamtenbesoldung so ausgestalten können, dass wir den Wettbewerb mit anderen Bundesländern annehmen können.
Ich weiß, dass das ein Spagat ist. Wir haben eine Enquetekommission, wir haben ein Personalentwicklungskonzept - inzwischen wohl in der fünften oder sechsten Fassung -, in dem wir vor allen Dingen versuchen festzustellen, wie wir die Kosten der Verwaltung reduzieren können.
Aber wir werden zukünftig auch den Spagat aushalten müssen, wenn es darum geht, auf der einen Seite als Staat Aufgaben zu reduzieren und den Personalkörper dem anzupassen, was wir als Gesellschaft uns leisten können, und auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen für Beamte, für Angestellte in unserem Bundesland so sind, dass sie gern hier arbeiten, dass sie in unserem Bundesland bleiben, dass sie gut arbeiten und dass wir eine qualitativ hochwertige Verwaltung haben, egal ob im Bereich der Landwirtschaft, im Innenbereich oder im Bereich der Justiz - um die verbleibenden Minister und Ressorts noch einmal zu benennen. Das ist eine Aufgabe, der wir uns, wenn wir ehrlich sind, jetzt nicht gestellt haben.
Am deutlichsten merkt man das tatsächlich bei den Lehrern. Ja, den Kollegen im Bildungssausschuss ist es aufgefallen: Die Sekundarschullehrer verdienen eigentlich zu wenig. - Okay, das kann man so sehen.
Eine Diskussion, die wir nicht zu Ende geführt haben und die im Bildungsausschuss, glaube ich, auch gar nicht geführt worden ist, betrifft die Frage: Wonach bezahlen wir sie eigentlich? Wenn wir uns die Logik der Beamtenbesoldung anschauen, dann stellen wir fest: Je mehr Häupter ein Beamter anleitet, umso mehr Geld bekommt er.
Wenn wir das auf die Lehrer übertragen, dann bedeutete dies: Je größer die Klasse ist, desto mehr müsste der Lehrer bekommen; bei dem Schuldirektor spielte dann die Größe der Schule eine Rolle.
Aber diese Logik haben wir in diesem Bereich nicht. Die Logik im Bereich der Lehrer ist - das finde ich ganz interessant - eher die: Je älter ein Kind ist, desto mehr bekommt der Lehrer. Das entspricht nicht mehr unbedingt dem Stand der Wissenschaft.
An diesen Punkt werden wir, meine ich, noch herangehen müssen.
Wir haben natürlich - das akzeptiere ich auch - in der Eile vor dem Ende der Legislaturperiode weder die Kraft noch die Möglichkeit gefunden, hierfür Lösungen vorzutragen. Aber über diesen Punkt müssen wir in Zukunft reden. Wir müssen darüber sprechen: Brauchen wir im Lehrerbereich andere Besoldungsregelungen als in der normalen Verwaltung, um dafür Sorge zu tragen, dass es für junge Lehrer tatsächlich attraktiv ist, hierher zu kommen?
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Herr Tullner sagte, die älteren Kollegen würden als erste befördert; und dafür gab es Applaus bei den Kollegen von der LINKEN. Ich wäre dabei vorsichtig. Ja, das ist erst einmal ein schöner Ansatz, nach dem Motto: Sie sind am längsten da, sie verdienen es am ehesten und sie bekommen auch am ehesten Geld. Unter Wettbewerbsgesichtspunkten gesehen ist es jedoch so: Gehen werden die älteren Kollegen aber nicht; gehen werden, wenn überhaupt, die jungen Kollegen, die mobilen.
Es kann also sein, dass wir in der Praxis zu einer ganz anderen Herangehensweise kommen, als wir uns das im
Augenblick wünschen; die Auffassung teile ich grundsätzlich. Wir werden wahrscheinlich schauen müssen, ob wir einen ordentlichen Mix hinbekommen können zwischen den Kolleginnen und Kollegen, die direkt von der Universität kommen, die wir auch haben wollen, die wir einstellen wollen, auf der einen Seite und den verdienten und fähigen Kollegen auf der anderen Seite. Deshalb würde ich das nicht so apodiktisch im Raum stehen lassen wollen.
Meine Damen und Herren! Da ich meine zehn Minuten auch nicht ausschöpfen möchte, stelle ich zusammenfassend fest: Vom Grundsatz her unterstützen wir das Gesetz. Das ist das, was in der ersten Runde möglich war. Wir alle wissen, es ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir werden in einigen Bereichen tatsächlich eigene Besoldungsgruppen brauchen. Ich sehe das bei den Lehrern so, und ich vermute auch, dass es noch einige andere Fachgruppen in der Verwaltung gibt, die eigene Regeln brauchen, damit wir den Wettbewerb auch zukünftig aushalten.
Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE beantrage ich eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte; denn ich bin mir im Augenblick nicht sicher, ob wir mit dem, was sie bei den Tarifpartnern haben wollen, tatsächlich das erreichen, was wir uns vorstellen. Den beiden anderen Punkten werden wir zustimmen. Diese halte ich für sinnvoll.
Den Antrag, den wir gemeinsam eingebracht haben, werden wir natürlich unterstützen. Ich glaube, dass wir damit eine sinnvolle Variante gefunden haben und auch technisch auf der richtigen Seite sind. Dazu kann ich nur sagen: Das hat lange genug gedauert. Jetzt haben wir endlich entsprechende Regelungen geschaffen und sollten hinsichtlich der Rückwirkung das tun, was möglich ist.
Bei der Gesamtabstimmung werden wir uns aus den von mir genannten Gründen der Stimme enthalten. Es ist eine Möglichkeit der Opposition zu sagen: Das Gesetz insgesamt muss sein, aber uns gefallen eben nicht alle Punkte. Wir können uns in Zukunft noch einiges an Verbesserungen vorstellen. - Ich danke Ihnen.
Aber gerne.
Herr Gallert, da auch ich meinen 40. Geburtstag schon zum x-ten Mal feiere, kann ich das, glaube ich, ganz locker so sagen.
Es ist schlicht und ergreifend so, dass es - Herr Daehre ist gerade nicht da; wir alle haben unsere Demografieveranstaltungen hinter uns und wissen das - ab einem gewissen Alter Haltefaktoren gibt, die nichts mit dem zu tun haben, was man mit dem Reiben von Daumen und Zeigefinger ausdrückt. Das sind Dinge wie die Familie und die Verbundenheit mit dem Land. Es ist klar, dass jüngeren Kollegen die Abwanderung etwas leichter fällt.
Aber im Grunde sind wir dabei einer Meinung. Aber so apodiktisch, wie es der Kollege Tullner hier dargestellt hat, nach dem Motto: Wir bezahlen nach Alter - davon halte ich persönlich nichts.
Es geht jetzt nicht darum, dass ich versuchen möchte, bei den Lehrern Leistungsparameter einzuziehen, obwohl ich ansonsten den Vorstellungen von Frau Paschke viel abgewinnen kann. Es ist eher eine Variante, bei der man schaut, wo es einen Mangel gibt und wo man entsprechende Qualifikationen braucht, und dort geht man dann einfach gezielt heran. Ich halte das für sinnvoller, als einfach nach den Jahren zu gehen. - Danke.
Ich stelle gerade mit Begeisterung fest, dass die flexiblen Bedienformen im Verkehrsausschuss zu vorweihnachtlicher Harmonie führen.
Aber ich habe aus dem Finanzausschuss noch eine Frage offen, Frau Rotzsch, die ich Ihnen gern stellen würde, weil sie dort nicht wirklich befriedigend beantwortet worden ist. Der Minister hat gerade ganz stolz darauf hingewiesen, dass Naumburg jetzt auch eine Straßen
bahn hat, die zukünftig sogar aus Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr gefördert wird.
Wir haben im Ausschuss festgestellt, dass sie doppelt gefördert wird. Ich hätte von Ihnen gern eine Begründung, warum ausgerechnet Naumburg zukünftig eine Doppelförderung erhalten soll. Im Ausschuss wurde das als Angebot an den Landtag dargestellt. Offensichtlich gehen Sie auf dieses Angebot ein. Dazu hätte ich jetzt gern eine Erklärung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herrn Rotters Beitrag kann man, glaube ich, nicht mehr mit dem Spruch „Ab ins Heim“, sondern nur noch mit dem Spruch „Ab in die Wohnform“ zusammenfassen. Es ist schon mehrfach gesagt worden: Der positiv zu bemerkende Punkt ist, dass es diesen Gesetzentwurf gibt und dass wir es schaffen, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Gut ist auch - das muss ich neidlos anerkennen -, dass der Ausschuss eine ganze Reihe von Anregungen aufgenommen hat, die im Rahmen der Anhörung und vom Ausschuss für Recht und Verfassung, der noch einmal intensiv tätig geworden ist, gekommen sind. Es ist einer der Gesetzentwürfe, von denen man sagen muss, dass in den Beratungen viele durchgreifende Änderungen umgesetzt worden sind. Diese haben den Gesetzentwurf besser gemacht, als er war, als er im Landtag das erste Mal gelesen worden ist.
Positiv ist auch die Regelung zum Datenschutz, die Sie heute noch einmal per Änderungsantrag einbringen. Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert. Es war am Ende auch der zeitlichen Enge geschuldet, dass wir im Ausschuss keine entsprechende Regelung gefunden haben, die die Bedenken des Datenschutzbeauftragten auf der einen Seite und die Wünsche und Notwendigkeiten der Betreiber auf der anderen Seite in Einklang gebracht hat. Ich halte das für eine sinnvolle Vorgehensweise.
Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Punkten, die wir als FDP-Landtagsfraktion ablehnen, bei denen ich es bedauere, dass wir bei den Beratungen keine Verbesserungen, keine Lösungen gefunden haben. Auf diese Punkte will ich mich jetzt konzentrieren.
Der eine Punkt ist ein eher rechtssystematischer. Ich finde den Gesetzentwurf nach wie vor enorm unhandlich und unübersichtlich. Wir haben das bei der zweiten Lesung im Ausschuss gemerkt. Wir haben angefangen, wild von einer Seite auf die andere zu springen. Wir haben verzweifelt versucht, die Verweise und Bezüge zu finden. Ich glaube, das ist ein Punkt, an dem man im Rahmen der Evaluierung in der nächsten Legislaturperiode sicherlich noch einmal nachschauen wird, ob das wirklich so zielführend ist.
Es kann durchaus sein - das will ich zugestehen -, dass die Betreiber damit klarkommen und dass sich die Sorgen und Probleme, die wir im Landtag damit hatten, als unbegründet herausstellen. Das würde mich freuen. Ich muss aber ganz offen gestehen, dass ich den Gesetzentwurf enorm unhandlich fand und wir alle gemeinsam damit Schwierigkeiten hatten.
Ein Kernpunkt ist für mich natürlich die Frage des Bürokratieabbaus. Ich meine, dass der Gesetzentwurf da nicht weit genug greift. Wir haben nicht den Mut gehabt, das Intervall der heimaufsichtlichen Prüfung überall auf drei Jahre festzulegen, wenn MDK oder Sachverständige im Heim sind. Ich hielte das für richtig. Wir werden künftig auch im Bereich der Heimaufsicht damit zu tun haben, ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen zu können.
Der Punkt ist für mich, dass wir dort prüfen und dort die staatliche Kontrolle konzentrieren, wo es nötig ist. Wenn ein Heimbetreiber über viele Jahre bewiesen hat, dass er ordentlich arbeitet, dass er gesetzestreu arbeitet, dass er im Sinne der Heimbewohner arbeitet, dann halte ich es für gerechtfertigt zu sagen: Okay. Ich muss mit der Aufsicht nicht so häufig kommen. Ich schenke dir auch ein Stück weit Vertrauen. Das heißt nicht, dass man nicht anlassbezogen kontrollieren und Hinweisen nicht nachgehen darf. Ich glaube, wir hätten als Gesetzgeber einen Ansatzpunkt gehabt und hätten überall einen Zeitraum von drei Jahren nehmen können. Aber den Mut haben Sie nicht gehabt.
Wichtig ist aber, dass wir eine Trennung von der Einbindung gesellschaftlicher Gruppen gefunden haben. Darüber haben wir bei der Einbringung lange diskutiert. Ich glaube, es wäre tatsächlich eine schwierige Nummer geworden, wenn die Einbeziehung von gesellschaftlichen Gruppen die Abwesenheit der Heimaufsicht normiert hätte. Das ist ein positiver Aspekt.
Eine große Bedeutung bei der Beratung des Gesetzentwurfes hat die Frage gehabt, wie wir neue, weitere Wohnformen entwickeln können, in denen Herr Rotter
einmal gern leben möchte. Wie kommen wir überhaupt zu neuen Modellen?
Dafür muss ich natürlich ein attraktives Angebot machen. Ich muss dafür Sorge tragen, dass ein Heimbetreiber, wenn er Modelle anbietet, wenn er versucht, neue, attraktive Angebote zu machen, das Modell dann relativ schnell auf den Markt bringen kann. Daher hätte es aus meiner Sicht ausgereicht, das einmalig zu befristen. Von mir aus hätte man gesagt, dass man sich das Ganze nach vier Jahren anschaut und dass es dann entweder eine Genehmigung auf Dauer oder eben keine Genehmigung gibt. Dann brauche ich nicht noch einmal weitere Jahre zu experimentieren.
Auch das sind Punkte, bei denen ich mir gewünscht hätte, dass wir ein bisschen mehr Mut gehabt hätten, als wir mit dem Gesetzentwurf gezeigt haben.
Abschließend will ich nur noch einen Punkt nennen, der für mich wirklich ein Problem ist. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir das Gesetz nennen, und haben im Zuge der Anhörung verschiedene Begriffe für das Gesetz gefunden. Wir haben uns von dem Begriff „Heim“ verabschiedet und reden jetzt von Wohnformen. Es ist sicherlich richtig, dass Menschen, die in diesen Wohnformen betreut werden, nicht gern von Heimen reden, weil dies schon einen etwas stigmatisierenden Charakter hat.
Wir haben aber jetzt das Problem, dass wir mit der Länderhoheit in allen Bundesländern lustige neue Namen und unterschiedliche Begriffe und Bezeichnungen gefunden haben und dass derjenige, der sich länderübergreifend informieren möchte, vor einem Wust von unübersichtlichen Begrifflichkeiten steht und jedes Mal schauen muss, wie das Ganze definiert ist.
Das wird für den Anwender, für die Träger, aber auch für die Bürger, die nach entsprechenden Angeboten suchen, zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Nachdem wir alle unsere Kreativität bei diesem Punkt ausgelebt haben, sollte man in Zukunft vielleicht zu etwas mehr Harmonie in diesem Bereich kommen. Ich denke, das wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, lieber Herr Brumme, manchmal ist es besser, wenn man eine unangenehme Position, die vielleicht nicht bei jedem auf Begeisterung stößt, gleicht einnimmt und nicht erst versucht, sich ein bisschen ins Gebüsch zu schlagen.
Ich glaube, das ist das, was wir heute Abend sehen.
Das ist die Rache dafür, wenn man einmal versucht hat, etwas anderes zu erzählen als das, was eigentlich die Position der Partei ist. Das sollte man vielleicht nicht tun.
Ich kann mir heute eigentlich die meisten Ausführungen zu dem Thema sparen; denn ich habe bereits bei der Einbringung gesagt, was ich davon halte. Daran hat sich auch nichts geändert, weil sich auch an den Parametern ehrlich gesagt nichts Wesentliches geändert hat. Einige Dinge sind natürlich klarer geworden. Der Prozess ist weiter vorangeschritten. Aber eigentlich wussten wir im März alle schon, wohin das Ganze laufen würde.
Deshalb mache ich einige Bemerkungen zum Verfahren. Ich habe die Einbringungsrede noch einmal gelesen, wie alle anderen wahrscheinlich auch. Der Grund dafür, dass das damals nicht gleich abgelehnt worden ist - das hätten wir tun können; dafür hätte es eine Mehrheit gegeben -, sondern an den Ausschuss überweisen worden ist, war, dass man darüber intensiv diskutieren wollte. Ich muss offen gestehen, dass ich das bei der Vielzahl von Gesetzen, die wir im Sozialausschuss hatten, auch nicht mehr ganz so präsent gehabt habe. Der März liegt auch schon einige Tage zurück.
Also habe ich mir den Verlauf der Diskussion noch einmal angesehen und festgestellt - Überraschung, Überraschung! -: Wir haben im Ausschuss ein einziges Mal darüber gesprochen, und zwar genau drei Minuten lang über die Frage des Verfahrens. Nun muss ich offen gestehen: Wenn es dafür Gesprächsbedarf gegeben hätte, dann hätten wir ihn damals decken können und decken müssen. Ich finde es schon schade, wenn man das auf diese Art und Weise niedermacht.
Ich kann allerdings auch Frau Penndorf den Vorwurf nicht ersparen, dass sie es mit sich hat machen lassen. Das ist auch so ein Punkt. Der eine versucht es; der andere lässt mit sich Schlitten fahren. Man hätte das vielleicht ein bisschen anders machen können. Man hätte versuchen können, inhaltlich einzusteigen.
Darüber hinaus - -
- Ja gut, Herr Thiel, es ist so. Man muss auch einmal überlegen, ob man sich dagegen wehrt oder ob man einfach sagt: Superklasse, ich habe zwar einen Antrag eingebracht, aber nach drei Minuten reicht es mir. Man muss eben auch gegen den Versuch angehen, das Ganze einfach für erledigt zu erklären. - Gut, die Regierungsfraktionen haben schnell eingesehen, dass das geschäftsordnungstechnisch inzwischen nicht mehr geht.
Heute sehen wir das, was in einer anderen Partei in Nordrhein-Westfalen neuerdings „parlamentarische Zwänge“ heißt: Man muss eben doch manchmal von der Linie der eigenen Partei oder von der persönlichen Linie abweichen und sich dem Mainstream anschließen.
Deshalb kann ich es heute kurz machen und sagen: Herr Brumme, willkommen im Klub. Das hätten wir, glaube ich, schon im März haben können. Es freut mich, dass Sie sich inzwischen von den Positionen doch haben überzeugen lassen, die auf der Bundesebene erarbeitet werden.
Wir wissen, dass der Weg hin zu einer entsprechenden einkommensunabhängigen Finanzierung nicht leicht werden wird. Wir sehen auch, dass sich eines - unabhängig von der Finanzierungsform, die man wählt - nicht ändern wird: Wir werden in diesem Bereich steigende Kosten haben. Diesbezüglich brauchen wir uns nichts vorzumachen. Wir alle werden viele Mühen auf uns nehmen müssen, um herauszufinden, wie man das möglichst eindämmen kann. Aber wir werden auch akzeptieren müssen, dass wir einen anderen Pflege- und Gesundheitsbedarf bei Ärzten haben, wenn wir älter werden, wenn wir gesund älter werden wollen, und dass diese Leistungen Geld kosten werden.
Wir werden Finanzierungen finden müssen, die neben den entsprechenden Beiträgen und neben den Steuern sicherstellen, dass wir dann, wenn wir ordentlich grau und alt geworden sind, die entsprechende Gesundheitsvorsorge auch noch bezahlen können. Ich glaube, das ist der Weg, den wir in Berlin jetzt gehen, und diesen Weg sollten wir zusammen gehen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte es einmal ganz formal machen. Uns liegt ein Antrag vom 18. März 2010 vor, der am 1. Dezember 2010 im Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorlag.
Punkt 1 des Antrags lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat und in der Gesundheitsministerkonferenz gegen die beabsichtigte Einführung einer einkommensunabhängigen Finanzierung der Krankenversicherung durch Erheben einer Gesundheitsprämie bzw. Kopfpauschale aktiv zu werden.
Der Bundestag hat am 26. November 2010 mit der Mehrheit der Stimmen der CDU/CSU und der FDP dem GKV-Finanzierungsgesetz zugestimmt. Da das GKVFinanzierungsgesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, konnte es auch von der Länderkammer nicht verhindert werden und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit war der erste Punkt, nämlich dass die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat aktiv zu werden, objektiv nicht erfüllbar.
Des Weiteren war die Landesregierung aufgefordert, in der Gesundheitsministerkonferenz dagegen aktiv zu werden. Dazu hat Minister Bischoff vorhin ausführlich deutlich gemacht, dass er dort die Auffassung der Minister der A-Länder vertreten hat und sich für eine solidarische Bürgerversicherung eingesetzt hat.
Punkt 2 - darin liegt, das muss ich sagen, die Crux in Ihrem Antrag - lautet eben nur: Die Landesregierung soll sich auf der Bundesebene für eine Weiterentwicklung
der GKV einsetzen. Es geht eben nicht darum, dass der Landtag dies tut. Dies haben Sie am 1. Dezember 2010 noch nachzubessern versucht. Die Landesregierung kann sich in dieses Verfahren objektiv überhaupt nicht mehr einbringen. Sie kann dies im Höchstfall noch an einer ganz kleinen Stelle tun, nämlich im Bundesrat - -
- Wann denn?
- Wann kann die Landesregierung denn etwas, das im Bundestag verfasst ist - -
- Es gibt im Bundesrat keine Beschlussfassung zum GKV-Gesetz.
Ich habe keine Frage mehr - das hat Frau von Angern bereits erledigt -, sondern ich möchte eine Kurzintervention machen. Diese richtet sich eigentlich mehr auf das, was gerade diskutiert worden ist.
Die Internetpranger brauchen wir nicht.
Wir brauchen auch keine Ausweitung des Prangers in den Zeitungen.
Ich möchte einmal auf einen Punkt hinweisen. Ich glaube, auch Herr Kurze, der diese Zeitungen sehr gern liest, weiß, dass es Unterschiede in den Medien gibt, wie man mit dem Thema umgeht. Es gibt Medien, die gehen damit verantwortungsvoll um. Aber es gibt auch Medien - das konnte man gerade bei Herrn Kachelmann sehen; das ist ein schönes Beispiel dafür -, bei denen man nicht nur das ganze Gesicht zu sehen bekommt, sondern den ganzen potenziellen Täter mit allen Fassetten.
Ich glaube, wir müssen uns hier nicht auf dieses Niveau hinabbegeben und das verallgemeinern.
Frau Präsidentin, es ist eine Bemerkung, keine Nachfrage.
Da wir merken, dass dieses Thema ein Herzensanliegen des Ministers ist, wollte ich noch einmal auf einen Punkt hinweisen. Sie haben im Mittelteil versucht, deutlich zu machen, dass die Anerkennung von Qualifikationen eine Bundesangelegenheit ist. Im letzten Teil hatten Sie ein paar Ansätze genannt, dass auch das Land etwas machen könnte.
Hier im Bundesland ist im Augenblick zu merken - ich vermute, dass Ihnen meine Kollegen fast alle irgendwelche Beispiele dafür nennen können -, dass wir verwaltungsseitig Probleme haben, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. Es kann nicht sein, dass der beschriebene Arzt, aber auch eine ganze Reihe von anderen Be
rufsgruppen in Sachsen-Anhalt nicht arbeiten dürfen, dann in andere Bundesländer gehen, die auch in Deutschland liegen, und dort arbeiten können.
Es kann auch nicht sein, dass man immer wieder vorgetragen bekommt, dass man in der Verwaltung dann doch noch einem solchen Vorbehalt - ich formuliere es höflich - begegnet. Ich glaube, da ist in den Ressorts, im MS, MW, MI und MK, erheblicher Bedarf in Richtung unserer Behörden.
Das andere ist eine Frage, die mich seit Tagen umtreibt. Der Ministerpräsident hat etwas wegweisender aufgezeigt, was er sich an Zuwanderung vorstellt. Ich habe das nicht ganz verstanden. Ich habe mich als Katholik durchaus gefreut, dass ich hier im Bundesland zukünftig willkommen bin.
Aber ich wollte von Ihnen, weil der Ministerpräsident leider nicht zu diesem Thema redet, einmal hören, was sich die Landesregierung in diesem Fall vorstellt, wen sie im Auge gehabt hat und wie sie sich vorstellt, dieses Problem der Zuwanderung in dem Bereich zu lösen.
Ja. - Herr Minister, ich finde es sehr gut, dass Sie sich dem Thema widmen wollen. Aber Sie haben es jetzt wieder relativiert. Es geht nicht um Vertreter der Berufsgruppen, von denen wir hier im Bundesland mehr als genug haben. Ich habe genau wegen dieser Relativierung, die man immer wieder hört, die Sorge, dass wir einen elementaren Fehler machen.
Wir sagen: Der Arbeitsmarkt zieht jetzt an; wir haben eigentlich noch genügend Arbeitskräfte. Wir wissen aber alle, dass wir in Zukunft auf alle Ressourcen zugreifen müssen; ich sage ganz bewusst: auf alle Ressourcen.
Aber in der Verwaltung herrscht immer noch das Denken vor, wir haben eigentlich genug. Aus diesem Denken heraus - das haben Sie völlig zu Recht beschrieben - sind diese ganzen Verfahren passiert.
Zumindest beim medizinischen Personal, bei den Ärzten und bei den Krankenschwestern, sehen wir es im Augenblick schon. Auch ihnen wird hier die Arbeitserlaubnis verweigert, während sie in anderen Bundesländern arbeiten können. Ich glaube, dass man nicht abwarten kann, bis wir das Problem wirklich haben, sondern dass hier tatsächlich ein Umdenken stattfinden muss bei den Behörden.
Das muss bald stattfinden, weil wir auch in den nächsten zehn, 20 Jahren nicht genügend junge Ärzte selber ausbilden können. Das heißt, wir werden auf Zuwanderung angewiesen sei. Die nehmen keinem den Arbeitsplatz weg. Ich glaube, das ist ein Punkt, den man auch klar sagen muss.
Mich macht das fast sprachlos, was Sie alles Hübsches erzählt haben. Ich möchte trotzdem nur zu einem einzigen Punkt kommen. Sie hatten zu Anfang Ihres Vortrages gesagt, dass Sie der Meinung sind, dass nach Deutschland jeder zuwandern darf und dass wir alle beruflichen Qualifikationen anzuerkennen hätten - ich vermute, Sie meinen, als gleichwertig.
Ich nenne einmal ein extremes Beispiel aus dem medizinischen Bereich. Es gibt auf diesem wunderschönen bunten Erdball durchaus Kulturen, die ein völlig anderes, ganzheitliches Medizinbild haben, nicht wie bei uns in Fachgliederungen gespalten, sondern mit einer völlig anderen Vorstellung dazu.
Soll ich mir also vorstellen, dass jemand, der aus einer völlig anderen Kultur mit einem völlig anderen Medizinzugang kommt, wenn er hierher kommt, sofort eine Approbation als Arzt bekommt und hier zukünftig arbeiten darf?
Jetzt habe ich keine Frage mehr, sondern nur eine Zwischenbemerkung. - Ich glaube, das ergibt sich eben nicht. Das alles sind Dinge, die man nicht so pauschal und platt darstellen kann, wie sie hier in den letzten zehn Minuten dargestellt worden sind. Wir müssen mit den Aspekten differenziert umgehen.
Ich halte es für wichtig, dass wir zu einem zügigeren Anerkennungsverfahren kommen, wie Herr Miesterfeldt das gesagt hat. Aber natürlich kann ich nur berufliche Gruppen und Abschlüsse anerkennen, die einigermaßen kompatibel sind.
Denn wir müssen unserer Bevölkerung ein sicheres Gefühl geben, dass sie, egal ob sie nun zu einem Mediziner, zu einem Handwerker oder zu einem Unternehmer gehen, eine entsprechende Qualität bekommen,
damit wir nicht hinterher in der Bevölkerung eine ganz andere Reaktion bekommen, die wir alle nicht haben wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten heute Morgen das große Glück, drei Herren hören zu dürfen, die sich berufen fühlen, Ministerpräsident dieses Bundeslandes zu werden. Ich muss ganz ehrlich sagen, Herr Ministerpräsident, ich vermisse Sie jetzt schon.
Zum Thema. Die FDP steht ganz klar dazu, dass jede Generation nur das ausgeben darf, was sie auch selber erwirtschaftet. Ich finde es nur fair und gerecht, wenn keine Generation auf Kosten der anderen lebt.
Das, was wir in den vergangenen Jahren in allen öffentlichen Haushalten der Bundesrepublik Deutschland gemacht haben, übrigens über lange Zeit immer mit der Erwartung, dass die jüngere Generation größer sein würde, dass sie mehr Geld zur Verfügung haben würde und demzufolge die Schulden, die die ältere Generation gemacht hat, würde finanzieren können, hat dazu geführt, dass inzwischen alle öffentlichen Haushalte in einer außerordentlich schwierigen Situation sind.
Mich ärgert, wenn man dies auch noch damit begründet, wir würden dies nur für die kommende Generation tun. Problematisch ist, dass diese Generation nicht gefragt wird.
Sie hat doch gar keine Chance, dazu etwas zu sagen, weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht wahlberechtigt ist. Die jungen Leute bekommen dann, wenn sie 18 sind, eine Aufgabe aufgebürdet, für die ich persönlich keine Verantwortung übernehmen möchte.
Ein weiterer Punkt: Herr Gallert, es ist einfach zu sagen: Wir haben ein Steuersystem mit Problemen; wir müssen einfach mehr Steuern einnehmen. Wenn das so einfach wäre, dann hätten das sicherlich auch schon andere Staaten geschafft. Es hat ein paar Feldversuche auf diesem Erdball gegeben, die nicht besonders erfolgreich waren. Nach diesen hat man bei seinen Bürgern dafür werben müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass sie überhaupt dageblieben sind und zum Bruttosozialprodukt beigetragen haben.
Ich muss offen sagen, es hört sich gut an zu sagen: Reiche besteuern! Es wird aber dann schwierig, wenn es konkret wird, weil man dann immer sagen muss, wer denn die Reichen sind, die das bezahlen sollen.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere von Ihnen Dagobert Duck im Auge hat, der im Goldspeicher baden geht. Nein, das tut er nicht.
- Ich kenne Ihr Konzept. Viele der Leute werden künftig in einem anderen Bundesland, in einem anderen Staat ihre Steuern bezahlen. Sie werden sich wundern, wie schwierig es wird, das umzusetzen, was Sie sich hier vorstellen.
Da gerade die Zurufe kamen, will ich das einmal aufnehmen. Der eine oder andere in Ihrer Partei hat noch ein paar Schwierigkeiten damit. Ich denke, er könnte von seinem Vermögen auch einmal etwas abgeben.
- Es gibt bei Ihnen einige in der Partei, Herr Gallert, die ich für das, was sie tun, sehr respektiere. Aber zunehmend merke ich, dass auch dort inzwischen ein bisschen Apparatschik Einzug hält und man das eine oder andere Wohlleben doch ausleben möchte.
- Herr Gallert, wir haben bei uns keine Leute, die Geld verdienen und behaupten, dass sie Wohltäter der Menschheit seien. Das machen Sie. Sie behaupten auf der einen Seite immer, Sie seien die Guten. Das ist ein bisschen wie Wasser predigen und Wein trinken, Herr Gallert. Ich glaube, das ist unehrlich und das sollten wir nicht tun.
Meine Damen und Herren! Wie sieht die Zukunft für Sachsen-Anhalt aus? - Ja, wir werden dafür Sorge tragen müssen, dass wir keine neuen Schulden aufnehmen. Schaffen wir das mit dieser Regel? - Diesbezüglich - das muss ich ganz offen gestehen - teile ich ein bisschen die Auffassung von Herrn Gallert.
Wir werden zukünftig sehen, wie Volkswirte das interpretieren. Wie bei der alten Verschuldungsregel, die interpretiert worden ist, werden wir an dieser Stelle auch neue Interpretationen hören. Die werden wahrscheinlich noch feiner ziseliert sein, aber nicht weniger eloquent.
Aber auf ein Instrument müssen wir hinweisen. Herr Bullerjahn hat das heute vorgetragen und er hat sehr schön am Schluss gesagt: Jetzt haben es alle gehört. Ihr wisst alle, was ihr heute beschließt. Kommt mir im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr bitte nicht damit, dass ihr es nicht gewusst hättet, liebe Bildungspolitiker, liebe Sozialpolitiker, liebe Wirtschaftspolitiker. Ihr alle habt es gewusst.
Es geht nämlich nicht nur um den Umstand, dass wir heute in der Landeshaushaltsordnung eine Verschuldungsregel beschließen; vielmehr sind wir auch dabei, mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Der Bund wird damit ganz anders umgehen, wenn wir gegen diese Regelung verstoßen sollten. Das heißt schlicht und ergreifend: Wir werden zukünftig weniger Geld haben.