Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 49. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der fünften Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie alle ganz herzlich begrüßen.
Ich leite über zu den Entschuldigungen der Mitglieder der Landesregierung. Für die 26. Sitzungsperiode des Landtages liegen mir folgende Entschuldigungen vor:
Staatsminister Herr Robra hat sich für beide Sitzungstage entschuldigt. Er nimmt in Mainz an der Sitzung des ZDF-Fernsehrates teil.
Zweitens. Minister Herr Bullerjahn ist erkrankt und wird deshalb an beiden Tagen nicht anwesend sein. Ich möchte ihm von dieser Stelle aus auch vom Hohen Hause die Wünsche für eine baldige Genesung übermitteln.
Ministerin Frau Professor Dr. Kolb fehlt in der heutigen Sitzung ganztägig. Sie nimmt am 3. Bundeskongress PPP in Bad Godesberg teil und wird dort einen Vortrag zu diesem Thema halten müssen. Nachträglich hat Frau Professor Kolb angezeigt, dass sie am morgigen Freitag nur bis 15.30 Uhr anwesend sein kann. Sie wird Ministerin Frau Dr. Kuppe bei einem Termin vertreten und an einem Jahresempfang für Sportler in Halle teilnehmen. - So viel zu den Entschuldigungen der Mitglieder der Landesregierung.
Ich darf dann - mit Ihrer freundlichen Erlaubnis - zur Tagesordnung überleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Tagesordnung für die 26. Sitzungsperiode liegt Ihnen Folgendes vor:
Die Fraktion der SPD hat eine Regierungsbefragung zum Thema „Opferschutz und Haftentlassenennachsorge in Sachsen-Anhalt“ beantragt. Der Antrag, meine Damen und Herren, liegt Ihnen in der Drs. 5/1646 vor und wird unter Tagesordnungspunkt 28 am morgigen Freitag als erster Punkt behandelt.
Die Fraktion DIE LINKE hat eine Aktuelle Debatte zum Thema „Schlussfolgerungen aus dem Ende des Prozesses um den Tod von Oury Jalloh“ beantragt. Mir wurde am 10. Dezember 2008 mitgeteilt, dass die Fraktion DIE LINKE ihren Antrag in der Drs. 5/1648 zurückgezogen habe. Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer hat mir mitgeteilt, dass er eine Erklärung zu diesem Thema abgeben werde.
Herr Präsident, die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 9 - Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über
Meine Damen und Herren! Weitere Wünsche zur Tagesordnung sehe ich nicht. Dann lasse ich abstimmen. Wer mit der Tagesordnung in dieser Form einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Tagesordnung so bestätigt worden und unsere Geschäftsgrundlage ist damit gegeben.
Zum zeitlichen Ablauf der 26. Sitzungsperiode. Wir werden heute gegen 18.30 Uhr die Sitzung beenden, weil einige Fraktionen anschließend noch Veranstaltungen haben.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass heute in der Zeit von 11 Uhr bis 11.30 Uhr im Plenarsaal einige Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Landtages gemacht werden. Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, damit Sie nicht unruhig werden, wenn Sie fotografisch aufgenommen werden. Sie können dann gern Ihren Schlips noch einmal geraderücken.
Meine Damen und Herren! Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Herr Ministerpräsident Böhmer seine Erklärung abgibt, bevor wir zu Punkt 1 der Tagesordnung kommen, also eine Erklärung vor Eintritt in die Tagesordnung. - Ich sehe überall Nicken.
Meine Damen und Herren! Am Montag dieser Woche hat das Landgericht Dessau im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh die beiden angeklagten Polizisten erstinstanzlich freigesprochen. In der Folge haben sich sowohl die Medien als auch Abgeordnete hier im Hause erneut zu dem Gerichtsverfahren zu diesem tragischen Todesfall geäußert.
Ich darf in Erinnerung bringen, dass sich der Landtag im Jahr 2005 mit diesem Unglücksfall befasst hat und in einem Beschluss sein Bedauern zum Tod von Herrn Oury Jalloh zum Ausdruck gebracht hat. Es ist nachvollziehbar, dass ein Vorgang, bei dem ein Mensch in einer Polizeizelle, also in Obhut des Staates, zu Tode kam, die Öffentlichkeit und den Landtag weiter beschäftigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem erstinstanzlichen Urteil zum Tode des 23-jährigen Asylbewerbers Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau hält es die Landesregierung für notwendig, vor Ihnen und damit vor der Öffentlichkeit unseres Landes dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Der nicht natürliche Tod einer im staatlichen Gewahrsam befindlichen Person hat uns nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle. Landtag und Landesregierung haben bereits am 3. März 2005 hier im Landtag über diesen Vorgang debattiert. Bereits damals
Wir sind davon ausgegangen, dass die sehr umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen eine lückenlose Aufklärung ermöglichen würden. Es sollte geklärt werden, ob die vor Ort handelnden Personen geltende Vorschriften sorgfältig beachtet haben und ob sie situations- und fristgerecht entschieden und gehandelt haben. Diese lückenlose Aufklärung war offenbar bisher nicht möglich.
Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abzuwenden.
Die Staatsanwaltschaft wird in eigener Zuständig prüfen, ob sie Revision einlegt und ob sie ein Verfahren wegen eventueller uneidlicher Falschaussagen eröffnet.
Unabhängig davon hat das zuständige Ministerium des Innern eine Reihe von Maßnahmen veranlasst, die eine Wiederholung eines solchen Ereignisses ausschließen.
Die vorgesetzten Polizeibeamten, vom Dienstgruppenleiter bis zum Revierleiter, haben kritischer zu überprüfen, ob eine Ingewahrsamnahme rechtmäßig ist oder ob Ablehnungsgründe vorliegen. Hilflose Personen, die medizinischer Betreuung bedürfen, dürfen nicht in Polizeigewahrsam genommen werden. Die Zusammenarbeit mit Ärzten zur Feststellung der Gewahrsamstauglichkeit wurde auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt.
Die Pflichten zur Durchsuchung der Gewahrsamszellen und zur Dokumentation dieser Durchsuchung wurden deutlich ausgeweitet. Mit der Videoüberwachung der Flure vor den Gewahrsamszellen wurde zusätzlich zu den Brandmeldesystemen ein weiteres Warnsystem geschaffen.
Die damals dort tätigen Mitarbeiter sind auf andere Arbeitsplätze umgesetzt worden. Es hat einen vollständigen Personalwechsel gegeben. Die bereits eröffneten Disziplinarverfahren werden nach Ergehen eines rechtskräftig gewordenen Gerichtsurteils fortgesetzt werden.
Die Landesregierung kann das Unverständnis der Angehörigen und Freunde des Verstorbenen über die noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge nachvollziehen. Wir bitten aber auch sie um Verständnis dafür, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln unseres Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen können.
Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt. Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang vollständig aufzuklären. Unabhängig von dem in Rede stehenden Ereignis sieht die Landesregierung in der Stärkung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Polizei sowie innerhalb unserer Gesellschaft und damit auch im Abbau von Fremdenfeindlichkeit eine fortbestehende Aufgabe und Verpflichtung. Wir sind allen dankbar, die sich bereit erklären, in unserem Netzwerk für Demokratie und Toleranz weiterhin mitzuarbeiten. - Danke.
Herr Ministerpräsident, ich möchte mich für Ihre Erklärung bedanken. - Mit Ihrer Erlaubnis leite ich jetzt zur Tagesordnung über.
Die erste Beratung über den Gesetzentwurf wurde in der 32. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2007 durchgeführt. Die zweite Beratung fand in der 47. Sitzung des Landtages am 13. November 2008 statt.
Für die Berichterstattung rufe ich jetzt den Abgeordneten Herrn Thomas Madl auf. Anschließend werde ich die Landesregierung darum bitten, das Wort zu ergreifen. Ich nehme an, dass Minister Herr Hövelmann das Wort nehmen wird. Danach treten wir in die Debatte ein. - Herr Madl, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte bereits in der 47. Sitzung des Landtages am 13. November 2008 sehr ausführlich über die Beratung im Innenausschuss Bericht erstattet, weshalb ich mich im Folgenden auf die Vorgänge im Zeitraum zwischen dem 13. November 2008 und heute beschränken möchte. Ich verweise ausdrücklich auf meine Berichterstattung im Plenum am 13. November 2008.
Der Innenausschuss befasste sich in zahlreichen Sitzungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Im Ergebnis der Beratungen legte er dem Landtag am 13. November 2008 eine Beschlussempfehlung vor und empfahl, den inzwischen geänderten Gesetzentwurf erneut zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres zu überweisen und den Finanzausschuss mit der Mitberatung zu beauftragen. Dieser Empfehlung folgte das Plenum.
In der 44. Sitzung am 17. November 2008 befasste sich der Ausschuss für Inneres ein weiteres Mal mit diesem Thema und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.
Der Finanzausschuss schloss sich dieser Beschlussempfehlung an, sodass sich der Innenausschuss in der 46. Sitzung am 27. November 2008 abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen konnte.