Protokoll der Sitzung vom 06.07.2006

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 4. Sitzung des Landtages der fünften Wahlperiode. Dazu möchte ich alle Anwesenden und auch die Gäste herzlich begrüßen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Es liegen folgende Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung vor:

Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer entschuldigt sich für den heutigen Sitzungstag ab 17 Uhr aufgrund der Vorbereitung einer Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006.

Frau Ministerin Professor Dr. Kolb nimmt ebenfalls an der Bundesratssitzung teil und ist deshalb am Freitag ganztägig abwesend.

Herr Minister Professor Dr. Olbertz entschuldigt sich für den heutigen Sitzungstag ab 17 Uhr. Er überreicht den Abiturienten des Paul-Gerhardt-Gymnasiums in Gräfenhainichen die Abiturzeugnisse. - Das ist lobenswert.

Am 7. Juli 2006 ist Professor Olbertz ab 14 Uhr entschuldigt. Er wird das Grußwort zum Festakt anlässlich der Gründung der Staatskapelle Halle halten.

Staatsminister Robra ist am heutigen Tag ab 15 Uhr entschuldigt. Er nimmt an der Bund-Länder-Abstimmung zum Korb 2 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin teil.

Entgegen dem angekündigten Fernbleiben wird Minister Herr Jens Bullerjahn an beiden Tagen an der Sitzung teilnehmen. - Das sind die Entschuldigungen der Landesregierung.

Meine Damen und Herren! Ich leite jetzt über zu unserer heutigen Tagesordnung. Die Tagesordnung für die 3. Sitzungsperiode liegt allen vor.

Die Fraktion der CDU und die Fraktion der Linkspartei.PDS haben fristgemäß je ein Thema für die Aktuelle Debatte eingereicht. Gemäß der Verständigung im Ältestenrat schlage ich vor, die Aktuelle Debatte zu beiden Anträgen formal als Tagesordnungspunkt 28, wie schon im Zeitplan ausgedruckt, in die Tagesordnung aufzunehmen und als ersten Gegenstand am morgigen Freitag zu behandeln.

Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 5/135 mit dem Titel „Zu Gast bei Freunden - weltoffenes Deutschland, weltoffenes Sachsen-Anhalt“ sowie der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/136 mit dem Titel „Missmanagement in der Liegenschaftsverwaltung Sachsen-Anhalts“ würden also in dieser Reihenfolge als Tagesordnungspunkte 28 a und 28 b eingeordnet.

Der guten Ordnung halber: Zum Tagesordnungspunkt 4 ist im Ältestenrat vereinbart worden, zusätzlich den Tagesordnungspunkt 4 b für den Fall aufzunehmen, dass der Ausschuss für Recht und Verfassung zum verfassungsgerichtlichen Verfahren in Sachen Besoldungsrecht eine Beschlussempfehlung vorlegt. Dies ist mit der Drs. 5/137 geschehen und wir werden den Tagesordnungspunkt 4 b dann behandeln.

Meine Frage in die Runde: Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Bitte schön, Herr Dr. Thiel.

Herr Präsident, namens meiner Fraktion und in Abstimmung mit den anderen Fraktionen beantrage ich, die Tagesordnungspunkte 26 und 27 morgen in einer verbundenen Debatte zu behandeln.

Das ist lobenswert. Dagegen gibt es sicherlich keinen Widerspruch. Dann werden wir morgen so verfahren. Das verkürzt sicherlich das gesamte Verfahren ein Stückchen. Herzlichen Dank dafür.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann gehe ich davon aus, dass Sie keinen Widerspruch einlegen. Damit ist die Tagesordnung für den heutigen und morgigen Tag so bestätigt, meine Damen und Herren.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 1:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/45

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/95

Die erste Beratung fand in der 2. Sitzung des Landtages am 8. Juni 2006 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Es ist im Ältestenrat verabredet worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Ich gebe jetzt Herrn Dr. Schellenberger das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 2. Sitzung des Landtages am 8. Juni 2006 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Beratung überwiesen worden.

Der Gesetzentwurf enthält den nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt erforderlichen Zustimmungsbeschluss zu dem von der Landesregierung ausgehandelten Vertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006. Dieser Vertrag regelt die Verteilung der staatlichen Zuwendungen an die jüdischen Gemeinden und deren Landesverband und räumt dem Land mehr Prüfrechte bezüglich der Mittelverwendung ein, nachdem es in den Jahren zuvor innerhalb und zwischen den Gemeinden Unstimmigkeiten über die Verteilung und den Umgang mit den Landesmitteln gegeben hatte.

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 21. Juni 2006 nahm das Kultusministerium zudem zu einigen Nachfragen der Abgeordneten bezüglich des Vertrages Stellung. Gleichwohl wurde die breite Zustimmung der Fraktionen zu dem Vertragswerk noch einmal deutlich.

Die in der Sitzung erstellte Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf enthält ausschließlich Änderungen, die der Ausschuss zum Zwecke eines rechtstechnisch

korrekten Vorgehens auf Anregung des GBD aufnahm. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf mit 10 : 0 : 1 Stimmen auf den Weg gebracht.

Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Da keine Debatte vereinbart ist, komme ich zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/95.

Erstens. Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Ich gehe davon aus, dass niemand eine Einzelabstimmung verlangt. - Ein solches Begehren sehe ich nicht. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit sind die Einzelbestimmungen angenommen worden.

Zweitens. Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zum Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Es ist so beschlossen.

Drittens. Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 1 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde - Drs. 5/117

Gemäß § 45 unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine Damen und Herren, in der Drs. 5/117 insgesamt fünf Kleine Anfragen für die heutige Fragestunde vor.

Ich rufe zu der Frage 1 die Abgeordnete Frau Barbara Knöfler von der Linkspartei.PDS auf. Es geht um die Personalentwicklung im Justizvollzug. Die Antwort wird Frau Ministerin Professor Kolb geben. - Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Durcharbeiten der Koalitionsvereinbarung der von CDU und SPD geführten Landesregierung bezüglich der Personalentwicklung von Justizvollzug und Polizei war festzustellen, dass bei der Polizei jährlich Einstellungen von jungen Beamtinnen und Beamten vorgesehen sind. Heißt also, für die Polizei sollen jährlich Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, ausgebildet und übernommen werden; siehe Seite 32 der Koalitionsvereinbarung, Abschnitt Polizei, erster Absatz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das Durchschnittsalter im Polizeivollzugsdienst und im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst in den Vollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt und ist die Übernahme von Polizistinnen und Polizisten nach deren Umschulung, wie bisher geschehen, rechtssicher? Bitte begründen.

2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter sind für die Einstellung über den Einstellungskorridor bei der Polizei und im Justizvollzug in den Jahren 2006 bis 2011 jährlich vorgesehen und sind auch aus allen anderen Bereichen der Landesbediensteten Einstellungen angedacht? Wenn ja, aus welchen Bereichen und wie viele?

Danke schön. - Ich bitte die Frau Ministerin um die Antwort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Knöfler von der Linkspartei.PDS namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Durchschnittsalter im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt beträgt aktuell 43,27 Jahre. Das Durchschnittsalter der Polizeivollzugsbeamten beträgt 44,1 Jahre. Die Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, Personalbedarfe im mittleren Justizvollzugsdienst insbesondere durch die Übernahme von Polizeivollzugsbeamten des mittleren Dienstes zu decken.

In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass die Übernahme der Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst ohne Laufbahnwechsel erfolgt. Das heißt, die Beamten verbleiben auch weiterhin in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Damit bleiben alle Rechte aus dem Status des Polizeibeamten unberührt. Diese aus der Sicht der Betroffenen vorteilhaften Konditionen haben dazu geführt, dass die Übernahme als eine attraktive Option der Verwendung in einem anderen Aufgabenbereich auch genutzt worden ist.

Zu Frage 2: Im Jahr 2009 wird die JVA Burg mit 650 Haftplätzen in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme dieser Anstalt wird sich natürlich auch auf die anderen Bereiche des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt auswirken. Das heißt, davon sind dann auch die Personalbedarfe betroffen. Aus diesem Grunde wird derzeit in meinem Haus ein neues Vollzugskonzept erarbeitet, damit ab dem Jahr 2009 unter den dann neuen Bedingungen eine effiziente und effektive Anstaltsstruktur entstehen kann. Das beinhaltet auch die Analyse und die Berechnung der dafür erforderlichen Personalbedarfe. Sobald die Ergebnisse dieser Personalbedarfsberechnung vorliegen, lässt sich dann auch der Einstellungsbedarf für den Justizvollzug für die Jahre 2007 bis 2011 konkret darlegen.

In den letzten Jahren ist der Personalbedarf im mittleren Dienst ausschließlich über Landesbedienstete gedeckt worden. Dies wird im Zweifelsfall auch künftig so sein. Jedoch sind wir angesichts des steigenden Durchschnittsalters bestrebt, auch einen bedarfsgerechten Einstellungskorridor für junge Anwärterinnen und Anwärter zu eröffnen.

Für den Bereich der Polizei ist Folgendes zu sagen: Nach dem Personalkonzept zur Gewährleistung der inneren Sicherheit für die Jahre 2003 bis 2010 war bisher vorgesehen, jährlich 72 Einstellungen bei der Polizei vorzunehmen. Dieses Konzept wird derzeit mit dem Ziel der Erweiterung des Einstellungskorridors im Innenministerium überarbeitet.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Ich komme dann zur Frage 2, die der Abgeordnete Herr Guido Kosmehl von der FDP stellt. Es geht um Leasingfahrzeuge. Die Antwort wird der Minister des Innern Herr Holger Hövelmann geben. - Bitte schön, Herr Abgeordneter.