Gunnar Schellenberger
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist vom Landtag in der 73. Sitzung am 18. März 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden.
Die Fraktion DIE LINKE brachte zum Ausdruck, sie wende sich mit ihrer Gesetzesinitiative der Problematik zu, dass mit dem Inkrafttreten der zwölften Schulgesetznovelle in einer Reihe von Fällen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die bislang aufgrund ihrer sozialen Situation die Fahrtkosten durch die Träger der
Schülerbeförderung vollständig erstattet bekommen hätten, eine Schlechterstellung erführen, da sie nun die vorgeschriebene Eigenbeteiligung von 100 € entrichten müssten.
In der 77. Sitzung des Landtages am 17. Juni 2010 hat auch die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht, der zur federführenden Beratung ebenfalls in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres überwiesen worden ist.
Zu den Änderungen, die durch diesen Entwurf im Schulgesetz angestrebt wurden, zählten - Sie gestatten mir, dass ich das komplett aufzähle - insbesondere:
• die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung für das Kultusministerium, um zu ermöglichen, auch für die Ergänzungsschulen notwendige Regelungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit zu schaffen;
• die Aufhebung der Befristung des Verfahrens der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter nach § 31 des Schulgesetzes;
• die Aufnahme der Verpflichtung in § 40 Abs. 4, dass Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ihre Schulpflicht grundsätzlich in Sachsen-Anhalt erfüllen;
• die Aufhebung einer bevorzugten Behandlung für Schülerinnen und Schüler von Ersatzschulen mit besonderer pädagogischer Bedeutung bei der Schülerbeförderung bzw. bei der Kostenerstattung im Gegensatz zu den Schülerinnen und Schülern, die eine öffentliche Schule oder eine Ersatzschule ohne das Prädikat „besondere pädagogische Bedeutung“ besuchen (§ 71);
• die Aufnahme einer gesonderten Regelung für Freie Waldorfschulen, da die Schülerbeförderung nach § 71 Abs. 2 und die Fahrtkostenentlastung nach § 71 Abs. 4a nach der Entfernung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform bemessen werden, die Freien Waldorfschulen aber nicht über eine entsprechende Schulform im Sinne des § 3 Abs. 2 des Schulgesetzes verfügten;
• die Ausdehnung des Geltungsbereichs des § 44 von den Schulen in Landesträgerschaft auf die diesen angeschlossenen Schülerwohnheime, um dort bei Verstößen künftig ebenfalls die nach dem Schulgesetz vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung kommen zu lassen.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag am 17. Juni 2010 auch einen Änderungsantrag - wie Sie, Herr Präsident, das bereits ausgeführt haben - der Fraktion der FDP in die Ausschüsse überwiesen. Intention des Änderungsantrages war es unter anderem, die im Gesetzentwurf enthaltene Bestimmung, wonach Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen aus Sachsen-Anhalt ihre Schulpflicht grundsätzlich in Berufsschulen des Landes erfüllen sollen, aufzuheben.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur führte am 29. September 2010 eine Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen und dem Änderungsantrag durch. Zu der Anhörung waren 18 Verbände und Institutionen eingeladen worden.
Zu Beginn der Beratung am 27. Oktober 2010 fasste der Ausschuss mehrheitlich den förmlichen Beschluss, die weitere Beratung und Beschlussfassung auf der Grundlage des Regierungsentwurfs durchzuführen. Auf diesen Gesetzentwurf waren auch die Änderungsanträge, die von allen Fraktionen eingebracht wurden, gerichtet.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf, die mit 6 : 4 : 0 Stimmen verabschiedet wurde. Die mitberatenden Ausschüsse wurden vom Bildungsausschuss gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 1. Dezember 2010, für den die abschließende Beratung zu der Schulgesetznovelle anberaumt wurde, vorzulegen.
Dieser Bitte sind die mitberatenden Ausschüsse nachgekommen. Der Ausschuss für Finanzen hat sich am 17. November 2010, der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 24. November 2010 und der Ausschuss für Inneres am 26. November 2010 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis ihrer Beratungen haben die drei Ausschüsse der vorläufigen Beschlussempfehlung jeweils mehrheitlich zugestimmt.
Mit Schreiben vom 23. November 2010 legte der GBD eine weitere Stellungnahme vor, die sich mit § 30 Abs. 5 Satz 3, die Frage der Erstattung der Fahrtkosten bei Unterbringung in einem Schülerwohnheim betreffend, beschäftigte.
In der abschließenden Beratung am 1. Dezember 2010 übernahm der Ausschuss aus dem Papier des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes den Vorschlag, dem § 71 einen Absatz 8 hinzuzufügen, um eine Klarstellung des beabsichtigten Regelungsinhalts zur Erstattung der Fahrtkosten bei Unterbringung in einem Schülerwohnheim zu schaffen, sowie den Vorschlag zur Veränderung der zunächst vorgesehenen Inkrafttretensregelung des Gesetzes. Das bezieht sich auf die Verschiebung vom 1. Januar auf den 1. Februar 2011.
Im Ergebnis der Beschlussfassung ist die Beschlussempfehlung entstanden, die den Mitgliedern des Landtages nunmehr vorliegt und die vom Ausschuss mit 7 : 4 : 0 Stimmen verabschiedet wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Beschlussempfehlung - auf diesen möchte ich an dieser Stelle etwas näher eingehen - ist die Änderung bzw. Erweiterung des § 71 des Schulgesetzes. Das hat etwas mit dem Oberverwaltungsgericht zu tun, das ich beim letzten Mal zitiert habe. Es geht um das, was wir als wesentlich dargestellt haben. Gestatten Sie mir daher bitte, dass ich die wesentlichen Punkte heute noch einmal darstelle. Es dauert also noch ein bisschen.
Bei der Erweiterung des § 71 des Schulgesetzes stehen drei Aspekte im Vordergrund:
Erstens die Aufhebung der bevorzugten Behandlung von Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung bei der Schülerbeförderung. Das heißt im Klartext: Der bislang geltende Text des § 71 sah für Schülerinnen und Schüler von Ersatzschulen mit besonderer pädagogischer Bedeutung eine bevorzugte Behandlung bei der Schülerbeförderung vor.
Die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt in einem Beschluss vom 11. Februar 2010 hat unter Verweis auf die Gesetzesänderung durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt vom 14. Juli 2009 über die bisher einbezogenen Freien Waldorfschulen hinaus auch anderen Ersatzschulen eine besondere pädagogische Bedeutung im Sinne von § 71 zuerkannt. Diese Ausweitung war aber unsererseits nicht gewollt. Deshalb war es aus Gründen der Gleichbehandlung erforderlich, diese Regelung insgesamt, also auch für die Freien Waldorfschulen, zu streichen.
Zweitens die Zuordnung der Freien Waldorfschulen bei der Schülerbeförderung nach § 71 Abs. 2 und bei der Fahrtkostenentlastung nach § 71 Abs. 4a des Schulgesetzes. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht nach § 71 Abs. 2 und die Fahrtkostenentlastung nach § 71 Abs. 4a bemessen sich nach der Entfernung zu der nächstgelegenen Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform.
Da Freie Waldorfschulen über keine entsprechende Schulform im Sinne des § 3 Abs. 2 des Schulgesetzes verfügen, bedurfte es hier einer gesonderten Festlegung. Die Zuordnung erfolgte wegen der besonderen Konzeption der Freien Waldorfschulen, die keine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen hat, auf der Grundlage der altersbezogenen Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler.
Drittens die Bestätigung der Beförderungs- oder Erstattungspflicht bei Besuch eines Wohnheimes. Auch das ist relativ wichtig für dieses Gesetz. Dazu gibt es eine Klarstellung:
Mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes ist die Beförderungs- oder Erstattungspflicht für den Weg zu Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten in das Gesetz aufgenommen worden. Für die Finanzierung dieser neuen Verpflichtung wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Zwölften Gesetz in § 71 Abs. 7 eine dem Konnexitätsprinzip genügende Regelung aufgenommen. Es handelt sich dabei um eine Spitzabrechnung.
Nach einer zwischenzeitlichen Auslegungsdifferenz im Land bezüglich der Zuständigkeit für den Weg zwischen Wohnsitz und Schülerwohnheim wird mit der Hinzufügung eines neuen Absatzes 8 in § 71 die ursprüngliche Intention klargestellt. Nutzt eine Schülerin oder ein Schüler ein Schülerwohnheim, so gilt für eine wöchentliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz und Schülerwohnheim die Beförderungs- oder Erstattungspflicht. Zuständig ist der Träger der Schülerbeförderung, in dessen Kreis der Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers liegt.
Diese Regelung hat demnach einen klarstellenden Charakter. Sie ist bereits ab dem Inkrafttreten des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes anzuwenden. Das ist also ein Ist-Bestand. Deshalb ist es die ursprüngliche Intention; dies sei noch einmal betont.
Abschließend noch einige Anmerkungen zu kleinen Änderungen, auf die ich fast verzichten könnte. Aber es geht hierbei unter anderem um Bewerbungsmöglichkeiten für Schulleiterinnen und Schulleiter, so genannte Hausbewerbungen.
In einer Übergangsregelung zu § 31 wurde klargestellt, dass bei der Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen
und Schulleitern, wenn die öffentliche Ausschreibung vor dem 1. Februar 2011 erfolgt ist, das Gesetz in der vor dem Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle gültigen Fassung Anwendung findet.
Gemäß § 41 Abs. 2a können Schulträger, die keine Schulbezirke oder keine Schuleinzugsbereiche festlegen, mit Zustimmung der Schulbehörde für die einzelnen allgemeinbildenden Schulen Kapazitätsgrenzen festlegen. An dieser Stelle sollte das Gesetz um die Festlegung erweitert werden, dass bei Kapazitätsüberschreitungen an den jeweiligen Schulen durch den Schulträger ein Auswahlverfahren durchzuführen ist.
Eine entsprechende Regelung wurde durch den Ausschuss auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als entbehrlich angesehen, da die Durchführung eines solchen Auswahlverfahrens zwingende Folge einer Überschreitung der Aufnahmekapazität und damit eine Verfahrensfrage im Sinne des § 41 Abs. 6 Nr. 1 ist.
Dem § 71 wurde der neue Absatz 8 zur Bestätigung der Beförderungs- oder Erstattungspflicht bei Besuch eines Wohnheimes hinzugefügt. Das habe ich bereits erläutert.
Bei der Inkrafttretensregelung des Gesetzes wurde berücksichtigt, dass die bisherigen Bestimmungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern an Ersatzschulen mit besonderer pädagogischer Bedeutung bis zum Ende des Schuljahres 2010/2011 fortgelten.
Im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört. Wir haben uns mit diesem Antrag beschäftigt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist am 20. Februar 2009 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden.
Ziel war es, seitens des Kultusministeriums ein Konzept zur Umsetzung der Förderung von Lesekompetenz an den Schulen unseres Landes zu erstellen und dieses dem Bildungsausschuss vorzulegen.
Der Ausschuss hat sich am 23. Juni 2010 noch einmal mit dem Antrag beschäftigt. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder war der Meinung, dass das, was das Kultusministerium im Rahmen der Förderung der Lesekompetenz bereits unternimmt, ausreichend ist.
Wir wissen, Lesekompetenz ist eine Schlüsselqualifikation, die immer entscheidend ist. Es wird in diesem Bereich seitens des Kultusministeriums jedoch schon so viel getan, um die Lesekompetenz unserer Kinder zu unterstützen und zu stärken, dass es nicht eines zusätzlichen Konzepts bedarf.
Aus diesem Grund haben wir gesagt: Der Antrag kann für erledigt erklärt werden. Wir haben uns mit 6 : 2 : 0 Stimmen dafür entschieden. Ich bitte das Hohe Haus darum, diesen Antrag ebenfalls für erledigt zu erklären. - Danke.
Gern.
Das ist eine sehr spannende Frage. Das können wir unterschiedlich interpretieren.
Wie ich gerade ausgeführt habe, existieren vielfältige Konzepte, um die Lesekompetenz in unserem Land zu fördern. So gesehen haben wir gesagt: Es bedarf nicht noch einmal eines Konzepts in Druckform, um das klarzustellen. Somit ist nach Auffassung der Mehrheit der Ausschussmitglieder der Antrag bereits erledigt.
Das Konzept existiert also, jedoch nicht in schriftlicher Fassung, wie Sie es sich vielleicht aufgrund unserer Antwort vorgestellt haben.
Ich denke, der materielle Unterschied wird klar, wenn man diesen Ausschussbericht noch einmal durchliest, das heißt das, was seitens des Ministeriums gekommen ist. Ich denke, das funktioniert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Einführung. Da wir uns kurz fassen sollen, werde ich auch versuchen, es recht kurz zu machen.
Da Sie schon vieles vorweggenommen haben, kann ich sagen, dass wir in der Sitzung am 2. Dezember 2009 eine Anhörung durchgeführt haben, was so üblich ist. Am 3. Februar 2010 haben wir im Ausschuss über die beiden Gesetzentwürfe, die Sie gerade genannt haben, intern beraten. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD als Beratungsgrundlage zu verwenden. In einer weiteren Sitzung am 3. März 2010 haben wir einige Fragen und die entsprechenden Regelungen erläutert.
In der Sitzung am 14. April 2010 haben wir eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet, die mit 8 : 1 : 0 Stimmen beschlossen worden ist. Darin sind auch einige Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes berücksichtigt worden.
In jener Sitzung brachte die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag zu § 10 Abs. 3 des Gesetzentwurfs ein. Darin ging es um die Berücksichtigung der Standorte der Bibliotheken im Landesentwicklungsplan. Wir haben diesen Vorschlag aufgenommen und haben darum gebeten, ihn in einem speziell dafür vorgesehenen Ausschuss zu überprüfen.
Die anderen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres bzw. für Finanzen haben in ihren Sitzungen am 30. April 2010 bzw. am 5. Mai 2010 der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses jeweils mehrheitlich zugestimmt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich am 30. April 2010 mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Einbindung der Bibliotheken in den Landesentwicklungsplan beschäftigt. Im Ergebnis seiner Diskussion lehnte er den Antrag ab.
Die Ausschussmitglieder vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass der Änderungsantrag eine zu strikte Vorgabe für den Ausstattungsgrad der Bibliotheken in den betreffenden Zentren beinhalte und die Entscheidung den Zentren vor Ort überlassen werden sollte. Zudem habe das Anliegen im Entwurf des Landesentwicklungsplans unter Abschnitt 2.2.1. - Bildung und Kultur - bereits Berücksichtigung gefunden, sodass dem Anliegen nicht mehr Rechnung getragen werden müsse.
In der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf lehnte auch der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur diesen Änderungsantrag der Fraktion der FDP mehrheitlich ab. Anschließend wurde der Gesetzentwurf mit 10 : 1 : 0 Stimmen beschlossen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir bei der abschließenden Beratung einen kleinen Fehler gemacht haben. In § 10 hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Das kommt auch einmal vor.
Wer arbeitet, der macht auch Fehler, was bei uns relativ selten ist, deshalb auch ohne Worte. Hier kann ich es aber nicht ohne Worte machen. Ich muss Sie noch einmal auf einen wichtigen Satz hinweisen - ich zitiere -:
„Das Land fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Förderrichtlinie den Auf- und Ausbau von Bibliotheken, ihre Vernetzung, die Aktualisierung des Bestan
des und die Ausstattung mit modernen Informationstechnologien.“
Dieser Satz steht inzwischen zweimal in dem Gesetzentwurf; einmal reicht. Weil er so wichtig ist, ist er inzwischen zu einem eigenen Absatz unter § 10 geworden, nämlich Absatz 1/1. So gesehen wäre es sinnvoll, den gleichen Satz 3 in § 10 Abs. 1 zu streichen.
Ich möchte Sie bitten, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der gerade vorgetragenen Änderung zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die ausführliche Einführung. Ich nutze das wieder, um etwas bei mir zu kürzen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich mit dem zuerst eingebrachten Gesetzentwurf am 17. Oktober 2007 und am 16. Januar 2008 beschäftigt. Im Zuge der Beratung kamen die Ausschussmitglieder überein, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zusammen mit dem angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Hochschulgesetzes zu behandeln.
Der so gesehen erwartete Gesetzentwurf der Landesregierung wurde, wie gerade gehört, am 8. Oktober 2009 eingebracht und durch das Plenum zusammen mit den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die Vorlage der Novelle durch die Landesregierung wurde insbesondere durch die Umsetzung des Gesetzes über befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft und den Wegfall verschiedener Regelungsinhalte des Hochschulrahmengesetzes infolge der Föderalismusreform veranlasst. Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen betrafen vor allem den Personalbereich und die Stärkung der Hochschulautonomie. Details will ich an dieser Stelle nicht nennen.
Der Ausschuss hat - wie üblich - am 2. Dezember 2009 - zeitgleich zu einem anderen Gesetzentwurf - eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen und den Änderungsanträgen durchgeführt. Er hat sich nicht gescheut, eine breite Interessentenschar einzuladen, und zwar 54 Vertreter von Hochschulgremien, Verbänden, Institutionen und andere Experten.
Die interne Beratung begann dann am 3. Februar 2010. Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für die weitere Beratung zu verwenden.
In der Sitzung am 3. März 2010 hat der Ausschuss die Beratung fortgesetzt. Einige Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die zuvor mit dem Kultusministerium abgestimmt worden waren, wurden aufgegriffen.
In der Sitzung am 14. April 2010 hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit 7 : 4 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet. In
die vorläufige Beschlussempfehlung gingen die durch die Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge sowie die von den Koalitionsfraktionen übernommenen Änderungsvorschläge des GBD ein. Die Anträge von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion der FDP wurden mehrheitlich abgelehnt.
Zu diesem Zeitpunkt war jedoch die Erörterung einzelner Paragrafen des Gesetzentwurfs in den Koalitionsfraktionen noch nicht abgeschlossen, was vielleicht etwas unüblich war. Es wurden noch Änderungsanträge angekündigt. Die Beratung über die betreffenden Paragrafen des Gesetzentwurfs und die dazu bereits vorliegenden Änderungsanträge wurden vom Ausschuss bis zur abschließenden Beratung zurückgestellt.
Dies wurde dem mitberatenden Finanzausschuss in der vorläufigen Beschlussempfehlung mitgeteilt. Die bereits vorliegenden Änderungsanträge zu den noch nicht abgestimmten Paragrafen wurden dem Finanzausschuss ebenfalls mit zur Kenntnis gegeben. Der mitberatende Ausschuss wurde durch den Bildungsausschuss gebeten, seine Beschlussempfehlung bis zum 12. Mai 2010 vorzulegen, um eine entsprechende zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Dank an den Finanzausschuss, der das prompt erfüllt hat. Er hat am 5. Mai die Beratung durchgeführt. Er ist den Empfehlungen des Bildungsausschusses zu § 28 und § 113 nachgekommen. Die §§ 1, 57 und 111 - wer sich näher mit den Sachverhalten beschäftigt hat, weiß, worum es geht - wurden vom Finanzausschuss abgelehnt.
Nach der Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen hat sich der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 12. Mai 2010 noch einmal mit der Problematik beschäftigt und über die zurückgestellten Paragrafen abschließend beraten. Somit wurden einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Da es eine ganze Menge sind, möchte ich darauf nicht näher eingehen.
Ich denke, wer den Entwurf betrachtet hat, wird diese umfassende Palette finden. Ich würde mich freuen, wenn Sie gleich mir diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie gerade gehört haben, haben wir uns am 23. Januar 2009 mit diesem Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt.
Die Fraktion der FDP hat den Antrag mit der Zielstellung eingebracht, die Landesregierung zu veranlassen, in einem Konzept die zukünftigen Bedarfe für die einzelnen Bildungsabschlüsse hinsichtlich der zu erwartenden Anforderungsprofile darzulegen. Dabei verwies die Fraktion darauf, dass der Fachkräftebedarf vielfach in erster Linie auf die Erhöhung des Anteils an Absolventen mit akade
mischen Abschlüssen bezogen sei. Gleichzeitig bestehe jedoch in den nächsten Jahren ein erhöhter Bedarf an qualifizierten Fachkräften mit Berufsschulabschlüssen. Die angestrebte Bedarfsanalyse der Bildungsabschlüsse sollte darauf gerichtet sein, Unausgewogenheiten im Schulsystem zu verhindern und Schulformen wie zum Beispiel die Sekundarschule gezielt auszubauen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich am 10. Juni 2009 mit diesem Antrag beschäftigt; alle anderen Fraktionen - also außer der FDP-Fraktion - lehnten diesen Antrag der FDP-Fraktion ab.
Die betreffenden Ausschussmitglieder hoben hervor, dass sich die Bildung zuallererst an der Person des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen orientieren solle, zum Ziel haben solle, die Schüler entsprechend ihren Begabungen, Neigungen und Fähigkeiten zu entwickeln, und sie an eine weitestmögliche Ausschöpfung ihrer Potenziale heranführen solle. Eine Verbesserung der Chancen von Schulabgängern auf dem Arbeitsmarkt müsse beim Schüler selbst ansetzen und könne nicht dadurch erreicht werden, dass bestimmte Schulformen im Interesse wirtschaftlicher Erwägungen in besonderem Maße ausgebaut würden.
Die Fraktion der FDP hielt in der Debatte an der Forderung fest, die Sekundarschulen stärker zu fördern. Sie brachte dabei zum Ausdruck, dass sie die Schule nicht als Selbstzweck, sondern als Vorbereitung auf das Leben betrachte. - Ich denke, das ist korrekt.
Andere Ausschussmitglieder unterstrichen hingegen die Auffassung, dass zur Vorbereitung der Schüler auf das berufliche und gesellschaftliche Leben nicht der Ausbau einzelner Schulformen der anzustrebende vordringliche Weg sei, sondern dass die Schüler mit dem notwendigen Wissen und den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden müssten.
Im Ergebnis der Beratung lehnten die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE den Antrag der FDPFraktion mit 10 : 1 : 0 Stimmen ab. Dieser Auffassung schloss sich der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit 10 : 0 : 1 Stimmen an.
In der abschließenden Beratung am 16. September 2009 hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Ablehnung des Antrages bestätigt, und zwar mit 9 : 1 : 0 Stimmen. Ich bitte Sie, Gleiches zu tun. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört: zwei Gesetzentwürfe und ein Änderungsantrag. In der 58. Sitzung des Landtags sind diese zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen, an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden. Das ist eine ganze Menge. An dieser Stelle erst einmal mein Dank an alle Ausschüsse, das heißt also an vier Ausschüsse.
Innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne kommen wir heute zur zweiten Lesung der Gesetzentwürfe. Meine Hochachtung vor dem Parlament, das Sie gemeinsam dieses möglich gemacht haben; denn es ist wichtig, das Gesetz zum 1. August in Kraft zu setzen, vorausgesetzt, dass Sie dem heute zustimmen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist auf eine Novellierung des § 71 des Schulgesetzes gerichtet mit dem Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler vollständig von den Kosten der Schülerbeförderung entlastet werden.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine Änderung des § 71 des Schulgesetzes in der Weise verfolgt, dass ab dem neuen Schuljahr der Kreis der Schülerinnen und Schüler erweitert wird, der von den Kosten der Schülerbeförderung entlastet wird. Dabei geht es speziell um die Schüler in den Schuljahrgängen 11 und 12 der Gymnasien und in den Schuljahrgängen 11 bis 13 der Gesamtschulen, um die Schüler in den Berufsfachschulen, sofern sie nicht in § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 erfasst sind, sowie um die Schüler in den Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien.
Diese Schüler sollen von den Fahrtkosten zu der nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Bildungsgangs entlastet werden. Mit der Entlastung soll eine Eigenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler von 100 € pro Schuljahr einhergehen.
Durch eine Änderung von § 71 Abs. 2 sollen künftig zudem Schülerinnen und Schüler von Sekundarschulen und Gymnasien mit einem inhaltlichen Schwerpunkt sowie Schülerinnen und Schüler, die Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung besuchen, von den Fahrtkosten zwischen Schule und Wohnung befreit werden.
Bei § 71 wird ein neuer Absatz 8 vorgeschlagen, in dem festgelegt ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erweiterung der Anspruchsberechtigung bei der Schülerbeförderung durch das Land Zuweisungen in Höhe von 4 Millionen € für das Jahr 2009 und in Höhe von
jeweils 7,25 Millionen € für die Jahre 2010 und 2011 erhalten.
Weiterhin ist vorgesehen, dass im Ergebnis einer konkreten Berechnung der Mehrbelastung durch die Träger der Schülerbeförderung diesen vom Land rückwirkend ab dem Jahr 2011 ein pauschaler Ausgleich gezahlt wird.
Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, in § 9 - Berufsbildende Schulen - einen Absatz 8a einzufügen, in dem der Begriff „Bildungsgang“ definiert wird.
Die Fraktion der FDP hat zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Änderungsantrag vorgelegt. Mit diesem wird beabsichtigt, für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der vollzeitschulischen Ausbildungsgänge einen angemessenen Ausgleich der Beförderungskosten zu gewährleisten.
Bereits am Rande der ersten Lesung der Gesetzentwürfe am 7. Mai 2009 erfolgte eine Verständigung der Mitglieder des federführenden Ausschusses über den zeitlichen Ablauf der parlamentarischen Beratungen. Ziel war es, in einem zügigen Beratungsverfahren unter Einbeziehung der mitberatenden Ausschüsse zu gewährleisten, dass der Landtag das Gesetz bereits in der JuniSitzung, also in der heutigen Sitzung verabschieden kann.
Um dies zu gewährleisten, wurde am 20. Mai 2009 eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen und zu dem Änderungsantrag durchgeführt. Es wurden 16 Verbände und Einrichtungen eingeladen.
In der anschließenden Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, in der Sitzung am 27. Mai 2009 eine vorläufige Beschlussempfehlung zur Weiterleitung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten und die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf am 10. Juni 2009 durchzuführen.
Als Beratungsgrundlage für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung, auf die sich die Änderungsanträge richten sollten, wurde mehrheitlich der Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen.
Mit Schreiben vom 25. Mai 2009 übermittelte der GBD dem Ausschuss eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf der Landesregierung, die inhaltlich weitgehend mit dem Kultusministerium abgestimmt worden waren.
In der Sitzung am 27. Mai 2009 lehnte der Ausschuss im Ergebnis der Diskussion sowohl den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich ab.
Abschließend beschloss der Ausschuss, die Änderungsvorschläge des GBD aufzunehmen und einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 71 Abs. 4a anzunehmen, mit dem klargestellt wird, was der Begriff „nächstgelegene Schule“ heißt.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 1 : 3 Stimmen bestätigt und den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.
Wie bereits gesagt, haben es die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, Inneres und Landesentwicklung und Verkehr durch ihre zügige Beratung dem feder
führenden Ausschuss ermöglicht, am 10. Juni die abschließende Beratung durchzuführen.
In der Beratung bewerteten die Koalitionsfraktionen die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler und der Familien von den Kosten der Schülerbeförderung vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation des Landes als einen sehr vernünftigen Kompromiss.
Die Fraktion der FDP brachte zum Ausdruck, dass sie die angestrebte Gesetzesänderung in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftssituation als unverantwortlich ansehe. Nach ihrer Auffassung würden für die Schülerbeförderung, die in bisheriger Art und Weise funktioniert habe, nunmehr ohne Notwendigkeit jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe aufgewendet, die keinen bildungsseitigen Mehrwert brächten.
Die Fraktion DIE LINKE kündigte für die Abstimmung über den Gesetzentwurf eine Stimmenthaltung an. Sie begründete das Stimmverhalten einerseits mit dem Umstand, dass nach jahrelangen Bemühungen um die Entlastung von den Beförderungskosten für den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt sei und die Entlastung für bestimmte Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte erheblich sei. Andererseits äußerte die Fraktion Zweifel, dass der Weg, der mit der Regelung zu den Finanzzuweisungen an die Träger der Schülerbeförderung beschritten werde, der richtige sei.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss mit 8 : 1 : 3 Stimmen, die vorläufige Beschlussempfehlung unverändert beizubehalten und dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in eben dieser Fassung zu empfehlen.
Im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitte ich heute den Landtag um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie bereits ausgeführt hatten, ist der Gesetzentwurf in der 53. Sitzung des Landtages in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden.
Erforderlich war der Gesetzentwurf, weil es einen Staatsvertrag gab, der am 7. April 2008 von unserem Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde. Darin geht es um die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung zur Hochschulzulassung, um diese dann in das Landesrecht umsetzen zu können.
Die Voraussetzung dafür war ein Beschluss der Kultusministerkonferenz, der am 28. Februar 2007 gefasst wurde. Dort ging es um die Umwidmung der Rechtsform der so genannten ZVS in eine Stiftung des öffentlichen Rechts, und zwar mit einer veränderten Aufgabenstellung. Danach soll die Einrichtung nicht mehr in erster Linie Studienplätze vergeben, wie sie es bisher gemacht hat, sondern eine so genannte Service-Agentur für die Hochschulzulassung sein, die Studienbewerberinnen und Studienbewerber über die Bewerbungsverfahren und ihre Chancen berät, die aber auch einen Abgleich der Bewerbungen durchführt, um in diesem Zusammenhang Mehrfachbewerbungen zu verhindern und damit auszuschließen, dass Studienplätze unbesetzt bleiben.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat mit Schreiben vom 30. April 2009 eine mit dem Kultusministerium abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf mit rechtsförmlichen und sprachlichen Änderungsempfehlungen vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2009 auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, diese Änderungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aufzunehmen, und verabschiedete dann die auf diese Weise entstandene Beschlussempfehlung mit 8 : 1 : 3 Stimmen.
Ich bitte das Hohe Haus, dieser heute vorgelegten Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört: Wir haben uns auch in der letzten Landtagssitzung mit dieser Thematik beschäftigt und ich habe dazu bereits umfangreich Bericht erstattet. Deshalb werde ich mich heute mit Ihrem Einverständnis, das ich voraussetze, auf Wesentliches beschränken.
Der Gesetzentwurf betrifft Änderungen des Schulgesetzes und anderer Gesetze, die sich aus der Einrichtung eines „Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt“ ergeben.
Am 24. September 2008 fand im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Anhörung statt, zu der auch die Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Inneres eingeladen waren. Am 29. Oktober 2008 führte der Ausschuss die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf durch. Am 14. November 2008 fand eine Sondersitzung des Ausschusses statt, damals noch mit der Zielstellung, das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen.
Im Ergebnis der Beratung am 14. November 2008 wurden die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich beschlossen; der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der vorhin genannt wurde, wurde abgelehnt. Die entstandene vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf wurde den mitberatenden Ausschüssen für Finanzen und für Inneres zur Stellungnahme zugeleitet.
Am 19. November 2008 befasste sich der Finanzausschuss mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und stimmte dieser unter Maßgabe einer Änderung zu. Der Ausschuss für Inneres hatte die vorläufige Beschlussempfehlung am 27. November 2008 auf der Tagesordnung, hat sich mit ihr an jenem Tage jedoch nicht befasst.
Mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Stellungnahme zu der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses zugeleitet und in einer Synopse eigene Formulierungsvorschläge vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am 3. Dezember 2008 einen weiteren Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD behandelt, der insbesondere zum Inhalt hatte, in § 11a Abs. 2 des Schulgesetzes den Aufgabenbereich, den das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung im Rahmen der externen Evaluation wahrnehmen wird, klarer zu definieren. Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Änderungsantrag in einer zweiten Lesung in den Landtag einzubringen und den Gesetzentwurf somit in drei Lesungen zu behandeln.
Der Ausschuss hat sich mit 9 : 0 : 2 Stimmen dem Verfahrensvorschlag angeschlossen und hat dem Landtag den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen übergeben.
Der Landtag hat sich dann in der letzten Sitzung - Sie haben es gerade gehört - am 11. Dezember 2008 in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.
Hierbei ist dann eine Besonderheit in Kraft getreten. § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung sieht eigentlich eine andere Vorgehensweise vor, und zwar dass entsprechende
Beschlüsse auch an den Finanzausschuss überwiesen werden. Aber selbst der Ältestenrat hat festgestellt, dass es sich hierbei um eine Sondersituation handelt.
Sie alle werden sich daran erinnern können: Ich hatte in meiner Einbringungsrede im Dezember 2008 extra darauf hingewiesen, dass die Terminstruktur hier ein bisschen anders ist, sodass der Innenausschuss die Möglichkeit hat, bereits im Dezember 2008 eine Stellungnahme abzugeben, während der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erst im Januar 2009 seine Sitzungen aufnehmen wird, sodass es hierbei also eine Abweichung gibt. Das ist eine Besonderheit, die aber seitens des Plenums gewollt war und entsprechend berücksichtigt wurde. Sie haben das bei der Abstimmung über das Verfahren kundgetan.
Demzufolge hat sich der Ausschuss für Inneres in der 46. Sitzung am 18. Dezember 2008 noch einmal mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich angeschlossen.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich am 14. Januar 2009 erneut mit dieser Beschlussempfehlung beschäftigt und eine abschließende Beratung durchgeführt. Im Zuge der Beratung wurde der ebenfalls überwiesene Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich beschlossen, wobei die Änderungsempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses ohne Aussprache abgelehnt wurde.
Der Ausschuss folgte der somit entstandenen Beschlussempfehlung mit 6 : 1 : 3 Stimmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 5/1709 vor. Die in den Änderungsanträgen unterbreiteten Änderungsvorschläge habe ich Ihnen bereits in der letzten Sitzung verdeutlicht, sodass ich mir das jetzt sparen kann.
Des Weiteren gab es eine Reihe von rechtsförmlichen und redaktionellen Hinweisen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die wir natürlich aufgenommen haben, um ein gutes Gesetz machen zu können.
Ich möchte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitten, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben die Einleitung zu dem Gesetzentwurf schon komplett gehört. In dem Gesetzentwurf geht es um Folgeänderungen im Schulgesetz und in anderen Gesetzen, die sich aus der Einrichtung eines Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung SachsenAnhalt ergeben.
Ursprünglich sollte das Landesinstitut auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs seine Arbeit am 1. Januar 2009 aufnehmen. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Behörde, sondern um eine neue Querschnittsaufgabe für das Lisa, die sich strukturell nicht abtrennen bzw. den bisherigen Strukturen nicht einfach hinzufügen lässt.
Die zentrale Aufgabe, die die gesamte Tätigkeit des Landesinstituts durchdringen wird, besteht in der Entwicklung eines durch regelmäßige empirische Erhebungen und wissenschaftliche Methoden gestützten Qualitätsmanagements für die Schulen in Sachsen-Anhalt.
Die bildungspolitische Steuerung und die Festlegung von Grundsätzen im Schulbereich werden natürlich weiterhin in gewohnter Weise in den Händen des Kultusministeriums liegen.
Wie Sie gerade gehört haben, hatte die Fraktion der FDP einen Änderungsantrag eingebracht, der zum Ziel hatte, die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen vom Land auf die jeweiligen Schulträger zu übertragen.
Wir hatten im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur relativ zeitnah, am 9. Juli 2008, vereinbart, zu beiden Beratungsvorlagen, also zu dem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag, eine Anhörung durchzuführen, und hatten, wie dies parlamentarisch üblich ist, zu dieser Anhörung die mitberatenden Ausschüsse eingeladen. Die Anhörung wurde am 24. September 2008 durchgeführt.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat am 8. Oktober 2008 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich danach in seiner Sitzung am 29. Oktober 2008 in einer ersten Beratung zu dem Gesetz verständigt. Bei der Verständigung ging es damals noch darum, die Terminkette so zu gestalten, dass die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr, also in der heutigen oder in der morgigen Landtagssitzung, möglich ist, sodass das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Der Bildungsausschuss hat aus diesem Grund am 14. November 2008 noch eine Sondersitzung durchgeführt mit dem Ziel, für die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und für Finanzen eine vorläufige Beschlussempfehlung zustande zu bringen.
In dieser Sitzung machte die Fraktion DIE LINKE geltend, dass die vorgelegten Änderungsanträge, die auf die verbindliche Festschreibung der Arbeit mit dem Schulprogramm sowie auf die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes abzielten, nicht Gegenstand
der ersten Lesung und der Anhörung gewesen seien und die darin angeregten Änderungen somit nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen werden könnten. Dies widerspreche dem Zweilesungsprinzip. Die Fraktion DIE LINKE bat schließlich darum, eine dritte Lesung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.
Der Ausschuss kam mehrheitlich überein, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zuzustimmen. Man vertrat die Auffassung, dass bereits 90 % der Schulen ohnehin mit einer Schulprogrammarbeit begonnen hätten, sodass das eine unwesentliche Änderung wäre.
Nach Abschluss der Beratungen wurden die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich beschlossen. Der bereits erwähnte Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde abgelehnt.
Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung ging an die mitberatenden Ausschüsse. Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 60. Sitzung am 19. November 2008 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und stimmte dieser unter der Maßgabe eines Änderungsvorschlages zu. Diese Stellungnahme finden Sie ebenfalls in Ihren Unterlagen.
Der Ausschuss für Inneres hatte die Beschlussempfehlung in der 45. Sitzung am 27. November 2008 auf der Tagesordnung, hat sich jedoch nicht inhaltlich damit befasst.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat aufgrund der Änderungsanträge am 1. Dezember 2008 zu der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses und zu dem Gesetzentwurf nochmals Stellung genommen und dazu eine neue Synopse mit Formulierungsvorschlägen vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich daraufhin in der 37. Sitzung am 3. Dezember 2008 noch einmal damit beschäftigt und einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt, der insbesondere zum Inhalt hatte, in § 11a Abs. 2 des Schulgesetzes den Aufgabenbereich, den das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung im Rahmen der externen Evaluation wahrnehmen wird, klarer zu definieren. Dieser Vorschlag ging auf eine Empfehlung des GBD zurück.
Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Änderungsantrag in einer zweiten Lesung in den Landtag einzubringen und den Gesetzentwurf somit in drei Lesungen zu behandeln. Es kam also doch zu der Entscheidung.
Der Ausschuss schloss sich dem durch die Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Verfahren an und beschloss mit 9 : 0 : 2 Stimmen, dem Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einschließlich des neu eingebrachten Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD und der Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen vorzulegen und um die Rücküberweisung zur weiteren Beratung zu bitten.
Der Ausschuss strebt an, dass das Gesetz in der Landtagssitzung am 22./23. Januar 2009 nach der dritten Lesung verabschiedet wird, und hat für die nächste Ausschussberatung den 14. Januar 2009 vorgesehen. Ich sage das an dieser Stelle, damit auch der Innenausschuss die Möglichkeit hat, das in seiner Terminkette zu berücksichtigen. Wie ich vorhin gehört habe, wird sich der Innenausschuss wohl in der nächsten Woche zu seiner nächsten Sitzung treffen und über diesen Ge
setzentwurf beraten, wenn wir heute entsprechend beschließen.
Im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Ja.
Korrekt. An diese beiden.
Danke, Herr Präsident; das mache ich sehr gern. - Wie Sie gehört haben, ist der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Antrag der LINKEN zur Unesco-Welterbeliste befasst gewesen. Wir haben uns am 26. November 2008 im Ausschuss damit beschäftigt. Der Kultusminister hat den Standpunkt der Landesregierung zu den vorliegenden und angekündigten Anträgen auf Aufnahme in die Welterbeliste der Unesco dargestellt.
Er informierte diesbezüglich über die Aktivitäten der Landesregierung sowie über das durch die Unesco mittlerweile geänderte Verfahren für Bewerbungen um Aufnahme in das Weltkulturerbe, um speziell eine europäische Dominanz bei den anerkannten Kulturstätten zu vermeiden.
Der Minister hob in seinen Ausführungen hervor, dass die Vorschlagsliste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die Welterbeliste angemeldet werden sollen, zwei Vorhaben aus Sachsen-Anhalt enthält. Das erste sind die Franckeschen Stiftungen in Halle. Das zweite ist die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut mit dem Naumburger Dom als Mittelpunkt.
Der Minister brachte zum Ausdruck, dass die Aktivitäten der Landesregierung primär darauf gerichtet sind, die bereits anerkannten Welterbestätten in Sachsen-Anhalt zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie das Antragsverfahren für die beiden bereits auf der Vorschlagsliste der Bundesrepublik stehenden Vorhaben zu einem Erfolg zu führen.
Das Bemühen anderer Organisationen im Land, Objekte als Weltkulturerbe anerkennen zu lassen, beurteilte der Minister skeptisch. Er empfahl den entsprechenden Initiativen, ihre Projekte unabhängig von dem Status „Unesco-Weltkulturerbe“ zu entwickeln, sich aber nicht mit einer wenig Erfolg verheißenden Bewerbung um Aufnahme in die Unesco-Welterbeliste eine Enttäuschung zu organisieren. Eine solche Einschätzung - das unterstrich der Minister ausdrücklich - habe nichts mit dem unzweifelhaft hohen kulturellen Wert der Objekte zu tun, für die eine Bewerbung angekündigt worden sei.
Der Ausschuss hat im Ergebnis der Darlegungen des Ministers das Vorgehen der Landesregierung begrüßt und den Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig für erledigt erklärt. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, sich der vorliegenden Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wandte sich in der 21. Sitzung am 16. Januar 2008 den
beiden Anträgen zu. In der Sitzung vertrat die Mehrheit der Ausschussmitglieder die Auffassung, dass sich die wesentlichen Intentionen der Anträge durch die Beibehaltung des bisherigen Haushaltsansatzes für die Theaterförderung, wie er im Ergebnis der Beratungen zum Haushaltsgesetz 2008/2009 beschlossen worden war, und mit dem Landtagsbeschluss zur Vorlage eines Förderkonzeptes zur Entwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft in Sachsen-Anhalt erledigt haben.
Im Ergebnis dieser Beratung wurde im Ausschuss mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen, dem Ausschuss für Finanzen zu empfehlen, die beiden Anträge für erledigt zu erklären. Gleichzeitig verständigte sich aber der Ausschuss - auch entsprechend der Intention der Fraktion DIE LINKE - darauf, dieses Thema noch einmal aufzugreifen, und zwar im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Theater- und Orchesterverträge für den Vertragszeitraum 2009 bis 2012, die im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch einmal separat aufgegriffen werden sollten.
Der Ausschuss für Finanzen folgte in der 50. Sitzung mit 9 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und erklärte diese Anträge ebenfalls für erledigt.
Wir haben uns im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 21. Mai 2008 noch einmal mit diesem Thema beschäftigt und haben darüber debattiert, dass die Konzeption dieser Verträge noch einmal behandelt wird. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die beiden Anträge noch so lange im Ausschuss zu behalten.
In der 34. Sitzung am 29. Oktober 2008 wurde dem Ausschuss durch den Kultusminister ein Förderkonzept zur Entwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurden die beiden Landtagsbeschlüsse für erledigt erklärt.
In der Beschlussempfehlung ist auf einen redaktionellen Fehler hinzuweisen. Der Text besagt, dass der Beschluss mehrheitlich gefasst wurde. Der Ausschuss hat dies jedoch einstimmig beschlossen. Ich bitte darum, diese Änderung zu berücksichtigen.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Was heißt „falsche Fraktion“? Das würde ich nicht sagen, Herr Präsident.
Ich saß vorher auch bei der SPD.
Ja, das ist bei der Bildung so üblich. Wir machen das alles gemeinsam. Wir sprechen das alles ordentlich ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört. Das war also eine riesige Liste von Gesetzentwurf, Anträgen, Änderungsanträgen usw. Sehen Sie es mir nach, dass die Berichterstattung ein bisschen länger dauert. Wir haben uns auch sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt.
Jeder, der sich noch daran erinnert, weiß, dass wir im letzten Monat bei der zweiten Lesung schon einmal hier gestanden haben. Heute haben wir die dritte Lesung. Angefangen hat das Ganze in der 31. Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2007. Dort wurden der Gesetzentwurf der Landesregierung und ein diesbezüglicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in den Land
tag eingebracht. Alles ist an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden.
Da wir gerade den Punkt 6 b haben: Es gab noch einen Antrag von der Fraktion der FDP, der an dieser Stelle auch noch eine Rolle spielt. Dieser ist bereits zwei Monate vorher in den Landtag eingebracht worden. Wir haben aber angesichts der Tatsache, dass die zehnte Änderung des Schulgesetzes bevorstand, gesagt, wir schieben den ein bisschen. Wir werden ihn in die Beratungsfolge mit einarbeiten, um dann vernünftig entscheiden zu können, wie man mit dem Antrag der Fraktion der FDP umgeht, damit er nicht so einfach abgebügelt wird.
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs reagierte die Landesregierung auf verwaltungsgerichtliche Urteile hinsichtlich der Berechnung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft. Die Gesetzesinitiative zielte eigentlich darauf ab, die Gewährung der Finanzhilfe an Schulen in freier Trägerschaft verlässlicher und transparenter zu gestalten. Sehen Sie es mir nach, wenn ich sage, ich hoffe, es ist gelungen. Ich denke, das ist gelungen.
An dieser Stelle möchte ich mich einmal ausdrücklich bedanken bei den vielen Mitarbeitern, die uns unterstützt haben, die eine sehr intensive Arbeit geleistet haben. Es ist ein bisschen ungewöhnlich, dass man das im Plenum sagt. Aber an dieser Stelle danke ich dem GBD, der wirklich intensiv dafür gesorgt hat, dass die Anträge dann auch so gestellt worden sind, dass sie einer juristischen Prüfung auch durch den GBD standhalten, sodass wir wirklich ein Schulgesetz kriegen, das juristisch komfortabel ist.
Neben der Finanzierungsproblematik ging es natürlich auch noch um andere Problematiken. Es ging zum Beispiel um die Möglichkeit des Zusammenschlusses von Gymnasien und Sekundarschulen mit bestimmten Schwerpunkten. Hierbei ging es eigentlich um die organisatorische Zusammenfassung der Bereiche Sport und Musik. Es gab dann noch einen Änderungsantrag, auf den ich später noch einmal eingehe.
Es ging auch um die Frage der Kapazitätsbegrenzung durch die Schulträger.
Viel diskutiert wurde auch über das Thema der Durchführung der Zweitkorrektur. Aber an dieser Stelle muss man ein bisschen aufpassen. Es ging um die Zweitkorrektur außer Haus, nicht dass man das falsch interpretiert. Manche haben fast gedacht, wir brauchen keine Zweitkorrektur mehr. Aber es hat sich dann als völlig klar erwiesen. Es ging nur um die Zweitkorrektur außer Haus.
Ebenfalls ging es um die Frage des Einsatzes pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Betreuungskräften an Förderschulen und um die verbindliche Klärung deren Einsatzes.
Ein weiterer spannender Punkt war der Änderungsantrag - der ist vorhin schon einmal genannt worden - der Fraktion DIE LINKE. Dieser Änderungsantrag zielte auf § 71 des Schulgesetzes, also ein heißes Thema. Wir konnten heute auch die Presse lesen. Das heißt, da gab es einigen Beratungsbedarf.
Es ist die Frage: Wie sieht es in der Sekundarstufe II aus? - Das heißt, diesen Bereich entsprechend § 71 des
Schulgesetzes aufzunehmen, also eine entsprechende kostenlose Schülerbeförderung. Das andere - das hatte ich gerade gesagt -, und zwar war das am 12. Oktober 2007, war der Antrag seitens der FDP „Rechtskonforme Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft“.
Wir haben uns, nachdem wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen bekommen haben, im Januar 2008, wie das in unserem Ausschuss üblich ist, einstimmig darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Wir haben zu dieser Anhörung 20 Verbände und Institutionen eingeladen und haben diese Anhörung, der wir breiten Raum eingeräumt haben, am 13. Februar 2008 durchgeführt. Dort wurden seitens des Ministeriums und seitens der Anzuhörenden unterschiedliche Gesichtspunkte hinsichtlich der Frage der Kosten von Schulen in freier Trägerschaft bzw. der Kosten für das öffentliche Schulwesen diskutiert und verschiedene Standpunkte dargelegt.
An dieser Stelle spielt noch einmal der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Rolle. Er hat uns rege Hinweise zu dem Gesetzentwurf gegeben.
Wir haben uns nach der Anhörung, nachdem wir alles in den Fraktionen ordentlich durchgearbeitet haben, zu der ersten inhaltlichen Beratung getroffen, und zwar war das bereits am 12. März 2008.
Ich habe Ihnen in der letzten Sitzung schon einmal das gesamte Verfahren geschildert. Es gab dann eine Menge Anträge seitens der Fraktionen der SPD und der CDU. Wir haben uns dann in der Sitzung am 14. Mai 2008 noch einmal inhaltlich beraten und uns darauf verständigt, gewisse Positionen mit aufzunehmen, die es notwendig gemacht haben, eine dritte Lesung durchzuführen.
Wir haben uns auch inhaltlich darüber verständigt, wie wir mit gewissen Änderungsanträgen, die nicht diesen Sachverhalt betrafen, umgehen. Bei diesen neuen Intentionen - ich kann es nur kurz anreißen - ging es um die Frage des Ausschlusses von Doppelförderungen von Berufsschulen und die Einführung des Stimmrechts für Vertreter des Schulträgers in der Gesamtkonferenz. Ein Thema, das erstaunlicherweise einen sehr breiten Raum eingenommen hat, war der Modus zur Wahl von Schülersprechern.
Wir haben uns am 14. Mai 2008 über diese Änderungsanträge verständigt und dank des Verständnisses der Fraktion DIE LINKE haben wir uns darauf geeinigt, sämtliche Änderungsanträge, die einen anderen Sachverhalt betreffen, an diesem Tag nicht zu behandeln, sondern die Beratung darüber zu verschieben, da wir wussten, dass es noch eine dritte Lesung geben wird. Es gab also gegenseitiges Verständnis in unserem Ausschuss. Wir brauchten uns also nur mit den Anträgen zu beschäftigen, die dann wirklich für die zweite Lesung eine Rolle gespielt haben.
Wir haben am 21. Mai 2008 über weitere Änderungsanträge seitens der Fraktionen der CDU und der SPD sowie seitens der Fraktion DIE LINKE beraten. Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD wurden mehrheitlich beschlossen.
Wir haben uns am 29. Mai 2008 mit der Erarbeitung der Beschlussempfehlung des Ausschusses beschäftigt, haben - jeder wird sich daran erinnern - auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages
die zweite Lesung durchgeführt und haben den Gesetzentwurf wieder in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Wir haben ihn aber nicht in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Das war damals nicht gewollt. Aber wir haben auch eine Möglichkeit gefunden, den Ausschuss für Finanzen wieder mit ins Spiel zu bringen.
Im Vorfeld der Ausschusssitzung am 4. Juni 2008 wurden seitens der Koalitionsfraktionen und seitens der FDP-Fraktion weitere Änderungsanträge vorgelegt. Wir haben uns gestattet, das Prozedere folgendermaßen durchzuführen: Wir haben uns am 4. Juni 2008 erst einmal inhaltlich mit den Anträgen beschäftigt und haben festgestellt, dass wir noch ein paar Beratungstermine haben, sodass wir alles in Ruhe verarbeiten konnten.
Am 13. Juni 2008 haben wir die Beschlussempfehlung erarbeitet, haben also die Änderungsanträge entsprechend abgearbeitet. Das heißt, die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden beschlossen. Hierbei ging es um verschiedene Dinge, die ich an dieser Stelle, damit die nachfolgenden Redner das nicht tun müssen, nennen möchte. Sie kommen nicht drum herum, denn ansonsten würden das die nachfolgenden Redner tun. Ich mache es noch mit, dann ist alles weg.
In den § 5a Abs. 5a neu wurden bestimmte Vorgaben für die Abiturprüfung als eigenständige Regelung für die Schulform Gesamtschule aufgenommen.