Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 33. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt in der fünften Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie und die Gäste im Hause ganz herzlich begrüßen. Da das Jahr noch sehr jung ist, möchte ich allen Damen und Herren ein gutes Jahr wünschen, vor allen Dingen Gesundheit und viele gute Beschlüsse zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Es gibt Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung für die 18. Sitzungsperiode. Es liegen folgende Entschuldigungen vor:

Herr Minister Bullerjahn entschuldigt für sich die heutige Sitzung ab 17 Uhr. Er nimmt an einem Empfang in der Lutherstadt Eisleben teil.

Frau Ministerin Professor Dr. Kolb möchte die Sitzung heute um 13 Uhr verlassen. Sie wird aus Anlass der Honorarprofessur der Generalbundesanwältin Harms an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Rede halten.

Herr Minister Olbertz nimmt an der Sitzung des Wissenschaftsrates in Berlin teil und wird heute den ganzen Tag nicht anwesend sein.

Das sind die Mitglieder der Landesregierung, die heute oder morgen nicht anwesend sein werden.

Zur Tagesordnung, meine Damen und Herren. Die Tagesordnung der 18. Sitzungsperiode liegt Ihnen vor.

Die Fraktion der CDU hat am 22. Januar 2008 ein weiteres Thema für die Aktuelle Debatte beantragt. Der Antrag mit dem Titel „Erhöhung der Rundfunkgebühren“ liegt Ihnen in der Drs. 5/1093 vor und wird, wie vereinbart, am Freitagvormittag als Tagesordnungspunkt 2 b behandelt.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt die Behandlung von zwei Beschlussempfehlungen, die Ihnen in der Drs. 5/1094 und in der Drs. 5/1095 vorliegen. Es geht um die Stellungnahme zu zwei Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Ich schlage Ihnen vor, diese beiden Drucksachen als Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b aufzunehmen und morgen als letzte Tagesordnungspunkte zu behandeln.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass die Tagesordnungspunkte 2, 9, 14 und 17 als erste Tagesordnungspunkte am morgigen Freitag behandelt werden.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Geschäftsgrundlage gelegt.

Ich wurde gebeten, noch einmal ausdrücklich zu sagen, dass die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses festgestellt wurde. Die Beschlussfähigkeit besteht.

Meine Damen und Herren! Zum zeitlichen Ablauf der 18. Sitzungsperiode: Wir werden die heutige Sitzung gegen 19 Uhr beenden. Ich erinnere an die parlamenta

rische Begegnung, die in der „Sicht-Bar“ in der Leiterstraße durchgeführt wird. Ich bitte um rege Teilnahme. - So viel zur Tagesordnung und zum Ablauf.

Wir steigen jetzt in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Dritte Beratung

Entwurf eines Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/902

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/1001

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1026

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1028

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/1078

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1096

Die erste Beratung fand in der 27. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2007 und die zweite Beratung fand in der 31. Sitzung am 13. Dezember 2007 statt. Ich rufe auf zur Berichterstattung den Abgeordneten Herrn Bernward Rothe. Es ist eine Zehnminutendebatte vereinbart. Herr Rothe, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Land besteht Handlungsbedarf, die Leistungs- und Verwaltungskraft der Städte und Gemeinden zu stärken, ihre finanziellen Handlungsspielräume zu vergrößern und sie damit zukunftsfähig zu machen. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der gemeindlichen Ebene bedarf es einer Reform der gemeindlichen Strukturen. Die Städte und Gemeinden Sachsen-Anhalts sollen dauerhaft in die Lage versetzt werden, die Aufgaben ihres eigenen Wirkungskreises wie auch die ihnen übertragenen Aufgaben effizient und effektiv zu erfüllen.

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

- Wie bitte?

(Herr Wolpert, FDP: Erstatten Sie einen Bericht oder fordern Sie etwas?)

- Herr Kollege Wolpert, ich denke, es steht dem Berichterstatter zu, mit wenigen Sätzen in den Sachstand einzuführen.

Grundlage der Gemeindegebietsreform ist das von der Landesregierung am 7. August 2007 beschlossene „Leitbild der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt“, in dem der Rahmen, die Ziele und die Leitvorstellungen für eine Reform der gemeindlichen Ebene festgelegt sind.

Der Ihnen in der Drs. 5/902 vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der im Leitbild beschriebenen Ziele und Leitvorstellungen. Er schafft die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Reform. Insbesondere sollen einzelne Hemmnisse beseitigt werden, die der freiwilligen Bildung von Einheitsgemeinden entgegen

stehen und die der Umsetzung der Leitvorstellungen rechtlich im Wege stehen.

In dem Gesetzentwurf werden in Artikel 1 die Ziele und Grundsätze, nach denen die Neustrukturierung der gemeindlichen Ebene erfolgen soll, geregelt. Mit Artikel 2 werden die rechtlichen Grundlagen für das in SachsenAnhalt neu einzuführende Modell „Verbandsgemeinde“ geschaffen. Artikel 3 passt Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt an die Leitlinien des Leitbildes an. Darüber hinaus wird das Ortschaftsrecht weiter ausgestaltet, insbesondere durch die Einführung des Ortsvorstehers, der anstelle eines Ortschaftsrates mit Ortsbürgermeister bestellt werden kann. Mit den Artikeln 4 und 5 werden das Kommunalwahlgesetz und das Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit an das Modell der Verbandsgemeinde angepasst.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung erstmals in der 27. Sitzung am 11. Oktober 2007 beraten und in den Ausschuss für Inneres zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen. Nachdem sich der Innenausschuss in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Anhörung durchgeführt hatte, legte er dem Landtag in der Drs. 5/1001 eine Beschlussempfehlung vor. Diese Beschlussempfehlung war Grundlage der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes im Plenum in der 31. Sitzung am 13. Dezember 2007. Außerdem lagen dem Parlament zu dieser zweiten Beratung Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktionen der CDU und der SPD in den Drs. 5/1026 und 5/1028 vor.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte mit ihrem Änderungsantrag in Drs. 5/1026, die Notwendigkeit einer interkommunalen Funktionalreform in den Zielen der Gemeindegebietsreform zu verankern. Sie beantragte weiterhin die Wahlfreiheit zwischen den Gemeindemodellen der Einheitsgemeinde und der Verbandsgemeinde sowohl in der freiwilligen als auch in der gesetzlichen Phase.

Hinsichtlich des Ortschaftsverfassungsrechts hat sie eine Stärkung und Erweiterung vorgeschlagen. Hierbei geht es um ein Antrags- und Vorschlagsrecht sowie ein Budget- und Akteneinsichtsrecht, die Belange der Ortschaft betreffend. Das Verhältnis zwischen dem Verbandsgemeindebürgermeister und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden soll entsprechend den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung angeglichen werden.

Die Fraktionen der CDU und der SPD beantragten in ihrem Änderungsantrag in Drs. 5/1028 Klarstellungen und Ergänzungen zu den einzelnen Regelungen des Regierungsentwurfes. Einige Regelungen sollen vor allem den Prozess der freiwilligen Phase der Gebietsreform begünstigen und erleichtern. So ist vorgeschlagen worden, eine Regelung in das Gesetz aufzunehmen, die es ermöglicht, dass eine doppelte Mehrheit von drei Vierteln der Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft, die zugleich zwei Drittel der Einwohner aller Mitgliedsgemeinden repräsentieren, nicht von anderen Mitgliedsgemeinden daran gehindert werden kann, in der freiwilligen Phase eine Einheitsgemeinde oder eine Verbandsgemeinde zu bilden.

Ein weiterer Änderungsvorschlag, der das Nutzen der freiwilligen Phase erleichtern soll, besteht darin, bei der Eigentumsübertragung an die Verbandsgemeinde nur die Einrichtungen und Vermögensgegenstände zu be

rücksichtigen, die überwiegend zur Erfüllung der auf die Verbandsgemeinde übergehenden Aufgaben bestimmt sind.

Um bei der Bildung von Verbandsgemeinden eine Wahl der verschiedenen Vertretungen möglichst gemeinsam durchführen zu können und zusätzliche Wahltermine zu vermeiden, schlagen die Regierungsfraktionen auch vor, die Wahlperiode für die Gemeinderäte, deren Gemeinden an der Bildung einer Verbandsgemeinde beteiligt sind, um ein halbes Jahr zu verlängern. Im Jahr 2014 sollen dann die Kommunalwahltermine wieder zusammengefasst werden.

Zu den Änderungen, die als Klarstellung gelten, zählt die nochmalige Feststellung, dass sich die neuen Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden in den bestehenden Strukturen bilden sollen und dass die Vereinbarungen, die in der freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 geschlossen werden können, spätestens zum 1. Januar 2010 wirksam werden müssen.

Nach der Debatte am 13. Dezember 2007 überwies der Landtag den Gesetzentwurf erneut und mit den beiden Änderungsanträgen zur Beratung und Beschlussfassung in den Innenausschuss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Innenausschuss war bereits in der Sitzung am 5. Dezember 2007 bekannt geworden, dass dem Plenum zur zweiten Beratung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs in der Sitzung am 13. Dezember 2007 von den regierungstragenden Fraktionen ein Änderungsantrag vorgelegt wird, der zum Teil von dem ursprünglichen Gesetzentwurf abweicht.

Aus diesem Grunde beschloss der Innenausschuss in der Sitzung am 5. Dezember 2007, dem Landtag zu empfehlen, in diesem Fall von der in der Geschäftsordnung des Landtages geregelten Möglichkeit einer dritten Beratung Gebrauch zu machen. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drs. 5/1001 verweisen. Der Ausschuss beschloss darüber hinaus, eine erneute Anhörung unter Einbeziehung der von den regierungstragenden Fraktionen angekündigten Änderungen durchzuführen.

Der Landtag folgte in der 31. Sitzung am 13. Dezember 2007 der Empfehlung des Innenausschusses und überwies den Gesetzentwurf erneut zur Beratung und Beschlussfassung in diesen Ausschuss.

Die mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf unter Einbeziehung der beiden Änderungsanträge fand am 20. Dezember 2007 statt. Zur Anhörung wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof weitere Sachverständige, betroffene Gemeinden und Verwaltungsleiter sowie die Volksinitiative „Sachsen-Anhalt 2011“ eingeladen. Den Anzuhörenden wurde darüber hinaus die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme bis einschließlich 7. Januar 2008 eingeräumt.

Der Innenausschuss befasste sich in der 33. Sitzung am 10. Januar 2008 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss die Niederschrift über die Anhörung am 20. Dezember 2007, die schriftlichen Stellungnahmen sowie eine Synopse mit Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die mit dem Innenministerium abgestimmt waren.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1026 fand nicht die erforderliche Mehrheit; er wurde ohne weitere Aussprache abgelehnt.

Der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen in der Drs. 5/1028 war Inhalt der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat dem von der Ausschussmehrheit politisch Gewollten einen in der Gesetzessprache besseren Ausdruck verliehen. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen verabschiedete der Innenausschuss mit 7 : 4 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/1078 in Form einer Synopse vorliegende Beschlussempfehlung.