Ich habe darüber seit Monaten sehr offen gesprochen. Ich werde heute keine Garantie dafür abgeben, dass es so kommt.
Ich habe in den letzten Monaten nach bestem Wissen und Gewissen versucht, mit unserem Haus, mit dem Wirtschaftsministerium, mit der Landesregierung insgesamt, mit dem Bund, der Bundesregierung und dem Bundesrat zu schauen, ob es irgendwelche Fallstricke gibt.
Ich weiß, dass die Wirtschaftsminister gerade vor einigen Wochen das Thema noch einmal beraten haben, wo es auch Forderungen gibt, doch mehr Entlastung zu ermöglichen. Ich glaube, das ist an sich ein guter Kompromiss.
Ich weiß, dass das Misstrauen aufgrund der Steuerrechtsänderungen im Jahr 2000/20001 noch allen in den Knochen steckt. Ich habe das selber mitgemacht. Damals war es nicht besonders schön, in einer konjunkturellen Phase, in der es nicht so lief wie jetzt. Eine Blase platzte gerade am Aktienmarkt und dann gab es Steuermindereinnahmen in Größenordnungen. Jetzt dafür zu werben, dass wir das mitmachen, dazu ist das Gedächtnis noch einigermaßen gut.
Ich sage Ihnen, Frau Klein: Das hat uns auch in den Reihen der Finanzminister umgetrieben. Was passiert, wenn eine solche Phase wieder eintritt? - Aber ich glaube, die Rahmenbedingungen - wir haben in den letzten Tagen schon mehrfach darüber gesprochen - sind andere. Die Steuereinnahmen wachsen, das Wachstum ist stabil, es gibt neue Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt. In diese Phase hinein - das ist das, was auch Ökonomen sagen - ist es vernünftig, so etwas zu machen. Wenn man so etwas in einer Phase des Abschwungs macht, ist es manchmal sehr gefährlich. Das ist das, was 2000/2001 die damals politisch Handelnden voll erwischt hat.
Wie gesagt, das ist, denke ich, ein gedeckter Scheck auf die nächsten Jahre. Es ist sicherlich eine Diskussion von verschiedenen Seiten her, wo ich Sie auch verstehen kann. Wir haben gerade im Landtag schon mehrfach Diskussionen um Steuern gehabt. Es war natürlich nicht besonders klug, die Einkommensteuer so zu senken, dass wir sie nachher - ob man sie nun Mehrwertsteuer, Reichensteuer oder wie auch immer nennt - wieder erhöhen müssen, um letztlich dafür zu sorgen, dass es einen stetigen Einnahmenkorridor bei den öffentlichen Haushalten gibt. Das ist eine sehr sprunghafte Steuerpolitik, die solche Diskussionen noch befördert.
Davon will man wegkommen. Die Wirkung wird man abwarten müssen. Wir haben uns im Finanzplanungsrat vorgenommen - er tagt übrigens in der nächsten Woche -, das noch einmal zu diskutieren. Aber es muss jetzt zu Ende gebracht werden. Ich werbe auch hier im Parlament dafür, dass wir es angehen.
Es gibt - das will ich nicht verschweigen, bevor es andere ansprechen - ein, zwei Punkte noch, die uns als ostdeutsche Länder umtreiben. Das ist die Frage der Re
Des Weiteren wollen wir noch Ausgleichsmechanismen für Bereiche schaffen, in denen die etwas strukturschwächeren Länder, wie zum Beispiel bei der Gewerbesteuer und bei anderen Punkten, nicht ein solches Aufkommen haben wie die wirtschaftlich starken Länder. Dazu gibt es Diskussionen auch im Finanzausschuss des Bundesrates. Was da noch zu machen ist, weiß ich nicht.
Ein letzter Punkt - den haben Sie jetzt nicht mit angesprochen, sonst wird er immer ins Feld geführt -: Die Kommunen, die kommunalen Spitzenverbände unterstützen ausdrücklich diese Reform. Das ist auch relativ einfach: weil sie mit keinen Verlusten rechnen,
aber dafür ins Feld führen, dass sie für sich von dieser Steuerreform eine Verstetigung ihrer Einnahmensituation erwarten. Das war übrigens auch ein wesentlicher Teil der Überlegungen in der Bundesregierung und bei den Ländern, dass man fragt: Wie wird welche Ebene wodurch belastet oder entlastet?
Wenn man diesen Mix sieht, noch dazu - auch das will ich ansprechen -, dass es ein Teil der Koalitionsvereinbarung war, dass es aber nicht der erste Punkt war und man über anderes nicht gesprochen hat, sondern erst die fachliche Diskussion und dann das politische Versprechen zwischen zwei Partnern, das auch anzugehen, hat uns das unter dem Strich nach intensiver Diskussion zu der Entscheidung veranlasst, dass wir dem im Bundesrat zustimmen werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Minister. - Wir steigen dann in die Debatte ein. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Abgeordneten Harms von der CDU das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach ausgiebiger Debatte hat der Deutsche Bundestag dieser Unternehmenssteuerreform zugestimmt. Im Bundesrat steht die Abstimmung bevor und der vorliegende Antrag fordert nun die Landesregierung auf, diese Reform sozusagen zu torpedieren. Aufgrund dieses Antrages beschäftigen wir uns heute zu fortgeschrittener Stunde mit diesem Thema.
Dazu möchte ich bemerken: Die Unternehmenssteuerreform ist nur einer von mehreren Schritten, die darauf zielen, Deutschland attraktiver zu machen, attraktiver für die Unternehmen und für die Entwicklung von Unternehmen im eigenen Land und natürlich auch attraktiver für Fremde, die nach Deutschland schauen und über mögliche Entwicklungen nachdenken. Diese Entwicklungen werden heute in vielen Unternehmen weltweit konzipiert. Deshalb müssen auch wir uns diesem weltweiten Steuerwettbewerb stellen.
Dass das deutsche Steuerrecht sehr kompliziert ist, ist allgemein bekannt. Das möchte ich deshalb zu später Stunde auch nicht weiter ausführen. Die Frage ist allerdings: Lässt sich die finanztechnische Auswirkung dieser Reform für Sachsen-Anhalt prognostizieren? - Fest steht,
wir brauchen Steuereinnahmen und wir brauchen das Wachstum der Steuereinnahmen - schon aus Haushaltsgründen. Das hat natürlich auch mit dem Aufholbedarf des Landes zu tun, der sich seit einigen Jahrzehnten angestaut hat und den wir mühsam abarbeiten.
Es wurde davon gesprochen, dass 100 Millionen € an Mindereinnahmen auf dieses Land zukommen können. Diese Zahl erklärt sich relativ einfach. Wenn man die Entlastungssumme, die prognostiziert ist, auf die Wirtschaftsleistung der einzelnen Bundesländer verteilt, kommt man tatsächlich im Groben zu diesem Ergebnis. Dass der Grundgedanke, das Reduzieren von Lasten, für wen auch immer, Freiräume ermöglicht, ist gewiss unbestritten, dass damit positive Effekte verbunden sein können, gewiss auch. Ebenso unbestritten ist die Tatsache, dass diese Effekte nicht überall gleichzeitig und in gleichem Maße eintreten.
Deshalb hilft in Deutschland der Finanzausgleich in gravierendem Maße, dass auch die Regionen Deutschlands davon profitieren können, die von dem direkten Zusammenhang etwas ausgeschlossen sind. Das hat mit den Mechanismen bei der Gewerbesteuerumlage zu tun und bei einigem mehr.
Nun ist die Frage: Sind diese 100 Millionen € Mindereinnahmen tatsächlich das, was das Land in dieser Zeit zu erwarten hat? - Ich meine, nein. Die Summe der bisherigen Maßnahmen, die die Bundesregierung durchgeführt hat, zeigt, dass dieses Land von dieser großen Koalition durchaus erfolgreich gesteuert wird. Das gilt nicht nur auf finanzpolitischen oder wirtschaftspolitischen Feldern, sondern auch auf anderen Politikfeldern, wie wir in Heiligendamm erleben konnten.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang ein Wort zu großen Koalitionen, die im Übrigen möglicherweise mehr Gestaltungskraft aufbringen, als man ihnen gelegentlich zutraut. Oft ist es zwar mit Geräusch verbunden, in diesen größeren Koalitionen sinnvolle, begründbare Einigungen hervorzubringen, aber ich glaube, es ist der Mühe wert. Vermutlich haben diese Erfolge aber nicht nur mit der Struktur von Regierungskoalitionen zu tun, sondern einfach auch schlicht mit der Leistung der Akteure.
Wir haben heute schon gutachterlich erfahren, dass es bei den Gemeindestrukturen möglicherweise ähnlich ist. Trotzdem: Ein gesundes Maß an Misstrauen und Eigensinn wie auch an Vertrauen und Solidarität sollten wir der eigenen Regierung entgegenbringen. Ich bin der Meinung - vielen Dank, Herr Präsident, ich komme zum Ende -, dass es angebracht ist, den vorgeschlagenen Antrag abzulehnen. Ich bitte darum. - Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Harms. - Das Redezeitende zeigt der Rechner an. Das macht er selbst. - Als zweiten Debattenredner erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Franke von der FDP das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann zu diesem Antrag das Wichtigste zuerst sagen: Auch die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat das Unternehmenssteuergesetz 2008 abzulehnen. Damit haben sich die Gemeinsamkeiten mit der Linkspartei.PDS schon erschöpft.
Dieses Gesetz bringt eine Tarifabsenkung im Volumen von ca. 30 Milliarden €. Diese Ausfälle sollen mit vielen zum Teil unsystematischen, verfassungsrechtlich bedenklichen und willkürlichen Maßnahmen von etwa 25 Milliarden € gegenfinanziert werden. Im Ergebnis bedeutet dies eine rechnerische Entlastung für die Unternehmen von knapp 5 Milliarden €. Die Wirtschaft zahlt also ihre Steuerentlastung weitgehend selbst.
Die FDP begrüßt die geplante Entlastung der Unternehmen und die angestrebte Verwaltungsvereinfachung durch die Einführung einer Zinsabschlagsteuer. Insbesondere die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % ist zu begrüßen.
Unsere Kritikpunkte richten sich gegen Folgendes, um dennoch das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen:
Die geplante Reform führt aufgrund ihrer Unübersichtlichkeit zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts. Von Rechtsform- und Finanzierungsneutralität kann man beim besten Willen nicht sprechen. Kapital- und ertragsstarke Unternehmen werden zwar entlastet, dies allerdings auf Kosten der kapital- und ertragsschwachen Unternehmen, die trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs auch in Sachsen-Anhalt noch zuhauf existieren. Was also soll diese Umverteilung bezwecken? Sie hat mit einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nichts mehr zu tun.
Ebenfalls nicht nachvollziehbar sind die Verschlechterungen bei den willkürlich geänderten Abschreibungsbedingungen. Davon werden zwangläufig alle Unternehmen betroffen sein. Zum einen wird die degressive Abschreibung abgeschafft. Diese Abschaffung hat ausschließlich fiskalische Gründe.
Union und SPD haben die Sätze für die degressive Abschreibung für die Jahre 2006 und 2007 angehoben, gerade um Investitionen auszulösen. Nun trifft der ersatzlose Wegfall besonders die investierenden Unternehmen. Die große Koalition gibt hierbei ein gutes Beispiel dafür, wie man keine verlässlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen schafft.
Es geht noch weiter. Geringwertige Wirtschaftsgüter konnten bisher sofort abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungskosten weniger als 410 € betrugen. Diese Grenze wird jetzt auf 150 € herabgesetzt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 100 € und 1 000 € sind künftig in einen jahresbezogenen Sammelposten einzustellen. Dieser kann über eine Dauer von fünf Jahren abgeschrieben werden.
Für die Unternehmen bedeutet das nicht nur Liquiditätsentzug, sondern auch neue Aufzeichnungspflichten. Wie viel Bürokratie ein Unternehmen schon zu leisten hat, werden die Selbständigen, die hier im Haus sind, sicherlich bestätigen können.
Auf die auch in den Medien bereits hinreichend diskutierten Problemfelder, die international unübliche Zinsschranke und die Verschärfung beim Mantelkauf, möchte ich hier erst gar nicht eingehen.
Ich möchte als letzten Punkt nur noch erwähnen, dass man die einmalige Gelegenheit verpasst hat, die Gewerbesteuer gerade angesichts der aktuellen konjunkturellen Lage ganz zu beseitigen.
Stattdessen soll ihre Bemessungsgrundlage durch die Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente wie die Fi
Auch entfällt der Abzug dieser Steuer als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und bei der Körperschaftsteuer. An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass das Gesetz vollkommen unzureichend ist.
Unser Fazit lautet deshalb: Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Unternehmenssteuergesetz 2008 ist mittelstandsfeindlich und verstößt in vielen Belangen gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Die Vereinfachung des Steuerrechts ist vollkommen auf der Strecke geblieben. Der Wirtschaft werden zudem viele kostenträchtige neue bürokratische Auflagen gemacht.
Auch die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen dieses Unternehmenssteuergesetz zu stimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke für diesen Beitrag. - Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Fischer von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Dem Ansinnen der Linkspartei.PDS, dass die Landesregierung im Bundesrat das Unternehmenssteuergesetz ablehnen soll, kann die SPD-Fraktion nicht folgen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmenssteuern in seiner Folge zunächst Steuermindereinnahmen für unseren Landeshaushalt bringen wird.