Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Das heißt, wir haben wieder Verschuldungsobergrenzen für den Ausnahmefall mit einer Reihe von Regelungen, die anschließend folgen. Da wir etwas Derartiges bereits jetzt haben, vermute ich, dass auch diese Regelung bald dazu führen wird, dass aus den Ausnahmen die Regel wird.

Wir haben unseren Gesetzentwurf deshalb ausgesprochen schlank gehalten. Der neue § 18 enthält danach nur noch die Formulierung, dass der Haushaltsplan ohne Kredite auszugleichen ist.

In Kraft treten soll das Gesetz mit dem Haushaltsplan 2008, für den die Regierung keine Neuverschuldung mehr vorgesehen hat. Ich muss gestehen, dass das der einzige Punkt in dem Gesetzentwurf ist, den wir in den letzten Wochen mehrfach verändert haben. Gestartet

sind wir mit einem Inkrafttreten im Jahr 2010. Dann haben wir das Jahr 2009 hineingeschrieben und jetzt, nach der letzten Ankündigung des Ministers, das Jahr 2008.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Ich muss ganz klar sagen: Wir haben diese Anpassungen gern vorgenommen, wobei ich das Jahr 2008 als Ziel durchaus für ambitioniert halte.

Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Frage nicht ausdrücklich geregelt, welche Mittel bei konjunkturellen Schwankungen einzusetzen sind. Durch das strikte Verbot der Verschuldung gibt es in der Praxis nur zwei Möglichkeiten, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren: erstens man spart in dem betroffenen Haushaltsjahr oder zweitens man trifft Vorsorge, das heißt, man schafft eine Schwankungsreserve.

In der Praxis würde die Entscheidung für eine Schwankungs- oder Konsolidierungsreserve bedeuten, dass wir einen weiteren Fonds aufbauen müssten, dessen Beträge herangezogen werden, wenn sinkende Steuereinnahmen einen Haushaltsausgleich ohne diese Mittel unmöglich machen.

Allerdings muss erstens geklärt werden, ob es realistisch ist, neben der Reduzierung der Neuverschuldung auf null im Jahr 2008, dem Aufbau eines Pensionsfonds und einer Zukunftsstiftung sowie der angekündigten Tilgung der Verschuldung nochmals Mittel zurückzustellen, die zur Deckung der laufenden Haushaltsausgaben nicht zur Verfügung stehen. Und zweitens muss geklärt werden, ob eine solche Schwankungsreserve wirklich sinnvoller ist als eine möglichst zügige Reduzierung unserer Schuldenlast und damit unserer Zinszahlungen.

Wir haben uns im Finanzausschuss darauf verständigt, dass wir über dieses Thema, Fonds und deren Auswirkungen auf den Haushalt, einmal ausführlich diskutieren wollen.

Meine Damen und Herren! Das alles sind Fragen, denen wir uns stellen müssen, nicht nur vor dem Hintergrund der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der nach wie vor heftigen Kritik der Bundesländer, die in den Länderfinanzausgleich einzahlen, sondern auch um die berechtigte Forderung junger Menschen - nicht nur innerhalb der Parteien - nach Generationengerechtigkeit auch in der Haushaltspolitik zu erfüllen.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Finanzen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun erteile ich Herrn Minister Bullerjahn das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das haben Sie ja unheimlich clever gemacht, Frau Dr. Hüskens. Aber ich muss sagen, als ich den Antrag gelesen habe, hat es mir schon die Sprache verschlagen.

Wir kämpfen ja gerade noch darum, die Null zu erreichen. Es gibt aber offensichtlich einige, die sozusagen schon den nächsten Gang eingelegt haben. Ich habe

dann geguckt, welche Fraktion das einbringt - und da habe ich noch mehr gestaunt.

(Herr Kosmehl, FDP: Warum?)

Ich will jetzt nicht in die Vergangenheit gehen; denn bei dem Thema Finanzpolitik haben wir alle unser Scherflein zu der jetzigen Situation beigetragen. Eine Anmerkung sei mir aber erlaubt, Frau Dr. Hüskens: Es gab Länder, die bei gleicher Einnahmensituation eine andere Nettokreditaufnahme hinterlassen haben.

Ich höre an dieser Stelle auf, weil auch die SPD hier in diesem Landtag so manches gemacht hat, was ich heute abarbeiten muss. Insofern sitzen wir in einem Boot.

Dass Sie mich aber treiben, innerhalb kürzester Zeit die Null zu erreichen, und noch bevor wir das in trockenen Tüchern haben, Vorschläge unterbreiten, deren Umsetzung jetzt schon festgeschrieben werden soll, und dass Sie heute hier in einer ehrlichen Art und Weise aufzeigen, dass Sie überhaupt keine Lösung hätten, wenn es Probleme gäbe,

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

das ist schon charmant, aber auch ziemlich listig; denn Sie haben nicht gesagt, was passiert, wenn die Steuereinnahmen wirklich wegbrechen.

Was haben Sie denn vorgelegt? - Sie haben gesagt, Sie wollen ein Neuverschuldungsverbot ohne Übergangsfrist, also ohne Notausgang bei sinkenden Steuereinnahmen aufgrund einer zurückgehenden Konjunktur. Sie wollen keine Öffnungsklausel bei Katastrophen. Es muss ja nicht immer so schlimm kommen wie beim ElbeHochwasser, aber Sie wissen, dass es auf einmal Ereignisse geben kann, die man in der mittelfristigen Finanzplanung nun wirklich nicht voraussehen kann. Das ist so, wie es ist.

Wir haben keine Ausnahmeregelung bei Bund-LänderVereinbarungen oder Regelungen via Maßstäbegesetz, das - Sie wissen das - sehr oft als Notnagel genommen wurde, indem das volkswirtschaftliche Gleichgewicht infrage gestellt worden ist. Ich glaube, dass wir uns alle darin einig sind, dass das eine Krücke war.

Es gibt keine Einbettung in den nationalen Stabilitätspakt ohne eine erweiterte Gesetzgebungskompetenz. Herr Professor Dr. Paqué weiß, dass die Debatte in die Föderalismusreform II hineingeht. Wenn also schon der Deckel draufgehalten werden soll, dann muss man die Möglichkeit haben, das auf der Einnahmen- und Ausgabenseite landesrechtlich zu nivellieren.

Wenn das von Ihnen gemeint ist, dann müssen Sie es sagen. Die Liberalen sind bei dem Thema Wettbewerbsföderalismus ja anders unterwegs als die Sozialdemokraten. Das muss man dann auch sagen. Diesen Regelkreis haben Sie aber nicht aufgezeigt. Sie haben nur gesagt: Wir machen die Tür zu, egal was kommt, und zur Not könnte man ja auch sparen. - Na ja, gut gebrüllt, Löwe.

Nun stellen wir uns einmal vor, die Konjunktur schmiert gerade ab und wir haben ein Defizit in Höhe von 200 Millionen oder 300 Millionen € bei den Steuereinnahmen. Ich weiß doch, welche Fraktion, noch dazu, wenn sie in der Opposition ist, dann sagt: Das ist genau der richtige Weg.

Übrigens heißt antizyklisch zu arbeiten - ich komme noch einmal darauf zurück, Sie kennen das Thema -, sich in solchen Situationen auf der Ausgabenseite nicht noch weiter zu beschränken, sondern dämpfend auf den Konjunktureinbruch zu wirken.

Das Thema ist aktuell. Ich gebe auch zu - ich weiß nicht, ob Sie das nachher noch bringen wollten; ich sage es, bevor ich in Ihre Diskussion sozusagen hineinlaufe -, dass ich das selbst auch öffentlich gefordert habe. Wissen Sie, wer die Ersten waren, die mich dafür beschimpft haben? - Das waren die Volkswirte unter anderem der Fachhochschule Magdeburg.

(Zurufe von der FDP)

- Ja, ja. - Welche ökonomische Kompetenz ich denn hätte; ich müsste doch wissen, dass das überhaupt nicht vernünftig sei.

Was habe ich mir nicht alles anhören müssen! Ich habe auch Briefe bekommen, sogar von meinen eigenen Bundestagsabgeordneten mit der Frage, was denn da los sei und ob der Bullerjahn jetzt völlig durchgeknallt sei. Man brauche doch, noch dazu bei wirtschaftlichen Entwicklungen, die nach oben und unten zeigen, irgendwelche Möglichkeiten, um nachzusteuern.

(Herr Stahlknecht, CDU: So etwas schreiben die? - Zuruf von Herrn Prof. Dr. Paqué, FDP)

- Herr Professor Paqué, ich musste schon schmunzeln, als ich das gelesen habe. Ich wusste nicht, ob Sie beim Unterschreiben überhaupt darauf geschaut haben oder ob Sie das bewusst ein bisschen nach hinten drücken.

Ich möchte auch wissen, ob das später mehrheitsfähig ist. Sie haben zu Recht festgestellt, dass Sie mit sieben Leuten nicht an die Verfassung gehen sollten. Auch wir wären bei diesem Thema sehr vorsichtig. Aber wenn man das verfassungsfest machen würde - -

Man muss auch damit rechnen, dass man vielleicht wieder selber einmal eine Ministerin oder einen Minister stellt und dass das einen dann selber treffen könnte. Man muss also, wenn man an die Verfassung geht, immer sehen, dass das etwas sein muss, das Bestand hat. Deswegen tun sich damit so viele so schwer.

Mein damaliger politischer und auch öffentlich strittig gesehener Diskurs zu dem Thema hat auch zu enormen Diskussionen in meiner eigenen Partei geführt, nach dem Motto: Das geht doch nicht! Hast du das nicht ein bisschen überzogen?

Aber richtig ist - an dieser Stelle sind wir beieinander -, dass wir etwas tun müssen.

Ich sage auch: Es ist ein Problem zwischen Regierungen und Parlamenten. Wenn Regierungen zum Beispiel Vorschläge machen und die Parlamente sagen: Prinzipiell stimmen wir zwar zu, aber... Dann kommt natürlich die Wahlkreisarbeit, dann kommt natürlich die Fachbruderschaft usw. Ein solches Wechselspiel gibt es bei diesem Thema auch zwischen Parlament und Regierung.

Ich weiß, dass Parlamente - das ist politisch völlig legitim - auch Spielräume haben wollen und einem Finanzminister oder einer ganzen Landesregierung auch einmal sagen wollen: Nein, wir wollen das jetzt bewusst nicht so. Das würden Sie natürlich alles in Abrede stellen.

Das heißt, das Thema ist akut. Herr Professor Paqué weiß, dass das eines der wichtigsten Themen im Rahmen der Föderalismusreform II ist.

(Herr Prof. Dr. Paqué, FDP: Ja!)

Aber Sie haben natürlich unbedingt der Erste sein wollen. Das ist Ihr gutes Recht. Sie haben es mit einer sehr charmanten Einführung auf den Punkt gebracht, wohl wissend, dass damit noch nicht alles zu Ende ist.

Im Augenblick boomt die Konjunktur. Ich weiß, an dieser Stelle hat man auch ein bisschen Glück. Wir haben den am deutlichsten sichtbaren Aufschwung seit 15 Jahren mit einer Einnahmensituation, bei der man immer wieder nach oben nachregeln muss. Aber es fehlt im Moment die gesetzlich unterfütterte Struktur, damit dies natürlich über den nächsten Schritt hinaus festgemacht werden kann. Natürlich ist Ihr Ansatz nicht unrealistisch, aber er ist im Moment nicht praktikabel.

Nun bin ich einmal gespannt. Es gibt Länder, etwa in Amerika, - an dieser Stelle würde ich zustimmen - die ohne Neuverschuldung auskommen. Das ist in deren Verfassungen sogar verboten. Eine solche politische Überlegung gibt es aber in Deutschland nicht.

(Herr Gürth, CDU: Doch!)

Ich habe noch keinen Landtag erlebt - Herr Professor Paqué, Sie können mich jetzt überzeugen -, in dem im Zusammenhang mit der Diskussion über die Föderalismusreform II eine so weitgehende Forderung im Moment und auch mit möglichen Mehrheiten auf der Tagesordnung steht.

Sie waren bei der Anhörung dabei. Ich weiß nicht, ob es 15 oder 16 Professoren waren. Ich war nach der Anhörung ratloser als vorher. Aber in einem Punkt waren sie sich, glaube ich, alle einig:

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Dieses stringente Verschuldungsverbot sollte man nicht praktizieren. Dass eine Schuldenbremse gegenüber der Politik eingeführt werden müsse, weil die Wissenschaft der Meinung ist, sie könne das alles viel besser, habe ich schon gehört. Aber den Vorschlag, das zu deckeln, ohne zugleich Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um nötige Änderungen vorzunehmen, habe ich noch von keinem gehört.