Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur reichen Vorgeschichte der Gründungsphase des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz ist schon einiges gesagt worden. Für mich ist es wichtig, als Vertreter meiner Fraktion heute zu erklären, dass wir uns zu dieser Vorgeschichte bekennen.
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz kann ein geeignetes Instrument der Regionalentwicklung sein, und zwar auch dann, wenn eine Länder übergreifende Organisation zurzeit nicht gelingen kann.
Als Abgeordneter aus dem Südharz - der Südharz ist meine Heimat; ich lebe dort - kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es an der Anerkennung der Arbeit in der Verwaltung am Standort Roßla seit dem Jahr 2002 keine Zweifel geben kann. Nach anfänglichen Startproblemen ist die Arbeit dort akzeptiert; sie hat sich bewährt.
Deshalb wollen wir mit einem Alternativantrag die Landesregierung dazu zu bewegen, unmittelbar nach der Klärung der Flächenverfügbarkeit für die schon oft zitierte Kernzone in den Ausschüssen für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Wirtschaft zum weiteren Verfahren zur Erklärung des Biosphärenresevats zu berichten. Auch wir wollen Klarheit noch in diesem Jahr.
Aber, meine Damen und Herren, wir wollen nicht, dass wir hinter das zurückfallen, was schon einmal vereinbart worden ist. In den zahlreichen Erklärungen, unter anderem auch in der Erklärung der Umweltminister aus dem Jahr 1999 hieß es - ich zitiere -:
„Die erforderliche Akzeptanz in der Region durch die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Landkreise, die Kommunen und die Verbände ist Voraussetzung für die Schaffung eines gemeinsamen Biosphärenreservats. Gegen den Willen der Region ist ein Biosphärenreservat nicht beabsichtigt.“
Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat - ich weiß, das ist bei vielen der Fall -, der weiß, dass es im Jahr 2002 überwiegend einen Konsens in der Region gab, und zwar durch die gemeinsame Erklärung der Ministerin mit dem damaligen Landrat des Landkreises Sangerhausen Herrn Pietsch. Darin war allerdings die Rede davon, dass es über die jetzigen Einschränkungen hinaus keinen neuen Schutzstatus durch das Biosphärenreservat geben sollte.
Wenn es konkretisierende und neue Vorgaben der EU aus dem Jahr 2006 gibt, wonach man diese Angabe möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten kann, dann, glaube ich, ist es auch richtig, noch einmal in Konsultation mit den beteiligten Akteuren vor Ort zu treten, um dieses Votum zu erneuern. Das war immer Konsens in den bisherigen Erklärungen.
Herr Bergmann, wir hatten uns nicht über die Verwendung von Zitaten abgestimmt. Auch ich habe mir das von dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen herausgesucht. Ich möchte es komplettieren; denn der Ministerpräsident hat in seinen wohlfeilen Worten noch etwas hinzugefügt, was für uns auch wesentlich ist. Das ist nur eine Ergänzung und ein Unterschied zu dem Ursprungsantrag, der dadurch deutlich wird. Er hat zu dem, was schon ausgeführt wurde, hinzugefügt:
„Aber nur durch die Identifikation der örtlichen und regionalen Akteure mit der Idee des Biosphärenreservats und mit dem Nachhaltigkeitsgedanken lassen sich die Fortschritte erzielen, die als Beispiel auch für andere Regionen dienen können.“
Meine Damen und Herren! Im Konsens und nicht gegen den Willen der Region - das ist eine Aussage, die uns wichtig ist. Er darf nicht von vornherein unterstellt werden aufgrund von Erklärungen aus der damaligen Zeit und in Missachtung neuer Kriterien, die anzuwenden sind, um auch ein Anerkennungsverfahren erfolgreich zu gestalten. Wer diesen Zusammenhang ignoriert und versucht, gegen den Willen der Region eine Identifikation mit den Zielen hinzubekommen, der wird scheitern und erweist sich letztlich auch als falscher Freund der Idee des Biosphärenreservats. - Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe meinen Beitrag bewusst an das Ende dieser Debatte gesetzt, um zu hören, was denn die Fraktionen dazu sagen. Spannend war für mich insbesondere der Beitrag des Kollegen Kley; denn zu den Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung hat insbesondere Frau Dr. Hüskens keine Gelegenheit ausgelassen, das Biosphärenreservat zu kritisieren.
Ich stelle aber fest, dass wir uns alle einig darin sind, dass die Karstlandschaft im Südharz als Modellregion geeignet ist, in der das nachhaltige Zusammenwirken von Mensch und Natur erprobt und gelebt werden kann. Neben dem Schutz der Natur kann gleichzeitig auch dem Erhalt der Kulturlandschaft und der nachhaltigen regionalen Entwicklung eine besonders Bedeutung beigemessen werden.
Ziel der Landtagsbeschlussfassung vom 8. Oktober 1992 war - darauf wurde schon verwiesen - die Bildung eines Länder übergreifenden Biosphärenreservates mit den Nachbarländern Niedersachsen und Thüringen. Die Entwicklung des Verwaltungsaufbaus und auch die Aktivitäten vor Ort - diese sind durchaus lobenswert - wurden auch schon erwähnt.
Die neuerlichen Abstimmungen mit den Ministerien der Länder Niedersachsen und Thüringen auf Initiative meines Hauses ergaben jedoch, wie eben auch bestätigt wurde, dass ein Länder übergreifendes Biosphärenreservat von beiden Ländern nicht angestrebt wird. Aus der Sicht beider Länder besteht ein Interesse an der Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen eines Naturparks Harz, der in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bereits unter der Trägerschaft des Regionalverbandes Harz besteht. Auch Thüringen favorisiert die Einbindung des noch zu gründenden Naturparks in diese Trägerschaft des Regionalverbandes Harz.
Ich denke nach wie vor, dass ein Biosphärenreservat ein wirkungsvolles Instrument für die Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung in der strukturschwachen Region des Harzes wäre, auch wenn das Biosphärenreservat auf das Land Sachsen-Anhalt beschränkt bliebe. Doch auch die Umsetzung berechtigter Nutzungsinteressen der Landeigentümer, der Wirtschaft, der Kommunen sind eben Teil der Entwicklungsstrategien eines Biosphärenreservates.
Ich hatte Anfang dieses Jahres - sicher auch verursacht durch die neuen MAB-Kriterien - angekündigt, eine abschließende Klärung zur Einrichtung des Biosphärenreservates herbeizuführen. Bis zum Ende des Jahres 2007 muss die Entscheidung fallen - auch das habe ich angekündigt -; denn eine Einrichtung nach Landesrecht
ist nicht möglich, zumindest nicht nach den neuerlichen MAB-Kriterien, und die Einrichtung eines Biosphärenreservates nach § 33 des Naturschutzgesetzes erfordert eben die Einhaltung dieser Kriterien in Umsetzung der Unesco-Kriterien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Veröffentlichung der deutschen MAB-Kriterien sollten eben auch gelesen werden. Das veranlasst mich, die nächsten Aufgaben mit sehr viel Sorgfalt in Angriff zu nehmen.
Zu einer möglichen Anerkennung des Biosphärenreservates gehört als eine große Hürde die Einrichtung von 3 % Kernzonen. Darauf wurde schon verwiesen. Diese relativ strenge Vorgabe gilt seit dem Jahr 2007. Im Herbst 2006 sind diese Vorschläge in einer Stellungnahme des nationalen Komitees erarbeitet worden. Seit dem Jahr 2007 gilt, dass die 3 % Kernzone schon vor der Antragstellung ausgewiesen sein müssen. Das war bei dem Biosphärenreservat Mittelelbe nicht so. Dort hatte man Zeit, die Kernzonen über einen längeren Zeitraum sukzessive auszuweisen und mit den Pflegezonen zu umgeben. Diese Zeit haben wir eben nicht.
Wir müssen schon vor der Antragstellung mit einer Erklärung die 3 % Kernzone rechtlich gesichert haben. Das wären bei 30 000 ha 900 ha, die aus der Nutzung zu nehmen sind. 110 ha sind bereits als Kernzone ausgewiesen. Es wurde auch auf die Verfügbarkeit der so genannten Trittin-Flächen, also Flächen im Rahmen des nationalen Naturerbes, hingewiesen. Das sind rund 450 ha. Es fehlen immer noch etwa 250 ha, die dann unter einen Totalschutz zu stellen wären.
Weitere Kriterien, die seit Februar dieses Jahres gelten, sind: Kernzonen und Pflegezonen müssen zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche betragen. Die Kernzone soll von der Pflegezone umgeben sein. Daran sehen Sie schon, dass Splitterflächen und Streulagen in Summe schwierig als Kernzone auszuweisen sind.
Als Kriterium ist aber auch heranzuziehen: Die Pflegezone verfolgt auch das Ziel des Schutzes der Biodiversität. Sie soll entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert werden. An dieser Stelle wäre noch ein ganzer Teil neuer, strenger Kriterien hinzuzufügen, über die man tatsächlich in Ruhe oder auch in der Öffentlichkeit diskutieren muss.
Diese Kriterien kann man den Landwirten, der Wirtschaft vor Ort, dem Handwerk, aber auch den Kommunen nicht vorenthalten. Nicht einer der Debattenredner ist bei aller politischen Befürwortung dieses Vorhabens darauf eingegangen.
Mit einem Erlass vom 30. März 2007 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, in Abstimmung mit dem Landesforstbetrieb - weil auf die Landesforstflächen verwiesen worden ist - eine abschließende Klärung der Flächenverfügbarkeit herbeizuführen. Diese Ergebnisse werden bis zum 30. Juli 2007 erwartet.
Weiterhin werden durch das Landesverwaltungsamt innerhalb der nächsten zwei Monate erneut Voten aller in dem Gebiet liegenden Gemeinden zur Ausweisung des Biosphärenreservates eingeholt werden. Eine klare Positionierung der Gemeinden ist aus der Sicht Unesco und auch der nationalen MAB-Grundsätze unabdingbar und eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Einrichtung eines Biosphärenreservates.
Sie wissen sicher, dass die Gemeinden in den Jahren 2003/2004 - auch aufgrund dieser Vereinbarung mit dem Landrat - Beschlüsse zur Einrichtung eines Biosphärenreservates gefasst haben. Von zwölf Beschlussvorlagen, die mir vorlagen, waren immerhin fünf ablehnend. Fünf Gemeinden haben damals mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt.
Herr Schröder, vielen Dank, dass Sie das Zitat des Ministerpräsidenten Wulff fortgesetzt haben, der auf die Identität und auf die Akzeptanz der Partner in einem Biosphärenreservat als Notwendigkeit hingewiesen hat.
Ich versichere Ihnen, dass ich eine Entscheidung über die Ausweisung des Biosphärenreservates unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Voten der Kommunen, unter Berücksichtigung der Kernzonenkonzeption und der weiteren Verhandlungen zur Übertragung von Flächen im Rahmen des nationalen Naturerbes noch in diesem Jahr, wie schon angekündigt, treffen werde. Dabei genießen die Entwicklungschancen der Region genauso Priorität wie die Gleichrangigkeit von Nutzungs- und Schutzaspekten.
Voraussetzung für die Anerkennung - auch das wäre noch zu erwähnen - bzw. Voraussetzung für die Antragstellung zur Anerkennung eines Biosphärenreservates wäre auch die Kabinettsbefassung. Es ist eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung, dass sich das Kabinett damit befasst und letztendlich ein Votum für ein Biosphärenreservat abgibt.
Ich plädiere daher dafür, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und dem Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zuzustimmen. Ich denke, in den Ausschüssen wäre dann Gelegenheit, über die Situation, über die Kriterien und die Konsequenzen daraus zu berichten. - Vielen Dank.
Herr Kley, ich habe mir „Sinneswandel“ notiert; denn ich habe mir die Unterlagen durchgelesen. Es ist in der Tat so, dass die FDP in der Vergangenheit immer sehr negativ zu dem Biosphärenreservat gestanden hat; aber ich freue mich, dass Sie jetzt mit im Boot sind. Ich finde das sehr gut.
Frau Wernicke, wenn ich Ihre Worte zusammenfassen darf, würden Sie dem Vorschlag, den ich gemacht habe, nämlich eine Anhörung in der Region durchzuführen, eigentlich wohlwollend gegenüberstehen. Ich denke, es sollte die Aufgabe des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss sein, diese Anhörung zeitnah, möglichst im September oder Oktober - das wäre wahrscheinlich der richtige Zeitpunkt - durchzuführen.
Ich weiß, dass die Region zwischenzeitlich sehr weit gekommen ist. Herr Schröder hat das angesprochen. Ich glaube, mit Ausnahme von zwei Gemeinden stehen fast alle dieser Aufgabe sehr aufgeschlossen gegenüber. Ich sehe darin, wie gesagt, auch eine Chance - so wie das Herr Bergmann angesprochen hat -, dass nicht nur die
naturschutzfachliche, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung beachtet wird. Diese Chance sollte man beherzt nutzen.
Auch die Ausweisung der Pflegezonen ist durchaus darstellbar. Die Kleinteiligkeit der Kulturraumlandschaft mit den Laubwäldern im Südharz ist eigentlich das Highlight dieser Region. Diese Gebiete muss ich in eine Pflegezone packen, weil sie leider nicht in eine Kernzone hinein dürfen. Auch das sollte man der Ehrlichkeit halber sagen.
Als Mitglied des Regionalverbandes Harz und damit unmittelbar mit dem Naturpark Harz Befasster würde ich mich freuen, Frau Ministerin, wenn Sie diese Chancen nutzen würden und Thüringen und Niedersachsen nicht nur Mitglied des Naturparks Harz würden, sondern auch den Regionalverband Harz in seiner Trägerfunktion finanziell unterstützen würden. Zurzeit geht das nur zulasten Sachsen-Anhalts bzw. seiner Kommunen. - Danke.
Herr Lüderitz, können Sie noch einmal sagen, wie mit Ihrem Antrag verfahren werden soll? Sie wollen, dass er in den Ausschuss überwiesen wird, oder wie haben Sie sich entschieden?