Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Ich rufe die Frage 3 auf. Die Frage wird die Abgeordnete Frau Birke Bull von der Fraktion DIE LINKE stellen. Es geht um die beabsichtigte Erhöhung der Internatsbeiträge an der Landesschule Pforta. Herr Minister Olbertz wird dann auf die Frage antworten. Bitte schön, Frau Bull.

Schülerinnen und Schüler der Landesschule Pforta sind beunruhigt über Informationen, dass die Beiträge zur Unterbringung im Internat ihrer Schule für auswärtige Schülerinnen und Schüler auf 300 € und für Schülerinnen und Schüler aus Sachsen-Anhalt auf 200 € im Monat erhöht werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Internatsbeiträge erhöht werden sollen, und was hat die Landesregierung dazu veranlasst, eine solche Erhöhung vorzusehen?

2. Ist, wenn eine solche Beitragserhöhung tatsächlich vorgesehen ist, eine soziale Abfederung für Schülerinnen und Schüler aus finanziell schwächer gestellten Familien möglich oder geplant?

Herzlichen Dank für Ihre Frage. - Bevor der Herr Minister antwortet, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Halle auf der Südtribüne.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun erteile ich dem Minister Herrn Professor Dr. Olbertz das Wort. Bitte schön.

Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt gibt es im Sinne der Begabtenförderung Gymnasien mit genehmigten inhaltlichen Schwerpunkten. Drei Schulen von besonderer Bedeutung nach § 65 Abs. 4 des Schulgesetzes befinden sich in Trägerschaft des Landes, sodass das Land Schulträger ist. Das ist die Latina „August Herrmann Francke“ in Halle, das Landesgymnasium für Musik in Wernigerode und die Landesschule Pforta in Schulpforte.

Diese Gymnasien sollen vor allem begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern des Landes - wohlgemerkt: primär des Landes - eine vertiefte schulische Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, im sprachlichen oder im musisch-künstlerischen Bereich ermöglichen. Die Aufnahme an diesen Schulen erfolgt auf der Grundlage der ermittelten Rangliste aus einem Eignungsverfahren entsprechend der vorhandenen Aufnahmekapazität.

Oft sind diese Schulen auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern offen, sofern freie Kapa

zitäten vorhanden sind. Wegen der landesweiten bzw. überregionalen Aufnahme verfügen alle Schulen über ein angeschlossenes Internat.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birke Bull namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Für jeden der zurzeit rund 600 Internatsplätze an den drei Landesgymnasien wird jährlich ein Betrag von rund 6 000 € pro Schüler aus dem Landeshaushalt aufgebracht. Während die Bewirtschaftungskosten in den letzten Jahren stetig angestiegen sind, wurden die Beiträge für die Unterkunft zuletzt im Jahr 2004 um gerade 10 € angehoben.

Die gegenwärtigen Beiträge in Höhe von insgesamt 160 € pro Monat, davon 65 € für Unterkunft und 95 € für Verpflegung, decken nur noch etwa 27 % der Gesamtkosten. Insofern war eine Überprüfung der Beitragssätze notwendig, zumal auch die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift zur Erhebung der Beiträge zum Ende des Schuljahres ausläuft.

In den Internaten anderer Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten in Sachsen-Anhalt, zum Beispiel an den Sportschulen, zahlen die Eltern 230 € pro Monat. An den kommunalen Internaten sind es unter Berücksichtigung der Gastschulbeiträge durch den abgebenden Schulträger zum Beispiel für das Cantor- und das Siemensgymnasium 127,83 € ausschließlich für die Unterkunft. In Wettin sind es knapp über 90 €.

Schaut man über die Landesgrenzen, so ist festzustellen, dass die Beiträge für Unterkunft und Verpflegung in vergleichbaren Wohnheimen in Thüringen derzeit bei 235 € pro Monat und in Sachsen zwischen 320 € und 390 € pro Monat liegen, zum Beispiel St. Afra zu Meißen, wobei die Schülerinnen und Schüler aus Sachsen per Zuwendung eine Beitragsermäßigung von derzeit maximal 165 € im Monat erhalten können.

Insofern erschien der Landesregierung eine Erhöhung der Beiträge für Unterkunft und Verpflegung in den Wohnheimen an den Landesgymnasien angemessen und maßvoll, und zwar in zwei Schritten von derzeit 160 € zum Schuljahr 2007/2008 auf 200 € - davon 80 € für die Unterkunft und 120 € für die Verpflegung - und zum Schuljahr 2008/2009 auf 250 € - davon 105 € für die Unterkunft und 145 € für die Verpflegung -, für Schüler aus anderen Bundesländern zunächst auf 300 € und dann auf 350 €, wobei der Verpflegungsanteil derselbe ist wie bei den Landeskindern.

Ich möchte allerdings einräumen, dass ich die zeitlichen Abläufe für dieses Stufenmodell der Erhöhung noch einmal kritisch überprüfen werde, seitdem ich weiß, dass die Bauarbeiten noch in vollem Gange sind und einige Eltern offensichtlich noch auf der ursprünglichen Grundlage informiert wurden. Deswegen kündige ich an, dass ich mir zwar nicht die Erhöhung an sich - dazu haben wir keine Alternative -, wohl aber den Zeitplan der Umsetzung noch einmal anschauen werde.

Das Land weiß sich weiterhin verpflichtet, vor allem Kindern aus dem eigenen Bundesland ein begabungsgerechtes Schulangebot zu unterbreiten. Es fördert die Internatsplätze auch weiterhin in erheblichem Maße, nämlich bei der Erhöhung auf 200 € immer noch mit zwei Dritteln der anfallenden Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung. Das soll auch so bleiben.

Zu Frage 2: Für Schülerinnen und Schüler aus SachsenAnhalt, deren Erziehungsberechtigte Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, also Sozialhilfe, oder Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, also Hartz IV, sind, wird auf Antrag der Beitrag für die Unterbringung erlassen. Verpflegt werden müssen sie sowieso, aber der Beitrag für die Unterbringung wird dann gar nicht erhoben. Auch für soziale Härtefälle der Wohnheimschülerinnen und -schüler in den kommunalen Internaten ist eine entsprechende Förderung über eine Zuwendungsrichtlinie in Vorbereitung. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Minister. Damit ist die Frage beantwortet.

Ich rufe Frage 4 auf. Sie betrifft den Doppelten Abiturjahrgang und wird vom Abgeordneten Hendrik Lange gestellt. Die Antwort für die Landesregierung gibt wiederum der Kultusminister. Herr Lange, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Vergleich der Zulassungszahlen für Studienplätze in den entsprechenden Verordnungen für 2007/2008 mit denen des Vorjahres ergibt keinen signifikanten Aufwuchs der Studienplätze an den Universitäten in den mit Numerus Clausus belegten Studiengängen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bedeutet das, dass Studienbewerberinnen und Studienbewerbern an Universitäten, deren Zahl sich durch den doppelten Abiturjahrgang zweifelsfrei erhöhen wird, in mehr als 70 % der Studiengänge keine zusätzlichen Angebote gemacht werden, oder beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls die Verordnung, an die die Hochschulen gebunden sind, kurzfristig zu ändern?

2. Von den neuen und den bereits auf Wartelisten befindlichen Studienberechtigten des Landes wird in diesen Tagen erwartet, dass das Land ein klares Signal zum Studieren in Sachsen-Anhalt gibt. Will das Land ein solches Signal abgeben und, wenn ja, mit welchem Inhalt?

Herzlichen Dank. - Die Beantwortung erfolgt wiederum durch Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Lange beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Hochschulen des Landes werden zum kommenden Wintersemester 2 000 Studienanfängerinnen und -anfänger mehr aufnehmen können als im vergangenen Wintersemester. Dazu hat das Kultusministerium mit Ausnahme der Kunsthochschule alle Hochschulen des Landes einbezogen, wobei jede Hochschule mit ihrem jeweiligen Profil ihren Beitrag zur Sicherung eines fachlich ausgewogenen Angebots zu leisten hat.

Soweit die Frage auf die Kapazitätsverordnung des Landes abhebt - eine schwierige Frage -, sieht diese in § 1 vor, dass unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und auch fachspezifischen Gegebenheiten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird. Der Stichtag für die Berechnung der Zulassungszahlen für die Zulassungsverordnung nach den Vorgaben der Kapazitätsverordnung ist der 31. Januar 2007. Das ist leider so.

Basis der für das Studienjahr 2007/2008 geltenden Zulassungszahlenverordnung ist diese Berechnung, die aufgrund eines in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festgelegten Berechnungsverfahrens zu dem vorliegenden Ergebnis geführt hat. Dieses Verfahren ist ein reiner Rechenvorgang auf Stichtagsbasis nach Kapazitätsverordnung. Eine noch zu berücksichtigende Veränderung dieser Daten bis zum Abschluss des Verordnungsverfahrens hat es natürlich nicht geben können. Die Zulassungszahlenverordnung vom 19. Juni ist in Kraft und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geändert werden.

Aber die Mittel in Höhe von insgesamt 3,3 Millionen € für den doppelten Abiturjahrgang ermöglichen es den Hochschulen, zusätzlich zu den in der Zulassungsverordnung festgelegten Höchstzahlen in den in der Vereinbarung zum Doppelabiturjahrgang festgelegten Studiengängen weitere Studierwillige aufzunehmen.

Erst am 2. Juli 2007 lagen die Meldungen der Hochschulen zu den möglichen erweiterungsfähigen Studiengängen vollständig vor, sodass diese Vereinbarung erst jetzt Gestalt annehmen kann. Sie ist aber unterschriftsreif und sie enthält die Aussage, dass etwa 1 000 Studienplätze effektiv, genau aufgeteilt auf die Studiengänge, hinzukommen. Das ist also ein echtes Plus. 1 000 weitere Studienplätze werden durch Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten, die gerade in Halle teilweise nicht ausgelastet waren - das hing aber auch mit der Umstellung der Studiengangsysteme zusammen -, mit ins Spiel gebracht. Sie sind inzwischen sozusagen zulassungsfähig, sodass wir tatsächlich im Saldo 2 000 jungen Leuten mehr den Zugang in das Hochschulsystem eröffnen können.

Unabhängig davon möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine Erhöhung der Zahlen in der Verordnung kapazitätsrechtliche Fragen aufgeworfen hätte, die nicht unbedingt im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 6. Juli 2006 gewesen wären, der nämlich lautete, die Hochschulen 2007/2008 und 2008/2009 in die Lage zu versetzen, vorübergehend größere Studienanfängerzahlen bewältigen zu können.

Die Vereinbarung mit den Hochschulen wird dem Landtag und insbesondere den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen natürlich sofort nach den letzten erforderlichen Festlegungen übersandt. Ich habe sie, wie gesagt, schon gelesen. Sie ist in Ordnung.

Es gibt ein Einvernehmen zwischen den Hochschulrektoren untereinander und mit uns über die Aufteilung der zusätzlichen Kapazitäten und damit natürlich auch über die Partizipation an den zusätzlichen Mitteln, die der Landtag für die Lösung dieses Problems zur Verfügung gestellt hat.

In einer Reihe von Studiengängen werden also zusätzliche Studienangebote unterbreitet, die in der Vereinbarung zum Doppelabiturjahrgang konkret dargestellt werden und die die in der Zulassungszahlenverordnung

genannten Angebote ergänzen, genau genommen überschreiten.

Zu Frage 2: Das von den Studienberechtigten erwartete Signal des Landes zum Studieren in Sachsen-Anhalt ist bereits mehrfach ausgesandt worden. Bereits im Herbst 2006 hat der Landtag seine Entscheidung öffentlich gemacht, trotz angespannter Haushaltslage und Haushaltskonsolidierung für die Absicherung des Doppeljahrgangs Mittel bereitzustellen. Er hat damit deutlich gemacht, dass ihm die Studienchancen der hiesigen Abiturienten sehr wichtig sind.

Die Hochschulen und das Kultusministerium wurden beauftragt, diesem politischen Willen konkrete Gestalt zu verleihen. Das ist geschehen. Bereits in der vergangenen Woche haben die Hochschulen, unter anderem die Hochschule Magdeburg-Stendal oder kürzlich Herr Pollmann - das ist eine aktuelle Kopie -,

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz hält ein Schrift- stück hoch)

nochmals die Initiative ergriffen und entsprechende Presseveröffentlichungen geschaltet, die ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Chancen für die jungen Leute an den Hochschulen gut sind. Wir steuern das auch etwas und ermuntern die Hochschulen, entsprechende Verlautbarungen abzugeben.

Auch die anderen Hochschulen sind aufgefordert worden, in diesen Tagen nochmals öffentlich für ein Studium in unserem Land zu werben. Damit ist auf vielfältige Weise deutlich gemacht worden, dass die Abiturienten des Jahres 2007 ebenso wie die anderen Jahrgänge vor ihnen an den gut vorbereiteten Hochschulen des Landes willkommen sind.

Herzlichen Dank für die Beantwortung.

Ich rufe die Frage 5 auf. Die Abgeordnete Dolores Rente von der Fraktion DIE LINKE fragt zum Thema Regelungen zum Verteilungsschlüssel und zur Unterbringung von Asylbewerbern nach der Kreisgebietsreform. Die Antwort wird das Geburtstagskind Minister Herr Hövelmann geben. Bitte schön, Frau Rente.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Vorfeld der Kreisgebietsreform wurden die Unterkünfte für Asylbewerber in Schönebeck und Thale aufgrund auslaufender Mietverträge geschlossen. Ihre Bewohner wurden vorerst in der Zentralen Aufnahmestelle des Landes in Halberstadt untergebracht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo wird derzeit die Unterbringung von Personen nach § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes durch Dritte vorgenommen und wie lange ist die Laufzeit der einzelnen Verträge?

2. Wie und wann soll zukünftig die Struktur der Unterbringung von Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes in den neuen Kreisstrukturen geregelt werden?

Herzlichen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte.