Der Finanzausschuss nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 31. Sitzung am 2. Juli 2007 und schloss sich mit 7 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses an.
Am 4. Juli 2007 befasste sich der Innenausschuss in einer weiteren Sitzung mit der Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes und der Beschlussempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses. Er verabschiedete mit 7 : 4 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/752 neu vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und wohl auch des mitberatenden Finanzausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz ist in den letzten Wochen in den Ausschüssen und im Landtag mehrfach diskutiert worden. Daher kann ich mich auf wenige Dinge beschränken.
Der Innenausschuss und der mitberatende Finanzausschuss haben beschlossen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich weiß, dass dieser Entwurf von vielen kritisch gesehen wird; aber irgendwann muss man einmal zum Ende kommen und sich eine abschließende Meinung bilden.
An dieser Stelle möchte ich mich bei den Ausschüssen bedanken. Ich weiß, dass das aufgrund des Zeitdrucks sicherlich keine einfache Beratung war.
Zu der Frage, ob und inwieweit für die Verringerung der Anzahl der Finanzämter ein Landesgesetz erforderlich bzw. überhaupt möglich ist, werden auch nach Abschluss der Ausschussberatungen unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das war mir auch schon vorher klar.
Einigkeit bestand allerdings in dem folgenden Punkt: Mit der geplanten Ergänzung des Absatzes 4 ist eindeutig - das wurde von allen Fraktionen so festgestellt -, dass kein Landesgesetz erforderlich ist. Das Ziel, eine langwierige juristische Auseinandersetzung zu vermeiden, wäre damit erreicht, weil die unterschiedlichen rechtlichen Standpunkte aufgrund der Ergänzung nicht mehr ins Gewicht fallen.
Ich sehe diese Lösung auch nicht als mutlos an, wie dies in den Ausschüssen geäußert wurde. Wir haben gute
Gründe für diese Klarstellung. Mit dieser Klarstellung wollten wir zeigen, dass wir die Einwendungen ernst nehmen und bereit sind, auf sie einzugehen, auch wenn wir die diesen zugrunde liegende Rechtsauffassung nicht teilen. Ich habe das beim letzten Mal gesagt und ausführlich meine Beweggründe dargelegt, warum wir das tun.
Ich denke, dass es gerade in diesem Bereich nicht sinnvoll wäre, wenn wir viele Tausende Prozesse immer unter dem Aspekt sehen würden, dass Einsprüche die Diskussion vielleicht immer wieder entfachen. Eine juristische Auseinandersetzung sollte vermieden werden, da ein solches Verfahren zur Verunsicherung der Verhandlungspartner und auch des Personals führen würde.
Die Beteiligung des Parlaments sollte ebenfalls erfolgen, wenn auch nur zur Klarstellung. Unabhängig davon werde ich Sie bzw. alle Fraktionen auch im Ausschuss ausführlich über bedeutsame Fortschritte bei der Neustrukturierung der Finanzämter auf dem Laufenden halten. Viele Aktivitäten von Abgeordneten sorgen auch dafür, dass dies gewährleistet ist. Ich denke daher, dass die gefundene Lösung pragmatisch ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Es wurde die Befürchtung geäußert, dass es in der Zukunft zu weiteren klarstellenden Zusätzen kommen muss. Dies ist meines Erachtens nicht zu erwarten. In dem durchgeführten Mitzeichnungsverfahren und einer Befragung der anderen Ressorts im Rahmen des IMA Org wurde kein weiterer Bedarf zu Klarstellungen der Vorschrift wegen bundesrechtlicher Vorgaben für andere Sonderverwaltungen gesehen.
Zur ersten Frage. Herr Minister, Sie haben gesagt, dass das Parlament das Verfahren kontinuierlich begleiten werde. Heißt das mit anderen Worten, dass Sie dem Parlament empfehlen, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen? Das ist die erste Frage.
Zur zweiten Frage. Herr Minister, Sie hatten, als es um unseren Antrag „Umstrukturierung der Finanzverwaltung nur per Gesetz“ ging, zugesagt, dass bis zur heutigen Entscheidung keine Entscheidungen fallen würden, die diesen Prozess voranschreiten lassen. Es gab im Raum Harz dazu Presseartikel, die etwas anderes ausgesagt haben. Darin war davon die Rede, dass am Standort Quedlinburg schon etwas im Gange sei.
Ich frage Sie jetzt einfach: Stimmen diese Presseartikel? Oder haben Sie sich zeitlich genötigt gesehen, jetzt zu handeln?
Zu Punkt 1. Auch ohne Ihren Antrag behandeln wir das Thema Finanzämter, glaube ich, auf jeder Sitzung des Landtages. Das war damit gemeint. Ich gehe davon aus, dass das auch so bleiben wird. Das ist das, was ich vorhin sagen wollte, Frau Dr. Paschke.
Zu Punkt 2. Ich lese auch Zeitungen und bin immer erstaunt darüber, was so alles passiert. Einmal sollte jemand pleite sein, einmal sollte ich den Bauminister schon gefragt haben, ob er nicht Fördermittel für mich hätte. Er kam auf mich heute früh gleich zu.
Ich kann Ihnen dazu nur Folgendes sagen: Erstens habe ich ihn nicht gefragt; zweitens hat er keine Fördermittel; drittens brauche ich auch keine.
Es gilt das, was vor Wochen auch von mir an dieser Stelle geäußert wurde: Es gibt ein ganz klares Verfahren auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das in Quedlinburg funktioniert, und zwar trotz der immer wieder auftretenden Pressemitteilungen, die auch in den nächsten Wochen wahrscheinlich erscheinen werden.
Es gibt auch keine weitergehenden Entscheidungen bezüglich Bitterfeld/Köthen. Dort gibt es bestimmte Prüfungen. Insofern ist das, was ich Ihnen zugesagt habe, auch jetzt noch ganz klar und wird von mir so lange gehalten, bis das im Parlament abschließend beraten wird. Ich werde auch das Kabinett noch einmal mit dem Thema Köthen/Bitterfeld befassen und ich werde das auch zeitnah im Ausschuss erläutern.
Transparenter kann ich es nicht machen. Ich weiß ganz genau, dass die Kritik bleiben wird. Das gilt insbesondere im Hinblick auf den Harz und auf Köthen/Bitterfeld und überall dort, wo die Entscheidung getroffen worden ist. Ich kann nur darauf bauen, dass sich das mit der Zeit etwas verliert. Alles andere, also die Entscheidung zu treffen, ist meine Verantwortung und das werde ich dann auch tun. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Jetzt haben wir die Freude, auf der Südtribüne Gäste begrüßen zu können. Es sind Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Am Thie aus Blankenburg.
Die Beiträge der Fraktionen beginnen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Es spricht Frau Dr. Paschke. Bitte schön.
Herr Präsident! Der Herr Minister hat bereits gesagt, dass die Argumente über Monate hinweg ausgetauscht wurden. Wir werden nicht zu einer einheitlichen Haltung kommen. Das Ergebnis steht eigentlich auch schon fest. Es wird heute mit einer Mehrheit entschieden werden, dass wir diesen Passus im Gesetz hinzufügen und damit die Finanzämter aus der Pflicht entlassen. Damit ist der Tag gekommen, an dem sich der Finanzminister endlich von der Last entledigen kann, sich mit der Umsetzung der Reform der Finanzverwaltung im Parlament zumindest gesetzgeberisch herumschlagen zu müssen.
Der Finanzminister sagt immer, es sei eine pragmatische Lösung. Eine pragmatische Lösung - das habe ich
schon einmal betont und dabei bleibe ich - wäre es gewesen, ein Gesetz vorzulegen. Dann hätte kein Bundesgericht und auch sonst niemand gesagt, das Land Sachsen-Anhalt habe etwas ganz Schlimmes gemacht, nämlich ein eigenes Gesetz verabschiedet, zumal andere Länder das auch bereits getan haben.
Bereits im Rahmen der Einbringung habe ich gesagt, dass es für uns von besonderer und grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Parlament überlegt, an welcher Stelle es freiwillig Befugnisse aus der Hand gibt. Das mahne ich noch einmal an; denn im Unterschied zu anderen Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir das manchmal auch zu Recht machen, liegt jetzt ein anderer Fall vor. Das will ich noch einmal erläutern.
Wir geben ansonsten bei einem Gesetzgebungsverfahren die Rechte aus der Hand, indem wir Verordnungsermächtigungen erlassen. Wir legen das fest, was man später regeln kann, und geben die Spielräume vor.
Dieses Gesetz aber ändern wir. Dann gibt es in dem Sinne keine Spielräume mehr. Die Reform der Finanzverwaltung ist de facto im Detail geklärt gewesen. Wir sagen: Okay, wir akzeptieren das so; die Landesregierung soll es selbst machen. Das ist für mich eine andere Qualität. Dann muss man sich natürlich fragen: Warum geben wir das aus der Hand? Dafür kann es mehrere Gründe geben.
Ein einleuchtender Grund wäre, dass man sagt: Man ist davon überzeugt, dass man damals im Gesetzgebungsverfahren einen Fehler gemacht hat. Dies ist aber nicht so. In den damaligen Beratungen wurde ausdrücklich gesagt, dass insbesondere in Bezug auf die Grundzüge der Eingriffsverwaltungen der Gesetzgeber entscheiden sollte.
Man muss feststellen, dass mehr als 213 000 Steuerpflichtige ihre Eingriffsverwaltung jetzt an einem anderen Ort finden. Man muss nicht darüber nachdenken, ob der Betroffene zwei- oder dreimal dorthin fährt, sondern man muss überlegen, ob es vom Grundsatz her richtig ist, dass das Parlament diese Kompetenz aus der Hand gibt.
Es kann aber auch einen anderen Grund geben. Man könnte sagen: Man gibt es aus der Hand, weil man die Sinnhaftigkeit der Reform nicht einsieht und vermeidet sozusagen prophylaktisch eine weitere Reibungsstelle innerhalb der Koalition oder des Parlaments.
Sieht man sich die Zielstellung der Umstrukturierung der Finanzverwaltung noch einmal an, dann stellt man fest: Es ging in erster Linie um Fragen der Wirtschaftlichkeit. An dieser Stelle beziehe ich die gesamte Immobilienfrage mit ein.
Wenn man in zehn Jahren nachweisen will, dass man 16,3 Millionen € eingespart hat, und wenn man dann noch im Hinterkopf hat, dass man in diesem Zeitraum von zehn Jahren für die jetzt zur Disposition stehenden Standorte fast dieselbe Summe eingestellt und dort auch investiert, dann fragt man sich schon nach der Sinnhaftigkeit.
Wenn man die Harzregion und die Region Bitterfeld/Köthen nimmt, wozu gesagt wurde, es sei noch alles in
Bewegung, dann muss man schon arg zweifeln; denn genau dort wurde das Prinzip der Wirtschaftlichkeit total durchbrochen, sodass die Akzeptanz insgesamt weg sein muss.
Der nächste Punkt ist, dass auch in der Pressemitteilung die Frage der Einräumigkeit der Verwaltung angesprochen worden ist. Ich habe es schon einmal betont und jeder weiß es: Das ist ein Witz. Auf dem Gebiet haben wir nichts geschafft. Wir haben elf von 14 Verwaltungen, die nicht einräumig sind. Wir haben 153 000 Steuerpflichtige, die sozusagen von der Nichteinräumigkeit betroffen sind.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Prozess, auch wenn es jetzt eine Mehrheit für die Änderung des Gesetzes gibt, tatsächlich im Sinne der beiden Punkte des Entschließungsantrags zu begleiten, damit wir als Opposition nicht gezwungen sind, jedes Mal den bürokratischen Weg über eine Kleine Anfrage zu gehen, nur weil wir gehört haben, dass ein Finanzamt umstrukturiert worden ist oder sich ein Investor gefunden hat. Vielmehr soll die Landesregierung mit dem Entschließungsantrag verpflichtet werden, uns automatisch diese Fortschritte bei der Umstrukturierung der Finanzverwaltung kundzutun.
Ansonsten müssen wir das auf dem beschwerlichen Weg jedes Mal erfragen und erstreiten. Wir würden das auch machen. Aber ich denke, der Landesregierung und dem Parlament würde es gut zu Gesicht stehen, wenn Sie sagen: Parlamentarisch greifen wir nicht mehr ein, aber so kontrollieren wir es und deshalb stimmen wir dem Entschließungsantrag zu.