Helga Paschke
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit dem Dank anfangen. Nachher habe ich dafür vielleicht keine Zeit mehr, aber er ist wichtig. Mein Dank gilt meinen Kommissionsmitgliedern, vor allem meiner Ausschussvorsitzenden Frau Rotzsch, die insbesondere in den ersten Monaten sehr navigationsfest in relativ unbekannten Gewässern sein musste.
Dank der Hochschule Harz, insbesondere Herrn Professor Stember, unserem wissenschaftlichen Referenten Herrn Wilke und - das möchte ich anschließen - unserer Ausschusssekretärin Frau Lorenz. Letztere weiß natürlich, wie Politik tickt. Bei Ersteren mussten sich Wissenschaft und Politik zunächst einmal annähern, was man mit gegenseitigem Willen dann auch hinbekam.
Dank auch dem Finanzminister. Warum?
- Nun rutschen Sie nicht gleich vom Stuhl, Herr Finanzminister.
Erstens. Er hat uns allein mit der Vorlage des ersten PEK im Jahr 2007 den Anlass gegeben, die Personalpolitik aus einem jahrelangen parlamentarischen Tiefschlaf zu holen.
Wir erinnern uns: Jeweils nur alle zwei Jahre wurde dieser Tiefschlaf durch das Parlament unterbrochen, nämlich wenn es um die Haushaltsdebatten ging. Das ist aber nicht angemessen bei einem Personalkörper von ca. 60 000 Bediensteten und einem Haushaltsvolumen, das jetzt fast ein Drittel des Gesamtvolumens umfasst.
Zweitens. Wir danken dem Finanzminister auch deshalb, weil im Verlaufe der Fortschreibung der Konzepte und der Diskussion dazu immer deutlicher wurde, dass hehre Ziele in der Realität nicht so leicht umsetzbar sind. Der Zwischenbericht hat gezeigt, dass man an einen Punkt kommt, wo die Quadratur des Kreises nicht mehr funktioniert. Allein aus diesem Grund kam es im Jahr 2010 nicht zu einer Beschlussfassung im Hinblick auf das Personalentwicklungskonzept. Auch dies ist eine Lehre, die wichtig ist.
Drittens. Mit der Herangehensweise ist im Verlaufe der Zeit sehr eindrucksvoll bewiesen worden, dass Personalentwicklung nicht ausschließlich durch die Handschrift des Finanzministers betrieben werden kann. Sonst fallen alle Faktoren, die im weiteren Sinne die Qualität von zukunftsfähiger Personalentwicklung ausmachen, hinten runter.
Nicht nur einmal stöhnte der Finanzminister: Was denn? Bin ich jetzt auch für Gender zuständig?
- Auch, aber nicht nur.
Mein Dank gilt den vielen Angehörten, die zum Teil von weit her angereist waren, um uns ihre Erfahrungen zu vermitteln. Ich denke, es gibt noch ein ganzes Paket von Dingen, von denen man lernen kann.
Dank auch den Sachverständigen. Ich meine, dass wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam darüber nachdenken müssten, wie man deren Kompetenz noch besser einbinden kann. - Jetzt ist genug gedankt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nun in einem zweiten Teil meiner Rede einige Grundsätze nennen, die sich für die Fraktion DIE LINKE im Verlaufe der Arbeit der Enquetekommission herauskristallisiert haben.
Ich erinnere daran, dass wir seit dem zweiten Zwischenbericht daran gearbeitet haben, dass wir sowohl gemeinsame als auch fraktionsspezifische Empfehlungen geben konnten. Deshalb gibt es in dem Bericht der Enquetekommission kein Sondervotum, wohl aber alle Sichten.
Die Fraktion DIE LINKE meint erstens, es muss unser Anspruch sein, den Personalbestand am derzeitigen Niveau der Aufgabenerfüllung zu orientieren und den Personalbestand schrittweise zu stabilisieren. Bereits jetzt
tun sich Defizite in vielen Bereichen auf, auch in Bereichen, die unmittelbar Serviceleistungen für Bürger realisieren. Ich denke dabei nur an die Sozialagentur und an die öffentliche Sicherheit. Deshalb sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass im Rahmen der Ausweisung bei Titelgruppe 96 nicht nur der Zeitpunkt des Renten- bzw. Pensionseintritts klargestellt werden muss, sondern dass auch der Aufgabenverbleib beschrieben werden muss: Fällt die Aufgabe weg? Wer übernimmt sie dann? Oder wird sie reduziert?
Das Land kann nicht den Anspruch erfüllen, auf 19 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner kommen zu müssen, gleichzeitig aber von 3 000 Lehrern mehr sprechen, wobei jede Partei im selben Atemzug in ihre Wahlprogramme hineinschreibt: mehr Polizisten - sehr stark bei der CDU ausgeprägt - oder Entwicklung der sozialpädagogischen Betreuung und Entwicklung der pädagogischen Mitarbeiter, sehr stark im SPD-Wahlprogramm fixiert. Weil Sie wissen, dass dies so nicht aufgeht, haben Sie es im Jahr 2010 nicht als PEK beschlossen und die Zielzahl 19 wohlweislich auch nicht in die Wahlprogramme hineingeschrieben.
Zweitens. Eine grundsätzliche andere Auffassung vertreten wir zu der notwendigen Anzahl und zu dem Zeitpunkt der Neueinstellungen. Angesichts des rapiden Absinkens des Nachfragepotenzials in den nächsten Jahren auf ein Zehntel, wenn man vom Stand 2006/2007 ausgeht, müssen wir mehr Einstellungen realisieren.
Es ist eigentlich nicht zu glauben, dass in einem Wahlprogramm steht, die Wirtschaft werde aufgefordert, den jungen Menschen eine Zukunft zu geben, und dass darin kein Wort dazu steht, dass wir selbst Arbeitgeber sind und dass wir unseren Ausgebildeten eine Zukunft geben.
In dem Abschnitt steht dazu null, nichts.
Gleichzeitig muss man sagen, dass wir im Landesverwaltungsamt nach wie vor - auch im Jahr 2010 nicht - keine Verwaltungsfachangestellten ausbilden und dass wir junge Leute, wenn wir sie einstellen, mit der Entgeltgruppe E 3 wie Unqualifizierte eingruppieren. Das, meine Damen und Herren, heißt nicht Zukunftsfähigkeit für junge Leute.
Drittens. Wir brauchen - auch wenn es die Landesregierung nicht so sieht und wenn es die Koalitionsfraktionen nicht so sehen dürfen - einen Paradigmenwechsel in der Berufswerbung. Das Land muss sich geschlossen als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Diesbezüglich muss man in der Zukunft ressortübergreifend agieren; das haben uns andere Länder in der Enquetekommission sehr gut vorgeführt.
- Gut.
Viertens. Der Grundsatz des lebenslangen Lernens ist durch eine zukunftsfähige, attraktive Weiterbildung zu gewährleisten. Wissenstransfer zwischen den Generationen, zeitnahe und anwendungsfähige Qualifikationen und mehr Verbindlichkeit sind einige der Stichwörter.
Fünftens. Es bleibt dabei: Leistung soll sich auszahlen. Wir haben es nicht geschafft, die Ausschüttungspflicht bei Leistungszulagen und Erfolgsprämien im Gesetz zu verankern. Wir bleiben da aber dran.
Sechstens. Wir müssen das Gesundheitsmanagement qualifizieren. Was bisher dazu geleistet wurde, sollte ausgewertet werden und in die Weiterentwicklung einfließen. Es muss uns alarmieren, wenn fast 40 % aller Ausfälle durch Krankheit in den Bereichen psychische und Verhaltensstörungen einzuordnen sind. In diesem Zusammenhang brauchen wir einen Tiefgang der Analyse. Die Arbeitsverdichtung wird nicht die alleinige Ursache sein.
Siebtens. Gender Mainstreaming kann nicht nur die Aufgabe des Frauenressorts sein.
Diesbezüglich hat die Enquetekommission Defizite der letzten Jahre klar verdeutlicht. Diese Defizite sind ressortübergreifend abzuarbeiten, und das gemeinsam mit Expertinnen und Experten.
Achtens. Die Diskussion in der Enquetekommission hat deutlich gemacht, dass der Wunsch nach einem flexiblen Einstieg in den Ruhestand steigt, auch vor dem Hintergrund verschlechterter Rahmenbedingungen für Altersteilzeit und der Rente mit 67. In dieser Sache steht uns noch eine wichtige Entscheidung im Beamtenbereich bevor. Hierbei haben wir neue Ansätze zu bedenken, die in der Enquetekommission aufgezeigt wurden.
Neuntens. Die Enquetekommission hat verdeutlicht: Zerfaserte Zuständigkeiten für den komplexen Bereich der Personalentwicklung sind eine der Hauptursachen von Defiziten im Personalmanagement. Eine zukunftsfeste Personalpolitik funktioniert in immer stärkerem Maße durch Bündelung aller strategischen Personalfragen in einer Hand. Wir meinen, das sollte in einer für diese Aufgabe hochmotivierten und kompetenten Staatskanzlei passieren. In der nächsten Wahlperiode - darin sind wir uns fast alle einig - sollte Personalpolitik stringenter vom Parlament begleitet werden; denn es ist noch viel zu tun. - Vielen Dank.
Herr Doege, Sie und Ihre Vorredner sind sehr stark auf den BUND als Kläger eingegangen. Würden Sie mir zustimmen, dass man es nicht auf eine so vereinfachte Formel bringen kann: Die haben jetzt geklagt und die sind schuld? - Denn wenn sie gewinnen, dann werden höchstwahrscheinlich auch Planungsfehler den Hintergrund bilden, dann ist nicht der schuld, der das demokratische Recht in Anspruch nimmt, sondern dann sind die Fehler auch woanders zu suchen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt mein Dank der Landesregierung für die Beantwortung der Großen Anfrage. Wir hätten es - daran können wir uns noch erinnern - leichter gehabt mit einer Unterrichtung, die durch einen Antrag zustande gekommen wäre, aber eine solche Große Anfrage hat den Vorteil, dass man dazu auch noch einmal kommunizieren kann, und zwar hier in aller Öffentlichkeit. Zudem hat es den Vorteil, dass wir die vielen Antworten, die gekommen sind, im Februar 2011 bei der Diskussion des Abschlussberichts einfließen lassen können.
Meine Damen und Herren! Ich bin im Rahmen der Enquetekommission gefragt worden, ob wir die Große Anfrage nicht beim Abschlussbericht behandeln könnten.
Ich habe darüber nachgedacht. Ich habe dann aber gedacht, ich werde dem Finanzminister unter die Arme greifen; denn durch diese Aussprache hat er zeitnah die Möglichkeit, zu der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts im Format eines Zwischenberichts Auskunft zu geben.
Ich muss Ihnen sagen, ich habe das in der Enquetekommission nur ansatzweise verstanden.
Das liegt aber nicht an meinem Intellekt. Das haben auch andere nur ansatzweise verstanden.
Ich habe aber verstanden, dass wir de facto nichts beschlossen haben, etwa in Bezug auf die 3 000 Lehrerstellen, die geschaffen werden müssen. Wir haben erklärt, dass wir bei dem Verhältnis von 19 Bediensteten je 1 000 Einwohner bleiben und den Anteil der Bediensteten künftig weiter reduzieren wollen und dass die nächste Landesregierung klären solle, wie sie diese Quadratur des Kreises erledigen möchte.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu einigen übergreifenden Fragen etwas sagen. Dann möchte ich kurz den Schulbereich, die Hochschulen herausgreifen. Schließlich möchte ich einige Anmerkungen zum Landesverwaltungsamt machen. Alle anderen großen Bereiche werde ich, soweit sie noch einmal zu würdigen sind, aufgreifen, wenn wir über den Abschlussbericht diskutieren.
Erstens. Gleich bei der ersten Frage, und zwar in Bezug auf die Art und Weise, wie die Landesregierung die Aus- und Bewertung der Empfehlungen der Enquetekommission gegebenenfalls umsetzt, wurde erneut ein Defizit der Landesregierung sehr deutlich: Wir haben für ressortübergreifende Fragen keine ressortübergreifende Zuständigkeit.
Meine Damen und Herren! Leider ist es uns nicht gelungen, diese Problematik als gemeinsame Empfehlung in den Abschlussbericht aufzunehmen. Auf alle Fälle ist dieses ressortübergreifende Behandeln der Personalentwicklungsfragen auch eine Empfehlung der Fachhochschule Harz.
Zweitens. In nahezu allen Empfehlungen spielte die Frage der Aufgabenkritik eine wichtige Rolle. In der Enquetekommission wurde immer wieder eine Qualität der Aufgabenkritik eingefordert, die es möglich macht, eine konkrete Personalbedarfsplanung vorzunehmen. In fast allen Ressorts gelang das nur ansatzweise. Das ist ein Grund dafür, dass im Personalentwicklungskonzept fachliche Fragen zumeist nur ungenügend eine Rolle spielten.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat bei ihrer Beantwortung fast durchgängig auf die Empfehlungen zur Aufgabenkritik geantwortet. Die Aufgabenkritik wird als dauerhafte Aufgabe gemäß § 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes durchgeführt.
Hierzu ist festzustellen, dass nach den Berechnungen des Landesrechnungshofes in der Landesverwaltung für mehr als 7 700 Stellen keine konkrete Personalbedarfsplanung vorliegt. Das betrifft hauptsächlich die so genannte übrige Verwaltung, die hinsichtlich der Auflage, Kürzungen im Umfang von 30 % vorzunehmen, ohnehin stark in den Fokus der Enquetekommission rückte. Das Parlament sollte bis zur nächsten Haushaltsaufstellung von der Landesregierung eine konkrete Personalbedarfsplanung einfordern.
Die personalbedarfsbezogene Aufgabenkritik trifft aus unserer Sicht - ich weiß, dass wir dazu unterschiedliche Auffassungen haben - auch für die Titelgruppe 96 zu. Wir wollen nicht nur wissen, wann die Stelle wegfallen soll, sondern auch, wo die Aufgaben verbleiben.
Drittens. Die Enquetekommission hat in ihren Empfehlungen wiederholt kritisch angemahnt, dass die Neueinstellungskorridore zeitnah auszuschöpfen seien. Meine Damen und Herren! Wie sieht es auf diesem Gebiet aus? - Wir haben nach wie vor eine steigende Tendenz der nicht ausgeschöpften Neueinstellungsmöglichkeiten zu verzeichnen, obwohl diese Stellen ausfinanziert sind. Da diese Mittel über das Haushaltsjahr hinweg übertragen werden können, schieben wir hier eine Bugwelle vor uns her. Bis zum Stand Ende des zweiten Quartals 2010 waren 468 mögliche und ausfinanzierte Neueinstellungen nicht getätigt worden.
Der Finanzminister hat in der Enquetekommission angemerkt, dass die Ressorts fünf Jahre Zeit hätten, um diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Diese Fünfjahresfrist ist seit Beginn der Geltung des Personalentwicklungskonzeptes sozusagen fast abgelaufen. Rechnet man die nicht ausgeschöpften Neueinstellungen zu denen, die im Jahr 2011 vorgenommen werden sollen, hinzu, so muss man feststellen, dass fast 900 Neueinstellungen im Jahr 2011 vorgenommen werden sollen. Es stellt sich die Frage, wie das gehen soll.
In ähnlicher Weise trifft das auch auf die Beförderungspolitik zu. Es gab immer wieder die Empfehlung, dass wir Leistungsanreize schaffen müssen. Der Landesregierung ist es in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 lediglich gelungen, etwas mehr als 43 % der für Beförderungen zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich auszugeben. Das ist nach wie vor kritikwürdig. Diesbezüglich müssen wir uns etwas einfallen lassen.
Lassen Sie mich jetzt etwas zu dem Bereich der Schulen sagen. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie um einen nachhaltigen bedarfsgerechten Personalbestand bei den Lehrkräften und weiteren pädagogischen, sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräften. In der Enquetekommission wurde wiederholt eingefordert und empfohlen, ein Konzept für die pädagogischen Mitarbeiter aufzulegen. Ein solches Konzept liegt dem Fachausschuss nach wie vor nicht vor.
Der Enquetekommission wurden nun Informationen darüber vorgelegt, wie sich die Anzahl der pädagogischen Mitarbeiter entwickelt. Von den 1 900 pädagogischen Mitarbeitern werden wir in den in den nächsten Jahren null, null und nochmals null einstellen; ich könnte die Nullen fortsetzen. Der Finanzminister hat das damit begründet, dass der Altersdurchschnitt der pädagogischen Mitarbeiter so gut ist, dass in den nächsten Jahren niemand ausscheiden wird. Wir werden uns das noch einmal detailliert vorlegen lassen.
Wir halten es für ein erhebliches Problem, dass dem Parlament noch immer nicht die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen vorgelegt worden sind.
Deshalb kann auch keine Aussage über die angekündigte besondere Zielvereinbarung zur Lehrerausbildung gemacht werden. Für die Universitäten ist neben der erforderlichen Ausbildungskapazität von erheblicher Bedeutung, welche Schwerpunkte besonders gefördert und entwickelt werden müssen. Das betrifft die Lehrämter nach Schulformen und die Fächerkombinationen. Die Kolleginnen und Kollegen an den Universitäten bringen zum Ausdruck, dass sie sich hierbei ein zügigeres Agieren des Kultusministeriums wünschen.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres Problem im Bereich der Schulen ist, dass nach wie vor an den Zielzahlen für Lehrkräfte herumgedoktert wird. Wenn man das PEK mit Stand von 2009 einem Vergleich mit der Entwicklung der Ausbildungskapazitäten zugrunde legt, wird auch künftig keine Personalausstattung erreicht, mit der zumindest der derzeitige Standard gehalten werden kann. Die Antwort auf die Frage, was es bedeuten würde, wenn die Personalentwicklung derart verläuft, ist das MK bis heute schuldig geblieben.
Die im PEK mit Stand von 2009 noch nicht enthaltene Erhöhung der Zielzahl um 3 000 Stellen weist aus, dass wir im Schuljahr 2014/2015 den Bedarf nach dem gegenwärtigen Standard von ca. 14 300 Stellen administrativ auf 13 000 Stellen reduzieren müssen.
Meine Damen und Herren! Nun einige Bemerkungen zu den Hochschulen. Dazu ist in der Antwort der Landesregierung ab Seite 20 etwas ausgeführt worden. Kernprobleme sind die Bestimmung der Hochschulbudgets, die Bestimmung des Personalbedarfs und die Stärkung des Anteils des wissenschaftlichen Personals.
Die Ausstattung der deutschen Hochschulen ist nach wie vor - das wissen wir alle - defizitär. Wenn bundesweit insgesamt Mittel in Höhe von 1 Milliarde € fehlen, spiegelt sich das natürlich auch in Sachsen-Anhalt wider.
Der Ansatz, den Personalbedarf der Hochschulen nicht nur auf der Grundlage der Verpflichtungen in der Lehre unter Berücksichtigung der Einheit von Lehre und Forschung zu bestimmen, sondern auch weitere Aufgaben der Hochschulen nach dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen, wird von uns sehr stark unterstützt. Dabei wird unzweifelhaft sichtbar, dass die Hochschulen mit ihrer derzeitigen Studierendenzahl eine Überlast fahren, die unter diesen Bedingungen jegliche Personalreduzierung infolge einer Budgetkürzung verbietet.
Meine Damen und Herren! Wir begrüßen die Bereitstellung einer hohen Zahl von Studienplätzen und schätzen die Aktivitäten der Hochschulen, denen es gelungen ist, deutlich mehr Studierende zu gewinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Landesgrenzen erworben haben, und die so nicht unerheblich der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt gegensteuern.
Wir teilen die Einschätzung der Landesregierung, dass die Bestimmung der Hochschulbudgets schwierig ist und dass das Modell der Zielvereinbarungen, die auf dem Wege der Aushandlung im gegenseitigen Interesse entstehen, erfolgversprechend ist.
Meine Damen und Herren! Wir kritisieren ausdrücklich, dass an den Hochschulen derzeit eine erhebliche Zahl von Stellen nicht besetzt ist. Vorrangig handelt es sich dabei um Qualifikationsstellen. Angesichts der angespannten Finanzsituation der Hochschulen halten wir es trotz angespannter Haushaltslage nach wie vor für erforderlich, die Tarifsteigerungen nicht nur zu 90 %, sondern zu 100 % durch das Land auszugleichen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend in meinen verbleibenden 2,40 Minuten einige Bemerkungen zum Landesverwaltungsamt und zu der entsprechenden Antwort der Landesregierung auf den Seite 26 und 27 machen. Diese Antwort der Landesregierung hat in den letzten Tagen sehr an Brisanz gewonnen. Der
Antwort der Landesregierung ist zu entnehmen, dass eine externe Organisationsuntersuchung vorgenommen wird.
Hierzu sind natürlich Nachfragen erforderlich: Geht es bei der externen Organisationsuntersuchung um eine Straffung innerhalb des Landesverwaltungsamtes? Oder geht es bei der externen Organisationsuntersuchung um den dreistufigen oder zweistufigen Landesaufbau? Geht es bei dieser Organisationsuntersuchung also darum, zu prüfen, ob das Landesverwaltungsamt abgeschafft werden könnte?
Meine Damen und Herren! Ich halte es für unverantwortlich, so aus der Hüfte zu schießen und solche Überlegungen zur Abschaffung des Landesverwaltungsamtes anzustellen,
wenn es in keiner Weise ein Konzept für einen entsprechenden anderen Landesaufbau gibt. Ich halte auch die Zustimmung der SPD für ziemlich euphorisch, die sagt: Wir haben ein Gesetz gemacht; dann schaffen wir es per Gesetz wieder ab.
Sie alle wissen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode nicht einmal die Voraussetzung dafür schaffen können, das Landesverwaltungsamt abzuschaffen. Das würde nämlich nach wie vor - das stand schon in Studien von vor 15, 20 Jahren - eine Kreisstruktur erfordern, die weniger als zehn Landkreise vorsieht.
- Nein, das ist kein Blödsinn, Herr Stahlknecht. Dann lesen Sie das nach; dazu gibt es Untersuchungen. Ihr geschätzter Kollege Herr Becker hat dazu sogar eine Enquetekommission geleitet. Die Bedingungen haben sich nicht geändert, sondern eher verschärft. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir das zweite Vollregelungsgesetz für das Beamtenrecht. Es bleibt für die nächste Legislaturperiode „nur noch“ die Regelung des Versorgungsrechts.
Die Fraktion DIE LINKE erachtet es als ein positives Signal, dass es trotz schwieriger Haushaltslage der Wille des Gesetzgebers ist, bei der Besoldung keine Abstriche durch das neue Gesetz in Kauf zu nehmen; im Gegenteil: Wir unterstützen beispielsweise ausdrücklich - das ist nur ein Beispiel - die Erhöhung der Justizvollzugszulage, die damit eine schrittweise Annäherung an die Polizeizulage erfährt.
Im Schulbereich - der Minister ist schon darauf eingegangen - gab es sowohl von den Koalitionsfraktionen als
auch von den Oppositionsfraktionen Änderungsanträge, insbesondere was die Einstufung der Sekundarschullehrer betrifft. Der Minister hat jetzt argumentiert, warum die stufenweise Besoldungshöherstufung von A 12 auf A 13 - wie wir es vorgeschlagen haben - nicht gehen soll. Wir sind dennoch der Meinung, dass das ein transparentes Verfahren - nämlich nach Dienstjahren - ist. Dann würde jeder wissen, wann er dort eingestuft wird.
Wenn man von der Annahme ausgeht, dass diese Beförderungen nicht erst ab 2015/2016 stattfinden sollen, dann würde das auch kostenneutral zu unserem Punkt sein. Jetzt hat der Minister von 4 Millionen € gesprochen. Ich kann mir nur vorstellen, dass das nach hinten verlagert wird. Wir hatten nämlich immer von 7 Millionen € geredet.
- Ach so, okay. - Dennoch ist es so, meine Damen und Herren, dass einige Ungereimtheiten im Besoldungsrecht bestehen bleiben werden. Wir haben in der Anhörung sehr viel dazu gehört. Dieser Evaluierungszeitraum sollte genutzt werden, um zu sehen, welche Dinge gerechtfertigt sind. Was ist bezahlbar? Was ist nicht bezahlbar? - Dann müsste man dazu in der Evaluierungsphase eine Auskunft geben.
Vom finanziellen Umfang her eine eher bescheidene, aber für die Gleichstellung sehr bedeutsame Regelung ist uns mit der Rückwirkungsklausel zum 1. Dezember 2003 bei eingetragenen Lebenspartnerschaften hinsichtlich des Familienzuschlags und der Hinterbliebenenansprüche gelungen. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen ausdrücklich dafür, dass sie unserem Antrag in dieser Frage gefolgt sind.
Wir haben jetzt nur noch eine rechtsförmliche Änderung von allen Fraktionen auf dem Tisch.
Ausdrücklich begrüßt wird von uns die Umsetzung einer seit Jahren vom Beamtenbund geforderten Abschaffung des pauschalen Kirchensteuerabzugs bei Beamtinnen und Beamten in Altersteilzeit. Dies entspricht der Lebenswirklichkeit in Sachsen-Anhalt, da nur jeder sechste Beamte bzw. Richter einer Kirche angehört.
So weit einige Beispiele aus dem System der Besoldungsregelungen, die wir unterstützen. Ich möchte jetzt in einem zweiten Teil einige Regelungen nennen, die nicht unsere Zustimmung finden. Auf die Stellenobergrenzenverordnung ist der Minister eingegangen. Wir sind dennoch der Meinung, dass es in den nächsten Jahren dazu garantiert Änderungen gibt. Wir sind der Überzeugung, dass das Leistungsprinzip damit ein Stück weit konterkariert wird. Sie haben da eine andere Auffassung. Zumindest im kommunalen Bereich hätte man auf diese Änderung verzichten können, sich erneut eine Verordnungsermächtigung einzuziehen.
Die Eingruppierung des Geschäftsführenden Direktors bzw. der Direktorin des Kommunalen Versorgungsverbandes hatte zunächst Einigkeit hervorgerufen. Es ging um die Besoldungsgruppe B 3. Dann hätte man aber konsequenterweise auch sagen müssen, dass diese Person nicht von uns bezahlt wird, sondern von den
Kommunen. Deshalb hieß es dann, dass wir uns nicht einmischen sollen. Das wäre eigentlich die Konsequenz gewesen. Jetzt ist es anders. Wir haben noch einmal - so wie dies auch die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen haben - die Eingruppierung in Besoldungsgruppe B 3 beantragt.
Zum Verhältnis Land und Kommunen: Hierbei geht es um den § 44a. Die Spitzenverbände haben vom Gesetzgeber erwartet, dass sie die Möglichkeit bekommen, auch Beamte nach Leistung zu bezahlen. Man muss wirklich sagen: Hier muss man abwägen. Was ist uns wichtiger? Ist es uns wichtiger, dass der kommunale Bereich seine Tarifbeschäftigten und die Beamten gleich behandeln kann, oder ist es uns wichtiger, dass die Beamten des Landes mit den Kommunen vergleichbar sind? - In diesem Falle ist ersteres sicher von größerer Bedeutung.
Im Übrigen hat das einen kleinen Beigeschmack: Wir haben es auf der Landesebene nicht hingekriegt, dann dürft ihr es auch nicht. - Richtig gut finden wir diese Regelung nicht. Es wird jetzt Jahre dauern, bis man auf dem Gebiet wieder einen Fortschritt machen kann.
Ich komme jetzt zu Punkt 2 unseres Änderungsantrages. Hierin fordert meine Fraktion die Streichung des § 26, der die nicht zu berücksichtigenden Zeiten definiert. Die Fraktion folgt damit einer Forderung der Gewerkschaft der Polizei in der Anhörung, die von anderen Gewerkschaften in der Anhörung darin unterstützt wurde.
§ 26 wurde sowohl im Text als auch in der Begründung aus dem Bundesrecht übernommen und entspricht dieser Anfang der 90er-Jahre beschlossenen gesetzlichen Regelung. Mit dem Paragrafen wird geregelt, wer in welcher Weise und in welchem Grade in seiner Tätigkeit eine besondere persönliche Staatsnähe in der DDR entwickelte, sodass ihm oder ihr die Zeiten bei der Berechnung der Pension nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um einen Personenkreis, der Anfang der 90er-Jahre als Beamtinnen oder Beamte übernommen wurde, die sich alle einer Einzelprüfung gestellt haben und bei denen bestätigt wurde, dass sie in ihrer Tätigkeit keine Menschenrechtsverletzungen oder andere dem internationalen Recht widersprechende Handlungen begangen haben.
Tatsache ist auch, dass zum überwiegenden Teil die dann später getroffenen Gerichtsurteile eindeutig auf die Zugehörigkeit zu den Organen mit Repressionscharakter gegenüber der Bevölkerung fokussiert waren. Insofern kann es sein, dass der Absatz 1 durch den Landesgesetzgeber geregelt werden muss. Das ist in der Diskussion noch nicht ganz klar geworden.
Mit Beginn der Diskussion in den Ausschüssen hat unsere Fraktion versucht, den Austausch mit den anderen Fraktionen zu finden. Wir haben ihn aber nicht gefunden, weil sich keiner geäußert hat. Auch hat keiner die Gewerkschaften, und zwar während der Anhörung, nach ihrem Verhältnis zum Grundgesetz gefragt.
Die heute in der „MZ“ geäußerten Empörungen blieben allesamt in den Ausschussberatungen aus. Uns ging es aber vor allem darum, dass der Paragraf nicht nur unter dem Begriff „Stasi“ subsumiert wird, sondern dass der Paragraf in allen Abschnitten, und zwar auch in den Absätzen 2 bis 4, berücksichtigt wird. Dort geht es um Personen mit einer besonderen persönlichen Staatsnähe, und zwar in herausgehobenen haupt- und ehrenamtlichen Funktionen.
Auf meine Frage, was man unter vergleichbaren systemunterstützenden Parteien oder Organisationen verstehen würde, wurde schriftlich ausgeführt:
„Mit den im Gesetz ausdrücklich genannten Parteien bzw. Organisationen (SED, FDGB, FDJ) vergleichbare systemunterstützende Parteien oder Organisationen sind solche gemeint, die insbesondere die SED in ihren Zielen oder das von der SED dominierte Staatsgefüge unterstützt haben, zum Beispiel
• die nationale Front als Organisation,
• die … Parteien (CDU, LDPD, NDPD, DFD, KB),
• sonstigen gesellschaftlichen Organisationen (DSF, VdgB“
- wer es nicht weiß: das ist die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe -
„DTSB, GST, KdT, Kampfgruppen).“
Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass also jemand, der in der Volkspolizei benannt wird, eine zeitlang FDJSekretär zu sein, die Zeiten nicht anerkannt bekommt, obwohl das gerade bei der Volkspolizei sozusagen ein Automatismus war: Jetzt bis du dran! Du hast das Alter und dann bist du FDJ-Sekretär.
Wer Politoffizier in der Nationalen Volksarmee oder in der Bereitschaftspolizei war, zählt nicht als persönlich so staatsnah, dass die Zeiten nicht berücksichtigt werden könnten. Wer die Hochschule für Staat und Recht absolviert hat, gilt im Sinne der Interpretation des Gesetzes als persönlich besonders staatsnah. Für Absolventen der Hochschule des Ministeriums des Innern gilt dies nicht, weil diese aus der Sicht des Gesetzgebers mehr fachlich als ideologisch ausgerichtet war. - Die meisten von Ihnen wissen, dass dies an der Realität der DDR völlig vorbeigeht.
Im Grunde würde fast niemand mehr übrig bleiben, der oder dem man die Zeiten anerkennen könnte.
Natürlich ist uns klar, dass Sie unserem Antrag auf Streichung des § 26 heute erneut nicht folgen werden.
Ich erwähnte aber zu Beginn meiner Rede, dass zur Versorgung noch ein Gesetz aussteht. Deshalb wollen wir, dass sich das Parlament vertieft mit dieser Frage beschäftigt. Es mag für manchen peinlich sein. Für mich ist es auch kein Siegerthema, weil sie oder er, sofern sie verbeamtet wären, auch hier im Saal betroffen wären. Das fängt schon bei der Bundeskanzlerin an.
Für mich persönlich ist das ein sehr schwieriges Thema. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns um eine solche Diskussion nicht herummogeln können. Nur mit Empörung ist dieses schwierige Thema, so denke ich, nicht zu lösen.
In der Enquetekommission haben einige Ressorts dargestellt, wie problematisch sich die Einschränkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit durch Krankenstand bzw. Dienstunfähigkeit und Frühverrentung bzw. Frühpensionierung darstellt. Die aktuellen Zahlen zu Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung in der Statusgruppe der Beamten wurden bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 5/1735 gegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die Situation in den Jahren von 2006 bis 2010 im Angestelltenbereich hinsichtlich der durchschnittlichen Ausfälle durch Krankheit dar?
2. In wie vielen Fällen kam es infolge von chronischen Erkrankungen im oben genannten Zeitraum zu Frühverrentungen im Angestelltenbereich?
Es hat mich erreicht, dass das in der kurzen Zeit nicht beantwortet werden kann. Ich habe das zur Kenntnis genommen und muss das auch akzeptieren. Allerdings würde ich Sie fragen, Herr Minister:
Ist es eigentlich nicht unverständlich, dass man innerhalb von einer Woche aus den Ressorts nicht die durch
schnittlichen Krankenstände und Frühverrentungen zusammentragen kann? Denn man muss doch davon ausgehen, dass diese Daten ganz entscheidend zum Beispiel für das Gesundheitsmanagement und ähnliche Fragen sind und deshalb eigentlich vorliegen müssten. Wie soll ich ansonsten Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit entwickeln?
Frau Ministerin, der Fragesteller hat sich schon auf meine Kleine Anfrage vom 17. Juni bezogen, er hat sie erwähnt. Darin ging es um die Schule Seehausen in der Altmark. Sie hatten in der Antwort gesagt, dass der Antrag in der 25. Kalenderwoche aus der baufachlichen Prüfung wieder in das Landesverwaltungsamt kommt. Das ist die Woche vom 21. bis 27. Juli 2010. Nach meiner Information hat der Antragsteller aber bis heute keinen Fördermittelbescheid erhalten. Es wird zumindest so argumentiert, dass die Stadt Seehausen für das Jahr 2010 noch keinen bestätigten Haushalt hat und es deshalb kein Geld gibt.
Meine feste Überzeugung ist, dass die Scheibe aus dem Jahr 2009, als die Stadt sich nicht in der Konsolidierung befand, durch das Land - in Anführungsstrichen - schuldhaft verzögert worden ist. Sie müssten zumindest den finanziellen Anteil für das Jahr 2009 bekommen.
Sie werden das sicherlich nicht gleich beantworten können, aber ich würde schon gerne wissen, nach welchem Erlass oder welcher Richtlinie das Landesverwaltungsamt in diesem Fall verfährt.
Herr Minister, wenn das Gesetz 2011 in Kraft tritt, wir aber, wie die Berichterstatterin eben gesagt hat, die Zahlungsmodalitäten und den Umgang mit dem Geld noch nicht bestimmt haben, dann stellt sich mir die Frage: Wenn jemand Anfang 2011 das Land verlassen will und es steht eine Ablösesumme von - was weiß ich - 150 000 € oder auch mehr an - woher nehmen wir dann das Geld? Wird die Landesregierung bis dahin wissen, aus welchem Topf sie es nehmen will?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berichterstatterin hat schon gesagt, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschüssen abgelehnt haben. Wir bleiben bei der Ablehnung. In dem Bericht wurde ebenfalls gesagt, welche Punkte wir insbesondere als Kritikpunkte sehen. Das habe ich schon in meiner Einbringungsrede gesagt und möchte es hier nicht wiederholen.
Dass diese Punkte in den Beratungen der Ausschüsse nicht vollständig ausgeräumt werden konnten, ist eigentlich klar, weil wir erst in der Praxis sehen werden, wie das tatsächlich funktioniert und ob es wirklich so ist, wie es der Finanzminister gesagt hat, dass wir nur zustimmen, wenn es für uns keine Nachteile ergibt. Auch das wird sich erst herausstellen; denn laut Staatsvertrag werden Pauschalen bezahlt und die eigentliche Verrechnung erfolgt erst, wenn der Versorgungsfall eintritt und die Kosten ganz genau berechnet werden. Wir werden also erst in den nächsten Jahren wissen, was uns dieser Staatsvertrag und unser Gesetz bringen werden.
Ich möchte nur auf eines hinweisen: Nahezu alle Kritikerinnen und Kritiker dieses Gesetzes auch in anderen Ländern stimmen darin überein, dass die Regelung, dass man einen Wechsel nur aus dienstlichen Gründen, nicht aber aus fiskalischen Gründen verweigern könne, eigentlich ein Placebo ist; denn dienstliche Gründe kann man konstruieren.
Welchen Einfallsreichtum eine Behörde dabei an den Tag legt und was alles unter dienstlichen Gründen für Versetzungen subsumiert wird, haben wir gerade in den Sitzungen des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemerkt und gehört. Es fällt einem so manches ein.
Ich möchte meinen Redebeitrag auch kürzen. Ich möchte abschließend betonen, dass es eigentlich fast ein schlechter Witz ist, dass man auf der einen Seite das Dienstrecht, insbesondere das Besoldungs- und Versorgungsgesetz föderalisiert, und auf der anderen Seite bereits in der Präambel zum Staatsvertrag darauf dringt, die Einheitlichkeit des Beamtenverhältnisses solle hergestellt werden.
Das ist eigentlich ein schlechter Witz. - Danke schön.
Herr Schulz, stimmen Sie mit mir überein, dass Sie und Ihre Fraktion im Kreistag gegen den Antrag gestimmt haben, dass Sie also für das Steinkohlekraftwerk waren?
Herr Minister, das heißt also, dass Vereinbarungen, die bei anderen Gemeinden, die sich in der freiwilligen Phase zusammengeschlossen haben, möglich waren, jetzt, in der gesetzlichen Phase, nicht zwischen den Partnern
abgeschlossen werden können. Denn das haben Sie eben nicht erwähnt.
Deshalb frage ich Sie jetzt, ob das auch geht.
Die Grundschule Seehausen/Altmark ist im Rahmen der ersten Phase zum EU-Schulbauförderprogramm vom Kultusministerium als förderfähig eingestuft und in die Priorität aufgenommen worden. Die notwendigen Planungen wurden mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt und der vorzeitige Maßnahmenbeginn von der Behörde bereits im Jahr 2009 genehmigt.
Der Schulträger, die Stadt Seehausen/Altmark, hatte bereits im Jahr 2009 und erneut im laufenden Haushaltsjahr die erforderlichen Haushaltsmittel zur Kofinanzierung in seinen Haushalt eingestellt. Der Schulträger wartet auf den Fördermittelbescheid, um mit den umfassenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen beginnen zu können. Die Umsetzung des Projektes hätte auch die Konjunktur belebende Effekte für die regionale Bauwirtschaft.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele vergleichbare Projekte sind landesweit als förderfähig eingestuft, in die Priorität aufgenommen worden, haben aber bisher keinen Fördermittelbescheid erhalten?
2. Welche Gründe gibt es für die Verzögerung bei der Bewilligung der avisierten Fördermittel, die eine auch saisonabhängige Umsetzung des Gesamtprojektes erschwert?
Frau Ministerin, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es eigentlich ein untragbarer Zustand für die Schulträger, speziell für die von mir genannte Grundschule Seehausen ist, die schon 2009 die Bestätigung eines vorfristigen Maßnahmenbeginns hatte, bei der die Fenster und die Heizung ausgewechselt werden müssen, die ein hervorragendes pädagogisches Konzept auf den Tisch gelegt hat usw., die also alle Bedingungen erfüllt hat, seit 2009 bis zur 25. Kalenderwoche 2010 warten zu müssen? Bis der Schulträger alle Ausschreibungen gemacht hat, ist es Winter und dann kann man wieder nicht anfangen. Das ist untragbar. Stimmen Sie darin mit mir überein?
Herr Präsident! Werte Kollegen! Gestern hat mich der Finanzminister gefragt, ob ich ordentlich zubeißen werde. Ich habe gesagt: Das geht nicht; ich habe Zahnschmerzen.
Wie bei allen anderen Zwischenberichten will ich ein paar allgemeine Anmerkungen machen, bevor ich mich auf eine Behörde, nämlich das Landesverwaltungsamt, konzentrieren will.
Erstens. Wir haben - das haben meine Vorredner bereits gesagt - mit diesem Vierten Zwischenbericht den analytischen Teil abgeschlossen. Natürlich ist es immer wieder etwas frustrierend, wenn man als Enquetekommission, die in die Zukunft blickt, den Entwicklungen in dem und um das Personalentwicklungskonzept - ich nenne nur die Stichworte „Polizei“ und „Justiz“ - immer hinterher rennt.
Aber wie schon in anderen Reden zu Zwischenberichten muss ich meine Auffassung verteidigen, dass der Bereich öffentlicher Dienst und Personalentwicklung - gerade nach der Föderalismusreform - unbedingt einen ständigen Ausschuss benötigt. Vielleicht können wir uns in der sechsten Legislaturperiode - diejenigen, die dann dem Landtag angehören werden - darauf verständigen, dass das eine ganz dringende Aufgabe ist. Denn was die Personalentwicklung betrifft, wird es komplizierter und nicht einfacher. Das werden wir nicht über eine Enquetekommission lösen können.
Zweitens. Die Vorsitzende hat gesagt, dass wir in der Enquetekommission die Frage gestellt haben, inwieweit denn die Landesregierung all unsere guten oder vielleicht auch nicht umsetzbaren Vorschläge aufgegriffen hat. Wir bitten - ob nun der Antrag das Licht der Welt erblickt hat, was er nicht getan hat, wie es oft in der Politik der Fall ist - trotzdem darum, dass die Landesregierung zu den einzelnen Empfehlungen Stellung nimmt: Was setzt sie um? Was setzt sie nicht um?
Werden jetzt zum Beispiel die Lehrerstellen zeitiger ausgeschrieben? Lockert man die Bedingungen im Personalservicecenter? Wenn nein, warum nicht? - Also solche Fragen wollen wir beantwortet haben.
Als Drittes habe ich anzumerken: Wir sind jetzt in der Phase, dass wir die übergeordneten Aspekte beurteilen. Dazu muss ich sagen: Das war während der Anhörungen der Ministerien schon immer eine Schwachstelle, wie gegendert wird, wer Gesundheitsmanagement macht - und viele andere Fragen. Das würde uns jetzt auf die Füße fallen, wenn wir die Hochschule Harz nicht hätten.
Ich bitte sehr darum, dass die Landesregierung in Bezug auf die übergeordneten Aspekte noch einmal ihre Stellungnahme zum Gebündelten abgibt. Warum fällt das so schwer? Warum duckt sich fast jedes Ministerium jetzt hier ab? - Weil es keine zentrale Stelle gibt, die bei uns strategische Personalentwicklung macht. Es gibt nur die fiskalische Stelle.
Ich empfehle jedem, einmal nachzulesen, was Hamburg dazu, was strategische Personalentwicklung betrifft, vorgetragen hat: Das ist beim Chef angesiedelt, und das, was für alle Behörden übergreifend zu klären ist, wird übergreifend geklärt. - Das ist so eine Struktur nach meinen Vorstellungen. Vielleicht teilt man diese Einschätzung dann auch im Abschlussbericht.
Nun einige Worte zum Landesverwaltungsamt. Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen. Ich muss sagen, natürlich sind unsere Empfehlungen - die der LINKEN - nicht aufgegriffen worden, dass wir der Meinung sind, dass sich eigentlich ein so kleines Land keine so
große Mittelbehörde und Bündelungsbehörde leisten kann.
Nun ist sie aber da. Sie wird aufgrund der Gesamtstruktur des Landes auch noch längere Zeit da bleiben. Dann müssen wir sie auch arbeitsfähig halten. Dann geht es nicht, dass wir in dem Zeitraum von 2004 bis 2009 286 Aufgaben hineinverlagern, auf 65 verzichten und sagen: Aber ihr könnt hier von 2 046 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern runtergehen bis auf - - Also, angefangen haben sie mit 3 021 und sind dann runtergegangen auf 2 047 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem aktuellen Text müssen sie noch einmal 608 Planstellen abbauen.
Dann fragt man sich: Was können wir jetzt klären? Es wird auch in diesem Bereich nur mit mehr Neueinstellungen gehen. Das ist jetzt schon erkennbar. Wir sollten alle Angebote der Optimierung, die das Landesverwaltungsamt selbst gemacht hat, auch nutzen.
Wir haben jetzt in der Enquetekommission eine Fülle von Fakten und Empfehlungen vorliegen. Der Handlungsdruck ist enorm. Deshalb komme ich auf meinen Ausgangspunkt zurück: Das Parlament sollte zeitnah darüber unterrichtet werden, welche Vorschläge wie umgesetzt werden sollen und können. Wenn das nicht funktioniert, dann müssen wir uns die große Arbeit machen, das alles in Kleinen Anfragen abzufragen. - Danke schön.
Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich unaufmerksam war; aber es war ein wichtiges Problem, das wir miteinander klären wollten. Daraus resultiert auch meine Frage.
Es war im Manuskript enthalten, wir haben aber versäumt, es zu sagen: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir der Hochschule Harz besonderen Dank aussprechen müssen, die der Enquetekommission durch Diplomarbeiten, durch konzeptionelle Unterstützung und durch wissenschaftliche Begleitung gerade in der jetzigen sehr schwierigen Phase hilfreich zur Seite steht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld wurde schon gesagt: Es ist etwas Technisches. - Jetzt wurde gesagt: Es ist nicht spannend. - Ich denke, es ist wichtig, auch in Bezug auf Staatsverträge eine Debatte zu führen - das ist Punkt 1 -, sonst ist man als Parlament de facto draußen, als ob es einen nichts angeht. Aber das geht uns sehr viel an.
Zweitens ist es so, dass gerade die Angelegenheit mit dem Staatsvertrag bei uns im Land eine Vorgeschichte hat. Denn bereits am 2. Oktober 2007 lag im Parlament in zweiter Lesung unser Antrag vor, bei dem es darum ging, ob im Beamtenstatusgesetz der § 20 erhalten bleibt oder ob er herausfliegt und - wie der Bundesrat beschlossen hatte - dann über einen Staatsvertrag geregelt wird.
In der Antwort der Landesregierung auf die Denkschrift des Landesrechnungshofes und noch einmal auch im Parlament hatte der Finanzminister erklärt: Selbstverständlich wird unser Land nur die Zustimmung geben, wenn die berechtigten Ansprüche eines aufnehmenden Dienstherrn berücksichtigt werden. - Eben diese Frage, ob die berechtigten Ansprüche eines aufnehmenden Dienstherrn tatsächlich berücksichtigt werden, wird sicherlich noch im Ausschuss zu klären sein.
Ich möchte nur ein paar Bedenken vortragen, die auch von anderen geteilt werden:
Bereits die Präambel des Staatsvertrages sagt aus, dass man die Mobilität erhöhen will. Das wird sich zeigen. Bei einer solchen Regelung, dass man sofort in Größenordnungen eine Summe zahlen muss, kann es durchaus sein, dass man als abgebender Dienstherr eher einen Wechsel verweigert. Zwar heißt es, ein Wechsel dürfe nur aus dienstlichen Gründen verweigert werden, aber dienstliche Gründe sind schnell zu finden, wenn man fiskalische hat.
Als Zweites kann es aufgrund der Regelung, dass Nachberechnungen nicht möglich sind, durchaus sein, dass die tatsächlichen Versorgungskosten später nicht der Höhe dessen entsprechen, was man vom abgebenden Dienstherrn bekommen hat.
Ein weiteres Problem ist die Frage der gegenseitigen Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Bei
dem finanziellen Druck, der auf allen Ländern liegt, kann es durchaus sein, dass man ruhegehaltsfähige Dienstzeiten dort noch einmal in Angriff nimmt und dort Kürzungen vornimmt.
Als Viertes ist zu bemerken, dass in § 8 Abs. 3 geregelt ist, dass die Dienstherren von den Zahlungsregelungen abweichen können. Da ist als Beispiel die Stundung genannt. Aber auch diese Frage müsste wesentlich differenzierter geklärt werden, damit feststeht und klar ist, dass die Zahlungen für diesen Bereich vom abgebenden Dienstherrn erfolgen.
Als Fünftes will ich § 16 mit der Kündigung nennen. Wenn einzelne Länder aussteigen, ist die Frage, ob dann diese Umstellung auf das Kapitalisierungsmodell überhaupt noch funktioniert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, wenn einige Länder wieder ausscheren, eine sehr günstige Regelung ist.
Ich bedauere auch, dass, soweit ich weiß, der Forderung nicht nachgegeben wurde, einen Beirat oder Ähnliches zu bilden.
- Aber Sie haben auch den Kündigungsparagrafen im Gesetzentwurf. Der steht drin. Er steht im Staatsvertrag.
Wir hoffen, dass das alle Länder so machen.
Meine letzte Bemerkung: Wir könnten uns viel Bürokratie und viel Ärger ersparen und könnten ein gleichberechtigtes Modell haben, wenn wir alle in die Rentenkasse einzahlen würden. - Danke schön.
Herr Minister, der Leitende Notarzt im Landkreis Stendal hat auf der Delegiertenkonferenz der Feuerwehr einige Zustände im Rettungswesen bitter beklagt. Er hat sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Rettungsdienstbeirat, in dem er Mitglied sei, seit zwei Jahren nicht mehr getagt habe. Ich habe ihm versprochen, dass ich danach frage, was ich hiermit tue.
Ist Ihnen der Fakt bekannt und kennen Sie die Gründe dafür? Wenn Sie es nicht jetzt beantworten können, wäre ich Ihnen dankbar, wenn mir die Antwort zugeleitet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat mir sozusagen schon ein Alibi verschafft, falls sich das Interesse bei meinem Redebeitrag in Grenzen halten sollte.
Ich habe fünf Minuten, um die Beratungsfähigkeit eines Gesetzentwurfes mit 253 Seiten zu würdigen oder zu sagen, dass wir ihn nicht in den Ausschuss überweisen. Er ist tatsächlich beratungswürdig und er hat sehr viele positive Aspekte. Wir sind eines der wenigen Länder, die zwei Vollgesetze innerhalb dieser Zeit ins Parlament
eingebracht haben. Das muss man positiv werten. - Nun will ich aber langsam mit der ganzen Loberei aufhören.
Es ist aber zu erwähnen, dass hierzu eine sehr frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen bzw. der Spitzenverbände stattfand und diese in einem Maße und in einer Transparenz erfolgt ist, die von denjenigen, die mit beraten haben, ausdrücklich gelobt wurde. Es wurde betont, dass man sich eine solche Beteiligung in anderen Ministerien ebenfalls wünschte. Das muss man hoch anerkennen, wenngleich wir insgesamt bezüglich der Struktur der Meinung sind, dass der gesamte Komplex Dienstrecht, Besoldung und Versorgung in ein Ministerium gehört, um es umfassend zu regeln.
Nun ist der Stand aber so wie er ist. Das hat auch nichts direkt mit dem Gesetzentwurf zu tun.
Das Zweite ist, dass man durchaus nachvollziehen kann, dass der finanzielle Rahmen, unter dem wir das Gesetz gestrickt haben, wenig Spielraum für Erhöhungen und dergleichen zulässt. Insofern sind einige Dinge, die dort geregelt sind - jetzt muss ich wieder sagen - anerkennenswert. Es sollte schon lange der Wegfall des pauschalen Kirchensteuerabzuges erfolgen. Wir haben immer auf das Besoldungsgesetz vertröstet. Nunmehr wird das Gesetz kommen. Dieser Abzug erfolgt also nicht mehr.
Ferner haben wir es mit diesem Gesetzentwurf endlich geschafft, die Gleichstellung - der Minister sagte es bereits - eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu garantieren. Wir hätten dieses Gesetz viel früher verabschieden können - es lag lange auf Eis -, aber ein Koalitionspartner hatte trotz richterlicher Rechtsprechung und trotz des Landtagsbeschlusses damit große Probleme. Die Begründung fanden wir Ende des Jahres 2009 in einem Interview mit dem Landesvorsitzenden der CDU, der sagte, dass es keinerlei andere Gründe als die finanziellen gebe.
Wer auf Seite 6 des Gesetzentwurfes schaut, stellt fest, dass dort 15 Personen stehen, die davon jetzt mit ca. 20 000 € jährlich profitieren. Da muss man doch sagen: Das ist doch ein fundamentaler Grund, das Land Sachsen-Anhalt aus den Schulden zu führen.
Meine Damen und Herren! Eines ist jedoch wichtig: Wir sollten hinsichtlich der Gleichstellung der Lebenspartnerschaften über die meiner Meinung nach berechtigte Forderung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands nach einer Rückwirkungsklausel reden. Wir haben die Richtlinie Nr. 2078 der EU nicht umgesetzt und wir haben die Rechtsprechung in Deutschland verzögert umgesetzt. Andere Länder haben das nicht so getan. Insofern sind wir der Auffassung, dass es eine Rückwirkungsklausel geben sollte.
Wir sollten im Rahmen der Anhörung detailliert darüber beraten.
Einen letzten Punkt möchte ich benennen, und zwar die fast leidige Frage des Leistungsprinzips im öffentlichen
Dienst. Einige zarte Pflänzchen gibt es bereits; in der Begründung zu dem Gesetzentwurf sind sie etwas stärker hervorgehoben. Ich spreche auch deshalb von einigen zarten Pflänzchen, weil wir es mit einer Verordnungsermächtigung nach Artikel 1 § 44 des Gesetzentwurfs eventuell doch noch schaffen, ein Leistungsentgelt zu zahlen.
Da dies nach dem TV-L nicht geschieht, ist das wieder weggefallen. Wir sollten aber auf alle Fälle den kommunalen Spitzenverbänden, wie sie es in ihrer Stellungnahme fordern, die Möglichkeit geben, Beamte und Beamtinnen in ihrem Bereich im Hinblick auf das Leistungsentgelt den Tarifbeschäftigten gleichzustellen. Andere Länder haben dies bereits getan. Insofern sollten wir zumindest das gewährleisten.
Über weitere offene Fragen werden wir dann in der Anhörung reden. Es ist eine ganze Palette an Fragen, die noch abzuarbeiten ist; aber das werden wir in dieser Legislaturperiode schaffen. - Danke sehr.
Ich wollte nur sagen, dass der Landkreis Stendal, obwohl er über Jahre keinen ausgeglichenen Haushalt hat
te, diese Regelung getroffen hat und dass es Betroffene gibt. Es gab große Probleme, dieser wenn auch kleinen Personengruppe zu erklären, dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet, mit dem diejenigen sozusagen im Nachhinein von 0 € bzw. weniger als 100 €, zum Beispiel 50 €, auf einmal eine Selbstbeteiligung von 100 € aufbringen müssen. Ich wollte damit nur sagen, dass dies in unserem Landkreis so ist und dass es bei dieser Personengruppe Unverständnis ausgelöst hat.
Im Rahmen des Zweiten Funktionalreformgesetzes wurde das Kinderförderungsgesetz dahin gehend geändert, dass nunmehr (wieder) die Staffelung von Elternbeiträgen nach unterschiedlichen Kriterien, zum Beispiel nach der Anzahl der Geschwisterkinder, durch die Träger von Einrichtungen möglich ist.
Ungeachtet dieser Tatsache wurden einige Kommunen, so unter anderem im Landkreis Stendal, noch nach der Verabschiedung des oben genannten Gesetzes aufgefordert, die bisher festgeschriebene und praktizierte Staffelung aus ihren Satzungen zu streichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen und welche Möglichkeiten der Klarstellung könnten erfolgen?
2. Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt erfolgte seitens der Landesregierung eine Information an die Kommunen über die künftige Gesetzeslage?
Frau Ministerin Kuppe, ist denn bei den Landkreisen nachgefragt worden? Denn eigentlich hätte der Landkreis Stendal sagen müssen: Bei uns ist falsch verfahren worden.
Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass seitens der Landesregierung rechtzeitig darüber informiert wurde. In der Rundverfügung vom September stand ja auch, dass der Gesetzgeber das Gesetz ändern wird. Das Gesetz ist ja dann auch veröffentlicht worden. Liegt Ihnen also eine Kenntnis darüber vor, dass der Fehler im Landkreis Stendal selbst liegt?
Ich mache es jetzt einmal ganz konkret. Dann wissen Sie also nicht durch den Landkreis Stendal, dass die Gemeinde Klietz die Satzung noch ändern musste, die vorher eine Staffelung hatte und die noch geändert werden musste, kurz bevor das Gesetz veröffentlicht wurde?
Die Antwort hatten Sie nicht vom Landkreis bekommen; das betrifft eine ganze Verwaltungsgemeinschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Unterschied zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich nicht auf einen bestimmen Bereich zu konzentrieren, sondern ein paar grundsätzliche Dinge anzusprechen. Ich denke, der Zeitpunkt ist günstig. Zum einen haben wir mit dem dritten Zwischenbericht und dem noch folgenden, in der Kommission schon abgeschlossenen vierten Bericht den analytischen Teil hinter uns gebracht, zum anderen befinden wir uns direkt in der Haushaltsdiskussion, die in erheblichem Maße mit der Frage des Personals zu tun hat.
Meine Damen und Herren! Nun mag man die zeitraubende Aufgabe der analytischen Arbeit, die bisher geleistet wurde, auch kritisch sehen. Unter anderem hat das der Ministerpräsident in der letzten Landtagssitzung gemacht, indem er gesagt hat, dass die Kommission sozusagen der verlängerte Arm, der Jammerkasten der Beschäftigten ist und wir uns nicht nur die Abteilungsleiter anhören sollten, die jammern, dass sie kein Personal haben.
Diesbezüglich muss man aber eindeutig darauf hinweisen, dass nicht viele Abteilungsleiter in der Enquetekommission gehört worden sind. Wir haben die Personen gehört, die politische Verantwortungsträger sind, die auch den Beschluss zu den Fortschreibungen des Personalentwicklungskonzeptes mitgetragen haben.
Damit sind wir bei einem Dilemma, das wir im Moment eben noch nicht auflösen können. In der Debatte über
den Haushalt sind wir in bestimmter Weise mit Blick auf die Prämisse, von dem Bedarf auszugehen und trotzdem die Kosten im Blick zu behalten, nicht ganz frei. Ich gebe diesbezüglich zu, dass uns an einigen Stellen noch die dafür notwendige Methode fehlt, wie man an diese Frage herangeht. Auf alle Fälle wollen wir, dass diese Dinge im Doppelhaushalt unbedingt schon mehr zum Tragen kommen und mehr diskutiert werden als zuvor.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres großes Problem ist die Aufgabenkritik. Der Minister hat betont, dass es in ganz wenigen Bereichen Personalplanungsgrundlagen gibt.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere an die Sitzung im April des Jahres 2008, in der es um einen Antrag ging, der die Verwaltungsmodernisierung als ständige Aufgabe zum Inhalt hatte. Daraufhin gab es eine Berichterstattung im Innenausschuss, und zwar im Januar 2009. In diesem Rahmen war ein umfängliches Papier vorgelegt worden, in dem die Landesverwaltung über alle Ressorts hinweg über 10 448, so glaube ich, Aufgaben analysiert und als Aufgabenkritik festgeschrieben hatte. Nunmehr müsste man daran anknüpfen, indem man diese Aufgaben mit ihrer Erledigungsfrequenz, so nenne ich es einmal, und dem dazugehörigen Personal vorlegen müsste.
Ich erinnere, auch wenn niemand mehr daran denkt, an den Beschluss, dass im Innenausschuss im zweiten Halbjahr 2009 - das ist bald vorbei - die weiteren Ergebnisse zu dieser Aufgabenkritik vorgelegt werden sollten. Nun schaffen wir das nicht mehr im zweiten Halbjahr. Aber ich plädiere dafür, dass wir es schaffen, dass die Landesregierung, und zwar jedes Ressort, ein Papier vorlegt, in dem die zu erfüllenden Aufgaben benannt sind und die Zahl der dazu notwendigen VBE aufgezeigt wird; denn sonst kommen wir diesbezüglich nicht einen Schritt weiter.
Im Übrigen wurde so etwas in der ersten Phase schon einmal gemacht. In dem Bericht ist ausgewiesen worden, dass durch Aufgabenkritik über 1 700 VBE eingespart werden konnten. Es muss also einen Rechenweg geben. Deshalb plädieren wir dafür, dass das weitergeführt wird.
Zudem wollen wir, dass die Personalverstärkungsmittel im Einzelplan 13 im Unterschied zu den vergangenen Jahren konkreter ausgewiesen werden. Wir werden die Vertitelung beantragen. Wir wollen nämlich, dass wir beispielsweise mit Blick auf die Neueinstellungen nicht mehr den Zustand haben, dass über zwei, drei Jahre sogar im PEK festgeschriebene Neueinstellungen nicht realisiert werden. Wir wollen versuchen, dies über den Haushalt stringenter zu regeln.
Meine Damen und Herren! Ich bin mir noch nicht sicher, ob die Berichterstattung allein reicht, wenn dort nur das Personal zugeordnet wird. Im Moment überlegt unsere Fraktion, ob sie eine weitere parlamentarische Initiative ergreift, um alles das, was die Enquetekommission erarbeitet, auch mit Leben zu erfüllen, und vor dem Ende des Jahres 2010 ein wenig mehr Druck auf die Landesregierung auszuüben. - Ich danke Ihnen.
Frau Rotzsch, stimmen Sie mit mir überein, dass es nicht nur um die Frage geht, wie man die so genannte „übrige Verwaltung“ bezeichnet, sondern dass wir die
Landesregierung auffordern sollten, Kriterien für diesen Bereich der Verwaltung, die nämlich das, was immer wieder gefordert wurde, enthalten, dass man den bereits erreichten Stellenabbau, der sich in den unterschiedlichen Bereichen sehr unterschiedlich darstellt, mit einbezieht. Dass man natürlich auch die Größe einer Behörde zum Teil mit einbeziehen muss, wenn man an die ganz kleinen Behörden, das Institut der Feuerwehr oder dergleichen, denkt, sodass wir eigentlich einen größeren Katalog von Kriterien erwarten?
Am 2. Oktober 2009 hat Wirtschaftsminister Haseloff gegenüber MDR 1 erklärt, RWE hätte seine Pläne für den
Bau eines Steinkohlekraftwerkes in Arneburg vorerst auf Eis gelegt. Der Konzern wolle abwarten, welchen Weg die Bundesregierung in der Energiepolitik einschlage. Wenn Atomkraftwerke länger am Netz bleiben könnten, gebe es für die RWE keinen Druck, neue Steinkohlekraftwerke zu errichten.
In den darauf folgenden Tagen beriefen sich Nachrichtenagenturen auf diese Äußerungen des Wirtschaftsministers. Erst eine Woche später, am 10. Oktober 2009 meldete die „Volksstimme“: „Dementi von RWE und Arneburgs Bürgermeister: Kraftwerkspläne keineswegs auf Eis“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welche Informationen stützte sich das Mitglied der Landesregierung, wonach die Pläne von RWE zur Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes in Arneburg auf Eis liegen würden, und welche Gründe veranlassten den Wirtschaftsminister, aktiv zur Verbreitung einer, wie sich herausstellte, offenbar falschen Meldung beizutragen?