Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

An dieser Stelle gilt allen Beteiligten mein Dank dafür, dass trotz der kurzen Zeitschiene mit großem Kraftaufwand eine pünktliche Beratung im federführenden Ausschuss am 5. Dezember 2007 erfolgen konnte.

Zur abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses am 5. Dezember 2007 lagen somit alle Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sowie weitere vom Ausschuss für Umwelt übergebene Stellungnahmen aus der Anhörung vor. Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der FDP-Fraktion wurden als Tischvorlagen eingereicht.

Auf der Grundlage der vom GBD erarbeiteten Synopse - auch dafür hier noch einmal mein ausdrücklicher Dank an Herrn Vogt - fand unter Einbeziehung aller vorliegenden Unterlagen eine konstruktive Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung statt.

Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich zugestimmt. Auf Antrag der Fraktion der FDP wurde die Begriffsbestimmung für die Wachstumsräume außerhalb der Verdichtungsräume in § 2a Nr. 2 Buchstabe f aufgenommen.

Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in Drs. 5/1005 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einen Einschub zu dem für die heutige Sitzung vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Es ist bedauerlich, dass dieser umfangreiche Antrag erst Anfang dieser Woche vorgelegt wurde, obwohl er bereits früher angekündigt war.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE - Frau Dr. Hüskens, FDP, lacht)

Bei rechtzeitiger Vorlage hätte er meiner Meinung nach Eingang in die Sitzung am 5. Dezember finden können.

So bleibt mir nur der Verweis darauf, dass wir im nächsten Jahr zur Behandlung des Landesentwicklungsplans kommen werden und dabei auch auf derartige Vorlagen der Fraktion DIE LINKE reagieren können.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das ist unglaublich!)

Meine Damen und Herren! Nach der Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung wurden der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, der unter Tagesordnungspunkt 9 b vorliegt, bei 8 : 4 : 0 Stimmen und der dazu gehörende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bei 8 : 3 : 1 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte Sie nun, sehr geehrte Damen und Herren, um Zustimmung zu den beiden vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Viel Dank, Herr Felke. - Nun erteile ich Herrn Minister Dr. Daehre das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet erstens die Angleichung der Planungsregionen für die Regionalplanung an den Gebietszuschnitt der Landkreise und zweitens die Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung in SachsenAnhalt. Die Inhalte sind in den Ausschüssen diskutiert worden. Der Ausschussvorsitzende hat auf das Wesentliche hingewiesen.

Zu dem nach dem Gesetzentwurf vorgesehenen Zuschnitt der Planungsregionen wurden in keinem der mit der Beratung befassten Ausschüsse dieses Hohen Hauses gegenteilige Auffassungen geäußert, sodass ich hierbei von großer Zustimmung ausgehen kann und muss. Der Gesetzentwurf entspricht in dieser Frage weitgehend der Auffassung der kommunalen Ebene.

Die in dem Gesetzentwurf ebenfalls enthaltenen Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung in Sachsen-Anhalt, die eine Abwägungsgrundlage für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Raumordnungsplänen darstellen sollen, wurden intensiv, aber nicht kontrovers diskutiert. Der nun in die heutige Landtagssitzung überraschend eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der in den Ausschüssen nicht diskutiert werden konnte, enthält keine wesentlichen neuen Aspekte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich die Opposition in den Ausschussberatungen bei der Abstimmung über die einzelnen Punkte fast immer der Stimme enthalten oder diesen auch zugestimmt hat. Das sollte noch einmal betont werden.

Dass der Gesetzentwurf dann bei der Endabstimmung von der Opposition nicht mitgetragen wurde, ist Ihnen sicherlich bekannt. Ich lege aber Wert auf die Feststellung, dass die einzelnen Punkte auch von der Opposition größtenteils mitgetragen wurden; denn letztlich geht es um die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes für die Zukunft dieses Landes, und wir sind, denke ich, gut

beraten, wenn wir versuchen, einen weitestgehenden Konsens zwischen den Parteien herzustellen.

Die Grundsätze der Raumordnung, wie sie in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE gefasst sind, gehen in ihrer Formulierungstiefe teilweise über den Gesetzentwurf hinaus. Sie betreffen Festlegungen, die erst im Landesentwicklungsplan nach Abwägung und Anhörung der Beteiligten zu treffen sind. Das gilt zum Beispiel für die Kriterien für zentrale Orte. Darüber werden wir bei der Änderung des Landesentwicklungsplans ausführlich zu diskutieren haben.

Die heute zur Beschlussfassung vorliegenden Grundsätze der Raumordnung gemäß der Empfehlung des federführenden Ausschusses werden bei der Erarbeitung des neuen Landesentwicklungsplanes erstmals Anwendung finden.

Meine Damen und Herren! Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir uns von der ersten Überlegung, also dem Ziel, den Landesentwicklungsplan als Verordnung der Exekutive auf den Weg zu bringen - das ist damals gemeinsam mit der FDP ermöglicht worden -, verabschiedet haben, und zwar aus gutem Grund. Wir wollen das Parlament in die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes einbeziehen. Deshalb ist es ganz wichtig - vielleicht ist das eines der wichtigsten Wörter in diesem Gesetz -, dass wir bereit sind, mit dem Landtag nicht ein Benehmen, sondern ein Einvernehmen herzustellen.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Ich weise immer wieder darauf hin, dass das wirklich ein parlamentarischer Erfolg ist. Im Nachhinein empfinde auch ich es als richtig, dass wir uns im Interesse der Zukunft des Landes die Zeit nehmen, mit dem Parlament eine Verordnung, einen Landesentwicklungsplan auf den Weg zu bringen, der zukunftsträchtig für die nächsten zehn, 15 Jahre sein wird.

Dafür brauchen wir - ich denke, darin sind wir uns in der Regierungskoalition einig - Zeit. Die Zeit haben wir bis zum Jahr 2010. Aber wir haben auch nicht zu viel Zeit. Deshalb müssen wir mit der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes anfangen. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren und am Ende den Landesentwicklungsplan 2010 verabschieden.

Meine Damen und Herren! Nunmehr wird im Landesplanungsgesetz, wie eben schon gesagt, die Herstellung eines Einvernehmens per Gesetz festgelegt. Damit wird jetzt im Landesplanungsgesetz noch deutlicher, dass Sie als Abgeordnete in den Aufstellungsprozess ganz eng einbezogen werden. Denn hierbei, meine Damen und Herren, werden die Weichen für die nächsten zehn, 15 Jahre gestellt.

Ich denke, dass das auch für die Opposition die Möglichkeit ist, sich einzubringen. Bringen Sie gute Vorschläge, die mehrheitsfähig sind! Dann nehmen wir diese auch mit auf. Strengen Sie sich dabei an! Ich denke, auch die Regierungsparteien sind für gute Hinweise dankbar.

Meine Damen und Herren! Ich sagte eben schon, dass wir für diesen Prozess Zeit brauchen, um den Landesentwicklungsplan entsprechend aufzustellen. Diese werden wir uns nehmen.

Ich darf mich abschließend bei meinen Mitarbeitern im Ministerium und bei allen Ausschüssen, die an diesen Beratungen beteiligt waren, recht herzlich bedanken. Manchmal ist es so, dass ein gewisser Zeitdruck gleich

zeitig die Qualität positiv beeinflusst. In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit wir mit der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes beginnen können.

Vor dem Hintergrund, dass es jetzt bereits 18.30 Uhr ist und heute noch das eine oder andere vor uns liegt, ist aus meiner Sicht alles gesagt. Die Fraktionen haben anschließend noch das Wort. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für DIE LINKE spricht Herr Dr. Köck.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst recht herzlich für das aufmunternde Klopfen in der letzten Sitzung bedanken, als es um meinen Gesundheitszustand ging. Das habe ich im Protokoll gelesen.

Ich möchte mich bei Herrn Felke für den Brief bedanken, der mich Samstag, also am darauf folgenden Tag, mit Genesungswünschen erreicht hat und ganz besonders bei Herrn Minister Daehre, der mir einen Blumenstrauß hat zukommen lassen, der mich ebenfalls bereits am Sonnabend erreicht hat.

Aber jeder wird natürlich wissen, dass mich das jetzt nicht beeinflussen und dazu veranlassen wird, durch die Blume zu sprechen.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause - Minister Herr Dr. Daehre: So war es auch nicht gedacht!)

- Das war mir auch klar.

Meine Damen und Herren! Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes wird von der Regierungskoalition zu den herausragenden Vorhaben der fünften Wahlperiode gezählt. Diese Einschätzung teilen wir.

Nachdem das Parlament die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes an die Exekutive abgetreten hatte, versprach die Absicht, die Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung in Gesetzesform zu gießen, ein Stück Rückverlagerung der Rahmenkompetenz in das Parlament. - In Verbindung mit der Einvernehmensregelung eine durchaus anerkennenswerte politische Absicht der Koalition. Herr Minister, Sie sehen, wir können das durchaus würdigen.

Dieses wird jedoch durch den bisherigen Verlauf der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes konterkariert. War die Zeit für die Reaktion der Träger der öffentlichen Belange auf die Bekanntgabe der Planungsabsicht mit reichlich sechs Wochen schon sehr knapp bemessen, so wäre deren Beteiligung im jetzigen Gesetzgebungsverfahren völlig ausgefallen, wenn nicht der Umweltausschuss auf Initiative seines Vorsitzenden Herrn Kley noch eine Kurzanhörung zu Wege gebracht hätte.

Dieses Vorgehen sei dem straffen Terminplan geschuldet, wie auch eben zu hören war, der eingehalten werden müsse, um genügend Zeit für die Trägerbeteiligung

und für die Ausschussberatungen innerhalb des eigentlichen Verfahrens zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes zu haben.

Doch der Zeitverzug ist das Ergebnis ungelöster Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerien. Im Rahmen der Berichterstattung über die Leitbilder und über die Handlungsstrategien für die Landesentwicklung in Sachsen-Anhalt bemerkte im Umweltausschuss Staatssekretär Herr Dr. Aeikens, dass auf der Ressortebene eine intensive Diskussion in Gange sei. Allein für die Klärung der Frage der präzisen Abgrenzung des Grundsätzegesetzes vom Landesentwicklungsplan wäre bereits viel Zeit aufgewendet worden. Er bitte um Verständnis dafür, dass man dabei auch zu dem Ergebnis kommen könne, ein solches Gesetz werde nicht gebraucht.

Nachdem also das ursprüngliche Vorhaben, analog zu Schleswig-Holstein die Grundsätze in ein gesondertes Gesetz zu fassen, offensichtlich im September 2007 endgültig begraben wurde, wurde schnell noch auf den Zug der längst überfälligen Änderung des Landesplanungsgesetzes in Bezug auf die Planungsregionen aufgesprungen. Der dadurch entstandene Zeitverzug ist also selbstverschuldet.

Deshalb ist das Zeitargument für das sich daran anschließende undemokratische Durchpeitschen durch den Landtag nicht akzeptabel,

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

zumal es seitens der Opposition ein Angebot gegeben hat, bis Ende März bzw. bis Ende April 2008 eine halbwegs akzeptable parlamentarische Beratung mit einer entsprechenden Anhörung hinzubekommen.

Herr Felke, dieser Änderungsantrag im Umweltausschuss und auch noch in einem zweiten Ausschuss ist von Ihnen in der Berichterstattung nicht erwähnt worden.