Thomas Felke

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Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften im öffentlichen Personennahverkehr in der Drs. 5/2736 wurde gemeinsam mit dem in der Drs. 5/2826 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres überwiesen.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz macht das Land vorrangig von der Länderöffnungsklausel im Bereich der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre nach § 45 des Personenbeförderungsgesetzes Gebrauch.
Die bisherige Regelung des Bundes, wonach die Leistungen an die Verkehrsunternehmen vom Land unmittelbar ausgereicht wurden, soll durch eine zweckgebundene Zuweisung der Ausgleichsleistungen an die kommunalen Aufgabenträger ersetzt werden, wodurch deren Gestaltungskraft durch die Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung sukzessive gestärkt werden soll.
Bereits in der 52. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 25. August 2010, der Einbringung und Überweisung des Gesetzentwurfes vorgreifend, verständigte sich der Ausschuss darauf, eine Anhörung durchzuführen. Als möglicher Termin wurde der 14. Oktober 2010 angeregt. Bei einer Zusammenkunft der Ausschussmitglieder am Rande der Sitzungsperiode des Landtages am 9. und 10. September 2010 wurde der in Rede stehende Termin bestätigt.
Zu der für die 54. Sitzung am 14. Oktober 2010 anberaumten öffentlichen Anhörung wurden Vertreter der Verkehrsverbände, der Industrie- und Handelskammern, der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände eingeladen und gebeten, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Positionen vorzubringen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf fand die weitgehende Zustimmung der geladenen Gäste. Gleichwohl wurde an einigen Stellen Kritik geäußert. So wurde beispielsweise der für Investitionen zweckgebundene Anteil in Höhe von 20 % des Zuweisungsbetrages an die Aufgabenträger von den kommunalen Spitzenverbänden als zu hoch erachtet, da die Aufgabenträger in eigener Verantwortung für die entsprechenden Investitionen sorgen würden.
Die in Artikel 2 Nr. 7 geregelte Ermächtigung, die Finanzausstattung für den ÖPNV für den Zeitraum ab dem Jahr 2014 durch die Landesregierung im Verordnungswege festzulegen, wurde von den kommunalen Spitzenverbänden und einzelnen Verkehrsverbänden als problematisch angesehen, da die entsprechende Entscheidungshoheit dem Gesetzgeber zufallen würde.
In der 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 wurde seitens der Fraktion der FDP ein Änderungsantrag eingebracht.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss, den Gesetzentwurf zur vorläufigen Beschlussempfehlung zu erheben und diesen mit den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres zu überweisen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in der 68. Sitzung am 11. November 2010 mit dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und mehrheitlich beschlossen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
In der 103. Sitzung am 17. November 2010 kam der Ausschuss für Finanzen ebenfalls mehrheitlich überein, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Inneres hat sich in der 80. Sitzung am 26. November 2010 damit befasst und hat im Ergeb
nis der Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 57. Sitzung am 1. Dezember 2010 erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag dem Ausschuss mit Schreiben vom 29. November 2010 eine zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse mit Empfehlungen vor, die zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.
Daneben lag vonseiten der Fraktionen der CDU und der SPD ein weiterer Änderungsantrag vor, der auf die vorgenannte Synopse Bezug nahm und auf mehrere Punkte einging. Darin beantragten die Fraktionen der CDU und der SPD unter anderem, dass Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzentwurfs dahin gehend geändert werden möge, dass auch der Städte- und Gemeindebund im Beirat für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr vertreten ist. Damit würden die Fahrgastinteressen aus dem Blickwinkel der Städte und Gemeinden im Beirat vertreten.
Darüber hinaus solle in Artikel 2 Nr. 6 die zweckgebundene Zuweisung für die Aufgabenträger von 39 Millionen € auf 40 Millionen € für das Jahr 2011 erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Mittel für den Zukunftsfonds auf 1 Million € abgesenkt werden.
Mit einer weiteren Änderung des Artikels 2 Nr. 6 solle den Aufgabenträgern des Straßenpersonennahverkehrs mehr Zeit eingeräumt werden, um die Koordinierung mit dem Schienenpersonennahverkehr sanktionsfrei herbeiführen zu können. Die Investitionsquote im Bereich des Straßenpersonennahverkehrs solle von 20 % auf 17,5 % abgesenkt werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ermäßigter Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs sollen die an die Aufgabenträger zu zahlenden Beträge auf der Basis des Jahres 2009 neu justiert und bei Veränderungen des Gebietsstandes durch das für Verkehr zuständige Ministerium entsprechend angepasst werden.
In Artikel 2 Nr. 7 solle § 9 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzentwurfs insofern geändert werden, als für die Zeit ab dem Jahr 2014 die Höhe der Zahlungen im Jahr 2013 durch gesetzliche Regelung festgesetzt werde. Im Gesetzentwurf war vorgesehen, die Höhe durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung festzusetzen.
Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD wurden mehrheitlich beschlossen.
Der bereits in der Drs. 5/2826 zur ersten Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesene Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der ebenfalls mit mehreren Punkten untersetzt war, sah unter anderem vor, den in Artikel 1 § 2 des Gesetzentwurfs geregelten Ausgleich von 90 % auf 100 % zu erhöhen und die Begrenzung der erstattungsfähigen Rabattierung von 25 % auf 50 % zu erhöhen, um die Fahrausweise im Ausbildungsverkehr deutlich preiswerter anbieten zu können und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern.
In Artikel 2 Nr. 6 des Gesetzentwurfs solle des Weiteren der in § 8 Abs. 3 festgelegte und den Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehende Betrag von 39 Millionen € auf 50 Millionen € erhöht werden.
In Artikel 2 Nr. 7 sollten § 9 Abs. 1 und 2 des Gesetzentwurfs eine geänderte Fassung erhalten, die als Basis für
die Berechnung der zu gewährenden Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr für die Jahre 2011 bis 2013 das Jahr 2009 als Basisjahr gesetzlich fixiert. Zudem solle es künftig dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr festzulegen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2826 fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Vonseiten der Fraktion der FDP wurde beantragt, Artikel 2 Nr. 7, § 9 Abs. 1 Satz 5 betreffend, zu ändern. Danach solle für die Zeit ab dem Jahr 2014 die Höhe der Zahlungen im Jahr 2013 durch gesetzliche Regelungen und nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, durch eine Rechtsverordnung durch die Landesregierung festgesetzt werden. Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verordnungsermächtigung würde der Landtag auf einen Teil seines Budgetrechtes verzichten, was angesichts der Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs unangebracht sei.
Aufgrund eines seitens der Fraktionen der CDU und der SPD vorliegenden und die gleiche Intention verfolgenden Änderungsantrages wurde der Antrag von der Fraktion der FDP zurückgezogen.
Die rechtsförmlichen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Beratung Berücksichtigung.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 57. Sitzung am 1. Dezember 2010 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Er verabschiedete mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2999 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt 2010 wurde am 17. August 2010 vom Präsidenten des Landtages gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit, für Recht und Verfassung, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Soziales, für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Finanzen, für Umwelt und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Das Ziel der Beratung bestand gemäß § 5 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt darin, das Einvernehmen mit dem Landtag herzustellen. Damit wurde bei einer Verordnung Neuland beschritten.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 52. Sitzung am 25. August 2010 erstmalig mit dem Verordnungsentwurf befasst und sich über die weitere Verfahrensweise verständigt. Hinsichtlich des zu wählenden Verfahrens sieht der § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages keine Einschränkungen vor, sodass dies durch den federführenden Ausschuss einzelfallbezogen festgelegt werden konnte.
Dabei kristallisierten sich drei mögliche Verfahren heraus. Einerseits wäre ein Verfahren nach § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages - wie auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren üblich - vorstellbar gewesen. Andererseits hätte ein Verfahren analog der Behandlung des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz Anwendung finden können, bei dem vonseiten der mitberatenden Ausschüsse Empfehlungen an den federführenden Ausschuss erarbeitet worden wären, die wiederum als Beratungsgrundlage für die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag gedient hätten.
Eine weitere Variante stellt ein Verfahren dar, wie es in § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages geregelt ist und bei der Behandlung von Haushaltsvorlagen Anwendung findet. Danach würden die mitberatenden Ausschüsse ihre Beschlussempfehlungen an den federführenden Ausschuss richten, ohne dass es zuvor einer vorläufigen Beschlussempfehlung bedurfte.
Der Ausschuss fasste mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Beschluss, nach letztgenannter Variante zu verfahren und die mitberatenden Ausschüsse um die Vorlage einer Beschlussempfehlung bis spätestens zum 22. Oktober 2010 zu bitten.
Im Verlauf der Beratung wurde von der Fraktion DIE LINKE angeregt, gemeinsam mit den mitberatenden Ausschüssen eine Anhörung durchzuführen. Die Fraktionen haben sich mit dem neuen Landesentwicklungsplan beschäftigt, aber es sollten keine voreiligen Entscheidungen herbeigeführt werden, wurde argumentiert.
Dagegen sprach sich die Fraktion der SPD aus. Es wurde ausgeführt, das Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr habe bereits zwei umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Zudem hätten sich die Parlamentarier über die laufende Legislaturperiode hinweg mit dem Thema beschäftigt und genügend Möglichkeiten gehabt, Änderungsvorschläge einzubringen.
Seitens der Fraktion der CDU wurde eingewandt, es erschließe sich die Sinnhaftigkeit einer weiteren Anhörung vor dem Hintergrund der umfangreichen Vorarbeiten für den neuen Landesentwicklungsplan durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und auch durch die Parlamentarier nicht.
Die Fraktion der FDP nahm die Anregung der Fraktion DIE LINKE auf, eine Anhörung durchzuführen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bekräftigte diesbezüglich, dass es eine Vielzahl von Stellungnahmen der Beteiligten gegeben habe, deren Belange es entsprechend abzuwägen gegolten habe. Mithin habe aufgrund der kontinuierlichen Bekanntmachung von Informationen immer die Möglichkeit bestanden, sich mit den Änderungen zu beschäftigen.
Der Antrag auf Durchführung einer Anhörung wurde vom Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Ferner fasste der Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Beschluss, über den Verordnungsentwurf in der Sitzung am 29. September 2010 und abschließend in der Sitzung am 27. Oktober 2010 zu beraten.
Mit Datum vom 23. September 2010 lag dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein vom Städte- und Gemeindebund verfasstes Kurzgutachten vor, in dem erhebliche Bedenken gegen die Definition des zentralen Ortes bekundet wurden. Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde das Gutachten aufgegriffen, und in der Sitzung am 29. September 2010 wurde die Befürchtung geäußert, dass es in den Beratungen nicht hinreichend berücksichtigt werde, weil dessen abschließende Fassung erst im November 2010 vorliegen werde.
Durch die Fraktion der SPD wurde hingegen deutlich gemacht, dass das Gutachten in den bevorstehenden Beratungen nicht berücksichtigt werde, weil sowohl die Landesregierung als auch der Landtag die Frage der Definition von Ortsteilen mit grundzentraler Bedeutung im Rahmen der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes mit den Betroffenen vor Ort umfassend erörtert hätten.
Von der Fraktion DIE LINKE wurde weiter ausgeführt, in dem Gutachten werde mitgeteilt, dass der Verordnungsentwurf gegen das in der Verfassung garantierte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoße.
Darüber hinaus könne die Landesregierung auf der Grundlage des neuen Landesentwicklungsplans bestimmte Ortsteile der neu strukturierten Gemeinden auf- oder abwerten, was nach Einschätzung der Gutachter unzulässig sei. Die Fraktion der CDU stellte diesbezüglich klar, dass ihrer Meinung nach das Prinzip der zentralörtlichen Gliederung auch nach der abgeschlossenen Kommunalreform nicht infrage gestellt werde. Im Übrigen sei auch die Fraktion DIE LINKE mit der Einführung des Prinzips einverstanden gewesen.
Nach der Auffassung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr hätten die Gutachter das Konzentrationsgebot und die darauf basierenden Vorgaben zur Definition grundzentraler Orte bestätigt. Auch sei es
nicht nachvollziehbar, dass der Städte- und Gemeindebund die Rechtmäßigkeit eines Paragrafen des Landesplanungsgesetzes habe überprüfen lassen, obwohl das gesamte Gesetz nach dem Inkrafttreten im Jahr 2007 nicht angefochten sei.
Die Landesregierung habe den Landesentwicklungsplan auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes aufgestellt und werde ihn auf dem Verordnungswege in Kraft setzen. Mit dem Kurzgutachten sei die Festlegung zentraler Orte im neuen Landesentwicklungsplan bestätigt worden, sodass für die Landesregierung keine Veranlassung zur Änderung der Planungsansätze bestehe.
Hinsichtlich der Beteiligung im Zuge der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans bekundete die Fraktion die DIE LINKE Interesse und kritisierte, dass sie an dem Online-Verfahren zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans nicht habe mitwirken dürfen, da dieses ausschließlich Trägern öffentlicher Belange vorbehalten gewesen sei.
Dagegen wandte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ein, dass der jeweilige Erarbeitungsstand im Internet veröffentlicht worden sei, und bestätigte zugleich den Mitwirkungsvorbehalt für die Träger der öffentlichen Belange. Den Landtagsfraktionen sei es unbenommen gewesen, in Abhängigkeit vom jeweiligen Erarbeitungsstand eine Befassung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu beantragen, so das Ministerium.
Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte, dass sie nicht an dem Prinzip der zentralen Orte zweifle, sondern lediglich die Auffassung vertrete, dass der raumordnerische Zuschnitt des grundzentralen Bereiches nicht mit den neuen kommunalpolitischen Strukturen harmoniere. Demgegenüber betonte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, dass zur Schaffung von Planungssicherheit Teile der neu strukturierten Gemeinden als Orte mit grundzentraler Bedeutung definiert worden seien, was auch durch das Gutachten bestätigt worden sei.
Seitens des Ministeriums wurde betont, dass sich die Landesregierung für die Sicherstellung einer langfristigen und umfassenden Daseinsvorsorge entschieden habe. Entsprechend seien Teile der neu strukturierten Gemeinden als zentrale Orte auszuweisen und die Angebote dort zu konzentrieren.
Im Anschluss an die Diskussion beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, die Beratung in der Sitzung am 27. Oktober 2010 fortzusetzen.
Im Vorfeld der vorgenannten Sitzung sind die zwischen dem 27. September 2010 und dem 20. Oktober 2010 erarbeiteten Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vorgelegt worden. Mit Ausnahme des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der von einer noch zu erfolgenden redaktionellen Prüfung hinsichtlich der Bezeichnung der Hochschulen und hinsichtlich möglicher Auswirkungen der neuen Gemeindestrukturen auf die Schulstandorte ausging, empfahlen die übrigen mitberatenden Ausschüsse die unveränderte Annahme des Verordnungsentwurfs.
Bezüglich der Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe sowie landwirtschaftlich genutzter Flächen wurde beantragt, die entsprechenden Formulierungen der Grundsätze G 48 und G 85 insoweit neu zu fassen, als dass die betreffenden Flächen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zur Verfügung stehen.
Daneben wurde bezüglich der in Ziel Z 88 festgelegten Vorrangstandorte für landesbedeutsame Verkehrsanlagen beantragt, die Formulierung „Binnenhafen Magdeburg“ dahin gehend zu ergänzen, dass der Magdeburger Hafen als ein Verbund mit dem Schönebecker Hafen anzusehen ist.
Ein weiterer Antrag bezog sich auf die im Ziel Z 106 festgeschriebene Sicherung der Erdgaslagerstätte Altmark für die CO2-Speicherung. Die Intention des Antragstellers war, dass das Ziel eine geänderte Fassung erhalten möge, nach der die Lagerstätte vorbehaltlich noch zu erwartender Forschungsergebnisse für die Speicherung geeigneter Gase raumordnerisch gesichert werden solle.
Ferner wurde beantragt, den Grundsatz G 83 und das Ziel Z 115 zu streichen.
Abschließend wurde beantragt, die in Ziel Z 137 festgelegten Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung Quarzsand Quedlinburg-Lehof, Kalkstein Bad Kösen, Hartgestein Ballenstedt-Rehköpfe und Ton Rösa sowie das Ziel Z 138 zu streichen. Aufgrund fehlender Mehrheiten wurden die Änderungsanträge der Fraktion der FDP abgelehnt.
Vonseiten der Fraktion DIE LINKE wurde ein Diskussionspapier vorgelegt, in dem Änderungsvorschläge enthalten waren. Da das vorgelegte Papier nicht im Sinne eines oder mehrerer Änderungsanträge formuliert worden war, wurde die Fraktion DIE LINKE gebeten, etwaige Änderungsanträge an der entsprechenden Stelle mündlich zu stellen.
Dieser Anregung folgend beantragte die Fraktion DIE LINE zunächst, in der Präambel eine Änderung redaktioneller Art vorzunehmen. Weiterhin wurde beantragt, nach dem Grundsatz G 2 einen neuen Grundsatz einzuführen, nach dem der Stadtumbau auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten zur weiteren Entwicklung der urban geprägten Kulturlandschaft genutzt werden soll.
Darüber hinaus sollte der Grundsatz G 3 um eine Formulierung ergänzt werden. Die Ergebnisse der auf regionaler Ebene identifizierten Kulturlandschaften sowie die formulierten Konzepte zu deren Weiterentwicklung sollten zu einem Programm zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt zusammengeführt werden.
Ferner wurde beantragt, diverse als Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung ausgewiesene Vorkommen in Vorbehaltsgebiete umzuwandeln.
Einem weiteren Antrag zufolge sollten die Grundsätze G 98 und G 109 in Ziele umgestuft werden.
Überdies wurde beantragt, den Grundsatz G 121 in ein Ziel umzuwandeln und die Formulierung dahin gehend zu ändern, dass Gebiete mit Bodenwertzahlen über 71 in ausreichendem Umfang als Vorranggebiete für die Landwirtschaft auszuweisen sind. Die vorgenannten mündlich gestellten Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit.
Die Empfehlungen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden insoweit berücksichtigt, als dass deren erster Teil bezüglich der Bezeichnung der Hochschulen im Ziel Z 62 in dem von den Fraktionen der CDU und der SPD eingebrachten und mit vier Punkten untersetzten Änderungsantrag aufgegriffen wurde.
Daneben wurde beantragt, das Ziel Z 106, in dem die Sicherung der Erdgaslagerstätte Altmark für die CO2Speicherung festgeschrieben ist, nebst Begründung zu streichen.
Weiterhin sollte der Punkt VII des Ziels Z 137 und die dazu gehörende Begründung insoweit neu gefasst werden, als dass die Lagerstättenauslastung durch die CO2Verbringung gestrichen wird. Die Möglichkeit einer Nachnutzung als Speicher sollte demgegenüber in die Begründung aufgenommen werden. Vor der Entscheidung über eine Nachnutzung sollten die Risiken für die Menschen und für die Umwelt umfassend abgewogen werden.
Darüber hinaus beantragten die Fraktionen der CDU und der SPD, an das Ziel Z 149 das Ziel Z 150 anzufügen. Danach sind über die in Ziel Z 149 raumordnerisch gesicherten Truppenübungsplätze hinaus die Bundeswehrstandorte Blankenburg, Burg, Havelberg-Nitzow, Halle, Magdeburg, Naumburg, Schönwald/Holzdorf und Weißenfels zu sichern. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 abschließend mit dem Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt. Er verabschiedete mit 7 : 4 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2930 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung würde ich gleich die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 18 b vornehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 82. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2010 in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Es wurde beantragt, der Landtag wolle beschließen, dass er sich angesichts der komplizierten Sach- und Rechtslage außerstande sieht, im Rahmen der Benehmensherstellung zum Landesentwicklungsplan 2010 eine abschließende landesplanerische Bewertung der CO2-Verpressung in der Altmark vorzunehmen.
Entsprechend möge der Landtag die Landesregierung auffordern, unter Beachtung von Frist und Form alle Aussagen zur Problematik einer CO2-Ablagerung in Sach-
sen-Anhalt aus dem Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan zu streichen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE befasst. Aufgrund der in derselben Sitzung zuvor erarbeiteten Beschlussempfehlung zum Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt an den Landtag konnte der Antrag für erledigt erklärt werden. Darin wird das Ziel Z 106, das vorsieht, die Erdgaslagerstätte Altmark für die CO2-Speicherung zu sichern, nebst Begründung gestrichen.
Daneben erhalten der Punkt VII des Ziels Z 137 und die dazu gehörende Begründung eine geänderte Fassung, in der die Lagerstättenauslastung durch die CO2-Verbringung gestrichen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in seiner 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 abschließend mit dem Antrag. Er verabschiedete mit 10 : 0 : 1 Stimmen die in der Drs. 5/2929 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Ich bin so weit am Ende. Gestatten Sie aber noch einige persönliche Sätze. Eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern hat sich in den letzten beiden Jahren über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder auch mit Schreiben direkt an uns mit dem Landesentwicklungsplan auseinandergesetzt.
Der Verordnungsentwurf hat in diesem Prozess eine Reihe von Änderungen erfahren. Es liegt in der Natur der Sache, dass im Abwägungsverfahren nicht allen Änderungswünschen gefolgt werden konnte.
Ich denke aber, dass man sagen kann, dass der Landesentwicklungsplan die Handschrift vieler Personen trägt.
Gestatten Sie mir, zwei Leuten in besonderer Weise Dank zu sagen: zum einen Frau Paepke aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr,
bei der quasi alle Fäden zusammenliefen, und zum anderen unserem Ausschusssekretär Herrn Pilz, der mit dem LEP seine Feuertaufe bestanden hat. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2641 in der 78. Sitzung am 18. Juni 2010 an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 52. Sitzung am 25. August 2010 mit dem Antrag befasst.
In jener Sitzung wurde ein seitens der Fraktionen der CDU und der SPD erarbeiteter Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vorgelegt und als Grundlage für die Beratung herangezogen. Darin blieb die Intention des Antrages weitgehend unverändert.
Berücksichtigt wurde jedoch die aktuelle Entwicklung, dass die Bundesregierung plant, eine Kürzung der Städtebauförderung um 50 % vorzunehmen, was nach der Auffassung des Landtages negative Auswirkungen für die Entwicklung der Städte in Sachsen-Anhalt hätte und insbesondere der gebotenen Bewältigung der demografischen Entwicklung nicht gerecht werden würde. Dem entsprechend möge der Landtag die Landesregierung bitten, sich weiterhin gegenüber der Bundesregierung
deutlich gegen die geplanten Kürzungsvorschläge zu positionieren.
In diesem Zusammenhang solle die Landesregierung gebeten werden, im Bundesrat initiativ zu werden, um gemeinsam mit den anderen Bundesländern die geplanten Kürzungen der Städtebauförderung abzuwenden.
Im Zuge der Beratung im Ausschuss machte die Fraktion DIE LINKE deutlich, dass der vorgelegte Entwurf der Beschlussempfehlung die ursprünglichen Formulierungen weitgehend übernommen habe und bezüglich der zwischenzeitlich bekannt gewordenen, zum Zeitpunkt der Formulierung des Antrages jedoch noch nicht ersichtlichen Sparbemühungen der Bundesregierung aktualisiert wurde. Der als Beratungsgrundlage dienende Entwurf der Beschlussempfehlung fand somit die Zustimmung des Antragstellers.
Seitens der Fraktion der SPD wurde auf das politische Signal, das hiermit ausgesandt werden könnte, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung, hingewiesen. Mit Blick auf die kommende Bauministerkonferenz würde es zudem eine Unterstützung für den Minister für Landesentwicklung und Verkehr darstellen, wenn der Beschluss möglichst breit durch alle im Landtag vertretenen Fraktionen gefasst werden würde.
Die Fraktion der CDU bekräftigte, dass es auch ihr Anliegen sei, den Stadtumbau Ost und auch die Altschuldenentlastung voranzubringen. Daneben betonte sie, dass sowohl das Land Sachsen-Anhalt als auch die Bundesregierung in der Vergangenheit diesbezüglich nicht untätig waren. Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP festgehaltene Ankündigung, die Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen zu streichen, solle nunmehr eingefordert werden.
Überrascht über den von den Fraktionen der CDU und der SPD eingebrachten Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag zeigte sich hingegen die Fraktion der FDP. Dieser gehe weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP angekündigt worden sei. Darin sei lediglich von der Streichung der Altschulden, die die dauerhaft leerstehenden und zum Abriss stehenden Wohnungen beträfen, die Rede, nicht aber von einer kompletten Streichung der Altschulden. Aus diesem Grunde müsse die Fraktion der FDP ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung versagen.
Seitens der Fraktionen der CDU, der SPD und DIE LINKE wurde nochmals klargestellt, dass es sich einzig um die Konkretisierung dessen, was im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, handele, und nicht um eine Ausweitung.
Vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr wurde in diesem Zusammenhang das Ansinnen des Entwurfs einer Beschlussempfehlung als parlamentarische Rückendeckung für das Agieren der Landesregierung verstanden, sich für eine entsprechende Anschlussregelung im Bereich der Altschuldenhilfe im Sinne der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen einzusetzen. Daher sei das Infragestellen einzelner Punkte des Entwurfs einer Beschlussempfehlung durch die Fraktion der FDP, deren Zielstellung in der Vergangenheit mit der jetzigen vergleichbar wäre, wenig förderlich.
Gleichwohl wurde nochmals unterstrichen, dass mithilfe des Programms Stadtumbau Ost städtebauliche Fehlentwicklungen korrigiert und Quartiere aufgewertet werden konnten und dass dieser Prozess fortzuführen sei.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der Sitzung am 25. August 2010 abschließend mit dem Antrag und verabschiedete mit 10 : 1 : 0 Stimmen die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2776.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine kleine Korrektur. Wir beschäftigen uns hier zwar mit einigen Sachen, aber in Nr. 1 Zeile 1 der Beschlussempfehlung muss es dennoch „Sachsen-Anhalt“ und nicht „Sachen-Anhalt“ heißen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 60. Sitzung am 18. Juni 2009 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 5/2017 erstmalig behandelt und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 39. Sitzung am 26. August 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und aufgrund der Bedeutung der Bauordnung beschlossen, eine Anhörung durchzuführen.
Diese Anhörung fand in der 40. Sitzung am 23. September 2009 unter Beteiligung verschiedener Institutionen und Verbände, der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, der Handwerkskammern Magdeburg und Halle sowie der Notarkammer Sachsen-Anhalt statt.
Im Vorfeld der Beratung über den Gesetzentwurf in der 41. Sitzung am 28. Oktober 2009 wurde seitens des Ge
setzgebungs- und Beratungsdienstes eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vorgelegt. Weiterhin lagen dem Ausschuss mehrere Änderungsanträge der Koalition und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.
Von den Fraktionen der CDU und der SPD wurde Bezug nehmend auf § 47 beantragt, bestehende Wohnungen bereits bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dem folgte der Ausschuss mit 9 : 1 : 1 Stimmen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sah vor, in § 48 - Notwendige Stellplätze, Garagen - einen zusätzlichen Absatz einzufügen, der zur Förderung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel eine Gleichstellung von motorisierten und nichtmotorisierten Fahrzeugen bei der Schaffung von Abstellmöglichkeiten verankern sollte. Dieser Änderungsantrag wurde bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Ein weiterer Antrag der Koalitionsfraktionen bezog sich auf § 59. Der Vorschlag griff eine Anregung der kommunalen Spitzenverbände auf. Dabei ging es darum, den Bauordnungsämtern für ihre bauordnungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Prüfverfahren eine dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Vergütung zu sichern. Dieser Antrag wurde mit 10 : 0 : 1 Stimmen angenommen.
Mit einem weiteren Änderungsantrag zu § 64, der auf die Stellungnahme der Ingenieurkammer einging, unterstrichen die Koalitionsfraktionen, weiter an der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ festhalten zu wollen.
Diesem Antrag wurde mit 9 : 0 : 2 Stimmen gefolgt.
Weitergehenden Forderungen der Ingenieurkammer, die selbst noch in dieser Woche kamen, im Interesse des Verbraucherschutzes den Nachweis der Berufshaftpflicht auch in der Bauordnung festzuhalten, wurde in Abstimmung mit dem GBD und dem zuständigen Ministerium nicht gefolgt, da dazu bereits im Ingenieurgesetz klarstellende Regelungen getroffen wurden.
Im Ergebnis der Beratungen am 28. Oktober 2009 erarbeitete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit schloss sich in der 50. Sitzung am 16. November 2009 mit 11 : 1 : 0 Stimmen der Vorlage an.
Eine zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte und nochmals überarbeitete Synopse, in der redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden, diente in der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr als Beratungsgrundlage.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in dner 42. Sitzung am 2. Dezember 2009 abschließend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Er verabschiedete mit 9 : 1 : 0 Stimmen die Ihnen als Drs. 5/2315 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Be
schlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen zu einem weiteren ambitionierten Gesetzgebungsvorhaben der Koalition.
Die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der FDPFraktion sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurden in der 30. Sitzung des Landtages am 16. November 2007 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde zur Mitberatung auch an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Inneres überwiesen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hatte beide Gesetzentwürfe sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der 21. Sitzung am 20. November 2007 erstmals auf der Tagesordnung. Während sich die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP einig waren, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu verabschieden, wurde die Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP einschließlich des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE einvernehmlich auf die 22. Sitzung am 5. Dezember 2007 vertagt.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes der Landesregierung hatte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr seine Beratung hauptsächlich auf das weitere Verfahren konzentriert und noch nicht inhaltlich beraten.
Die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und der FDP sprachen sich für eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände aus, weil man der Meinung war, dass deren Voten in den Prozess der Erarbeitung des Gesetzentwurfes nicht umfangreich genug eingeflossen sein könnten.
Mehrheitlich vertrat man im Ausschuss den Standpunkt, bis zur nächsten Sitzung eine schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände einzuholen und in die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung einzubeziehen und die vorläufige Beschlussempfehlung vorerst mit der unveränderten Fassung des Gesetzes zu verabschieden. Am weiteren Beratungsverlauf nahm die Fraktion DIE LINKE nicht mehr teil.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 8 : 0 : 1 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse in unveränderter Fassung. In einem Begleitschreiben wurden die Vorsitzenden der mitberatenden Ausschüsse gebeten, dem federführenden Ausschuss das Votum der Ausschüsse bis spätestens 4. Dezember 2007 mitzuteilen.
Der Ausschuss für Inneres hat der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 28. Sitzung am 22. November 2007 mit 8 : 1 : 0 Stimmen mit der Untersetzung zugestimmt, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzen
verbände in die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses einzubeziehen.
Der Ausschuss für Umwelt hatte sich in der 18. Sitzung am 21. November 2007 darauf verständigt, am 4. Dezember 2007 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der beiden Industrie- und Handelskammern, regionaler Planungsgemeinschaften sowie der Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt durchzuführen.
Im Anschluss an diese Anhörung schloss sich der Ausschuss für Umwelt mit 7 : 4 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an und sprach sich einstimmig dafür aus, dem federführenden Ausschuss die eingegangenen Stellungnahmen zur Beachtung in der abschließenden Beratung zu übergeben.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verabschiedete seine Beschlussempfehlung in der 28. Sitzung am 28. November 2007, in der er mit 8 : 3 : 0 Stimmen eine Neufassung des § 2a Nr. 8 und die Ergänzung eines Satzes in § 2a Nr. 12 empfahl. Die erste Empfehlung wurde vom federführenden Ausschuss übernommen; die zweite fand keine Mehrheit.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 21. Sitzung am 28. November 2007 mit 7 : 3 : 0 Stimmen zu.
An dieser Stelle gilt allen Beteiligten mein Dank dafür, dass trotz der kurzen Zeitschiene mit großem Kraftaufwand eine pünktliche Beratung im federführenden Ausschuss am 5. Dezember 2007 erfolgen konnte.
Zur abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses am 5. Dezember 2007 lagen somit alle Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sowie weitere vom Ausschuss für Umwelt übergebene Stellungnahmen aus der Anhörung vor. Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der FDP-Fraktion wurden als Tischvorlagen eingereicht.
Auf der Grundlage der vom GBD erarbeiteten Synopse - auch dafür hier noch einmal mein ausdrücklicher Dank an Herrn Vogt - fand unter Einbeziehung aller vorliegenden Unterlagen eine konstruktive Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung statt.
Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich zugestimmt. Auf Antrag der Fraktion der FDP wurde die Begriffsbestimmung für die Wachstumsräume außerhalb der Verdichtungsräume in § 2a Nr. 2 Buchstabe f aufgenommen.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in Drs. 5/1005 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einen Einschub zu dem für die heutige Sitzung vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Es ist bedauerlich, dass dieser umfangreiche Antrag erst Anfang dieser Woche vorgelegt wurde, obwohl er bereits früher angekündigt war.
Bei rechtzeitiger Vorlage hätte er meiner Meinung nach Eingang in die Sitzung am 5. Dezember finden können.
So bleibt mir nur der Verweis darauf, dass wir im nächsten Jahr zur Behandlung des Landesentwicklungsplans kommen werden und dabei auch auf derartige Vorlagen der Fraktion DIE LINKE reagieren können.
Meine Damen und Herren! Nach der Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung wurden der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, der unter Tagesordnungspunkt 9 b vorliegt, bei 8 : 4 : 0 Stimmen und der dazu gehörende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bei 8 : 3 : 1 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie nun, sehr geehrte Damen und Herren, um Zustimmung zu den beiden vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde am 26. April 2007 in erster Lesung im Landtag behandelt und ausschließlich an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Der Ausschuss befasste sich am 16. Mai 2007 mit dem Entwurf und verständigte sich dabei auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Bedanken möchte ich mich hiermit ausdrücklich bei Herrn Vogt vom GBD, der trotz der Kürze des Gesetzes einige erforderliche Änderungsvorschläge unterbreitete, die vom Ausschuss aufgegriffen wurden.
Meine Damen und Herren! Die Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 erfordert auch eine Anpassung der Planungsregionen für die Regionalplanung an die neuen Kreisgrenzen. Dazu ist auf der Basis des Gesetzentwurfes aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zur diesbezüglichen Änderung des Landesplanungsgesetzes von den alten Landkreisen bereits Stellung genommen worden.
Unterschiedliche Auffassungen zur Zuordnung der neuen Landkreise zu bestimmten Planungsregionen gibt es dabei im Süden des Landes und insbesondere bei der Zuordnung des neuen Kreises Mansfeld-Südharz. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden. Mit Blick auf eine Gleichbehandlung aller Betroffenen wird jetzt noch einmal die Möglichkeit eröffnet, dass sich insbesondere die neu gewählten Kreistage zu diesen Fragen positionieren.
Daneben wird für eine Übergangszeit zwischen dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform und dem jetzt für den 1. Januar 2008 angepeilten Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes für einige Rechtsfragen, die einer Regelung bedürfen, die notwendige Grundlage geschaffen. Außerdem wird die Handlungsfähigkeit der regionalen Planungsgemeinschaften damit gesichert.
Meine Damen und Herren! In der Diskussion im Ausschuss wurde vonseiten der Linkspartei.PDS die Frage aufgeworfen, inwieweit mit Blick auf noch nicht beschlossene regionale Entwicklungspläne die Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften über den 30. Juni 2007 hinaus im laufenden Verfahren noch legitimiert ist.
Vonseiten des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass gerade diesem Umstand mit dem Vorschaltgesetz Rechnung getragen werden soll. Die einzige Änderung, die sich jetzt für die Regionalversammlung ergibt, bezieht sich auf die Rolle der neu gewählten Landräte. Für eine Übergangszeit ergibt sich die Situation, dass Landräte in mehreren Planungsregionen Mitglied sind.
Die Koalitionsfraktionen brachten einen Änderungsantrag in die Debatte ein, der auf eine Verlängerung der Laufzeit des Vorschaltgesetzes bis zum Ende dieses Jahres orientierte. Begründet wurde dies mit der Terminkette von der Konstituierung der neuen Kreistage bis hin zu den nächsten Sitzungen nach der Sommerpause.
Vonseiten der FDP wurde hinterfragt, inwieweit eine Befristung bis zum 31. Dezember 2007 ausreicht oder ob unter Umständen auf eine zeitliche Begrenzung verzichtet werden kann.
Sowohl vonseiten des Ministeriums als auch der Koalitionsfraktionen wurde darauf verwiesen, dass mit der Terminsetzung ein Druck aufgebaut wird, dem aber in der zeitlichen Abfolge zu entsprechen sein müsste.
Auf eine Nachfrage der Linkspartei.PDS hin wurde vonseiten des Ministeriums deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes unverändert den neuen Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt wird und dass vorgesehen ist, eine Antwort bis zum 30. September 2007 einzufordern. Zeitnah soll dann auch die Befassung des Landtages mit diesem Gesetzentwurf erfolgen.
Hinterfragt wurde zudem durch die Linkspartei.PDS der Stellenwert des Votums des jeweiligen Kreistages und seine Berücksichtigung durch den Landtag. Dem begegneten die Vertreter der Koalition mit dem Verweis darauf, dass es den Kreistagen in neuer Zusammensetzung noch einmal ermöglicht werden sollte, sich zu positionieren, was im Übrigen auch nicht in allen betroffenen Kreistagen der Altkreise erfolgte. Klar sei aber auch, dass nicht im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt werden könne, was ein Kreistag beschließe, sondern dass die letzte Entscheidung durch den Landtag getroffen werden müsse.
Meine Damen und Herren! Den Änderungsvorschlägen des GBD wurde einstimmig gefolgt. Bei dem Änderungsantrag der Koalition zur Laufzeitverlängerung enthielten sich die Vertreter der Opposition der Stimme. Das Gesetz in Gänze, das aufgrund der Bezugnahme auf ein noch nicht geltendes Gesetz noch eine andere Überschrift erhalten musste, wurde einstimmig mit den dargestellten Änderungen beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.