Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen nun vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit einem Ausschnitt der Infrastruktur der sozialen Beratungslandschaft. Nun hätte man daherkommen und sagen können, ja, es gebe auch nur einen Ausschnitt zu regeln, weil wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen müssen. Man hätte aber auch sagen können, wir nutzen die Gelegenheit, um generell über die Zukunft der sozialen Infrastruktur bei Beratung und Dienstleistung nachzudenken, und versuchen, grundsätzlicher und komplexer zu regeln. Denn, meine Damen und Herren, Beratungsstellen insgesamt sind Knotenpunkte, Knotenpunkte in einem Netzwerk an Beratung, an Hilfen und, wenn notwendig, auch an Intervention.
Die sozial krisenhaften Lebenslagen von Menschen, die sich in die Hände von Beraterinnen und Beratern begeben, sind komplex, beschränken sich also nicht auf Schwangerschaft, beschränken sich nicht auf Erziehungsprobleme oder Überschuldung oder Sucht oder Gefährdung des Kindeswohls. Nein, die Symptome hängen irgendwie immer miteinander zusammen. Welche Beratungsstelle dabei der erste Anlaufpunkt ist, darüber entscheidet lediglich ein aktueller und akuter Anlass.
Das bedeutet zweierlei: Zum einen muss uns eine Balance gelingen, auf der einen Seite Professionalisierung und Spezialisierung hinzubekommen, aber auf der anderen Seite auch eine integrierte und ganzheitliche Beratung zu realisieren. Das heißt, eine Kooperation und Vernetzung ist nötig. Dies ist auch ein Anspruch an die rechtlichen Rahmenbedingungen, nämlich sie so zu regeln, dass Kooperation und Vernetzung nicht nur möglich sind, sondern auch erforderlich.
Das erfordert eine Neuregelung aller sozialen Beratungsangebote und es erfordert, dass das Modell der integrierten Beratungsstelle für alle, wenigstens aber für ein Bündel der denkbaren sozialen Krisensituationen die Regel ist. Dies erfordert einen Pool an professionellen Psychologinnen, Sozialarbeiterinnen, Suchtexpertinnen, Pädagogen, Schuldner- und Insolvenzfachkräften und einen Pool an Ehrenamtlichen und es erfordert eine verlässliche mittelfristige Finanzierung. Es erfordert auch immer - darauf lege ich auch bei der Frage von Kommunalisierung großen Wert; darauf komme ich noch - die Regelung notwendiger Mindeststandards. Hierbei geht es nicht in erster Linie um Geld, meine Damen und Herren, sondern hierbei geht es um die Frage, wie man mit möglichen Ressourcen Synergieeffekte erreicht.
Außerdem ist es nötig, dass eben diese sozialen Beratungsstellen so dezentral wie irgend möglich organisiert werden und dass sie miteinander vernetzt werden. Das heißt, ich muss auch in diesem Bereich nachdenken, darüber diskutieren, rechtliche Rahmenbedingungen erwägen, um den Landkreisen - den Landkreisen! - so viel wie möglich an Kompetenzen, an Verantwortung übertragen zu können.
Um die Kommunalisierung der Sozialpolitik, meine Damen und Herren - diesbezüglich nehme ich eine Anleihe bei einem der vorhergehenden Tagesordnungspunkte -, werden auch Sie langfristig nicht umhinkommen. Das ist
zugegebenermaßen eine Debatte, die für die traditionelle Sozialpolitik eine neue ist. Meine Fraktion hat hierbei relativ wenig Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Ich habe auch den Eindruck - das will ich ganz klar sagen -, dass sie bei der Sozialpolitik der SPD und der CDU noch lange nicht angekommen ist. Sie werden sich dieser Debatte - zum einen wegen der Sache selbst; denn eine dezentrale Sozialpolitik ist wesentlich problemnäher und kommt mit einem effizienteren Verhältnis von Aufwand und Nutzen daher, zum anderen vor allen Dingen im Sinne einer Demokratisierung von Sozialpolitik - auf Dauer nicht entziehen können.
Was halbwegs gelungen ist, ist die Administration des Richterspruchs. Das findet im Wesentlichen unsere Unterstützung. Ich finde die Veränderung zum Beispiel bei der Rückkehr zu den pauschalen Förderungen, auch die Klarstellung der möglichen Beratungsstellen in den Grundzentren - darauf hat meine Vorrednerin hingewiesen - begrüßenswert. Darauf möchte ich mich beziehen. Auch die Ankündigung der Koalitionsfraktionen, dass die Förderung von Beratungsstellen keineswegs abgesenkt werden soll, sondern so bleiben soll, wie sie ist, ist protokollarisch festgehalten. Das würde ich gern begrüßen, auch im Sinne dessen, dass ich gestern gelernt habe, dass Verkündigungen und Zukunftsfähigkeit bei gewissen Ankündigungen zweierlei Dinge sind.
Nach wie vor höchst umstritten - das ist von meinen Vorrednerinnen auch gesagt worden - ist die Frage, wo die Auswahlkriterien angesetzt und geregelt werden sollen.
Alles in allem, meine Damen und Herren, werden wir uns der Stimme enthalten, vor allem angesichts unserer Grundkritik, die ich eingangs erwähnt habe, nämlich dass die Regelung eines Ausschnittes mehr oder weniger gelungen ist, aber es erforderlich ist, dass die Beratungsstellenlandschaft insgesamt neu geregelt wird. Diese Chance ist leider verpasst worden; deshalb unsere Enthaltung. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen wurde in den Zeitungen mehrfach getitelt: Die Beratungsstellen sind nicht gefährdet. - Das stimmt. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln wir nach der Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Schwangerschaftskonfliktberatung in unserem Land neu. Damit es, Frau Bull, protokollfest wird, will ich auf einige Einzelheiten des Gesetzentwurfs noch einmal eingehen.
Personal- und Sachkosten sollen jährlich mit mindestens 80 % gefördert werden. Wie es bereits im Sozialausschuss und auch von der Ministerin bestätigt worden ist, bedeutet das zumindest eine höhere finanzielle Unterstützung. Sie wird wie bisher in gewohnter Antragstellung sehr individuell getätigt werden.
Es gibt, wie Sie wissen, kleine Beratungsstellen, die möglicherweise einen sehr hohen Bedarf haben, und es gibt größere Beratungsstellen, die nicht gerade mit 80 %,
Wir sind einer weiteren Forderung der Liga nachgekommen. Die Spitzabrechnung war hier ein Kritikpunkt. Wir sind zur Pauschalabrechnung zurückgekehrt.
Frau Bull, Sie haben die generelle Infrastruktur der Beratungsstellen angesprochen - das kann ich nur unterstützen -, aber es war im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nicht möglich, über die Beratungsinfrastruktur als solche zu beraten. Ich denke, wir werden dazu noch im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunktes kommen, bei dem es um den Kinder- und Jugendschutz und darum geht, wie man die Hilfestellung in einem Netzwerk gestalten kann. Dazu gehören auch Beratungsstellen.
Ich will aber noch auf etwas anderes aufmerksam machen; Frau Brakebusch hat es auch schon gesagt. Im Doppelhaushalt 2008/2009 gibt es Bestandsschutz für diejenigen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die jetzt da sind.
Wir haben jedoch erkannt, und zwar fraktionsübergreifend, dass wir Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als einen wichtigen Baustein in einem Frühwarnsystem zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen benötigen.
Deshalb möchte ich alle ermutigen, diese zwei Jahre zu nutzen, um im Rahmen der Sicherstellungsplanung insbesondere festzustellen, wie die Beratungslandschaft gestaltet sein muss, damit diejenigen Hilfe finden können, von denen Sie insbesondere gesprochen haben.
Um auf das einzugehen, was Frau Dr. Hüskens in ihrem Beitrag eingebracht hat, was ihrer Meinung nach von der Rechtsverordnung in den Gesetzentwurf hätte übernommen werden müssen:
Wir sind schon der Auffassung, dass wir mit § 1 den Zweck und insbesondere mit § 2 die Wohnortnähe und das plurale Angebot ausformuliert haben, dass wir nicht alles dem Verordnungsgeber überlassen haben, sondern durchaus wichtige Kriterien in das Gesetz hineingeschrieben haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir damit dem Anspruch an den Gesetzgeber Genüge getan und nicht zu viel auf die ministeriale Ebene abgegeben haben.
Das Gleiche haben wir gemacht, als es darum ging zu klären, wie Personal- und Sachkosten finanziert werden. Auch diesbezüglich haben wir noch einmal ausführlich dargestellt, wie die Berechnungen vorzunehmen sind.
Ich denke, damit habe ich alle Punkte aufgegriffen, die im Sozialausschuss eine Rolle gespielt haben. Ich hoffe auf Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz und über den Entschließungsantrag. Wenn niemand widerspricht, lasse ich über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen. - Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die LINKE. Damit ist dieses Gesetz beschlossen worden.
Wir stimmen nunmehr über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1025 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und Teile der FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Teile der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beschlussempfehlung - der Herr Präsident hat es gerade verlesen; es geht um die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2005 - liegt die Haushaltsrechnung für das Jahr 2005 in Verbindung mit dem Jahresbericht 2006 des Landesrechnungshofes zugrunde. Letzteren haben wir im Unterausschuss in zahlreichen Sitzungen behandelt. Daraus resultiert die vorliegende Drucksache.
Ich danke dem Landesrechnungshof, heute einmal namentlich insbesondere Frau Mohs, aber auch Frau Kahl für die gute Zuarbeit und insbesondere den Mitgliedern des Unterausschusses Frau Dr. Hüskens, Frau Dr. Klein, Herrn Doege und Herrn Harms für die konstruktive, angenehme Zusammenarbeit.
Sie sehen, meine Damen und Herren, eine kleine, aber feine Truppe, die übrigens auch in diesem Jahr fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst hat.
Auch die Mitwirkung der Landesregierung war in der Regel von Konstruktivität und dem Willen zur Zusammenarbeit geprägt. Auch dafür herzlichen Dank.
Es gibt in einigen Häusern noch Steigerungsmöglichkeiten. Das machen wir jeweils auch im Ausschuss deutlich. Das ist halt so.
Auch die Themen in den Beratungen zum Haushaltsjahr 2005 ließen keine Langeweile aufkommen. Über Einzelheiten kann und will ich mich hier nicht äußern; die Themenfülle war zu umfangreich. Sie können diese Themen im Anhang der Drucksache nachlesen; Sie können sie dort entnehmen. Am besten ist es allerdings, Sie lesen die jeweiligen Jahresberichte des Landesrechnungshofes im Original. Das ist eine sehr empfehlenswerte Lektüre.