Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, dass Sie das vermieden haben.

Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüße ich auf der Südtribüne Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Zeitz. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich jetzt der Abgeordneten Frau Penndorf das Wort. Bitte schön

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich ganz anders anfangen. Aber, Herr Kollege Kurze, in § 4 Nr. 6, den Sie meinen, heißt es:

„Abweichend von den § 2 Nr. 9 können abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Voraussetzung hierfür ist eine derartig räumlich wirksame Abtrennung, dass eine Gefährdung durch passives Rauchen verhindert wird und diese Räume ausdrücklich als Raucherräume gekennzeichnet werden.“

Beachten Sie bitte, dass das bei einem Schankraum nicht der Fall ist. Ich sage das, weil Sie das immer wieder in den Raum stellen und weil viele E-Mails dazu eingetroffen sind. Es muss wirklich ein abgeschlossener Raum sein und das ist ein Schankraum nicht.

Heute ist schon viel gesagt worden. Die große Frage ist wirklich, wie man das Gesetz umsetzt, ohne die verfassungsrechtlichen Fragen außer Acht zu lassen, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und ohne das Berufsrecht zu verletzen.

Gerade weil wir verfassungsrechtliches Neuland betreten, meine Damen und Herren, und weil wir zum größten Teil keine Anwälte sind, hätten wir das Gesetz noch nicht aus dem Ausschuss entlassen dürfen, solange verfassungsrechtlich bedenkliche Fragen nicht geklärt sind.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Es ist wirklich so, dass dieser Gesetzentwurf zum Gesundheitsschutz eine so breite Beachtung gefunden hat wie schon lange kein Gesetzentwurf mehr. Trotzdem finden wir, dass dieser Gesetzentwurf so, wie er jetzt vor uns liegt, nicht entscheidungsreif ist. Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das möchte ich betonen. Das liegt nicht etwa daran, dass die Ausschüsse nicht gearbeitet hätten, sondern es liegt daran, dass die Koalitionsfraktionäre im Sozialausschuss offensichtlich meinen, sie allein wüssten, wie man den Nichtraucherschutz richtig umsetzen kann.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Sie hören nicht einmal auf Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Recht und Verfassung und aus dem Innenausschuss; denn diese haben einige Fragen aufgeworfen und den einen oder anderen Änderungsvorschlag gemacht, der aus Gründen, die anscheinend so geheim sind, dass man sie uns nicht mitteilen wollte, bei der Erarbeitung der endgültigen Beschlussempfehlung keinerlei Beachtung fand.

Mit Ihrer Sturheit, meine Damen und Herren, schaden Sie diesem Gesetz nur.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Sie schaden dem Ansinnen, einen wahrhaftigen regelhaften Nichtraucherschutz ins Land zu bringen.

Sie haben im Sozialausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der völlig im Gegensatz zu offiziellen Verlautbarungen der Sozialministerin zur Frage des Selbstbestimmungsrechts alter und behinderter Menschen vorsieht, eben diesen Menschen in Heimen, Kollege Kurze, in den von ihnen allein genutzten Räumen, also in ihren Zimmern, in ihrem Zuhause auf Lebenszeit, das Rauchen zu verbieten, und das mit der Begründung, dass das sowieso schon immer so geregelt gewesen sei.

Um nicht missverstanden zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Nichtraucherschutz ist wichtig. Aber warum um alles in der Welt sollen die Heimbewohner in ihrer Privatsphäre nicht selbst bestimmen dürfen, was sie dort tun und lassen,

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Dr. Hüskens, FDP)

auch wenn es nur unter Mitwirkung an der Erarbeitung der Hausordnungen in Heimen geschähe?

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Aber nicht einmal über einen solchen Kompromissvorschlag wollten die Koalitionsfraktionen nachdenken. Heimbewohner, die im Alltag ohnehin viele Abhängigkeiten erdulden, die jede notwendige Hilfe mit aufwendigen Antragsverfahren erstreiten müssen, müssen somit eine weitere Bevormundung erdulden.

Häftlinge im Strafvollzug, meine Damen und Herren, dürfen in ihren Zellen rauchen.

(Unruhe)

Die Fraktion der LINKEN lehnt diese Änderung ab, nicht deshalb, weil sie meint, dass Rauchen gut sei, sondern weil die Privatsphäre eines Menschen, auch eines alten und behinderten, eines besonderen Schutzes bedarf.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Verhalten der Koalitionsfraktionen offenbart wenig Sensibilität für den Paradigmenwechsel in der Behinderten- bzw. Seniorenpolitik, der darauf abzielt, auch diesen Menschen gleichermaßen Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Wir beantragen in unserem Änderungsantrag erneut, dass in allen vom allgemeinen Rauchverbot betroffenen Gebäuden und Einrichtungen separate Raucherräume angeboten werden. Damit würde so manches diskutierte Problem gelöst und trotzdem ein weitgehender Nichtraucherschutz ermöglicht werden.

Die vielen offenen Fragen der beratenden Ausschüsse und eine Reihe weiterer mehr oder weniger gravierender Unklarheiten und Ungenauigkeiten im Gesetzentwurf haben uns veranlasst, am 5. Dezember 2007 im Sozialausschuss zu beantragen, die Beratung über den Gesetzentwurf noch nicht abzuschließen.

Doch wie Sie sehen, meine Damen und Herren, liegt uns der Entwurf eines Beschlusses nun vor. Dieser Beschlussentwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Das ist mehr als ärgerlich, meine Damen und Herren, diskreditiert es doch das wichtige Anliegen und hindert damit auch enthusiastische Nichtraucher an der Zustimmung. Zustimmen können wir lediglich dem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, der in die Beschlussempfehlung aufgenommen wurde.

Ein gesetzlicher Nichtraucherschutz muss mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen verknüpft werden. Diese Forderung, meine Damen und Herren, habe ich bereits am 26. Januar 2007 bei der Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung aufgemacht.

Das Nichtraucherschutzgesetz schränkt die Möglichkeiten zu rauchen ein. Aus diesem Grund sollten den Raucherinnen Möglichkeiten geboten werden, suchtfrei zu werden, meine Damen und Herren. Deshalb wäre es wichtig, dass auch Rauchen als Sucht anerkannt und den Raucherinnen und Rauchern Therapien angeboten werden.

(Oh! bei der CDU - Herr Scharf, CDU: Das wird es doch!)

Genauso wie andere Suchttherapien sollten auch diese Therapien zum Teil von den Kassen bezahlt werden.

(Herr Bischoff, SPD: Machen sie doch! - Zuruf von Frau Fischer, SPD)

Die Fraktion DIE LINKE stellt den Antrag, die Beschlussempfehlung in den federführenden Ausschuss zurückzuüberweisen. Sollte über das Gesetz trotzdem abgestimmt werden, beantragen wir eine namentliche Abstimmung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN - Oh! bei der CDU - Zuruf von Herrn Schröder, CDU)

Frau Penndorf, es gibt noch eine Frage von Frau Grimm-Benne an Sie. - Bitte schön.

Frau Penndorf, Sie äußerten am Anfang verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Können Sie diese Bedenken konkretisieren bzw. sagen, was genau an dem Gesetzentwurf verfassungsrechtlich bedenklich ist?

(Unruhe bei der LINKEN - Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Ich habe eine Gegenfrage: Sie sind die Koalitionäre. Können Sie es denn?

(Beifall bei der LINKEN - Unruhe bei der CDU und bei der SPD - Frau Budde, SPD: Das ist doch keine Antwort!)

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. - Jetzt hat Frau Grimm-Benne als letzte Debattenrednerin das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU im Sommer den gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben, waren nach ausführlicher Einigung in den Fraktionen noch zwei Punkte offen. Zum einen: Darf in den Abgeordnetenzimmern geraucht werden, ja oder nein? - Das ist dann im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geklärt worden. Dazu hat die CDU gesagt:

Ja, wir sehen es ein, dass der Landtag generell rauchfrei sein soll, auch in den Abgeordnetenzimmern.

Als zweiter Punkt war offen - dazu gab es eine weitere Einigung - die Frage der Raumregelung in Gaststätten. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, es haben auch einige andere Fraktionen darüber debattiert, ob es nicht für Eckkneipen insbesondere im ländlichen Raum andere Lösungen geben müsse. Deswegen haben wir eine Raumregelung gewählt. Ich hoffe - ähnlich wie die Ministerin -, dass die Gastwirte damit sehr verantwortungsbewusst umgehen und dass es nicht gleich heißt: „Nichtraucher in den Nebenraum und Raucher in den Schankraum!“.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Herr Kurze, CDU: Richtig! - Herr Lange, DIE LINKE: Was denken Sie denn, wie das gehen soll?)

- Wir werden ja sehen, wie es umgesetzt wird. - Ich komme nicht umhin, meine Damen und Herren, - das macht diese Debatte heute auch deutlich - selbstkritisch zu sein. Nachdem eine Einigung in den Koalitionsfraktionen erreicht worden war, musste man im Gesetzgebungsverfahren den Eindruck gewinnen, dass einige Fraktionäre darauf hinzuwirken versucht haben, wie sie den Nichtraucherschutz aufhalten bzw. umgehen können.

(Unruhe bei der LINKEN - Frau von Angern, DIE LINKE: So was!)