- Ich habe es so gehört. - Nun frage ich mich wirklich: Wenn ich unter den gegebenen Bedingungen, die auch noch eine Weile so bleiben werden, in 14 Gebietskörperschaften zum Beispiel den psychologischen Dienst, wo noch sechs Menschen sind, vielleicht noch in die Jugendämter drücken will - - Ich kriege die Aufgaben bei 14 Gebietskörperschaften nicht wirtschaftlicher in die Kommunen hineingedrückt. Dieses Gesetz kann so, wie es jetzt gestrickt wird, gar nicht erfüllt werden.
Entweder kriegen wir noch mehr Kriterien und dieses „wirtschaftlicher“ - - Es gibt bei der Kommunalisierung von Aufgaben noch einen anderen Wert. Wir werden an die 14 Körperschaften nicht herankommen. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob wir uns an dieser Stelle - ich sage es einmal ganz lax - über Jahre etwas vorspielen und nichts hinkriegen wollen. Da kann Herr Fieber noch so gut sein - ich schätze ihn sehr -, man kann es hoch- und herunterrechnen, aber man kriegt es nicht hin. Wir sollten dann auch so ehrlich sein und sagen: Wie kriegen es nicht hin. Das sind wir allen schuldig, die über Jahre in der Warteschleife sitzen.
Vielleicht ist es noch einmal notwendig, dass wir über ganz andere Ansätze nachdenken, dass wir nicht immer sagen, Kommunalisierung ja oder Kommunalisierung nein, sondern vielleicht brauchen wir unter den jetzt gegebenen Ansätzen etwas ganz anderes. Vielleicht müssten wir den regionalisierten Ansatz ein bisschen mehr denken. Vielleicht ist das die Lösung. Ich muss ehrlich sagen: Ich weiß es auch nicht.
Sie gucken ganz misstrauisch und mürrisch, Herr Ministerpräsident. Aber ich muss sagen, dass wir auch ein bisschen hilflos sind. Es ist nicht so, dass wir sagen: Ah.
Und dann steht - das ist der letzte Paragraf, den ich anspreche, weil meine Redezeit gleich abgelaufen ist - in § 7 Abs. 1 - das lese ich einmal vor -:
„Die Aufgaben der Sonderbehörden sind auf das Landesverwaltungsamt zu übertragen, wenn ihre Wahrnehmung durch kommunale Körperschaften nicht möglich ist und sie ihrem Inhalt und Umfang nach keine oder nur unbedeutende Berührung mit den anderen kommunalen Aufgaben haben.“
Dazu muss ich sagen: Wieso ist dann die Schulaufsicht dort gelandet? Wieso ist sie überhaupt dort gelandet? Laut Gesetz hätte sie dort nicht sein können. Die haben genügend kommunale Berührungspunkte.
Fazit: Derzeit sind weder die subjektiven Voraussetzungen für eine substanzielle Aufgabenverlagerung noch die objektive Voraussetzung, nämlich die Größe der Gebietskörperschaften, für unser ehemaliges Vorhaben, das ich nach wie vor verteidige, gegeben. - Was können wir machen?
Erstens. Im ersten Quartal möchten wir diesen detaillierten Bericht einschließlich der Aufgabenkritik haben, so wie es auch im Änderungsantrag aufgeführt worden ist.
Zweitens. Ich habe schon einmal gesagt, dass wir prüfen müssen, ob es einen anderen Ansatz für die Aufgaben geben muss, der zum Teil zutrifft.
Drittens. Wir müssen überlegen, ob wir die kleinen Aufgaben - ich kenne sie nicht -, die schon feststehen sollen, nicht doch sukzessive auf die Kommunen übertragen, um sie dann nicht wegwischen zu lassen, wenn der große Wurf, das zweite Funktionalreformgesetz, überhaupt nicht funktioniert.
Herr Madl, Vorsitzender des Innenausschusses, wir sollten unbedingt, wenn wir den Bericht haben, mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Anhörung durchführen. Wir sollten prüfen, ob die Gesetzesgrundlage nachjustiert werden muss.
Wir sollten uns nach der Vorlage des Aufgabenkatalogs der Landesregierung im dritten Quartal - das ist Punkt III des Antrages - unbedingt in die Pflicht nehmen und im Parlament einen Grundsatzbeschluss darüber fassen, ob wir das mehrheitlich wollen oder ob wir das mehrheitlich nicht wollen, bevor überhaupt ein Gesetz vorgelegt wird. Wir können dann der Landesregierung die Arbeit ersparen, wenn es im Grundsatz nicht gewollt ist, und wir können uns eine Gesetzesentscheidung, wie sie im vorigen Tagesordnungspunkt gefallen ist, ersparen. Das würde von den unterschiedlichen Akteuren zwar unterschiedlich bewertet werden, wäre aber ehrlich. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Paschke, ich könnte es mir sehr leicht machen. Ich könnte Ihnen sogar in einer ganzen Reihe von Punkten Recht geben. Wenigstens bei zwei Punkten gebe ich es zu.
Erstens. Zu Ihrer Aussage, dass das ein Thema mit einem ganz hohen Konfliktpotenzial ist, sage ich Ihnen voraus, dass dieser Konflikt auch durch Ihre Fraktion wie durch alle anderen gehen wird. Deswegen bin ich dafür, dass wir uns mit der Vorbereitung eines solchen Gesetzes ein bisschen Zeit lassen; das tun wir auch. Es trifft nur nicht zu, dass wir untätig wären.
Zweitens zu der anderen Aussage, die etwas versteckt war. Es wird nie eine Regierung geben, die der Opposition alles recht macht. Auch das wird so bleiben. Deswegen ist es einfach so, dass wir eine ganze Reihe von Punkten haben, die wir am Ende mit Mehrheit werden entscheiden müssen. Und diese Entscheidungen bereiten wir zurzeit vor.
Ich habe - das war ganz offensichtlich auch ein Auslöser für diesen Antrag - bereits im September auf der Landkreisversammlung erklärt, dass wir diese Probleme im nächsten Jahr einer Entscheidung zuführen wollen.
Das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen und wir gehen dabei auch ganz systematisch vor. Wir haben zunächst gesagt: erstens Durchführung der Kreisgebietsreform, zweitens die kommunale Gebietsreform - wir wissen alle, dass das auch nicht ganz ohne Spannungen und Komplikationen ablaufen wird; aber ich denke, da sind wir auf einem guten Weg - und drittens natürlich - das muss im nächsten Jahr entschieden werden - die Vorbereitung eines zweiten Gesetzes zur Funktionalreform, das heißt die Verteilung der neuen Kompetenzen und Aufgaben zwischen den einzelnen Ebenen in unserem Land.
Dafür gibt es Arbeitsgruppen. Sie haben sie benannt, die Lenkungsgruppe. Diese hat Unterarbeitsgruppen, weil jede einzelne Frage, die angesprochen wird, konfliktbehaftet ist und es fast bei jedem einzelnen Sachbereich Widerstände gibt, meistens aus den so genannten Fachbruderschaften. Das wird ein richtig schwieriges Thema quer durch alle Parteien und Landtagsfraktionen hindurch werden.
Es ist auch im Innenausschuss darüber berichtet worden, dass über viele Punkte noch nicht abschließend entschieden wurde. Herr Staatsminister Robra hat am 12. Februar und am 25. Oktober darüber berichtet. Das hängt auch damit zusammen, dass wir unterschiedliche Empfehlungen von den unterschiedlichen kommunalen Spitzenorganisationen bekommen.
Es gibt insbesondere Widerstände gegen die Verlagerung von Aufgaben auf die kreisfreien Städte. Es gibt Widerstände gegen die Verlagerung auf die kommunale Ebene aus prinzipiellen Gründen. Es sind meistens die Fachausschüsse, die uns sagen, könnt ihr machen, aber nicht in dem Bereich, für den wir zuständig sind. Und es gibt unterschiedliche Anforderungen auch zwischen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund.
Es gibt sogar Bürgermeister, die ganz unverblümt sagen, wir müssen uns daran gewöhnen, dass wir eine Landesregierung über uns haben, die uns etwas vorschreibt; das geht nicht anders. Aber es gefällt uns nicht, dass ihr den Landrat noch mächtiger macht.
So bunt ist einfach das Leben. Deswegen muss man sich zunächst einmal alles anhören. Wir haben uns entschlossen, diese Widerstände abzuarbeiten, wo es sinnvoll ist.
Es gibt sachliche Begründungen dafür, Aufgaben nicht zu kommunalisieren. Die muss man ernst nehmen. Wir werden auch deutlich sagen, dieses oder jenes streichen wir von der Liste; das wird von uns nicht mehr angestrebt.
Es gibt finanzielle Bedenken, die man haben muss; denn wir können uns keine Verwaltungsreform leisten, die dazu führt, dass es hinterher teurer wird als vorher. Auch das muss man ganz deutlich machen. Deswegen muss jede einzelne Verwaltungsaufgabe durchgerechnet werden. Es geht darum zu prüfen, wie hoch der Aufwand ist, den wir gegenwärtig für die Erledigung finanzieren müssen, und wie hoch er werden könnte, wenn wir die Aufgabe nach der Kommunalisierung nach dem Konnexitätsprinzip finanzieren müssten. Wenn das dann teurer wird, dann sollten wir alle gemeinsam der Meinung sein, dass wir es lieber lassen, weil es dann niemandem nützt.
Dann gibt es Verhandlungen - das machen auch andere Bundesländer so -, in denen gesagt wird: Wenn wir eine Aufgabe kommunalisieren, sie wohnortnäher organisieren können, dann gibt es auch Potenziale, wodurch das effektiver wird, so genannte Effizienzrenditen. Darüber müssen wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden unterhalten. Ich habe vom Präsidenten des Landkreistages einen Brief bekommen. Er hat geschrieben, dass der Landkreistag bereit ist, über eine solche Effizienzrendite zu verhandeln.
Ich will nur das Beispiel aus Baden-Württemberg nennen. Dort sind Aufgaben kommunalisiert worden. Das Land hat im ersten Jahr 100 % erstattet. Dort wurde vereinbart, dass sieben Jahre lang jeweils 3 % weniger erstattet wird, sodass nach sieben Jahren eine Effizienzrendite von 20 % erwirtschaftet worden ist. Das ist dort vereinbart worden. Die sind der Meinung, das wird lösbar sein.
Ich kann im Moment noch nicht sagen, ob auch wir zu einer solchen oder ähnlichen Vereinbarung kommen. Aber es wird zurzeit darüber diskutiert, und wir streben das auch an.
Es gibt auch fachliche Gründe, die ich im Einzelnen nicht werten will, bei denen aber auch sehr viel individuelle und subjektive Sicht auf die Dinge dahintersteckt. Das kann man nicht wegdiskutieren. Ich will mich diesbezüglich ganz freundlich ausdrücken.
Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Erwin Teufel hat vor wenigen Wochen vor dem Landkreistag in Sachsen einen Vortrag mit einem hochinteressanten Redemanuskript gehalten, das möglicherweise einige von Ihnen auch kennen. Da steht über Baden-Württemberg der folgende Satz drin - ich sage es einmal ganz vorsichtig -: Es gibt in der Landesregierung Ministerien mit einem Minister, der seinen Beamtenapparat im Griff hat, und die Beamten müssen machen,
was der Minister an politischer Linie vorgegeben hat. Und es gebe auch Ministerien - in Baden-Württemberg! -,
wo die Beamten den Minister steuern. Solche Probleme soll es auf der Welt geben - in Baden-Württemberg.
Man muss hinterher einmal besprechen, wie das bei uns werden wird. Aber ich will nur ganz vorsichtig andeuten, dass solche Probleme abgearbeitet werden müssen, damit wir zu einem Ergebnis kommen, das dann auch mehrheitsfähig ist.
Wir reden zurzeit - ich kann das schon sagen - über ein Volumen von etwa reichlich 600 Verwaltungsangestellten, die mit den Aufgaben, über die wir bisher gesprochen haben, kommunalisiert werden müssten. Auch dagegen gibt es Widerstand.
Dieser Widerstand wird auch gelegentlich genutzt, um uns das Leben selbst etwas zu verschleiern. Wir haben uns in der Koalition vorgenommen, bis zum Jahr 2011 etwa 7 000 Personalstellen abzubauen. Das ist dringend notwendig, wenn wir mit dem Haushalt zurechtkommen wollen. Dann gibt es natürlich den Fluchtweg, dass man sagt: Na gut, wenn ihr die Kommunalisierungskontingente auf meinen Personalabbau anrechnet, dann kriegen wir das hin.
Das ist eine elegante Form des Selbstbetrugs; denn wenn wir nach dem Konnexitätsprinzip das Geld mitliefern müssen, dann entlasten wir haushaltswirksam gar nichts. Wir bezahlen es nur an einer anderen Stelle und es erscheint im Haushalt unter einem anderem Titel. Das heißt, über solche Sachen muss gesprochen werden, bevor über solche Dinge endgültig entschieden wird. Aber wir sind sehr entschlossen, diese Entscheidungen vorzubereiten und im Laufe des nächsten Jahres damit in den Landtag zu kommen.
Zurzeit steht schon eine ganze Reihe von Problemen - damit Sie nicht denken, ich rede nur allgemein darüber - kurz vor der Entscheidungsreife. Dazu gehören aus dem Bereich der Agrarstruktur bestimmte Aufgaben wie zum Beispiel Handelsklassenüberwachung, Klärschlammverordnung, Düngeverordnung und ein Teil der Aufgaben - nicht alle - der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Ich weiß, dass unter Ihnen - da will ich gar niemanden angucken - jetzt schon Leute sagen, aber das kann doch nicht sein. Da müssen wir aber aufpassen. Ich kenne doch die Bauernverbände, die Briefe schreiben, und viele andere auch.
Es geht um Probleme und Aufgabenbereiche aus der Umwelt- und Naturschutzverwaltung sowie Teile der Schulaufsicht, mit denen sich zurzeit eine Arbeitsgruppe befasst, wobei ich damit rechne, dass wir spätestens im Januar ein Ergebnis bekommen werden.
Es geht um Probleme und Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz. Ich habe schon zwei oder drei Briefe von Gewerkschaften bekommen, die mir gesagt haben, das dürft ihr niemals machen. Es ist der Weltuntergang, wenn das auf die Kreise übergehen würde usw.
Es geht um Aufgaben aus dem Vollzug des Bundeselterngeldgesetzes und um Aufgaben des Landesjugendamtes, die in diesem Zusammenhang kommunalisierbar sind, bei denen alle sachlichen Gründe für eine Kommunalisierung sprechen und bei denen wir zurzeit die methodische Umsetzung vorbereiten.
Weil ich weiß, wie Politik am Ende läuft, wenn es praktisch wird, will ich auch nicht verhehlen, dass es auch aus der Mitarbeiterschaft der Ministerien dagegen einen richtigen Widerstand gibt. Ich will Ihnen aus dem Brief eines Hauptpersonalrates eines Ministeriums nur zwei Sätze vorlesen, damit Sie wissen, wie schön das ist.