Die genaue Darstellung der Aufgaben ergibt sich nach wie vor aus den Aufgaben, welche den einzelnen Organen der Medienanstalt Sachsen-Anhalt zugeordnet sind. Die Frage der Vertretungsberechtigung stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass - ebenso wie in vielen anderen Ländern - auch für Sachsen-Anhalt vonseiten der hiesigen Landesmedienanstalt gefordert wird, den Direktor der MSA als gesetzlichen Vertreter der MSA in der ZAK, in der KEK und in der KJN zu legitimieren.
Zurzeit wird die gesetzliche Vertretung der MSA durch deren Vorstand ausgeübt. Der Wunsch der Medienanstalt Sachsen-Anhalt auf Regelung der Vertretungsberechtigung des Direktors in der ZAK und in der KEK ist sachgerecht und wird im Gesetzentwurf realisiert.
Ferner räumt der Gesetzentwurf der Medienanstalt Sachsen-Anhalt das Recht ein, in der Hauptsatzung zu regeln, in welchen Fällen der Vorstand auch nur durch eine Person die Medienanstalt Sachsen-Anhalt vertreten kann. - So viel zur Änderung des Mediengesetzes.
Artikel 3 des Gesetzentwurfs enthält eine Zuständigkeitsregelung für den Bereich des Verbraucherschutzes. Entsprechende Zuständigkeitsregelungen werden unter anderem auch Sachsen und Thüringen erlassen.
Artikel 4 ermächtigt die Staatskanzlei, den Vorschlag des Mediengesetzes im Hinblick auf die durch das Erste Medienrechtsänderungsgesetz erfolgten und die durch das Zweite Medienrechtsänderungsgesetz erfolgenden Änderungen des Mediengesetzes neu bekannt zu machen. Dies dient der besseren Transparenz der geltenden Rechtslage.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Für den Fall, dass jemand noch einmal die Abkürzungen erläutert haben möchte, kann ich das Redemanuskript zur Verfügung stellen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es vermeiden, die Abkürzungen noch einmal aufzuzählen. Ich will für die FDPFraktion nur drei kurze Anmerkungen machen.
Erstens bedauere ich sehr, dass die Begründung, die dem Gesetz zugrunde liegt, sehr kurz gehalten ist. Für einige Punkte - ich werde gleich noch zwei nennen - ist sie meiner Ansicht nach zu kurz.
Zwei Punkte will ich aus dem Medienrechtsänderungsgesetz herausgreifen, und zwar zum einen die Frage der Digitalisierung im Hörfunk. Das ist etwas, was die Leute bewegt. Dazu sind in der Vergangenheit - darauf haben Sie, Herr Dr. Haseloff, zu Recht hingewiesen - eine ganze Reihe von Aktivitäten sehr gut gelaufen. Sachsen-Anhalt ist dabei durchaus Vorreiter. Was die Abdeckung bei DVB-T betrifft, so brauchen wir uns nicht zu verstecken. Dann haben Sie die Aussage getroffen, dass bezüglich DAB das Ziel 1. Januar 2010 gestrichen werden soll.
Ich sage Ihnen ganz klar: Ja, viele Rundfunkhörer haben noch nicht die Geräte, um zu diesem Zeitpunkt einen reibungslosen Übergang von UKW auf DAB zu vollziehen. Deshalb kann man über den Zeitpunkt 1. Januar 2010 durchaus streiten. Aber dass man gar keine Frist setzt und sozusagen den Druck aus dieser Geschichte herausnimmt, halte ich nicht für richtig. Ich stelle fest, dass die Kollegen das durchaus ähnlich sehen.
Es wäre wünschenswert - darüber kann man im Ausschuss sicherlich noch einmal diskutieren -, dass das
Ziel weiterhin im Gesetz verankert bleiben sollte, damit man da dran bleibt, damit niemand in vier oder fünf Jahren sagt: Na ja, es gibt kein Ziel; lasst uns das noch weiter hinausschieben.
Wir wissen, dass europaweit im Jahr 2015, vielleicht im Jahr 2016 wohl eine Abschaltung von UKW erfolgen wird. Bis dahin müssen wir durch sein. Daher sollte man sich ein Ziel setzen, durch das der Druck aufrechterhalten wird und für die Hörer das klare Signal gegeben wird: DAB kommt; das ist nicht umkehrbar. DAB ist die Zukunft. Irgendwann, wenn ich ein neues Gerät brauche, sollte ich nicht noch ein neues UKW-Gerät kaufen, sondern gleich auf DAB umstellen.
Einen zweiten Punkt möchte ich nur am Rande erwähnen. Das ist mir auch erst beim näheren Durchsehen aufgefallen. Es gibt einige weiter gehende Regelungen zum Thema Glücksspielveranstaltung im Fernsehen. Alle diejenigen, die sich zum Ende des vergangenen Jahres mit dem Glücksspielrecht beschäftigt haben, wissen ja, dass uns in der Anhörung gesagt worden ist, dass private Rundfunksender durchaus Probleme mit Änderungen haben, die aufgrund des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorgenommen werden sollen. Das betrifft Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Fernsehen.
Kollege Kolze hatte damals in der Anhörung sehr deutlich die Frage gestellt, ob diese Gewinnspiele überhaupt sinnvoll sind oder ob sie wegen der Fragestellungen irreführend sind. Eine Regelung gibt es dazu. Ich weise die Kollegen nur noch einmal darauf hin, dass es aufseiten der privaten Rundfunksender durchaus Widerstand gegen die Aufnahme solcher Regelungen gab. Vielleicht können wir bei Gelegenheit auch zu diesem Punkt noch einmal Sachverstand einholen.
Ich glaube, es dürfte für uns alle wichtig sein, dass der Jugendschutz und der Verbraucherschutz im Vordergrund stehen; Stichwort irreführend. Gleichwohl muss es in engen Grenzen auch im Fernsehen zulässig sein, Glücksspiel- oder Gewinnspielaktionen zu machen. Ich denke, man kann einen vernünftigen Ausgleich finden.
Alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und auch dem Medienrechtsänderungsgesetz positiv gegenüber. Ich bitte um die Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur weiteren Beratung und hoffe, dass die Kollegen dann auch eine ausgiebige Beratung ermöglichen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Gesetz gilt gemeinhin als gut, wenn es lange in Kraft ist und wenn es keinen Veränderungsbedarf gibt. Das gilt für die Verfassung, für das Bürgerliche Gesetzbuch und für zahlreiche Einzelgesetze.
Für das Medienrecht gilt das nicht. In diesem Bereich ist die Aktualität ein Kriterium der Qualität. Es geht darum, dass sich die rasanten Entwicklungen im Medienrecht widerspiegeln. So reden wir dann auch nicht über einen
ersten oder zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nein, wir reden mittlerweile über den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Landesmediengesetz, das wir ebenfalls ändern, ist in dieser Form erst im Jahr 2004 in Kraft getreten.
Ich bedanke mich bei der Landesregierung ausdrücklich für diese Kompaktlösung, diese Dinge im Rahmen eines Artikelgesetzes im Ausschuss behandeln zu können.
Nun befindet sich die Medienpolitik in einem recht stürmischen Fahrwasser. Mit der in Arbeit befindlichen Entwurfsfassung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird eine sehr umfassende Strukturreform im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorbereitet. Bereits im Vorfeld gibt es eine lebhafte medienpolitische Debatte. Jeder erinnert sich noch an die Diskussion im Landtag zur 16. KEF-Empfehlung zur Entwicklung der Rundfunkgebühr, die sicherlich noch fortzusetzen ist. Ich denke, auch diesbezüglich ist noch nicht alles ausdiskutiert.
Gegenstand der heutigen Debatte ist jedoch der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Hiermit soll für den vollständigen Übergang des Rundfunks in die digitale Welt der Schrittmacher vorgegeben werden. Die Vorgaben zur bundesweiten Zulassung von Übertragungskapazitäten, zur Regelung neuartiger Plattformen sowie zur Reform der Arbeit der Landesmedienanstalten sind dafür vernünftige und notwendige Schritte. Die CDUFraktion geht - natürlich vorbehaltlich der Ausschussbehandlung - davon aus, dass der so geänderte Rundfunkstaatsvertrag zum 1. September 2008 in Kraft treten kann.
Herr Haseloff hat in seinem ansonsten sehr routinierten Vortrag vorgelesen, dass die Medienpolitiker von ZAK, KEK, KJM, GVK sowie von der Rundfunkkommission der Länder und den Landesmedienanstalten sprechen. Ich glaube, diese Inflation an Kommissionen und Gremien sollte bei allen berechtigten Standortinteressen der einzelnen Bundesländer langfristig nicht das letzte Wort gewesen sein.
Ein weiterer Artikel betrifft unser Landesmediengesetz, das zur Anpassung unseres Landesrechts an die staatsvertraglichen Vorgaben geändert werden muss. Die weiter gehenden Änderungen des Mediengesetzes, insbesondere die ersatzlose Streichung des Umstellungszeitpunktes von analoger auf ausschließlich digitale Übertragungskapazität, werden von der CDU-Fraktion - das kündige ich hiermit an - in der Ausschussbefassung noch einmal hinterfragt werden.
Ich sehe angesichts der bisherigen Wortmeldungen schon Einigkeit, dass das noch einmal hinterfragt werden muss, weil in der öffentlichen Kommunikation der falsche Eindruck entsteht, wir würden von der Digitalisierung an sich Abstand nehmen. Dies ist nicht der Fall. Das war auch nicht die Intention der Landesregierung; davon gehe ich aus. Sie ist gewiss nicht Intention des Gesetzgebers. Deswegen werden wir hier noch einmal eine Diskussion haben, zumal auch das Bundesrecht von einem Widerruf analoger Übertragungskapazitäten ab dem Jahr 2015 ausgeht.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf eine anregende Diskussion und bitte für meine Fraktion um die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Herzlich Dank.
Vielen Dank, Herr Schröder. - Nun erteile ich Herrn Gebhardt das Wort, der für die Fraktion DIE LINKE sprechen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mediengesetze sind immer dann spannend, wenn es um Gebühren geht. Das ist kein Gesetz, in dem es um Gebühren geht. Demzufolge hält sich das Interesse logischerweise in Grenzen. Es ist ein sehr spezielles Gesetz, in dem es um die Definition von Plattformen usw. geht, auf die ich gar nicht eingehen will.
Vielleicht noch ein, zwei Worte zu der Kommissionsflut, die eben mein Kollege Schröder angesprochen hat. Ich finde es nach wie vor sehr bedauerlich, dass wir im Ausschuss mit einer dieser Kommissionen nicht ins Gespräch gekommen sind. Wir hatten als Ausschuss mehrmals den Anlauf unternommen, mit Vertretern der KEK ins Gespräch zu kommen. Das ist von der KEK nach mehrmaligen Anläufen immer wieder kurzfristig abgesagt worden, sodass für uns zu konstatieren bleibt, dass es von deren Seite keinen Bedarf gibt, uns gegenüber etwas zu erklären, und dass sie demzufolge mit der Umstrukturierung, die durch den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag passieren soll, weitestgehend einverstanden ist und sie diesbezüglich keinen Klärungsbedarf hat.
Die Grundlage für das Medienrechtsänderungsgesetz ist, wie schon gesagt, der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden soll und dem der Landtag von Sachsen-Anhalt zustimmen soll. Dieses Gesetz ist eine Anpassung an den derzeitigen Stand der Digitalisierung. Herr Minister Haseloff hat völlig korrekt gesagt, dass wir im Fernsehbereich deutlich weiter sind und dass Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle eingenommen hat, was die Digitalisierung im Fernsehbereich angeht.
Anders sieht es im Radiobereich aus. Die kritischen Worte, die geäußert wurden, kann ich auch im Namen meiner Fraktion teilen. Dass es aber künftig privaten Rundfunkanbietern bzw. privaten Veranstaltern gestattet sein soll, mehr als zwei Hörfunkprogramme, ein Fernsehvollprogramm und ein Fernsehspartenprogramm digital zu verbreiten, ist aus unserer Sicht zu begrüßen; denn das macht den Mehrwert einer Digitalisierung deutlich. Programmvielfalt ist ein spürbarer Mehrwert für die Nutzer.
Ein Knackpunkt ist sicherlich die auch von Guido Kosmehl angesprochene Streichung der Frist, die für das Jahr 2010 vorgesehen war, was die Einführung des digitalen Radios betrifft. Dass das bisher verankerte Jahr 2010, ab dem man beim Radio ausschließlich auf digitale Übertragungswege setzen wollte, gestrichen werden soll, macht die Probleme bei der Umstellung auf Digitalradio aus meiner Sicht sehr deutlich. Auch die Politik muss anerkennen, dass der Mehrwert des digitalen Radios sehr schwer zu vermitteln ist. Zumindest solange das Analogradio für jedermann und jede Frau wunderbar funktioniert, ist es schwierig zu erklären, warum man sich neue und teurere Geräte anschaffen sollte.
Ich will auch nicht damit hinterm Berg halten, dass ich der Industrie einen gewissen Vorwurf mache; denn auch ihr ist es nicht gelungen, einen Mehrwert für ihre Geräte transparent zu machen und sie für die Nutzerinnen und
Deshalb ist es auch aus unserer Sicht eine richtige Entscheidung, dass man die Frist auf das Jahr 2010, wie sie bisher vorgesehen war, aus dem Gesetz nimmt. Das nimmt natürlich den Druck bei der gesamten Entscheidung. Wir müssen uns fragen, ob wir einen neuen Druck aufbauen wollen. Wollen wir, dass auch auf die Geräteindustrie neuer Druck entsteht, sodass wir mit der Digitalisierung im Radiobereich voranschreiten? - Die EU hat uns auch klare Grenzen aufgezeigt. Darüber wird im Ausschuss zu reden sein.
Wie gesagt, wir finden es außerordentlich richtig, dass die Frist bis 2010 gestrichen wird, weil aus unserer Sicht bis dahin die Nutzerinnen und Nutzer kaum in größerem Umfang auf Digitalradio umgestiegen wären und somit eine digitale Spaltung der Gesellschaft gedroht hätte.
Die Frage ist, welches Ziel Sachsen-Anhalt jetzt verfolgt. Bisher hatten wir auch im Radiobereich zumindest durch die Befristung eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung eingenommen. Ich denke, dass wir auch weiterhin Vorreiter bei der Digitalisierung sein sollten. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, ob wir eine neue Frist brauchen und wenn ja, welche. Welche ist den Nutzerinnen und Nutzern zumutbar und welche ist von Politik und Industrie bzw. Wirtschaft auch aufrechtzuerhalten?
Wie gesagt, das wird alles im Ausschuss zu klären sein. Ich bitte auch im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zur Überweisung.
Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Die Debatte wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion abgeschlossen. Ich erteile Herrn Bischoff das Wort.