Guido Kosmehl

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Sehr geehrter Herr Kollege Gallert, ich habe eine ganz konkrete Frage zu Ihrem Punkt 2. Hat die Partei DIE
LINKE in Sachsen-Anhalt bereits vergessen, wie die ökologische Situation im Herbst 1989 im Raum Bitterfeld war?
Das kann der einzige Grund dafür sein, dass Sie in Ihrem Punkt 2 behaupten, die Marktwirtschaft habe nach dem Untergang des Sozialismus dazu geführt, dass sich die ökologischen Probleme verschärft hätten.
Erkennen Sie an, dass es in den letzten 20 Jahren in Sachsen-Anhalt in einer sozialen Marktwirtschaft gelungen ist, Umweltstandards einzuführen und sicherzustellen, die dazu geführt haben, dass es unserer Umwelt in Sachsen-Anhalt und speziell im Raum Bitterfeld heute besser geht als im Herbst 1989, als die SED hier noch geführt hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zehnte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wurde vom Landtag am 13. September 2007 als Minderheitsausschuss eingesetzt, nachdem sich der Innenausschuss des Landtages bereits mit einigen der im Einsetzungsbeschluss genannten Sachverhaltskomplexe ausführlich beschäftigt hatte.
Rückblickend muss ich sagen, dass ich nach dreieinhalb Jahren und 38 Sitzungen des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auch heute noch skeptisch bin, ob wir uns mit dem Untersuchungsausschuss wirklich einen Gefallen getan haben.
Die Befürchtung, dass durch den Untersuchungsausschuss die gesamte Polizei des Landes Sachsen-Anhalt in ein falsches Licht gerückt wird oder jedenfalls nicht aus diesem Licht herausgerückt wird, hat sich meines Erachtens bestätigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen, werte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, in der Einsetzungsdebatte Folgendes gesagt - ich zitiere -:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren Antragsteller, Sie haben den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des einzusetzenden Untersuchungsausschusses mit dem Antrag eine schwere Bürde auferlegt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben sowohl während der Beweisaufnahmen als auch im Nachgang festgestellt, wie schwer diese Bürde ist und dass das Leben eben nicht nur aus Schwarz und Weiß besteht, sondern dass es nötig ist, jede einzelne Schattierung einzeln zu bewerten und richtig einzuordnen. Es gibt eben nicht die eine Sicht, wie sie die den Fraktionen der CDU und der SPD angehörenden Ausschussmitglieder vertreten, und es gibt eben nicht die andere Sicht, wie sie die der Fraktion DIE LINKE angehörenden Mitglieder vertreten.
Keiner der Beteiligten hat fehlerfrei gehandelt, aber es hat auch keiner der Beteiligten alles falsch gemacht.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich mich entschlossen, als Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein Sondervotum abzugeben.
Ich gebe hier und heute ganz offen zu, dass es auch mir nicht gelungen ist, alle Beweisaufnahmeergebnisse so sorgfältig und detailliert aufzulisten und abzuwägen, dass man am Ende daraus ein objektives Gesamtvotum ziehen könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz kurz auf einige wenige Punkte eingehen. Es erscheint mir wichtig, dass zumindest im Text auftaucht, dass die Ausschussmitglieder über alle Fraktionen hinweg festgestellt haben, dass die Polizei in SachsenAnhalt keineswegs auf dem rechten Auge blind ist.
Ich bitte darum, dass diese übereinstimmende Feststellung heute auch durch die Medien nach außen getragen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tendenz in der Berichterstattung über den Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss war von der Aussage geprägt, die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sei auf dem rechten Auge blind. Dazu hat zum einen beigetragen, dass sich nach drei Jahren viele Zeugen nicht mehr im Detail erinnern konnten. Dazu hat zum anderen aber auch beigetragen, dass einige Zeugen vom Hörensagen erzählt haben und Mutmaßungen in ihre Aussagen haben einfließen lassen, die sich objektiv nicht haben beweisen lassen, die aber gern aufgegriffen worden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Hövelmann, ich kann Ihre Einschätzung, dass in der Behördenstruktur der Polizei und insbesondere im Verantwortungsbereich des Innenministeriums keine Fehler gemacht worden sind, nicht ganz teilen.
O ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab eine ganze Reihe von Kommunikationsdefiziten innerhalb der PD Dessau. Diese haben Sie, Herr Minister, natürlich nicht unmittelbar zu verantworten. Aber bei den Defiziten darüber hinaus, im Zusammenspiel zwischen der PD Dessau und dem Innenministerium, insbesondere dem Abteilungsleiter Polizei, dem Sie Anfang des letzten Jahres in einer Bewertung auch noch ein gutes Zeugnis ausgestellt haben, bevor Sie ihn dann umgesetzt haben, haben Sie durchaus eine Rolle gespielt. Das führt für mich noch nicht zu der Konsequenz, dass man tatsächlich von einer rechtlichen Fürsorgepflichtverletzung sprechen kann, aber das war im Umgang eben nicht richtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt schauen wir uns das doch einmal genauer an. Wir haben drei Staatsschutzbeamte, die waren engagiert. Das wird diesen drei Beamten niemand in diesem Raum absprechen. Sie hätten diesen Job gern noch weiter gemacht, durften das aber nicht mehr, wie das die Zeugen teilweise auch ausgesagt haben. Die der Fraktion DIE LINKE angehörenden Ausschussmitglieder insistieren zumindest darauf, dass man diesen Beamten Unrecht getan hat.
Liebe Frau Kollegin Tiedge, dann schauen wir doch einmal in die Beweisaufnahme und in die Ergebnisse hinein. Sie haben in Ihrem Sondervotum geschrieben, aus Ihrer Sicht gebe es keine Anhaltspunkte dafür, an dem
Wahrheitsgehalt der Aussagen der Zeugen Gratzik, Ennullat und Kappert zu zweifeln. Dann gehört aber eben auch dazu - denn die Beamten haben das ausgesagt -, dass zum Beispiel der Kollege Gratzik sich bereits Anfang Januar mit der Polizeipräsidentin über seine berufliche Weiterverwendung, eine Verbreiterung seiner Verwendung, unterhalten hat. Da war also schon abzusehen, dass es eine Veränderung heraus aus dem FK 4, aus dem Staatsschutz, geben wird.
Der Kollege Ennullat wollte eine Aufstiegsausbildung machen; er wollte zum Studium. Das kann er nicht gleichzeitig im FK 4 machen. Auch für ihn wäre die Zeit im FK 4 befristet gewesen. Das gehört eben auch dazu. Man kann hier nicht sagen, dass die drei Beamten einfach weg- oder strafversetzt worden seien und dass man ihnen Unrecht getan habe, weil sie nie mehr dorthin kommen. Es liegt in der Natur der Sache eines Polizeibeamten, dass er Verwendungsbreite erlangen muss und deshalb auch Aufgaben nur befristet wahrnehmen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dann sage ich Ihnen mit der gleichen Deutlichkeit auch - ich würde dabei nicht so weit gehen wie die den Fraktionen der CDU und der SPD angehörenden Ausschussmitglieder, die den drei Beamten eine starke Persönlichkeit unterstellt haben -, ich gehe durchaus darin mit Ihnen konform, dass der Umgang der Führung der PD Dessau - damit meine ich insbesondere den Abteilungsleiter Polizei und auch Frau Heusmann als direkte Vorgesetzte des FK 4 - nicht konfliktfrei war und dass diese Beamten der Führungsebene der PD Dessau offensichtlich nicht in der Lage waren, eine ordnungsgemäße Personalführung zu betreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind für mich auch Feststellungen.
Herr Minister, nun können Sie sagen, dass aus diesen ganzen Zusammenhängen auch Konsequenzen gezogen worden sind. Konsequenzen können aus meiner Sicht nicht darin bestehen, dass die Beamten - zumindest teilweise - aufgrund beruflicher Veränderungen nicht mehr auf diesen Posten zu finden sind. Man muss dem natürlich nachgehen und schauen, ob das Zusammenspiel zwischen der Führung und dem FK 4, dessen Leiter ein direktes Vortragsrecht beim Abteilungsleiter Polizei und bei der Polizeipräsidentin hatte und der damit am Dienstweg vorbei agieren konnte, sinnvoll ist oder ob man darauf noch stärker achten muss. Diesbezüglich sind mir bisher noch keine Erkenntnisse zu Ohren gekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle auch sagen - ich habe es gerade schon angedeutet -: Die Aufgabenerledigung durch das FK 4 der PD Dessau war aus meiner Sicht hervorragend. Aber es gehört eben auch dazu, dass man nicht aus einem einzigen Gespräch - den Wahrheitsgehalt des Gedächtnisprotokolls ziehe ich nicht in Zweifel - ableiten kann, dass das von der Behörde nicht mehr gewollt ist. Das ergaben weder nachfolgende Gespräche mit der Polizeipräsidentin, noch hat sich die Erlasslage geändert. Diese drei Beamten - ich sage es hier ganz deutlich - konnten nicht davon ausgehen, dass sich an der Zielsetzung der PD Dessau im Kampf gegen Rechtsextremismus etwas geändert hat.
Es gehört für mich auch dazu, dass man das so deutlich sagt.
Lassen mich am Ende vielleicht noch auf zwei kleine Punkte eingehen. Wie man mit den Beamten im Nachgang bei der weiteren Verwendung umgegangen ist - da komme ich wieder auf die Fürsorgepflichtverletzung, Herr Minister -, ist teilweise - ich sage jetzt einmal so - skandalös. Wenn man als Innenministerium - zumindest einige haben es im Innenministerium immer gegeißelt, dass es da ein Gedächtnisprotokoll Glombitza gab - selbst dafür sorgt, dass ein Gedächtnisprotokoll über eine Unterhaltung angefertigt wird, die Wochen her ist, dann, finde ich, ist das ein Skandal.
Ich finde, es ist ein weiterer Skandal, dass man einem Beamten, der die Aufstiegsausbildung machen will, mit fadenscheinigen Begründungen eine Sicherheitsüberprüfung verweigert, sodass er sich durchklagen muss, um eine Zulassung zu bekommen, obwohl er die tatsächlichen Voraussetzungen für das Studium hatte.
Das sind Vorgänge innerhalb Ihres Ministeriums, Herr Minister, die genauso dazu gehören. Da sind Fehler gemacht worden. Das ist rechtlich vielleicht keine Fürsorgepflichtverletzung, die schadenersatzpflichtig ist; ich sage es jetzt einmal ein bisschen grob. Aber das sind Vorgänge, die man auch nicht tolerieren darf. Auch da muss etwas passieren. Das muss ausgeweitet werden.
Ein Letztes gehört für mich noch dazu. - Herr Präsident, hoffentlich sehen Sie es mir nach; ich sage es in einer Minute.
In Bezug auf das Thema Halberstadt kann ich Ihnen, Frau Kollegin Tiedge, einen Vorwurf nicht ersparen. Sie haben ein Sondervotum abgegeben, das auch dadurch geprägt ist, dass Sie ein, zwei wichtige Feststellungen weggelassen haben, nämlich die Feststellung, dass wir nachweisen konnten, dass die Beamten unverzüglich am Tatort waren, dass es eben nicht eine Ewigkeit gedauert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle haben Verständnis dafür, dass sich die Opfer in dem Moment so fühlen. Bei uns gehen in einer solchen Situation auch Sekunden für Minuten, für eine halbe Stunde durch. Aber wenn wir es objektiv feststellen, dann gehört auch dazu, dass man klar sagt, dass es so war, und es nicht weglässt und damit in seinem Sondervotum den Eindruck vermittelt, dass das tatsächlich noch im Raum steht. Das steht nicht mehr im Raum.
Eine allerletzte Bemerkung, die zeigt, weshalb ich mich dem Oberländer-Bericht, Herr Minister, nicht anschließen kann. Wenn der Dienstgruppenleiter der vorletzte Beamte ist, dann könnte ich es als verantwortlicher Innenpolitiker nicht verantworten, dass er in jedem Fall raus an den Tatort muss und damit nur noch einen Beamten im ganzen Revier zurücklässt.
Dann müssen wir mehr Personal für die Nachtschicht zur Verfügung stellen. Wir können es doch niemandem zumuten, dass der, der zurückbleibt, gar nichts mehr machen kann, weil er allein in dem Revier ist. Ich habe gesagt, polizeifachlich ist das nicht für jeden Fall zu verantworten. Deshalb habe ich dazu eine andere Meinung. Sorgen Sie für mehr Personal! Dann kann auch der Dienstgruppenleiter beruhigt von außen führen; denn dann ist sein Revier noch besetzt. - Vielen Dank.
Herr Kollege Borgwardt, ich kann es jetzt aus dem Stegreif nicht sagen. Aber die Drucksache, die wir vorliegen haben, trägt jedenfalls ein anderes Datum.
Ich habe eine Frage: Könnten Sie sich als Vertreter der CDU heute mir bzw. auch Frau Tiedge anschließen hinsichtlich der Forderung an den Innenminister, die rechtswidrige Datenspeicherung in der PD Dessau mit Abschluss dieses Untersuchungsausschusses zu beenden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus. Nachdem ich in der Debatte über den Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss etwas Dampf abgelassen habe, haben Sie jetzt einmal versucht, das zurückzugeben. Dass Sie sich Helmut Kohls bedienen, nehme ich wohlwollend zur Kenntnis. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, was bleibt? - Was bleibt, ist etwas für die Geschichte des Landes Sachsen-Anhalt.
Sie sind der einzige Minister in der Geschichte des Landes Sachsen-Anhalt und werden es auch bleiben, weil ich denke, dass das nicht wieder vorkommen wird, der in einer Amtszeit zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse in seinem Geschäftsbereich gegen sich eingeleitet gesehen hat.
Was bleibt, Herr Minister, ist, dass Sie versuchen, ein Recht der Opposition dadurch zu schmälern, dass Sie sagen, es sei gar nicht notwendig gewesen. Jetzt bitte ich einmal alle Kollegen, sich noch einmal zu erinnern. Wie war denn das im März, April, Mai 2010?
Herr Minister, Sie sagen, aus Ihrer Sicht zu Recht, Sie hätten verhindert, dass es im Innenausschuss eine umfangreiche Aufklärung gegeben habe. Dass Sie unserem Drängen, die Beamten zu hören, selbst nachgegeben haben, müssten Sie heute auch zugeben. Sie haben ja angeboten, wenn das noch der Wunsch gewesen wäre, dann hätte man das noch in einer weiteren Sitzung ma
chen können. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich LINKE und FDP aber bereits auf den Weg gemacht und gesagt: Wir suchen die Öffentlichkeit, um in der Öffentlichkeit die Vorwürfe, die in der Öffentlichkeit bestehen, zu entkräften.
Herr Hövelmann, ich sage Ihnen ganz klar, wenn wir uns gemeinsam den Einsetzungsbeschluss anschauen, dann werden wir feststellen, dass sich viele der Verstöße, die sich möglicherweise - so haben wir es formuliert - zugetragen haben, im Ergebnis der Beweisaufnahme als nicht zutreffend erwiesen haben. Das ist auch ein Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Das kann man durchaus positiv verkaufen. Ich muss nicht jeden Untersuchungsausschuss damit abschließen, dass der Antragsteller hundertprozentig Recht hat. Manchmal ist es für die öffentliche Meinungsbildung auch wichtig, etwas klarzustellen.
Sie haben von mir nie gehört, dass ich Ihr Organisationsrecht, Ihr Recht, Beamte umzusetzen, infrage gestellt hätte. Das ist Ihr Organisationsrecht und das steht Ihnen auch zu. Deswegen war die Umsetzung auch nicht unrechtmäßig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben allerdings einige Sachverhalte - auf diese drei Punkte möchte ich eingehen -, die man im Ergebnis der Beweiserhebung unterschiedlich bewerten kann.
Ich bin Herrn Miesterfeldt sehr dankbar, dass er das noch einmal dargestellt hat: Ich habe mit mir gerungen, ein Sondervotum zu schreiben oder meine Bemerkungen in eine Rede zu verpacken. Ich werde Ihnen das in einer Rede vortragen. Sie werden merken, dass das an der einen oder anderen Stelle aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme - und nicht, weil ich es nicht zu Ende gedacht hätte - nicht abschließend bewertet werden kann.
Der erste Punkt ist die Frage der Information der Hausleitung. Damit verbindet sich immer der Name von Staatssekretär Erben, der, soweit ich es gesehen habe, zumindest im Teil C des Abschlussberichts nicht mehr auftaucht.
Es ist auch aus meiner Sicht merkwürdig, dass Herr Liebau in einem Gespräch, bei dem noch weitere Zeugen und nicht nur die Hausleitung zugegen waren, auf die Frage hin, hast du den informiert, gab es das, nicht gesagt hat, ich habe informiert, sondern geschwiegen bzw. das Gespräch abgebrochen hat. Das ist merkwürdig. Aber, Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, das ist kein Beweis dafür, dass der Staatssekretär am 19. Juli nicht informiert worden ist. Das können wir davon nicht ableiten.
- Auch nicht das Gegenteil. Es bleibt Aussage gegen Aussage. Deshalb ist es schwierig zu sagen, ich glaube dem, ich glaube dem nicht. Das ist eine Gefühlssache. Ehrlich gesagt kann ich es in Abwägung nicht endgültig entscheiden: War die Qualität und die Quantität der Information ausreichend? War die Aufnahmefähigkeit des Empfängers der Information ausreichend und tatsächlich vorhanden? - Das kann man aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme nicht abschließend bewerten. Deshalb, sage ich Ihnen, kann ich mit dem Ergebnis im Teil C nicht einverstanden sein. Das ist eine Konsequenz, die ich nicht ziehen würde.
Ich könnte allerdings nachvollziehen, dass Sie sagen, Sie hätten auch Zweifel, wenn die FDP behaupten würde, es wäre, und zwar beweissicher festgestellt, genau anders herum gewesen. Deshalb bleibt es für mich bei Aussage gegen Aussage. Das konnten wir leider nicht klären.
Der zweite Punkt ist: Die SPD hat von Anfang an alles unternommen, um die Vorgänge möglichst aus dem Sommer 2007 in die Zeit von 2002 bis 2006, also in die Amtsperiode des CDU-Innenministers Jeziorsky, zu tragen. Deshalb gibt es in diesem Bericht auch Aussagen zu den Vorgängen in diesem Bereich von 2002 bis 2007.
Ja, wir nehmen zur Kenntnis, dass bei Mitarbeitern des Innenministeriums schon Anfang 2002 - ich sage einmal, Klammer auf, der Kollege Püchel möchte es mir verzeihen, Klammer zu -, also in der dritten Wahlperiode,
erste Erkenntnisse aufgeschlagen sind - allerdings nicht beim Minister Püchel, natürlich nicht. Aber damals fingen solche Zahlungsvorgänge an. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dort damals erste Informationen aufgeschlagen sind. Dann müssen wir ehrlich sagen, und zwar egal welcher Partei wir angehören und wer in der Verantwortung gestanden hat, dass das nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden ist.
Das ist nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden, und zwar weder von dem Abteilungsleiter 1, der das bis heute ist, noch von der Referatsleiterin, der von der Ausschussmehrheit noch dafür gedankt wird, dass sie es aktenkundig gemacht hat. Auch sie hat diesen Vorgang, den Vermerk auf eine nicht dem Dienstweg entsprechende Art und Weise dem Staatssekretär zukommen lassen, abgegeben im Vorzimmer. Ob der das jemals bekommen hat, wissen wir nicht. Jedenfalls hat sie danach nicht wieder nachgefragt. Also ist sie an der Sache leider auch nicht drangeblieben.
Da stellt sich für mich die Frage - jetzt kommen wir ein Stück weit zur Bewertung, Herr Minister -: Sie haben gegenüber dem Beamten Liebau und dem Beamten Vagedes sofort gehandelt und haben diese umgesetzt. Eine Reaktion auf die Kenntnis der Situation von Herrn Deppe, die Kenntnis von Herrn Abteilungsleiter Schlotter und der Referatsleiterin 12 Frau Rohschürmann gibt es nicht, bis heute nicht. Bleibt es aus Ihrer Sicht also nur bei der Konsequenz gegenüber den zwei Beamten Liebau und Vagedes? Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch darüber müssen wir reden.
Das Dritte, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Frage der Disziplinarverfahren. Ich darf Ihnen an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen, was die Ausschussmehrheit hierzu festgestellt hat - Seite 66 des Berichts, Einleitung von Maßnahmen nach dem Disziplinargesetz -:
„Die Verhandlungen und Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss haben übereinstimmend ergeben, dass die Einleitung von Disziplinarverfahren nicht angezeigt war, weil die betroffenen Zeugen Liebau und Vagedes jeweils ein Selbstreinigungsverfahren beantragten.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht doch um die Frage: Mussten die das wirklich selbst gegen sich einleiten, oder hätte nicht der Dienstherr aufgrund der Vorwürfe, die man den beiden Beamten machte, von sich aus ein Disziplinarverfahren einleiten müssen, wenn
Sie doch davon überzeugt sind, Herr Minister, dass die beiden Beamten eine Schlechtleistung abgeliefert haben?
Zu sagen, nur weil sie es selber gemacht haben, haben Sie nichts falsch gemacht, dass Sie es nicht eingeleitet haben, ist mir in dieser Zeitspanne einfach zu kurz.
Vielleicht erlauben Sie mir an dieser Stelle, Herr Minister, auch weil es der zweite Untersuchungsausschuss ist, mal darauf hinzuweisen: Disziplinarverfahren werden im Innenministerium unterschiedlich gehandhabt. Da gibt es einen Vorfall im Verfassungsschutz. Da haben Sie unmittelbar reagiert. Dann gibt es Vorfälle in der Abteilung 2. Da haben Sie nicht reagiert, da mussten das die Beamten machen. Gemeinsam ist diesen beiden Varianten, also des sofortigen Einleitens und des Nichteinleitenwollens, dass es Ewigkeiten dauert, bis solche Disziplinarverfahren abgeschlossen sind. Das ist auch kein haltbarer Zustand.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle auch ganz offen: Sie können sich nicht damit herausreden, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss getagt hat. Wir haben die Disziplinarverstöße von Herrn Liebau und Herrn Vagedes in dem Fall nicht untersucht. Auch das hat die Ausschussmehrheit - in dem Fall würde ich das unterstützen - zu Recht auf Seite 66 festgestellt. Das heißt, das Disziplinarverfahren läuft unabhängig davon, und es hätte schon längst abgeschlossen sein müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was bleibt? Es bleibt aus meiner Sicht die Erkenntnis, dass es richtig war, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um bestimmte Dinge aufzuklären, den Versuch zu starten. Manches ist uns nicht bis zur endgültigen Beweisbarkeit gelungen.
Das Zweite ist, dass es uns leider nicht gelungen ist - obwohl wir uns darauf verständigt hatten -, das bis zum Spätherbst abzuarbeiten. Wir sind leider in den Januar hineingekommen. Ich bin aber allen trotzdem dankbar dafür, dass Sie es bis zur heutigen Debatte - ich nehme mal unsere beiden Debattenbeiträge, Herr Minister, aus - vermieden haben, damit Wahlkampf für den 20. März zu machen. Insofern glaube ich, dass es ein sinnvoller Untersuchungsausschuss war, der heute sein Ende findet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können daraus eines lernen. Wir können daraus lernen, dass es Beamte gibt, die Fehler machen, dass es Beamte gibt, denen Fehler auch durchaus auffallen, die dann allerdings diese Fehler nicht bis in die letzte Konsequenz anzeigen und aufzeigen, und dass es natürlich das Recht eines Ministers ist, seinen Organisationsbereich zu strukturieren. Er sollte es jedoch vermeiden, der Öffentlichkeit zu suggerieren, es sei alles wegen einer Schlechtleistung geschehen. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Schindler, stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir uns ohne parlamentarischen Untersuchungsausschuss niemals ein Bild von der Aktenlage, dem Umfang der Aktenführung und von Vermerken hätten machen können, wenn wir nur auf das vertraut hätten, was der Innenminister im Innenausschuss gesagt hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich zur Kenntnis genommen habe, und zwar wohlwollend, dass sich die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag im Kern auch für einen effektiven Datenschutz und für die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt stark machen, kann ich meine Rede etwas abkürzen. Ich möchte Ihnen einige Grundsätze ans Herz legen.
Wir sind uns zum einen dessen bewusst bzw. machen uns bewusst, dass im Zeitalter der Informationstechnologie der Datenschutz das zentrale Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts ist.
Wenn wir nicht aufpassen, wie wir mit unseren Daten umgehen, wird es unter Umständen bald nicht mehr möglich sein, diese Daten vor Missbrauch zu schützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Landtag der fünften Wahlperiode mehrfach mit dem Thema Datenschutz beschäftigt - manchmal positiv, manchmal eher aufgezwungen. Der Weg zum Informationszugangsgesetz - jetzt sehe ich zur Fraktion DIE LINKE - war lang. Wir haben ihn in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Die Videoüberwachung am Justizzentrum Magdeburg war etwas, das wir uns sozusagen aufgezwungen haben, genauso wie die Speicherung von Daten Jugendlicher unter 14 Jahren beim Verfassungsschutz. Wir haben uns - auch wenn das Ergebnis aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht befriedigend ist - positiv mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich beschäftigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag - ausgehend von einem ähnlichen Antrag zur Kommunalpolitik am Ende der vierten Wahlperiode - soll sozusagen den Staffelstab von der fünften Wahlperiode in die sechste Wahlperiode tragen und noch einmal darauf hinweisen, was der Landtag in diesen fünf Jahren geleis
tet hat und was wir noch an Hausaufgaben zu erledigen haben.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass es wichtig ist, dass wir uns heute - darauf gehen die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise auch ein - noch einmal in Erinnerung rufen, Herr Kollege Rothe, dass uns eine Hausaufgabe vom Europäischen Gerichtshof aufgetragen worden ist. Wir haben gestern zum Thema Gewerberecht - - Der Minister ist da.
- Ja, selbstverständlich; also ich zumindest nehme Sie immer wahr. - Wir haben beim Thema Gewerberecht sozusagen in letzter Minute, wo uns eigentlich schon der Zahlungsbefehl aus Brüssel vorgehalten wurde, weil wir das nicht fristgemäß umgesetzt haben - wir waren das vorletzte Land; ich glaube, Mecklenburg-Vorpommern fehlt jetzt noch - gehandelt. Ich hoffe, dass uns das nicht auch im Bereich des Datenschutzes droht. Wir müssen handeln und wir sollen handeln.
So, wie es mir die Kollegen signalisiert haben, verabschiedet sich der eine oder andere auch von der Mitteldeutschland-Lösung, weil die anderen Partner aus meiner Sicht schon frühzeitig signalisiert haben, dass sie nicht mitmachen wollen. Aber bei manchen ist die Erkenntnis erst später angekommen. Diese Lösung werden wir jedenfalls nicht hinbekommen. Wir sollten dann reagieren.
Ich bin mir sicher, dass wir uns vielleicht schon im Mai 2011 wieder mit diesem Thema beschäftigen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie auf einen wichtigen Punkt der Datenschutznovellierung für die Zukunft hingewiesen haben, nämlich auf den Beschäftigtendatenschutz. Dieses Thema ist seit vielen Jahren nicht nur ein Anliegen der Datenschützer, sondern das ist auch ein Arbeitsprogramm der Koalition von CDU/CSU und FDP in Berlin.
- Herr Gürth, dass Ihnen als MIT-Vorsitzendem das eine Herzensangelegenheit ist, über Arbeitnehmerdatenschutz zu reden, finde ich sehr gut. - Aus dem Entwurf ergeben sich aber noch einige Fragestellungen. Dabei geht es auch darum, ob bei Bewerbungen künftig auf Google zurückgegriffen werden darf oder nicht. Das muss noch geklärt werden und das sollte zügig geklärt werden. Ich bin dankbar, dass wir uns dieses Themas auch in Sachsen-Anhalt angenommen haben. Es ist wichtig, dass wir uns auch um diesen Bereich kümmern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie in erster Linie um Zustimmung zum Ursprungsantrag. Sollten Sie - wovon ich ausgehe - dann dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Mehrheit schenken, wird sich auch die FDP-Fraktion diesem Antrag in der Schlussabstimmung anschließen. Wir hoffen, dass wir in der sechsten Wahlperiode das Thema Datenschutz weiter behandeln können und auch die anliegenden Hausaufgaben erledigen können, wie wir das auch von der vierten auf die fünfte Wahlperiode mit dem Informationszugangsgesetz getan haben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rothe, ich habe gedacht, dass auch bei Ihnen vielleicht schon die Erkenntnis, dass Mitteldeutschland zwar eine nette Idee ist, sich aber nicht in jedem Fachbereich verwirklichen lässt, angekommen wäre.
- Es ist richtig, Frau Kollegin Budde, dass es Idealisten gibt. Ich habe nur ein bisschen die Sorge, dass wir uns, wenn wir den Idealen zu lange hinterherlaufen, zu weit vom Thema entfernen. Sie wissen, das ist beim Blumenpflücken und beim Schmetterlingesammeln ein bisschen schwierig.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, nehme ich - -
- Genau. - Deshalb nehme ich den Kollegen Stahlknecht beim Wort, der angekündigt hat, dass wir das dann in der neuen Wahlperiode möglichst zeitnah angehen. Wenn ich höre, dass das Ministerium schon einen Referentenentwurf erarbeitet, dann sind wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, wohl auf einem guten Wege.
Ein Weiteres, das ich noch sagen möchte, ist ein Versuch. Frau Kollegin Tiedge, Sie haben ein sehr deutliches Bild gezeichnet hinsichtlich der Arbeit der jetzigen Bundesregierung im Bereich des Datenschutzes, das ich, glaube ich, so nicht stehen lassen kann. Denn erstens muss man feststellen, dass diese Bundesregierung einen Vorschlag zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt hat. Skandale auch im nicht-öffentlichen Bereich
gab es auch schon während der Großen Koalition und zum Teil auch davor.
Das Zweite ist, dass diese Bundesregierung aus CDU/ CSU und FDP das klare Signal gegeben hat, dass man bei Elena nachsteuern, umsteuern muss. Diesbezüglich sind jedoch bereits Prozesse in Gang gesetzt worden. Es sind auch schon Investitionen getätigt worden.
Das heißt, auch da kann man nicht sagen, wir machen das gar nicht mehr, sondern man muss das angehen. Das ist nicht vom Tisch. Elena bleibt also nicht so, wie es von der Großen Koalition - von Rot-Grün ursprünglich einmal konzipiert - auf den Weg gebracht wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf angesichts neuester Entwicklungen auf europäischer Ebene am gestrigen Tage noch einmal darauf hinweisen, dass wir beim Thema Datenschutz und Schutz von Daten unserer Bürger bei Reisen noch einiges zu tun haben, wenn die EU-Kommission jetzt darüber nachdenkt, die Fluggastdaten auch auf außereuropäischen Flügen außerhalb der USA zu speichern.
Ich glaube, da ist noch einiges zu regeln. Da müssen wir in Europa noch stärker das Bewusstsein für den Datenschutz wecken, das bei uns auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vielleicht etwas stärker vorhanden ist.
Ich freue mich auf jeden Fall, dass es im Hohen Hause zum Thema Datenschutz eine so breite Mehrheit geben wird, dass wir das als Aufgabe mit in die nächste Legislaturperiode nehmen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Doege, vielleicht erlauben Sie mir einen flapsigen Einstieg. Erst einmal bin ich Ihnen dafür dankbar, dass Sie der Versuchung widerstanden haben, zum Thema Beseitigung der Winterschäden vielleicht noch kurz vor der Wahl die Brücke bei Aken wieder ins Spiel zu bringen.
Das wäre ein Anfang.
Ich habe eine konkrete Frage. Sie sind Mitglied des Finanzausschusses und da auch immer interessiert, von der Landesregierung ordnungsgemäß und umfassend informiert zu werden. Würden Sie mit mir übereinstimmen, dass Sie davon ausgehen, dass der Finanzausschuss am 14. Februar - ich sage es einmal so - titelgruppengenau über die Umschichtungen informiert wird?
Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre Nachsicht. - Würden Sie mir zustimmen, dass wir es nicht nur für bedauerlich ansehen, dass auf Kosten der Bildung gespart werden soll, sondern dass es auch bedauerlich ist, dass auch auf Kosten des Sozialministeriums gespart werden soll, und dass es sicherlich in aller Interesse ist, dass Bildung und Soziales nicht zurückbleiben?
Erneut stellen wir hier fest, dass sich Koalitionen bilden. Der Finanzminister wirft der FDP ja auch immer vor, dass sie bei der Polizei so vehement gegen den Personalabbau streitet, diesen in anderen Bereichen offensichtlich aber vorantreiben will. Wenn Sie, Herr Gallert, auch noch in dieses Horn stoßen, dann sind sich zwei schon einmal ganz gut einig.
Das wird trotzdem, glaube ich, nicht reichen, Herr Gallert. Ich will nur eine Bemerkung machen: Es gibt, glaube ich, noch Personalkörper - ich gucke den Kollegen Daehre an und habe den Landesbetrieb Bau vor Augen - in diesem Land, über die wir noch sprechen müssen, und zwar aufgabenbezogen; das ist nämlich das Entscheidende, was wir auch bezüglich der Polizei dem Innenminister und dem Finanzminister vorwerfen: dass sie zwar Personalabbau prognostizieren und durchführen, aber nicht darüber reden, welche Aufgaben das vorhandene Personal am Ende noch übernimmt.
Das heißt, Personalabbau muss mit Aufgabenkritik einhergehen. Dann können wir sowohl ein sicheres Sachsen-Anhalt als auch ein gut verwaltetes Sachsen-Anhalt haben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Brachmann, wenn Sie schon sagen: Sachsen-Anhalt, Land der Frühaufsteher - -
- Hat er gesagt. Sachsen-Anhalt hat er nicht gesagt, sondern: Wir sind das Land der Frühaufsteher.
Herr Kollege Brachmann, können Sie vielleicht einmal erhellen, worin Ihre Angst liegt, die Angst, als Land Sachsen-Anhalt in einem Richtergesetz hinsichtlich der Präsidialräte und der Richterräte eine Entscheidung zu treffen, die sich vielleicht andere Bundesländer zu eigen machen, und warum Sie warten wollen, bis sich alle anderen die Gedanken gemacht haben, um das dann übernehmen zu können? Warum sollten wir nicht einmal Vorreiter sein? - Die erste Frage.
Die zweite Frage: Sie haben darauf abgestellt, dass die Rechtsmeinung des Justizministeriums, welches es für verfassungswidrig hält, so entscheidend sei. Können Sie mir in diesem Zusammenhang noch die Frage beantworten, wer in Deutschland und in Sachsen-Anhalt über die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes entscheidet?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gürth, das beantworte ich Ihnen sehr gerne.
Ich schaffe es in 45 Wochen im Jahr, einmal wöchentlich ins Kino zu gehen. Ich bin also ein regelmäßiger Kinogänger. Ich gehe sehr gerne ins Kino.
Ich sehe das als Kultur an. - Deshalb, Herr Kollege Graner: Es sollte uns schon etwas wert sein, Kultur zu erhalten, und das nicht nur in den Oberzentren, sondern auch in der Fläche. Im Fall des Kinos ist das einfacher möglich, als wenn wir über die Theaterförderung sprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin durchaus für Programmvielfalt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder Film unbedingt in 3D gedreht und gezeigt werden muss. Ich setze auch darauf, dass die kleinen Nischen- und Programmkinos erhalten werden können, dass sich genügend Menschen finden, die auch auf solche Sparten setzen und nicht warten müssen, bis solche Filme auf DVD erscheinen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sexy Anhalt“, das ist ein neuer Slogan für Sachsen-Anhalt. Das ist ein guter Slogan. Wir machen einiges für den Film, für die Filmproduktion, aber wir müssen natürlich auch dafür Sorge tragen, dass solche Filme gesehen werden.
In zunehmendem Maße müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die großen Verleiher auf digitale Technik umsteigen und es damit Kinos kaum noch möglich ist, zum Bundesstart oder überhaupt die großen Blockbuster oder digital verfügbare Filme abzuspielen, weil die Technik nicht vorhanden ist. Deshalb muss eine Umrüstung machbar sein. Jeder weiß, das ist mit einer Umlage auf die Kinokarte nicht möglich, weil sich dann wahrscheinlich kaum noch jemand eine Kinokarte leisten kann.
Genau aus diesem Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es zwei Wege. Die Kollegen in Niedersachsen, die in diesem Fall früher aufgestanden sind, haben im Wege der EFRE-Förderung den ländlichen Raum beglückt und haben europäische Mittel dazu genutzt, die Digitalisierung voranzutreiben. Das könnten wir in Sachsen-Anhalt auch machen. Wir sind ja noch Ziel-1-Gebiet.
Das Zweite ist: Die Bundesregierung hat nicht geschlafen. Auch die Bundesregierung - Schwarz-Gelb, Herr Graner - hat sich der Sache angenommen und stellt zumindest 4 Millionen € im Bundeshaushalt zur Verfügung mit der klaren Prämisse - das will ich Ihnen an dieser Stelle ganz kurz sagen -, dass sich die Förderung an kulturellen und strukturellen Aspekten orientieren muss.
Es geht um kleine und mittelständische Programmkinos. Es muss natürlich eine gewisse Nachhaltigkeit prognostiziert werden können, was bei Kinos immer schwierig ist. Aber wenn die Prognose zumindest so weit geht, dass es nicht am nächsten Tag zumacht, sollten man das unterstützen.
Es geht insbesondere aber auch um standortpolitische Entscheidungen, nämlich um den ländlichen Raum. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte sich Sachsen-Anhalt darum bemühen, an dieser Bundesförderung zu partizipieren.
Ich freue mich ausdrücklich auf den Bericht, den wir in den Ausschüssen hören werden, wie wir da weiter vorgehen. Ich bin mir ganz sicher, dass es uns auch gelingen wird, diese Kofinanzierung, die wir sicherstellen müssten, ob europäische Mittel oder Bundesmittel, im
Haushalt zu finden, ohne in die Neuverschuldung zu gehen.
Herr Graner, das zeigt wieder einmal mehr, dass das Parlament eben nicht nur aus der Koalition, sondern auch aus der Opposition besteht. Alle gemeinsam können für die Kultur in unserem Land etwas erreichen.
Also, sehr geehrter Herr Kollege Scheurell, als Freund der deutschen Sprache könnte ich Ihnen das lange herleiten. Das machen wir gern bilateral.
Den Begriff „Blockbuster“ würde ich allgemeinsprachlich als „Kassenknüller“ oder als „Straßenfeger“ übersetzen. Dabei handelt es sich um einen Film, der dafür sorgt, dass alle Menschen im Kino und nicht auf der Straße sind. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir diese Debatte heute führen. Dies eröffnet noch einmal die Gelegenheit, dem Ministerpräsidenten ein Stimmungsbild mitzugeben.
Herr Ministerpräsident, es ist allerdings ein Stimmungsbild, das auf die Ratifizierung des Staatsvertrages - sofern Sie ihn am 15. Dezember unterschreiben werden - keine Auswirkungen haben wird, weil erst der Landtag der nächsten Wahlperiode in seiner neuen Zusammensetzung und mit seinen Mehrheitsverhältnissen darüber befinden wird, ob der Staatsvertrag ratifiziert wird. Aber ich glaube, dass die grundsätzlichen Probleme im Zuge der Umstellung des Gebührenmodells es wert sind, heute schon deutlich zu machen, wo die Fraktionen im Einzelnen stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberale setzen uns für ein transparentes Verfahren ein. Das meint ein Verfahren, das sowohl die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt als auch vom Bürger akzeptiert wird. Entscheidend ist hierbei die Einhaltung des Grundsatzes der Beitragsgerechtigkeit.
Jeder Mensch, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Augen und Ohren und sollte folglich nicht mit Gebühren für Wohnung und Betrieb sowie gegebenenfalls auch noch für den Pkw mehrfach belastet werden; denn er kann nur einmal hören und sehen. Deshalb soll er auch nur einmal bezahlen.
Deshalb hat sich die FDP bereits frühzeitig für ein anderes Modell ausgesprochen. Herr Scharf, ich will an dieser Stelle - damit Sie dazu keine Frage stellen müssen - Folgendes sagen: Die FDP ist für eine personenbezogene Medienabgabe, aber nicht so wie die LINKEN, die die Leistungsträger unserer Gesellschaft mehr belasten will; die personenbezogene Medienabgabe soll vielmehr von jedem in gleicher Höhe bezahlt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in der Pflicht, weiterhin für die - wie Herr Felke so schön gesagt hat - Optimie
rung Sorge zu tragen. Allerdings wird das immer schwieriger. Herr Felke, wenn wir hier in Sachsen-Anhalt im Landtag darüber diskutieren, dann lassen Sie uns bitte den Mitteldeutschen Rundfunk in den Blick nehmen.
Seit Jahren sehen wir eine steigende Befreiungsquote. An dieser Stelle muss man sagen, dass die Ministerpräsidenten beim Thema der Befreiungsquote und dem Aspekt des möglichen Ausgleichs über Hartz IV keine Regelung getroffen haben. Das geschah bewusst. Die Quote liegt bei 10 %. Manche sagen sogar, sie läge bei 12 %. Das ist Geld, das dem Mitteldeutschen Rundfunk in jedem Jahr fehlt. Von dem von ihm festgestellten Bedarf hat er ca. 10 % weniger zur Verfügung.
Er muss also nicht nur allgemein sein Programm und sein Personal optimieren, sondern er muss auch noch mit Ausfällen rechnen. Das wird von Jahr zu Jahr schwieriger, weil der Mitteldeutsche Rundfunk seit Jahren Personalabbau betreibt und mit der Programmoptimierung bereits begonnen hat. Das wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Irgendwann ist aber dann das System überoptimiert. Dann stellt sich die Frage, wie wir weiter vorgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP will das von der Politik unabhängige Feststellungsverfahren der Rundfunkbeiträge durch die KEF. Das soll weiterhin als Baustein erhalten bleiben. Nur das garantiert, dass es eine bedarfsorientierte Festsetzung des Beitrages gibt. Nur dieses System sichert uns die von der Verfassung aufgegebene Staatsferne des Rundfunks.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen in dieser Diskussion - darum bitte ich insbesondere auch die Kollegen von CDU und SPD - die Menschen mitnehmen.
In dem von Ihnen präferierten Modell werden die Menschen teilweise entlastet und teilweise belastet. Belastet werden all diejenigen, die zum Beispiel wie Studenten neuartige Empfangsgeräte haben. Sie bezahlen nämlich derzeit nur den Hörfunkbeitrag von zurzeit weniger als 6 €. Sie müssen zukünftig die volle Gebühr zahlen, weil es die Unterscheidung nicht mehr geben wird. Und es trifft all diejenigen, die bisher nur ein Radiogerät hatten und daher auch nur die Grundgebühr zahlen mussten; auch sie müssen die volle Gebühr zahlen.
Das kann man auch nicht dadurch ausgleichen, dass Besitzer von Gartenlauben zukünftig von der Gebühr befreit sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielmehr muss man den Menschen klar sagen: Mit der Gebührenumstellung und der Aufgabe der Staffelung des Beitrages hin zu einem vollen Beitrag ist auch eine Belastung des einzelnen privaten Bürgers möglich.
Ein zweiter Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen will. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD, Sie tragen den Beitrag von 17,98 € immer vor sich her. Sie haben hier im Landtag einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt. Sie sind auch jetzt bei jeder Rede dabei zu sagen: Der private Beitrag von 17,98 € bleibt gleich.
Ich sage Ihnen: Das ist nicht ehrlich. Es wäre ehrlich zu sagen: Wir streben das vielleicht an, aber die KEF setzt den Bedarf nach den Anmeldungen der Anstalten fest, und erst dann wird man sehen, welcher Beitrag dabei tatsächlich herauskommt.
Dabei hilft es nicht, dass Sie den Beitrag von 17,98 € deklaratorisch im Staatsvertrag festschreiben; denn die Entscheidung, ob der Beitrag in Höhe von 17,98 € tatsächlich bestehen bleibt, steht, wie gesagt, noch aus. Das werden wir frühestens im Jahr 2012 mit dem 18. KEF-Bericht wissen. Diese Aussage gehört eben dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie das nicht ändern und den Menschen nicht sagen, dass Sie nicht voraussagen können, wie hoch die Rundfunkgebühr zukünftig sein wird, dann kommen Sie immer mehr in ein Dilemma; denn am Ende müssen Sie - vielleicht aber auch nicht, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse ändern - den Staatsvertrag ratifizieren. Damit meine ich nicht den jetzigen, sondern den, in dem die neue Beitragshöhe steht.
Sie können es sich natürlich einfach machen. Die Grünen in NRW haben es vorgemacht. Dort gab es Pressemitteilungen, die besagten: Die Grünen sind weiterhin dagegen, aber die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschieden.
Das ist nicht redlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn Sie das heute schon wissen, ist das umso schwieriger. Sie sollten das den Menschen im Wahlkampf bzw. in den nächsten Wochen und Monaten, wenn wir darüber reden, sagen.
- Ja, Frau Kollegin Budde, Sie können sich auch dafür einsetzen, dass im Fernsehrat des ZDF gespart wird. Ich weiß nicht, ob es die Menschen tatsächlich verstehen, dass man für einen dreistelligen Millionenbetrag aus Gebührengeldern ein neues Medienzentrum bauen muss, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir werden den Menschen überall erklären müssen, warum es notwendig ist, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben und warum er auch entsprechend finanziert werden muss.
Darüber sind wir uns doch einig, weil wir nicht ein System wie in anderen europäischen Ländern haben wollen, in denen die Meinungsvielfalt und die Informationsfreiheit nicht mehr gewährleistet sind.
Dafür lohnt es sich zu streiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit bin ich bei der Frage: Wie wollen wir den Systemwechsel hinbekommen? Wir wollen einen echten Modellwechsel. Wir wollen, dass wir einen Modellwechsel vornehmen, bei dem wir wissen, dass das neue Modell den Prämissen, nämlich der Aufkommensfinanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Beitragsstabilität, tatsächlich gerecht wird. Das kann man eigentlich nur, wenn man die Modelle durchrechnet. Das ist die Krux. Man sollte sagen: Lassen Sie uns die Evaluierung vorziehen, weil wir heute nicht genau sagen können, ob der
Beitrag auskömmlich sein wird oder ob vielleicht sogar eine Überzahlung möglich ist, die dann wieder verrechnet wird.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man sich Zeit nehmen. Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass man im Jahr 2013 mit einem neuen Gebührenmodell starten muss. Die Ministerpräsidenten könnten sich auch die Zeit nehmen, beide Modelle, nämlich das einer Medienabgabe und das der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, noch einmal durchzurechnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei kurze Bemerkungen machen. Ich bin den Koalitionären durchaus dankbar dafür, dass sie das Thema mit den Kfz aufgenommen haben. Deren Einbeziehung ist im Haushalts- und Betriebsstättensystem systemwidrig. Sie sollte dringend gestrichen werden.
Aber, liebe Kollegen von der CDU und der SPD, was soll denn der Ministerpräsident am 15. Dezember 2010 machen, wenn es nicht zu einer Streichung kommt? - Das haben Sie in Ihrem Antrag offen gelassen. Soll er unterschreiben oder soll er nicht unterschreiben?
Eine Stellungnahme des Landtags könnte natürlich auch dahin gehen, dass man dem Ministerpräsidenten rät, dann nicht zu unterschreiben. So weit wollten Sie wahrscheinlich nicht gehen.
Ich hoffe, dass es Ihnen, Herr Staatsminister Robra und Herr Ministerpräsident Böhmer, gelingt, einen weiteren Baustein der Systemwidrigkeit aus diesem Staatsvertrag zu entfernen. Wenn Ihnen das nicht gelingen sollte, dann - dazu fordere ich Sie hier auf, Herr Ministerpräsident - unterschreiben Sie diesen Staatsvertrag nicht, sondern werben Sie dafür, dass man sich Zeit nimmt, das Modell oder auch Alternativmodelle noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, damit wir einen Systemwechsel hinbekommen, für den wir auch bei den Bürgern um Akzeptanz werben können, und damit wir auch deutlich machen können, warum dieser Modellwechsel sinnvoll ist. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Budde, ob wir uns an dieser Stelle über Redlichkeit unterhalten sollten,
weiß ich nicht.
- Sie können auch noch weiter dazwischenrufen.
- Ich habe damit kein Problem, Frau Kollegin Budde.
Ich versuche trotzdem einmal zu antworten. Herr Kollege Scharf, ich sage Ihnen ganz klar: Die FDP - das ist insbesondere für die Fraktionen die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden - hat sich dafür ausgesprochen, dass dieses Modell nicht kommt, sondern dass wir auf eine Medienabgabe hinarbeiten. Inwieweit die Kollegen das in den einzelnen Landtagen auch in ihren Regierungen machen, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis; denn ich bin für Sachsen-Anhalt zuständig.
Ich gehe allerdings davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die FDP-Fraktionen in den anderen Landtagen genauso dafür werben und genauso handeln, wie das mit uns auch besprochen worden ist.
Zu der ersten Frage, Herr Scharf. Ich habe versucht, das in meinem Redebeitrag deutlich zu machen: Ja, wir gehen davon aus, dass derjenige, der eine Medienabgabe zahlt, das quasi zahlt, weil er eine Wohnung hat, und genauso, weil er einen Betrieb hat. Er zahlt eine Medienabgabe. Ob er nun morgens an seinem Küchentisch, in seinem Betrieb oder auf dem Weg dorthin in seinem nicht ausschließlich privat genutzten Kfz Radio hört, ist völlig egal. Wir wollen, dass jede natürliche Person diese Medienabgabe leistet.
Herr Kollege Scharf - das will ich an dieser Stelle sagen -, ich kann Ihnen natürlich nicht sagen, wie hoch diese Medienabgabe ist. Deshalb habe ich gesagt, man müsste das durchrechnen. Das kann die GEZ mit dem von ihr entwickelten System offensichtlich nicht. Dann kann natürlich auch eine einzelne Landtagsfraktion Ihnen nicht genau sagen, was dabei herauskommt.
Deshalb sage ich: Das wäre für uns eine Möglichkeit, die zu prüfen wäre. Dann soll man doch bei diesem Modell einmal berechnen, was am Ende für den Einzelnen als Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herauskommt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dann die positive Grundstimmung, die trotz allem in der Bevölkerung gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk herrscht - obwohl sich jeder mal über Programmteile ärgert, gibt es einen gewisse Grundzustimmung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk -, nutzen und für eine Medienabgabe nachhaltig werben können.
- Herr Scharf, wenn Sie jetzt noch einmal nachfragen, dann sage ich Ihnen: Sie müssen sich das System vor Augen führen. Das System heißt derzeit: 90 %.
Die GEZ sagt: Derzeit tragen die Privathaushalte deutlich mehr als 90 % der Gebühr und maximal 10 % werden von der Wirtschaft getragen. Ich sage ihnen: Wenn wir die weiteren Parameter, nämlich die Frage der Befreiungspflicht und Ähnliches, auf den Prüfstand stellen, könnten wir sicherstellen - wie gesagt, durchgerechnet auf den Einzelfall ist es leider noch nicht -, dass das Aufkommen so groß ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanzierbar ist.
Damit kann man auch nicht von einer übermäßigen Belastung reden. Das sollte man sicherlich auch noch beachten.
Ich habe nicht von „zu üppig“ gesprochen. Ich habe gesagt, dass man sich über bestimmte Befreiungstatbestände unterhalten kann. Das betrifft insbesondere den Bereich des SGB II. Das heißt für mich, dass ich viel Sympathie dafür hätte, dass man in den Bereich ALG II/ Hartz IV neben dem Teil für Kultur und Zeitungen, den es jetzt schon gibt, auch einen Teil für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einrechnet. Das würde dazu führen, dass die Ausfälle bei den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten - in den neuen Ländern trifft das den RBB und den MDR - nicht so groß wären. Damit hätten sie dann wieder eine bessere Ausstattung.
Ich halte es - das sage ich an dieser Stelle auch - für wichtig, dass nicht an der Befreiung von Personenkreisen gerüttelt werden sollte, die aufgrund objektiver Umstände - weil sie taub oder sehbehindert bzw. blind sind - nicht das volle Spektrum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen können. Für diese kann es keine volle Gebührenpflicht geben, sondern da muss es natürlich Befreiungen geben. Das kann die Solidargemeinschaft durchaus tragen, sehr geehrter Herr Kollege Scharf. - Vielen Dank.
Herr Kollege Borgwardt, Sie haben zum Schluss gesagt, dass diese Staffelung - das ist die Änderung, die die Ministerpräsidenten bei ihrer letzten MPK vorgenommen haben - 90 % der Unternehmen in SachsenAnhalt betrifft. Sie haben dann in einem Nachsatz gesagt, dass sich für diese also nichts ändere; diese würden nicht stärker belastet - so haben Sie es, glaube ich, gesagt.
Jetzt möchte ich Sie doch noch eines fragen. Sie haben sich auch sehr intensiv mit der Materie beschäftigt. Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir in SachsenAnhalt einen besonders cleveren Mittelstand haben, der in einem hohen Maße von der Möglichkeit der Gebührenbefreiung durch den Ausbau von Radios aus Kraftfahrzeugen Gebrauch gemacht hat. Die verschiedensten Branchen haben das getan, unzählige Bäckereien, Klempner und andere. Die GEZ rechnet uns in ihrer Modellrechnung vor, dass die mittelständischen Unternehmen plötzlich sehr stark entlastet würden, weil sie bisher voll hätten zahlen müssen.
In der Anhörung haben wir von den Handwerkern gehört, dass sie solche Befreiungsmöglichkeiten durchaus genutzt haben. Würden Sie mir darin zustimmen, dass es in Sachsen-Anhalt nunmehr zu einer Mehrbelastung führen würde, wenn man die Kfz-Regelung beibehalten würde?
Herr Dr. Aeikens, hat sich auch das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit den Auswirkungen und Belastungen für Menschen mit Behinderungen im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt bzw. Bedenken angemeldet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Informationen der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 29. November 2010 ist die für den 27. November 2010 geplante NPD-Demonstration in Halberstadt kurzfristig durch den Veranstalter abgesagt worden. Die im
Einsatz befindlichen Beamten hatten davon aber am 27. November 2010 wohl keine Kenntnis.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Polizeibeamte waren am 27. November 2010 für die geplante Demonstration im Einsatz?
2. Warum hat es nach der Absage der Demonstration keine Absage des Polizeieinsatzes gegeben?
Da die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Aufgabe der Polizei ist, ist sicherlich die Frage der Kostentragungspflicht unstrittig.
Mich würde trotzdem interessieren - vielleicht können Sie das aus dem Stegreif beantworten, sonst gern auch schriftlich -: Wie viele Mannstunden Mehrarbeitszeit sind durch diesen Einsatz verursacht worden? Wird diese Mehrarbeitszeit den Beamten vergütet oder wird sie ihrem Arbeitszeitkonto angerechnet, damit die Beamten dann gegebenenfalls Freizeitausgleich nehmen können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz kurz etwas zu zwei Punkten sagen.
Erstens.
Ich bedauere es, dass die Koalitionsfraktionen in dem Punkt des Stiftungsverzeichnisses nicht standhaft geblieben sind. Ich glaube, die Landesregierung hat einen klaren Vorschlag für ein Stiftungsverzeichnis für Sachsen-Anhalt gemacht. Die Koalitionsfraktionen wollen in Bezug auf die kirchlichen Stiftungen aber leider eine Ausnahme zulassen, dass diese nur auf Antrag in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen werden.
Ich will ausdrücklich sagen, dass dies nichts mit einer Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen zu tun hat. Es geht einfach darum, dass wir in einem Stiftungsverzeichnis für Sachsen-Anhalt alle Stiftungen aufführen sollten. Ich kann das an dieser Stelle nur bedauern und die kirchlichen Vertreter auffordern und bitten, ihre Stiftungen darauf hinzuweisen, auf Antrag hinzuzukommen, damit wir tatsächlich ein Stiftungsverzeichnis haben.
Zweitens. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass ich dankbar dafür bin, dass es am Ende der Beratungen nicht gelungen ist - zwischenzeitlich sah das anders aus -, den Stifterwillen durch eine Hintertür auszuhebeln, indem man eine einfache und vielleicht auch elegante Lösung für die Fusion von Sparkassenstiftungen in das Gesetz einbaut, die aber ganz klar dem Willen der damaligen Stifter zuwiderlaufen würde.
Die sind gegründet worden, um in einem Bereich zu wirken, und das kann man - -
- Doch, Herr Scharf, das ist so. Die wollen das auch nicht, und am Ende hat man das auch durchgesetzt. Dafür bin ich dankbar. Die anderen Möglichkeiten der Übertragung und Zusammenlegung von Stiftungen gibt es ja trotzdem noch, aber dann bitte nur im Rahmen des Stiftungszwecks. Als Stiftungsaufsicht sollte man dafür Sorge tragen, dass dieser Stiftungszweck auch nach dem Tod eines Stifters bzw. nach dem Untergang einer juristischen Person beachtet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil wir an mehreren Punkten Probleme haben, werden wir uns der Stimme enthalten. Wir sind nicht gegen ein Stiftungsgesetz. Wir halten das Stiftungsgesetz für sinnvoll und es ist auch moderner, hat aber eben kleinere Makel. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister Daehre, können Sie dem Hohen Hause erläutern, warum eine Richtlinie, die aus dem Jahr 2008 stammt und bereits in Bundesrecht umgesetzt worden ist, erst jetzt, kurz vor Ende der Wahlperiode, dem Hohen Haus zugeht? Warum hat die Landesregierung diese Änderungen nicht viel früher vorgenommen und damit den Ausschüssen eine angemessene Beratungszeit ermöglicht?
Sehr geehrter Herr Kollege Stahlknecht, ich bin schon etwas früher wach gewesen. Im Übrigen darf ich wieder
einmal feststellen, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU vielleicht dafür sorgen sollten, dass alle Ihre Kollegen anwesend sind bei einer solchen Debatte.
Herr Kollege Stahlknecht, mit meinem Zwischenruf wollte ich Sie darauf hinweisen, dass das Land SachsenAnhalt für die von Ihnen avisierte und auch im Wahlprogramm zu findende landesgesetzliche Regelung der Sicherungsverwahrung keine Kompetenz hat.
Mein zweiter Einwurf, auf den Sie dann reagiert haben, war, dass das Land schon einmal mit den Stimmen von SPD und CDU eine landesgesetzliche Regelung, nämlich aus der Gefahrenabwehr heraus, zum Thema Sicherungsverwahrung getroffen hat, die wegen mangelnder Kompetenz vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde.
Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass man mit einem solchen Weg den Menschen draußen zwar den Eindruck vermitteln kann, man kümmere sich, aber am Ende damit wahrscheinlich scheitern wird. Deshalb würde ich Sie bitten, dass Sie, wie andere Parteien auch, den Weg beschreiten, eine vernünftige, wirkungsvolle gesetzliche Regelung auf der Bundesebene hinzubekommen. Denn damit können wir die von Ihnen beschriebene Wirkung tatsächlich erzielen, dass wir solche gefährlichen Straftäter behandeln können.
Meine Damen und Herren! Nur eine Kurzintervention. Frau Kollegin, ich verwahre mich dagegen, dass Sie im Zusammenhang mit der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften von einer Selektion sprechen. Ich glaube, das gehört in diese Thematik nicht hinein.
Sehr geehrter Herr Kollege Gallert, ich will eine kurze Anmerkung machen und danach zwei Fragen anschließen.
Die Anmerkung: Ihr Verständnis von Steuern und Steuerpolitik in Deutschland ist ehrenwert, aber darüber müssen wir in diesem Haus vielleicht nicht diskutieren. Ich will nur die These aufstellen: Wenn es eine Milliarde, 100 Milliarden € mehr Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden geben würde, dann würde DIE LINKE wahrscheinlich auch einen Weg finden, dieses Geld auszugeben.
Deshalb würde das die Verschuldungsproblematik nicht lösen.
Jetzt kommen meine zwei Fragen: Erstens, Sie haben in Ihrer Rede leider eine Frage überhaupt nicht beantwortet: Wie gehen wir eigentlich mit der Belastung um, die wir aus unseren Schulden schon heute haben und die in den nächsten Jahren steigen wird? - Wenn wir fast 10 % eines Haushaltsjahresbudgets für Zinsen aufwenden müssen, ist doch der Spielraum, der uns dort verloren geht, viel größer, als wenn wir uns selbst binden und sagen, wir wollen künftig nicht noch mehr drauflegen, um am Ende noch mehr Zinsen zu zahlen.
Die zweite Frage ist, ob Ihnen bekannt ist, dass in einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika ein gänzliches Verschuldungsverbot herrscht und dass die Kolleginnen und Kollegen, die dort Verantwortung in der Legislative tragen, jedes Jahr aufs Neue entscheiden müssen, wie sie unter Umständen Steuerausfälle oder geringe wirtschaftliche Entwicklungen kompensieren können. Bei dieser schwierigen Entscheidung stehen Parlamentarier aber am Ende für einen Haushalt ein.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie es den Abgeordneten in Deutschland nicht zutrauen, auch mit einer Schuldenbremse solche Entscheidungen treffen zu können.
Ich würde meine Frage in eine Intervention kleiden. Vielleicht kann ja der Kollege Scheurell für die Koalition antworten.
Ich hätte Herrn Bergmann gerne gefragt, ob er der Meinung ist, dass sich die Bundesregierung, egal welcher Couleur, jetzt oder zukünftig, an die Vorgaben im Landesentwicklungsplan zu Bundeswehrstandorten halten muss.
Sehr geehrter Kollege Scheurell, zunächst einmal folgende Information, damit Sie das aufnehmen können. Ich hätte sehr gern an der Anhörung der FDP-Fraktion zum LEP teilgenommen, wenn ich nicht zeitgleich im Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gesessen hätte,
um mich mit den Missverhältnissen im Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt zu beschäftigen.
Ich wollte es nur sagen. Ich muss mich bei Ihnen zwar nicht entschuldigen, aber ich weiß, dass Sie immer daran interessiert sind, wie es der FDP geht und was wir machen.
Deswegen können Sie mir vielleicht auch eine weitere Frage beantworten, und zwar zum Verfahren. Sie haben in Ihrem letzten Satz gesagt - der ist ein wenig untergegangen, weil einige schon unruhig geworden sind -, dass Sie darum bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen und das Einvernehmen herzustellen.
Würden Sie mir dahin gehend zustimmen, dass der Landtag heute kein Einvernehmen herstellt, weil er Änderungen an der Verordnung fordert und das Einvernehmen erst hergestellt werden kann, nachdem das Kabinett diese Änderungen aufgenommen hat?
Herr Minister, in Anbetracht Ihrer Worte, die Sie gerade gefunden haben, will ich jetzt nicht auf einzelne Punkte detailliert eingehen.
Ich habe noch zwei Fragen. Das, was Sie zu den neuen Aufgaben gesagt haben, dass man erst beschließt und dann schaut, welche Konsequenzen das hat, steht im Widerspruch zu der Landesverfassung. Konnexität heißt Aufgabenübertragung mit Geld. Wenn Sie sich darüber klar sind, dass Sie weitere Aufgaben übertragen haben, müssen Sie den regionalen Planungsgemeinschaften auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen.