denn angesichts des schönen Wetters hat der eine oder andere von uns doch noch Aktivitäten mit der Familie vor. Ich denke, das ist durchaus ein Beitrag zur Familienfreundlichkeit.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, in den Ausschüssen für Soziales und für Inneres darüber zu berichten, welche Maßnahmen sie seit dem Landtagsbeschluss vom 6. Juli 2006 zum Ausbau der Familienfreundlichkeit der Landesverwaltung ergriffen hat.
Es wird Sie, meine Damen und Herren, nicht überraschen, dass wir genau diesem Ansatz des Antrages zustimmen werden. Diese Berichterstattung hätte man zwar auch auf dem Wege der Selbstbefassung erreichen können, aber auf dem Umweg über diesen Antrag geht das natürlich auch.
Inhaltlich ist meines Erachtens zu diesem Antrag seitens der Ministerin und auch von Ihnen, Frau Dr. Hüskens, eigentlich alles gesagt worden. Wie wichtig Familienfreundlichkeit für uns alle ist, haben wir bereits in der Landtagsdebatte im Juli 2006 deutlich machen können.
Nur so viel vielleicht noch: Wir haben uns damals aus Kostengründen gegen eine flächendeckende Auditierung der Landesverwaltung ausgesprochen. Stattdessen sollten die Erfahrungen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales mit der Zertifizierung als familienfreundliche Einrichtung genutzt werden, um auch in den anderen Landesbehörden familienfreundliche Arbeitsbedingungen auf- bzw. auszubauen.
Insofern unterstützen wir natürlich - schließlich haben sich CDU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung unter anderem darauf verständigt, dass die öffentliche Verwaltung ein Vorbild für Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz sein soll - das Anliegen des Antrages, dass die Landesregierung über das von ihr Veranlasste berichtet.
Allerdings halten wir eine Evaluation in diesem Fall nicht für erforderlich. Sowohl die Zukunftsperspektiven als auch die weiteren geplanten Maßnahmen können - und ich denke auch: werden; die Frau Ministerin hat bestä
tigt, dass sie es werden - Gegenstand der Berichterstattung der Landesregierung in den Ausschüssen für Soziales und für Inneres sein. Darin bin ich eigentlich ein bisschen anderer Meinung als Sie, Frau Dr. Hüskens. Ich bin der Meinung, auch Zukunftsperspektiven und geplante Aktivitäten werden Gegenstand dieser Berichterstattung sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund werden wir den Antrag der FDP-Faktion ablehnen. Unser Änderungsantrag greift die Intentionen des FDP-Antrages unserer Meinung nach vollumfänglich auf. Wir bitten Sie deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rotter. - Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau von Angern. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will es recht kurz machen. Zur Familienfreundlichkeit von Unternehmen und auch der öffentlichen Verwaltung ist einiges gesagt worden. Ich gehe davon aus, dass wir diesbezüglich bis auf vielleicht einige Punkte eine Einigkeit haben.
Ganz kurz vielleicht noch: Wir hatten schon im Jahr 2006 angeregt, dass das Thema mehr in die Richtung der privaten Wirtschaft gehen muss. Deshalb beantrage ich heute auch, dass das Thema auch im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beraten wird. Ich denke, es reicht nicht aus, dass die öffentliche Verwaltung familienfreundlich ist. Ich habe aber den Worten von Frau Dr. Kuppe entnehmen dürfen, dass in dieser Hinsicht Konsens besteht. Ich freue mich auch, wenn sich die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit dieses Themas annehmen können.
Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum der zweite Absatz im FDP-Antrag gestrichen werden soll. Herr Rotter, wir brauchen über den Antrag gar nicht abzustimmen, weil er, wenn er geändert ist, gar nicht mehr zur Disposition steht.
Ich denke, Evaluationen sind durchaus sinnvoll. Man hätte keine Fremdevaluation an dieser Stelle gebraucht. Ich denke, da wäre eine Eigenevaluation ausreichend gewesen.
Ich halte es auch für sinnreich, wenn man anhand von Eigenevaluationen über die Zielstellung für die weiteren Jahre redet.
Nichtsdestotrotz enthalten wir uns bei dem Änderungsantrag der Stimme und hoffen auf eine interessante Diskussion. Ich denke, die Fragen, die im zweiten Absatz des FDP-Antrages enthalten sind, werden wir dennoch in den Ausschüssen stellen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Ausführungen gehört, wir haben auch gehört, dass es schon mehrere Debatten zu diesem Thema gab. Unserer Fraktion war dieses Thema von Anfang an ein großes Anliegen und wir gehen davon aus, dass es einen kontinuierlichen Arbeitsstand im Sozialministerium gibt, der dann natürlich auf die einzelnen Ressorts übertragen wird.
Wir verstehen die ganze Entwicklung auch als Prozess. Frau Ministerin hat es angesprochen. Deswegen verstehen wir die Berichterstattung so, dass wir über weitergehende Maßnahmen selbstverständlich unterrichtet werden.
Wir haben sieben Maßnahmen erfahren, die seit dem Jahr 2006 auf den Weg gebracht wurden. Wir wissen auch, dass die privaten Firmen ebenfalls auf einem guten Weg sind, sicherlich differenziert; das muss man sich anschauen. Wir als Arbeitskreis waren bereits in einigen Firmen und konnten uns davon überzeugen.
Aus meinem Selbstverständnis heraus geht es bei diesem Thema auch darum, dass sich der Landtag selbst noch einmal zu diesem Thema positioniert, bis hin zu den einzelnen Fraktionen, wenn die Bedarfe vorhanden sind.
Wir bitten darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und des schönen Wetters möchte ich an dieser Stelle enden. - Herzlichen Dank.
Ich kann durchaus noch länger machen, keine Sorge. Ich meine auch: Wenn es damit Probleme gibt, kann man sich beim parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion bedanken; der hat uns heute besonders motiviert, viele Anträge einzubringen; denn unser Flieger zum Bundesparteitag geht erst heute Abend. Wir haben also alle viel Zeit.
Ich habe mir gerade vorgenommen, dass ich nie wieder Fremdworte in meinem Antrag verwenden will, weil ich festgestellt habe, dass Sie etwas ganz anderes hineininterpretiert haben, als wir eigentlich erwartet haben.
Also, wir wollten ganz gern - ich fand eigentlich, dass das völlig normal ist -, dass die Ministerin nicht nur davon berichtet, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, sondern dass auch dargestellt wird, ob diese Maßnahmen funktioniert haben. Ich glaube, das ist in unser aller Interesse. Von daher wollten wir ganz gern beide Seiten haben, also nicht nur eine Mengenzählung nach dem Motto „Soundso viele Maßnahmen sind durchgeführt worden“, sondern auch Ausführungen zu der Frage: „Haben sie etwas gebracht oder haben sie nichts gebracht?“; denn das interessiert uns als Landtag auch, weil natürlich immer Ressourcen gebunden werden und
weil wir natürlich sehen wollen, ob die Ziele, die wir mit solchen Anträgen verbinden, dann umgesetzt und erreicht werden.
Deshalb werbe ich noch einmal dafür, dass Sie sich überlegen, ob Sie unserem Antrag nicht doch in der ursprünglichen Fassung zustimmen können; denn ich gehe davon aus, dass auch Sie wollen, dass die Ministerin über alle Aspekte, auch über die Schlussfolgerungen, die sie hat, und die Dinge, die Sie in der Zukunft noch machen möchte, berichten kann.
Gut, ich kann auch verstehen, dass man den Antrag einer Oppositionsfraktion noch einmal ändern muss. Aber in diesem Fall haben Sie sich, glaube ich, selbst keinen Gefallen getan; denn Sie verkürzen wirklich die Berichtspflicht der Ministerin und Sie verkürzen auch die Berichtspflicht der anderen Ressorts.
Ich finde, es ist wichtig, dass sich auch die Kollegen im Innenausschuss das einmal im Detail anhören; denn gerade beim Innenminister, der ja für das Beamten- bzw. öffentliche Dienstrecht zuständig ist, ist natürlich ein Ansatz oder eine Pflicht, einmal darüber nachzudenken: Welche Möglichkeiten gibt es denn, für alle Ressorts etwas zu tun, und welche Möglichkeiten muss ich denn ressortspezifisch umsetzen?
Ich möchte nur auf Folgendes hinweisen: Natürlich hat ein Finanzamt oder eine Polizeistation ganz andere Anforderungen als zum Beispiel das Sozialministerium. Ich glaube, das ist eingängig und das braucht man auch nicht weiter zu untersetzen.
Deshalb noch einmal mein Appell: Überlegen Sie, ob wir nicht tatsächlich den ganzen Bericht hören wollen, ob wir wirklich nur so einen kleinen Teil hören wollen; denn es dient meiner Meinung nach dem Ansinnen des Antrages. - Ich danke Ihnen.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1289 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Einige Abgeordnete der LINKEN und die FDPFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Weite Teile der Linksfraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden und der ursprüngliche Antrag reduziert auf den ersten Satz.
Wer stimmt dem so geänderten Antrag zu? - Die Antragssteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die FDP-Fraktion und die Linksfraktion. Der Antrag ist angenommen worden.
Es hätte freilich des Änderungsantrages nicht bedurft. Man hätte auch gleich über die beiden Teile einzeln abstimmen können. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 24 beendet.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unser Antrag in der Drs. 5/1269 zur Umsetzung der Amtsgerichtsstrukturreform des Jahres 2000 enthält im ersten Absatz so fürchterliche Wörter wie „Sperrvermerk“, „Haushaltspläne“ und „Haushaltsmittel“, was wohl die Fraktionen insgesamt veranlasst hat, den Finanzern die Debatte hier aufzudrücken
bzw. sie zu bitten, hier dazu zu reden, weil es im ersten Moment so aussieht, als ob es in der Tat eine Haushaltsangelegenheit wäre, die es aber eigentlich gar nicht ist; darauf komme ich gleich noch zu sprechen.