Gemeinsam mit dem Schlichter versuchen die Parteien, im Rahmen eines solchen Schlichtungsverfahrens einen Kompromiss zu erreichen. Das heißt, dieses Verfahren setzt stärker auf Akzeptanz und führt in den meisten Fällen auch zu einer tatsächlichen Befriedung des Konfliktes. Für die Bürger ist das Verfahren auch insoweit vorteilhaft, als sie schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen.
Zusätzlich werden durch die erfolgreiche Arbeit der 500 Schiedspersonen in unserem Land auch die Gerichte entlastet. Gerade bei den nachbarschaftlichen Streitigkeiten geht es oftmals nicht um Rechtsfragen, sondern um das nachbarschaftliche Miteinander. Hierbei können die Gerichte meistens nur dem Anliegen einer Partei Recht geben mit der Folge, dass es meistens zu einer Ausschöpfung des Rechtsweges und zu sehr langen Klageverfahren kommt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf eine Änderung eingehen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass nunmehr die Streitschlichtung auf den eigentlichen Kernbereich beschränkt werden soll, nämlich auf das nachbarschaftliche soziale Umfeld.
Die vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 €, die bisher Gegenstand der obligatorischen Streitbeilegung waren, sollen in Zukunft aus dem Katalog herausgenommen werden. Die Praxis hat gezeigt, dass durch die Schiedsstellen die Befriedung nicht erreicht werden kann und wir in den meisten Fällen im Anschluss an das Streitschlichtungsverfahren doch noch ein Klageverfahren haben. Daher soll der Katalog in Zukunft insoweit verändert werden.
Ich freue mich auf die Diskussion über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Recht und Verfassung und stehe für eventuelle Fragen zur Verfügung. - Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kolb. - Eine Debatte dazu ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann können wir über die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur federführenden Beratung abstimmen. Das ist klar. Wünscht jemand eine Mitberatung durch einen anderen Ausschuss? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt der vorgeschlagenen Überweisung zu? - Offensichtlich alle, jedenfalls sind es genügend. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, möchte ich Ihnen Folgendes vorschlagen: Sie werden sicherlich gemerkt haben, dass unsere Vizepräsidentin Frau Dr. Paschke heute nicht anwesend ist. Sie liegt im Krankenhaus. Ich habe aber gehört, dass sie sich auf dem Weg der Besserung befindet. Ich wollte ihr aus dem Hohen Haus Genesungswünsche hinüberschicken. Alles Gute!
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich noch eine Besuchergruppe im Hause begrüßen, nämlich auf der Südtribüne Damen und Herren der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung Magdeburg. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass sich Sachsen-Anhalt eine Graduiertenförderung leistet, ist ein positives Zeichen für die Entwicklung unseres Landes zum modernen Wissenschaftsstandort. Gleichwohl sehen wir die Graduiertenförderung auf der Basis von Stipendien nur als ein Sahnehäubchen bei der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses an.
Der Normalfall sollten die Qualifikationsstellen sein, welche neben einem tariflich ausgehandelten Einkommen auch die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ermöglichen. Leider gibt es im Land viel zu wenig solcher Qualifizierungsstellen, und somit sind die Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen auf die Graduiertenförderungssysteme des Landes, aber auch der Stiftungen angewiesen. Dort wird die Förderung der Promovierenden sehr unterschiedlich gehandhabt. Das betrifft sowohl das Grundstipendium als auch die Zusatzleistungen, wie beispielsweise den Kinderzuschlag.
Die LINKE schlägt in diesem Gesetzentwurf vor, das Grundstipendium von derzeit rund 895 € auf 1 050 € anzuheben und Schwerbehinderten unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachteilsausgleich zu zahlen.
Lassen Sie mich kurz auf die Situation der Stipendiatinnen und Stipendiaten eingehen: Sie sind weder kranken- noch arbeitslosen- und schon gar nicht rentenversichert. Sie erwerben also trotz geforderter wissenschaftlicher Höchstleistungen kein Anrecht auf Rente und sind nach dem Ende der Förderungsdauer auf Hartz IV angewiesen. Krankenversichern müssen sie sich auf eigene Faust, sodass nach Abzug des Beitrages ein frei verfügbares Einkommen bleibt, welches nur geringfügig über der erst kürzlich ermittelten Armutsgrenze liegt.
Wir alle kennen die Entwicklung der Preise von Waren des täglichen Bedarfs. Seit 2001 ist in Sachsen-Anhalt keine Anpassung der Grundstipendien vorgenommen worden.
Meine Damen und Herren! Mit den Stipendien sollen besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen und besonderen Befähigungen zur wissenschaftlichen Arbeit gefördert werden. Die Bedingungen für die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind jedoch prekär.
Die LINKE schlägt einen moderaten, aber für die Stipendiatinnen und Stipendiaten merklichen Anstieg der Grundstipendien auf 1 050 € vor. Diese Erhöhung stellt ein Angleichen an die Stipendienhöhe der vom Bund geforderten Begabtenförderungswerke da.
Zudem möchten wir die Möglichkeit des Nebenerwerbes an die Lebensrealitäten der Stipendiatinnen und Stipendiaten anpassen. Die derzeitige Regelung, nach der eine berufliche Tätigkeit nicht mehr als vier Wochenstunden betragen darf, ist schwer einzuhalten. Sei es ein Wochenendjob in der Gastronomie oder die Betreuung eines Blockpraktikums, in vielen Fällen ist eine flexiblere Regelung wünschenswert. Wir schlagen vor, eine mit der Förderung zu vereinbarende Erwerbstätigkeit von geringem Umfang generell zu erlauben.
Meine Damen und Herren! Es gibt noch einen zweiten Punkt, der uns dazu bewogen hat, das Gesetz anzufassen. Derzeit werden Graduiertenstipendien nur durch die beiden Universitäten und durch die Hochschule für Kunst und Design vergeben. Wir möchten mit der Gesetzesänderung den Auftrag an die Landesregierung konkretisieren, damit auch die Fachhochschulen Landesgraduiertenstipendien in einem angemessenen Umfang an ihre Absolventen ausreichen können. Wir versprechen uns dadurch eine stärkere Belebung kooperativer Promotionsverfahren. Zudem halten wir es für wünschenswert, dass Anreize zur Bildung kooperativer Graduiertenkollegs an den Fachhochschulen und an den Universitäten mit gleichberechtigten Promotionsverfahren für die jeweiligen Professoren geschaffen werden.
Dass wir in Sachsen-Anhalt ein großes Interesse an der wissenschaftlichen Betätigung der Fachhochschulen haben, zeigt die Absenkung der Lehrdeputate der FH-Professorinnen und Professoren. Lassen Sie uns weitere Anreize schaffen, um kooperative Promotionsverfahren stärker im Land zu verankern.
Meine Damen und Herren! Natürlich kostet das alles Geld. Der Topf der Graduiertenförderung ist bei 1,5 Millionen € gedeckelt. Da aber die Stipendiatinnen und Sti
pendiaten das Problem der gestiegenen Lebenshaltungskosten jetzt haben, schlagen wir ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 vor.
Ohne ein kaum zu erwartendes haushalterisches Wunder bedeutet das, dass vorübergehend weniger Stipendien ausgereicht werden können. In den nächsten Haushaltsverhandlungen wäre bei einem entsprechenden Votum des Hohen Hauses ein Aufstocken der Graduiertenförderung möglich. Lassen Sie uns über das Ansinnen im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes dorthin. - Vielen Dank.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Lange. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Minister Herrn Professor Dr. Olbertz das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesgraduiertenförderung ist in der Tat ein sehr wichtiges Instrument zur Förderung qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses im Land. Sie dient dazu, Qualität zu sichern und vor allem leistungsfähigen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu eröffnen, im Land nach Abschluss ihrer regulären Studienausbildung weiterzuarbeiten und weiterzuforschen.
Viele renommierte Wissenschaftler werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Der Geburtenrückgang in den letzten Jahren wird es keineswegs leichter machen, die entstehenden Lücken zu füllen.
Vor diesem Hintergrund kommt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses tatsächlich eine Schlüsselbedeutung zu. Die Landesregierung wird auch in Zukunft die Universitäten bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, übrigens auch deswegen, weil wir im Umfeld unserer Universitäten und Forschungseinrichtungen nicht wie etwa in den alten Ländern eine Stiftungskultur oder andere Einrichtungen des Sponsorings und der Unterstützung der jungen Menschen in dem Umfang haben.
Nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf sollen ausdrücklich auch Hochschulen ohne Promotionsrecht, namentlich Fachhochschulen, selbst Graduiertenstipendien vergeben können. Diese Möglichkeit ist bisher mit Ausnahme der Stipendienvergabe durch die Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein nicht gegeben. Aber schon nach der geltenden Gesetzeslage können Graduiertenstipendien für kooperative Promotionen verwendet werden, wenn auch nur über die teilnehmende Universität. Über die kann sich natürlich ein Kandidat oder eine Kandidatin um ein solches Stipendium bewerben.
Es ist richtig, dass die Universitäten in Sachsen-Anhalt von der Förderung kooperativer Promotionen im Rahmen dieses Graduiertenprogramms bisher nur spärlich Gebrauch machen. Das stimmt einfach. Allerdings haben die Rektoren der Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal beispielsweise kürzlich ein Verfahren zur Durchführung kooperativer Promotionen entworfen, das in nächster Zeit auch in diese Richtung erprobt werden soll.
Zu bedenken ist schließlich, dass kooperative Promotionen von Fachhochschulabsolventen aus Sachsen-Anhalt auch mit Universitäten außerhalb Sachsen-Anhalts erfolgen. Eine Förderung dieser Fälle hieße unter Umständen, dann die Förderung auch aus dem Land zu tragen.
Die Höhe des Grundstipendiums in Sachsen-Anhalt wurde zuletzt im Jahr 2001 angepasst, und zwar an den damaligen Satz der DFG. Er lag bei 895 €. Allerdings hat die DFG ihre Sätze für Doktorandenstipendien im Rahmen von Graduiertenkollegs inzwischen auf etwa 1 000 € erhöht.
Unabhängig davon liegt die derzeitige Höhe von Promotionsstipendien bei uns im Ländervergleich in einem guten Mittelfeld. Thüringen zahlt bereits 1 050 €, Brandenburg nur 715 € und Baden-Württemberg 820 €, wobei es bei Letztem den interessanten Plan gibt, die Höhe der Förderung im Rahmen der Budgets den Universitäten zu überlassen und den Höchstfördersatz in einer Verordnung ganz abzuschaffen.
Eine kurzfristige Erhöhung - darauf ist aufmerksam gemacht worden - zum jetzigen Zeitpunkt auf 1 050 € würde dazu führen, dass mit dem jetzigen Budget von 1,5 Millionen € jährlich statt durchschnittlich 140 Stipendiaten nur noch etwa 120 Stipendiaten gefördert werden können.
Ich finde, es ist ein Balanceakt zu überlegen, ob man das in Kauf nimmt, um eine geringere Anzahl von jungen Menschen besser zu fördern, oder ob man sich dieses Projekt eher planmäßig für das nächste Haushaltsaufstellungsverfahren vornimmt und die Zahl der geförderten jungen Menschen nicht vermindert. Ich plädiere, offen gestanden, dafür, etwas längeren Anlauf zu nehmen; denn ich weiß, wie groß das Interesse gerade am Erlangen eines solchen Stipendiums ist. Das muss man abwägen.
Ich kann hier nur meine Meinung und Erfahrung dagegenhalten. Beide Wege kann man beschreiten, wenn man wirklich schon jetzt kurzfristig handeln will. Oder aber man entwickelt eine etwas längerfristige Strategie und nimmt sich das für das Haushaltsaufstellungsverfahren vor, belässt dann aber auch die gegenwärtige Stipendienhöhe so, wie sie ist - es sei denn, wir verständigten uns auf eine Anhebung der Haushaltsansätze. Aber wir haben vorhin in der problematischen Debatte um die Ersatzschulen und auch um die Schülerbeförderung gehört, dass das ja nun wirklich nicht so einfach ist.
- Ja, abgesehen von dem Vorschlag von Herrn Kollegen Dr. Daehre. Der ist jetzt nicht da. Ich habe also keine Chance.
Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Dynamisierung würde das Problem meiner Ansicht nach allerdings verstärken, und zwar deswegen, weil dann Anpassungen mitten im Haushaltsjahr immer wieder in den Modus führen, dass man die Sache nur durch die Herabsetzung der Zahl der Stipendiaten regulieren kann. Das halte ich für eine wenig verlässliche Grundlage. Ich kann also nur von der Dynamisierung abraten.
Wir regeln die Höhe der Stipendien bisher ohnehin im Verordnungswege. Ich würde auch vorschlagen, das so zu belassen, weil man dann etwas flexibler sein kann; denn nicht mit jeder Anpassung der Höhe der Stipendien muss immer gleich eine Gesetzesdebatte verbunden
sein. Die Dynamisierung ist aber problematisch, sofern sie nicht zufällig genau in die Haushaltsverhandlungen hineinfällt und man sich entscheiden kann. Deswegen würde ich auch dort vorsichtig sein. Ungeachtet dessen ist es ein Vorschlag, der es wert ist, ernsthaft erörtert zu werden. Deswegen schlage ich vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Als erster Debattenrednerin erteile ich Frau Mittendorf von der Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Mittendorf.