Protokoll der Sitzung vom 26.06.2008

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1032

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/1264

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1285 und 5/1286

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/1330

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1357

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1362

b) Zweite Beratung

Rechtskonforme Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/907

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/1314

c) Erste Beratung

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1308

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1356

Zu den Beratungsgegenständen ist eine verbundene Debatte verabredet worden. Ich bitte Herrn Dr. Schellenberger, als Berichterstatter zu den Beratungsgegenständen unter den Tagesordnungspunkten 6 a und 6 b das Wort zu nehmen.

(Herr Dr. Schellenberger, CDU, kommt aus den Reihen der FDP-Fraktion - Zuruf: Er ist in der fal- schen Fraktion gewesen!)

- Wir haben ihn gefunden.

Was heißt „falsche Fraktion“? Das würde ich nicht sagen, Herr Präsident.

(Oh! bei der FDP)

Ich saß vorher auch bei der SPD.

(Unruhe bei der SPD)

Das bessert die Sache nicht.

Ja, das ist bei der Bildung so üblich. Wir machen das alles gemeinsam. Wir sprechen das alles ordentlich ab.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gallert, DIE LINKE: Oh!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört. Das war also eine riesige Liste von Gesetzentwurf, Anträgen, Änderungsanträgen usw. Sehen Sie es mir nach, dass die Berichterstattung ein bisschen länger dauert. Wir haben uns auch sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt.

Jeder, der sich noch daran erinnert, weiß, dass wir im letzten Monat bei der zweiten Lesung schon einmal hier gestanden haben. Heute haben wir die dritte Lesung. Angefangen hat das Ganze in der 31. Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2007. Dort wurden der Gesetzentwurf der Landesregierung und ein diesbezüglicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in den Land

tag eingebracht. Alles ist an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden.

Da wir gerade den Punkt 6 b haben: Es gab noch einen Antrag von der Fraktion der FDP, der an dieser Stelle auch noch eine Rolle spielt. Dieser ist bereits zwei Monate vorher in den Landtag eingebracht worden. Wir haben aber angesichts der Tatsache, dass die zehnte Änderung des Schulgesetzes bevorstand, gesagt, wir schieben den ein bisschen. Wir werden ihn in die Beratungsfolge mit einarbeiten, um dann vernünftig entscheiden zu können, wie man mit dem Antrag der Fraktion der FDP umgeht, damit er nicht so einfach abgebügelt wird.

(Heiterkeit bei der FDP)

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs reagierte die Landesregierung auf verwaltungsgerichtliche Urteile hinsichtlich der Berechnung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft. Die Gesetzesinitiative zielte eigentlich darauf ab, die Gewährung der Finanzhilfe an Schulen in freier Trägerschaft verlässlicher und transparenter zu gestalten. Sehen Sie es mir nach, wenn ich sage, ich hoffe, es ist gelungen. Ich denke, das ist gelungen.

An dieser Stelle möchte ich mich einmal ausdrücklich bedanken bei den vielen Mitarbeitern, die uns unterstützt haben, die eine sehr intensive Arbeit geleistet haben. Es ist ein bisschen ungewöhnlich, dass man das im Plenum sagt. Aber an dieser Stelle danke ich dem GBD, der wirklich intensiv dafür gesorgt hat, dass die Anträge dann auch so gestellt worden sind, dass sie einer juristischen Prüfung auch durch den GBD standhalten, sodass wir wirklich ein Schulgesetz kriegen, das juristisch komfortabel ist.

Neben der Finanzierungsproblematik ging es natürlich auch noch um andere Problematiken. Es ging zum Beispiel um die Möglichkeit des Zusammenschlusses von Gymnasien und Sekundarschulen mit bestimmten Schwerpunkten. Hierbei ging es eigentlich um die organisatorische Zusammenfassung der Bereiche Sport und Musik. Es gab dann noch einen Änderungsantrag, auf den ich später noch einmal eingehe.

Es ging auch um die Frage der Kapazitätsbegrenzung durch die Schulträger.

Viel diskutiert wurde auch über das Thema der Durchführung der Zweitkorrektur. Aber an dieser Stelle muss man ein bisschen aufpassen. Es ging um die Zweitkorrektur außer Haus, nicht dass man das falsch interpretiert. Manche haben fast gedacht, wir brauchen keine Zweitkorrektur mehr. Aber es hat sich dann als völlig klar erwiesen. Es ging nur um die Zweitkorrektur außer Haus.

Ebenfalls ging es um die Frage des Einsatzes pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Betreuungskräften an Förderschulen und um die verbindliche Klärung deren Einsatzes.

Ein weiterer spannender Punkt war der Änderungsantrag - der ist vorhin schon einmal genannt worden - der Fraktion DIE LINKE. Dieser Änderungsantrag zielte auf § 71 des Schulgesetzes, also ein heißes Thema. Wir konnten heute auch die Presse lesen. Das heißt, da gab es einigen Beratungsbedarf.

Es ist die Frage: Wie sieht es in der Sekundarstufe II aus? - Das heißt, diesen Bereich entsprechend § 71 des

Schulgesetzes aufzunehmen, also eine entsprechende kostenlose Schülerbeförderung. Das andere - das hatte ich gerade gesagt -, und zwar war das am 12. Oktober 2007, war der Antrag seitens der FDP „Rechtskonforme Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft“.

Wir haben uns, nachdem wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen bekommen haben, im Januar 2008, wie das in unserem Ausschuss üblich ist, einstimmig darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Wir haben zu dieser Anhörung 20 Verbände und Institutionen eingeladen und haben diese Anhörung, der wir breiten Raum eingeräumt haben, am 13. Februar 2008 durchgeführt. Dort wurden seitens des Ministeriums und seitens der Anzuhörenden unterschiedliche Gesichtspunkte hinsichtlich der Frage der Kosten von Schulen in freier Trägerschaft bzw. der Kosten für das öffentliche Schulwesen diskutiert und verschiedene Standpunkte dargelegt.

An dieser Stelle spielt noch einmal der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Rolle. Er hat uns rege Hinweise zu dem Gesetzentwurf gegeben.

Wir haben uns nach der Anhörung, nachdem wir alles in den Fraktionen ordentlich durchgearbeitet haben, zu der ersten inhaltlichen Beratung getroffen, und zwar war das bereits am 12. März 2008.

Ich habe Ihnen in der letzten Sitzung schon einmal das gesamte Verfahren geschildert. Es gab dann eine Menge Anträge seitens der Fraktionen der SPD und der CDU. Wir haben uns dann in der Sitzung am 14. Mai 2008 noch einmal inhaltlich beraten und uns darauf verständigt, gewisse Positionen mit aufzunehmen, die es notwendig gemacht haben, eine dritte Lesung durchzuführen.

Wir haben uns auch inhaltlich darüber verständigt, wie wir mit gewissen Änderungsanträgen, die nicht diesen Sachverhalt betrafen, umgehen. Bei diesen neuen Intentionen - ich kann es nur kurz anreißen - ging es um die Frage des Ausschlusses von Doppelförderungen von Berufsschulen und die Einführung des Stimmrechts für Vertreter des Schulträgers in der Gesamtkonferenz. Ein Thema, das erstaunlicherweise einen sehr breiten Raum eingenommen hat, war der Modus zur Wahl von Schülersprechern.

Wir haben uns am 14. Mai 2008 über diese Änderungsanträge verständigt und dank des Verständnisses der Fraktion DIE LINKE haben wir uns darauf geeinigt, sämtliche Änderungsanträge, die einen anderen Sachverhalt betreffen, an diesem Tag nicht zu behandeln, sondern die Beratung darüber zu verschieben, da wir wussten, dass es noch eine dritte Lesung geben wird. Es gab also gegenseitiges Verständnis in unserem Ausschuss. Wir brauchten uns also nur mit den Anträgen zu beschäftigen, die dann wirklich für die zweite Lesung eine Rolle gespielt haben.

Wir haben am 21. Mai 2008 über weitere Änderungsanträge seitens der Fraktionen der CDU und der SPD sowie seitens der Fraktion DIE LINKE beraten. Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD wurden mehrheitlich beschlossen.

Wir haben uns am 29. Mai 2008 mit der Erarbeitung der Beschlussempfehlung des Ausschusses beschäftigt, haben - jeder wird sich daran erinnern - auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages

die zweite Lesung durchgeführt und haben den Gesetzentwurf wieder in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Wir haben ihn aber nicht in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Das war damals nicht gewollt. Aber wir haben auch eine Möglichkeit gefunden, den Ausschuss für Finanzen wieder mit ins Spiel zu bringen.

Im Vorfeld der Ausschusssitzung am 4. Juni 2008 wurden seitens der Koalitionsfraktionen und seitens der FDP-Fraktion weitere Änderungsanträge vorgelegt. Wir haben uns gestattet, das Prozedere folgendermaßen durchzuführen: Wir haben uns am 4. Juni 2008 erst einmal inhaltlich mit den Anträgen beschäftigt und haben festgestellt, dass wir noch ein paar Beratungstermine haben, sodass wir alles in Ruhe verarbeiten konnten.

Am 13. Juni 2008 haben wir die Beschlussempfehlung erarbeitet, haben also die Änderungsanträge entsprechend abgearbeitet. Das heißt, die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden beschlossen. Hierbei ging es um verschiedene Dinge, die ich an dieser Stelle, damit die nachfolgenden Redner das nicht tun müssen, nennen möchte. Sie kommen nicht drum herum, denn ansonsten würden das die nachfolgenden Redner tun. Ich mache es noch mit, dann ist alles weg.

In den § 5a Abs. 5a neu wurden bestimmte Vorgaben für die Abiturprüfung als eigenständige Regelung für die Schulform Gesamtschule aufgenommen.

In § 16 Abs. 3a wurde ein Satz 3 hinzugefügt. Dieser ermöglicht es dem freien Schulträger, bei vorübergehenden räumlichen Problemen an seinem Schulstandort befristet eine Außenstelle zu führen.