Die Landesregierung verfolgt mit dem Konjunkturpaket und dem Nachtragshaushalt allerdings eine andere Strategie. Wir wollen klotzen, ohne dabei zu kleckern. Deshalb wollen wir die Gelder nicht ausschließlich pauschal ausreichen, sondern auch Schwerpunkte bilden.
In mancher Meinungsäußerung in den vergangenen Tagen habe ich den leichten Unterton oder auch den offenen Vorwurf wahrgenommen, dass die Landesregierung irgendwie kommunalfeindlich eingestellt sei,
weil wir nicht die gesamten Mittel des Konjunkturpaketes pauschal überweisen wollen. Das ging nach dem Motto: Die da oben glauben wohl, sie können alles und wir kriegen nichts hin. Sogar der Vorwurf der Entmündigung der Kommunen war zu hören und zu lesen.
Ich kann Sie beruhigen. Es wird dort Pauschalen geben, wo sie sinnvoll sind, und es wird Projektlisten dort geben, wo es um Schwerpunktsetzungen geht. Insgesamt werden wir nach derzeitigem Stand 76 % der Mittel des Gesamtpaketes an die Kommunen überweisen und damit mehr tun, als vom Bund - bisher sind es 70 % - gefordert wird.
Das Konjunkturpaket II ist nicht kommunalfeindlich, weder in seinen Förderbereichen noch in seiner Umset
zung. Blicken wir doch noch einmal - die Kritik kam vor allen Dingen auch von Herrn Gallert - auf den Sinn der gesamten Veranstaltung zurück, die Sie anlässlich der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten in der letzten Sitzung selbst gelobt haben. Das Zukunftsinvestitionsgesetz soll in der Krise gesamtwirtschaftliche Effekte erzielen. Deren Sinn liegt darin, dass der Störung des volkswirtschaftlichen Gleichgewichts entgegengewirkt wird. Das Budget ist mit insgesamt 475 Millionen € allerdings nicht so hoch, dass damit alle Wünsche und Bedarfe abgedeckt werden können.
Insgesamt erfordert dies die Konzentration auf besonders erfolgversprechende Felder. Der Sinn des Gesetzes ist es nicht, das Geld wie einen warmen Landregen über die Felder und Fluren zu verteilen. Nein, die Landesregierung verfolgt stattdessen das Ziel, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II im Land so umzusetzen, dass erstens der Konjunktureinbruch für die regionale Wirtschaft abgemildert wird, indem die Nachfrage durch ein Mehr an öffentlichen Aufträgen angeregt wird. Zweitens sollen damit dauerhaft die strukturellen Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung im Land weiter verbessert werden.
Das setzt, den Linien der Landesentwicklung und der Landesplanung folgend, einen abgestimmten, an Schwerpunktaufgaben orientierten Infrastrukturausbau und demzufolge einen entsprechenden Mitteleinsatz voraus, und das manchmal eben auch über kommunale und Kreisgrenzen hinweg.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die zusätzlichen Mittel dazu beitragen, die Entwicklungschancen des Landes nach der Überwindung der unmittelbaren Krise auch mittel- und langfristig und nicht nur ganz kurzfristig und sporadisch zu verbessern.
Nicht alles lässt sich in jeder Kommune mit pauschalen Mittelzuweisungen gewährleisten. Derart aufgesplittert, wie unsere kommunale Struktur ist, würden dann nur kleinteilige und kaum nachhaltige Effekte erzielt werden. Deshalb werden wir die eine Hälfte der kommunalen Mittel projektbezogen und die andere Hälfte - das sind rund 180 Millionen € - pauschal ausreichen. Wir wollen also einen erfolgversprechenden Mix aus Pauschalen und Projekten.
Der weitaus größte Teil dieser abgestimmten Mittel - ich habe es gesagt -, nämlich 76 %, wird also den Kommunen direkt zugute kommen. Eine Entmündigung der Kommunen sehe ich darin nicht. Wenn man sieht, wofür der Anteil des Landes eingesetzt wird, dann ist festzustellen, dass das indirekt auch Investitionen für Kommunen sind. Denn wenn wir Unikliniken weiter sanieren, weiter entwickeln, dann haben die Menschen in den Kommunen, in den Regionen auch etwas davon. Wir haben nicht vor, Ministerien zu sanieren, Parkplätze zu bauen oder das Geld irgendwo in der Verwaltung hängen zu lassen.
Diskutieren wir also nicht wie eine gestresste Kleinfamilie; kaum gibt es ein bisschen Geld, streiten sich die Kinder um ihren Anteil. Das halte ich für unangemessen. Das Land muss als Ganzes vorankommen und wir sollten dafür auch gemeinsam die Verantwortung übernehmen.
Das Kabinett ist aus meiner Sicht dieser gemeinsamen Verantwortung am vergangenen Dienstag sehr gerecht geworden und hat einen Beschluss zur Verteilung der Mittel gefasst. Die Eckpunkte sind relativ einfach nachzuvollziehen: Ein Viertel der Gelder fließt in Projekte des Landes. Dafür muss das Land auch die komplette Kofinanzierung übernehmen. Drei Viertel der Mittel fließen in die Kommunen. Von diesen drei Vierteln für die Kommunen wird ungefähr die Hälfte pauschal ausgereicht und die andere Hälfte fließt in kommunale Projekte. Ich denke, dass man das behalten und von der Struktur her auch nachvollziehen kann.
In Kürze werden Sie als Haushaltsgesetzgeber sich mit diesem Paket befassen. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt in vollem Umfang im Nachtragshaushalt, und zwar die gesamten 475 Millionen €, jeweils zur Hälfte als Baransatz für das Jahr 2009 und als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2010. Dieses Verfahren erleichtert die Mittelbewirtschaftung erheblich.
Eine komplette Veranschlagung im Einzelplan 13 mit vollständiger gegenseitiger Deckungsfähigkeit wird die größtmögliche Flexibilität beim Mittelabfluss sicherstellen. Bis dahin werden Ihnen die Übersicht über die konkrete Mittelverteilung und notwendige Projektlisten in aktueller Fassung vorliegen.
Noch ein Hinweis an alle Ministerkolleginnen und -kollegen: Wer die Mittel nicht zügig ausgibt, wird sich im Laufe des Verfahrens und seiner Kontrolle steter und berechtigter Kritik ausgesetzt sehen. Wir haben das in den letzten Tagen schon gemerkt. Umschichtungen zwischen den Förderschwerpunkten wären die Folge. Wir haben uns aber abgesprochen, dass die ständige Befassung im Kabinett sicherstellen wird, dass die Mittel abfließen und dass die Projektlisten aktualisiert vorliegen. Ich glaube, dass der Streit zwischen den Ebenen im Land dann auch nachlassen wird.
Frau Fischer, ich muss an dieser Stelle etwas gerade rücken: Der Kollege Olbertz und die Kollegin Kuppe sind bei ihren bisherigen Projektüberlegungen im Plan.
Richtig ist - das weiß ich nicht nur von Frau Fischer; ich war am Dienstag in beiden Regierungsfraktionen; da sollten wir mal ehrlich sein -: Es gibt aufgrund der Haushaltsreste aus dem Jahr 2008 erhebliche Unsicherheiten, ob diese Mittel, und nicht nur diese Mittel, in diesem Jahr schnell bei den Empfängern ankommen werden. - Ich hoffe, ich war diplomatisch genug.
Deswegen sage ich: Darüber zu reden ist sinnvoll. Die Unterscheidung zwischen Regierungskoalition und Opposition kann man an dieser Stelle aufheben. Ich glaube, das treibt alle um. Insofern dürfte das jetzt eigentlich nur noch ungeteilte Zustimmung finden.
Meine Damen und Herren! Ich will nicht weiter ins Detail gehen, ich will Ihnen aber sagen, dass wir Ihnen heute Nachmittag noch Material in die Postfächer legen werden, in dem wir die Strukturen des Konjunkturprogramms erläutern. Ich will aber wenigstens die großen Bereiche noch kurz erwähnen:
Es gibt eine Investitionspauschale von 50 Millionen € für die Kommunen, sprich für die Gemeinden, also für die Dörfer und Städte. Es gab Überlegungen, die Landkreise einzubeziehen. Das Kabinett hat sich aber am Dienstag darauf verständigt, nur die Dörfer und Städte zu beteiligen. Diese Mittel werden pro Kopf ausgereicht, das er
gibt einen Pro-Kopf-Betrag von ungefähr 20 €, 21 €. Wir wollen diese Festlegungen noch einmal überprüfen, auch daraufhin, wie die Ausreichung passiert; es muss ja schnell gehen.
Ein Problem haben wir dabei: Wir müssen diese 50 Millionen € wie alle anderen ausgereichten Mittel in Bildungsausgaben und Infrastrukturausgaben unterteilen. Nun muss ich kein Prophet sein, um zu wissen, dass viele Dörfer aufgrund der kleinteiligen Struktur in Sachsen-Anhalt keine Bildungseinrichtung mehr haben. Das heißt, wir werden im Verlauf der Mittelausreichung bzw. der Projektumsetzung erleben, dass bei diesen Mitteln in Höhe von 50 Millionen € das Verhältnis von 65 : 35 nicht eingehalten wird. Wir werden aber schauen, dass so viel wie möglich davon in den Strukturen verbleibt.
Das heißt dann aber auch, dass dieser Anteil über die Landesprogramme mit erbracht werden muss. Das heißt, wir müssen von Landesinfrastrukturmaßnahmen in Bildungsstrukturmaßnahmen umschichten, damit wir, die dem Bund vierteljährlich Bericht erstatten müssen, bei der Gesamtabrechnung selbst das Verhältnis von 65 : 35 hinbekommen.
Den weiteren Vorgaben des Gesetzes folgend, haben wir für landesbezogene Projekte zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur rund 10 Millionen € veranschlagt. Unter den Projekten ist zum Beispiel die Landesschule Schulpforta. Für die energetische Sanierung von Hochschulen sind 44 Millionen € vorgesehen. Angemeldet ist seitens des Innenministeriums auch die Komplettsanierung der Fachhochschule in Aschersleben. Dazu wird es aber noch Diskussionen und Gesprächsrunden zwischen dem MK und dem MI geben, also zwischen denen, die diese Hochschulmittel bewirtschaften. 37 Millionen € stehen im Bereich der Forschung für Anschaffungen zur Verfügung. Das gesamte Paket hat ein Volumen von 92 Millionen €.
Die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur belaufen sich bei kommunalbezogenen Projekten auf insgesamt 223 Millionen €. Davon sind 30 Millionen € für die Verbesserung der frühkindlichen Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. Frau Dr. Kuppe wird dazu sicherlich im Ausschuss noch erläuternde Hinweise geben; denn diese Mittel sollen nach einem vereinfachten Verfahren, nach mit den Trägern und dem Ausschuss abgestimmten Listen vergeben werden. Das ist einfacher, als es vielleicht bisher den Anschein hatte. Über 20 Millionen € stimmen Sie heute ab.
Für die Schulinfrastruktur inklusive des Sportstättenbaus sind Mittel in Höhe von 153 Millionen € vorgesehen. Das sind also zweimal 60 Millionen €, eine Substanz, die etwas neuer ist. Sie haben bisher auch in Ihrem Antrag einmal 60 Millionen €. Ich glaube, wir haben damit insgesamt Mittel in Höhe von 350 Millionen € für Schulbau und für Schulsanierung zur Verfügung.
Selbstverständlich ist unsere Pflicht erst dann erfüllt, wenn diese Mittel auch umgesetzt wurden. Ich denke, wir werden das gemeinsam hinbekommen. Ich denke auch, dass sich die Bildung nach diesen Investitionen wesentlich verbessert wird darstellen können, weil es nicht nur um die inhaltliche Frage geht, sondern auch um die Frage, in welchem Umfeld man Bildung vermitteln kann.
Für die Sanierung von kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen der Weiterbildung sind Mittel in Höhe von 39 Millionen € eingeplant. Dahinter verbergen sich die
Ich habe mit Herrn Professor Olbertz gesprochen. Er führt schon seit Wochen Gespräche mit den Trägern der Musikschulen und der Volkshochschulen. Für die Musikschulen gibt es bereits eine abgestimmte Liste. Dort wird projektbezogen ausgereicht. Das wird in den nächsten Tagen konkretisiert. Es kann also bald losgehen. Bei den Volkshochschulen plant er - das halte ich für sehr vernünftig - eine pauschal ausgerichtete Mittelüberweisung. Aber das zu konkretisieren ist dann auch Aufgabe der Fachministerien.
Ich wollte nur anhand dieses Beispiels zeigen, dass ich fest davon ausgehe, dass die Landesregierung als Ganzes dafür sorgen wird, dass diese Mittel dort ankommen und schnell dort ankommen, wo sie hin sollen.
- Sie sind alle so ergriffen von den Informationen. Ich sehe Ihnen das schon richtig an. Aber das ist auch okay. Deswegen war die Rede auch als Informationsvortrag angelegt.
Wir werden im Rahmen der Kultur natürlich auch die Lutherdekade und Museen bei ihrer weiteren Arbeit unterstützen.
Kommen wir zum Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ bei den kommunal bezogenen Projekten. Ich habe Bauminister Daehre am Dienstag ein Baupaket - so will ich es einmal nennen - mit einem Volumen von 377 Millionen € zusammengestellt und dieses öffentlich vorgestellt. Das liegt außerhalb des Konjunkturprogramms. Aber wenn man die Beträge sieht, dann kann man sich ungefähr vorstellen, wo man das Konjunkturpaket vom Volumen her einordnen muss. Es ist wichtig, zusätzliches Geld zu bekommen - wir sollten dafür dankbar sein -, aber es löst nicht all unsere Probleme.
Dabei ist es wichtig, intelligente Verknüpfungen und Erweiterungen festgestellter Bedarfe dann auch umzusetzen.
Weitere 25 Millionen € werden im Konjunkturprogramm für Maßnahmen des Städtebaus Ost und im Bereich der Aufwertung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt, 15 Millionen € für ländliche Infrastruktur. Stichworte wie „ländlicher Wegebau“ oder „Dorferneuerung“ seien hier genannt. Kollegin Wernicke arbeitet uns gerade Listen zu, die diese Pauschalen konkret untersetzen. Wie sie das dann machen wird, ob sie konkrete Projekte abarbeitet oder manches verteilt, das wird sie selbst vorschlagen.
Unter die förderfähigen Lärmschutzmaßnahmen im kommunalen Straßenbau fallen übrigens nicht nur Lärmschutzwände, sondern auch der oft zitierte Flüsterasphalt. Dafür sind Mittel in Höhe von 23 Millionen € vorgesehen.
Über die Frage, wie diese Mittel dann ausgereicht werden, wird Kollege Daehre dem Kabinett und auch dem Parlament, so denke ich, sehr zügig berichten.