Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Vielen Dank, Herr Schrader. - Jetzt könnte noch einmal Herr Stadelmann sprechen. - Er verzichtet. Dann kommen wir gleich zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile Herrn Lüderitz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen liest sich - das hat Kollege Schrader eben schon gesagt - nicht schlecht. Ich persönlich würde es sehr begrüßen, wenn er sich nicht nur explizit auf die Landschaftspflegeverbände - darauf komme ich gleich zu sprechen -, sondern auch auf die Naturschutzverbände beziehen würde.

Außerdem wäre es zu begrüßen, wenn er sich vor allem, wie es Kollege Stadelmann gesagt hat, auf den Dialog bezieht. Das heißt, dass man die Anregungen und Bemerkungen der Naturschutzverbände aufnimmt und akzeptiert und dass sie bei bestimmten Entscheidungen der Landesregierung Berücksichtigung finden.

Minister Daehre ist zwar gerade nicht anwesend. Ich würde den Vorschlag gutheißen, darüber im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr aus der Sicht der in § 60 genannten Verbände, also der Naturschutzverbände, die zu beteiligen sind, zu beraten und zu besprechen, wie es gelingt, mit ihnen in einen durchaus offenen Dialog zu treten.

Ich komme nicht umhin zu sagen, dass in dem Antrag doch ein gewisser Schaufenstereffekt enthalten ist. Was den Punkt 4, die Ausreichung von Mitteln mit der Zielstellung langfristiger vertraglicher Beziehungen angeht, hätten wir durchaus einen Schritt weiter sein können.

In der letzten Haushaltsberatung, Herr Stadelmann, hatten wir dieses Thema explizit angesprochen, um eine VE für die Naturschutzverbände zu erreichen. Es würde eine erhebliche Planungssicherheit für die Verbände bedeuten, wenn wir in dieser Richtung - im Rahmen der Anhörung haben sie es explizit angesprochen - auch in Vorbereitung des nächsten Doppelhaushaltes weiter vorankommen. Das würde mich durchaus freuen und ich würde sehr dafür plädieren.

Zur Landschaftspflege: Ich selbst bin sehr stark in den Landschaftspflegeverband Harz involviert und habe, was diese Probleme betrifft, durchaus mehrfach dazu im Umweltausschuss Anfragen gestellt bzw. auch Hinweise gegeben. Ich begrüße es außerordentlich, dass sie mit aufgenommen werden, und hoffe, dass sie künftig eine Grundausstattung erhalten; denn sie sind unverzichtbar für die Naturschutzarbeit, die in den einzelnen Bereichen geleistet wird.

Wir haben hierbei in der Vergangenheit durchaus Probleme gehabt. Frau Ministerin kennt das. Die Deminimis-Regelung aus Brüssel war nicht besonders hilfreich. Wir brauchen Lösungen, um im Prozess der Landschaftspflege nicht stecken zu bleiben; denn Landschaftspflege funktioniert nur, wenn sie dauerhaft gesichert wird.

Ich möchte es von dieser Stelle aus noch einmal sagen: Der Versuch, bestimmte Dinge stärker in die kreisliche Verantwortung zu geben, würde zumindest beim Landkreis Harz auf offene Ohren treffen. Es gibt dazu schon erste Abstimmungen zwischen dem Kreistagsausschuss, der Kreisverwaltung und dem Landschaftspflegeverband. Wir befinden uns in einer recht engen Zusammenarbeit. Wir würden uns freuen, wenn das in der angekündigten Form umgesetzt wird. Wir sehen darin die Chance, die Landschaftspflege, die in den einzelnen Regionen sehr punktgenau erfolgt, auch auf andere Bereiche auszudehnen.

Herr Kollege Schrader, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie den Vertragsnaturschutz nutzen, um die Flächen wieder einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Diesbezüglich muss ich Ihnen sagen: Das sehe ich als Umweltpolitiker etwas anders. Vertragsnaturschutz heißt für mich - ich sehe das mit Blick auf den Harz - in erster Linie eine Offenhaltung der Bergwiesen. Dort werden wir eine landwirtschaftliche Nutzung oder Ähnliches nicht hinbekommen.

Ich wäre aber offen für den Vorschlag, den Vertragsnaturschutz, so wie es in bestimmten Bereichen unseres Landes schon passiert, mithilfe der landwirtschaftlichen Unternehmen durchzuführen. Das ist durchaus ein richtiger Weg, um den Vertragsnaturschutz - ich denke, das ist auch im Sinne dieses Antrags - auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen. Wir können den Vertragsnaturschutz nicht nur in Projekten auf Ein- oder Zweijahresbasis machen, sondern er muss dauerhaft für einen mittelfristigen Zeitraum organisiert werden. Ich denke, es wird nicht einfach sein, das zu durchbrechen. Ich wünsche mir eine aktive Ausschussberatung. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Ich erteile Herrn Bergmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zu später Stunde am Freitag hier angenehm ruhig. Ich freue mich, dass wir über einen solchen Umweltantrag in entsprechender Ruhe reden können, ähnlich wie das vorhin Frau Gorr sagte.

Herr Kollege Lüderitz, an einer Stelle widerspreche ich Ihnen, und zwar wenn Sie sagen, dass es sich hierbei um einen Schaufensterantrag handele. Ich sage Ihnen klar und deutlich: Schaufensteranträge stellen wir nicht. Wenn wir keinen Grund haben, einen Antrag zu stellen, dann wird auch keiner gestellt. Das ist ganz einfach.

Ich glaube aber doch, dass wir einen gewissen Grund haben, und ich will das auch kurz erläutern. Ich will nicht wiederholen, was zu den anerkannten Verbänden im Allgemeinen schon gesagt worden ist. Sie sind genug gelobt worden. Ich schließe mich diesbezüglich an.

Aber es geht uns, wie Herr Schrader es richtig erkannt hat, im Wesentlichen um die Landschaftspflegeverbände. Ich glaube, dabei hat es in der Vergangenheit durchaus Probleme gegeben. Es besteht die Notwendigkeit, aktiv zu werden. Ein Problem war, dass die Landschaftspflegeverbände auch unter der De-minimis-Regelung leiden bzw. gelitten haben. Das ist ja noch nicht 100-prozentig geklärt.

Ein anderes Problem war die Kontinuität der finanziellen Mittel. Da gab es dann auch die Beispiele. Zur Freihaltung von Trockenrasenflächen wurde ein Schafprojekt durchgeführt. Das lief aus. Die Schäfchen wurden geschlachtet. Anschließend verbuschten die Flächen wieder. - So etwas ist natürlich keine langfristige Pflege.

Wir können es uns im Natura-2000-Prozess auch nicht erlauben, auf diese Art und Weise Geld zu verbrennen. Deswegen war auch so ein bisschen die Intention, trotz der derzeitigen Haushaltslage und -führung Möglichkeiten zu suchen, wie wir Kontinuität hineinbekommen können.

Deshalb war es für mich wichtig - ich habe auch mit Frau Ministerin noch einmal darüber gesprochen -, dass wir sehen, dass die Anträge der Landschaftspflegeverbände jetzt doch auch - zum Teil zumindest - kurz vor der Bewilligung sind und dass die Landschaftspflegeverbände wissen, es geht bald weiter und es geht vernünftig weiter.

Beispielsweise stehen Anträge zum Wiesenwein-Programm und zum Rotmilan-Programm kurz vor der Bewilligung. Es ist einerseits schön, dass das so ist. Andererseits - das muss man kritisch in Richtung Verbände allgemein sagen - sind manche Anträge auch so gestellt, dass das Landesverwaltungsamt ständig Unterlagen nachfordern muss. Hier wäre es vielleicht nötig, dass sich die 13 anerkannten Verbände noch einmal gegenseitig schulen - wie auch immer -; denn dann kann auch das Landesverwaltungsamt schneller bescheiden.

Zu der von mir geforderten fachlichen Kontinuität gehört natürlich dann auch eine finanzielle Kontinuität. Deswegen danke ich Herrn Lüderitz für den Hinweis; die

Opposition ist manchmal schneller. Das gehört aber zur Lage der Dinge. Wir sind eigentlich gedanklich manchmal genauso schnell, aber ein bisschen gehemmt, wissen Sie.

Zu den Verpflichtungsermächtigungen. Ich möchte das gern aufgreifen. So etwas gehört sicherlich in den Einzelplan 15 mit hinein. Ich könnte mir auch noch andere Möglichkeiten vorstellen, wie wir zu einer langfristigen kontinuierlichen Finanzierung über den Haushalt kommen können. Das müssen wir fachlich beraten.

Einen Wunsch hätte ich vielleicht auch noch. Ich will das hier einfach einmal einstreuen. Das kommt vielleicht etwas überraschend. Ich glaube, dass ich mir diesbezüglich sicherlich auch mit meinen Kollegen aus dem Sozialausschuss einig bin. Wir müssen einmal darüber nachdenken, ob wir die Verbände, die wirklich auf jeden Euro angewiesen sind, nicht von der globalen Minderausgabe freistellen. Also wir sollten in diesem Hohen Hause einmal darüber nachdenken, ob man, was die ganz wichtigen Funktionen angeht, in denen die Verbände eine ganz wichtige Aufgabe für das Land übernehmen, nicht vielleicht eine Ausnahme hinbekommen kann.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Des Weiteren bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herr Dr. Schrader, Herr Lüderitz, ich nehme das gerne auf. Wir haben kein Problem damit, auch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr darüber zu diskutieren und uns berichten zu lassen. Wir würden das mit aufnehmen. Ich denke, dann können wir zu fortgeschrittener Stunde einmal alle gemeinsam dasselbe beschließen. Das wäre auch einmal ganz schön. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bergmann. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen ab. Den Antrag auf Überweisung lassen wir fallen, denke ich; denn es eignet sich nicht für eine Überweisung. - Herr Schrader, ich fasse Ihren Antrag als Änderungsantrag dahin gehend auf, dass die Wörter „sowie Landesentwicklung und Verkehr“ eingefügt werden sollen. Da ich gehört habe, dass Sie damit offensichtlich auch einverstanden sind, stimmen wir jetzt erst einmal über diesen Änderungsantrag ab. Wer ist dafür, dass wir diese Einfügung vornehmen? - Das ist von allen so beschlossen worden.

Nun stimmen wir über den so geringfügig geänderten Antrag ab. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.

Ich rufe nun den vorletzten Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Bedarfsplanungsrichtlinien und ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1794

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1807

Ich bitte zunächst Frau Penndorf von der Fraktion DIE LINKE, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Anfang der Legislaturperiode reden wir von demografischer Entwicklung, von Demokratiechecks und von Demografiewerkstätten. Wir diskutieren schon seit geraumer Zeit über die gefühlte und tatsächliche Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten.

Es ist auch richtig, dass verschiedene Formen der Gemeindeschwester - bei uns in Sachsen-Anhalt die Mopra, also die mobile Praxisassistentin -, das Vertragsrechtsänderungsgesetz sowie die Förderung von medizinischen Versorgungszentren und anderer poliklinischer Versorgungsstrukturen wichtige Schritte hin zur Gewährleistung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen für eine immer älter werdende multimorbide und weniger mobile Bevölkerung sind.

Auch die Förderung von Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten, medizinischen Versorgungszentren und stationären Einrichtungen in Systemen der integrierten Versorgung und die Aufhebung der stringenten Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor tragen zur Verbesserung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen bei.

Trotzdem, meine Damen und Herren, sind diese Maßnahmen nicht ausreichend. Die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum stand im Fokus einer Fachkonferenz, die unsere Fraktion zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 22. Oktober 2008 in Weißenfels durchführte. Ein Schwerpunkt der Debatte dort war das Projekt der mobilen Praxisassistentin, der so genannten Gemeindeschwester, deren Einführung ein Weg zur Entlastung der Situation sein könnte.

Das Fazit aus der Sicht aller Teilnehmer der Konferenz war, dass es nicht den Königsweg, die Patentlösung gibt, sondern dass ein ganzes Bündel von Maßnahmen notwendig ist, um die Versorgung generell und besonders in den dünn besiedelten Gebieten zu gewährleisten.

Dabei geht es uns nicht nur um die abnehmende Einwohnerzahl, sondern vor allem um die Zunahme des Anteils älterer und alter Bürgerinnen und Bürgern, deren Mobilität eingeschränkt ist, deren Morbidität und deren genereller Hilfebedarf wächst. Das ist sowohl eine Herausforderung für die gesamte Landesentwicklungsplanung als auch für das Gesundheitswesen.

Die entsprechende Gestaltung der Bedarfsplanungsrichtlinien ist eben ein Schritt dabei. Wir wissen, dass die Landesregierung in der Gesundheitsministerkonferenz bereits die Initiative ergriffen hat und sich zusammen mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Berlin dafür eingesetzt hat, den Prozess der Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien durch den gemeinsamen Bundesausschuss zu beschleunigen.

Wir wollen mit unserem Antrag den Druck in diese Richtung erhöhen; denn es geht darum, die Bedarfsplanungsrichtlinien flexibler und bedarfsorientierter zu gestalten. Das bedeutet, dass die Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Versorgung, also die Arzt-Einwohner-Relation

für die einzelnen Regionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungsstruktur festgelegt werden.

Es nützt den alten und wenig mobilen Bürgerinnen nämlich nichts, wenn an einem Ort eine größere Ansammlung von Arztpraxen für die Region als bedarfsgerecht angesehen wird, die behandlungsbedürftigen Bürgerinnen aber nicht dorthin gelangen können, weil dort keine ÖPNV-Struktur vorhanden ist. Unserer Ansicht nach sollten neben den reinen Verhältniszahlen auch ökonomische, sozioökonomische und soziodemografische Daten einbezogen werden.

In den Diskussionen über den Ärztemangel wird die Argumentation der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, dass in den meisten Regionen kein Ärztemangel bestehe, immer wieder mit viel Unverständnis quittiert. Das liegt, wie wir wissen, an den Maßstäben. Wenn die Arzt-Einwohner-Relation einer bestimmten Fachrichtung nicht um mehr als 25 % unterschritten wird, ist eben laut dieser Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses noch kein Ärztemangel zu verzeichnen.

Dabei spielt es eben keine Rolle, dass vielleicht zwei, drei weitere Ärzte ihre Praxis demnächst aus Altersgründen schließen werden, dass die vorhandenen Ärzte alle an einem Ort praktizieren oder dass besonders viele Patienten vorhanden sind.

Über diese Fakten und Hintergründe soll die Landesregierung in den verschiedenen Ausschüssen informieren. Zugleich würde damit die Möglichkeit eröffnet, bereits laufende Aktivitäten bekannt zu machen und in den Ausschüssen in sachlicher Atmosphäre über weitere Möglichkeiten der Verbesserung der ärztlichen Versorgung und die Perspektiven in Sachsen-Anhalt zu beraten.

Da die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden in ihrem Bericht vom 11. März 2008 all diese Probleme schon angesprochen hat und darauf verweist, dass der gemeinsame Bundesausschuss die ermittelten Verhältniszahlen anzupassen oder neue Verhältniszahlen festzulegen hat, wenn dies zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung erforderlich ist, erwarten wir, dass dies auch baldmöglichst geschieht.