Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Da die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden in ihrem Bericht vom 11. März 2008 all diese Probleme schon angesprochen hat und darauf verweist, dass der gemeinsame Bundesausschuss die ermittelten Verhältniszahlen anzupassen oder neue Verhältniszahlen festzulegen hat, wenn dies zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung erforderlich ist, erwarten wir, dass dies auch baldmöglichst geschieht.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund, dass wir in Sachsen-Anhalt durch die Kreisgebietsreform noch größere Landkreise haben und sich das Problem dadurch noch weiter verschärft, brisant.

Deshalb ist bei den Bedarfsplanungsrichtlinien eine kleinräumige Planung wichtig. Wie ich meine, sollten vor allem die Verhältniszahlen für die Arztgruppen der Hausärzte/Hausärztinnen durch den gemeinsamen Bundesausschuss zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung neu festgelegt werden. Ich weiß, dass die Bedarfsplanungsrichtlinie Sache des Bundes ist. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir auch auf Landesebene etwas tun müssen. Über das Wie und Was sollten wir im Ausschuss beraten.

Mit dem Beschluss der 81. Gesundheitsministerkonferenz im Juli 2008 wurde die Bundesregierung auf Initiative von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und SachsenAnhalt gebeten, beim gemeinsamen Bundesausschuss auf eine Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien hinzuarbeiten. Damit die Initiative nicht ins Stocken gerät, haben wir diesen Antrag gestellt.

Wir möchten wissen: Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz? Welche landesspezifischen Möglichkeiten gibt es, Maßstäbe und Kriterien für eine kleinräumige, bedarfsorientierte vertragsärztliche Versorgung zu sichern? - Wichtig sind hierbei aus unserer Sicht die Darstellung der Versorgungssituation in den Kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt und die Darlegung der in den gegenwärtigen Bedarfsplanungsrichtlinien enthaltenen Hemmnisse für eine bedarfsgerechte Versorgung. Es wäre schon interessant, darüber zu beraten, wie die Landespolitik Kommunen bei der Ansiedlung von Ärzten und bei der Gestaltung eines anziehenden Lebensumfelds unterstützen kann.

Auch die Möglichkeiten der Raumordnungspolitik sollten in die Überlegungen zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung einbezogen werden. Wir gehen zum Beispiel in unseren Thesen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, die wir auf der Weißenfelser Konferenz zur Diskussion stellten, davon aus, dass in den grundzentralen Versorgungsräumen ein Hausarzt pro 1 475 Einwohner zur Verfügung stehen und die Fahrzeit dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht länger als 30 Minuten dauern sollte. Das entspricht in etwa der Verhältniszahl in dünn besiedelten Regionen nach den jetzt noch geltenden Bedarfsplanungsrichtlinien. Das würde eigentlich bedeuten, dass in jedem grundzentralen Versorgungsraum jeweils sieben Hausärzte praktizieren müssten. Fachärzte sollten in den jeweiligen Mittelzentren erreichbar sein.

Das sind sicher anspruchsvolle Zielsetzungen. Voraussetzung für ihre Erfüllung ist neben den Bedingungen vor Ort aber auch, dass ausreichend Ärzte ausgebildet werden und für die praktische Tätigkeit in der Niederlassung bereitstehen. Auch diesbezüglich gibt es sicher großen Beratungsbedarf.

Nun zu dem Änderungsantrag von CDU und SPD. Da in unserem Antrag die Reihe der Themen zur Berichterstattung nicht abschließend aufgeführt ist, haben wir kein Problem damit, die Ergänzungen aufzunehmen. Wichtig ist für uns, dass dieses komplexe Thema in der notwendigen Breite und Sachlichkeit in Sachsen-Anhalt diskutiert wird. Dabei kann das eine oder andere Thema, das in dieser Reihe nicht aufgeführt ist, trotzdem in den Ausschüssen diskutiert werden. Das Gleiche gilt für die Erweiterung der Reihe der Ausschüsse. Wenn Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, dann die Zustimmung zu unserem Antrag leichter fällt, geht das natürlich in Ordnung.

Aus diesen Gründen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und um Überweisung in die Ausschüsse für Soziales, für Wirtschaft, für Bildung und Kultur, für Inneres und natürlich in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Penndorf. - Nun erteile ich Frau Ministerin Kuppe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen

Raum, betrachtet die Landesregierung schon seit Langem mit Aufmerksamkeit. So sind im Übrigen auch im Koalitionsvertrag die Förderung und Unterstützung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, wie auch die Schaffung von medizinischen Versorgungszentren und die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung als wichtiges Politikfeld festgelegt worden.

Die Gründe für die Probleme im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung sind allen bekannt. Frau Penndorf, Sie haben auch noch einmal darauf hingewiesen. Sie liegen und lagen vor allem in der demografischen Entwicklung und in der Vergütung. Gerade Letzteres hat für junge Ärztinnen und Ärzte westlich von SachsenAnhalt gelegene Gebiete attraktiver für eine Niederlassung erscheinen lassen als Niederlassungen in Ostdeutschland.

Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die Grundlagen für mehr Flexibilität und für ein insbesondere aus der Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt besseres Honorarsystem gelegt worden. Bekanntlich fließt hier der Vertragsärzteschaft im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2007 ein zusätzlicher dreistelliger Millionenbetrag zu. Auch deshalb sind die aktuellen Bestrebungen von Bayern, genau diese Verbesserung im System wieder zurückzufahren, die Uhr wirklich zurückzustellen, absolut abzulehnen. Ich hoffe, ich habe dabei auch Ihre Unterstützung.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich gehe davon aus, dass die Honorarreform, auch wenn noch keine 100 % Angleichung an die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in den alten Bundesländern erreicht wird, eine erhebliche Entspannung bedeutet und die Attraktivität einer Niederlassung hier im Land damit tatsächlich erheblich gesteigert werden kann.

Das geltende Vertragsarztrecht hat die Verantwortung für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen. Allerdings - das sage ich ausdrücklich an dieser Stelle - ist die gesundheitliche Versorgung im Land natürlich auch Aufgabe des Landes. Deshalb ist es schon seit Langem unser Bestreben, die Verantwortlichen - das sind eben an erster Stelle die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen-Anhalt, aber eben auch die Krankenkassen - bei ihren Bemühungen um die Sicherstellung der Versorgung zu unterstützen.

Aus diesem Grund sind im letzten Jahr auf der 4. Landesgesundheitskonferenz die Gesundheitsziele des Landes um ein Versorgungsziel ergänzt worden, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit medizinischen Leistungen demografiefest zu machen. Ziel ist es, neue Ansätze sektorenübergreifender und interdisziplinär fachübergreifender Versorgung im Sinne von integrierten Versorgungsstrukturen im Land zu entwickeln und zu etablieren.

Dieses Versorgungsziel des Landes steht auch im Zusammenhang mit dem Projekt „Transage“ - Transformation von Versorgung für eine alternde Gesellschaft; das ist der lange Titel dieses Projekts. Das ist ein Wettbewerbsbeitrag zum Wettbewerb „Gesundheitsregionen der Zukunft - Fortschritt durch Forschung und Innovation“, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung im vergangenen Jahr ausgelobt hat.

Inhaltlich geht es bei unserem Projekt Transage in Sachsen-Anhalt darum, die Versorgungsstrukturen in demografisch schrumpfenden Regionen so zu verändern, dass eine Versorgung entsprechend den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten zu wettbewerbsfähigen Kosten auch in Zukunft gesichert wird. Dabei stehen die Vermeidung von chronischen Erkrankungen und eine geeignete flächendeckende Versorgung von Volkskrankheiten des Alters im Mittelpunkt.

Eine alternde Bevölkerung mit steigender Leistungsnachfrage erfordert eine Vernetzung der sektoralen Kompetenzen durch eine innovative Veränderung und Anpassung der Versorgungsstrukturen. Zentraler Ansatz dieser Veränderung ist die Transformation vorhandener struktureller Einheiten.

Dazu sollen als besondere Innovationen in SachsenAnhalt modellhaft virtuelle Versorgungszentren in ländlichen Regionen geschaffen werden. In diesen virtuellen Versorgungszentren werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachbereiche, Krankenhäuser und andere Partner in vernetzten Strukturen zusammenarbeiten und unter gezielter Nutzung telemedizinischer Möglichkeiten die notwendigen Dienstleistungen für bestimmte Alterserkrankungen, zum Beispiel Schlaganfall, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Darmkrebs, in verbesserter Qualität erbringen. Die Mitglieder des Sozialausschusses waren ja zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Frau Penndorf, Ihre Fraktionskollegin Frau Dirlich war dabei und wird sicherlich berichtet haben.

Wir haben uns vom Ministerium aus auch angesichts der Versorgungslage älterer Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum dafür eingesetzt, dass wir in SachsenAnhalt ein eigenständiges Modell der Gemeindeschwester, „AGnES“, etablieren. Das ist gemeinsam mit der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung gelungen. Der Einsatz der arztentlastenden Assistentin erfolgt in drohend unterversorgten Modellregionen.

Dieses Projekt wird gut angenommen, und zwar von beiden Seiten, einmal vonseiten der Patientinnen und Patienten, aber auch von der ärztlichen Seite her. Wenn es jetzt - das ist hoffentlich bald der Fall - auf Bundesebene gelingt, in der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen die notwendigen Beschlüsse zur Vergütung dieser delegierbaren Leistungen zu fassen, dann hat dieses Modell bundesweit Aufnahme in die Regelversorgung gefunden.

Ich will kurz auf das System der Bedarfsplanung eingehen. Frau Penndorf, Sie haben das ausführlich dargestellt. - In der Tat sehe ich an dieser Stelle großen Verbesserungsbedarf. Deswegen haben wir dieses Thema von Sachsen-Anhalt aus im vergangenen Jahr bei der Gesundheitsministerkonferenz angemeldet und zur Diskussion gestellt. Auf unseren Antrag hin ist dann beschlossen worden, die Bundesregierung zu bitten, darauf hinzuwirken, dass die Bedarfsplanungsrichtlinien kleinräumiger und bedarfsorientiert überarbeitet werden.

In einem gemeinsamen Brief, den ich mit meiner Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern verfasst habe, haben wir das Bundesgesundheitsministerium noch einmal mit diesem Anliegen konfrontiert und um eine Lösung gebeten. Nach Einschätzung des BMG soll allerdings zunächst das seit Juni 2008 in Kraft befindliche Steuerungsinstrument des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in seiner praktischen Anwendung beobachtet und in seiner Wirksamkeit ausgewertet werden. Ich hoffe, dass wir die Auswertung bald erhalten, um dann wei

tere konkrete Schritte folgen zu lassen. Sie sehen, dass wir dieses Thema weit oben auf der politischen Agenda haben.

(Herr Tullner, CDU: Das ist gut!)

Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, Sie haben in Ihrem Antrag die Berichterstattung in verschiedenen Ausschüssen und zu verschiedenen Versorgungsebenen vorgesehen. Ich halte eine Diskussion in einem breiten Umfang, die wirklich auch Partner und Ebenen umfasst, bei denen man nicht primär an die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung denkt, für dringend notwendig.

Um die Thematik allerdings noch breiter diskutieren zu können, halte ich es für sinnvoll, auch die Möglichkeiten der Entlastung von Ärztinnen und Ärzten, zum Beispiel durch die weitere Übertragung ärztlicher Hilfeleistungen, in die Erörterung einzubeziehen. Außerdem sollte die ärztliche Ausbildung selbst, nämlich die Möglichkeit, über die Ausbildung und Weiterbildung mehr Mediziner und Medizinerinnen für die Allgemeinmedizin zu begeistern, mit in den Blick genommen werden.

Insoweit bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen; denn dieser bezieht den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr unter raumordnerischen Gesichtspunkten ein. Das halte ich im Hinblick auf die Frage der Sicherstellung für durchaus sinnvoll. Deswegen bitte ich darum, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Wir hören nun die Beiträge der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kurze. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land hat sich das Hohe Haus in dieser Wahlperiode bereits mehrfach mit der Situation der ärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt beschäftigt.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang unter anderem an den Vorstoß der Regierungsfraktionen zu einem Stipendienprogramm für Medizinstudentinnen und Medizinstudenten in Sachsen-Anhalt, das mit der Verpflichtung verbunden ist, eine ärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt aufzunehmen. Hinzu kam ein Antrag, der im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „AGnES“ gestellt wurde. Außerdem wurde ein Antrag mit dem Ziel gestellt, Ärzte im Land zu halten.

Des Weiteren gab es etliche mündliche und schriftliche Kleine Anfragen, die sich mit dieser Problematik befassen.

All diese Initiativen sind von der Sorge um die ärztliche Versorgung im Land geprägt. Obwohl ich sagen muss, dass wir immer noch auf die Umsetzung des Stipendienprogramms warten, denke ich, dass mit diesen soeben genannten Anträgen bereits versucht wurde, dieses besondere und schwierige Thema im Land anzupacken.

Die Sachsen ziehen in der Frage der Stipendien wieder einmal an uns vorbei. Ich hoffe, dass das Sozialministe

rium und das Kultusministerium in der Diskussion darüber endlich zum Ende kommen und dass es uns auch in Sachsen-Anhalt möglich ist, ein derartiges Stipendium in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder mit anderen Partnern ins Leben zu rufen. Denn ich denke, wenn es woanders möglich ist, dann müsste es auch bei uns möglich sein.

Verfassungsrechtliche Bedenken - das haben wir in diesem Hohen Haus bereits häufiger gehört - gibt es zu den unterschiedlichsten Themen. Gleichwohl sollten wir nicht nur Bedenken vor uns hertragen, sondern wir sollten versuchen, diese Bedenken aufzulösen und entsprechend mit Handlungen zu unterlegen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU hat stets hervorgehoben, dass wir eine leistungsfähige und wohnortnahe ärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt benötigen. Ein Mangel an Ärzten muss unbedingt verhindert werden. Frau Penndorf hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die gefühlte Ärztenot und die realistischen Zahlen immer wieder aufeinandertreffen und wir uns deshalb in einem sehr schwierigen Fahrwasser befinden.

Es muss uns gelingen, die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, in der Zukunft besser zu gestalten. Auch die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD für diese Wahlperiode enthält ähnliche Aussagen. Nehmen Sie uns ab, dass wir ernsthaft versuchen, gemeinsam mit den Partnern an diesem Problem zu arbeiten.

Natürlich wissen wir alle, dass unsere Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich begrenzt sind. Primär liegt die Verantwortung bei denjenigen, die für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung verantwortlich sind. Gleichwohl hat die Politik die Chance, durch die Schaffung oder die Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen hierbei fördernd tätig zu sein.

Meine Vorrednerin Frau Ministerin Dr. Kuppe hat die Maßnahmen, die bereits seitens der Landesregierung in Angriff genommen worden sind, genannt, sodass ich diesen Katalog angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht noch einmal vortragen möchte und somit darauf verzichte.

(Zustimmung von Herrn Gürth, CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach all dem wird es Sie nicht überraschen, dass wir die Intention des Antrages der LINKEN grundsätzlich unterstützen. Angesichts des Umstandes, dass deren Antrag aus unserer Sicht an zwei Stellen der Konkretisierung bedarf, haben die Regierungsfraktionen diese in den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag aufgenommen.

(Frau Bull, DIE LINKE: Wir leiden jedes Mal mit!)

- Ich leide mit, Frau Bull, das sehen Sie ja. - Vor diesem Hintergrund denke ich, dass auch die Antragstellerin - vielleicht klappt es ja - unserem Änderungsantrag zuzustimmen vermag.

(Frau Bull, DIE LINKE: Diesbezüglich sind wir großzügig!)

Namens der CDU-Fraktion bitte ich um die Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. - Vielen Dank.