Gerlinde Kuppe
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Paschke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 5. November 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt am 12. November 2009, ist § 13 des Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt mit Inkrafttreten ab 1. Januar 2010 klargestellt worden. Danach gelten für Kostenbeiträge, die für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflege zu entrichten sind, die aktuellen Regelungen des § 90 SGB VIII. Als Kriterien können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden.
Das Landesverwaltungsamt hat auf Veranlassung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern bereits im
September 2009 eine Rundverfügung an die Landkreise und kreisfreien Städte herausgegeben. Danach wird die Rechtsauffassung vertreten, dass im Wege der Auslegung und im Hinblick auf die Änderung des KiFöG durch das Zweite Funktionalreformgesetz bereits aktuell die oben genannten Kriterien zugrunde zu legen sind.
Mit der Rundverfügung sind die Landkreise gebeten worden, ihren jeweils nachgeordneten Bereich in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. Die Landesregierung hat also frühzeitig über die anstehende Änderung des § 13 KiFöG und ihre Rechtsauffassung über die umgehende Anwendung dieser Kriterien informiert. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Landkreise nicht nach dieser Rundverfügung verfahren würden.
Wir haben im Landkreis Stendal nachgefragt. Dort ist uns zur Antwort gegeben worden, dass Ende September 2009 das Jugendamt die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises über die Rundverfügung in Kenntnis gesetzt hat und dass seit Mitte Oktober 2009 das Rechts- und Kommunalaufsichtsamt auch so verfährt, nämlich entsprechende Satzungen von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die auf der Grundlage des neuen Wortlautes verfasst worden sind, nicht mehr beanstandet. Das ist die aktuelle Auskunft, die wir erhalten haben.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzent
wurf werden zwei wichtige Ziele verfolgt: Zum einen soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur staatlichen Anerkennung von Bachelorabschlüssen im Bereich der sozialen Arbeit geschaffen werden. Zum anderen soll mit diesem Gesetzentwurf die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Sachsen-Anhalt erfolgen.
Die Hochschulen unseres Landes haben ihre Studiengänge in den Fachrichtungen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik entsprechend dem Bologna-Prozess und der hierzu von der Kultusministerkonferenz gefassten Beschlüsse von Diplom- auf Bachelorabschlüsse umgestellt. Damit stellte sich die Frage nach der staatlichen Anerkennung dieser Abschlüsse, um denjenigen, die diesen Abschluss erworben haben, den Zugang zu reglementierten Berufen zu ermöglichen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf in der Zukunft abzusichern.
Übergangsweise wurde bisher im Wege analoger Anwendung der bisherigen Rechtsgrundlage die staatliche Anerkennung für diese Abschlüsse erteilt. Die nun angestrebte Gesetzesänderung, besonders § 1 betreffend, schafft eine klare und eindeutige Gesetzeslage und gibt damit mehr Anwendungs- und Rechtssicherheit.
Außerdem soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die staatliche Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik gesetzlich geregelt und die bereits genannte EU-Richtlinie in Landesrecht umgesetzt werden. Damit wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die bisherige Praxis der direkten Anwendung der einschlägigen EU-Richtlinie ablösen wird.
Meine geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Eingangs will ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet hat und das hierfür notwendige Ratifikationsgesetz in diesem Jahr in Kraft getreten ist.
Ein wichtiger Aspekt dieser Konvention ist die Herstellung der Barrierefreiheit mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der barrierefreie Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung, zu Information und Kommunikation ist eine zentrale Forderung dieser Konvention.
Dabei liegt der Konvention die Überzeugung zugrunde, dass Behinderungen aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Art und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entstehen, die sie an der vollen und letztlich tatsächlich gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Die in der Konvention genannten Forderungen zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung werden in Deutschland von Bund und Ländern unterstützt und sind der Gegenstand weitreichender Regelungen, angefangen vom Grundgesetz über die Landesverfassungen bis hin zu zahlreichen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen, die diese Regelungen erfassen. Vor dem Hintergrund der Konvention müssen
aber auch diese gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden.
Gesetze und Vorschriften sind aber auch nur die eine Seite der Medaille. Das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung ist die andere. Die UN-Konvention misst den bewusstseinsbildenden Maßnahmen eine ganz besondere Bedeutung für die Inklusion von Menschen mit Behinderung bei.
Nach meinem Eindruck hat auch beispielsweise die Beschäftigung des Sozialausschusses und der anderen Fachausschüsse mit der Barrierefreiheit in der Landesverwaltung zu einer erheblichen Bewusstseinsbildung beigetragen. Die wiederholte Befassung mit dieser Thematik spiegelt zugleich auch die zahlreichen Fassetten der Barrierefreiheit und auch die Herausforderungen nicht nur, aber auch für die öffentliche Verwaltung wider.
An dieser Stelle will ich mich auch ausdrücklich bei den Mitgliedern des Sozialausschusses für die intensive und die ernsthafte Befassung mit dieser Thematik bedanken.
Grundlegend für die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, über die heute abgestimmt werden soll, ist die Überzeugung, dass die Herstellung der Barrierefreiheit einen fortwährenden Prozess darstellt, der Schritt halten muss mit der technischen, der gesellschaftlichen und der kulturellen Entwicklung und auch mit dem sich verändernden Verständnis von Teilhabe, von Integration und Inklusion und der insbesondere von solchen Maßnahmen getragen wird wie der kontinuierlichen Erhebung des Umsetzungsstandes, der kontinuierlichen Entwicklung und auch Fortschreibung von Maßnahmenplänen zur schrittweisen Herstellung von Barrierefreiheit in den verschiedenen Lebensbereichen und der Unterstützung der vorgenannten Prozesse durch das beständige Bewusstmachen und durch das Wachhalten dieses Themas.
Auf die Nennung konkreter Umsetzungsfristen wurde in der Beschlussempfehlung verzichtet, um die Konsensfähigkeit und die Offenheit der Prozesse für die technische und gesellschaftliche Entwicklung nicht zu gefährden, sondern diese Prozesse eher zu befördern.
Meine Damen und Herren! In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist in Deutschland nicht nur das Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit gewachsen; es sind auch erhebliche Anstrengungen zur Herstellung der Barrierefreiheit unternommen worden. Obwohl wir noch längst nicht am Ziel sind, muss aber immer wieder darauf hingewiesen werden, dass schon eine ganze Menge passiert ist. Dabei wird auch zunehmend den Sinnesbehinderungen Rechnung getragen, die am Anfang gar nicht im Fokus waren, sondern - es wurde schon erwähnt - eher die Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen betrachtet wurden.
Neben der Gestaltung des öffentlichen Raums kommt in einer Wissens- und Informationsgesellschaft der barrierefreien Gestaltung von Hilfsmitteln der Kommunikation und der Information, in diesem Zusammenhang insbesondere der barrierefreien Gestaltung des Internets, eine herausragende Bedeutung zu.
Meine Damen und Herren! Ich will auch noch darauf hinweisen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit von großem Nutzen für die Gesellschaft insgesamt ist. Eine barrierefrei gestaltete Umwelt - wir wissen das - ist sowohl für die Menschen mit Behinderung als auch für Familien mit Kleinkindern, für Seniorinnen und Senioren,
für Schwangere, ja letztlich für alle Menschen nutzbar und leichter zugänglich.
Auch mit dem Blick auf den demografischen Wandel kommt Investitionen in eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Schrumpfung und der Alterung der Bevölkerung kann es in Zukunft nicht mehr in erster Linie um den weiteren Ausbau infrastruktureller Einrichtungen gehen; die Anstrengungen müssen vielmehr der qualitativen Verbesserung und der Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur durch die Gesellschaft von morgen gelten. Das ist individuell, aber auch volkswirtschaftlich sinnvoll und muss ermöglicht werden.
Die vorläufige Beschlussempfehlung ist ein ehrgeiziges Unterfangen. Die hierin genannten Maßnahmenpläne sollen zügig in Angriff genommen werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist ein breites Bündnis sowohl der staatlichen als auch der privat und anderweitig zu beteiligenden Akteurinnen und Akteure notwendig. So sind im Vorfeld der Erstellung von konkreten Maßnahmenplänen die Forderungen und die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung und deren Organisationen bzw. Interessenvertretungen unbedingt mit einzubeziehen und dann auch zu berücksichtigen.
Zur Erstellung der Maßnahmenpläne soll aber auch externer Sachverstand, beispielsweise der Universitäten und der Fachhochschulen unseres Landes, aber auch der Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaften mit eingebunden werden. Ich halte solche mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gemeinsam zu beschreitende Wege des konzeptionellen Denkens und des daraus abgeleiteten Handelns, die letztlich in konkrete Maßnahmenpläne münden werden, für sinnvoll und für zielführend. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Wir alle wissen, dass es zur Begleitung und zur Unterstützung von Menschen in persönlichen, in familiären und in sozialen Problemlagen ebenso wie im Bereich der gesundheitlichen Prävention und des Verbraucherschutzes, aber auch in anderen Lebensbereichen eines Netzes an qualifizierten Beratungsstellen bedarf.
Wir alle wissen auch zu schätzen, dass die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere Träger mit finanzieller Förderung des Landes und anderer öffentlicher Stellen ein solches Netz in unserem Land vorhalten. Ich will mich an dieser Stelle bei allen Frauen und Männern, die dieses Beratungsangebot in unserem Land durch ihre berufliche und durch ihre ehrenamtliche Arbeit möglich machen, ausdrücklich bedanken.
Gleichwohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird auch die Zukunft der Beratungsangebote wesentlich
von zwei Entwicklungen mitbestimmt, denen wir uns nicht entziehen können.
Erstens. Das Land Sachsen-Anhalt hat seit 1990 ziemlich genau eine halbe Million Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Ende 2008 lebten nur noch 2,38 Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt. Nach der vierten regionalisierten Bevölkerungsprognose wird diese Entwicklung so weitergehen. Spätestens im Jahr 2025 werden wir aller Voraussicht nach die Marke von zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschritten haben.
Zweitens. Sachsen-Anhalt ist mit rund 20 Milliarden € Schulden eines der Flächenländer mit der höchsten Verschuldung pro Einwohner in Deutschland. Durch die Folgen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise werden diese Schulden nochmals weiter anwachsen. Wir haben darüber im Landtag ausführlich diskutiert. Wir müssen deshalb pro Jahr fast 1 Milliarde € für Zinszahlungen aufwenden.
Angesichts dieser finanzpolitischen Ausgangslage, angesichts der Abschmelzung der Solidarpaktmittel und in Anbetracht der nunmehr im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse werden unsere Spielräume zur Finanzierung nicht gesetzlich verpflichtender Leistungen - dazu gehören auch viele der vom Land finanzierten Beratungsangebote - zwangsläufig geringer.
Meine Damen und Herren! In dieser Lage benötigen wir zweifellos ein Zukunftskonzept für die Neustrukturierung der Beratungsangebote.
Ausgangspunkt dafür müssen die Beratungsbedarfe der Menschen in Sachsen-Anhalt sein. Um es deutlich sagen: Es geht nicht um die Pflege einer Beratungslandschaft im Status quo, sondern es geht um die nachhaltige Bereitstellung der Beratungsangebote, die die Menschen benötigen. Ich bin deshalb dankbar dafür, dass die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht haben, der diesen Aspekt der Bedarfsgerechtigkeit besonders hervorhebt.
Die demografische Entwicklung bewirkt in vielen Bereichen eine Veränderung der Beratungsbedarfe, und dies durchaus nicht immer im Sinne einer Bedarfsverringerung. An dieser Stelle gehe ich mit Ihnen, Frau Hüskens, völlig konform. Wenn beispielsweise der Anteil der alten Menschen in der Bevölkerung und auch ihre absolute Anzahl weiterhin zunehmen, dann kann das nicht ohne Auswirkungen auf die Schwerpunktsetzungen in den Beratungsangeboten bleiben. In anderen Bereichen wird die Bedarfsentwicklung dagegen dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang folgen.
Hierzu gilt es Lösungen zu entwickeln, um erreichbare Beratungsangebote in hoher Qualität auch weiterhin vorhalten zu können. Wir werden in solchen Fällen über neue Formen mobiler multipler Beratungsangebote oder auch Stützpunktbratungen nachdenken müssen, also auch neue Formen entwickeln müssen.
Unter dem Gesichtspunkt der Finanzknappheit ist ein weiterer Aspekt besonders wichtig: Wir müssen bei den vom Land geförderten Beratungsangeboten Redundanzen vermeiden und Synergien fördern helfen. Darüber hinaus, und nicht nur aus finanziellen Gründen, müssen wir gewährleisten, dass die von uns geförderten Bera
tungsangebote zu den vielfältigen Beratungsleistungen passen, die die Kommunen oder auch die Sozialversicherungsträger fördern oder eigenständig vorhalten. Auch im Hinblick darauf begrüße ich den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der gerade diese Aspekte deutlich macht.
Meine Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass die Neustrukturierung der vom Land geförderten Beratungsangebote auch deshalb ein heikles Thema ist, weil die Menschen, die in den Beratungsstellen tätig sind, damit Befürchtungen verbinden. Ich setze deshalb darauf, dass es uns gelingen wird, bei der Erarbeitung des Konzeptes für die Neustrukturierung, möglichst auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand und gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, aber nicht nur mit ihnen, wie es in dem Antrag der FDPFraktion heißt, sondern auch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern, zu denen beispielsweise die Verbraucherzentrale gehört, ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten.
Dem Ergebnis will ich nicht vorgreifen. Ich kann mir aber vorstellen, dass wir durchaus über stärker pauschalierte Zuwendungen zu diskutieren haben. Dies geht in die Richtung, die der Änderungsantrag der LINKEN verfolgt. Deshalb bitte ich insgesamt um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Wir wenden uns heute dem zweiten Teil des Gesetzgebungsvorhabens zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur frühkindlichen Bildung zu. Wir wollen abschließend darüber beraten und abstimmen. Während das Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung bereits seit 1. Januar 2009 in Kraft ist, wurde der Teil des Gesetzentwurfes, der den Kinderschutz betrifft, am Ende des letzten Jahres herausgelöst und weiter beraten.
Im Ergebnis der Beratung ist von den Regelungen des zentralen Einladungswesens zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder Abstand genommen worden. Nunmehr soll neben den lokalen Netzwerken Kinderschutz auf kommunaler Ebene vom Ministerium für Gesundheit und Soziales ein Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ auf Landesebene eingerichtet werden. Dieses Zentrum soll die lokalen Netzwerke auf verschiedenen Wegen unterstützen und dadurch eine qualitative Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Land erreichen. Die lokalen Netzwerke werden regelhaft eingerichtet. Sie befassen sich vorrangig mit dem Auf- und Ausbau der frühen und niedrigschwelligen Hilfen. Ihre Einrichtung und ihr Wirken sollen vom Land auch finanziell begleitet werden.
Meine Kenntnisse aus den Kommunen zeigen, dass an dieser Stelle schon sehr viel getan wurde. Verbesserungsbedarf gibt es aber unter anderem noch im Bereich der Abstimmungen untereinander und beim Auf- und Ausbau eines Risiko-, Krisen- und Fehlermanagements. Gerade diese Punkte liegen mir sehr am Herzen. Ich weiß, dass viele professionelle Kräfte der Jugendhilfe vor Ort den Wunsch haben, sich besser zu vernetzen, sich besser abzustimmen und Handlungshilfen für Risikobewertungen bzw. für das Krisenmanagement zu erhalten. Sie wünschen oft auch eine offenere Risikobewertung, die frei von eigener Angst ist, damit aus Fehlern gelernt werden kann.
Die lokalen Netzwerke sollen Unterstützung bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben erhalten. Daneben brauchen aber auch die Träger der Jugendhilfe Hilfen beim Aufbau eines Qualitätsmanagements und bei Maßnahmen zur Deckung des Qualifizierungsbedarfes der in der Jugendhilfe Tätigen. Mit ihnen und für sie sollen Handlungsempfehlungen, Verfahren, Methoden und Instrumente der Gefährdungseinschätzung erarbeitet werden und dann für alle zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist es, den Akteuren und Akteurinnen im Kinderschutz zu einer erhöhten Handlungssicherheit zu verhelfen. In Betracht kommen etwa allgemeine und datenschutzrechtliche Ausführungen oder auch fachliche Auseinandersetzungen mit den Fragen, an welcher Stelle Gewalt gegen Kinder beginnt und was die Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung sind.
Mit diesem Gesetz wird an anderer Stelle die Unterstützung der Fortbildung für Hebammen und Entbindungs
pfleger, die im Bereich der Familienhilfe tätig werden, normiert. Diese Familienhebammen werden schon seit dem Jahr 2006 in Sachsen-Anhalt qualifiziert und als Fachkräfte im Bereich früher Hilfen eingesetzt. Aufgrund der starken Frequentierung von Familienhebammen und des weiter steigenden Bedarfs an Hilfen kommt insbesondere der Koordinierung ihres Einsatzes eine besondere Bedeutung zu.
Dabei soll das Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ unterstützend tätig werden. Im Übrigen wird sich dieses Zentrum mit der Steigerung der in Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder befassen und hierzu mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperieren, um die Teilnahmequote zu erhöhen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Regelungen zu Schweige- und Geheimhaltungspflichten sowie zu den Befugnissen von verschiedenen Berufsgruppen zur Unterrichtung des Jugendamtes im Hinblick auf die Gefährdung des Kindeswohls vor. Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen den Überlegungen auf der Bundesebene, die im Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes enthalten waren. Insoweit gehe ich davon aus, dass es keine Kollisionen mit einem möglichen künftigen Bundesgesetz geben wird.
In diesem Zusammenhang werden das Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Hebammenberufsverordnung, das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt und das Krankenhausgesetz unseres Landes geändert und die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsberufe festgeschrieben. Das Kinderförderungsgesetz und das Schulgesetz sind bereits entsprechend geändert worden.
Die Förderung des Fehlbildungsmonitorings als weitere Maßnahmen des Kinderschutzes und die Festschreibung der Allianz für Kinder als Expertengremium zur Beratung und Unterstützung der im Kinderschutz und in der Familienhilfe Tätigen und zum Aufbau eines Frühwarnsystems komplettieren die Regelungen zum Kinder- und Kindergesundheitsschutz.
Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist intensiv beraten worden. Ich erwarte, dass er mit seinen verschiedenen Bausteinen, dem Zentrum „Frühe Hilfe für Familien“ auf Landesebene, den verpflichtenden kommunalen Netzwerken Kinderschutz und der Sensibilisierung der wichtigsten mit Kindern und Eltern in Kontakt kommenden Berufsgruppen und deren Unterstützung durch das ehrenamtliche Engagement maßgeblich dazu beitragen wird, so frühzeitig wie möglich Unterstützungsbedarfe zu erkennen, passgenaue Hilfen zu organisieren und damit den Kinderschutz in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Das Maßregelvollzugsgesetz vom 9. Oktober 1992, das jetzt seit mehr als 17 Jahren in unveränderter Fassung gilt, muss aktualisiert werden. Die Gründe sind vor allem der rasante Fortschritt in der technischen Entwicklung, geänderte bundesgesetzliche
Vorgaben, gesteigerte Anforderungen an den Datenschutz und nicht zu vergessen eine Reihe von Gerichtsurteilen sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine völlig neue Fassung, die zum Teil die altbewährten Regelungen wieder aufgreift, aber auch aus den oben genannten Gründen neue Regelungen trifft. Zu den einzelnen von mir eben genannten Gründen will ich einiges beschreiben.
Wenn ich den technischen Fortschritt anspreche, meine ich nicht nur Mobiltelefone. Mittlerweile bereiten die immer kleiner und effektiver werdenden Speichermedien genauso viele Probleme. Ein Verbot allein würde wegen der zunehmenden Miniaturisierung dieser Medien nicht ausreichen. Deswegen sollen die dazugehörigen Abspielgeräte aus den Patientenzimmern verbannt werden.
Ich möchte nicht, dass das falsch verstanden wird. Im Gesetzentwurf geht es nicht um ein gänzliches Verbot aller neuen Technikangebote. Die geplanten Vorgaben sollen lediglich die bisher fehlende Grundlage dafür bieten, dass die Kliniken in sicherheitsrelevanten Bereichen entsprechende Einschränkungen vornehmen dürfen. Darauf basierende Verbote müssen sich selbstverständlich am Verhältnismäßigkeitsgebot messen lassen.
Darüber hinaus erfordert auch die Änderung von bundesrechtlichen Vorgaben eine Anpassung der landesgesetzlichen Ausführungsregelungen. So sind jetzt die Vollstreckungsgerichte bundesweit einheitlich verpflichtet, nach jeweils fünf Jahren Unterbringung ein Prognosegutachten einzuholen. Für eine abweichende Landesregelung, wie sie sich in § 11 Abs. 2 des noch geltenden Gesetzes findet, bleibt damit kein Raum mehr.
Eine der wichtigsten in den letzten Jahren geschaffenen strafgesetzlichen Regelungen ist ohne Zweifel die grundlegende Reform der Führungsaufsicht. Im Rahmen der Neuordnung dieses Rechtsgebietes der Hilfen und Kontrollen nach einer Entlassung wurde auch die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung von forensischen Ambulanzen im Strafgesetzbuch erfüllt. Dies gilt es jetzt in begleitenden Landesregelungen bestmöglich umzusetzen.
Wenn sie den Gesetzentwurf mit der noch geltenden Fassung des Maßregelvollzugsgesetzes vergleichen, wird Ihnen auffallen, dass ein neuer Abschnitt zum Thema „Dokumentation, Datenerhebung und Datenverarbeitung“ mit sieben neuen Paragrafen eingefügt worden ist. Diese Einfügung soll mehr Rechtssicherheit im Umgang mit den gesteigerten Anforderungen an den Datenschutz für alle Beteiligten schaffen. Es hat sich im bisherigen Betrieb gezeigt, dass die allgemeinen Vorgaben des Bundes- wie auch des Landesdatenschutzgesetzes den spezifischen Anforderungen von psychiatrischen Krankenhäusern mit besonderem Sicherheitsauftrag nicht genügen.
So fehlte es bisher zum Beispiel an eindeutigen Regelungen zur Zulässigkeit der Speicherung von Videoaufzeichnungen und zu begleitenden Löschungsfristen. Vermisst wurde auch eine Regelung, die es offiziell erlaubte, ein Foto eines jeden Patienten oder einer jeden Patientin in die Dokumentationsunterlagen aufzunehmen. Ein Foto kann beispielsweise Personenverwechselungen vermeiden helfen.
Darüber hinaus waren verschiedene Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre ebenfalls bei der Erstellung
des vorliegenden Gesetzentwurfs zu beachten. Dazu zählen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten der Patientinnen und Patienten auf Akteneinsicht vom Januar 2006, die Entscheidungen zur Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen im Maßregelvollzug vom November 2007, zu Ordnungsmaßnahmen in Haftanstalten vom Januar 2008 sowie zu den gesetzlichen Anforderungen an Blutentnahmen vom Februar 2007.
Auch die Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom Dezember 2008 und des Oberlandesgerichts Naumburg vom Mai 2004 wurden berücksichtigt.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen insgesamt sollen die dem Maßregelvollzug zugrunde liegenden Ziele der Besserung und der Sicherung intensiv, nachhaltig und erfolgreich weiterverfolgt werden. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse für Soziales sowie für Recht und Verfassung. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der vorliegende Antrag betrifft das Thema Antidiskriminierung, das auch mir ein besonders Anliegen ist. Ich will in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir in Deutschland seit August 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem AGG, den Schutz vor Diskriminierung bundeseinheitlich gesetzlich geregelt haben. Spätestens seit dem Inkrafttre
ten dieses Gesetzes ist die Benachteiligung wegen der sexuellen Identität in Deutschland in wesentlichen Lebensbereichen gesetzlich verboten.
Diskriminierung wegen der sexuellen Identität findet aber - vielleicht sogar hauptsächlich - in Bereichen statt, die gesetzlichen Regelungen kaum zugänglich sind. Damit meine ich nicht nur den sprichwörtlichen Stammtisch, sondern ich erinnere aktuell zum Beispiel an den Tatbestand, dass bei der jüngsten Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin auf dem Rücken einer jungen Frau eine mediale Schlacht zum Thema Intersexualität angezettelt wurde, die die Würde der Betroffenen in erheblichem Maße verletzt hat. Es bleibt noch viel zu tun, damit aus dem gesetzlichen Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ein allgemeines und alltägliches diskriminierungsfreies Miteinander erwächst.
Das Benachteiligungsverbot wegen der sexuellen Identität auch in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern könnte in diesem Zusammenhang sinnvoll sein. Eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes würde sicherlich in die Gesellschaft hinein wirken, würde das Bewusstsein dafür schärfen, dass Diskriminierung wegen der sexuellen Identität auch im Alltagsleben nicht tolerabel ist.
Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet. Sobald dieser Gesetzentwurf im Plenum des Bundesrates zur Beratung ansteht, wird sich die Landesregierung zum Stimmverhalten des Landes Sachsen-Anhalt verständigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Aus dem Landesjugendhilfeausschuss sind ein stimmberichtigtes und ein stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied ausgeschieden. Die vorschlagsberechtigten Institutionen für die Nachbesetzung sind für das stimmberechtigte Mitglied die kommunalen Spitzenverbände und für das stellvertretend stimmberechtigte Mitglied der Kinder- und Jugendring.
Die kommunalen Spitzenverbände schlagen für die Nachbesetzung des stimmberechtigten Mitgliedes Herrn Dr. Gerd Raschpichler, den Beigeordneten der Stadt Dessau-Roßlau, vor. Der Kinder- und Jugendring schlägt für die Nachbesetzung eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes Frau Inga Wichmann, Referentin beim Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt, vor.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Vorschläge entgegengenommen. Es liegen von unserer Seite keine Gründe gegen die Berufung dieser beiden Personen vor. Deshalb bitte ich den Landtag um die Berufung von Herrn Dr. Gerd Raschpichler und Frau Inga Wichmann in die Funktionen eines stimmberechtigten bzw. stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Seit dem 26. März 2009 sind die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll auch für Deutschland
verbindlich. Nachdem eine Delegation aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratifikationsurkunde 30 Tage zuvor bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hat, ist Deutschland die 50. Vertragspartei der Konvention geworden. Vorausgegangen war das Inkrafttreten des deutschen Ratifikationsgesetzes zum 1. Januar 2009.
Die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 stellt einen Meilenstein in der internationalen Behindertenpolitik dar. Sie führt den Menschenrechtsansatz ein, formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, auf Partizipation und einen umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Die Konvention signalisiert nicht nur die Abkehr von einer Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich von vermeintlichen Defiziten abhebt. Sie gibt wichtige Impulse - das ist besonders interessant - für eine Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Darüber hinaus hat die Konvention eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Sie macht deutlich, dass die Anerkennung von Behinderungen als Bestandteil des menschlichen Lebens und des Zusammenlebens zur Humanisierung einer Gesellschaft beiträgt.
Das Übereinkommen tritt als dritte Säule neben die zwei wichtigsten Instrumente zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen auf der Ebene der Vereinten Nationen, nämlich das Weltaktionsprogramm für Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 1982 und die Rahmenbestimmungen für die Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 1993. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt die Behinderung als einen Teil der Vielfalt des menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern vorherrschende defizitorientierte Verständnis.
In der Präambel des Übereinkommens heißt es, dass sich das Verständnis der Behinderung ständig weiterentwickelt und dass die Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen den Menschen, den Beeinträchtigungen und der Einstellung zu umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Es wird darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, die Behinderungsthematik zu einem festen Bestandteil der einschlägigen Strategien und Handlungsweisen für eine nachhaltige Entwicklung zu machen.
Bereits aus diesen Feststellungen folgt, dass die Umsetzung der Konvention eine Daueraufgabe aller sie ratifizierenden Staaten ist und damit nicht mit einem Aktionsplan zu erledigen ist. Ich denke, das haben Sie auch nicht gemeint, Herr Dr. Eckert.
Die Hinweise in der Präambel sind vielmehr in dem Sinne zu verstehen, dass die Belange für Menschen mit Behinderungen bei allen politischen Maßnahmen mit zu beachten sind und die Möglichkeiten der Teilhabe in einem fortdauernden Prozess zu verbessern sind. Dabei richten sich die Forderungen der Konvention an Staat und Gesellschaft gleichermaßen. Sie sind nur durch gemeinsame Anstrengungen auf nationaler Ebene zu erfüllen.
Hierzu zählt insbesondere die Aufforderung zur Bewusstseinsbildung gemäß Artikel 8. Nach diesem Artikel
werden die Vertragsstaaten verpflichtet, in der gesamten Gesellschaft bis hin zur Ebene der Familie das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern. Dies geht also jeden und jede Einzelne an.
Die Herstellung der Zugänglichkeit, das heißt der Barrierefreiheit, im Sinne von Artikel 9 der Konzeption ist ebenfalls ein langandauernder Prozess, der erhebliche Anstrengungen auf allen Ebenen erfordert und dem sich die Landesregierung - ich habe es gestern dargestellt - seit geraumer Zeit intensiv ressortübergreifend widmet. Auch in dieser Hinsicht wirken Regelungen und Maßnahmen der unterschiedlichen staatlichen Ebenen zusammen; sie ergänzen sich auch gegenseitig. Soweit das Land unmittelbar und mittelbar Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung von baulichen Einrichtungen und von Informations- und Kommunikationsdiensten hat, wird sie diesen wie in der Vergangenheit auch nachdrücklich wahrnehmen und mittelfristig - davon bin ich überzeugt - einen hohen Standard erreichen.
Dabei wird die Landesregierung die Barrierefreiheit in einem weiten Sinne verstehen, der alle Arten von Behinderungen umfasst und die selbständige Nutzung von Einrichtungen und Diensten, das heißt die Nutzung grundsätzlich ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe, so weit wie möglich ermöglichen soll.
Das in Artikel 19 verbriefte Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, den Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen, dabei den Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu haben, ist ein aktueller Bestandteil des Arbeitsprogramms der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, von der ich gestern auch berichtet habe, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe befasst. Die Länder wollen über diesen Weg gemeinsam mit dem Bund in einem Prozess Konzepte für die Anforderungen an eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 19 der Konvention erarbeiten.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird sich dann Ende des Jahres 2009 mit der Vorlage befassen, wird diese diskutieren und daraufhin auch die konzeptionellen Vorstellungen, die dann möglichst deutschlandweit einheitlich gelten sollen, beraten. Das sind nur einige Beispiele.
Nach Artikel 35 des Übereinkommens werden die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Ausschuss für Rechte von Menschen mit Behinderungen, der seinen Sitz in Genf hat, umfassend zu berichten.
Der erste Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens und die dabei erzielten Fortschritte wird zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens für den jeweiligen Vertragsstaat vorgelegt. Diesen Bericht erstellt die Bundesregierung nach Zuarbeit durch die Länder.
Laut Beschluss des Landtages - Herr Dr. Eckert, Sie haben es auch erwähnt - vom 26. April 2007 ist die Landesregierung gebeten, rechtzeitig vor dem Bericht der Bundesregierung den von ihr zu erarbeitenden Berichtsteil im Ausschuss für Soziales vorzulegen und über erzielte Fortschritte zu berichten. Selbstverständlich wird die Landesregierung sowohl dieser nationalen Verpflichtung, die besteht, nachkommen, als auch zu diesem Be
schluss die entsprechende Berichterstattung leisten, ihn also auch umsetzen. Das haben wir zugesagt und das werden wir auch verwirklichen. Die erste Berichterstattung zu dem Beschluss wird schon auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses stehen.
Ich will darüber hinaus gern auch noch zusagen, dass ich - wie in der gestrigen Debatte angesprochen - weitere Einzelheiten zur Eingliederungshilfe und zur Behindertenpolitik insgesamt dem Ausschuss gern zur Verfügung stellen werde. Frau Dr. Späthe hat noch einmal darauf hingewiesen. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, Herr Dr. Eckert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Seit der Darstellung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt- und Sozialbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2000/2001 haben der Bund und das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilhabeleistungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen mehrfach geändert.
Grundlegend für die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts war die Einführung des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001, mit dem der Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe und zur Selbstbestimmung in einem einheitlichen Regelwerk niedergelegt worden ist. Das war für mich die bis dahin wichtigste und einschneidendste Veränderung des Rechtsrahmens zur Umsetzung des Artikels 3 des Grundgesetzes hinsichtlich der Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen.
Ebenfalls im Jahr 2001 hat der Bund mit dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine eigenständige Grundsicherungsleistung für ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen eingeführt. Diese Regelung wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch im Jahr 2003 in das SGB XII übernommen.
Auf Landesebene, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz vom November 2001 zu nennen, das die Rechte von Menschen mit Behinderung stärkt und ihre Teilhabe an den Prozessen der politischen Willensbildung sichert.
Mit der Änderung des Ausführungsgesetzes zum BSHG im Jahr 2004 und durch das Ausführungsgesetz zum SGB XII aus dem Jahr 2005 wurden die Zuständigkeiten für die ambulanten Eingliederungshilfen und für die ambulanten Hilfen zur Pflege auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Ambulante, teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfen und Hilfen zur Pflege werden seither in einheitlicher Zuständigkeit wahrgenommen.
Durch diese Zusammenführung wurde dem Organisationsprinzip der Hilfegewährung aus einer Hand Rechnung getragen. Dass es dabei an manchen Stellen noch holpert, Herr Dr. Eckert, gebe ich zu, aber dieses Systemprinzip halte ich für richtig.
Mit der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die Anfang 2009 innerstaatlich in Kraft getreten ist, werden die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist eine grundlegende Aufarbeitung der fachlichen Daten und der Entwicklungstendenzen angezeigt und hilfreich. Insofern unterstützt die Große Anfrage die grundsätzliche Ausein
andersetzung mit der Lage von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt.
Das Land Sachsen-Anhalt leistet seit Jahren etwa 3 % der Eingliederungshilfe, die im Bundesgebiet insgesamt aufgewendet wird. Das ist deshalb auffällig, weil die Bevölkerungsentwicklung im Land Sachsen-Anhalt stärker rückläufig ist als im Bund. Darin wird nach meiner Überzeugung besonders deutlich, dass die demografische Entwicklung eine große Herausforderung insbesondere für die Behindertenpolitik im Land darstellt.
Infolge des Inkrafttretens des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001 und der Behindertengleichstellungsgesetze in Sachsen-Anhalt und im Bund sind die Grundsätze der Selbstbestimmung und der Teilhabe in den Mittelpunkt sowohl der fachpolitischen Auseinandersetzung als auch der Praxis getreten. Durch gesetzliche Regelungen und Maßnahmen der Verwaltung sind diese Zielsetzungen seither verfolgt worden.
Ich will in diesem Zusammenhang nur wenige Punkte ansprechen - einiges wird noch ausführlicher darzustellen sein -:
Zu nennen sind die Anstrengungen des Landes zur Herstellung der Barrierefreiheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das betrifft alle Ressorts und dabei strengen sich auch alle Ressorts an. Hierbei spreche ich nicht nur für das Sozialressort, Herr Dr. Eckert, sondern für die gesamte Landesregierung.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf das trägerübergreifende persönliche Budget zu Beginn des Jahres 2008 will ich nennen, die Zusammenführung der Zuständigkeit, die ich bereits erwähnt habe, und die Übernahme der Zuständigkeit für die Frühförderung durch das Land.
Zum zweiten Komplex, den Sie in Ihrer Großen Anfrage angesprochen haben, Teilhabe und Hilfsangebote für behinderte Menschen, will ich als erstes darauf hinweisen, dass zur Stärkung der Position von Menschen mit Behinderungen und zu ihrer Einbindung in politische Entscheidungsprozesse die Landesregierung neben dem Runden Tisch für Menschen mit Behinderungen den Landesbehindertenbeirat eingerichtet hat. Die Mitarbeit am Runden Tisch steht allen Menschen mit und ohne Behinderungen offen, unabhängig von Partei- und Verbandszugehörigkeit. Aufgabe des Landesbehindertenbeirates ist es, die Landesregierung in Fragen der Behindertenpolitik zu beraten.
Diese beiden Gremien, der Runde Tisch und der Landesbehindertenbeirat, verfügen in den betroffenen Kreisen über eine sehr hohe Akzeptanz und haben mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt war nach Berlin das zweite Bundesland, das überhaupt ein solches Gesetz hatte - eine gesetzliche Grundlage erhalten. Auch das ist nicht Alltag in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landesregierung unterstützt die chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, vom Wohnen bis zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Insgesamt meine ich - das sage ich noch einmal sehr deutlich in Ihre Richtung, Herr Dr. Eckert -, dass der
Integrationsprozess von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren sichtbare Fortschritte gemacht hat.
Gleichwohl - das sage ich auch sehr deutlich - sind noch weitere erhebliche Anstrengungen notwendig, um zu einer allumfassenden Integration, Teilhabe und Inklusion auch mit Einbindung in die örtlichen sozialen Netzwerke zu gelangen. Insbesondere gilt es, auf eine Fortentwicklung des Bewusstseins in der Bevölkerung hinzuwirken.
Einen starken Impuls hin zu noch mehr Teilhabe und Inklusion gibt die Anfang 2009 innerstaatlich in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Aus der Vielzahl der in der Antwort der Landesregierung zusammengestellten Angaben, die eine Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne von Normalität belegen, will ich die Quote der ambulanten Leistungen im Bereich Wohnen herausgreifen - auch wenn Sie das kleinreden wollen, Herr Dr. Eckert. Der Anteil der ambulanten Leistungen an der Eingliederungshilfe ist von 10,7 % im Jahr 2001 auf mehr als 36 % im Jahr 2008 angestiegen.
Damit erhält heute mehr als ein Drittel aller Leistungsberechtigten Leistungen der Eingliederungshilfe in ambulanter Form. Das ist ein sehr erfreulicher Schritt in eine richtige Richtung. Gerade das selbstbestimmte Wohnen in der eigenen Häuslichkeit wird auch in der UN-Konvention gefordert.
Die Anzahl der stationären Plätze in der Eingliederungshilfe konnte seit dem Jahr 2004 auf ca. 9 200 begrenzt werden. Der Trend geht auch hierbei zu niedrigschwelligeren und wohnortnäheren Angeboten in Form des intensiv betreuten Wohnens. In diesem Bereich sehe ich die Notwendigkeit, auch neue und flexibel anzupassende Angebote zu entwickeln. Das werden wir auch gemeinsam mit den Verbänden diskutieren.
Das persönliche Budget hat in den letzten Jahren zur Verbesserung beigetragen. Wir haben durchaus ermutigende Anfangserfolge. Das, so denke ich, ist auch ein Stück Ermutigung, auf diesem Weg weiter voranzukommen. Hiermit wird für Menschen mit Behinderungen ein Stück Emanzipation von herkömmlichen Hilfeformen ermöglicht. Darin sind wir uns absolut einig. In diesem Bereich gibt es in der Tat noch viele Ressourcen für eine Weiterentwicklung. Das werden wir konsequent verfolgen. Wir können dabei auf einer soliden Ausgangsbasis fußen. Das werden wir weiterhin im Blick behalten.
Zu Ihrem dritten Bereich - Hilfsangebote im Rahmen der Frühförderung und in der Schule - möchte ich ebenfalls einige Dingen nennen. Seitdem das Land die Aufgabe der Frühförderung wahrnimmt, ist die Anzahl der Kinder, die im vorschulischen Alter betreut werden, von ca. 350 auf 1 600 im Jahr 2008 gestiegen. Die frühzeitige Intervention zur Überwindung drohender Behinderung und zur Überwindung von Entwicklungsstörungen oder Entwicklungsverzögerungen von Kindern ist besonders wirkungsvoll. Frühe Interventionen helfen, spätere, weitaus aufwendigere und weniger wirksame Interventionen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
Die verstärkten Anstrengungen im Zusammenhang mit der Frühförderung und die hiermit erzielten Ergebnisse begrüße ich ausdrücklich. Sie sind sicherlich dem gewachsenen Bewusstsein für die Bedeutung der frühen Intervention, aber auch einem höheren Informationsgrad zu verdanken.
Im Bereich der integrativen Tagesbetreuung in den Kindertagesstätten unseres Landes ist festzustellen, dass es zu Beginn des Jahres 2000 92 Einrichtungen mit rund 6 600 Plätzen gab. Im Jahr 2008 hatten wir 145 integrative Einrichtungen mit mehr als 13 600 Plätzen. Die Anzahl der integrativen Einrichtungen ist also im Berichtszeitraum um 53 gestiegen. Auch in diesem Bereich gibt es noch Potenzen, die zu entwickeln sind. Die Anzahl der Plätze ist um mehr als das Doppelte angestiegen. Ich glaube, das ist ebenfalls ein richtiger Trend, der fortgesetzt werden muss.
Im Schulbereich wird ein ganz besonderer Wert darauf gelegt, dass im Bereich der flexiblen Schuleingangsphase vermehrt sonderpädagogische Unterstützung gewährleistet wird, damit so viele Kinder wie möglich einen regulären Schulabschluss erreichen können. An dieser Stelle hat das Kultusministerium die Anstrengungen verstärkt.
Zur Situation von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten und auf dem Arbeitsmarkt insgesamt. Herr Dr. Eckert, Sie haben berichtet, dass die Anzahl der Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Laufe der letzten Jahre deutlich angestiegen ist. Damit liegen wir im Bundestrend.
Für die Verbesserung der Qualität haben wir in Sachsen-Anhalt eine Prüfungsordnung für sonderpädagogische Zusatzqualifikationen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in den Werkstätten durchgesetzt, die zu dem anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ führt. Diese Prüfungsordnung wird seit 2003 umgesetzt.
Die Beschäftigungssituation behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist unverändert schwierig. Das ist überhaupt nicht zu leugnen. Es wurden und werden weiterhin bundesgesetzliche Regelungen im Land umgesetzt und unterstützt. Aber es werden natürlich auch eigene Arbeitsmarktprogramme zielgruppenspezifisch aufgelegt. Damit können wir punktuelle Verbesserungen erzielen.
Mit der Aufnahme des Fördertatbestandes der unterstützten Beschäftigung in das SGB IX hat der Bundesgesetzgeber im vergangenen Jahr ein wichtiges Instrument für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben geschaffen. Allerdings liegen aufgrund der Kürze der Zeit noch keine praktischen Erfahrungen im Umgang mit diesem neuen Instrument vor. Die Bundesagentur für Arbeit führt derzeit das Vergabeverfahren durch.
Wir als Land Sachsen-Anhalt haben gezielte Programme zur Förderung der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt mit Mitteln der Ausgleichsabgabe wieder aufgelegt, insbesondere mit dem Ziel, schwerbehinderte Jugendliche und Alleinerziehende zu unterstützen. Das war auch Gegenstand der Diskussion im Ausschuss.
Ich möchte noch auf den sechsten Komplex eingehen. Dieser betrifft die älteren Menschen mit Behinderungen. Das ist ein Komplex, mit dem wir uns in den nächsten
Jahren äußerst intensiv auseinandersetzen müssen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Alterung der Bevölkerung sind natürlich auch die Belange der Menschen mit Behinderungen ganz besonders zu betrachten.
Gott sei Dank, sage ich an dieser Stelle, sind Menschen mit Behinderungen von den positiven demografischen Entwicklungen genauso betroffen wie nichtbehinderte Menschen. Das bedeutet aber, dass wir mit dem Blick auf den steigenden Anteil alt werdender Menschen mit Behinderungen, die auch leistungsberechtigt sind, eine systematische Lösung brauchen.
Schwerpunkt muss auch hierbei der Grundsatz der Gewährung ambulanter vor teilstationären und stationären Leistungen sein. Ziel ist es, in den nächsten Jahren den Ausbau weiterer abgestufter ambulanter Wohnformen voranzubringen einschließlich einer entsprechend abgestuften Tagesstruktur, um älteren und alt werdenden Menschen mit Behinderungen einen würdigen Lebensabend zu ermöglichen.
Das korrespondiert mit einem weiteren Komplex der Großen Anfrage, nämlich dem selbstbestimmten Leben und Wohnen. Insgesamt gilt es, die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all ihren Fassetten bei allen Instrumenten, bei allen Abläufen, bei allen Prozessen in der Verwaltung und bei der Leistungsgewährung zugrunde zu legen. Diesem Ziel dient auch die Einführung des Gesamtplanverfahrens und des Entwicklungsberichtes im laufenden Jahr.
Zu Beginn des Jahres 2009 sind diese neuen Instrumente, die natürlich noch nicht wirken können, in Kraft getreten. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese beiden Instrumente geeignet sind, einen guten Beitrag zur Steuerung im Einzelfall zu leisten. Es soll nämlich die ganzheitliche und umfassende Betrachtung eines Einzelfalles ermöglicht werden.
Zugleich soll dem Wunsch- und Wahlrecht durch eine frühzeitige Einbeziehung der Leistungsberechtigten bei der Ermittlung der Ziele, der Gestaltung und der Kooperation der Hilfen entsprochen werden. Hierbei werden wir den Einzelfall besser im Auge haben können und auch Hilfen viel besser organisieren können. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit richtige Instrumente auf den Weg gebracht haben.
Ich möchte noch einige Sätze zu den Perspektiven sagen. Mit der Einführung des SGB IX wurde der Paradigmenwechsel hin zu einer umfassenden Teilhabe behinderter Menschen eingeleitet. In den vergangenen acht Jahren haben wir Erfahrungen gewonnen. Wir haben Veränderungen vorgenommen. Ich sehe für die Landesregierung einen großen Ansporn, diesen Weg weiterhin zu beschreiten, damit ein umfassendes Verständnis von Teilhabe zustande kommt, die Akzeptanz von behinderten Menschen in der Gesellschaft insgesamt vorankommt und die Inklusion weiter in die alltägliche Realität vordringt.
Das wird ein langfristiger Prozess bleiben. Das wird ein dauerhafter Prozess sein müssen, Herr Dr. Eckert. Davon gehe ich nicht ab. Aber die Landesregierung misst diesem Gesichtspunkt der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben tatsächlich einen hohen Stellenwert bei.
Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen müssen möglichst in Regelsystemen vorangebracht werden. Hinsichtlich dieses Punktes befinden wir uns noch in einer heftigen Auseinandersetzung mit anderen Sozialleistungsträgern außerhalb der Eingliederungshilfe.
Die ersten ermutigenden Erfolge bei der Einführung des persönlichen Budgets sollen weiter ausgebaut werden, um die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Das ist das erklärte Ziel der Landesregierung.
In diesem Zusammenhang bringen wir uns auch aktiv in die Diskussionen auf der Bundesebene ein. Zwischen dem Bund und den Ländern soll eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wie die Modernisierung der Eingliederungshilfe zu erreichen ist. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wird seit nunmehr zwei bis drei Jahren intensiv zwischen dem Bund, den Ländern und den Verbänden erörtert.
Notwendige gesetzgeberische Veränderungen werden in diesem Zusammenhang vorbereitet und sollen auf der diesjährigen Konferenz der Arbeits- und Sozialminister erörtert werden. Dabei werden auch die entsprechenden Anhaltspunkte aus der UN-Konvention mit beachtet.
Die Vorstellungen bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sind sehr, sehr weitgehend, nämlich weg von der einrichtungsbezogenen Betrachtung hin zu einer personenbezogenen Betrachtung. Damit haben Sie absolut Recht: Das ist ein Systemwandel. Ich würde gar nicht von einem Paradigmen-, sondern von einem Systemwandel sprechen.
Das heißt aber, wir müssen die vorhandenen Ängste - die kennen Sie genauso gut wie ich, Herr Dr. Eckert - bei vielen Verbänden, bei manchen Betroffenen ernst nehmen. Dazu gilt es, die entsprechenden Gespräche zu führen, damit wir diesen Systemwechsel solide und wahrscheinlich in einem Stufenprogramm hinbekommen.
Ähnlich sieht es beim Ausbau der integrativen Beschulung aus. Auch dort müssen wir die Bedenken, die zum Teil von Elternseite, zum Teil vonseiten der Lehrerinnen und Lehrer an Regel- und Förderschulen geäußert werden, ernst nehmen und die entsprechenden Lösungen entwickeln, und zwar gemeinsam. Der Bildungskonvent hat sich damit befasst und wir werden im Landtag als Ergebnis der Arbeit des Bildungskonventes entsprechende Beschlüsse fassen.
Zur Barrierefreiheit. Auch damit befassen wir uns im Landtag. Dabei haben wir schon eine ganze Menge erreicht, aber wir werden natürlich auf dem Gebiet weiter voranschreiten müssen. Im Konjunkturprogramm II wird auch dieser Punkt beachtet werden. Ich hatte alle Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung angeschrieben, in den Projekten im K II den Aspekt der Barrierefreiheit mit zu beachten. Natürlich wird es nicht umzusetzen sein, wenn nur das Dach oder die Fenster oder die Fassade saniert werden sollen. Aber in anderen Bereichen ist es durchaus möglich.
Ich will als Allerletztes, Herr Dr. Eckert, - das kann ich mir wirklich nicht verkneifen - das Jahr 2009 und damit das Gedenken an den 20. Jahrestag des Mauerfalls zum Anlass nehmen, um zu rekapitulieren: Woher kommen wir in der Behindertenhilfe?
Wenn ich mir die Situation der Menschen mit Behinderungen vor dem Jahr 1989 anschaue und mir anschaue, was wir in den vergangenen 20 Jahren hier im Land Sachsen-Anhalt entwickelt haben, dann, meine Damen und Herren, ist das Glas mehr als halbvoll.
Um mit Letzterem anzufangen: Wir werden in den entsprechenden Kommissionen mit den Verbänden und mit der Liga die Gespräche darüber führen, wie wir dort zu einer Harmonisierung bei den Einkünften kommen. Die Analyse liegt vor. Daraus werden wir im Dialog die entsprechenden Veränderungen - wahrscheinlich auch wieder schrittweise - zu erreichen versuchen.
Was Integrationsprojekte für Menschen mit Behinderungen auf den verschiedenen Sektoren des Arbeitsmarktes anbelangt, verfolgen wir insbesondere das Ziel, die Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt zu erweitern. Wir wissen um die Hemmnisse - Herr Dr. Eckert hat sie noch einmal beschrieben -, und wir bemühen uns derzeit, über das Instrument der unterstützten Beschäftigung zusammen mit den Agenturen für Arbeit und natürlich unter Einbeziehung der Integrationsämter die Möglichkeiten zu erweitern, die Übergänge vor allem für die jungen Leute von Anfang an zu verbessern. Wir wollen durch das Zugehen auf konkrete Betriebe mit dem Grundsatz „Erst platzieren und dann qualifizieren“ die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um dort zu sichtbaren Verbesserungen zu kommen.
Dabei sind die CAP-Märkte vielleicht nur ein wirkliches Spezialgebiet, das ein Zwischenglied zwischen einer Werkstatt und konkreten Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt darstellt. Nach meiner Kenntnis sind die Anträge, die bisher vorlagen, zum Teil wieder zurückgezo
gen worden. Darüber können wir uns im Einzelfall gern unterhalten.
Sie hatten noch eine Frage?
Menschen mit hohem Hilfebedarf, insbesondere was die Gewährung des persönlichen Budgets bzw. eine Kombination von unterschiedlichen Hilfen in diesem Bereich anbelangt. Beim persönlichen Budget - auch das hat Herr Dr. Eckert dargestellt - gibt es in einer außerordentlich geringen Anzahl bisher das trägerübergreifende persönliche Budget, das in diesem Feld durchaus zur Unterstützung beitragen könnte, beispielsweise durch ergänzende Hilfe zur Pflege.
Auf der anderen Seite gibt es auch relativ wenige Anträge bzw. die Mehrzahl der Anträge betrifft „leichtere“ Fälle. Ich glaube, dass wir in diesem Feld durch die Entwicklung neuer Angebote und die Eröffnung von Kombinationsmöglichkeiten von Förderangeboten weiter vorankommen. Ich bin sehr daran interessiert, dass wir exemplarisch beweisen können, dass wir auch für Schwerstbehinderte die entsprechenden Hilfen in einer sinnvollen und notwendigen Kombination auf den Weg bringen. Aber dabei haben wir in der Tat noch Nachholbedarf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau von Angern für die Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die zweite interne Ausschreibung vom 24. März 2009 hat inzwischen zu einem Ergebnis geführt, das der Staatskanzlei mit Schreiben vom 30. April mitgeteilt worden ist. Der Ministerpräsident hat dem Vorschlag am 5. Mai zugestimmt.
Es handelt sich um Frau Dr. Christiane Baumann, Referentin im Sozialministerium. Die Änderung des Arbeitsvertrages wird derzeit vorbereitet und kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vorgenommen werden. Mit Wirkung vom heutigen Tage an ist Frau Dr. Baumann vorübergehend vertretungsweise bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens mit dem Amt betraut.
Hinsichtlich des externen Ausschreibungsverfahrens verweise ich auf Ihre Vorbemerkung sowie auf meine Ausführungen in der letzten Landtagssitzung und auf die Antwort auf die zweite Frage, zu der ich jetzt komme.
Zu 2: Ich habe ein vom 20. Januar 2009 datiertes Schreiben des Ministerpräsidenten erhalten, in dem mich dieser bat, die externen Bewerberinnen zu unterrichten, dass die externe Stellenausschreibung aufgehoben wurde, die für eine externe Einstellung notwendige Negativbescheinigung nach dem PSC-Erlass abgelehnt wurde und die Stelle durch geeignete Landesbedienstete besetzt wird.
Dieser Bitte habe ich nicht entsprochen, sondern rechtliche Bedenken gegen die Aufhebung der externen Stellenausschreibung geltend gemacht und erneut einen Personalvorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Dass die Staatskanzlei dessen ungeachtet diese Aufhebung bereits vollzogen hatte, war aus dem Schreiben nicht ersichtlich und wurde in den sich daran anschließenden Gesprächen seitens der Staatskanzlei auch nicht kommuniziert.
Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage für die Fragestunde des Landtages am 19. März 2009 habe ich deshalb ausgeführt, dass sich der Auswahlvorschlag meines Hauses gegenwärtig noch in der Prüfung durch die Staatskanzlei befinde. Genau das war mein Kenntnisstand.
Erst in der mündlichen Beratung mit Herrn Ministerpräsidenten, Herrn Staatsminister Robra, Herrn Abteilungsleiter Olmes und mir am 24. März 2009 wurde vereinbart, dass die Staatskanzlei das externe Ausschreibungsverfahren aufhebt, die externen Bewerberinnen darüber informiert und zugleich ein neues internes Ausschreibungsverfahren veranlasst, was dann noch am 24. März passiert ist.
In der gemeinsamen Beratung am 24. März, von der ich berichtet habe, ist die Übereinkunft getroffen worden, das externe Ausschreibungsverfahren aufzuheben.
- Im Januar habe ich die Information oder die Bitte erhalten, von mir aus die externen Bewerberinnen zu unterrichten, dass die externe Stellenausschreibung aufgehoben wurde. Dem habe ich widersprochen und bin dieser Bitte nicht nachgekommen, weil in meinem Haus und auch bei mir persönlich eine andere Rechtsauffassung bestand.
- Das war uns nicht bekannt.
- Vereinbart wurde die Aufhebung der externen Stellenausschreibung am 24. März.
Zur letzten Frage: Es ist eine Harmonisierung in der Stellenbewertung aller Landesbeauftragten für die unterschiedlichen Fachbereiche vorgenommen worden und deswegen die Bewertung nach Besoldungsgruppe B 2 erfolgt.
Die Frage, wann die Aufhebung des externen Ausschreibungsverfahrens passiert ist, kann ich aus meiner Sicht und nach meiner Information nur so beantworten, dass sie am 24. März in dieser gemeinsamen Beratung in der Staatskanzlei verabredet worden ist.
Ich muss mich immer wieder wiederholen.
Nach dem Eingang des Briefes vom 20. Januar haben wir im Ministerium die Rechtslage noch einmal beleuchtet, wie mit internen und externen Ausschreibungen umzugehen und die Genehmigung für eine externe Ausschreibung zu vollziehen ist.
Wir sind zu der Rechtsauffassung gelangt, dass in dem vorgenommenen Auswahlverfahren, das auch die entsprechenden Bewerbungsgespräche beinhaltete, die Reihenfolge der Listung nach den entsprechenden Bewerbungen, Beurteilungen und Bewerbungsgesprächen einzuhalten ist, haben allerdings die personalrechtlichen Bedenken vonseiten der Staatskanzlei hinsichtlich der ersten von uns vorgesehenen Kollegin für den Personalvorschlag berücksichtigt.
Deswegen haben wir der Staatskanzlei Anfang März - das genaue Datum kann ich Ihnen jetzt nicht nennen - den zweiten Vorschlag unterbreitet. Wir haben unsere Bedenken zwischenzeitlich auch schriftlich mitgeteilt.
Die Entscheidung, dass auch dieser zweite Vorschlag für die Besetzung der Stelle mit einer externen Bewerberin von der Staatskanzlei nicht mitgetragen wird, ist am 24. März explizit getroffen worden. In dieser Beratung ist die Entscheidung getroffen worden, die externe Ausschreibung aufzuheben und die von uns vorgeschlagene externe Bewerberin nicht zu berücksichtigen, sondern ein neues internes Bewerbungsverfahren zu starten, und zwar noch am selben Tag, am 24. März, mit einer Laufzeit von zwei Wochen, die auch eingehalten worden ist.
Vonseiten der Staatskanzlei ist zugesagt worden, dass alle bisherigen internen Bewerberinnen und Bewerber informiert und gefragt werden, ob sie auch bei der zweiten internen Ausschreibung im Verfahren bleiben wollen. Das ist passiert. Die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber haben ihre Zustimmung signalisiert, im Verfahren bleiben zu wollen.
Deswegen ist das Verfahren nach zwei Wochen mit den schon im ersten Verfahren befindlichen Bewerberinnen und Bewerbern abgeschlossen worden. Aus dieser zweiten internen Ausschreibung ist das Ergebnis abgeleitet worden.
Ich kann Ihnen gern den Text der Ausschreibung für die Besetzung der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten zur Verfügung stellen. Es geht natürlich an erster Stelle um die Fachlichkeit, da die Landesbeauftragte für Frauen- und Gleichstellungspolitik an erster Stelle die Landesregierung beraten soll. Sie soll Kontakte zu - -
- Wie bitte?
Die Beratungsfunktion für die Frauen- und Gleichstellungspolitik steht an erster Stelle und dann die Kommunikationsfähigkeit, um dieses Themenfeld in der Öffentlichkeit zu vermitteln, die Kooperation mit dem Landesfrauenrat, mit den Gremien der Gleichstellungsbeauftragten, mit den Gremien der Frauenschutzhäuser und ähnlichen Organisationen und Institutionen auf dem Feld der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Sie ist zudem mitverantwortlich für die Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik auf Landesebene und für die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes auf allen Feldern der Landespolitik, um nur die wichtigsten Felder zu benennen. Das waren Inhalte des Ausschreibungsprozesses und danach ist dann die Auswahl erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Grimm-Benne für die Landesregierung wie folgt.
∗ siehe Anlage zum Stenografischen Bericht
Zu Frage 1: Die WHO geht derzeit von einer neuen Variante des Subtyps H1N1 aus, bei der auch eine Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch am 27. April 2009 offiziell bestätigt wurde.
Mit den Buchstaben H und N werden die beiden Eiweiße der Virushülle Hämagglutinin und Neuraminidase abgekürzt.
Normalerweise tritt die Übertragung des Virus auf den Menschen nur bei direktem Kontakt zu Schweinen und nur vereinzelt auf.
Eine gleichzeitige Infektion mit verschiedenen Influenzaviren kann zu einer Vermischung der Virusgene führen. Derzeit können noch keine wissenschaftlich bewiesenen Aussagen zu den Auswirkungen der neuen Viren beim Menschen gemacht werden, da die Pathogenität des Virus gegenwärtig noch in verschiedenen Forschungslabors rund um die Welt analysiert wird.
Eine Behandlung der Schweineinfluenza, der neuen Grippe, mit den neueren Grippemitteln Tamiflu und Relenza schwächt nach den Angaben der amerikanischen Infektionsschutzbehörde CDC den Krankheitsverlauf deutlich ab. Der Zeitraum für die Entwicklung eines speziell auf den Subtyp zugeschnittenen Impfstoffes wird auf mindestens sechs Monate beziffert.
Offen ist derzeit, wie gefährlich das Virus für den Menschen tatsächlich ist. Die in Europa bestätigten Fälle weisen eher auf einen milden Krankheitsverlauf hin. Hier besteht jedoch ein gewisser Unterschied zu den Krankheitsverläufen, die in Mexiko und in den Vereinigten Staaten von Amerika beobachtet worden sind.
Die Symptome der Schweineinfluenza sind ähnlich den Symptomen der saisonalen Humaninfluenza, nämlich Fieber von 38°C und höher, Schüttelfrost, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Husten oder Atemnot. Einige Menschen, die mit dem entsprechenden Virus infiziert waren, berichteten auch über Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Glieder- und Kopfschmerzen.
Zu Frage 2: Die WHO hat am 29. April 2009 die Pandemiewarnphase 5 ausgerufen. Demnach geht die WHO von einer unmittelbar bevorstehenden Pandemie aus. In Phase 5 wird der Virus von infizierten Menschen auf einen anderen Menschen übertragen, der nicht mit der Ursprungsregion, also mit Mexiko, in Verbindung gebracht wird.
Der für Sachsen-Anhalt vorliegende Pandemierahmenplan und die Stabsdienstordnung Pandemie regeln das Vorgehen in einem Pandemiefall in unserem Land.
Im Sozialministerium werden seit dem 24. April 2009, also seit der ersten Verlautbarung des Robert-Koch-Institutes, täglich Informationen zum Auftreten und zur Verbreitung der Schweineinfluenza zusammengetragen und notwendige Schritte zur Eindämmung eingeleitet. Telefonschaltkonferenzen sowohl zum Bundesministerium für Gesundheit als auch zu den Gesundheitsämtern der Landkreise dienen einer koordinierten Abstimmung und führen zu einem engen Zusammenwirken der Akteure.
Auf Internetseiten können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten über den aktuellen Stand informieren. Am Landesamt für Verbraucherschutz wurde eine Telefonhotline eingerichtet. Im Sozialministerium wurden die vom Robert-Koch-Institut erstellten Dokumente zum Vorgehen bei Verdachtsfällen
auf die Situation in Sachsen-Anhalt angepasst und allen Akteuren im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnte auch ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen und Meldeverfahren bei allen Ärztinnen und Ärzten im Land gewährleisten werden.
Am 29. April 2009 wurde die Sachverständigengruppe zur Planung und Konzeption der notwendigen Maßnahmen im Gesundheitswesen im Sozialministerium gemäß dem Pandemierahmenplan einberufen und über die aktuelle Lage informiert. Die Sachverständigengruppe unter der Leitung des MS setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen zusammen: Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Apothekerkammer SachsenAnhalt, Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigung, Landesamt für Verbraucherschutz, Landesverwaltungsamt und Ministerium des Innern.
Neben dieser Sachverständigengruppe wurde ein Krisenstab Pandemie eingerichtet, der in Phase 5 in Bereitschaft steht bzw. lageabhängig arbeiten wird. Die Stabsdienstordnung Pandemie regelt den Aufbau des Stabes und beschreibt die Aufgaben der Funktionsträger. Erstmals zusammengetreten ist dieser Krisenstab am 30. April 2009. Es wurden ein Pandemiekernteam benannt und Rufbereitschaften festgelegt.
Derzeit ist das Land Sachsen-Anhalt nach meiner festen Überzeugung gut vorbereitet und informiert regelmäßig alle zuständigen Einrichtungen und Institutionen über die aktuelle Lage und Veränderungen.
Aktuell - das will ich anschließen - gibt es den zweiten vom Robert-Koch-Institut bestätigten Fall der neuen Grippe in Sachsen-Anhalt. Es ist damit der zehnte Fall in Deutschland. Beide betroffenen Männer waren aus Mexiko zurückgekehrt, hatten nur leichte Symptome und sind unterdessen wieder genesen. Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt mit dem Ziel, eine Verbreitung zu verhindern.