Markus Kurze

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich gern, wenn Sie es erlauben, den Redebeitrag zu Protokoll geben.
Frau Vorsitzende, ich kann es kurz machen: Die CDUFraktion wird, wie es der Minister schon angekündigt
hat, dem Antrag nicht folgen. Wir werden ihn ablehnen. Ich bitte um das Votum. - Vielen Dank.
Herr Dr. Brachmann, wir haben heute ausführlich über Opferschutz geredet. Vielleicht können Sie mir eine Frage beantworten, die sich einem Nichtjuristen immer wieder stellt.
Menschen, die Opfer von Diebstahl, von sexueller Gewalt wurden oder die man tot geschlagen hat, werden in der Boulevardpresse mit dem gesamten Konterfei abgebildet. Aber das Gesicht derjenigen, die höchstwahrscheinlich die Straftat begangen haben, finden wir in den Boulevardzeitungen in der Regel mit einem großen Balken wieder.
Wenn wir über Opferschutz reden, würde mich einmal interessieren, warum die Opfer von Straftaten in epischer Breite dargestellt werden, aber diejenigen, die die Tat vollzogen haben, in der Regel anonymisiert dargestellt werden.
Sie haben Recht. Entweder den Balken für alle oder - - Sie haben Recht. Sie gehen da schon in die richtige Richtung.
Wer totgeschlagen worden ist, kann seine Rechte nicht mehr durchsetzen. Das wird dann in epischer Breite mit großem Foto dargestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Oppositions
fraktionen zu Beginn der Debatte in der ersten Lesung mit uns gemeinsam gestimmt haben. Ich freue mich auch, dass im Sozialausschuss die eben beschriebene Verfahrensweise so vollzogen werden konnte.
Was man natürlich zur Klarheit und Wahrheit noch anbringen muss, ist, dass die Oppositionsfraktionen, als wir das Thema Anfang des Jahres angeschoben haben, im Ausschuss und auch hier im Plenum gesagt haben, wir müssten da nicht ran, weil sie gedacht haben, dass hierzu keine Notwendigkeit besteht. Im Laufe des Verfahrens und der Diskussion im letzten halben Jahr haben dann auch die Oppositionsfraktionen erkannt - sonst hätten sie am Ende nicht mitgestimmt -, dass wir Probleme mit dem geltenden Recht haben und als Gesetzgeber im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht gemeinsam daran arbeiten müssen, diese Probleme so weit wie möglich abzustellen.
Für uns, die Koalitionsfraktionen, ist der Rettungsdienst ein Mosaikstein der Daseinsvorsorge, nicht eine reine Transportleistung, wie sich das der eine oder andere wünscht. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir eine große Novelle auf den Weg bringen. Nun müssen wir das in der nächsten Legislaturperiode anpacken; denn die Probleme insgesamt sind sehr vielschichtig. Die einzelnen Beteiligten in beiden von uns durchgeführten Anhörungen haben eine Menge Dinge vorgetragen, über die wir reden müssen.
Ich glaube aber nicht, dass sich die Kostenentwicklung so, wie es von der LINKEN und der FDP vorgetragen wurde, entwickeln wird. Wir müssen bei der Wahrheit und Klarheit bleiben. Die Kostensteigerung im System resultiert in den letzten Jahren ausschließlich daraus, dass die Kosten der Notärzte explodiert sind, nämlich um 80 %.
Wir werden diese Kostenexplosion nicht wettmachen können, indem wir uns einen Billiganbieter in das Land holen, der dann die Leistung erbringt. Wir wissen alle, was ein Rettungssanitäter auf dem Wagen im Jahr als Bruttogehalt verdient. Ich glaube nicht, dass wir an dieser Stelle noch reduzieren und Kosten einsparen können.
Das ist eine fadenscheinige Diskussion, von der wir wegkommen sollten. Das haben wir auch den Krankenkassen gesagt. Wir haben den Krankenkassen in der Debatte angeboten, dass sie die Bestellung der Notärzte übernehmen können, wenn sie diese Aufgabe besser, effektiver und kostengünstiger als die Kassenärztliche Vereinigung gestalten können. Die haben natürlich gleich die Hände hochgerissen und gesagt, dass es so nicht gemeint war.
Noch kurz zu den Leitstellen. Wir haben in der Anhörung auch gefragt, was die Reduzierung der Leitstellen nach der Kreisgebietsreform gebracht hat. Wir sind von 24 Leitstellen auf 14 Leitstellen heruntergegangen. Ich habe in der Anhörung gefragt, wie viel, gemessen zwischen Daumen und Zeigefinger, wir eingespart haben. Am Ende mussten die Kassen darlegen, dass es kein Geld gebracht hat, sondern mehr Geld gekostet hat, und zwar selbst die Reduzierung von 24 auf 14 Leitstellen.
Deshalb ist es fraglich, was eine Reduzierung von 14 auf fünf Leitstellen bringen soll. Wir sollten uns nicht an Brandenburg orientieren. Wir wissen ja, in Brandenburg ist der Wolf. Wir sollten uns auf die Menschen hier konzentrieren, die wir retten wollen.
Dafür brauchen wir ein vernünftiges System. Dieses sollten wir mit einem vernünftigen Gesetz gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann damit leben, dass wir getrennt abstimmen, wie es von der Opposition vorgeschlagen wurde. Ich bitte um Zustimmung und hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den großen Wurf hinbekommen. Denn die Hilfsorganisationen und die privaten Anbieter, die wir im Land haben, sind für uns wichtig - nicht nur für den Rettungsdienst, sondern auch für den Katastrophenschutz und am Ende für die Daseinsvorsorge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Das bringt mich auch noch zu einer Kurzintervention. Es ging nicht darum, dass wir behaupten - -
Es ging der Koalition nicht darum zu behaupten, dass eine Reduzierung weniger kostet oder am Ende weniger bringt. Es ging uns darum, einmal die Frage zu stellen.
Wir haben eine Reduzierung von 24 auf 14 vorgenommen. Das hat nicht zu einer Kostenersparnis, sondern zu einer Kostensteigerung geführt. Wir haben aus Brandenburg oder Sachsen erfahren,
- jetzt bin ich dran - dass es mit weniger Leitstellen zu vielen Fehlfahrten gekommen ist. Wer die Verantwortung für Fehlfahrten auf sich nehmen will, wenn draußen Kinder, Eltern, Großeltern verunfallen - - Ich möchte das nicht. Deswegen haben wir ein verantwortungsvolles Gesetz gemacht. Wir wollen auch in der nächsten Legislaturperiode ein großes, verantwortungsvolles Gesetz machen.
- Herr Kley, Ihre Schwächen haben wir erkannt. Ich habe damals schon gewarnt - das will ich hier noch einmal feststellen -, dass genau das eintritt, was wir heute haben.
Lieber Herr Kollege Kosmehl, Sie sind Jurist. Ich wollte Sie einmal fragen, ob Sie wissen, dass in Deutschland jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge sexuell belästigt wird. Wussten Sie das?
Eine Nachfrage, wenn Sie erlauben. - Ich war genauso überrascht wie Sie jetzt, als ich diese Zahlen gelesen habe. Ich glaube, wenn man diese Zahlen kennt und hört, dann ist man bestürzt. Wenn wir das Internet sehen, dann wissen wir, dass es auf der einen Seite sicherlich ein tolles Instrument in der Wissensgesellschaft ist, in der wir heute leben, aber auf der anderen Seite ist das Internet auch ein riesiger Fluch mit unwahrscheinlich viel Dreck darin.
Deshalb frage ich Sie noch einmal - wir wollen Löschen und Sperren -: Meinen Sie nicht, dass Ihr Weg, nämlich nur zu löschen, dann nicht ein wenig zu einfach ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Namens der CDU-Fraktion empfehle ich die Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss. Da die Argumente hinreichend ausgetauscht sind, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE lässt mich schmunzeln. Es gibt Anträge wie den vorliegenden, die sind so vorhersehbar, dass nur der Zeitpunkt, wann sie eingebracht werden, offen ist. Und selbst dies ist bei dem heute zu debattierenden Antrag der Fall. Denn wie bei einigen anderen Anträgen auch führen wir im Vorwahlkampf eine Schaufensterdebatte zu einem Thema, zu dem die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die unterschiedlichen Positionen der Parteien mehr als zur Genüge kennen.
Um es vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird eine Überweisung dieses Antrags, auch wenn wir ihn aus formalen und inhaltlichen Gründen eigentlich ablehnen, in den Sozialausschuss vorschlagen. Auch wenn es die antragstellende Fraktion vielleicht überraschen mag, die beiden Regierungspartner sind so selbstbewusst, dass sie einander bei bestimmten Themen zugestehen, die eigene Position nicht aufzugeben. So ist es auch mit diesem Antrag, sodass ich, auch wenn, wie bereits gesagt, der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen werden soll, nunmehr die Auffassung der CDU-Fraktion zu diesem Antrag darstellen werde.
Aus unserer Sicht ist der Antrag formal abzulehnen, weil wir beim besten Willen nicht einsehen, mit welcher Berechtigung wir dem Landtag der sechsten Wahlperiode einen Auftrag empfehlen sollten, den wir mit einem solchen Beschluss sogar faktisch erteilen und eben nicht nur empfehlen würden, für den es in dieser Wahlperiode, in der wir das Anliegen selber hätten regeln können, in diesem Hohen Haus keine Mehrheit gibt.
Inhaltlich hat die CDU-Fraktion die in Rede stehende Empfehlung des Bildungskonvents im Konvent zwar nicht ausdrücklich abgelehnt, um die Atmosphäre im Konvent nicht nachhaltig zu gefährden, sich aber der Stimme enthalten und so unsere Ablehnung dokumen
tiert. An dieser Position hat sich seither nichts geändert, zumal auch keine neuen Aspekte in die Debatte eingeführt worden sind, die wir noch nicht in der einen oder anderen Form diskutiert hätten.
Ich glaube, allen Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt sind die Positionen zum Thema Kinderbetreuung der anderen Fraktionen hinlänglich bekannt. Aus meiner Sicht macht es eigentlich wenig Sinn, die bereits wiederholt ausgetauschten Positionen ein weiteres Mal auszutauschen.
Ich möchte mich daher auf einige wenige Kernaussagen beschränken. Bekanntermaßen halten wir diese Empfehlung des Bildungskonvents angesichts der Haushaltslage des Landes nicht für finanzierbar. Bereits heute ist dem Land die Finanzierung der Kinderbetreuung genauso viel Geld wert wie vor der Novellierung des KiBeG zum KiFöG, wie sich den Ansätzen im Haushaltsplan 2010/2011 unschwer entnehmen lässt. Dabei gehe ich bewusst nicht auf die Frage ein, wie die dafür zu veranschlagenden Mehrausgaben zutreffend zu berechnen wären. Denn unabhängig davon, welche Zahl nun bei dieser Berechnung ermittelt werden sollte - es wird sich dabei in jedem Fall um einen größeren zweistelligen Millionenbetrag handeln -, ist dies aus unserer Sicht nicht dauerhaft finanzierbar.
Inhaltlich sind wir nicht der Auffassung, dass Bildung und Ganztagsanspruch in Kindertagesstätten unverrückbar miteinander verknüpft sind. Es kann auch heute keine Rede davon sein, dass Kinder, die nur einen Anspruch auf fünfstündige Betreuung täglich in einer Kindertagesstätte haben, von den Bildungsangeboten ausgeschlossen würden. Im Sinne einer kindgerechten und altersangemessenen frühkindlichen Bildung ist es nicht erforderlich, dass Kinder den ganzen Tag in der Kita sind; denn Kinder in diesem Alter können nicht den ganzen Tag gebildet werden.
Natürlich verkennen wir nicht, dass es Kinder in unserem Lande gibt, die aufgrund ihrer häuslichen Situation ein Ganztagsangebot benötigen. Ich will aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geltende Recht für diesen Kreis von Kindern eine Regelung enthält, die ihnen diesen Ganztagsanspruch verschafft. Von dieser Möglichkeit wird vielleicht noch nicht überall im Land in dem wünschenswerten Umfang Gebrauch gemacht. Es bedarf daher aber keines gesetzlich verankerten Ganztagsanspruchs für alle Kinder, wenn Einzelfallhilfen gewährt werden können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allgemeiner Konsens besteht darüber, dass die Bildung im letzten Kindergartenjahr weiter verbessert werden soll, damit die Kinder beim Eintritt in die Schule möglichst gleiche Startchancen haben.
Auch wir wissen, dass die Zahl der Kinder, die bei der Einschulung Defizite zum Beispiel hinsichtlich der Sprachausprägung oder der Konzentrationsfähigkeit haben, bedauerlicherweise ständig steigt. Insbesondere diese Kinder müssen wir stärker fördern, um ihre Schulfähigkeit mit dem Eintritt in die Schule zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Wenn wir an dieser Stelle nicht besser werden, haben diese Kinder keine Chance, dem Schulunterricht zu folgen - mit all den bekannten Folgewirkungen, die daraus resultieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir seit dem Haushaltsplan 2008/2009 zusätzliche Mittel eingestellt für weitere Bildungsangebote in Kindertageseinrichtungen. Damit
sollen vorhandene Defizite bei Vorschulkindern ausgeglichen werden.
Des Weiteren werden im Durchschnitt zwei Betreuungsstunden pro Einrichtung finanziert, die die Erzieherinnen für die Vor- und Nachbereitung der Bildungsangebote nutzen sollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2006 wurde in Sachsen-Anhalt das damals geltende Rettungsdienstgesetz mit dem Ziel, eine höhere Effizienz und Kostenersparnis zu erreichen, novelliert. Neben qualitativen Verbesserungen wie der Stärkung der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit und der Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst sollte den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Gestaltungsraum bei der Planung der Einsätze ermöglicht werden.
Mit der neu ermöglichten direkten Verhandlungslösung zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern sollte ein Beitrag zur Deregulierung erbracht werden. Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung wurde der Kassenärztlichen Vereinigung übertragen, weil diese, anders als die Landkreise und die kreisfreien Städte, fachlich einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Notärzte im Land hat. Diese Übertragung sollte aber nicht die Krankenhäuser mit notfallmedizinischer Versorgung von ihrer Pflicht, der Kassenärztlichen Vereinigung dafür Notärzte zur Verfügung zu stellen, entbinden.
Das Gesetz trat zum 1. Januar 2007 in Kraft. Seither ist viel geschehen. Landesbezogen ist die Kreisgebietsreform umgesetzt worden, was zu einer Reduzierung der Leitstellen führte. Es besteht nunmehr in jedem der elf Landkreise und in jeder der drei kreisfreien Städte eine integrierte Leitstelle.
Die Situation der ärztlichen Versorgung in ganz Sachsen-Anhalt hat sich verändert, auch bei den Notärzten. Aufgrund des Mangels an Notärzten müssen diese über so genannte Notarztbörsen gewonnen werden, wo wir in direkter Konkurrenz zu unseren Nachbarländern stehen.
Das Vergabeverfahren im Rettungsdienst stellt die Kommunen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen der Zivil- und Verwaltungsgerichte sowie vor dem Hintergrund von Verfahren auf europäischer Ebene vor die schier unlösbare Aufgabe, den Rettungsdienst rechtsfehlerfrei zu vergeben. Nachfragen nach den Wirkungen des aktuellen Gesetzes bei allen Beteiligten offenbarten Probleme bei der Anwendung dieses Gesetzes. Dies galt es nun zu lösen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Kenntnis dieser Situation hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in der 74. Sitzung am 19. März 2010 die Landesregierung in Drs. 5/74/2498 B gebeten, in den Ausschüssen für Soziales sowie für Inneres bis zum dritten Quartal über die Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes zu berichten.
Es sollte erstens darüber berichtet werden, wie die angedachte Reduzierung der Einsatzleitstellen nach der Gebietsreform erfolgt ist, zweitens inwieweit der Digitalfunk eingeführt wurde, drittens wie die Schiedsstelle besetzt ist, viertens wie sich die Ausschreibungsbedingun
gen darstellen und wie die Vergabe der Rettungsdienstleistungen erfolgt, fünftens wie sich die Situation der beteiligten Notärztinnen und Notärzte darstellt und sechstens ob durch die Vergaberegelung des Rettungsdienstes negative Entwicklungen in der Betätigung Ehrenamtlicher im Katastrophenschutz zu erwarten sind.
Angesichts des Problemdrucks haben dann aber die Regierungsfraktionen bereits vor der Vorlage dieses Berichts durch die Landesregierung im Sozialausschuss des Landtages eine Anhörung zu den Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes beantragt und am Ende auch durchgeführt. Im Ergebnis dieser Anhörung haben die Regierungsfraktionen festgestellt, dass die Lage noch dramatischer sei als bisher angenommen. Das zwang die Regierungsfraktionen, noch in dieser Legislaturperiode gesetzgeberisch tätig zu werden, um einen Zusammenbruch unseres Gesamtsystems im Rettungsdienst zu vermeiden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben nunmehr einen Gesetzentwurf mit zwei Regelungskomplexen vorgelegt. Erstens wollen wir die Frist der Genehmigungsdauer für die Leistungserbringer bis zum 31. Dezember 2013 verlängern. Damit wollen wir erreichen, dass bis zu der umfassenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, die in der kommenden Wahlperiode erfolgen muss, keine Rettungsdienstbereiche neu ausgeschrieben werden müssen. Die Änderung soll für alle Hilfsorganisationen im Land und die privaten Anbieter in Sachsen-Anhalt gelten, deren Befristung der Genehmigung zwischen dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes und dem 31. Dezember 2013 liegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Genehmigung nach dem alten oder nach dem neuen Recht erteilt worden ist.
Zweitens wollen wir in § 12 des Rettungsdienstgesetzes klarstellen, dass der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Leistungserbringer gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung, also mit den Krankenkassen und Kostenträgern, basierend auf einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung, kostendeckende Benutzungsentgelte vereinbaren. Dies war bisher nicht unstrittig. Die Änderung dient einfach der Klarstellung hinsichtlich der Höhe der während eines Schiedsstellenverfahrens zu zahlenden Benutzungsentgelte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun noch einige Anmerkungen, um diese beiden Punkte zu erläutern.
Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 1. Dezember 2008, des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2010 und des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2010 zur Frage der Ausschreibungspflicht im Rettungswesen ergibt sich die Notwendigkeit, das Rettungsdienstgesetz hinsichtlich der Durchführung des Vergabeverfahrens grundlegend zu überarbeiten. Eine solche Überarbeitung ist in dieser Legislaturperiode unter Berücksichtigung der Auswertung der vorstehenden Entscheidungen jedoch nicht mehr möglich. Auch die Vorschriften über die Auftragsvergabe und die Genehmigung dürften im Hinblick auf die vorliegenden Entscheidungen zu überarbeiten sein.
Rettungsdienst und Katastrophenschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wichtige Teile der Daseinsvorsorge und des Bevölkerungsschutzes in unserem Land und sollen deshalb durch den Gesetzgeber für das ganze Land ausgestaltet werden. Die angesichts
dieser Rechtslage bestehende Rechtsunsicherheit sowie die damit einhergehenden Probleme bei den aktuell anstehenden Vergaben sind offenkundig, sodass es zum jetzigen Zeitpunkt einer Übergangsregelung bis zur Klärung dieser Rechtsfragen bedarf.
Bis zum 31. Dezember 2013 ist der Gesetzgeber aufgefordert, das Rettungsdienstgesetz, wenn es denn beschlossen wird, zu novellieren. Dieser Zeitraum ergibt sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit zur Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens bis zur Verabschiedung eines neuen Rettungsdienstgesetzes und trägt dem Umstand der Neuwahl des Landtages Anfang nächsten Jahres und der Regierungsbildung Rechnung.
Durch die Regelung in § 15 Abs. 2 Satz 2 wird sichergestellt, dass durch die Verlängerung der Genehmigungsfrist die Vertragsparteien nicht gegen ihren erklärten Willen aneinander gebunden werden. Somit bleibt auch die Möglichkeit erhalten, im Bedarfsfall bei Vorliegen entsprechender Gründe den Vertrag mit Ablauf der Genehmigungsfrist zu beenden.
Mit dieser Vorgehensweise, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollen die geltenden Ausschreibungsregelungen nicht umgangen werden. Wir wollen auch keine Verzerrung des Wettbewerbs. Wir wollen einfach nur ein wenig Zeit, um eine vernünftige Novellierung im Landtag vollziehen zu können.
Eine Übergangsregelung zur Schaffung landesweit abgestimmter Regelungen dürfte daher aus übergeordnetem Interesse zulässig sein, wenn die dafür vorgesehene Frist, wie im Gesetz geschehen, so kurz bemessen ist, dass eine transparente und EU-weite Vergabe nach den Regeln des GWB absehbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen um die große Bedeutung der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz und DLRG in unserem Land und wir wissen, wie wichtig diese Organisationen auch für unser Gemeinwesen sind. Deshalb dürfen wir die Daseinsvorsorge, zu der der Rettungsdienst aus unserer Sicht gehört, nicht ohne Not dem grenzenlosen freien Wettbewerb mit all den Risiken, die damit verbunden sind, aussetzen.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit den Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt. Dies soll nicht durch Regelungen gefährdet werden, die nur danach schielen, wer der günstigste, um nicht zu sagen der absolut billigste Anbieter ist. Genau diese Gefahr besteht derzeit, wenn wir nicht die geplante Änderung des Rettungsdienstgesetzes in Angriff nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch einen Satz für die Zukunft formulieren. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Änderung dergestalt vollziehen können, dass wir, gerade was die Ausschreibung angeht, zuverlässige Kriterien in dem Gesetz formulieren können, die gegenüber der Wirtschaftlichkeit gleichberechtigt sind, Kriterien, nach denen wir zu klaren und fairen Bedingungen ausschreiben können und bei denen wir die Erfahrungen der Hilfsorganisationen oder der privaten Anbieter aus unserem Land in das Verfahren einbringen können.
Wir sollten, wenn die umfassende Novellierung kommt, auch versuchen, das Sozialministerium und das Innenministerium an einen Tisch zu holen und dann am Ende gemeinsam zu versuchen, Rettungsdienst, Brandschutz
und Katastrophenschutz vielleicht in einem Gesetz zu bündeln, wie es andere Bundeslänger bereits getan haben.
Gestatten Sie mir nun noch einige Ausführungen zum zweiten Regelungskomplex, der die gesetzlichen Krankenkassen im Land mit Sorge erfüllt. In den beiden letzten Jahren ist es in verschiedenen Rettungsdienstbereichen wie auch bei der Luftrettung streitig gewesen, ob Benutzungsentgelte kostendeckend erhoben werden. Diesbezüglich wurden verschiedene Schiedsstellen- und Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet.
Eine Aufhebung der Kostendeckung im Rettungsdienst war mit dem derzeit geltenden Gesetz nicht beabsichtigt. Deswegen werden die Änderungen in § 12 Abs. 1 und 2 vorgenommen, um zukünftig Klarheit zu schaffen. Dadurch soll die Sicherstellung gewährleistet sein und es sollen Verfahrenskosten bei allen Beteiligten zugunsten der Versicherten gespart werden.
Sowohl die Träger als auch die Kassenärztliche Vereinigung können nicht gesetzlich zur Sicherstellung verpflichtet sein, ohne ihnen gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Substitution der fehlenden Mittel durch eigene Mittel ist mangels zur Verfügung stehender Ressourcen nicht möglich. Denn der Rettungsdienstbereich - das wissen Sie alle - ist ein Non-Profit-Geschäft; da kann man keine Rücklagen bilden und auch keinen Gewinn erzielen, zumindest nicht diejenigen, die momentan die Aufgaben des Rettungsdienstes im Land Sachsen-Anhalt erfüllen. Daher wird in Absatz 1 noch einmal klargestellt, dass die Grundlage der betriebswirtschaftlichen Kosten eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und sparsame Betriebsführung sein muss.
Zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 23. Juni 2010 unter dem Aktenzeichen 3 K 495/08 entschieden, dass auch nach der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes Benutzungsentgelte kostendeckend sein müssen. Insofern handelt es sich bei unserer Änderung lediglich um eine Klarstellung geltenden Rechts.
Aufgrund der langen Dauer der bisherigen Schiedsstellenverfahren und der Möglichkeit des im Anschluss möglichen Rechtsmittelverfahrens vor dem Verwaltungsgericht muss eine Regelung geschaffen werden, um die Finanzierung der Leistungserbringer und des Trägers während eines unter Umständen lang andauernden Rechtsstreits zu sichern. Ansonsten drohen Insolvenzen der Hilfsorganisationen oder der privaten Anbieter oder sogar die Insolvenz der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese hat sicherlich eine etwas dickere Decke als ein Wohlfahrtsverband, aber ich weiß es nicht ganz genau; deswegen wollen wir darüber auch nicht spekulieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf die Beratung zu diesem Gesetzentwurf. Wir wissen, dass es erst einmal nur ein kleiner Entwurf ist, der versucht, die Spitze des Eisberges ein wenig abzumildern. Wir müssen versuchen, hier wirklich eine rechtssichere Lösung hinzubekommen. Das haben wir mit dem Entwurf und auch im Vorfeld so weit wie möglich vorzubereiten versucht.
Wir sind auch in enger Abstimmung mit den entsprechenden Verbänden, ob nun dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund oder Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern. Wir wollen versuchen, eine Lösung zu schaffen, die uns allen am Ende ein wenig Luft
bringt, um eine umfassende Novellierung in der nächsten Legislaturperiode vorzubereiten.
Vielleicht haben wir die Zeit, die wir brauchen, wenn uns der Gesetzgeber in Berlin einige der Probleme abnimmt. Mittlerweile werden in Berlin genau die Fragen, mit denen wir uns beschäftigen, diskutiert; denn wir sind nicht allein auf der Welt. Alle anderen Bundesländer haben die gleichen Probleme, wenn es um die Ausschreibung geht, wie wir sie in Sachsen-Anhalt haben.
Sie wissen es selbst: Wenn in Europa oder in der Welt eine Katastrophe passiert, dann sind unsere Katastrophenschützer diejenigen, die als Erste gern gesehen werden. Aber wir haben aufgrund der EU momentan einen so engen Mantel, in dem wir uns befinden, sodass wir besondere Bedingungen nicht vorhalten dürfen. Wenn wir aber dieses System so aufrechterhalten wollen, wie wir es jetzt kennen, dann brauchen wir besondere Bedingungen. Dafür müssen wir gesetzliche Grundlagen schaffen.
Vielleicht gelingt es ja der Koalition in Berlin, das SGB V anzupacken und klar zu definieren, ob der Rettungsdienst eine Transportleistung, also eine Taxifahrt, ist oder ob der Rettungsdienst nicht doch eine medizinische Leistung ist, wie wir es sehen. Das ist von der Sache her eigentlich logisch, aber es ist in dem Bundesgesetzbuch eben anders definiert. Vielleicht gibt es in Berlin eine Klärung. Dann würde uns zumindest dieses Problem auf diesem Weg ein wenig abgenommen werden.
Am Ende vielleicht noch ein Gedanke, über den wir schon im Vorfeld diskutiert haben. Wir wissen, dass die enormen Kostensteigerungen im System aufgrund des Ärztemangels zustande kamen. Es gibt in ganz Deutschland nur wenige Notärzte. Auch diesbezüglich haben wir keine einheitlichen Regelungen; der Wettbewerb bestimmt den Preis. Es ist mittlerweile so, dass man an einer Börse mehr oder weniger bieten muss, um die Ärzte ins Land zu holen.
Wir müssen einmal schauen, ob man von Berlin aus vielleicht nicht auch diesbezüglich gewisse Standards vorgeben kann; denn ansonsten wird sich die Preisspirale immer weiter nach oben schrauben. Auch dabei müssen wir schauen, wie wir das in den Griff bekommen.
Vielleicht können auch die Krankenkassen - sie tun momentan so, als ob sie vieles besser könnten - den Sicherstellungsauftrag von der KV übernehmen. Wir können zumindest einmal darüber nachdenken. Vielleicht schaffen sie es ja kostengünstiger und effektiver. In Sachsen soll das günstiger sein. Vielleicht kann man sich an den Kassen in Sachsen orientieren.
Das Verfahren im Landtag wird uns letztlich genug Zeit geben, um darüber zu diskutieren. Ich bitte um Überweisung zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Kollegin Bull! Zu Frage 1: Wir haben in Sachsen-Anhalt das System der integrierten Leitstelle. Um es denjenigen, die nicht in dem Thema stecken, einmal zu erklären: Es ist so, dass wir die Polizei, die eigentlich eine eigene Leitstelle haben könnte, den Brand- und Katastrophenschutz, der eigentlich eine eigene Leitstelle haben könnte, und den Rettungsdienst in der integrierten Leitstelle zusammenfassen.
Theoretisch könnten wir es so machen: Jede Leitstelle ist für sich in jedem Landkreis und überall sitzen Menschen 24 Stunden lang und jeder bearbeitet - ich sage es einmal so - drei Anrufe. Wir haben alles in einem und sparen dadurch Kosten.
Wir haben eine Reduzierung der Zahl der Leitstellen vorgenommen, indem wir die Kreisgebietsreform umgesetzt haben. Sicherlich gebe ich Ihnen darin Recht, dass man auch kreisübergreifend hier und da noch enger zusammenarbeiten kann. Aber ich muss den Kostenträgern gegenüber auch ganz klar sagen, dass wir eine deutliche Reduzierung vorgenommen haben und dass - die Zahlen sind durch unser Statistisches Landesamt wunderbar belegt - die Kassen am Ende natürlich nur den Anteil der Kosten der Leitstelle erstatten, der für den Rettungsdienst anfällt.
Wenn ich richtig informiert bin, gehören diese Kosten prozentual zu den geringsten und haben in den letzten vier Jahren
eine Steigerung, wie sie in anderen Bereichen der Fall war, nicht erfahren. Daher denke ich, dass wir an der integrierten Leitstelle festhalten sollten.
Sicherlich könnte man den Rettungsdienst herausnehmen und könnte das in drei, vier, fünf Leitstellen bündeln. Aber wir wollen doch - ich glaube, darin sind wir uns in diesem Hause alle einig -, dass wir schnell auch zu den Verunfallten oder zu den Patienten auf das flache Land kommen.
Wenn die Leitstellen zu groß werden und man den Überblick im Lande verliert, dann möchte ich nicht die Verantwortung dafür tragen, dass der Rettungswagen,
- lassen Sie mich bitte ausreden, Frau Bull, wenn ich hier vorn rede - der Notarzt oder der Rettungssanitäter zu spät am Unfallort eintreffen.
- Das Mikro steht in der Mitte. Sie können dann gern noch eine Intervention machen oder eine Frage stellen.
Zu der zweiten Frage. Ich habe im Rahmen des Verfahrens schon des Öfteren gesagt, dass ich damals auch in der Fraktion einer der wenigen war, die die Bedenken, die Sie eben vorgetragen haben, auch vorgetragen haben und auf die Probleme hingewiesen haben, die auf uns zukommen.
Als Politiker muss man doch auch einmal selbstkritisch sagen dürfen: Das, was wir mit dem Gesetz wollten, ist in vielen Bereichen nicht so eingetreten, wie wir es uns als Gesetzgeber gewünscht haben. Deshalb wollen wir jetzt nachbessern. Ich glaube, es ist nicht schlimm, wenn man als Politiker auch einmal einen Fehler eingesteht. Ich denke, wer das kann, der kann auch zukunftsfähige Politik machen. - Vielen Dank.
Ganz kurz. Zum Schluss hat sich der Bettvorleger noch einmal aufgerappelt. Ich will einmal zeigen, dass ich nicht der schlaffe Tiger bin.
Spaß beiseite. - Zum Schluss eine kurze Zusammenfassung. Zwei, drei Dinge muss ich noch einmal ansprechen. Ich freue mich natürlich darüber, dass die Opposition von beiden Seiten jetzt mit im Boot ist. Am Anfang der Debatte, als wir als Koalitionsfraktionen gesagt haben, wir müssen dieses Thema aufgreifen, hieß es noch: Das könnt ihr nicht, das schafft ihr nicht; ihr wollt bloß Wahlkampf machen.
- Nein, Herr Dr. Eckert, das kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen. Sie selbst waren es sicherlich nicht; aber dann müssen Sie in der Fraktion nachfragen, wer im Ausschuss so argumentiert hat.
Jedenfalls freue ich mich, dass wir jetzt gemeinsam in einem Boot sitzen. Vor dem Hintergrund der Probleme, die wir lösen wollen, ist das auch gut so.
Der Punkt Kostendeckung/Krankenkassen sollte auch noch einmal aufgegriffen werden. Da es jetzt in vielen Punkten strittig war, müssen wir hier einiges klarstellen. Es kann nicht sein - das haben wir vorhin gesagt -, dass diejenigen, die die Leistungen erbringen, ihr Recht in langen Verfahren vor Gericht erstreiten müssen, weil die Schiedsstelle nicht funktioniert, und am Ende einen Vergleich hinnehmen müssen. Sie haben die Leistung erbracht. Wie sollen sie das vorfinanzieren, insbesondere im Non-Profit-Bereich, in dem keine Gewinne erzielt werden?
Am Ende meiner Rede möchte ich mich kurz an die FDP wenden. Liebe Frau Dr. Hüskens, sicherlich wünscht man sich manchmal mehr, aber in der Praxis stellt man dann fest, dass es aufgrund vieler rechtlicher Rahmenbedingungen nicht so umzusetzen ist, wie man es sich gewünscht hätte. Daher ist es wichtig, dass man sich
von denen ordentlich beraten lässt, die sich damit auskennen.
Die Juristen haben heute sehr wichtige Aufgaben im Land zu lösen. Aber wir müssen auch aufpassen, dass uns die Juristen nicht alles noch komplizierter machen, als es schon ist.
Noch ein Wort zur Europäischen Union. Ich habe es vorhin kurz angerissen: Es ist so, dass wir ein besonderes System haben; aber wir brauchen auch ordentliche Bedingungen, um dieses System aufrechterhalten zu können. Dass uns die Hilfsorganisationen wichtig sind, haben wir alle deutlich gemacht. Uns sind aber auch die privaten Anbieter wichtig, die wir im Land haben, Frau Dr. Hüskens.
Auch um die geht es, wenn wir das Gesetz ändern; denn - das habe ich im Ausschuss auch gesagt - sie springen als Erste über die Klinge, wenn die anderen großen Ketten kommen und wir nicht vernünftige Ausschreibungsbedingungen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich denke, dass es uns gelingen wird, in einer großen Novelle ein vernünftiges Gesetz hinzubekommen, aber vorher brauchen wir das kleine. Daher bitte ich um Zustimmung zur Überweisung. - Herzlichen Dank.
Ja, gut.
Herr Kosmehl, es kommt zwar nicht immer darauf an, der Erste zu sein. Aber ich glaube behaupten zu können, dass ich einer der Ersten war, der das Thema aufgegriffen hat und ins Parlament getragen hat. Nun weiß ich nicht mehr, wann der Antrag vorlag, drei Tage vorher oder drei Tage nachher. Aber ich glaube, wir sollten uns nicht darüber streiten, wer der Allererste war; Hauptsache ist, wir packen es heute gemeinsam an.
Herr Dr. Eckert, Sie machen es am Ende wieder relativ schwer. Es ist natürlich schwierig, auf diese Frage zu antworten. Die Technik ist teuer. Ich gehe auch immer davon aus, wer bestellt, der bezahlt. Natürlich müssen wir sehen, dass wir die Kosten so verantwortungsvoll auf alle übertragen, dass sie tragbar sind.
Ich habe vorhin gesagt, wir sollten schauen, wie wir auch kreisübergreifend eine Zusammenarbeit in puncto Leitstellen hinbekommen. Das sagt auch aus, dass wir uns bei dieser Frage nicht grundsätzlich festlegen wollen.
Aber ich warne auch vor Schnellschüssen. Wir können nicht sagen, wir haben am Ende nur drei Leitstellen, das ganze System steht Kopf und der Rettungsdienst fährt nicht nach Arendsee, sondern nach Havelberg, und das liegt auch noch dicht beieinander.
Ich glaube schon, dass wir diese Frage verantwortungsvoll aufgreifen werden. Der Digitalfunk ist wichtig und wir brauchen ihn. Daher ist es sicherlich auch notwendig, dass das Sozialministerium und das Innenministerium bei dieser Frage an einem Tisch richtig schön eng zusammenrücken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwarzarbeit vernichtet sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und belastet unsolidarisch unsere Sozialkassen. Den Steuerzahler kostet die Schattenwirtschaft in Sachsen-Anhalt jährlich Millionenbeträge.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Strategien und konkreten Maßnahmen organisiert das Land Sachsen-Anhalt im Kampf gegen die Schwarzarbeit und wie wirksam sind sie innerhalb der letzten fünf Jahre gewesen?
2. Wie hoch wird der jährliche Schaden für den Steuerzahler in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten fünf Jahre beziffert und wie hoch ist der Aufklärungserfolg innerhalb der letzten fünf Jahre?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das Schmunzeln betraf die Frage, wann die Diskussion über dieses Thema wo fortgesetzt wird. Aber ich denke, das müssen wir nicht an dieser Stelle besprechen. Ich denke, wir diskutieren im Landtag und konzentrieren uns auf die Sache.
Als ich den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE gelesen habe, war ich über den Aufbau dieses Antrags doch ein wenig verwundert. Gemäß Punkt 1 will die Antragstellerin festgestellt wissen, dass die integrative Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt ungenügend entwickelt sei. Im Klartext ist wohl gemeint, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hätte.
Nach den folgenden Punkten des Antrags soll die Landesregierung umfänglich zu verschiedenen Themenkomplexen Stellung nehmen, die eigentlich den Zweck haben, die Situation der integrativen Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt angemessen bewerten zu können.
Da in Punkt 1 bereits die angeführte Bewertung durch die Fraktion DIE LINKE erfolgt ist, stellt sich die Frage,
warum die Antragstellerin die geforderten Informationen überhaupt noch benötigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch inhaltlich trägt der Antrag nicht zu einer Weiterentwicklung der bereits im Landtag vorliegenden Anträge zu dieser Problematik bei.
Wir haben im Ausschuss für Soziales noch eine Reihe offener Beratungsgegenstände zum Themenkomplex Menschen mit Behinderung vorliegen, die ich nicht einzeln benennen will. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass wir diese Beratungsgegenstände, wie von der Regierungsfraktion vorgeschlagen, angesichts des sich nähernden Endes der fünften Wahlperiode bündeln und gemeinsam beraten müssen. Nach meiner Auffassung hätte in diesem Zusammenhang auch die integrative Kinderbetreuung und Bildung einbezogen werden müssen.
Ferner haben wir in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales eine Anhörung zum Länderreport „Frühkindliche Bildungssysteme 2009“ der Bertelsmannstiftung beschlossen. Die benannten Themen, die mit den Anzuhörenden erörtert werden sollen, decken sich in weiten Teilen ebenfalls mit dem vorliegenden Antrag. Der Vollständigkeit halber will ich auch darauf hinweisen, dass Teile des Antrages auf Empfehlungen des Bildungskonvents basieren und diese auch aufgreifen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts dieser Sachlage ist dieser Antrag unserer Meinung nach überflüssig, da er die Beratung dieses Themas weder im Hohen Haus noch in den Ausschüssen über den bereits bestehenden Beratungsumfang hinaus weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund wäre der Antrag eigentlich abzulehnen.
- Im Hinblick darauf, liebe Frau Bull, dass wir uns aber inzwischen im Vorwahlkampf befinden
und vorhersehbar ist, wie eine solche Ablehnung den Betroffenen und ihren Vertreterinnen und Vertretern gegenüber seitens der Antragstellerin kommuniziert werden würde,
haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, einen Alternativantrag zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE einzubringen.
Ich meine, es ist schon interessant, dass Frau Bull 20 Jahre nach der Wiedervereinigung - daher verstehe ich auch Ihr hehres Interesse, Frau Bull - einen Lobbyverband für behinderte Menschen führt. Es ist toll, dass sie sich dort ehrenamtlich engagiert. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung führt jemand von den LINKEN den Behindertenverband. - Das ist interessant.
Das ist für uns als Regierungsfraktion interessant. Daher kann ich es nachempfinden, wie sich Frau Bull vollends engagiert.
Anders als die Antragstellerin sehen die Regierungsfraktionen die langjährigen Bemühungen der Landesregierung, Kinder mit Behinderung so weit wie möglich in den Regeleinrichtungen zu betreuen, auf einem guten Weg. Unser System kann sich sehen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darauf können wir 20 Jahre nach der Wiedervereinigung stolz sein.
Verbesserungen bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen sind unübersehbar. Dies schließt nicht aus, dass hierbei Fortschritte zu erzielen sind, weshalb wir die Landesregierung bitten wollen, diese Anstrengungen fortzusetzen und die integrative Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln.
Zur Unterstützung dieses Ansatzes bitten wir die Landesregierung um einen Bericht zur Lage der integrativen Kinderbetreuung und -bildung in Sachsen-Anhalt. Dies dient dazu, der Landesregierung die Gelegenheit zu geben, dem Landtag zu berichten, wie die Situation der integrativen Kinderbetreuung tatsächlich aussieht und wie sie weiterentwickelt werden soll.
Hinsichtlich der Konkretisierung dieses Berichtsauftrages haben wir auch die Berichtswünsche der Fraktion DIE LINKE einbezogen und berücksichtigt, ohne diese allerdings in Gänze zu übernehmen. Wir sind der Auffassung, dass der von uns beschriebene Berichtsauftrag ausreicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Regierungsfraktionen. - Vielen Dank.
Nein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die außerschulische Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule, eine Schule für Lernbehinderte oder eine Schule für geistig Behinderte in Sachsen-Anhalt besuchen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule, eine Schule für Lernbehinderte oder eine Schule für geistig Behinderte in Sachsen-Anhalt besuchen, werden außerschulisch in einem Hort betreut und wie hoch ist deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die diesen Schultyp besuchen? Gibt es dabei Unterschiede in der Inanspruchnahme zwischen den Schulzeiten und den Schulferien?
2. Wie erfolgt die nachschulische Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler, wenn sie altersbedingt nicht mehr in den Anwendungsbereich des Kinderfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt fallen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2006 wurde in Sachsen-Anhalt das damals geltende Rettungsdienstgesetz mit dem Ziel novelliert, eine höhere Effizienz und Einsparungen zu erreichen.
Stellen wir uns vor, es gäbe keinen funktionierenden Rettungsdienst: ein akuter medizinischer Notfall und keine Notrufnummer, die gewählt werden kann. Es läuft einem der kalte Schauer über den Rücken, wenn man darüber nachdenkt, was ohne Rettungsdienst wäre.
Seit das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft trat, ist viel geschehen. Eine Kreisgebietsreform ist vollzogen worden, die bereits zu einer Reduzierung der Zahl der Leitstellen entsprechend der Zahl der neuen Landkreise führte. In einem weiteren Schritt sollte kreisübergreifend zusammengearbeitet werden, wobei eine Einteilung in nur zwei Leitstellenregionen von allen Beteiligten als praxisfern abgelehnt wird.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass die integrierten Leitstellen begrüßt werden. Wenn man eine Trennung von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf der einen Seite sowie dem Rettungsdienst auf der anderen Seite vornehmen würde, hätten wir doppelte und dreifache Leitstellenstrukturen. Diese würden dementsprechend auch doppelte und dreifache Kosten produzieren.
Die Errichtung des Digitalfunknetzes war bis 2010 geplant und ist wegen Verzögerungen auf Bundes- und Länderebene für Ende 2012 konzipiert.
Die Krankenkassen lehnen die vollständige Kostenübernahme, wie von Herrn Innenminister Hövelmann vorgeschlagen, ab. Die Hilfsorganisationen können es nicht, da es sich bei der Erbringung des Rettungsdienstes um eine Leistung handelt, die kostendeckend, aber nicht gewinnbringend ist, und ein Wohlfahrtsverband für derartige Aufgaben auch keine Rückstellungen erwirtschaften darf.
Wenn die Regierung die Einführung des Digitalfunks neben der Polizei und der Feuerwehr zur optimalen Verständigung im Ernstfall im Rettungsdienst wünscht, sind Vorschläge für die Finanzierung nötig.
Ein Hauptproblem für den Rettungsdienst in SachsenAnhalt ist die Bereitstellung von Notärzten. Der Ärztemangel in Krankenhäusern und die Folgen des Bundesarbeitszeitgesetzes, die zur Kostenlast für Krankenhäuser führten, sind unter anderem als Ursache zu nennen.
Nur noch 18 von 50 Krankenhäusern beteiligen sich an der Notfallrettung und nur noch wenige an der Weiterbildung von Ärzten für Notfallmedizin. Andererseits gibt es Krankenhäuser, die vertraglich mitwirken und sogar damit werben, eine Weiterbildung auf diesem Fachgebiet anzubieten. Vielleicht könnte eine Änderung des Krankenhausgesetzes des Landes helfen, wenn Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen werden wollen, verpflichtet werden, sich in angemessenem Umfang an der Gestellung von Notärzten zu beteiligen.
Ein weiteres großes Problem wird von den im Rettungsdienst zugelassenen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser und DLRG beklagt, nämlich das Vergabeverfahren. Das Vergabeverfahren im Rettungsdienst stellt die Kommunen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen der Zivil- und Verwaltungsgerichte sowie Verfahren auf europäischer Ebene vor die schier unlösbare Aufgabe, den Rettungsdienst rechtsfehlerfrei zu vergeben. Nach Ansicht der Hilfsorganisationen führt die Auswahl des billigsten Angebots dazu, dass gemeinnützige Leistungserbringer durch Lohndumping verdrängt werden. Unternehmer, die untertariflich bezahlen, können ihre Leistung kostengünstiger anbieten.
Bei der Abgabe des Angebots müssen die gemeinnützigen Hilfsorganisationen ihre Kalkulation der Gesamtkosten mit dem vorhandenen Personal und der vorhandenen Technik auf die gesamten sechs Jahre der Leistungserbringung beziehen. So ist von Ausschreibungsbeginn an klar, dass allein beim Personal eine unredliche Preisunterbietung durch den gewerblichen oder europäischen Mitbewerber vorprogrammiert ist, da es im Angebotsverfahren bei den privaten Mitbewerbern und europäischen Mitbewerbern nicht einmal des Nachweises bedarf, dass entsprechendes Personal zur Aufgabenerledigung vorhanden sein muss. Es genügt eine einfache Erklärung, im Falle der Beauftragung, also des Gewinnens der Ausschreibung im Rahmen des Betriebsübergangs das vorhandene Personal des bisherigen Leistungserbringers zu übernehmen.
Aus anderen Bundesländern wissen wir mittlerweile, dass dann nach einem Jahr alle Beschäftigten Änderungskündigungen erhalten und dann mit erheblich gesenkten Vergütungen die Leistung erbringen sollen. Auf die unterlegenen Hilfsorganisationen kommt dann noch die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung von Abfindungen für das ausgeschiedene Personal zu. Da sie als gemeinnützige Hilfsorganisationen auch hierfür keine
Rückstellungen bilden dürfen, ist der finanzielle Kollaps für Kreisverbände vorprogrammiert.
Die Hilfsorganisationen, die sich sonst selbstverständlich dem Wettbewerb untereinander und gegenüber anderen stellen, haben sich kürzlich aufgrund dieser Situation in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, da sie sich erstmals in ihrer Existenz bedroht sehen.
Des Weiteren bringen die europäischen Mitbewerber zwar die Einsatzgruppe für den Massenanfall auf dem Papier mit. Wo aber sind die ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes? Woher sollen die ehrenamtlichen Katastrophenschützer kommen, wenn die Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter, Malteser und DLRG mit ihren 6 667 Hauptamtlichen und 10 441 ehrenamtlichen Mitarbeitern nicht mehr da sind?
Dies kann ich als ehrenamtlicher Helfer im Katastrophenschutz aus eigenem Erleben nur bestätigen. Sicher lässt sich der Katastrophenschutz auch anders organisieren, zum Beispiel dadurch, indem man ihn zukauft wie den Winterdienst. Es stellt sich aber die Frage, ob wir das wollen.
Was wäre mit den verletzten Kindern bei dem Busunfall vor Kurzem in Dessau gewesen, was wäre in Nachterstedt passiert, wenn die Wohlfahrtsorganisationen nicht kreisübergreifend ihre Helfer des Katastrophenschutzes zum Einsatz gebracht hätten? Oder denken Sie an den Brand im Altenheim in Wernigerode. Es mussten Kräfte aus Goslar kommen, weil es in Wernigerode keine SEGEinsatzgruppe mehr gab. Was wären unsere Freibäder und Seen ohne die Ehrenamtlichen aus der Wasserrettung?
Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Streitigkeiten über die Ausschreibung bereits zu Verfahrenskosten von 160 000 € geführt. Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet. Ausschreibungen können sogar von Klägern angegriffen werden, die sich an dem Verfahren gar nicht beteiligt haben. Diese Bedingungen führen dazu, dass in Halle die Rettungsdienstleistung derzeit immer nur für drei Monate ausgeschrieben wird.
Ein Gericht fordert die Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Leistungen und handhabt dabei die Rettungsdienstleistung als reine Dienstleitung, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Landkreise auch einen Katastrophenschutz und eine Einsatzgruppe für einen Massenanfall von Verletzten vorhalten müssen. Ja, es wird sogar explizit ausgeschlossen, dass diese zusätzlich und im Rahmen eines hohen ehrenamtlichen Engagements erbrachten Leistungen in die Ausschreibungen einfließen dürfen.
Ein Widerspruch in sich ist auch, dass nach der monetären Ausschreibung, bei der bereits der Preis für die Leistungserbringung genannt wurde, die Verhandlung um den Preis erneut beginnt.
In einem jüngst ergangenen Urteil des Landesverwaltungsgerichts wurde darüber hinaus beschlossen, dass die Leistungen des Rettungsdienstes und der Einsatzgruppe für den Massenanfall nicht zwingend getrennt werden wollen. Zwei andere Gerichtsinstanzen kamen hingegen zu völlig anderen Urteilen.
Es spiegelt sich am Ende wider, dass unser Gesetz in Sachsen-Anhalt zu einem Problem wird, was die Ausschreibungsbedingungen angeht. Die Landkreise können die Leistung Rettungsdienst momentan nicht rechts
sicher ausschreiben. Es herrscht Rechtsunsicherheit für die Landkreise und die Leistungserbringer, wobei letztere noch zusätzlich das Investitionsrisiko für die Rettungstechnik tragen.
Fazit: Synergieeffekte etwa für den Katastrophenschutz und das Ehrenamt spielen keine Rolle mehr. Das Knowhow für den Katastrophenschutz, das aus dem Rettungsdienst kommt, wird nicht mehr gesehen. Dadurch, dass in Sachsen-Anhalt anders als in anderen Ländern diese Dienstleistungen alle sechs Jahre neu vergeben werden müssen, könne langfristige Investitionen in Gebäude und Technik nicht angemessen berücksichtigt werden. Damit fehlt etwa den freigemeinnützigen Hilfsorganisationen Planungssicherheit.
Am Rande sei noch Folgendes angemerkt. Man stelle sich vor, was wäre, wenn man ein Krankenhaus auch nur befristet alle sechs Jahre zulassen würde.
Das Ausschreibungsverfahren führt am Ende dazu, dass selbst dann, wenn ein Leistungserbringer zur vollen Zufriedenheit aller die Rettungsdienstleistung erbringt und sogar die Kostenträger dessen Kosten für angemessen erachten, dies für den Leistungserbringer nicht die Gewähr bietet, auch zukünftig die Leistung erbringen zu können.
In Thüringen dagegen gibt es die Möglichkeit, wenn dieser von mir beschriebene Fakt vorliegt, Vergaben für bis zu 18 Jahre durchzuführen.
In der Konsequenz hieraus wird in unserem Land Personal nur befristet beschäftigt, sodass sich die Personalrekrutierung immer schwieriger gestaltet, da junge Menschen immer weniger bereit sind, sich zu solchen Bedingungen hier niederzulassen und zu arbeiten.
Der Rettungsdienst ist also mehr als eine Dienstleistung. Ich persönlich verstehe ihn eher als eine hoheitliche Aufgabe, ähnlich die der Feuerwehr und der Polizei.
In Sachsen wird der Rettungsdienst im so genannten Blaulicht-Gesetz zusammen mit dem Katastrophenschutz ausgeschrieben, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Da diese Fragen in ganz Deutschland diskutiert werden, sollte dies im SGB V näher beleuchtet werden. Es geht um die Frage: Ist der Rettungsdienst eine reine Transportleistung oder eine medizinische Leistung?
Sehr geehrte Damen und Herren! Die aufgeworfenen Fragen bedürfen schnellstens der Klärung. Ob dies durch entsprechende Erlasse oder Informationsschreiben der Landesregierung erfolgen kann oder ob möglicherweise eine Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes notwendig ist, wird der Bericht der Landesregierung zeigen. Je nachdem, wie dieser Bericht ausfällt, könnte überlegt werden, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit einzuräumen, die bestehenden Verträge mit einem ministeriellen Erlass befristet zu verlängern, bis die erforderliche Klärung herbeigeführt wird.
Wir sind als Abgeordnete des Landes Sachsen-Anhalt gewählt - in Vollzeit; das will ich noch einmal betonen - und haben den hier lebenden Menschen gegenüber eine Verantwortung. Dieser Verantwortung sollten wir gerecht werden. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir diese Fragen erörtern und am Ende auch klären können. - Vielen Dank.
Ja.
Herr Gallert, wissen Sie, Sie machen es jetzt wieder wie heute schon den ganzen Tag und wie es Ihnen andere Redner mehrmals vorgehalten haben, indem Sie die Dinge immer halb vortragen, halb ausreden oder am Ende auch nur halb beleuchten.
Ich habe in meiner Rede gesagt, dass ich als ehrenamtlicher Katastrophenschützer aus eigener Erfahrung weiß, wie viel Ehrenamt nötig ist, um diese Leistungen in unserem Land zu erbringen. Ich habe an einer anderen Stelle meiner Rede gesagt, dass wir aus anderen Bundesländern wissen, was passiert ist, wenn ein privater Anbieter oder ein europäischer Mitbewerber nach einem Jahr Betriebsübergang das Personal übernommen hat.
Tun Sie doch nicht immer so, als ob Sie die Weisheit mit so großen Löffeln
zu sich genommen haben; denn das ist dem Thema nicht angemessen.
Da vorn sitzt er. Ich habe ihn gar nicht gesehen. - Ja, gern.
Er hat aber den Platz gewechselt.
Herr Kosmehl, ich habe aus den Schreiben mehrerer Kommunen zitiert, die darum gebeten haben, bis zur Klärung der Rechtsunsicherheit über diese Frage nachzudenken. Diese Schreiben liegen auch Ihrer Fraktion vor. Sie sind gestern in diesem Haus eingegangen.
Ich halte es durchaus für wichtig, diese Frage auch dahin gehend zu prüfen. Denn wir brauchen Rechtssicherheit im System. Es darf nicht sein, dass jede Ausschreibung infrage gestellt wird. Am Ende möchten auch Sie, falls Sie rausgehen und umfallen, innerhalb von zwölf Minuten den Notarzt bei sich haben. Von daher, denke ich, sollten wir die Sache wirklich ernst nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich natürlich darüber, dass am Ende der Plenarsitzung so viel Einigkeit darüber herrscht, die
ses Thema gemeinsam anzugehen. Alle Fraktionen, alle Redner haben das in ihren Reden klargestellt.
Vielleicht ganz kurz noch einmal zur FDP. Frau Kollegin Dr. Hüskens, es geht nicht nur um die Folgen des Wechsels; denn der Wechsel ist in der momentanen Situation fast überall praktisch vorprogrammiert. Es geht um die Rechtsunsicherheit jeglicher Ausschreibungen, die jetzt gestartet werden, da alle bisherigen Ausschreibungen beklagt worden sind. Kein Klageverfahren wurde bisher abgeschlossen. Wir haben also ein Problem im System.
Um das System in der momentanen Qualität aufrechtzuerhalten, stellt sich die Frage, wie wir ausschreiben. Diese Frage stellen mittlerweile nicht nur die Landkreise oder die kreisfreie Stadt Magdeburg, sondern diese Frage stellen zu Recht auch die Wohlfahrtsverbände. Einfach zu sagen, es gehe nur um den Wechsel und nicht um das, was danach kommt, halte ich nicht für richtig. Es geht um den Wettbewerb, der mit klaren Kriterien definiert werden sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, unserem Antrag zu folgen, und werbe für die Zustimmung zu unserem Antrag. Den Änderungsantrag werden wir ablehnen, da unser Antrag im Großen und Ganzen die Themen anreißt, um die es geht.
Die Einbringungsrede und auch die Debattenreden der Koalitionsfraktionen haben die Probleme so detailliert aufgezeigt, dass wir jetzt eigentlich alle wissen müssten,
worum es geht. Ich hoffe zumindest, dass es so aufschlussreich war. Wir sollten die Sache so aufnehmen, dass wir als Gesetzgeber, wenn eine Änderung nötig ist, nicht noch ein Jahr lang warten. Denn die Legislaturperiode ist noch lang, wir haben noch gut ein Jahr. Ich denke, wir sollten unsere Kraft auch ernst nehmen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um den Aufenthalt von Minderjährigen bei Pflegepersonen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kinder leben in Sachsen-Anhalt bei Pflegeeltern und wie viele Pflegeeltern gibt es in Sachsen-Anhalt?
2. Entspricht das Angebot an Plätzen zum Aufenthalt bei Pflegepersonen bei den örtlichen Jugendhilfeträgern im Land Sachsen-Anhalt dem jeweiligen Bedarf des örtlichen Jugendhilfeträgers? Falls nein: Wie funktioniert die kreisübergreifende Zusammenarbeit in diesen Fällen und wer koordiniert diese?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns hat es natürlich auch verwundert, warum die FDP diesen Antrag heute hier stellt. Aber ich denke, unser Minister hat schon allerhand zu seiner Theorie dargelegt und ich möchte es jetzt natürlich auch für uns tun.
Ich frage mich ganz ehrlich, warum die FDP heute diesen Umweg versucht, um sich an dieses Thema heranzuarbeiten, und es nicht - wie eben schon gehört - direkt dort umsetzt, wo sie selber mitregiert.
Noch einmal für alle: Die Große Koalition aus CDU und SPD hat in der letzten Legislaturperiode im Bundestag beschlossen, ab dem Jahr 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung - es wurde gesagt, zum Beispiel ein Betreuungsgeld - einzuführen.
Im Koalitionsvertrag der momentan regierenden drei Parteien, der CDU, der CSU und der FDP, wurde konkretisiert: Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 €, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.
Vor diesem Hintergrund überrascht es schon, dass die FDP Sachsen-Anhalts momentan die einzige Landespartei sein soll, die von diesem Vertrag abrücken möchte.
In der Antragsbegründung bzw. auch in der Einbringungsrede hat die sehr verehrte Frau Kollegin Hüskens vermuten lassen, dass die Liberalen in Sachsen-Anhalt der Auffassung sind, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht in der Lage sind, mit einem Betreuungsgeld verantwortungsbewusst, das heißt im Interesse der Kinder, umzugehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP trat hier im Hohen Hause immer als Hüterin der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger auf.
Mit dem vorliegenden Antrag, Herr Kosmehl, lernen wir die FDP einmal von einer ganz anderen Seite kennen.
Wenn ich den Anfang Ihrer Rede nicht komplett missdeute, soll dies im vorliegenden Fall nur so lange gelten, wie sich die Menschen so verhalten, wie es der antragstellenden Fraktion genehm ist. Diese eigentlich unverrückbaren Werte dürfen nämlich dann im Sinne der Antragstellerin verrückt werden, wenn sich die Menschen nicht so verhalten, wie die Antragstellerin dies von ihnen erwartet. Bevor also der erste Bürger in Sachsen-Anhalt ein Betreuungsgeld erhalten hat, weiß die FDP jetzt schon, dass dieses Geld nicht zweckentsprechend von den Eltern verwendet wird.