Protokoll der Sitzung vom 07.05.2009

Ich wäre froh, wenn es bei dem bleibt, was wir derzeit haben. Ich bin nach wie vor sicher, dass wir auf kommunaler Ebene einiges tun müssen. Ich bin nach wie vor sicher, dass wir eine gute, auskömmliche Finanzierung in diesem Bereich sicherstellen müssen. Ich bin aber nicht der Auffassung, dass wir die Landkreise mit einem weiteren Kinderschutzgesetz beglücken müssen. Von daher werden wir dem Antrag so nicht zustimmen.

Wir hatten gehofft, dass wir darüber in den Ausschüssen diskutieren können. Aber ich habe im Vorfeld gehört, dass die Regierungsfraktionen nicht vorhaben, dies zu tun, und Sie haben auch nicht beantragt, den Antrag an die Ausschüsse zu überweisen. Von daher werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun erteile ich Frau Grimm-Benne das Wort.

Ich verzichte.

Sie verzichtet. - Frau von Angern, wenn Sie möchten, dann dürfen Sie noch einmal sprechen. Bitte schön.

Danke sehr, Herr Präsident. - Herr Kurze, ich denke, Sie hätten die Zeit, die ich Ihnen durch meinen Antrag ein Stück weit eingeräumt habe, durchaus für eine Grundsatzdebatte oder eine Wertedebatte nutzen können.

Wir können diese Wertedebatte natürlich auch gern im Ausschuss führen. Ich kann Ihnen aus meiner Fraktion verraten, dass wir uns zuweilen stundenlang auf Ausschusssitzungen vorbereiten. Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich häufig sehr frustriert aus der Ausschusssitzung herausgehe, wenn wir Argumente vortragen und nicht einmal irgendeine Reaktion kommt, sodass ich genau auf diese Wertedebatte gespannt bin. Aber auch darauf bereiten wir uns gern stundenlang vor.

Ich denke, dass deutlich geworden ist, dass es uns nicht nur um Personalprobleme geht, sondern um mehr. Es geht uns auch ausdrücklich - das sage ich noch einmal - nicht um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ich weiß, dass wir es mit einem Bereich zu tun haben, in dem die Kommunen eigenverantwortlich handeln können und handeln müssen; denn es ist eine Pflichtaufgabe.

Gleichwohl denke ich, dass wir im Landtag - das hat der erste Entwurf eines Kinderschutzgesetzes gezeigt; ich teile die Hoffnung von Frau Dr. Hüskens nicht, dass kein zweiter Entwurf vorgelegt wird - immer wieder an den Punkt gekommen sind, dass es in den Kommunen Probleme gibt.

Nun können wir natürlich alle so tun, als ob wir sie nicht sehen. Ich denke, wenn wir den Kommunen neue Auf

gaben geben wollen, dann müssen wir uns genau überlegen, ob wir Ihnen diese zumuten können und in welcher Form wir ihnen diese zumuten können - das war letztendlich auch der Grund für den Streit über das Kinderschutzgesetz. Dazu gehört eine Bestandsanalyse, die wir vielleicht auch im Rahmen der Selbstbefassung hätten beantragen können.

Ich denke aber, dass wir hier im Plenum genau dieses Instrument des Antrages nutzen können und meines Erachtens auch nutzen müssen, um die gerade in dieser Angelegenheit erforderliche Öffentlichkeit herzustellen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau von Angern.

Es war beantragt worden, diesen Antrag zu überweisen. Ich lasse darüber erst einmal grundsätzlich abstimmen. Wer ist für die Überweisung des Antrages? - Die Antragsteller und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung des Antrages mehrheitlich abgelehnt worden, sodass wir jetzt über den Antrag selbst abstimmen.

Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Weiterentwicklung der Museumslandschaft im Land Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1936

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1963

Ich bitte Frau Reinecke, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den Theatern und Bibliotheken bilden die Museen eine weitere große Gruppe von Kultureinrichtungen in unserem Land. Nachdem die Theaterverträge nach mehrmaliger Befassung im Landtag und im Fachausschuss nunmehr bis für die Zeit bis zum Jahr 2012 abgeschlossen worden sind und wir in den nächsten Monaten über ein Bibliotheksgesetz beraten werden, erachten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, sich auch über die Weiterentwicklung der Museumslandschaft in Sachsen-Anhalt zu verständigen.

In den Leitlinien zur Kulturpolitik des Landes aus dem Jahr 2004 werden unter Punkt 4.4 Aussagen zu den Museen getroffen. Nach nunmehr fünf Jahren ist einiges davon überholt, andere Aussagen bedürfen einer Prüfung und gegebenenfalls einer Modifizierung. Wir benötigen somit eine Fortschreibung der Leitlinien. Dabei soll der Museumsbereich den Anfang bilden.

Derzeit verfügt das Land Sachsen-Anhalt über ca. 250 Museen und Sammlungen. Der überwiegende Teil vermittelt als Stadt- bzw. Regionalmuseum regionale Geschichte und trägt damit zur historischen Identität des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger bei.

Unter den Museen und Ausstellungen befinden sich einige von internationalem Rang. Hierzu zählen unter anderem die Luther-Gedenkstätten in den Lutherstädten Wittenberg und Eisleben, die Stiftungen Dessau-Wörlitz und Bauhaus Dessau sowie das Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle.

Daneben haben in den letzten Jahren aber auch weitere Museen durch international geachtete Ausstellungen und wissenschaftliche Arbeiten von sich reden gemacht. Stellvertretend möchte ich an dieser Stelle das Kulturhistorische Museum Magdeburg mit seinen zwei Europaratsausstellungen nennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Leitlinien aus dem Jahr 2004 werden auch die Grundsätze zur Förderung benannt. So können einzelne hochrangige Einrichtungen eine institutionelle Förderung erhalten. Dazu zählen gegenwärtig insbesondere das Landesmuseum für Vorgeschichte und das Kunstmuseum Stiftung Moritzburg in Halle, die Stiftungen Luthergedenkstätten und Bauhaus Dessau sowie das Gleimhaus. Die restliche Landesförderung wird überwiegend über Projektförderung abgewickelt.

Damit orientiert sich die Förderpolitik des Landes auf die Leuchttürme. In den Leitlinien ist auch die Aussage zu finden, dass regionale Entwicklungen, soweit sie nicht in größere Zusammenhänge gestellt werden, auf der Ebene der Kommunen zu behandeln sind, wogegen grundsätzlich vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel nichts einzuwenden wäre. Allerdings wissen wir, dass auch vielen Kommunen finanziell sprichwörtlich die Hände gebunden sind. Die Kommunen sparen zuerst bei den freiwilligen Aufgaben, sehr oft sogar auf der Grundlage von Auflagen der Kommunalaufsicht.

Wir müssen also schauen, dass das Land sein Augenmerk nicht nur auf einige wenige Museen richtet, während ein Großteil der Museen einfach nicht weiß, wie die einfachsten Dinge finanziert werden sollen. Viele Museen arbeiten mit stark reduziertem Personal und häufig mit veralteten Präsentationen. Die Grundaufgaben musealer Arbeit, wie die Dokumentation der Bestände oder die zeitgemäße Aufarbeitung, können oft nicht mehr geleistet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund benötigen wir grundsätzliche Überlegungen zum Umgang mit Museen überregionaler und regionaler Bedeutung. Die Förderpolitik des Landes muss dazu beitragen, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die regionalen Museen als Identifikationsmöglichkeit für die Menschen erhalten bleiben.

Eine Fortschreibung der Leitlinien zum Punkt Museen sollte dementsprechend sowohl der besonderen Bedeutung der Zentren als Leuchttürme als auch den kulturellen Ansprüchen der einzelnen Regionen und des ländlichen Raums gerecht werden. Eng damit verbunden sind die Konzepte zur Bewahrung und Vermittlung der historischen Identität der Regionen des Landes in ihren Museen.

Eine Fortschreibung der Leitlinien im Bereich Museen sollte darüber hinaus sowohl die künftige inhaltliche Aus

richtung der institutionell geförderten Museen im Land als auch die Schwerpunkte der projektorientierten Förderung der anderen Museen aufnehmen.

Von besonderem Interesse ist eine Konzeption künftiger Landesausstellungen nebst Fördermöglichkeiten. Bereits heute verfügt eine Reihe von Museen über Planungen für künftige Landesausstellungen. Dabei sollen thematische Schwerpunkte weiter entwickelt werden. Ich nenne als Beispiel die Magdeburger Ausstellung „Otto Imperator“. Oder man orientiert sich an bedeutenden Jubiläen wie derzeit der Reformationsdekade.

Es ist kein Geheimnis, dass Ausstellungen mit überregionaler oder gar internationaler Ausstrahlung sehr langfristig vorbereitet werden müssen. Das bedeutet, zu gewünschten Ausstellungsexponaten müssen teilweise Jahre im Voraus Verhandlungen über eine Ausleihe geführt bzw. Verträge abgeschlossen werden. Dazu ist es wiederum notwendig, dass die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind.

Darüber hinaus sollen in der Fortschreibung auch Aussagen über Möglichkeiten der regionalen und überregionalen Vernetzung sowie über mögliche Kooperationen getroffen werden.

Letztlich muss der Bildungsaspekt musealer Anliegen gestärkt werden. Künftig müssen diese noch stärker mit den Zielstellungen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik sowie der Tourismusförderung verknüpft werden.

Als gute Beispiele möchte ich die Projekte „Himmelscheibe von Nebra“ und die Luthergedenkstätten sowie die Erarbeitung von museumspädagogischen Modellprojekten durch das Isa benennen.

Im Dezember 2007 veröffentlichte die Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ 17 Handlungsempfehlungen zu Museen, von denen ein Teil an die Länder gerichtet ist. Stichworte sind unter anderem Vernetzung, Dokumentation und Digitalisierung, Profilierung, regionale Museumsstrukturpläne und neue Rechtsformen. Das Thema musealer Strukturpläne erachte ich dabei als besonders wichtig.

Bei einer Fortschreibung der Leitlinien muss auch geprüft werden, inwieweit einzelne Empfehlungen in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir benötigen eine solche Fortschreibung bis Ende September, um eventuelle Auswirkungen auf den Haushaltsplan im Rahmen der Beratungen über den Doppelhaushalt 2010/ 2011 berücksichtigen zu können.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Dem Änderungsantrag der LINKEN unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ würden wir zustimmen, schlägt er doch den Bogen zu Tagesordnungspunkt 1, den wir heute Morgen behandelt haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Reinecke. - Jetzt erteile ich Herrn Minister Olbertz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Museen haben in der Kulturlandschaft Sachsen

Anhalts eine sehr wesentliche, unverwechselbare Aufgabe: Sie sammeln, präsentieren, konservieren und erforschen wertvolle Objekte aus der Natur- und der Kulturgeschichte, um sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und zwar zur Stärkung ihrer Identität und zur kulturellen Bildung.

Indem sie uns Vergangenes zeigen, sind sie zugleich Marksteine kultureller, sozialer und ökonomischer Entwicklungen bis hinein in unsere Gegenwart. Das, was man kulturelle Identität nennt, besteht zu einem erheblichen Teil aus dem historischen Fundament, auf dem wir leben. Die Museen sind sozusagen Teil unserer kulturellen Identität. Zugleich funktionieren sie als Medien der Reflexion und des Dialogs, wobei die Dialogformen von Fall zu Fall variieren können.

Hinzu kommt, dass die Attraktivität von Museen heute oft auch davon abzuhängen scheint, dass ihr Bildungsauftrag auf sehr attraktive und durchaus auch unterhaltsame Weise erfüllt wird. Nicht ohne Grund sind wir von neuen multimedialen Möglichkeiten, wie virtuellen Rundgängen usw., stets fasziniert. Im Kern sind es aber bis heute gerade die Authentizität und die Aura des Originals, die Museen auszeichnen und so anziehend machen, und dies ist durch nichts zu ersetzen.

In Zeiten stark gewachsener Informationsmöglichkeiten stellt sich allerdings die Frage, welche Museen, die eine öffentliche Bedeutung für sich beanspruchen können, auch eine institutionelle staatliche Finanzierung bekommen. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD spricht von einer Fortschreibung der kulturpolitischen Leitlinien der Landesregierung, kurz Landeskulturkonzept genannt. Ich verstehe das in einem ganz organischen Sinne; denn die Schwerpunkte dieser Leitlinien halte ich nach wie vor für gültig. Diese Schwerpunkte sind die Folgenden: