Protokoll der Sitzung vom 08.05.2009

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile ausdrücklich die Ansicht, dass das Grundgesetz und seine 60-jährige Existenz auch für uns Anlass sind, uns jetzt und an dieser Stelle daran zu erinnern; denn es war der Schutz des Grundgesetzes, unter dem die Menschen der ehemaligen DDR leben wollten. Heute nun leben alle Deutschen zum ersten Mal in ihrer gemeinsamen Geschichte in einer wirklichen Demokratie.

Nur wenige werden sich noch an die Zeit der unmittelbaren Nachkriegsjahre erinnern. Aber glauben Sie mir, kaum jemand hätte damals daran geglaubt oder zu hoffen gewagt, dass Deutschland wieder einen solchen Weg gehen könnte. Deutschland - wir wissen es - war damals besetzt, in Besatzungszonen aufgeteilt. Millionen Tote klagten uns an. Unser Land war moralisch diskreditiert und wirtschaftlich zerstört.

Der Blick auf die Nachkriegsgeschichte in Deutschland - wir kennen sie - ist geprägt von der Teilung in zwei unterschiedliche Staaten mit zwei sehr unterschiedlichen Gesellschaftssystemen, die uns beide, und zwar auf unterschiedliche Weise, gelehrt haben, das Grundgesetz zu schätzen.

Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurden in einer damals kaum für möglich gehaltenen Weise die Grundlagen der heutigen Bundesrepublik Deutschland gelegt. Die von den Landtagen der damals elf Bundesländer entsprechend der Bevölkerungszahl und der relativen Stärke der Parteien gewählten Mitglieder des Parlamentarischen Rates - es waren 61 Männer und vier Frauen, hinzu kamen noch fünf Vertreter Berlins ohne Stimmrecht - schufen die freiheitlichste Verfassung und die freieste Demokratie in der deutschen Geschichte.

Das Grundgesetz ist zum wichtigsten Dokument unseres demokratischen Selbstverständnisses geworden, zu einer weit über unser Land hinausreichenden Erfolgsgeschichte. Ursprünglich als Provisorium gedacht, hat das Grundgesetz eine beispiellose Bedeutung gewonnen und ist heute die unbestrittene Grundlage unseres Staates. Das war anfänglich alles andere als selbstverständlich und damals schon gar nicht vorhersehbar.

Am Anfang der Geschichte des Grundgesetzes stehen die deutschen Länder. Es begann am 1. Juli 1948 mit den Frankfurter Dokumenten, der Geburtsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. An diesem Tag erteilten die Westalliierten den neun Ministerpräsidenten und den zwei Bürgermeistern der Stadtstaaten Bremen und Hamburg als den obersten Repräsentanten der Politik in Westdeutschland den Auftrag, bis zum 1. September 1948 eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Sie sollte - ich zitiere jetzt wörtlich aus diesem Auftrag -

„eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtige zerrissene deutsche Einheit schließlich wiederherzustellen, und

die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält“.

Aus dieser Zeit stammt der Satz: Es waren die Länder, die sich den Bund geschaffen haben.

So lautete die Vorgabe. Sie wurde innerhalb von 265 Tagen erfüllt. Das war eine außerordentliche Leistung. Die Mitglieder dieser parlamentarischen Kommission, die alle auf eine reiche Lebenserfahrung aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurückblicken konnten - Männer wie Konrad Adenauer, Theodor Heuss oder Carlo Schmid -, waren diejenigen, die im Wesentlichen die Grundsätze dieser Verfassung formuliert haben.

Sie waren in ihrem Denken und Handeln vom Scheitern der Weimarer Republik und den zwölf Jahren der nationalsozialistischen Diktatur geprägt. Aus diesem historischen Erbe zogen sie ihre Lehren und ihre Konsequenzen.

Für Carlo Schmid stand fest, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Das können Sie heute zum Beispiel in Artikel 18 nachlesen. Sie wissen, welche Schwierigkeiten wir damit gelegentlich haben.

Als Erfahrung aus dem Ende der Weimarer Republik sollte der neue Staat sich als eine wehrhafte Demokratie selbst verstehen. Er war strikt auf das Recht gegründet und als Rechtsstaat ausgeformt. Das heißt, nicht der Mensch ist für den Staat da, sondern der Staat für die Menschen. Wesentliche Teile des Grundgesetzes sind deshalb durch Artikel 79 Abs. 3, die so genannte Ewigkeitsklausel, gegenüber jeder substanziellen Veränderung geschützt. Die Grundrechte, Herzstück der Verfassung, sind im Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht, keine Absichtserklärung, sondern verbindliche Orientierung für den Gesetzgeber.

Hingegen finden sich nur vereinzelt explizite Grundpflichten im Verfassungstext. Doch entsprechen Grundrechte und Grundpflichten einander. Nur beide zusammen tragen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung der Verfassungsordnung bei.

Allerdings hat das Grundgesetz von der Tradition der Grundpflichten weniger übernommen; dafür hat es umso mehr von den Grundrechten übernommen. Alle staatliche Gewalt ist auf den Schutz und die Achtung der Grundrechte verpflichtet und nicht, wie noch in der Weimarer Republik, nur nach Maßgabe der Gesetze gültig.

Die Grundrechte werden auch gleich am Anfang aufgezählt und nicht, wie in der Weimarer Reichsverfassung, erst am Ende - allerdings war dies gegenüber der Bismarck’schen Reichsverfassung ein Fortschritt, die die Grundrechte damals überhaupt noch nicht kannte. Das Grundgesetz ist damit zum Rechtsrahmen des Rechtsstaates geworden.

An dieser Stelle kann ich es mir nicht versagen, aus der Erinnerung der letzten Tage noch ein paar Sätze einzufügen und daran zu erinnern, dass der Rechtsstaat auch für uns problematisch und nicht immer einfach verständlich ist. Ich habe vor wenigen Tagen in Berlin an einer Veranstaltung teilgenommen, bei der es um das Buch eines westdeutschen Autors und einer ostdeutschen Journalistin ging. Das Buch wurde unter dem Titel „Vorwärts und vergessen“ veröffentlicht. Darin kommt der

Autor zu der mehrfach wiederholten Aussage: Der Rechtsstaat war unfähig, die SED-Diktatur aufzuarbeiten.

Ich gehörte zu denen, die diese Diskussion gestalten sollten. Uns gegenüber saßen viele, die sich als damals Betroffene selbst zu den Opfern dieser DDR-Diktatur zählen. Das war eine schwierige Diskussion vor und mit den Betroffenen. Es ging darum, wie die Gerichte des Rechtsstaates diese Diktatur aufgearbeitet haben.

Dabei ist mir deutlich geworden, dass vieles nur auf den ersten Blick schwer verständlich ist. Man muss sich schon der Mühe unterziehen nachzudenken. Die Gerichte haben sich nicht nach der menschlich verständlichen Wut und dem menschlich verständlichen Zorn der Opfer gerichtet, sondern haben gesagt: Wir werden nach für uns gültigen unabhängigen Gesetzen urteilen, unbeeinflusst von der Emotionalität der Betroffenen, die uns verständlich ist. So sind Urteile entstanden, von denen Sie heute behaupten, dass Sie sie nicht verstehen könnten. Das ist praktizierter Rechtsstaat, der sich nicht danach richten kann, was der Einzelne gefühlsmäßig von einer Gerichtsentscheidung erwartet.

Wenn ich höre - manche haben den Satz mitgehört -, man sollte, weil die Gerichte unterschiedlich entscheiden, dem Urteil der ersten Instanz gar nicht mehr glauben und immer in die zweite und wenn es geht noch in die dritte gehen, bevor man etwas glaubt, dann ist das auch eine menschlich verständliche Konsequenz, die man aber dann mit der Frage beantworten muss: Wozu brauchen wir eine erste Instanz, wenn wir ihr nicht mehr glauben?

Das heißt, diese Konstruktion des Rechtsstaates ist schon gelegentlich diskussionswürdig. Aber diese Diskussion müssen wir uns leisten. Ich könnte Ihnen mehrere Beispiele nennen, wo diejenigen, die zum Teil an der Rechtsetzung - das müssen nicht immer Gesetze gewesen sein - mitgewirkt haben, dann der Versuchung nicht widerstehen konnten, diese von ihnen selbst mit geschaffenen Rechte zu verbiegen, weil ihnen das Ergebnis plötzlich nicht mehr passte. Das gibt es viel im menschlichen Zusammenleben. Das gibt es vermutlich in jeder Exekutive.

Wenn wir jetzt einmal ganz ehrlich sind, meine Damen und Herren: Ich will es mir nicht verkneifen, uns daran zu erinnern, dass wir das selbst schon einmal getan haben. Wir haben schon einmal ein Gesetz geschaffen, mit dem wir verbindlich die Interpretation eines anderen Gesetzes festlegen wollten. Ich habe damals zugestimmt.

Dass dann ein Verfassungsgericht sagt: Das geht aber in einem Rechtsstaat nicht, so darf auch die Legislative nicht handeln - das ist Rechtsstaat: Schrankensetzung, unabhängig und frei von der emotionalen Beteiligung derjenigen, die mit der Umsetzung dieses Rechtes verbunden werden. Das sind die Probleme, die wir uns auch immer wieder in Erinnerung rufen müssen.

Eine weitere Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik war der Umbau des Föderalismus. Die Weimarer Reichsverfassung war gekennzeichnet durch einen so genannten Scheinföderalismus. Unter anderem wurden die deutschen Einzelstaaten zu Ländern herabgestuft und weitgehend entmachtet.

Das Grundgesetz hingegen erkennt den Ländern Staatsqualität zu. Sie haben nach Artikel 30 eine Eigenstaatlichkeit, die sich nicht vom Bund ableitet. Dort heißt es:

„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“

Das heißt: soweit die Länder Kompetenzen nicht auf den von ihnen selbst geschaffenen Bund übertragen haben. Dies ist der Sinn des Artikels 30.

Die Eigenständigkeit der Länder ist allerdings schon in den 50er-Jahren durch eigengesetzliche oder einfachgesetzliche Regelungen im Sinne eines so genannten kooperativen Föderalismus sukzessive eingeengt worden. Die Föderalismusreform soll diese Entwicklung jetzt teilweise wieder rückgängig machen - ob es gelingt, bleibt abzuwarten.

Ich gestehe freimütig, dass das, was wir vorgeschlagen haben und was noch in diesem Sommer von Bundestag und Bundesrat an Grundgesetzänderungen verabschiedet werden soll, mit Sicherheit nicht den Schönheitspreis der Verfassungsästhetik verdient. Aber das war nun einmal der Kompromiss der beteiligten Parteien. Das Einzige - da will ich mich auch ganz deutlich festlegen -, was wir nicht mitmachen werden - zumindest nicht aus der Sicht Sachsen-Anhalts, so wie ich sie sehe -, sind Regelungen, die aus einem kooperativen Föderalismus einen reinen Wettbewerbsföderalismus machen würden.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vieles an unserem Grundgesetz hat auch das Ausland beeindruckt. Heute genießt das Grundgesetz international hohe Anerkennung. Das Grundgesetz ist zu einem Spiegel unserer Geschichte geworden und wie jede Verfassung auch Ausdruck von individuellen und nationalen Prägungen und Entwicklungen. Trotzdem ist es zu einem erfolgreichen deutschen Exportartikel und zum Vorbild für viele andere Verfassungen geworden. Das gilt insbesondere für seinen Grundrechtekatalog, die Gewährleistung justiziabler Freiheitsrechte der Bürger, die Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes gegen staatliches Handeln und sein Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit.

So gibt es in Ungarn, Polen, Slowenien und in Belgien analog zu Deutschland inzwischen ein konstruktives Misstrauensvotum, wie überhaupt nach dem Jahr 1990 viele mittel- und osteuropäische Staaten Anleihen beim deutschen Grundgesetz genommen haben. Darüber hinaus hat sich Spanien nach der Überwindung der FrancoDiktatur am Grundgesetz orientiert. Südafrika hat sich selbst ein Grundgesetz geschaffen, in das vor allen Dingen die Föderalismusbestimmungen aus Deutschland und die Bildung einer zweiten Kammer übernommen worden sind.

Auch diese internationale Reputation des Grundgesetzes kann uns schon ein wenig stolz machen, ob wir das nun, wie die einen, Verfassungspatriotismus nennen oder nicht. Fest steht, das Grundgesetz hat für viele Staaten einen Vorbildcharakter. Das gilt vor allen Dingen für seine Errungenschaften, die sich in unserer Verfassungswirklichkeit als besonders positiv erwiesen haben.

Vor diesem Hintergrund ist nun auch der Beitritt der damaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 zu sehen. Die Befürworter einer Verfassungskontinuität in der letzten frei gewählten Volkskammer konnten vor allem auf die Qualität dieses Grundgesetze verweisen. Auch war das Grundgesetz

von Anfang an auch für jene gedacht, denen es versagt war, bei der Formulierung mitzuwirken.

Verfassungsrechtlich - das wissen Sie - war nur Artikel 23, nicht aber Artikel 146 an die Vorschriften des Artikels 79 gebunden, und das war der Grund - nicht der einzige, aber einer der Gründe -, weshalb man sich für den Weg nach Artikel 23 entschieden hat. Es sprach viel mehr für den Weg nach Artikel 23 als nach einem anderen; denn schließlich hatte sich das Grundgesetz als Grundlage der staatlichen Ordnung zum damaligen Zeitpunkt 40 Jahre lang bewährt und Vertrauen geschaffen. Das Grundgesetz damals grundsätzlich wieder zur Disposition zu stellen, hätte kein besseres Ergebnis gebracht und wäre wahrscheinlich am Scheitern besserer Vorschläge gescheitert.

Das sahen auch die meisten Abgeordneten der letzten frei gewählten Volkskammer der DDR so. Sie konnten sich aufgrund eindeutiger Ergebnisse in Meinungsumfragen unter der Bevölkerung der DDR bestätigt fühlen. Außerdem war die Abstimmung mit den Füßen - daran hat Herr Scharf schon erinnert; damals verließen ja immer noch viele Bürger die DDR - ein wirksameres Argument als jede verfassungstheoretische Diskussion.

Insofern war der Beitrittsbeschluss der Volkskammer konsequent. Mit 294 Jastimmen gegen 62 Neinstimmen erklärte das Parlament am 23. August 1990 den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.

Die Volkskammer geht in diesem Beschluss - das gehört noch dazu - davon aus, dass die Beratungen über den Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die Zwei-plus-vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der außen- und sicherheitspolitische Bedingungen der deutschen Einheit regelt, und die Länderbildung so weit vorbereitet ist, dass die Wahl zu den Landesparlamenten am 14. Oktober durchgeführt werden kann. So ist dieser Beschluss konditioniert worden. Darüber muss man sich gelegentlich sogar wundern.

Erst vor wenigen Tagen hat mir Richard Schröder, der damalige Vorsitzende der SPD-Fraktion, den Hintergrund erklärt. Die Volkskammer konnte es nämlich gar nicht erwarten, einen solchen Beschluss zu fassen. Es waren die Vertreter der Bundesregierung, die immer wieder gebremst und gesagt haben: Ihr könnt so etwas nicht beschließen, bevor die außenpolitischen Rahmenbedingungen geschaffen sind. In welche Situation kommen wir denn, wenn ihr jetzt einfach durchprescht?

Deswegen ist dann als Kompromiss ein Beschluss mit einem Termin in der Zukunft gefasst worden, aber so konditioniert, dass es außenpolitisch keine Komplikationen geben konnte. Deshalb auch diese Präzisierung im Beschlusstext.

Das Grundgesetz hat sich auch im vereinigten Deutschland bewährt. Das Grundgesetz ist europa- und, wie wir inzwischen erfahren haben, zum Glück auch globalisierungstauglich. Der 60. Jahrestag der Verabschiedung dieses Grundgesetzes ist deshalb auch für uns ein Anlass, an die Arbeit des Parlamentarischen Rates, an seine Bedeutung für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu erinnern.

Seine Mitglieder, die Verfassungsmütter und -väter, schufen die Grundlage für eine freiheitliche und stabile

Demokratie und ein inzwischen wieder geeintes Deutschland mitten in Europa, das in der Europäischen Gemeinschaft, umgeben von freundschaftlich mit uns verbundenen Staaten, leben kann und darf. Trotz inzwischen 54 Verfassungsänderungen sind seine Grundstrukturen und sein Kern geblieben und eine schwere Verfassungskrise ist bis heute ausgeblieben.

„Freiheit, Recht und Frieden sind die politischen Ziele, die das deutsche Volk ehrlich erstrebt.“

Das sagte der damalige hessische Ministerpräsident anlässlich der Eröffnungssitzung des Parlamentarischen Rates. Das waren die Motive seiner Mitglieder und vor diesem Hintergrund trafen sie ihre Werteentscheidungen, die seither nichts von ihrer Bedeutung verloren haben.

Das Grundgesetz hat unser Land verändert und hat dazu geführt, dass wir Deutschen nach zwei entsetzlichen Kriegen im vorigen Jahrhundert, mit denen wir viel Elend über diese Welt gebracht haben, in der Zwischenzeit wieder ehrliche und akzeptierte Mitbürger in einem vereinten Europa sein können. Es wurde zur Grundlage der Rechtsetzung für eine soziale Marktwirtschaft und für politische Stabilität in Freiheit und in einer demokratischen Rechtsordnung. Nicht wenige Staaten in und außerhalb Europas sehen das so und wir haben gute Gründe, dies zum Anlass für ein dankbares Erinnern zu nehmen und dies genauso zu sehen. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten für seine Rede. - Ich darf nun Herrn Wolpert von der FDP um seinen Beitrag bitten.

Bevor Herr Wolpert seine Rede beginnt, möchte ich aber Seniorinnen und Senioren der Volkssolidarität Atzendorf auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!