Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

Ich denke, dass das auch nachvollziehbar ist, insbesondere dann, wenn man sich über die Gleichstellungspolitik, über die Genderpolitik an der Hochschule und darüber Gedanken macht, wie sich die Studierenden bei den letzten Bildungsstreiks dafür eingesetzt haben, Bachelor- und Masterstudiengänge studierbarer zu machen. Die Studierenden sollten daher ein wesentliches Mitspracherecht in den Gremien bekommen. Deswegen unser Änderungsantrag.

Die Abschaffung des allgemeinpolitischen Mandats kann ich nicht nachvollziehen; es sei denn, es ist pure Ideologie und es ist ein Griff in die konservative Mottenkiste. Es gab keinen Missbrauch des allgemeinpolitischen Mandats. Von daher ist es völlig unnötig, das allgemeinpolitische Mandat der Studierendenschaften abzuschaffen.

(Zustimmung von Herrn Höhn, DIE LINKE, und von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE)

Es ist verfassungskonform. Es gab dazu ein Urteil des OVG in Sachsen-Anhalt, insbesondere mit Blick auf die kurze Zwangsmitgliedschaft in unserer Studierendenschaft von nur einem Semester.

Es ist für die Frage der Demokratiebildung an den Hochschulen unerlässlich, ein solches allgemeinpolitisches Mandat für die Studierendenschaften zu erhalten. Die Studierendenschaften sind beispielsweise sehr aktiv im Kampf gegen Rechtsextremismus. Das würde man ihnen dann verweigern.

Ich hoffe, dass sich die SPD daran erinnert, dass es die rot-grüne Bundesregierung war, die dieses allgemeinpolitische Mandat in das Hochschulrahmengesetz hineingeschrieben hat, und dass sie mit uns gemeinsam für eine Änderung dieser Gesetzesnovelle kämpft.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das Ordnungsrecht gegenüber den Studierenden sehen wir als zu weitreichend und unkonkret an. Wir denken, dass das Instrument der Hausordnung an dieser Stelle ausreicht; es sei denn, man möchte zivilen Ungehorsam mit abstrafen.

Eine Vermischung der Rektorats- und der Präsidialverfassung halten wir für völlig unnötig. Wenn man möchte, dass man einen Rektor von außen besetzt, dann kann man sich auch eine Präsidialverfassung geben. Das kann die Hochschule intern entscheiden. Dazu muss man nicht eine solche unnötige Vermischung machen.

Die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag muss unseres Erachtens erhalten bleiben. Es geht zum einen um die Rechte des Parlaments; zum anderen möchten wir an bestimmten Stellen den Filter des Ministeriums auch einmal ausschalten und den Hochschulen die Möglich

keit geben, sich gegenüber dem Parlament selbst darzustellen und ihre Berichte abzugeben.

Zum Hochschulmedizingesetz. Die Zuordnung des Personals zum Klinikum ist unseres Erachtens nicht sinnvoll, zumal sie nicht vollständig erfolgt. Die Professoren zum Beispiel sollen nicht von der Personalverwaltung des Klinikums betreut werden. Außerdem denken wir, dass die Personalvertretung sehr schwer zu handhaben sein wird und dass es zu einer Aushöhlung der Funktion der Universität als Dienstvorgesetzter kommen wird.

Ich denke, dass die aufgetretenen Probleme, die - das sage ich Ihnen - allein daher rühren, dass Sie Fakultät und Klinikum getrennt haben, vor Ort und anders gelöst werden müssen.

Zu unserem eigenen Änderungsantrag. Der Minister hat sich gewundert, dass es den schon jetzt gibt. Es geht um das Zweilesungsprinzip. Wir sprechen Dinge an, die in Ihrem Gesetzentwurf nicht geändert werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel um das Promotionsrecht der Fachhochschulen. Wir würden an dieser Stelle das Zweilesungsprinzip verletzen, wenn wir den Gesetzentwurf ändern würden, ohne heute schon den Änderungsantrag einzubringen.

Sie wissen, dass wir die Fachhochschulen als gleichwertig erachten. Sie haben ein anderes Profil, und das ist auch gut so.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Eben!)

Wir möchten, dass für die Fachhochschulen, an denen die angewandte Forschung ausgeprägt ist und die fähig sind, ein Promotionsverfahren durchzuführen, ein Automatismus eingezogen wird, dass man an diesen Fachhochschulen, an denen ein akkreditierter Masterstudiengang eingerichtet ist, auch promovieren kann. Wir denken, dass die Akkreditierung die Wissenschaftlichkeit genügend berücksichtigt.

Weiterhin möchten wir, dass das Verfahren der Antragstellung beim Ministerium auch auf die Fachhochschulen ausgedehnt wird. Wir denken, dass die Promotion an Fachhochschulen in Bezug auf einen Masterstudiengang eine direkte Konsequenz aus dem Bolognaprozess ist.

Kooperative Promotionsverfahren möchten wir neu regeln. Wir möchten dafür sorgen, dass die Fachhochschulen und die Universitäten solche Promotionsverfahren auf Augenhöhe durchführen können.

Wir möchten eine größere Autonomie bei der Festlegung der Größe von Instituten und Fachbereichen, indem die Mindestgröße aufgehoben wird. Ich denke, dass die Organisationshoheit der Hochschulen für sich spricht und dass man andere Kriterien einziehen muss als nur administrativ festgesetzte Größen. Die Effizienz wird durch die Höhe der Globalhaushalte gewährleistet.

Zu den Studiengebühren. Die LINKE lehnt Studiengebühren nach wie vor grundsätzlich ab. Sie wissen, dass wir nach wie vor ihre Abschaffung fordern. Die LINKE sieht in Studiengebühren eine erhebliche, nicht hinnehmbare Begrenzung des Zugangs zu Bildung aufgrund der sozialen Situation Studieninteressierter. DIE LINKE fordert daher, im Hochschulgesetz ein generelles Studiengebührenverbot zu verankern, auf bestimmte, die Studierenden besonders belastende Entgelte auch schon im Erststudium, Herr Minister, und auf so genannte Langzeitstudiengebühren zu verzichten.

Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Minister, dass er schon angeregt hat, unseren Änderungsantrag mit an den Ausschuss zu überweisen. Ich glaube, dass wir sehr spannende Debatten zu erwarten haben. Wie immer wird der Teufel im Detail liegen. - Ich denke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Mittendorf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Gesetze, die eine lange Vorlaufzeit benötigen. Dieser Gesetzentwurf benötigte sogar eine sehr lange Vorlaufzeit. Bereits seit eineinhalb Jahren wird er angekündigt und jetzt kommt er endlich.

Nun könnte man annehmen, dass die lange Vorbereitung im Kultusministerium dem Text gutgetan hätte. Dem ist aber leider nicht so, und Spektakuläres ist auch nicht dabei.

Der Gesetzentwurf hinterlässt auch beim geneigten Leser eine Vielzahl von Fragen. Besonders die vorgeschlagenen Regelungen zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes und zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes stehen bei den Betroffenen in massiver Kritik.

Meine Damen und Herren! Schaut man auf die Berichterstattung in den Medien, könnte man zu dem Schluss kommen, dass der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes in der Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen besteht. Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige wichtige - im Gegenteil!

Der Minister hat darauf verwiesen, dass durch die Föderalismusreform verschiedene Regelungsinhalte des Hochschulrahmengesetzes weggefallen sind bzw. wegfallen und dadurch Anpassungen des Landesrechts notwendig werden. Das gilt auch für eine Anpassung an das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wird auf einen weiteren Schwerpunkt der Gesetzesnovelle verwiesen: die Stärkung der Hochschulautonomie durch die Verlagerung weiterer Aufgaben auf die Hochschulen. Zusätzlich - das ist eigentlich selbstverständlich - sollen neuen Entwicklungen und Tendenzen im Hochschulbereich bzw. im Verhältnis zwischen Hochschule und Staat aufgegriffen werden - ein hehrer Anspruch. Ob der vorliegende Text diesem Anspruch bereits gerecht wird, wird sich zeigen, meine Damen und Herren.

Ich möchte mich in meiner Rede aus Zeitgründen auf einige ausgewählte Regelungsvorschläge beschränken. An den Anfang stelle ich den Personalbereich.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer neuen Personalkategorie vor, nämlich die Universitätsdozentin bzw. den Universitätsdozenten. Diese soll in erster Linie der Verbesserung der Lehrqualität dienen.

Dabei sehe ich schon ein Problem. Es gibt meines Erachtens nur zwei oder drei Länder, in denen diese Personalkategorie nach dem Hochschulgesetz eingeführt worden ist. Man muss sehen, ob sich der vorgeschlage

ne Universitätsdozent wirklich zu einer attraktiven Personalkategorie entwickeln wird.

Ich könnte mir vorstellen, dass die fehlende Möglichkeit der Verbeamtung ein Hindernis werden könnte. Über die Frage, ob eine Ausweitung dieser Personalkategorie auf die Fachhochschulen sinnvoll wäre, müssen wir im Ausschuss diskutieren.

Des Weiteren soll es künftig die Möglichkeit einer Befristung von Professuren auf maximal fünf Jahre geben. Das wird mit der Möglichkeit der Festlegung des Aufgabenschwerpunktes entweder in der Lehre oder in der Forschung verbunden.

Eine Befristung von Professuren erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, weil die Hochschule dadurch variabler reagieren kann. Aber wie immer muss man einen zweiten Blick auf eine Sache richten und die Frage stellen: Wer macht das denn für fünf Jahre auch bei Verlängerungsoption, und welche Auswirkungen haben solche Befristungen und die jeweiligen Schwerpunktsetzungen auf die wissenschaftliche Arbeit und die jeweilige Karriere- und Lebensplanung? Grundvoraussetzung ist zudem eine bundesweit vergleichbare Situation.

Meine Damen und Herren! In der bereits eingangs erwähnten Frage des Berufungsrechts hat sich einiges durch das Kabinett getan. Der Anhörungsentwurf des Kultusministers sah das Berufungsrecht auch weiterhin bei sich selbst. Offensichtlich sahen das die Ministerkolleginnen und -kollegen nicht so. Die ursprüngliche Formulierung war vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen hochschulrechtlichen Debatte zu kurz gesprungen.

Wie ist die gegenwärtige Situation? - Das Ministerium entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über eine Ruferteilung, und - das wissen diejenigen, die sich mit dem Thema befassen - erfahrungsgemäß kommt es dabei nicht selten vor, dass die Frist erheblich überschritten wird, mit der Konsequenz, dass die Professoren abspringen. Der Minister wollte diese Frist im ersten Entwurf um einen Monat verkürzen. Da gab es, denke ich, zu Recht Widerspruch.

Nun sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Professoren durch den Rektor berufen werden. Die Zustimmung des Ministers gilt aber als erteilt, sofern er nicht innerhalb von vier Wochen Einwände erhebt. Das Verfahren verkürzt sich dadurch erheblich, nimmt die Hochschulen in die Pflicht, aber auch das Ministerium.

Meine Fraktion kann sich mit dieser Regelung anfreunden, zumal ich selbst diese Variante vor etwa einem Jahr bei einer Landtagsdebatte vorgeschlagen hatte. Hinsichtlich einer uneingeschränkten Überantwortung des Berufungsrechts auf die Hochschulen, meine Damen und Herren, ohne jegliches Veto- und Eingriffsrecht des Ministeriums und damit des Landes, das die Gesamtverantwortung trägt, sehen ich und etliche andere noch Diskussionsbedarf.

Äußerst kritisch sieht meine Fraktion die Aufhebung des politischen Mandats der Studierendenschaft. Ich erachte die Streichung der diesbezüglichen Formulierung in § 65 nicht nur für politisch unklug; sie ist regelrecht falsch. Damit sollen demokratisch gewählte Organe der Hochschule entpolitisiert werden. Das, meine Damen und Herren, geht nicht vor dem Hintergrund der Debatte, wie unsere Gesellschaft läuft oder nicht.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der Verweis auf den Wegfall der Vorgabe durch das Hochschulrahmengesetz erscheint nicht plausibel. Nur weil es nicht die Verpflichtung zu etwas gibt, muss man doch nicht darauf verzichten. Da besteht also Handlungsbedarf.

Neu, meine Damen und Herren, ist der Vorschlag, einen nicht der Hochschule angehörenden Professor zum Rektor zu wählen. Diese Öffnung nach außen begrüßen wir prinzipiell, zumal - jetzt gehe ich einmal in den Schulbereich - hier im Lande jeder Schulleiter von außen kommen muss und nicht aus dem Kollegium.

Meine Damen und Herren! Uns allen ist bekannt, dass wichtige Regelungen des von CDU und FDP im Jahr 2005 beschlossenen Medizingesetzes in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Dazu zählen unter anderem die bisherigen Regelungen zur Zuordnung des Personals sowie zur Personalverwaltung. Daher waren sich alle darin einig, dass es wünschenswert wäre, wenn es eine andere, möglichst einheitliche Personalverwaltung von medizinischer Fakultät und Klinikum gäbe.

Doch die nun vorgesehene Übertragung der Verwaltung des Personals der medizinischen Fakultät auf das Universitätsklinikum mittels eines Geschäftsbesorgungsvertrages folgt der Empfehlung des Wissenschaftsrates. Ob sie hilft, meine Damen und Herren, die derzeitigen Probleme zu beheben, wird man sehen. Es stellt sich in jedem Fall die Frage, ob somit die komplette Personalverwaltung einschließlich der Beamtenstellen übertragen werden soll und vor allen Dingen kann. Der Wissenschaftsrat empfiehlt es, der Gesetzentwurf spart es noch aus.

Meine Damen und Herren! Kritisiert wurde im Anhörungsverfahren insbesondere von den Rektoraten, dass deren Rechte als Dienstvorgesetzte stark eingeschränkt werden. Auch das müssen wir diskutieren.

Nun noch zu einem sehr schwierigen Thema. Dass die bloße Änderung des Begriffs „Kostennormwert“ in „Normwert“ das bereits mehrfach im Landtag diskutierte Problem der Bestimmung der staatlichen Zuschüsse löst, erscheint mir zumindest zweifelhaft.

In den Empfehlungen des Wissenschaftsrates steht unter anderem: „Das Land muss eine nachprüfbare und gerichtsfeste Kapazitätsbemessung vorlegen.“ Weiterhin erachtet es der Wissenschaftsrat für nicht akzeptabel, dass eine gemeinsame Kommission darüber entscheidet, wie hoch die Summe ist, die eine medizinische Fakultät an die andere im Rahmen der interfakultären leistungsorientierten Mittelvergabe abgeben muss. Ich bin sehr gespannt, wie dies im Ausschuss dargestellt und wie darüber diskutiert wird; denn das, was bisher in der Begründung steht, ist äußerst dünn.

Meine Damen und Herren! Große Bedenken bestehen bei den Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Dies nimmt unsere Fraktion sehr ernst, denn auf den ersten Blick erscheinen die gefundenen Regelungen nachvollziehbar; beim Blick ins Detail, besonders in Fragen der Umsetzbarkeit, sind jedoch massive Zweifel angebracht.