dersächsische Praxis festgestellt, dass die Verfassungsgemäßheit nicht bestehe. Das Problem bestehe nicht in der Besonderheit des therapeutischen Ansatzes und der festgelegten Ziele des Maßregelvollzugs, sondern vielmehr im Status der in den Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiter. Das Gericht verlangt eine ausdrückliche staatliche Legitimation für notwendiges hoheitliches Handeln.
Obwohl in Sachsen-Anhalt zeitgleich mit der Beleihung der Salus gGmbH im Jahr 2000 alle Beschäftigten Dienstausweise als Verwaltungsvollzugsbeamte erhielten, bietet die jetzt vorgesehene Regelung in § 3 eine größere Rechtssicherheit als bisher.
Durch die bereits erwähnten Vorkommnisse im Maßregelvollzug Uchtspringe, bei denen DVDs mit kinderpornografischem Inhalt gefunden wurden, rückte die Frage in den Fokus, wie das Verbot von Datenträgern und der Abspieltechnik rechtlich sicher auszugestalten ist. Gleiches gilt für Handys.
In einer Veröffentlichung der „MZ“ im November kritisieren die Linken - hier die gesundheitspolitische Sprecherin Heidelinde Penndorf - das generelle Verbot von privaten DVDs als Ausschluss der Patienten von Kultur. Vielmehr müsse jede DVD gesichtet werden. Nun müsste durch die Linken nur noch erklärt werden, wie man sich dieses Prozedere personaltechnisch vorstellt. Jedenfalls soll der vorliegende Entwurf im § 22 die Rechtssicherheit für die Träger für das Verfahren der Sicherstellung herstellen.
Weiterhin beinhaltet der Gesetzentwurf neben Bewährtem auch Neuregelungen wie die Einrichtung der forensischen Ambulanzen, die in der Praxis bereits in Betrieb sind. In den Anhörungen werden wir sicherlich über die ersten Erfahrungen aus dieser Arbeit hören.
Neu eingefügt wird ebenfalls § 21 - Disziplinarmaßnahmen. Auch hier erwarte ich von den Anhörungen die Bewertung dieser im Maßregelvollzug neuen Möglichkeit des Umgangs mit den Patienten.
Nicht zuletzt ist der § 4 - Ausstattung der Einrichtung - zu erwähnen, der einfach und prägnant festschreibt, dass die Einrichtungen sächlich und personell so auszustatten sind, dass eine sachgemäße Behandlung und Betreuung der untergebrachten Personen gesichert ist.
Wie Sie wissen, gibt es hierzu zwischen dem Ministerium, dem Träger der Einrichtungen und dem Landespsychiatrieausschuss geteilte Meinungen, die auch im aktuellen Bericht des Ausschusses umfänglich dargestellt werden. Ich erwarte, dass im Hinblick auf diesen § 4 klare Aussagen getroffen werden.
Grundsätzlich ist auch zu hinterfragen, warum Sachsen-Anhalt bundesweit die höchste Anzahl von Maßregelvollzugspatienten hat und deren Verweildauer in den Einrichtungen relativ hoch ist.
Wir beantragen ebenfalls die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse für Soziales und für Recht und Verfassung.
Die Genehmigung hatte ich schon in Aussicht gestellt, weil Frau Dr. Späthes Stimme zu versagen droht. - Möchte noch jemand dazu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Debatte abgeschlossen.
Es ist übereinstimmend beantragt worden, den Entwurf zur federführenden Berastung an den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.
Ich bitte nun den Minister der Finanzen Herrn Jens Bullerjahn, als Einbringer für die Landesregierung das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Aber gestern tagte der Rechnungsprüfungsausschuss und ich bin von allen Fraktionen gebeten worden - vielleicht wussten sie nicht genau, wann der Tagesordnungspunkt an der Reihe ist -, doch diesen Ansatz zu erweitern und nicht nur zu der Frage zu sprechen, was mit dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, sondern auch ein bisschen über die Strategie der Investitionsbank zu sagen, weil das dann im Finanzausschuss mitberaten werden soll.
Ich denke, die Rednerinnen und Redner werden das nachher bestätigen; nicht dass Sie denken, ich wollte Ihren Feierabend hinauszögern.
Der eigentliche Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Investitionsbank-Begleitgesetzes. Anlässlich dieser kleinen gesetzlichen Änderung und aufgrund von Anregungen aus dem Ausschuss will ich hier kurz einige Dinge dazu sagen.
Zunächst zur Gesetzesänderung selbst. Diese Änderung ist erforderlich, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung weiterer Fördergebiete auf die Investitionsbank zu schaffen. Durch die Veränderung des Investitionsbank-Begleitgesetzes wird sichergestellt, dass hinzukommende Aufgaben der Investitionsbank vom haftungsrechtlichen Eigenkapital umfasst sind.
Zu dem Zeitpunkt, als das Gesetz zur IB gemacht wurde, hat es ausgereicht. In der Zwischenzeit ist vieles passiert. Wir müssen es anpassen. Wenn an weitere Dinge gedacht ist, sind diese bisher nicht vom Eigenkapital erfasst. Das ist die Quintessenz des Ganzen. Und wir müssen das natürlich wegen Basel II und anderer Sachen auch für die Landesbank klären.
Eine finanzielle Mehrbelastung des Landes ergibt sich daraus nicht. Das Land haftet gemäß § 4 des Investitionsbank-Begleitgesetzes ohnehin für alle Verbindlichkeiten der Investitionsbank. Das Land müsste letztlich wieder für Belastungen geradestehen, insbesondere wenn das nicht durch das Eigenkapital der IB selbst abgedeckt werden kann.
Die schriftliche Anhörung der NordLB, die sozusagen als Mutter ihrer Anstalt zu fragen war, ergab keinen Anpassungsbedarf. Sie hat keine Bedenken gegen diesen § 3; denn auch das würde natürlich haftungsrechtlich zu Diskussionen führen. Wir müssen auch im Verwaltungsrat und im Präsidialausschuss der NordLB regelmäßig in den Gremien über die IB reden und entscheiden.
Insofern sieht man im Gesetzentwurf selbst, dass Etliches für die Investitionsbank hinzugekommen ist. Der eigentliche Anspruch war einmal, Programme aus den Ressorts zu übernehmen, weshalb immer die Debatte geführt wurde: Wie kostengünstig kann es denn sein? - Ich habe das gestern im Ausschuss anhand eines Säulenmodells ein bisschen erklärt. Wir haben das jetzt noch nicht niedergeschrieben; man sollte das auch nicht zu eng fassen.
Das eigentliche Geschäft, die Übernahme der Förderprogramme, ist größtenteils durchgeführt worden. Es gab die so genannte ABC-Kategorisierung zur Übernahme der Förderprogramme. Im Ergebnis kann ich sagen: 34 Programme sind als übertragungsfähig eingestuft worden und wurden am Ende auch per Kabinettsbeschluss und nach beharrlichem Miteinander-Reden auf die Investitionsbank übertragen. Dabei gab es immer die Diskussion: Das muss dann am Ende aber auch so passieren, dass es günstiger ist als vorher, innerhalb der Verwaltung. Ich gebe gern zu, das ist nicht einfach.
Über die Dienstherrenfähigkeit wurde diskutiert. Dabei sind wir bisher keinen Schritt weitergekommen. Nachdem ich mit etlichen Juristen Gespräche geführt hatte, war ich unsicherer als vorher. Es gab also gute Gründe dafür, es gab viele Gründe dagegen; es gab Beispiele für beides. Das muss noch weiter geklärt werden. Da das jetzt aber erst einmal abgeschlossen ist, führe ich diese Diskussion nicht allzu intensiv weiter.
Das muss aber, denke ich, wenn wir einen neuen Schub machen wollen, etwa für den Landwirtschaftsbereich, grundsätzlich geregelt werden. Denn es ist natürlich sinnvoll, wenn ganze Bereiche aus der Landesverwaltung dann 1 : 1 übernommen werden können. Dafür muss das aber vorher geklärt werden.
Was seit 2009 hinzugekommen ist, ist natürlich auch die strategische Diskussion: Investitionsbank als Partner bei der Konsolidierung. Zu der strategischen Beratung nenne ich einmal ein Thema: revolvierende Fonds. Damit war die Investitionsbank schon seit etlichen Jahren Vorreiter. Die EU unterstützt das jetzt ausdrücklich. Andere Länder ziehen nach.
Sie sehen jetzt schon kleine Schwierigkeiten: Wir können das in der mittelfristigen Finanzplanung gar nicht darstellen, obwohl der Ansatz als solcher gut ist. Denn das hilft uns auf der Landesseite, Geld zu sparen bzw. dauerhaft dafür zu sorgen, die Gelder, die wieder zurückfließen, dann auch im System zu belassen. Übrigens ist das bei der EU ausgebucht. Das heißt, dieses Geld wird nicht noch einmal verbucht, kann aber für diesen Förderzweck wieder verwendet werden.
Wir haben die Landesbank in den letzten Monaten auch bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise nutzen können: KMU-Darlehensfonds, Auflegung von Stark I, also der kommunale Anteil bei der Finanzierung des Konjunkturpakets, natürlich auch das Konjunkturpaket selbst. Ich denke dabei an die kommunale Investitionspauschale oder an die Schulinfrastrukturpauschale. In vielen anderen Bereichen läuft die Begleitung
bzw. die Abrechnung mittlerweile auch durch die IB. Das war vor einem halben, Dreivierteljahr so noch gar nicht vorhersehbar.
Ein weiteres neues Thema ist die Teilentschuldung. Das Thema will ich nur kurz anreißen, weil wir darüber noch einmal separat diskutieren werden, spätestens im Finanzausschuss, wenn der Einzelplan 13 behandelt wird. Auch hierbei wird die Investitionsbank von uns als strategischer Vorbereiter und als Ausreicher genutzt werden.
Wir sind mit dem Innenministerium gerade dabei, für das Kabinett eine Vorlage darüber zu erarbeiten, wie das praktisch laufen soll. Ich habe es schon einmal erwähnt: Mehr als 500 Millionen € sollen dafür genutzt werden. Das muss formalisiert werden. Vorher muss aber auch eine begleitende Prüfung gemacht werden, wie eine solche Konsolidierungspartnerschaft auszusehen hat. Wer das über zehn Jahre mit den Kommunen machen will, der braucht jemanden, der das ständig begleitet. So wie es das BMF und andere Einrichtungen mit dem Land machen, wollen auch wir das machen.
Wir bereiten gerade die Neustrukturierung der EU-Förderung ab dem Jahr 2013, also für die neue Förderperiode vor. Es wird darum gehen, für die ostdeutschen Länder und für alle Regionen in Europa, die von dem so genannten Phasing-out betroffen sein werden, eine Anschlussregelung zu finden. Die EU hat mit der Investitionsbank, wie gesagt, schon Kontakte. Wir sprechen demnächst mit der Europäischen Investitionsbank, um über diesen Ansatz hinaus die Mittel besser und - ich sage einmal - intensiver nutzen zu können, die die Europäische Investitionsbank zur Verfügung stellt. All das kann gerade auch mit der Investitionsbank vorangetrieben werden.
Das heißt, wir haben sehr viele Dinge neu hinzubekommen und intensiver genutzt. Die Investitionsbank hat sich dabei - das sage ich ausdrücklich - als guter Partner bewährt. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Investitionsbank wie alle anderen auch nachweisen muss, dass es effektiv geschieht und dass die Gelder am Ende auch vernünftig verwandt werden; denn eines ist auch klar - ich sage das jeden Monat wieder -: Die Gelder werden knapper.
Deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie intensiv wir es hinterfragen, ob die Effektivität ausreicht. Wir haben in den letzten Jahren allzu oft nur geschaut, ob die Gelder ausgegeben werden, und wenn das so war, dann war es gut. Jetzt wird die Frage nach den Effekten des ausgereichten Geldes hinzukommen, nach den Effekten auf die Wirtschaft, auf den Bildungsbereich oder auf die Infrastruktur.
Das müssen wir bei der Begleitung und Überprüfung der Tätigkeit der Investitionsbank auf diesem Geschäftsfeld mit bedenken. Darüber wird sich der Verwaltungsrat demnächst Gedanken machen. Wir werden den Finanzausschuss darüber noch informieren, weil mir schon daran gelegen ist, nicht nur im Beirat, sondern auch in den Ausschüssen, die dafür zuständig sind, ein - ich sage einmal - Grundvertrauen herzustellen.
Ich weiß auch - das sage ich hier ganz offen -, dass einige im Moment meinen, die Investitionsbank sei zu intensiv dabei, zu intensiv bei der Beratung, zu intensiv bei der Förderung. Ich sage aber ganz klar: Wer damals das
Gesetz ernst gemeint hat, der kann sich jetzt nicht darüber beklagen, dass Aufgaben von der Verwaltung, von den Ministerien zur Investitionsbank wandern.
Es nützt nichts, Doppelstrukturen aufzubauen. Dafür gibt es den Verwaltungsrat, in dem das Kabinett fast geschlossen sitzt. Ob das so günstig ist, weiß ich nicht. Ich habe das damals nicht erfunden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein paar Ministerien - -
Ich will nur sagen: Die Debatte muss man dort führen, und wenn man meint, dass die Investitionsbank in bestimmten Punkten vielleicht zu strategisch denkt, dann muss man das dort sagen. Ich denke schon, dass eine Bündelung nicht nur - sage ich einmal - das Ausreichen der Fördermittel bedeuten kann, sondern auch die Vorbereitung und die gemeinsame Diskussion mit der Landesregierung bedeuten muss.
Außerdem will ich noch Folgendes sagen - das haben wir gestern, glaube ich, sehr fair mit dem Rechnungshof besprochen -: Wenn wir solche neuen Geschäftsfelder erschließen, wenn wir gerade in der Krise von einer Investitionsbank mehr verlangen als von einer Verwaltung, nämlich Banken-Know-how, MaRisk und solche Stichwörter, die Sie vielleicht kennen, sich auch einmal Wirtschaftsprüfern zu stellen, die mehr verlangen, als nur die Frage zu stellen, ob es am kostengünstigsten gemacht wird, dann können wir das nicht 1 : 1 miteinander vergleichen. Das ist wie mit den Äpfeln und den Birnen. Gerade für die neu hinzugekommenen Aufgaben werden wir natürlich schauen, sie so günstig wie möglich, aber nicht so billig wie möglich zu erledigen.
In einer Investitionsbank muss ich mittlerweile viel mehr Know-how vorhalten als in einer Verwaltung. Dort sitzende Bankenfachleute. Das ist nun einmal so. Deswegen muss man das konsequenterweise auch mit bedenken. Dafür müssen die Bank und die Banker am Ende auch das Risiko übernehmen.