Die Befassung im Ausschuss für Recht und Verfassung in der 43. Sitzung am 7. Oktober 2009 ist vertagt worden, da eine zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium der Justiz abgestimmte Synopse mit Änderungen abgewartet und dann erst auf dieser Grundlage über den Gesetzentwurf beraten werden sollte.
In der 44. Sitzung am 11. November 2009 befasste sich der Ausschuss für Recht und Verfassung mit dieser Vorlage, die mit einstimmigem Votum befürwortet wurde, und verabschiedete die Ihnen nun vorliegende Beschlussempfehlung, in der er die Annahme des Gesetzentwurfs in der angefügten geänderten Fassung empfiehlt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Henke. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wenn niemand widerspricht, lasse ich über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes, über die Artikelüberschriften, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt all dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Ich bitte Herrn Reichert, als Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 62. Sitzung des Landtages am 3. September 2009 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Mit diesem Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls soll eine Länderkommission zur Verhütung von Folter eingerichtet werden.
Trotz des im Jahr 1997 in Kraft getretenen Antifolterübereinkommens und damit eines weltweiten Verbots der Folter gibt es diese noch immer. Da internationale Übereinkommen nicht ausreichen, um das Ziel der Verhinderung von Folter tatsächlich umzusetzen, ist mit dem Fakultativprotokoll ein internationaler Kontrollmechanismus vereinbart worden, der nun auch in Deutschland umgesetzt werden soll.
Die Einrichtung einer Länderkommission garantiert, dass Überprüfungen mit einheitlichen Kriterien und Maßstä
ben vorgenommen werden können und der zu betreibende Aufwand auf ein vertretbares Maß zu begrenzen ist.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat in der 43. Sitzung am 7. Oktober 2009 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen. Dieser Empfehlung hat sich der Ausschuss für Finanzen ebenfalls einstimmig angeschlossen.
Mit der in der 44. Sitzung am 11. November 2009 verabschiedeten und Ihnen nun vorliegenden Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Recht und Verfassung, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Wir stimmen jetzt ab, wenn niemand widerspricht, über die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift, die ich jetzt nicht wiederhole, und über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 63. Sitzung des Landtages am 4. September 2009 statt. Ich bitte als Berichterstatter des Ausschusses Herrn Tilman Tögel, das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass gegenüber der Beschlussfassung im Ausschuss eine rein redaktionelle Änderung in Artikel 10, der die Änderung des Wassergesetzes betrifft, vorgenommen worden ist.
Grund dafür ist ein Hinweis des GBD, dass die dort vorgeschlagene Ergänzung der Fußnote durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie entbehrlich ist, da das heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetz insgesamt der Umsetzung dieser Richtlinie dient. Eine doppelte Erwähnung ist nicht erforderlich. Das ist, soweit ich weiß, den zuständigen Sprechern der Fraktionen bereits mitgeteilt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sowie der mitberatenden Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Inneres zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt vor.
Anlass für den Gesetzentwurf ist die EG-Dienstleistungsrichtlinie. Es sollen Vorgaben dieser Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt - europäische Dienstleistungsrichtlinie - in Landesrecht umgesetzt werden. Sie dienen dem Ziel, Verfahren und Formalitäten für Dienstleister zu vereinfachen und die Aufnahme sowie die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu erleichtern. Bis Ende dieses Jahres ist sie in allen europäischen Mitgliedstaaten umzusetzen. Ob das erreicht wird, bleibt abzuwarten.
Der Gesetzentwurf wurde in der 63. Sitzung des Landtages am 4. September 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss vereinbarte mit dem mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, zunächst eine gemeinsame Anhörung durchzuführen und auch den Ausschuss für Inneres einzuladen. In diese Anhörung wurde auch ein im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien gestellter Selbstbefassungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Europäische Dienstleistungsrichtlinie in den Kommunen“ einbezogen.
Diese gemeinsame Anhörung fand am 18. September 2009 statt. Unter anderem nahmen an dieser Anhörung Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und nicht zuletzt des Landesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer teil. Es wurden neben der Teilnahme an der Anhörung auch verschiedene schriftliche Stellungnahmen eingereicht.
Die nächste Beratung des federführenden Wirtschaftsausschusses fand am 21. Oktober 2009 mit dem Ziel statt, unter Hinzuziehung der Anhörungsergebnisse eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten. Allerdings konnte an diesem Sitzungstag keine Beschlussempfehlung erarbeitet werden, da aus Zeitgründen eine mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmte Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht vorgelegt werden konnte.
Der Wirtschaftsausschuss beschloss mit 7 : 0 : 3 Stimmen, den vorliegenden Gesetzentwurf zur vorläufigen Beschlussempfehlung zu erheben und die mitberatenden Ausschüsse in einem Begleitschreiben auf die gesehenen Problemfelder aufmerksam zu machen.
Problemfelder wurden beispielsweise hinsichtlich der Notwendigkeit des Erlasses von Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes durch die Landesregierung gesehen. So sollte zum Beispiel der Einheitliche Ansprechpartner im Gesetz festgeschrieben werden. Des Weiteren sollte eine Regelung in das Gesetz aufgenommen werden, nach der der Einheitliche Ansprechpartner nach einer bestimmten Frist evaluiert werden muss. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, Verbesserungen im Bereich des Konnexitätsprinzips anzustreben, damit rückwirkende Kostenerstattungen an die Kommunen möglich seien. Ferner sollte man sich mit den Veränderungen im Dolmetschergesetz befassen.
Die mitberatenden Ausschüsse folgten dem vorgeschlagenen Verfahren des Wirtschaftsausschusses - dafür nochmals herzlichen Dank - und leiteten dem federführenden Wirtschaftsausschuss ihre Empfehlungen zu.
Diese Empfehlungen beruhten auf den inzwischen einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit dem federführenden Wirtschaftsministerium sowie weiterer zuständiger Ministerien und beinhalteten auch Formulierungsvorschläge für die vom federführenden Ausschuss vorgegebenen Schwerpunkte, bei denen Änderungsbedarf gesehen wurde. Lediglich der Innenausschuss änderte den Gesetzesnamen von „EG-Dienstleistungsrichtlinie“ in „Europäische Dienstleistungsrichtlinie“. Auch diesem Vorschlag folgte der Wirtschaftsausschuss gern.
Die abschließende Beratung im Wirtschaftsausschuss fand am 25. November 2009 unter Hinzuziehung der Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse statt.
Das Verfahren war etwas kompliziert, wie Sie aus den Abläufen mit vorläufiger Beschlussempfehlung und mit Beratungen und Abstimmungen zwischen GBD und Landesregierung ersehen. Daher ist meine Bitte an die Landesregierung, dass die Landesregierung dem Landtag, wenn künftig solche Gesetze mit einem recht komplizierten Gesetzgebungsverfahren auf der Tagesordnung stehen, für die Beratung in den Ausschüssen und für entsprechende Abstimmungen mit dem GBD genug Zeit lässt, damit wir hier zu vernünftigen Gesetzgebungsverfahren kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz in seiner Gesamtheit wurde vom federführenden Ausschuss mit 8 : 2 : 1 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie, der Ichnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen mich erfreut darüber, dass mit dem heutigen Tage, also rechtzeitig vor dem Ende der gesetzten Frist - diese endet am 28. Dezember 2009 - die Gelegenheit besteht, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in unserem Land zu schaffen.
Mit dem Gesetz, über das Sie heute entscheiden, werden bei uns in Sachsen-Anhalt wie auch in sämtlichen Bundesländern und sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Marktzugangsbedingungen für Dienstleister erleichtert werden, und zwar für EU-Ausländer und für Inländer gleichermaßen.
Ich bedanke mich für die intensive Diskussion, die zu diesem Gesetzesvorhaben in den Ausschüssen geführt worden ist. Hier setzte sich nach meiner Einschätzung fort, was zuvor unter Federführung des Wirtschaftsministeriums in interministeriellen Arbeitskreisen unter Beteiligung sämtlicher Ressorts und natürlich der Kammern und Verbände ebenfalls stattfand, nämlich ein verantwortungsvoller Umgang mit der schwierigen Materie und die Erarbeitung von Lösungen mit Augenmaß.
Meinen Dank möchte ich bewusst an alle Fraktionen richten. Die Modifikationen, zu denen Sie mehrheitlich
Ich begrüße es, dass das von der Landesregierung dafür ausgewählte Landesverwaltungsamt nunmehr ausdrücklich in Artikel 1 des Entwurfs als Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Sachsen-Anhalt benannt worden ist. Diese Lösung kann sich im Ländervergleich sehen lassen, weil wir damit die Schaffung eines Kompetenzzentrums erreichen sowie angemessen und flexibel bei der Personalausstattung vorgehen können.