Tilman Tögel

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Anliegen des Antrages hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit bereits vor der Überweisung im Rahmen einer Anhörung von Zeitarbeitsfirmen sowohl aus der Sicht der Arbeitgeber als auch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung der Zeitarbeitsbranche am 16. September 2009 befasst.
Bei der Auswertung der Anhörung waren die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend der Meinung, dass die Anhörung sehr wichtig gewesen sei und dass man eine Reihe von Informationen und Erkenntnisse gewonnen habe, die in der öffentlichen Diskussion bislang noch keine Beachtung gefunden hätten.
Die Fraktion DIE LINKE kündigte an, dass das Thema für sie noch nicht erledigt sei, und beantragte in der 72. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2010, dass der Landtag über den Antrag in der Drs. 5/2422 beschließen möge. Der betreffende Antrag wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Eine erste Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit fand bereits am 3. März 2010 statt. Dabei erklärte die Antragstellerin, dass Anlass für die Antragstellung auch die Praxis bei der Firma Schlecker gewesen sei.
Die SPD-Fraktion richtete die Bitte an das Wirtschaftsministerium, Wege aufzuzeigen, wie der missbräuchlichen Nutzung von Arbeitszeitregelungen, beispielsweise durch die Ersetzung der Stammbelegschaft durch Zeitarbeitnehmer oder durch Lohndumping, ein Riegel vorgeschoben werden könne.
Des Weiteren bat der Ausschuss das Ministerium um eine Information dazu, was zur Kompatibilität des nationalen Rechts mit der EU-Richtlinie bewirkt werden könne. Diese Information wurde dem Wirtschaftsausschuss zugeleitet. Zu der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 24. November 2010 legten die Koalitionsfraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vor.
Die Fraktion DIE LINKE kritisierte diesen Entwurf als nichtssagend und als zu allgemein gehalten, auch vermisse sie eine inhaltliche Diskussion im Ausschuss.
Die CDU-Fraktion hält den Entwurf der Beschlussempfehlung für gut. Zur Frage der inhaltlichen Diskussion gehen wir davon aus, dass die unterschiedlichen Auffassungen zu bestimmten Themen des Antrags in der Debatte im Parlament ausgetauscht werden.
Die SPD-Fraktion ließ wissen, dass der Entwurf einer Beschlussempfehlung, der zwischen den Koalitionsfraktionen ausgehandelt worden war, der kleinste gemeinsame Nenner gewesen sei.
Da eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe gegenwärtig prüft, wie Leiharbeitsmissbrauch vermieden werden kann und ob Schlupflöcher per Gesetzesänderung geschlossen werden müssen, ist es der SPD-Fraktion sehr wichtig, dass das Parlament der Landesregierung den Auftrag erteilt, gegen den Missbrauch vorzugehen, damit die positiven Aspekte, die die weißen Schafe der Branche bei der Anhörung vorgetragen haben, weiterhin zum Tragen kommen.
Die FDP erklärte, sie könne mit dem Entwurf einer Beschlussempfehlung leben, habe aber ein Problem damit,
dass Lohnuntergrenzen für allgemeinverbindlich erklärt würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung und gehe davon aus, dass die nachfolgenden Rederinnen und Redner sich zu der Beschlussempfehlung natürlich auch noch äußern werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Überschrift „Wirtschaftspolitik endlich nachhaltiger gestalten“ vor.
Die erste Beratung fand in der 78. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2010 statt und der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
In der 60. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 15. September 2010 tauschten die Fraktionen ihre Positionen zu dem Antrag aus und fassten mit großer Mehrheit den Beschluss, den Antrag abzulehnen.
Bei der Beratung im Ausschuss beantragte zunächst die Fraktion DIE LINKE, den Antrag unverändert zu beschließen, und ließ wissen, dass ihrerseits keine Veranlassung zu einer Änderung des Antrages gesehen werde. Allerdings werde bedauert, dass seitens der Koalitionsfraktionen keine Kompromissangebote gemacht würden.
Die CDU-Fraktion lehnte den Antrag strikt ab und machte deutlich, dass sie ihn nicht nur für tendenziös, sondern zum Teil auch für falsch halte. Die Schlussfolgerungen, die in der Begründung des Antrages gezogen worden seien, ließen nichts anderes als eine Ablehnung zu. Die Frage der einbringenden Fraktion, warum der Landtag den Antrag in der ersten Lesung nicht gleich abgelehnt habe, wurde seitens der CDU-Fraktion dahin gehend beantwortet, dass man noch auf einen Läuterungsprozess bei dem Einbringer gehofft habe.
Als wirtschaftspolitisch unverantwortlich bezeichnete ein Vertreter der SPD-Fraktion die in dem Antrag gestellte Forderung an die Landesregierung. Beispielsweise sei der Punkt der konsequenteren Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze grundsätzlich das Ziel aller Wirtschaftsförderung, aber in der Betrachtung des Einzelfalls - sowohl gesamtwirtschaftlich als auch einzelbetrieblich - könne er eine schwere Fehlentscheidung sein. Beim Abbau von Arbeitsplätzen könne man durch eine größere Wettbewerbsfähigkeit sehr wohl auch Arbeitsplätze erhalten.
Zur Frage der Vergabe von Fördermitteln - in dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, neben der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel vor allem die nachhaltige Wirksamkeit für die regionale Entwicklung zu hinterfragen - machten die Vertreter der Koalitionsfraktionen deutlich, man werde, sofern es die Haushaltslage hergebe und die Sachsen-Anhalt umgebenden Wettbewerbsstandorte Mitteldeutschland und Niedersachsen dies auch so tun, Unternehmen, die Beschäftigung schaffen oder sichern, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen.
Durch eine größere Wettbewerbsfähigkeit und den Erhalt eines Unternehmens in Sachsen-Anhalt werden auch Arbeitsplätze in anderen Unternehmen, wie Zulieferern und Dienstleistern, zum Teil sogar hochqualifizierte Arbeitsplätze in Forschungsinstituten unseres Landes
gerettet. Bevor ein Unternehmen abwandere, mache eine Förderung Sinn. Das Ansinnen des Antrages sei schädlich für Sachsen-Anhalt und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Zu der Aufforderung an die Landesregierung, für eine höhere Akzeptanz tariflicher Entlohnung zu werben, argumentierte die CDU-Fraktion, dass derjenige, der sich ernsthaft mit dem Thema befasse, wisse, dass der Wirtschaftsminister landauf, landab für eine höhere Tarifbindung werbe.
Abschließend ließ die CDU-Fraktion wissen, dass der Antrag aus ihrer Sicht Wahlkampfklamauk sei.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beschloss mit neun Jastimmen und drei Gegenstimmen, den Antrag abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung zu erteilen. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE nach
der ersten Beratung in der 63. Sitzung des Landtages am 4. September 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur und für Soziales überwiesen.
Die erste Beratung im Wirtschaftsausschuss fand am 13. Januar 2010 in der 53. Sitzung mit dem Ergebnis statt, die Landesregierung um eine Übersicht über die zur Förderung benachteiligter Jugendlicher initiierten Programme zu bitten und dann in einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern des Wirtschafts-, des Kultus- und des Sozialministeriums sowie der mitberatenden Ausschüsse auf der Grundlage der Bestandsanalyse der Landesregierung über die Initiierung eines neuen Konzeptes zur Förderung benachteiligter Jugendlicher im Bereich der beruflichen Bildung zu beraten.
In dieser gemeinsamen Sitzung am 3. März 2010 lag den Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse eine zwischen dem Kultusministerium, dem Sozial- und Wirtschaftsministerium abgestimmte Stellungnahme vor. In dieser Stellungnahme wurden zahlreiche Projekte und Konzepte zur Förderung benachteiligter Jugendlicher vorgestellt, die, so war man sich einig, einer Evaluierung bedürfen.
In einer vorläufigen Beschlussempfehlung formulierte der Wirtschaftsausschuss, dass in den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Soziales über die Vorbereitung und die Förderung benachteiligter Jugendlicher im Hinblick auf die berufliche Bildung zu berichten und dabei insbesondere auf Wirkungen der bisherigen Maßnahmen Wert zu legen ist.
Dieser vorläufigen Beschlussempfehlung schlossen sich die mit dem Antrag befassten Ausschüsse an, der Sozialausschuss einstimmig und der Bildungsausschuss mit 11 : 0 : 1 Stimmen.
Unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse beschloss der Wirtschaftsausschuss einstimmig die Ihnen vorliegende Empfehlung an den Landtag. Diese Empfehlung gibt den Wortlaut der vorläufigen Beschlussempfehlung wieder, ergänzt um einen Termin für die Berichterstattung.
Neben diesem Berichterstattungsauftrag wurde der Landesregierung seitens des Wirtschaftsausschusses ein Fragenkatalog an die Hand gegeben, der bei der Berichterstattung im November 2010 berücksichtigt werden soll.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte das Hohe Haus um die Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Ausgestaltung der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt wurde am 18. Juni 2010 in der 78. Sitzung des Landtages eingebracht und zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Der Ausschuss hat sich in der 59. Sitzung am 25. August 2010 mit diesem Antrag befasst. Zu diesem Antrag
legten die Koalitionsfraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung vor.
Dazu wurde seitens der Koalitionsfraktionen begründet, dass das Bundesprogramm Bürgerarbeit in der ersten Phase laufe und es nun darum gehe, diese Bürgerarbeitsstellen mit Leben zu erfüllen. Die Hauptzielrichtung sei die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Aus diesem Grunde halte man es für erforderlich, an diesem Thema zu bleiben, sich halbjährlich über die Umsetzung dieses Bundesprogramms unterrichten zu lassen und auch im Wirtschaftsausschuss darüber ausführlich zu diskutieren.
Die Fraktion DIE LINKE machte deutlich, dass bei diesem Entwurf einer Beschlussempfehlung der gemeinsame Nenner zu klein sei. Sie habe die positiven Ansätze und die Schwerpunkte der Bürgerarbeit in SachsenAnhalt definiert und daraus Forderungen entwickelt, die in ihrem Antrag Niederschlag gefunden hätten.
Die Fraktion der FDP sprach sich für die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen aus. Sie meinte, diese sei klar strukturiert, sauber abgegrenzt und enthalte die Fragen nach der Evaluation und auch der Wirksamkeit im Hinblick auf die Eingliederung.
Der Ausschuss hat die Ihnen vorliegende Empfehlung mit 7 : 3 : 0 Stimmen verabschiedet.
Ich bitte Sie, dieser heute ebenfalls zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag in der 76. Sitzung am 30. April 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
In diesem Antrag geht es der Antragstellerin um die Veränderung der Rohstoffsicherungsklausel im Bundesberggesetz. Der Antrag sieht vor, dass das Genehmigungsverfahren zur Durchführung bergbaurechtlicher Vorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien erweitert wird. Die Antragstellerin begründete im Wirtschaftsausschuss, dass bisher ein Mitspracherecht der Grundstückeigentümer und der unmittelbar durch den Abbau Betroffenen im Bundesberggesetz nicht geregelt sei. Deren Belange werden zwar im Rahmen der Planfeststellungsverfahren auf der Landesebene berücksichtigt, sollten aber auf Bundesebene stringenter gefasst werden.
Um es gleich vorwegzunehmen: Sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnten den Antrag mehrheitlich ab. Diese Ablehnung beschloss der Wirtschaftsausschuss in der 57. Sitzung am 12. Mai 2010 und teilte dies dem mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in einer vorläufigen Beschlussempfehlung mit.
Die CDU-Fraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass das Bundesberggesetz ökologische und soziale Kriterien enthalte und eine moderne Industriegesellschaft auf die Gewinnung und die Weiterverarbeitung von Rohstoffen angewiesen sei.
Die diesbezüglich vorhandenen Gesetze und Verordnungen seien völlig ausreichend. Diese gewährleisteten die Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen und dem wirtschaftlichen Nutzen der Rohstoffgewinnung für die Region, argumentierte die FDP-Fraktion.
Die SPD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass die Forderung, ökologische und soziale Kriterien in den Abwägungsprozess mit einzubeziehen, grundsätzlich richtig sei und in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend erfüllt werde. Die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und die Berücksichtigung von Umweltbelangen seien nicht nur gegeben, sondern sie würden auch genutzt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schloss sich, wie schon ausgeführt, der Auffassung des Wirtschaftsausschusses an.
Eine endgültige Beschlussfassung unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses erfolgte dann in der 59. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 25. August 2010. - Ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident, ich korrigiere Sie nur ungern, aber das ist bereits meine vierte Berichterstattung. Das macht jedoch nichts. Ich freue mich trotzdem, das tun zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zum Thema „Dem Fachkräftemangel durch konzertiertes Handeln begegnen“ mit dem Ziel einer Fachkräftesicherung in Sachsen-Anhalt wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit in der 78. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2010 zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.
Bereits in der 59. Sitzung am 25. August 2010 fand eine Beratung und Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss statt.
Grundlage dieser Beratung war neben dem Antrag der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen. Bei dieser Empfehlung, so ließen die Koalitionsfraktionen wissen, habe man sich bemüht, die Intentionen der Fraktion DIE LINKE einzuarbeiten.
Die Fraktion DIE LINKE signalisierte Zustimmung zu dem vorgelegten Entwurf, beantragte aber ergänzend, einen konkreten Termin für eine Berichterstattung im Wirtschaftsausschuss in die Empfehlung aufzunehmen. Diesem Antrag wurde gefolgt; die so geänderte Beschlussempfehlung wurde einstimmig verabschiedet.
Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wir haben vorgeschlagen, auf eine Debatte zu verzichten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zum Thema „Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene“ ist nach der ersten
Beratung in der 72. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2010 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales überwiesen worden.
In der 54. Sitzung am 3. März 2010 ließ sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit von der Landesregierung über den Zeitplan und die Verfahrensschritte bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV unterrichten und beschloss bei einer Stimmenthaltung die Beschlussempfehlung, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Zuge der Umsetzung des in Rede stehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden, eine bedarfsorientierte Mindestsicherung einzuführen. Dieser Auffassung schloss sich der Ausschuss für Soziales mit 8 : 0 : 3 Stimmen an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit unter Einbeziehung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales fand in der 57. Sitzung am 12. Mai 2010 statt. Hier wurde die vorläufige Beschlussempfehlung bei einer Stimmenthaltung unverändert verabschiedet.
Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE ließ zu der Beschlussempfehlung wissen, dass diese aus ihrer Sicht lediglich den kleinsten gemeinsamen Nenner darstelle, und beantragte für die zweite Lesung im Landtag, zu diesem Thema eine Debatte zu führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, nach dieser Debatte dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eben schon gesagt, hat sich der Landtag in der 41. Sitzung mit dem Anliegen, den Antrag der LINKEN in den Ausschuss zu überweisen, beschäftigt.
Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag befasst. In der 42. Sitzung am 1. April 2009 führte der Ausschuss dann, wie es der Antrag vorsieht, eine Anhörung von Unternehmen und Betriebsräten dieser Unternehmen bezüglich der Umsetzung von Regelungen zur innerbetrieblichen Demokratie durch. Bedauerlicherweise folgte die Mehrheit der Unternehmen der Einladung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zur Anhörung nicht.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich aber nochmals bei den Firmen und Betriebsräten bedanken, die dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Rede und Antwort gestanden haben.
In einem weiteren parlamentarischen Schritt im Umgang mit dem Antrag erstattete die Landesregierung dem Ausschuss einen Bericht hinsichtlich der Umsetzung der Wirtschaftsdemokratie in den in Sachsen-Anhalt agierenden Unternehmen, wie es die Nr. 3 des Antrags gefordert hatte.
Zu dem in der 54. Sitzung am 3. März 2010 mit großer Mehrheit angenommenen Vorschlag, diesen Antrag für erledigt zu erklären, ließ die Fraktion DIE LINKE als Einbringerin des Antrages wissen, sie sehe den Antrag nur teilweise als erledigt an. Dieser enthalte zwar die Positionen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, allerdings vermisse sie die Position der Landesregierung und auch eine Aussage darüber, welchen Einfluss die Landesregierung auf die Forderungen, die in dem Antrag formuliert seien, nehme. Aus diesem Grund beantragte die Fraktion die LINKE für die zweite Lesung eine Fünfminutendebatte. Diesem Antrag schloss sich der Ausschuss einvernehmlich an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu
der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass gegenüber der Beschlussfassung im Ausschuss eine rein redaktionelle Änderung in Artikel 10, der die Änderung des Wassergesetzes betrifft, vorgenommen worden ist.
Grund dafür ist ein Hinweis des GBD, dass die dort vorgeschlagene Ergänzung der Fußnote durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie entbehrlich ist, da das heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetz insgesamt der Umsetzung dieser Richtlinie dient. Eine doppelte Erwähnung ist nicht erforderlich. Das ist, soweit ich weiß, den zuständigen Sprechern der Fraktionen bereits mitgeteilt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sowie der mitberatenden Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Inneres zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt vor.
Anlass für den Gesetzentwurf ist die EG-Dienstleistungsrichtlinie. Es sollen Vorgaben dieser Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt - europäische Dienstleistungsrichtlinie - in Landesrecht umgesetzt werden. Sie dienen dem Ziel, Verfahren und Formalitäten für Dienstleister zu vereinfachen und die Aufnahme sowie die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu erleichtern. Bis Ende dieses Jahres ist sie in allen europäischen Mitgliedstaaten umzusetzen. Ob das erreicht wird, bleibt abzuwarten.
Der Gesetzentwurf wurde in der 63. Sitzung des Landtages am 4. September 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss vereinbarte mit dem mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, zunächst eine gemeinsame Anhörung durchzuführen und auch den Ausschuss für Inneres einzuladen. In diese Anhörung wurde auch ein im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien gestellter Selbstbefassungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Europäische Dienstleistungsrichtlinie in den Kommunen“ einbezogen.
Diese gemeinsame Anhörung fand am 18. September 2009 statt. Unter anderem nahmen an dieser Anhörung Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und nicht zuletzt des Landesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer teil. Es wurden neben der Teilnahme an der Anhörung auch verschiedene schriftliche Stellungnahmen eingereicht.
Die nächste Beratung des federführenden Wirtschaftsausschusses fand am 21. Oktober 2009 mit dem Ziel statt, unter Hinzuziehung der Anhörungsergebnisse eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten. Allerdings konnte an diesem Sitzungstag keine Beschlussempfehlung erarbeitet werden, da aus Zeitgründen eine mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmte Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht vorgelegt werden konnte.
Der Wirtschaftsausschuss beschloss mit 7 : 0 : 3 Stimmen, den vorliegenden Gesetzentwurf zur vorläufigen Beschlussempfehlung zu erheben und die mitberatenden Ausschüsse in einem Begleitschreiben auf die gesehenen Problemfelder aufmerksam zu machen.
Problemfelder wurden beispielsweise hinsichtlich der Notwendigkeit des Erlasses von Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes durch die Landesregierung gesehen. So sollte zum Beispiel der Einheitliche Ansprechpartner im Gesetz festgeschrieben werden. Des Weiteren sollte eine Regelung in das Gesetz aufgenommen werden, nach der der Einheitliche Ansprechpartner nach einer bestimmten Frist evaluiert werden muss. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, Verbesserungen im Bereich des Konnexitätsprinzips anzustreben, damit rückwirkende Kostenerstattungen an die Kommunen möglich seien. Ferner sollte man sich mit den Veränderungen im Dolmetschergesetz befassen.
Die mitberatenden Ausschüsse folgten dem vorgeschlagenen Verfahren des Wirtschaftsausschusses - dafür nochmals herzlichen Dank - und leiteten dem federführenden Wirtschaftsausschuss ihre Empfehlungen zu.
Diese Empfehlungen beruhten auf den inzwischen einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit dem federführenden Wirtschaftsministerium sowie weiterer zuständiger Ministerien und beinhalteten auch Formulierungsvorschläge für die vom federführenden Ausschuss vorgegebenen Schwerpunkte, bei denen Änderungsbedarf gesehen wurde. Lediglich der Innenausschuss änderte den Gesetzesnamen von „EG-Dienstleistungsrichtlinie“ in „Europäische Dienstleistungsrichtlinie“. Auch diesem Vorschlag folgte der Wirtschaftsausschuss gern.
Die abschließende Beratung im Wirtschaftsausschuss fand am 25. November 2009 unter Hinzuziehung der Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse statt.
Das Verfahren war etwas kompliziert, wie Sie aus den Abläufen mit vorläufiger Beschlussempfehlung und mit Beratungen und Abstimmungen zwischen GBD und Landesregierung ersehen. Daher ist meine Bitte an die Landesregierung, dass die Landesregierung dem Landtag, wenn künftig solche Gesetze mit einem recht komplizierten Gesetzgebungsverfahren auf der Tagesordnung stehen, für die Beratung in den Ausschüssen und für entsprechende Abstimmungen mit dem GBD genug Zeit lässt, damit wir hier zu vernünftigen Gesetzgebungsverfahren kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz in seiner Gesamtheit wurde vom federführenden Ausschuss mit 8 : 2 : 1 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie, der Ichnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Nachdem der Landtag in der 61. Sitzung am 19. Juni 2009 den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beauftragt hat, sich mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu befassen und eine Beschlussempfehlung vorzulegen, wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 19. August 2009 dieser Antrag beraten und eine Beschlussempfehlung hierzu erarbeitet.
Zu der Beratung lag dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit neben dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ein von der Fraktion der SPD eingebrachter Entwurf für eine Beschlussempfehlung vor. Diesen Entwurf, der Ihnen inhaltlich unverändert als Beschlussempfehlung vorliegt, erklärte ein Vertreter der Fraktion DIE LINKE für zustimmungsfähig.
Zudem bat er die Landesregierung um die Übermittlung einer Analyse vor der Beratung zum Haushaltsplan 2010/ 2011 zum Thema EU-Strukturfonds - Auswirkungen und Wirksamkeit der unterschiedlichen Förderkulisse in Sachsen-Anhalt - sowie um Informationen über den Verhandlungsstand in Brüssel bezüglich der Förderung der Ziel-1-Gebiete in der Förderperiode nach 2013. Die Ausschussmitglieder schlossen sich dieser Bitte an. Die Landesregierung sicherte dem Ausschuss zu, im vierten
Quartal 2009, noch vor dem Abschluss der Beratungen zum Haushaltsplan 2010/2011 eine entsprechende Analyse vorzulegen.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion für eine Beschlussempfehlung wurde einstimmig angenommen. Ich bitte Sie namens des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE nach der ersten Beratung in der 28. Sitzung am 12. Oktober 2007 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Die antragstellende Fraktion machte im Ausschuss deutlich, dass sie eine sozial gerechte Regulierung der Leiharbeit für unumgänglich halte und dies nach drei Grundsätzen geschehen müsse: gleicher existenzsichernder Lohn für gleiche Arbeit, Schutz der regulären Beschäfti
gungsverhältnisse und Recht auf Mitbestimmung auch für Leiharbeitnehmer.
Der Wirtschaftsausschuss erarbeitete in der Ausschussberatung am 3. Dezember 2008 eine Beschlussempfehlung an den Landtag. Den Ausschussmitgliedern lag dazu ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor. Der Antrag wurde seitens der Koalitionsfraktionen damit begründet, dass Leiharbeit eine wichtige Ergänzung zum ersten Arbeitsmarkt sei und sie darüber hinaus Unternehmen und Arbeitnehmern neue Chancen für eine Festanstellung, für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse biete.
Der Anteil der Leiharbeit in Sachsen-Anhalt beträgt ca. 2,6 %. 30 % der Leiharbeiter werden in feste Beschäftigungsverhältnisse übernommen. Diese Entwicklung gilt es weiter auszubauen. Dabei muss jedoch Missbrauch und eingeschränkten Rechten von Leiharbeitern entgegengetreten werden.
Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich bei diesem Antrag der Stimme mit der Begründung, dass der Antrag aus ihrer Sicht nicht weitgehend genug sei, da auf ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung nicht eingegangen werde.
Unabhängig von der Beschlussempfehlung schlug die Fraktion DIE LINKE vor, eine Anhörung von Leiharbeitsfirmen und von Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigten, durchzuführen. Für diese Anhörung, die im ersten Halbjahr 2009 durchgeführt werden soll, sprachen sich alle im Wirtschaftsausschuss vertretenen Fraktionen aus.
Zurück zum Antrag: Die FDP-Fraktion kritisierte die Formulierung „Schaffung der Voraussetzung für die Zahlung gleicher Arbeitsentgelte an Zeitarbeiter und Stammbelegschaft nach einer angemessenen Frist unter Wahrung der Tarifautonomie“ - siehe die Beschlussempfehlung: dritter Absatz erster Anstrich. Diese Formulierung hält die FDP-Fraktion für realitätsfern. Sie begründete das damit, dass diese Forderung zur Konsequenz habe, dass Leiharbeiter teurer als die Stammbelegschaft würden; denn die Leiharbeitsfirma bekomme schließlich auch noch eine Gebühr.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde seitens des Wirtschaftsausschusses mit 5 : 1 : 3 Stimmen angenommen unter der Maßgabe, dass die Debatte im Wirtschaftsausschuss zu diesem Thema weitergeführt und der Wirtschaftsausschuss im ersten Halbjahr 2009 eine Anhörung von Leiharbeitsfirmen und von Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, durchführen werde.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss bittet Sie recht herzlich um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Wirtschaftsausschuss in der 43. Sitzung am 11. September 2008 beauftragt, sich mit dem vorgenannten Gesetzentwurf, der der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dient, zu befassen und eine Empfehlung vorzulegen.
In dieser Landtagssitzung wurden das in Rede stehende Änderungsgesetz sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Ingenieurgesetzes unter einem Tagesordnungspunkt beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Auch in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses wurden die beiden Gesetzentwürfe zusammen unter einem Tagesordnungspunkt beraten.
Da es sich aber um zwei unabhängige Gesetzentwürfe handelt, hat der Wirtschaftsausschuss verabredet, dass diese in der zweiten Lesung im Landtag als eigenständige Tagesordnungspunkte aufgerufen werden; siehe
auch Tagesordnungspunkt 6. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass die organisatorischen Ausführungen zu diesen beiden Gesetzentwürfen sehr ähnlich sein werden.
Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die erste Beratung im Ausschuss fand am 24. September 2008 statt. In dieser Sitzung verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, von den Kammern, nämlich der IHK und der Architektenkammer, eine schriftliche Stellungnahme zu erbitten und, sofern die Kammern es wünschten, auch eine Anhörung durchzuführen. Die Architektenkammer gab eine schriftliche Stellungnahme ab, sprach sich aber auch für eine Anhörung im Haus aus, die am 22. Oktober 2008 stattfand.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 22. Oktober 2008 wurden die Stellungnahmen ausgewertet. In der Sitzung am 26. November 2008 erarbeitete der Wirtschaftsausschuss die Empfehlung an den Landtag.
Die Architektenkammer verdeutlichte in ihrer Stellungnahme, dass sie es für problematisch hält, dass nach Nr. 4 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzentwurfes künftig Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner bereits nach der Absolvierung eines dreijährigen Studiums in die Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen werden.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nahm die Vorschläge der Architektenkammer auf, die Mindeststudiendauer auf vier Jahre als Eintragungsvoraussetzung für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu verlängern.
Die FDP-Fraktion beantragte, die Buchstaben a und b zu streichen und die Eintragungsvoraussetzung für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner auf einen erfolgreichen Studienabschluss abzustellen. Dieser Antrag wurde bei einer Jastimme abgelehnt. Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Wirtschaftsausschuss mit 8 : 3 : 0 Stimmen.
Weitere Änderungen in diesem Gesetzentwurf sind infolge der Änderung der Nr. 4 des Gesetzentwurfes und aufgrund rechtsförmlicher Änderungen notwendig geworden.
Die Fraktion DIE LINKE gab an, dass das Ansinnen des Änderungsantrages zwar geteilt wird, es allerdings dringenden Regelungsbedarf durch das Kultusministerium gebe. Ihr entsprechender Antrag, den Gesetzentwurf mitberatend an den Bildungsausschuss zu überweisen, wurde bereits in der ersten Lesung im Landtag abgelehnt.
Für die Beschlussempfehlung in Gänze votierte der Wirtschaftsausschuss mit 8 : 3 : 0 Stimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. - Danke schön.
Übrigens, Frau Hüskens, ich könnte bösartig sagen, wir hatten damals noch eine Baukommission im Landtag. Deswegen bricht das Ding nicht ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie ich gerade bei der Einbringungsrede zum Architektengesetz gesagt habe, ist das Verfahren zum Ingenieurgesetz weitgehend das gleiche gewesen. Wir haben das Gesetz, wie die Frau Präsidentin eben sagte, am 11. September in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen und auf der gleichen Grundlage beraten.
Die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf fand am 24. September 2008 statt. In dieser Sitzung verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, von den Kammern schriftliche Stellungnahmen zu erbitten und gegebenenfalls eine Anhörung durchzuführen. Sowohl die Ingenieurkammer als auch die Industrie- und Handelskammern gaben eine schriftliche Stellungnahme ab. Die Ingenieurkammer nahm auch den Termin zur Anhörung am 22. Oktober 2008 wahr.
In deren Rahmen sprach sich die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt unter anderem für die Einführung eines § 2 Abs. 6 aus, der es der Ingenieurkammer im Interesse des Berufsstandes ermöglicht, einen feststellenden Verwaltungsakt auszustellen, der die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bescheinigt.
Des Weiteren wurde seitens der Ingenieurkammer die Regelung des § 14 - Berufshaftpflichtversicherung - angesprochen und der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass dieser Paragraf im Interesse des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsgleichheit erhalten bleibt.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 22. Oktober 2008 wurden die Stellungnahmen der Kammern ausgewertet und der GBD wurde gebeten zu prüfen, ob eine Berufshaftpflichtversicherung in diesem Gesetzentwurf rechtlich zulässig ist und, wenn ja, ob der im Gesetzentwurf gewählte Standort zutreffend ist.
Am 26. November 2008 erarbeitete der Wirtschaftsausschuss die Empfehlung an den Landtag. An dieser Stelle will ich auf einige Änderungen eingehen.
Zur Beratung lagen sowohl ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen als auch ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betraf Abschnitt 1 § 2. Darin geht es um die Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Es wurde seitens der Koalitionsfraktionen beantragt, der Ingenieurkammer zu ermöglichen, die
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ auf Antrag durch eine Bescheinigung auch für Inländer zu bestätigen.
Die Fraktion DIE LINKE vertrat den Standpunkt, dass es sich bei dem Gesetzentwurf nicht nur um ein wirtschaftspolitisches, sondern auch um ein bildungspolitisches Thema handelt - das haben Sie eben auch im Rahmen der Beratung über das Architektengesetz gehört - und dass der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb an der Gesetzesberatung hätte beteiligt werden müssen. Es wurde begründet, dass unter § 2 Abs. 1 unterschiedliche universitäre Einrichtungen aufgeführt worden sind, obwohl es in Sachsen-Anhalt nur Hochschulen gibt. Des Weiteren hielt es die Fraktion DIE LINKE für unangemessen, dass die Ingenieurkammer das Recht bekommt, eine solche Bescheinigung auszustellen. Dies sollte eine Angelegenheit der Hochschulen sein.
Im weiteren Verlauf der Beratung verständigte sich der Wirtschaftsausschuss auf eine Formulierung, die besagt, dass die Ingenieurkammer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ausstellen kann. Dieser Änderungsantrag wurde mit 10 : 0 : 1 Stimmen angenommen.
Seitens der FDP-Fraktion wurde ein Antrag zur Änderung des § 14 Abs. 1 gestellt. Dieser regelt die Berufshaftpflichtversicherung. In diesem Änderungsantrag sprach sich die FDP-Fraktion zudem für die Streichung der Absätze 2 und 3 des § 14 aus, da die gesetzlich verordnete Überwachung aller natürlichen und juristischen Personen, die in Sachsen-Anhalt Ingenieurleistungen anbieten, unangemessen erscheint und lediglich geeignet ist, die bürokratischen Belastungen der Wirtschaft zu erhöhen. Diese genannten Änderungsvorschläge wurden im Wirtschaftsausschuss bei 1 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt.
Den vom GBD vorgeschlagenen Änderungen zu § 14 - Berufshaftpflichtversicherung -, nämlich den § 14 zu streichen und die Vorschriften über die Berufshaftpflichtversicherung in § 34, in dem bereits die Berufspflichten enthalten sind, inklusive der daraus resultierenden Änderungen aufzunehmen, schloss sich der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich an.
Mit 8 : 1 : 2 Stimmen wurde der Gesetzentwurf im Wirtschaftausschuss verabschiedet. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Wir hätten das Ganze noch schneller machen können, wenn wir die Konsensliste gehabt hätten. Der Wirtschaftsausschuss hat schon mehrmals versucht, eine Beschlussempfehlung auf die Konsensliste des Landtages zu setzen. Allerdings ist eine Liste nur dann eine Liste, wenn sie mehr als einen Punkt umfasst. Da sich kein weiterer Ausschuss gefun
den hat, muss ich jetzt die Beschlussempfehlung einbringen. Ich appelliere an die Kollegen in den anderen Ausschüssen, auch einmal zu gucken. Vielleicht kann man doch den einen oder anderen Punkt, der ohne Debatte vorgeschlagen wird, auf die Konsensliste setzen. Dann können wir nämlich am Ende ohne Einbringung darüber abstimmen.
Der der vorliegenden Beschlussempfehlung zugrunde liegende Antrag wurde am 29. Februar 2008 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Bereits während der Einbringung wurde deutlich, dass das Ansinnen des Antragsstellers, der Fraktion DIE LINKE, von allen Fraktionen geteilt wird.
Bei der Beratung des Wirtschaftsausschusses am 21. Mai 2008 wurde lediglich noch die Frage geklärt, ob die Landesregierung im Innovationsbericht allgemein über das Innovationsgeschehen berichten oder auf Detailfragen eingehen soll. Dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE bezüglich konkreter Berichtsparameter schlossen sich auch die anderen Fraktionen an.
Des Weiteren wurde der Termin für die Vorlage des Innovationsberichtes - vorgesehen war das zweite Halbjahr 2008 - geändert. Der neue Termin ist Anfang 2009.
Einstimmig beschloss der Wirtschaftsausschuss die vorläufige Empfehlung an den mitberatenden Bildungsausschuss. Dieser folgte ebenfalls einstimmig unserem Vorschlag. Am 9. Juli 2008 hat der Wirtschaftsausschuss endgültig über die Beschlussempfehlung beraten und diese einstimmig beschlossen. Sie liegt Ihnen heute vor, und ich bitte im Namen der Kollegen um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank dafür, dass ich hier Bericht erstatten darf. Ich bin froh darüber, dass die Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung zunächst an den Ältestenrat überwiesen worden sind und ich mich deshalb noch relativ unvoreingenommen auf das stützen kann, was mir das Ausschusssekretariat aufgeschrieben hat und ich nicht unbedingt auswendig wissen muss, wann wir im Ausschuss was behandelt haben.
Der von der Präsidentin genannte Antrag ist in der 20. Sitzung des Landtages am 26. April 2007 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales überwiesen worden. Am 27. Juni 2007 haben wir im Wirtschaftsausschuss vereinbart, die Problematik in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales zu beraten, da bis dahin auch entsprechende Arbeitsmarktdaten vorliegen würden, die dann mit den Daten verglichen werden könnten, die die Bundesagentur für Arbeit im Juli 2007 veröffentlicht hatte.
Am 9. Januar 2008 fand diese gemeinsame Beratung unter Beteiligung der Sozialministerin und des Wirtschaftsministers statt, die über die Aktivitäten der Landesregierung hinsichtlich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Bericht erstatteten.
In der darauf folgenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 13. Februar 2008 legten die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung vor. Die Antragsteller begründeten den Vorschlag - siehe Nrn. 1, 2 und 4 der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung - so, dass die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt zwar seit Jahren rückläufig sei und somit das Land Sachsen-Anhalt einen wichtigen Beitrag für die Integration schwerbehinderter Menschen geleistet habe, die Integration schwerbehinderter Menschen aber weiterhin als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden müsse.
Es gelte, die positive Entwicklung fortzusetzen. Daher sei es wichtig, in einem dauerhaften Prozess die Wirkung vorhandener Programme zu überprüfen und nach neuen Wegen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu suchen. Besonders zu würdigen sei auch das Engagement der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellten.
Der Vorschlag wurde noch durch einen Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ergänzt, und zwar unter Nr. 1 nach dem Wort „Arbeitslosigkeit“ die Formulierung „einschließlich der Entwicklung in den Optionskommunen“ einzufügen.
Für diese vorläufige Beschlussempfehlung votierte der Wirtschaftsausschuss einstimmig. Ebenfalls einstimmig schloss sich der mitberatende Sozialausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung an und ergänzte, die Landesregierung solle darum gebeten werden, bis zum dritten Quartal 2008 ein entsprechendes Programm, wie es die Nr. 3 der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung beschreibt, vorzulegen.
Kontrovers wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit die Frage diskutiert, ob die Landesregierung tatsächlich ein weiteres Programm bezüglich der Nutzung der im Land zur Verfügung stehenden Ressourcen vorzulegen hat. Wir haben dann nach längerer Diskussion fraktionsübergreifend einen Kompromissvorschlag beschlossen, der so auch in die Beschlussempfehlung Eingang gefunden hat.
Wir haben diese Beschlussempfehlung am 21. Mai 2008 dann einstimmig verabschiedet und wir legen sie Ihnen heute vor. Vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung einstimmig war, hat der Ältestenrat beschlossen, zu diesem Gegenstand keine Debatte vorzusehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat sich erstmals in der 16. Sitzung am 5. September 2007 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD befasst. Dazu lag ihm auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung von den Fraktionen der CDU und der SPD vor.
Nach Meinung der Fraktion DIE LINKE sollten die Fragen, die in ihrem Antrag in der Drs. 5/747 formuliert sind, in die Beschlussempfehlung aufgenommen werden, um von der Landesregierung darauf kurzfristig eine Antwort zu erhalten. Außerdem regte die Fraktion DIE LINKE eine gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 28. November 2007 an.
Von der Fraktion der CDU wurde darüber hinaus eine Anhörung der Kammern und Verbände zum gesamten Themenkomplex Berufsausbildung junger Menschen sowie berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt im ersten Quartal 2008 angeregt. Diese Terminvorschläge fanden im Ausschuss allgemeine Zustimmung. Im Ergebnis der Beratung am 5. September 2007 beschloss der Ausschuss den von den Koalitionsfraktionen erarbeiteten Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung.
Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur übergeben mit der Bitte, dem federführenden Ausschuss bis zum 27. September 2007 eine Stellungnahme dazu zuzuarbeiten.
Die abschließende Beratung über die in Rede stehenden Drucksachen führte der federführende Ausschuss in der 19. Sitzung am 28. September 2007 durch. Dazu lag ihm die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses vor, in der sich dieser der vorläufigen Beschlussempfehlung anschloss.
Die Fraktion DIE LINKE kam nochmals auf die in der vorangegangenen Sitzung getroffene Absprache zu sprechen, die vorsah, am 28. November 2007 eine gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit solle die Landesregierung auch zugleich die im Antrag in der Drs. 5/747 aufgeworfenen Fragen beantworten; darüber hinaus solle im ersten Quartal 2008 eine Anhörung durchgeführt werden.
Die Fraktion DIE LINKE schlug vor, diese Termine in die Beschlussempfehlung an den Landtag aufzunehmen. Dagegen erhob sich im Ausschuss kein Widerspruch. Somit wurde der Wortlaut der vorläufigen Beschlussempfehlung um diese beiden Termine erweitert, zur Beschlussempfehlung an den Landtag erhoben und vom Ausschuss einstimmig verabschiedet.
Ich bitte das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung vor. Die Landesregierung hat im Wirtschafts- und im Innenausschuss berichtet. Wir haben in beiden Ausschüssen einstimmige Beschlussempfehlungen verfasst. Wir haben im Wirtschaftsausschuss in der letzten Woche beschlossen, das heute ohne Debatte durchgehen zu lassen. Die wesentlichen Inhalte stehen in der Beschlussempfehlung.
Die Einzelheiten würde ich, wenn Sie nicht widersprechen, schriftlich zu Protokoll geben. Das heißt, ich würde auch mit Blick auf die Uhr meinen Bericht zu Protokoll geben, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Wer ein gesteigertes Interesse an weiteren Inhalten hat, kann das dann nachlesen.
- Nein, der Präsident muss es nicht erlauben.
Entschuldigung, das Zitieren muss er nicht mehr genehmigen.
Gestatten Sie, dass ich meinen Redebeitrag zu Protokoll gebe?
Vielen Dank.
Nachdem der Landtag in der 19. Sitzung am 23. März 2007 den Wirtschaftsausschuss federführend sowie den Innenausschuss mitberatend beauftragt hat, sich mit den Drucksachen zum Thema Struktur der Arbeitsförderung nach der Kreisgebietsreform zu befassen und dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorzulegen, fand die erste Beratung im Wirtschaftsausschuss in der 13. Sitzung am 9. Mai 2007 statt.
Zur Beratung lag dem Ausschuss neben den vom Landtag überwiesenen Drucksachen auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Diese Beratungsgegenstände befassen sich mit den Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf die Arbeitsverwaltung und mit dem Wunsch nach einheitlichen Organisationsstrukturen für das SGB II, ohne dass die fünf existierenden Optionsmodelle beendet werden, und haben zum Ziel, dass jeder Neukreis die Möglichkeit erhalten sollte, sich für einheitliche Betreuungsstrukturen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entscheiden.
Die Landesregierung berichtete in dieser ersten Beratung, dass sie sich beim Bundesarbeitsministerium intensiv für eine Herbeiführung der Einräumigkeit der Verwaltung in den neuen Landkreisen eingesetzt habe. Es sollte den neuen Kreistagen die Möglichkeit eingeräumt werden, durch den Verzicht auf das Optionsmodell oder dessen Ausweitung auf den neuen Landkreis über die zukünftige Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden, sofern optierende Landkreise fusioniert worden sind.
Das Bundesarbeitsministerium habe diesen Vorschlag mit mehreren Begründungen abgelehnt. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass vor der Umsetzung des zweiten Teils der Föderalismusreform keine weiteren Aufgaben des Bundes auf die Länder oder die Kommunen übertragen werden sollten. Zum anderen habe das Bundesarbeitsministerium seine restriktive Haltung mit einer vom Landkreistag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichten Klage begründet. Eine Änderung des Bundesgesetzes, des SGB II lehnt der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Die Landesregierung informierte darüber, dass sich das Kabinett in der letzten Sitzung darauf verständigt habe, sich für einen Erhalt der gegenwärtig im Land bestehenden Arbeitsgemeinschaften und Optionsmodelle einzusetzen.
In dieser Sitzung beschloss der Wirtschaftsausschuss einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung. Mit dieser vorläufigen Beschlussempfehlung sollte verdeutlicht werden, dass das Parlament und die Landesregierung dasselbe Ziel verfolgten.
Für diese vorläufige Beschlussempfehlung votierte auch der mitberatende Innenausschuss einstimmig.
Im Übrigen findet sich der Wortlaut in der Ihnen vorliegenden Empfehlung an den Landtag wieder.
In der abschließenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses berichtete die Landesregierung, dass der Minister für Wirtschaft und Arbeit Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie mit den betroffenen Kommunen mit dem Ziel geführt habe, alle Zulassungen nach § 6a SGB II zu erhalten. Für vier der fünf Optionskreise ist die Fortführung unproblematisch, auch wenn die einheitliche Verwaltung nicht garantiert werden kann. In den Grenzen der alten Kreise führt der Harzkreis die Zulassung Wernigerode, der Saalkreis die Zulassung Merseburg-Querfurt und der Salzlandkreis die beiden Zulassungen Bernburg und Schönebeck weiter.
Für die Zulassung des alten Kreises Anhalt-Zerbst waren einvernehmliche Maßnahmen notwendig. In einer Besprechung mit Vertretern der betroffenen Kommunen hat die Landesregierung die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auch vom Land vertretene Auffassung bekräftigt, dass die kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Anhalt-Zerbst auch über den 1. Juli 2007 nicht nur übergangsweise, sondern auch darüber hinaus ganz oder teilweise bestehen bleiben könne. Dies sei aber von positiven Entscheidungen aller Landkreise und der Stadt Dessau-Roßlau abhängig.
Dazu wurde auch ein entsprechendes Zeitschema vereinbart, welches von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitgetragen wurde. Die Regionaldirektion versprach eine vernünftige und geordnete Regelung zur Überführung von der kommunalen Beschäftigungsagentur Anhalt-Zerbst auf die Arbeitsgemeinschaften. Daneben wolle man auch versuchen, für den Bereich der Arbeitslosen des SGB III eine Neustruktur zu finden, ohne die Agenturgrenzen neu festzulegen.
Um dem Bund die Zeit von wenigstens drei Monaten zu geben, die notwendige Rechtsverordnung zu veröffentlichen, müssen spätestens im September 2007 die Entscheidungen der Kommunen beim Wirtschaftsministerium vorliegen.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hat versprochen, den Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaften in den neuen Kreisgebieten anzustreben. Aus den bekannten Gründen werde eine Fusion jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres, das heißt frühestens zum 1. Januar 2008, bevorzugt.
Sofern verschiedene Agenturen für Arbeit betroffen seien, gebe das SGB III dafür die Handhabe. Die Regionaldirektion hat den Auftrag an die Agentur in Halle gegeben, mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld Verhandlungen zur Fusion der Arbeitsgemeinschaften im dortigen neuen Kreisgebiet - Bitterfeld und Köthen - aufzunehmen. Auch für die Stadt Falkenstein wird die Aufnahme in eine Arbeitsgemeinschaft Harz zum 1. Januar 2008 angestrebt.
Die örtliche Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III festzulegen, also Agenturgrenzen zu verändern, ist eine geschäftspolitische Entscheidung der Bundesagentur, die in einem aufwendigen Verfahren mit Beteiligung der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur kurzfristig nicht großflächig herbeizuführen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke - darin stimme ich sicher mit Ihnen überein -, das von der Landesregierung alles, was vom Gesetz her möglich war, auf den Weg gebracht wurde. Ich bitte Sie, sich der
Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung, die im Wortlaut mit der vorläufigen Beschlussempfehlung identisch ist, anzuschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Linkspartei.PDS und die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP wurden in der 4. Sitzung des Landtages am 6. Juli 2006 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Umweltausschuss zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen.
Da das Thema eine erhebliche Bedeutung für unser Land hat und vor dem Hintergrund, dass das aktuelle Energiekonzept des Landes aus dem Jahr 2003 stammt und sich seit dieser Zeit diesbezüglich erhebliche Veränderungen im Land und auch vielfältige Veränderungen in der aktuellen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ergeben haben, bestand im Wirtschaftsausschuss Einvernehmen darüber, das Landesenergiekonzept den aktuellen Bedingungen anzupassen.
Der Wirtschaftsausschuss verständigte sich in der 4. Sitzung am 27. September 2006 einstimmig darauf, dem mitberatenden Umweltausschuss in einer vorläufigen Beschlussempfehlung die Annahme des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. Dieser sah vor, die Landesregierung zu beauftragen, zum einen in den Ausschüssen für Wirtschaft, für Umwelt sowie für Landesentwicklung und Verkehr über die Umsetzung des im Jahr 2003 beschlossenen Energiekonzepts zu berichten und zum anderen aufbauend auf diesem Bericht bis Mitte 2007 ein überarbeitetes Landesenergiekonzept vorzustellen. Der mitberatende Ausschuss folgte der Beschlussempfehlung einstimmig.
In der abschließenden Beratung des Wirtschaftsausschusses am 29. November 2006 wurde die nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Ich
bitte den Landtag, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass Sie es noch korrigiert haben. Nicht dass ich hier etwas über Mikrodarlehen für Hochschulabsolventen erzählen soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag der Linkspartei.PDS zum Thema Existenzgründungen hat der Landtag in der 8. Sitzung am 19. Oktober 2006 an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Antrag erfolgte in der 6. Sitzung des Ausschusses am 29. November 2006.
Hierbei verdeutlichte zunächst die antragstellende Fraktion das Anliegen des Antrages, zusätzlich zu den Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehensprogramm für Firmenneugründungen und für Betriebsübernahmen mit einem Förderbereich bis 10 000 € aufzulegen und dafür Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds einzusetzen. Seitens der Antragsteller wurde ein revolvierender Fonds vorgeschlagen.
Demgegenüber vertraten und vertreten die Koalitionsfraktionen die Auffassung, dass die finanzielle Förderung von Existenzgründungen mit dem Ziel der Erhöhung der Selbständigenquote eine wichtige Aufgabe der Landespolitik ist, das Land aber bereits ein breites Angebot an Förderinstrumenten bereithält. Ein zusätzliches Mikrodarlehensprogramm wird für nicht sinnvoll gehalten.
Die Koalitionsfraktionen begründeten das damit, dass zum einen bei dem von der Linkspartei.PDS vorgeschlagenen Programm für Kleinstdarlehen ein hoher Prüfungsaufwand, der zusätzliche Kosten verursachen würde, zu erwarten ist. Dies würde die Konditionen zusätzlich verschlechtern. Zum anderen kommt das Ausfallrisiko hinzu, das bei einem eigenständigen Landesprogramm in vollem Umfang das Land tragen muss. Auch ist eine Finanzierung von Mikrodarlehen für Betriebsmittel aus dem operationellen Programm von 2007 bis 2013 unter Berücksichtigung der Einschränkungen des § 23 der Landeshaushaltsordnung nicht möglich. ESF-Mittel sollen der Unterstützung von Humankapitalressourcen im Rahmen der Unternehmungsgründungen dienen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde im Ausschuss bei 8 : 3 : 1 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Ihnen vorliegenden Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher war die Regelung der Ladenöffnungszeiten Sache des Bundes. Mit dem In-Kraft-Treten der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Ladenschlusses den Ländern übertragen, allerdings als Kannbestimmung.
Für das Land Sachsen-Anhalt legte die Landesregierung dem Landtag in der 9. Sitzung am 20. Oktober 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf wurde zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen. Dem Wirtschaftsausschuss wurde bereits in der ersten Lesung im Landtag mit auf den Weg gegeben, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, um ein rechtzeitiges InKraft-Treten des Gesetzes noch vor dem Weihnachtsgeschäft zu gewährleisten.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 baten die Koalitionsfraktionen den Wirtschaftsausschuss darum, vor der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen. Diese Anhörung fand in der 5. Sitzung des Ausschusses am 1. November 2006 statt. Im Rahmen dessen wurden unter anderem die katholische und die evangelische Kirche, die Gewerkschaft ver.di, Vertreterinnen des Betriebsrates des E-Centers Magdeburg sowie der Karstadt Warenhaus GmbH Magdeburg, der Verband der Kaufleute, die Industrie- und Handelskammern, der Handelsverband BAG Sachsen-Anhalt sowie die Handwerks- und die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt eingeladen und angehört.
Dabei wurde deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Industrie- und Handelskammern sowie den Handelsverbänden nicht weit genug geht. Die Kirchen hingegen befürchteten eine Beeinträchtigung der Lebensqualität, vor allem in den Familien der im Handel Tätigen. Die Gewerkschaft und die Vertretung der Betriebsräte sehen eine stärkere Belastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einzelhandel.
Im Anschluss an diese Anhörung erarbeitete der Wirtschaftsausschuss nach einer kurzen Auszeit - beantragt
durch die Koalitionsfraktionen - eine Beschlussempfehlung an den Landtag.
Mehrheitlich beschloss der Ausschuss, dass Läden montags bis freitags rund um die Uhr öffnen können sowie an Sonnabenden künftig auch weiterhin nur bis 20 Uhr öffnen dürfen.
Nach der Ihnen vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit soll es künftig auch generell möglich sein, über das Jahr verteilt an vier Sonn- und Feiertagen die Läden für je fünf Stunden in der Zeit zwischen 11 Uhr und 20 Uhr zu öffnen. Der Karfreitag, der Ostersonntag, der 25. Dezember sowie der Heiligabend sind von dieser Regelung ausgenommen. An den Sonnabenden vor diesen vier Ausnahmen soll es Läden zudem erlaubt werden, bis 24 Uhr zu öffnen.
Diskutiert wurde im Ausschuss, dass bereits verbrauchte Ladenöffnungen nach dem Ladenschlussgesetz, die einer Erlaubnis durch die Gemeinden bedürfen, einmalig im Jahr 2006 nicht berücksichtigt werden sollen. Hierzu kam man überein, in der zweiten Lesung zum Gesetzentwurf einen Änderungsantrag mit einer Übergangsvorschrift zu den Sonntagsöffnungszeiten im Monat Dezember 2006 zu stellen.
Die Linkspartei.PDS beantragte zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu § 9 des Gesetzentwurfes, dass die Tarifverträge des Einzelhandels für alle Beschäftigten des Einzelhandels für verbindlich erklärt werden.
Der Ausschuss kam in diesem Zusammenhang zu der Erkenntnis, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dem Tarifrecht und damit dem Bundesrecht zuzuordnen sei und daher nicht Gegenstand dieses Gesetzes sein dürfe. Die Koalitionsfraktionen ließen wissen, dass sie beabsichtigen, in Form eines Entschließungsantrages die Arbeitnehmerrechte zu stärken. Bei 3 : 8 : 0 Stimmen wurde der Antrag der Linkspartei.PDS abgelehnt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit folgte zudem den rechtsförmlichen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die redaktioneller Art sind bzw. der Richtigstellung dienen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie namens des Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, dieser Empfehlung zu folgen.
Gestatten Sie mir zum Schluss eine persönliche Bemerkung. Wir haben uns als Landtag und als Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit von der Landesregierung, einigen Verbänden und Teilen der Öffentlichkeit erheblich unter Zeitdruck setzen lassen. Dies nur, damit das Gesetz noch vor dem ersten Advent in Kraft treten kann.
Von vornherein war klar, dass es unter diesen zeitlichen Vorgaben dem Ausschuss nahezu unmöglich sein wird, eine ordnungsgemäße und qualitativ hochwertige Beratung, erst recht wenn eine Anhörung durchgeführt werden soll, zu gewährleisten. Die Ausschussberatung war in weiten Teilen auch äußerst unbefriedigend. Anträge zur Beschlussempfehlung lagen nicht schriftlich vor, wichtige Hinweise des GBD mussten unter Zeitdruck diskutiert werden und einige inhaltliche Klärungen, so zum Beispiel zu den Übergangsbestimmungen, sind erst in den letzten Tagen erfolgt.