Ich rufe auf den Einzelplan 19 - Informationstechnologie und Kommunikationstechnik. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Einzelplan 19 ist angenommen worden.
Wir kommen jetzt zu den Sondervermögen. Dazu wurde schon eine Änderung im Einzelplan 13 vorgenommen. Jetzt liegt die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2371 zum Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ vor. Ich fasse das zusammen. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt da
(Herr Gallert, DIE LINKE: Uns ist nicht klar, ob Sie gleich alle Sondervermögen zusammenge- fasst haben oder ob es jetzt nur um den Grund- stock geht!)
- Dann stimmen wir darüber einzeln ab. Wer stimmt dem Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Das Sondervermögen ist angenommen worden.
Jetzt kommen wir zu den Sondervermögen insgesamt. Wer stimmt diesen zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Alle übrigen aus den Oppositionsfraktionen. Die Sondervermögen sind angenommen worden.
Wir kommen zu den Stellenplänen. Ich frage, ob darüber insgesamt abgestimmt werden kann. Oder wünscht jemand Einzelabstimmungen? - Das ist nicht der Fall. Dann erfolgt die Abstimmung über alle Stellenpläne insgesamt. Wer stimmt den Stellenplänen zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Herr Kley und der größte Teil der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion und Herr Czeke. Die Stellenpläne sind angenommen worden.
Damit sind wir mit der Abstimmung über die Einzelpläne fertig und kommen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011, dem Haushaltsgesetz. Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz in der geänderten Fassung zuzustimmen.
Zunächst zu den selbständigen Bestimmungen. Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE und die FDP. Damit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden.
Wer stimmt der Gesetzesüberschrift - Gesetz über die Feststellung des Haushalsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011) - zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen die Überschrift?
- Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Überschrift so beschlossen worden.
Jetzt noch die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt diesem Gesetz zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Haushaltsgesetz 2010/2011 beschlossen worden.
Jetzt kommen wir zu dem Entschließungsantrag, von dem am Anfang die Rede war. Das ist der Abschnitt II der Beschlussempfehlung. Über diesen stimmen wir jetzt noch ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag so beschlossen worden und das Abstimmungsverfahren ist beendet.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen. Ich unterbreche die Sitzung. Da das jetzt recht schnell ging, können wir den Plan einhalten. Die Sitzung wird um 15 Uhr fortgesetzt.
(Herr Kosmehl, FDP: Unsere Fraktion ist vollzäh- lig! - Herr Wolpert, FDP: Ich melde Vollzähligkeit!)
Die FDP-Fraktion meldet, wie es sich eigentlich beim Militär gehört, Vollzähigkeit. Ich bitte die Anwesenden, sich zu setzen und sich darauf vorzubereiten, dass sie von denjenigen, die gleich reden werden, etwas Interessantes mitgeteilt bekommen.
Jeder Fraktion steht eine Redezeit von zehn Minuten zu. Folgende Reihenfolge ist vorgesehen: Es beginnt DIE LINKE, anschließend spricht die Landesregierung in Gestalt von Herrn Staatsminister Robra, dann sprechen die SPD, die FDP und die CDU.
Heute hat die spanische Ratspräsidentschaft in Madrid das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eröffnet. Die Kanzlerin wird dies wohl am 25. Februar 2010 in Berlin nachvollziehen. Nordrhein-Westfalen wird am 17. März 2010 eine Veranstaltung durchführen, sodass wir für Sachsen-Anhalt erklären können: Ja, wir sind in diesem Punkt wirklich früher aufgestanden.
Dass die Europäische Kommission dieses Thema im Jahr 2010 zumindest verbal in den Fokus setzt, ist aus unserer Sicht erfreulich und auch bitter nötig; denn Armut und soziale Ausgrenzung sind in einer der reichsten Regionen der Welt ein großes Thema.
Armut heißt nach der Definition der EU, dass das Einkommen mindestens 60 % unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Mitgliedstaates liegt. In der EU leben 80 Millionen Menschen in Armut, das sind 17 % der Bevölkerung. Betroffen sind vor allem Kinder, Frauen, Migranten und alte Menschen. Allein der Anteil der Altersarmut beträgt ca. 11 %.
Nach offiziellen Angaben der EU-Kommission sind 20 Millionen Beschäftigte in der EU trotz Arbeit arm. Auch hiervon sind insbesondere Frauen betroffen, da sie in marginaler Teilzeit oder befristet in Minijobs tätig sind.
Vielen Kindern fehlt es an einem gesunden Wohn- und Lebensumfeld, und es fehlt das Geld für kulturelle Freizeitangebote, weil sie in Haushalten leben, in denen niemand Arbeit hat.
In den 27 EU-Mitgliedstaaten unterscheiden sich die sozialen Ungleichheiten, aber der Trend ist der gleiche. Die Zahl der Armen ist seit dem Jahr 2001 EU-weit gestiegen und sie wird weiter steigen. Die Schere zwischen Reich und Arm öffnet sich immer dramatischer. Armut und soziale Ausgrenzung sind besonders gravierende Formen von sozialer Ungleichheit.
Bis 2010 sollte die EU die dynamischste wissensbasierte Region der Welt sein. Die Zahl der Menschen, die in Armut leben, sollte halbiert werden. Diese mit der Lissabon-Strategie verfolgten Ziele sind gescheitert.
Das wird seltsamerweise nicht mit der Strategie als solcher begründet, sondern mit dem politischen Unwillen der Mitgliedstaaten und damit auch der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Strategie. Folglich macht man weiter wie bisher und benennt einfach die Strategie um. Sie heißt nicht mehr Lissabon-Strategie, sondern Strategie 2020.
Das neue alte Rezept lautet: Die Sozialsysteme modernisieren, also Renten und soziale Absicherung privatisieren. Nach wie vor soll der Arbeitsmarkt flexibilisiert werden, also Beschäftigungssicherheit statt Arbeitplatzsicherheit. Das Thema Arbeitszwang haben die Sarrazins und Kochs gerade freudig aufgenommen. Die Öffentlichkeit soll in der Beratung zu dieser frisierten EUStrategie wieder nicht gehört werden.
Ende November 2009 hat die EU-Kommission die „EUStrategie 2020“ vorgelegt. Bis zum 15. Januar 2010 sollten die Stellungnahmen vorliegen. Bereits im März möchte die spanische Ratspräsidentschaft darüber beschließen.
Ich frage Sie: Warum diese Eile? Soll es keine Möglichkeit für eine noch in der Diskussion befindliche europäische Bürgerinitiative geben? - In der Finanzkrise wird jedenfalls weiterhin die falsche Medizin verteilt - nur in noch größeren Dosen.
Die Fragen, die sich im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stellen, sind: Welche Sozial- und Wirtschaftspolitik betreiben die Staatschefs der 27 Mitgliedstaaten in Brüssel? Was macht die Europäische Kommission in Sachen europäisches Sozialmodell? Wie verhält sich der Europäische Gerichtshof?
Die Europäische Kommission verkündet, dass die Sozialpolitik Sache der Mitgliedstaaten sei. Der EU verbleibe lediglich die so genannte offene Methode der Koordinierung und, wie bei der Lissabon-Strategie, ein Appellieren an vergleichende Beispiele und Angleichungen über den Wettbewerb in den Mitgliedstaaten.
Aber auch das hat Einfluss. Die Agenda 2010 ist die lupenreine Umsetzung der Lissabon-Strategie: Modernisierung, also Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme und Druck auf den Arbeitsmarkt und Arbeitsuchende à la Hartz IV.
So soll auch das Europäische Jahr zur Armutsbekämpfung vor allem in den Mitgliedstaaten das Bewusstsein für das Thema wecken und zum Nachdenken anregen. Zur Unterstützung des Denkprozesses reicht die EU immerhin Mittel in Höhe von 17 Millionen € für Aktionen in 27 Mitgliedstaaten aus. Bei diesen Summen muss wirklich der politische Wille hinterfragt werden.